MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG. Stand:

Ähnliche Dokumente
ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT

ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT

1. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Strom

Anlage zum Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

1. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Strom

Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität (Strom)

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilernetz Strom der Stadtwerke

Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Bereich Strom und Gas

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilernetz Gas der Stadtwerke

Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. im Elektrizitäts- und Gasnetz der Stadtwerke Buxtehude GmbH

Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz

zum Messstellenrahmenvertrag Stadtwerke Dülmen GmbH

Anlage 1 zum Messstellen und Messrahmenvertrag. Technische Mindestanforderungen für Messstellenbetrieb Strom und Gas der Stadtwerke Verden GmbH

zum Messstellenrahmenvertrag Stadtwerke Dülmen GmbH

M E S S S T E L L E N R A H M E N V E R T R A G Anlage 3a

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. und. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

ANLAGE 1 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN UND MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Stromverteilnetz der Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbh

Messstellenbetreiberwechsel) als auch für den Umbau an bestehenden Gasmesseinrichtungen.

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom im Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Konstanz

Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Technische Mindestanforderungen Gas für Messstellenbetrieb im Netzgebiet der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG

Anlage 1. Mindestanforderungen an die Messeinrichtung

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Gasnetz des VNB

Anlage 3 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Stromverteilnetz der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG gültig ab:

1. Technische Mindestanforderung an Messeinrichtungen (Strom) 1.1. Allgemeine Anforderungen an Messeinrichtungen

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Bonn-Netz GmbH (BonnNetz)

Technische Mindestanforderungen für Zählung, Messung, Datenumfang und Datenqualität im Stromnetz der FairNetz GmbH (Stand Juli 2013)

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der STADTWERKE EBERBACH

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Technische Mindestanforderungen Strom für Messstellenbetrieb im Netzgebiet der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG (SWSee)

Technische Mindestanforderungen. Messeinrichtungen (TMA-M) Stand

Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Gas der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH

Inhalt. 1. Allgemeines

Technische Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen für Messstellenbetreiber im Gasnetz der MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh

Hellenstein-Energie-Logistik GmbH Meeboldstr Heidenheim

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz. Anlage 2.2 (Gas) zum Messstellen- und Messstellenrahmenvertrag

ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLEN- UND ZUM MESSRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Qualität im Gas- Versorgungsnetz Inhaltsverzeichnis

Technische Mindestanforderungen. an Messeinrichtungen Gas. vom

Technische Mindestanforderungen Strom für Messstellenbetrieb im Netzgebiet der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz des Netzbetreibers OsthessenNetz GmbH

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN GAS UND DEREN MESSDATENQUALITÄT UND UMFANG. IM NETZGEBIET DER GASVERSORGUNG RÜSSELSHEIM GmbH

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Gemeindewerke Grefrath GmbH

Anlage 3 zum Messstellenrahmenvertrag

ANLAGE ZUM MESSRAHMEN- UND MESSSTELLENRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

Anlage 2: Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz

im Verteilnetz Strom der Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies GmbH

Technische Mindestanforderungen. an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. für den Bereich der Stromversorgung

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz

Technische Mindestanforderung an Messeinrichtungen Gas und deren Messdatenqualität und Umfang im Netzgebiet der Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH

Anlage 2.1 zum Messstellenrahmenvertrag

und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz bei der Westfalen Weser Netz GmbH

ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

Stand 02/2009 Seite 1 von 10

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Bonn-Netz GmbH (BonnNetz)

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau der Mess- und Zähleinrichtung in der Stromversorgung

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN IM STROMNETZ

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN IM BEREICH STROM (TMA-S) Stadtwerke Viernheim Netz GmbH

Preise für die Netznutzung bei Kunden mit Lastgang-Messung. Aufschlag bei abweichender Spannungsebene von Entnahmestelle und Messung

