Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Aufnahmeverfahren BACHELOR Psychologie Studienjahr 16/17 Salzburg

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Transkript:

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Aufnahmeverfahren BACHELOR Psychologie Studienjahr 16/17 Salzburg FB Psychologie - Universität Salzburg Stand 13. April 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Fragen zum Aufnahmeverfahren 2016/17 4 1.1 Wieviele BewerberInnen werden zugelassen?.............. 4 1.2 Wie stehen die Chancen, eine Zulassung zu erhalten?......... 4 1.3 Wie stehen meine Chancen auf eine Zulassung, wenn ich keine Bonuspunkte erhalte?............................ 4 1.4 Werden nicht-österreichische BewerberInnen im Verfahren anders behandelt als ÖsterreicherInnen?..................... 4 1.5 Erfülle ich mit der Fachhochschulreife bzw. der Fachgebundenen Hochschulreife die Voraussetzungen für das Bachelorstudium Psychologie in Salzburg?................................ 4 1.6 Muss jede/r das Aufnahmeverfahren zum Bachelorstudium Psychologie machen, um sich zu diesem Studium einschreiben zu können?. 5 1.7 Kann ich mich mit dem Aufnahmeprüfungsergebnis eines Standorts an einem anderen Standort bewerben?................. 5 1.8 Kann ich in Salzburg auch in ein Diplom- oder Masterstudium Psychologie einsteigen?............................ 5 1.9 Wie lange gilt die Zulassung aus dem Bachelor Aufnahmeverfahren Psychologie 16/17?............................ 5 1.10 Gibt es für den Einstieg ins Sommersemester 2017 ein eigenes Aufnahmeverfahren?............................. 5 1.11 Gibt es Vor- oder Nachteile, wenn ich erst im Sommersemester 2017 einsteige?................................. 6 1.12 Kann ich eine Zulassung auch wieder verlieren?............ 6 1.13 Wie hole ich mir den Nachweis über 60ECTS für die Ausnahmeregelung 1. 3(c)?............................... 6 1.14 Wenn ich in Salzburg keine Zulassung erhalte, bedeutet dies, dass ich das Bachelorstudium Psychologie in Österreich nicht studieren darf? 6 2 Fragen zur Anmeldung zum Aufnahmeverfahren 7 2.1 Bis wann und wo muss ich mich anmelden?.............. 7 2.2 Wie meldet man sich gültig an?..................... 7 2.3 Was tue ich, wenn ich feststelle, dass sich Angabefehler in meiner Anmeldung befinden?.......................... 7 2.4 Was tun, wenn ich mich bereits angemeldet habe und sich z.b. meine e-mail Adresse oder andere Daten geändert haben?.......... 8 1

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 2 2.5 Kann ich mich parallel an mehreren Universitätsstandorten in Österreich für das Bachelorstudium Psychologie anmelden?........ 8 2.6 Welche Zeugnisse muss ich nach der Online-Anmeldung nach Salzburg senden?............................... 8 2.7 In welcher Form sind die Zeugnis(se) nach Salzburg zu senden?... 8 2.8 Was ist, wenn ich an den Kopien meiner Zeugnisse Veränderungen vorgenommen habe, z.b. Datum verändert, Noten verändert, etc.?. 9 2.9 Was ist, wenn ich die erforderlichen Zeugniskopien bis zum Ablauf der Nachreichfrist (29. Juli 2016) nicht vorlegen oder erbringen kann? 9 2.10 Wie ist der Unkostenbeitrag einzuzahlen?............... 9 2.11 Unter welchen Umständen wird der einbezahlte Unkostenbeitrag rücküberwiesen?................................ 9 2.12 Was tun, wenn ich mich zum Aufnahmeverfahren angemeldet habe, aber schon vor der Aufnahmeprüfung weiß, dass ich in Salzburg nicht teilnehmen werde?............................ 10 2.13 An wen richte ich meine Fragen, wenn mir etwas am Anmeldungsprozedere unklar ist?........................... 10 2.14 Wo finde ich die Studienabteilung?................... 10 3 Zum Lehrbuch: Gerrig (2015) 11 3.1 Wo kann ich das Buch von Gerrig (2015) einsehen?.......... 11 3.2 Wo kann ich das Buch von Gerrig (2015) erwerben?......... 11 3.3 Wie viel kostet das Buch?........................ 11 3.4 Kann ich für die Aufnahmeprüfung auch nach einer älteren Auflage des Buches lernen?............................ 11 3.5 Welche Kapitel aus Gerrig (2015) sind für die Aufnahmeprüfung zu lernen?................................... 11 3.6 Soll ich mir das Übungsbuch zum Lehrbuch kaufen, um mich optimal auf die Prüfung vorzubereiten?..................... 12 4 Fragen zum Bonuspunktesystem 13 4.1 Welche Fächer werden im Bonuspunktesystem berücksichtigt?.... 13 4.2 Was sind Bestnoten - wie funktioniert dieses System?......... 13 4.3 Wie viele Bonuspunkte gibt es bzw. wie stehen die Bonuspunkte im Verhältnis zum Ergebnis der Aufnahmeprüfung?........... 13 4.4 Was ist, wenn ich ein oder mehrere der Bonuspunktefächer weder zur Matura noch im letzten Schuljahr hatte?................ 14 4.5 Werden auch andere Fächer (z.b. Psychologie) beim Bonuspunktesystem berücksichtigt?.......................... 14 4.6 Wird der Abiturdurchschnitt im Verfahren berücksichtigt?...... 14 4.7 Bekomme ich auch für andere Leistungen Bonuspunkte im Verfahren? 14 5 Fragen zur Aufnahmeprüfung 15 5.1 Welche Typen von Fragen kommen zur Aufnahmeprüfung?..... 15 5.2 Wie lange dauert die Aufnahmeprüfung?................ 15 5.3 Was brauche ich bei der Aufnahmeprüfung?.............. 15 5.4 Welche Hilfsmittel darf ich bei der Aufnahmeprüfung verwenden?.. 15 6 Kontakt und Informationsmöglichkeiten 16 6.1 An wen wende ich mich bei Fragen?.................. 16 6.2 Wo erhalte ich immer die aktuellsten Informationen?......... 16 6.3 Wann und Wo findet die Informationsveranstaltung statt?...... 16

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 3 7 Wie geht es nach der Aufnahmeprüfung weiter? 17 7.1 Wo und wann erfahre ich, ob ich eine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie erhalten habe?....................... 17 7.2 Wenn ich nach der Aufnahmeprüfung eine Zulassung erhalte, heißt dies, dass ich fix Psychologie studieren darf?.............. 17 7.3 Wie schreibe ich mich ins Studium ein, wenn ich eine Zulassung erhalten habe?............................... 17 7.4 Einschreiben in ein anderes Studium?................. 17 7.5 Gibt es ein Nachrückverfahren?..................... 17 7.6 Wieviele Personen rücken üblicherweise nach?............. 18 8 Fragen zur Anerkennung/Anrechnung bisheriger Studienleistungen 19 8.1 Kann ich mir bisherige Studienleistungen für das Bachelorstudium Psychologie anrechnen lassen?...................... 19 8.2 Wie gehe ich vor, wenn ich mir bisherige Studienleistungen anrechnen lassen möchte?.............................. 19 8.3 Was wird grundsätzlich anerkannt/angerechnet?........... 19 9 Fragen zum Start des Bachelorstudiums 20 9.1 Wann beginnen die Vorlesungen, Lehrveranstaltungen, etc. für erstsemestrige Psychologiestudierende mit Zulassung?.......... 20 9.2 Muss ich mich schon ins Bachelorstudium Psychologie eingeschrieben haben, um am GK Einführung in das Studium der Psy... teilnehmen zu können?................................ 20 9.3 Wann sollte man sich für das Studium einschreiben?......... 20 9.4 Wie lange gilt meine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie?. 20