TMA-S. 1 Allgemeines. 3 Zähler. 2 Technische Anforderungen

1 Grundsätze zum Messstellenbetrieb Geltungsbereich Allgemeines Steuereinrichtungen... 4

Technische Mindestanforderungen. Messeinrichtungen (TMA-M) Stand

Technische Mindestbedingungen für den Messstellenbetrieb Strom

Anlage 1.1 Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH

ANLAGE 2.1 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESANFORDERUNGEN (TMA) AN MESSEINRICHTUNGEN IM STROM- NETZ

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Mindestanforderungen an Messeinrichtungen nach 21b Abs. 2 EnWG

INHALT. A. Anhang Datensatzbeschreibung der Import-Dateien für die BHAG

Technische Richtlinie. für die Zählung. im Verteilnetz Strom. der Energie Calw GmbH (ENCW)

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen bei Letztverbrauchern im Erdgasnetz der Hersbrucker Energie- und Wasserversorgung GmbH

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz. Anlage 2.1 (Strom) zum Messstellen- und Messstellenrahmenvertrag

4. Mitgeltende Gesetze, Verordnungen und technische Regelungen

Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität nach 4 Abs. 1 Nr. 3 MessZV ivm. 21b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EnWG OBIS-Kennziffern

Gemeinde Trappenkamp Gemeindewerke Trappenkamp Der Bürgermeister. Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag (Gas)

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Bonn-Netz GmbH (Bonn-Netz)

SÜC Energie und H 2 O GmbH

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. und. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

ANLAGE 2.2 zum MESSSTELLENRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN IM GASNETZ

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Stromverteilnetz der. Gemeindewerke Schutterwald -Netzbetrieb-

ANLAGE 4 Abwicklungsregeln für Messstellenbetreiber-/ Messdienstleisterprozesse im Netzgebiet der HEW HofEnergie+Wasser GmbH

Anhang 1 Technische Mindestanforderungen an Elektrizitätszähler und deren Verwendung zur Anlage 2 des Messstellenrahmenvertrages

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz des Netzbetreibers Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH

Technische Mindestanforderungen an Strommesseinrichtungen von Messstellenbetreibern im Netzgebiet der enercity Netzgesellschaft mbh

Anlage 1 zum Messstellenrahmenvertrag Strom Technische Mindestanforderungen

Das Messstellenbetriebsgesetz

ANLAGE 1 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

MESSSTELLENRAHMENVERTRAG

Technische Mindestanforderungen an Elektrizitäts-Messeinrichtungen für Nieder- und Mittelspannungsanlagen (TMA-M)

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Stromverteilnetz der. Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbh

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen Teil 1 an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz

Transkript:

MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG Stand: 15.10.2010

Netzgesellschaft Ahlen mbh Postfach 2554 59212 Ahlen Seite: 2 Inhalt I. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Strom... 3 1. Meldedatensätze... 3 2. Messdaten... 3 2.1 Lastgangzähler... 3 2.2 Modem... 4 2.3 Zählerfernauslesung... 5 II. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Gas... 8 1. Meldedatensätze... 8 2. Messdaten... 8 2.2 Modem... 9 2.3 Zählerfernauslesung... 9

Netzgesellschaft Ahlen mbh Postfach 2554 59212 Ahlen Seite: 3 I. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Strom 1. Meldedatensätze Für den Austausch von Meldungen zu Stammdaten des Messstellenbetreibers, des Messdienstleisters und der Messstelle gelten abhängig vom jeweils anzuwendenden Geschäftsprozess die Mindestanforderungen bezüglich der vom jeweiligen Marktpartner in den Meldedatensätzen bereitzustellenden Stammdaten, die im Messstellen- und Messrahmenvertrag definiert sind. Die Anwendung der Geschäftsprozesse und die zugehörigen Meldefristen werden in dem Messstellen- und Messrahmenvertrag geregelt. Bei Umbauten an einer Messstelle oder bei Ausbau, Einbau oder Wechsel von Messgeräten muss der Messstellenbetreiber die Veränderungen unverzüglich mittels Geräteausbau- und/oder Geräteeinbaumitteilungen an den Netzbetreiber mitteilen. Die Mitteilung eines Gerätewechsels setzt sich aus einer Geräteausbaumitteilung und einer Geräteeinbaummitteilung zusammen. 2. Messdaten Für Umfang und Qualität der vom Messstellenbetreiber am Ort der Messstelle bereitzustellenden Messdaten gelten folgende Mindestanforderungen: Einhaltung der Datenformate, Übertragungsprotokolle und Geräteeinstellungen 2.1 Lastgangzähler Neben dem VDN-Lastenheft "Elektronische Lastgangzähler" gelten folgende Feststellungen: Die Einstellungen für die Datenübertragung der ZFA sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Für folgende Zählertypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung des Netzbetreibers gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Zählertypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren beim Netzbetreiber zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Zählers über die beim Netzbetreiber im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung und die manuellen Datenerfassungsgeräte getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen.