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 4 1 Allgemeine Fragen zum Aufnahmeverfahren 2016/17 1.1 Wieviele BewerberInnen werden zugelassen? 200 BewerberInnen erhalten aus dem Aufnahmeverfahren 16/17 eine Zulassung für das Bachelorstudium Psychologie in Salzburg. 1.2 Wie stehen die Chancen, eine Zulassung zu erhalten? Das ist nur schwer individuell zu beurteilen. Für das Bachelor Psychologie Aufnahmeverfahren des letzten Jahres (15/16) haben sich 934 Personen korrekt beworben, von denen 642 zur Prüfung erschienen sind. Nach Ablauf der Anmelde- und Nachreichfrist werden alle BewerberInnen bezüglich der Bewerbungszahl für das Studienjahr 16/17 informiert. 1.3 Wie stehen meine Chancen auf eine Zulassung, wenn ich keine Bonuspunkte erhalte? Im Verfahren 15/16 hatten 78% der Zugelassenen Bonuspunkte. Hätte man nur nach Aufnahmeprüfung ausgewählt, hätten 64% der Zugelassenen Bonuspunkte gehabt. 1.4 Werden nicht-österreichische BewerberInnen im Verfahren anders behandelt als ÖsterreicherInnen? Es werden alle BewerberInnen mit einem Maturazeugnis (od. Äquivalent), die aus einem Staat der EU oder des EWR Raumes stammen, bezüglich der Zulassung zum Verfahren gleich behandelt. BewerberInnen, die aus einem Staat kommen, der nicht dem EU oder dem EWR Raum angehört, müssen einen Studienplatznachweis erbringen (= Besondere Universitätsreife). Ausnahmen vom Aufnahmeverfahren siehe Kapitel 1.6. Es müssen aber alle BewerberInnen - egal aus welchem Staat - das Aufnahmeverfahren durchlaufen; innerhalb dieses Aufnahmeverfahrens werden alle Personen gleich behandelt. Es gibt keine Quote für ÖsterreicherInnen, wie es diese bei der Zulassung zum Medizinstudium in Österreich gibt. 1.5 Erfülle ich mit der Fachhochschulreife bzw. der Fachgebundenen Hochschulreife die Voraussetzungen für das Bachelorstudium Psychologie in Salzburg? Zulassungsvoraussetzung für ordentliche Studien ist neben fundierten Deutschkenntnissen der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Die Fachhochschulreife bzw. die Fachgebundene Hochschulreife erfüllen nicht die Anforderungen einer allgemeinen Hochschulreife. Fachgebundenen Hochschulreife: Das Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium jener Studiengänge, für die die Studienberechtigung in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland besteht. Diese sind explizit in diesem Zeugnis angeführt. Fachhochschulreife: Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt nicht zur Aufnahme eines ordentlichen Studiums. Erst mit dem Abschluss eines FH-Studiums wird die allgemeine Universitätsreife erworben.

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 5 1.6 Muss jede/r das Aufnahmeverfahren zum Bachelorstudium Psychologie machen, um sich zu diesem Studium einschreiben zu können? Grundsätzlich JA - alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich für das Bachelorstudium Psychologie im Wintersemester 16/17 oder Sommersemester 17 an der Universität Salzburg neu einschreiben lassen möchten, müssen am Aufnahmeverfahren 16/17 teilnehmen. Die Zulassungsregelungen gelten auch für Studierende, die an einer anderen inländischen oder ausländischen Universität zu einem Studium der Psychologie zugelassen waren und an die Universität Salzburg wechseln möchten (also auch für sog. StudienortwechslerInnen). AUSGENOMMEN SIND: a) Studierende der Universität Salzburg, die von einem alten zu einem neuen Curriculum des gleichen Studiums oder vom Diplomstudium zum Bachelorstudium des gleichen Studiums überwechseln b) Studierende, die im Rahmen eines transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammes befristet zuzulassen sind c) Studierende, die an der Universität Salzburg bereits zu einem Diplom- oder Bachelorstudium der Psychologie zugelassen waren und deren Zulassung aus einem der in 68 Abs. 1 Z 1 oder 2 Universitätsgesetz genannten Gründen erloschen ist und die Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 ECTS aus Pflicht- bzw. Wahlpflichtfächern nachweisen können 1.7 Kann ich mich mit dem Aufnahmeprüfungsergebnis eines Standorts an einem anderen Standort bewerben? NEIN - Sie können das Prüfungsergebnis nur an dem Ort, an dem Sie die Prüfung absolviert haben, geltend machen. 1.8 Kann ich in Salzburg auch in ein Diplom- oder Masterstudium Psychologie einsteigen? Die Universität Salzburg bietet kein Diplomstudium Psychologie mehr an. Der Einstieg in das Masterstudium Psychologie ist nur möglich, wenn Sie einen Studienabschluss eines Bachelorstudiums Psychologie (oder gleichwertig) vorweisen können. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium finden Sie unter http: //www.uni-salzburg.at/psy/aufnahmeverfahren/master. 1.9 Wie lange gilt die Zulassung aus dem Bachelor Aufnahmeverfahren Psychologie 16/17? Die Zulassung gilt für die Einschreibung in das Bachelorstudium Psychologie für das Wintersemester 16/17 und das Sommersemester 17. Wenn in diesen beiden Semestern keine Einschreibung erfolgt, verfällt die Zulassung. 1.10 Gibt es für den Einstieg ins Sommersemester 2017 ein eigenes Aufnahmeverfahren? NEIN - für den Einstieg in das Wintersemester 16/17 und das Sommersemester 2017 muss das Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 16/17 absolviert werden - und damit die Prüfung am Dienstag, 30. August 2016.