Netzgesellschaft Ahlen mbh Postfach 2554 59212 Ahlen Seite: 4 Hersteller Gerätetyp Protokoll Actaris DC 431 Tu u. DC 431 H IEC 61107 Actaris DC 331 IEC 61107 Actaris DC 351 IEC 61107 Es werden folgende Zählerinformationen je Messstelle für die Zählerfernauslesung benötigt: Komplette Zählertyp-Bezeichnung Zählernummer (Eigentumsnummer) Vor- und Nachkommastellen Zähler-CS-Schnittstellenpasswort Zähler-Adresse Zähler-Kennstring Art der Zähler-Zeitsynchronisation (z. B. DCF77, FRE Leitstelle) 2.2 Modem Datenübertragungsrate CS- Schnittstelle 9.600 Baud fest Datenübertragung 7, E, 1 GSM/GPRS Verfügbarkeit oder Festnetz, bei Festnetzmodem: durchwahlfähiger Analog-Anschluss oder durchwahlfähiger ISDN-Anschluss mit a/b-adapter ohne Parallelschaltung anderer Geräte (keine Zeitfenster). Modemtyp Modempasswort Ja, erforderlich Für folgende Modemtypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung des Netzbetreibers gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Modemtypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren beim Netzbetreiber zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Modems über die beim Netzbetreiber im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung und die manuellen Datenerfassungsgeräte getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen.

Netzgesellschaft Ahlen mbh Postfach 2554 59212 Ahlen Seite: 5 Es werden folgende Modeminformationen zur Zählerfernauslesung benötigt: Komplette Modem-Typenbezeichnung Telefonnummer Modempasswort 2.3 Zählerfernauslesung Für die Zählerfernauslesung durch den Netzbetreiber ist durch den Messstellenbetreiber die folgende Mindestverfügbarkeit der Messdaten sicherzustellen: Festnetzmodem Mindesterreichbarkeit bei Anwahl: 97 % (Anzahl Besetztfälle < 3 %) Bei Nichteinhaltung der Mindesterreichbarkeitsgrenze sind bei durchwahlfähigen Telekommunikationsanlagenanschlüssen beispielsweise folgende Maßnahmen möglich: Umbau auf einen separaten Festnetzanschluss mit eigener Rufnummer; Austausch des Festnetzmodems gegen ein GSM- Modem. GSM-Modem: Mindesterreichbarkeit bei Anwahl: 97 % (Anzahl Kommunikationsunterbrechungen/Nichtverfügbarkeit des GSM-Netzes < 3 % Bei Nichteinhaltung der Mindesterreichbarkeitsgrenze sind bei GSM- Anschlüssen abhängig von der Ursache der Erreichbarkeitsminderung beispielsweise folgende Maßnahmen möglich: Einbau einer GSM-Zusatzantenne; Wechsel zu einem Mobilnetzbetreiber mit besserer Netzverfügbarkeit; Umbau auf Festnetzanschluss.