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 6 1.11 Gibt es Vor- oder Nachteile, wenn ich erst im Sommersemester 2017 einsteige? Eher NACHTEILE - alle in das Studium einführenden Lehrveranstaltungen werden ausschließlich im Wintersemester 16/17 angeboten. Wenn Sie also Ihr Studium in einem Sommersemester beginnen, fehlt Ihnen inhaltlich der einführende Teil ins Psychologiestudium - sowohl inhaltlich, als auch bezüglich administrativer Belange, wie zb wie melde ich mich zu einer Prüfung an, etc. Die ins Studium einführenden Lehrveranstaltungen des Wintersemesters 2016/17 sind aber erst für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen des 3. Studiensemester Voraussetzung (Sommersemester 17), wodurch sich trotz des sog. Quereinstiegs ein 6-semestriger Studienverlauf realisieren lässt. 1.12 Kann ich eine Zulassung auch wieder verlieren? JEIN - Grundsätzlich gilt eine Zulassung für die Einschreibung in das jeweilige Studienjahr und verfällt erst danach. Wenn Sie die Zulassung nicht innerhalb dieses Jahres nutzen, müssen Sie erneut am Aufnahmeverfahren des nächsten Studienjahres teilnehmen. 1.13 Wie hole ich mir den Nachweis über 60ECTS für die Ausnahmeregelung 1. 3(c)? Alle, die über das von der Universität Salzburg ausgestellte erste Diplomprüfungszeugnis Psychologie verfügen, können dieses automatisch als Nachweis für die Absolvierung von mindestens 60 ECTS verwenden. Alle Anderen müssen sich am Fachbereich Psychologie der Univ. Salzburg diese 60 ECTS bestätigen lassen. Nur mit dieser Bestätigung vom Fachbereich kann die Ausnahmeregelung in der Studienabteilung bei der Einschreibung geltend gemacht werden. 1.14 Wenn ich in Salzburg keine Zulassung erhalte, bedeutet dies, dass ich das Bachelorstudium Psychologie in Österreich nicht studieren darf? NEIN - es bedeutet nur, dass Sie sich im Studienjahr 16/17 an der Universität Salzburg nicht für das Bachelorstudium Psychologie einschreiben können. Die Universitäten Graz, Innsbruck und Wien haben am selben Tag Aufnahmeprüfung (Dienstag 30. August 2016). Informieren Sie sich über die dortigen Voraussetzungen und Fristen der Auswahlverfahren. Die Aufnahmeprüfung in Salzburg, Graz, Innsbruck und Wien ist inhaltlich ident - die Prüfung gilt aber nur für den Studienort, an dem sie absolviert wurde! Inhaltlich einziger Unterschied ist, dass in Salzburg Bonuspunkte für Schulnoten vergeben werden - Innsbruck, Graz und Wien vergeben solche Punkte nicht. Dort zählt ausschließlich das Ergebnis der Aufnahmeprüfung.

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 7 2 Fragen zur Anmeldung zum Aufnahmeverfahren 2.1 Bis wann und wo muss ich mich anmelden? Die Online-Anmeldung zum Aufnahmeverfahren muss spätestens am 22. Juli 2016 24.00 Uhr und über die Plattform STUDIENVORANMELDUNG https://online. uni-salzburg.at/plus_online/aufnahmeverfahren.info erfolgen. Sie können sich dort auch anmelden, wenn Sie Ihre Bestätigung über die allgemeine Universitätsreife erst nach dem 22. Juli 2016 erhalten, da Sie Ihre Unterlagen bis spätestens 29. Juli 2016 nachreichen können. In diesem Fall setzen Sie sich am besten mit der Studienabteilung in Verbindung studium@sbg.ac.at, um anzugeben, wieso es Ihnen nicht möglich ist, die Zeugnisse vor dem 29. Juli 2016 zu versenden. 2.2 Wie meldet man sich gültig an? Ihre Anmeldung ist dann gültig, wenn Sie... 1. sich fristgerecht - 1. April 2016 bis 22. Juli 2016 (24.00 Uhr) - unter STUDI- ENVORANMELDUNG https://online.uni-salzburg.at/plus_online/aufnahmeverfahren. info zum Bachelor Psychologie Aufnahmeverfahren angemeldet haben. 2. die Anmeldung über den zugesandten Link bestätigt haben. Bitte warten Sie nach Absenden Ihrer Anmeldung im System ca. 5 Minuten bis Sie dieses E- Mail erhalten haben und bestätigen Sie den Link. Falls Sie dieses e-mail nicht nach 5 Minuten erhalten haben, schreiben Sie bitte umgehend an studium@ sbg.ac.at 3. den Unkostenbeitrag zum Aufnahmeverfahren von 30 bis spätestens 29. Juli 2016 (einlangend!), entsprechend der Anweisungen der e-mail, das nach Linkbestätigung an Sie geschickt wird, eingezahlt haben. 4. das Maturazeugnis (und das Jahreszeugnis des Maturajahres) bzw. den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife in Kopie bis spätestens 29. Juli 2016 (Poststempel, e-mail oder persönlich) an die Studienabteilung übermittelt haben (Studienabteilung, Kapitelgasse 4, 5020 Salzburg, Kennwort: Aufnahmeverfahren Bachelor Psychologie 16/17), oder dort persönlich in den dafür vorgesehenen Schalterzeiten abgegeben haben, oder dieses per e-mail an studium@sbg.ac.at gesendet haben. 5. wenn diese Unterlagen zeigen, dass Sie auch über die Voraussetzungen für das Bachelorstudium Psychologie verfügen. Wenn Sie diese Punkte erfüllt haben, wird Ihr Status in der Anmeldeplattform auf Voraussetzungen erfüllt geändert (dies kann erfahrungsgemäß, selbst bei Vorliegen aller Nachweise, ein paar Tage dauern) und Sie haben somit die Berechtigung an der Aufnahmeprüfung teilzunehmen. 2.3 Was tue ich, wenn ich feststelle, dass sich Angabefehler in meiner Anmeldung befinden? Zur Kontrolle, ob die von Ihnen angegebenen Daten bei der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren korrekt sind, können Sie eingeloggt in die Anmeldeplattform unter Registrierungsdaten (rechts oben) Ihre Anmeldedaten einsehen. Sollte sich dort ein Fehler finden, schreiben Sie bitte an: studium@sbg.ac.at unter Angabe, welche Daten wie zu ändern sind.