Netzgesellschaft Ahlen mbh Postfach 2554 59212 Ahlen Seite: 6 In folgenden Fällen muss der Messstellenbetreiber zusätzlich Messwerte an den Netzbetreiber bereitstellen: Messstellen mit Arbeitszähler: Auslöser für Ermittlung des Zählerstands Termin der Datenweitergabe Zählereinbau Zählerwechsel vor dem Zählerausbau unmittelbar nach Ablesung, Ausbau- bzw. Einbau Informationsumfang Datenumfang gemäß Abschnitt 2.1: Meldedatensatz für Geräteeinbaumitteilung bzw. Geräteausbaumitteilung

Netzgesellschaft Ahlen mbh Postfach 2554 59212 Ahlen Seite: 7 Messstellen mit Lastgangzähler: Auslöser für Ermittlung der Lastgänge und Zählerstände Termin der Datenweitergabe Informationsumfang Zählereinbau Zählerwechsel vor dem Zählerausbau Modemstörung Zählerstörung Unmittelbar nach Ablesung Alle nicht per Fernauslesung bereits ausgelesenen Messdaten Zählpunktsbezeichnung täglich 96 (bzw. 100 oder 92 bei Sommer- /Winter - Zeitumstellung) Viertelstunden- Energiewerte in (kwh) bzw. (kvarh) Zähler für eine Energierichtung: +A, +R Zähler für zwei Energieeinrichtungen: +A, +R, -A, -R oder alternativ: Zählpunktsbezeichnung täglich 96 (bzw. 100 oder 92 bei Sommer- /Winter - Zeitumstellung) Viertelstunden- Leistungswerte in (kw) bzw. (kvar) Zähler für eine Energierichtung +P, +Q Zähler für zwei Energieeinrichtungen: +P, +Q, -P, -Q Betriebszustand während des Einbau/Ausbau/Wechsels Ersatzwerte für den nicht gemessenen Zeitraum

Netzgesellschaft Ahlen mbh Postfach 2554 59212 Ahlen Seite: 8 II. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Gas 1. Meldedatensätze Für den Austausch von Meldungen zu Stammdaten des Messstellenbetreibers, des Messdienstleisters und der Messstelle gelten abhängig vom jeweils anzuwendenden Geschäftsprozess die Mindestanforderungen bezüglich der vom jeweiligen Marktpartner in den Meldedatensätzen bereitzustellenden Stammdaten, die im Messstellen- und Messrahmenvertrag definiert sind. Die Anwendung der Geschäftsprozesse und die zugehörigen Meldefristen werden in dem Messstellen- und Messrahmenvertrag geregelt. Bei Umbauten an einer Messstelle oder bei Ausbau, Einbau oder Wechsel von Messgeräten muss der Messstellenbetreiber die Veränderungen unverzüglich mittels Geräteausbau- und/oder Geräteeinbaumitteilungen an den Netzbetreiber mitteilen. Die Mitteilung eines Gerätewechsels setzt sich aus einer Geräteausbaumitteilung und einer Geräteeinbaummitteilung zusammen. 2. Messdaten Für Umfang und Qualität der vom Messstellenbetreiber am Ort der Messstelle bereitzustellenden Messdaten gelten folgende Mindestanforderungen: Einhaltung der Datenformate, Übertragungsprotokolle und Geräteeinstellungen 2.1 Lastgangmessung Neben der G 2000 Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze gelten folgende Feststellung: Die Einstellungen für die Datenübertragung der ZFA sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Für folgende Datenregistriergeräte ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung des Netzbetreibers gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Datenregistriergeräte ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren beim Netzbetreiber zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Datenregistriergerätes über die beim Netzbetreiber im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung und die manuellen Datenerfassungsgeräte getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Hersteller Gerätetyp Protokoll Elster-Instromet Encoder DL 210 IEC 61107 Elster-Instromet Encoder EK 260 IEC 61107 Flowcomp Z 1 / Z 0 DSfG Es werden folgende Zähler-/Geräteinformationen je Messstelle inklusive aller Zusatzgeräte der jeweiligen Messstrecke für die Zählerfernauslesung benötigt:

Netzgesellschaft Ahlen mbh Postfach 2554 59212 Ahlen Seite: 9 Komplette Zähler-/Gerätetyp-Bezeichnung Zähler-/Gerätenummer (Eigentumsnummer) Zähler-/Gerätepasswörter Zähler-/Geräteadresse Zähler-/Gerätekennstring Art der Zähler-Zeitsynchronisation Vor- und Nachkommastellen 2.2 Modem Datenübertragungsparameter Sind anzugeben (z. B. 9.600 Baud; 7, E, 1) Modemtyp GSM/GPRS Verfügbarkeit oder Festnetz, bei Festnetzmodem: durchwahlfähiger Analog-Anschluss oder durchwahlfähiger ISDN-Anschluss mit a/b-adapter ohne Parallelschaltung anderer Geräte (keine Zeitfenster). Modempasswort Ja, erforderlich Für folgende Modemtypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung des Netzbetreibers gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Modemtypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren beim Netzbetreiber zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Modems über die beim Netzbetreiber im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung und die manuellen Datenerfassungsgeräte getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Hersteller Festnetz-Typ GSM-Typ Elster-Instromet FE 260 FE 260 + integrierte Modems der o. g. Datenlogger Es werden folgende Modeminformationen zur Zählerfernauslesung benötigt: Komplette Modem-Typenbezeichnung Telefonnummer keine Zeitfenster 2.3 Zählerfernauslesung Für die Zählerfernauslesung durch den Netzbetreiber ist durch den Messstellenbetreiber die folgende Mindestverfügbarkeit der Messdaten sicherzustellen:

Netzgesellschaft Ahlen mbh Postfach 2554 59212 Ahlen Seite: 10 Festnetzmodem Mindesterreichbarkeit bei Anwahl: 97 % (Anzahl Besetztfälle < 3 %) Bei Nichteinhaltung der Mindesterreichbarkeitsgrenze sind bei durchwahlfähigen Telekommunikationsanlagenanschlüsse n beispielsweise folgende Maßnahmen Umbau auf einen separaten Festnetzanschluss mit eigener Rufnummer; Austausch des Festnetzmodems gegen ein Modem. GSM-Modem: Mindesterreichbarkeit bei Anwahl: 97 % (Anzahl Kommunikationsunterbrechungen/Nichtverfügb arkeit des GSM-Netzes < 3 % Bei Nichteinhaltung der Mindesterreichbarkeitsgrenze sind bei GSM- Anschlüssen abhängig von der Ursache der Erreichbarkeitsminderung beispielsweise Maßnahmen möglich: Einbau einer GSM-Zusatzantenne; Wechsel zu einem Mobilnetzbetreiber mit Netzverfügbarkeit; Umbau auf Festnetzanschluss. In folgenden Fällen muss der Messstellenbetreiber Messwerte an den Netzbetreiber bereitstellen: Messstellen mit Arbeitszähler: Auslöser für Ermittlung des Zählerstands Zählereinbau Zählerwechsel vor dem Zählerausbau Termin der Datenweitergabe unmittelbar nach Ablesung, Ausbaubzw. Einbau Informationsumfang Datenumfang gemäß Abschnitt 2.1: Meldedatensatz für Geräteeinbaumitteilung bzw. G Messstellen mit Lastgangmessung (Datenlogger): Auslöser für Ermittlung der Lastgänge und Zählerstände Termin der Datenweitergabe Informationsumfang Zähler-/Geräteeinbau Zähler-/Gerätewechsel vor dem Zähler-/Geräteausbau Modemstörung Zähler-/Gerätestörung Unmittelbar nach Ablesung Alle nicht per Fernauslesung bereits ausgelesenen Messdaten Zählpunktsbezeichnung täglich 24 (bzw. 25 oder 23 bei Sommer- /Winter - Zeitumstellung) Stunden-Volumenwerte in (m3)