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 8 2.4 Was tun, wenn ich mich bereits angemeldet habe und sich z.b. meine e-mail Adresse oder andere Daten geändert haben? Korrekturen an Ihren Anmeldedaten sind sehr heikel und können nur dann vorgenommen werden, wenn der Änderungswunsch von Ihrer ursprünglichen e-mail Adresse aus erfolgt. Bitte schreiben Sie dazu an studium@sbg.ac.at mit dem Hinweis, welche Daten zu ändern sind. Melden Sie sich mit einer E-Mail Adresse an, die bis Ende Oktober 2016 aktiv ist. E-Mails von der jeweiligen Adresse sind das zentrale Identifikationsmerkmal im Verfahren für die Kommunikation mit den BewerberInnen. Anfragen zu persönlichen Daten, Status, etc. werden ausschließlich über diese e-mail Adresse abgewickelt. 2.5 Kann ich mich parallel an mehreren Universitätsstandorten in Österreich für das Bachelorstudium Psychologie anmelden? NUR teilweise - die Universitäten Salzburg, Graz, Innsbruck, Wien und Klagenfurt halten alle die Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium Psychologie am Dienstag, 30. August 2016 ab. Sie können daher nur an einem Standort tatsächlich am Aufnahmeverfahren vor der Zulassung zum Studium teilnehmen, weil Sie nur dort, wo Sie die Aufnahmeprüfung absolvieren, auch eine Zulassung erhalten können. Die Prüfung ist nicht übertragbar auf andere Studienorte. 2.6 Welche Zeugnisse muss ich nach der Online-Anmeldung nach Salzburg senden? Zu senden sind das Reifezeugnis und das Schulzeugnis des Abschlussjahres bzw. ein gleichwertiger Nachweis der allgemeinen Universitätsreife. Alle Dokumente sind in Kopie zu senden (nicht beglaubigt ausreichend) - es kann keine Verantwortung für Originaldokumente übernommen werden. Sollten aus dem Reifezeugnis die Noten des letzten Schuljahres hervorgehen, ist dieses eine Dokument ausreichend. Bitte beachten Sie die Fristen: Online-Anmeldung bis 22. Juli 2016, Nachreichfrist für Unterlagen, die Ihre allgemeine Universitätsreife belegen und Einzahlungsfrist des Unkostenbeitrags von 30 ist der 29. Juli 2016 (einlangend!). 2.7 In welcher Form sind die Zeugnis(se) nach Salzburg zu senden? Entweder per Post an: Universität Salzburg Kennwort: Aufnahmeverfahren BACHELOR PSYCHOLOGIE 2016 Studienabteilung Kapitelgasse 4 A-5010 Salzburg Oder persönlich (siehe Postanschrift; Innenstadt Salzburg, nähe Kapitelplatz) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 9-12 Uhr; Mi 12-16 Uhr; Fr 8-11 Uhr Oder per E-Mail (z. B. eingescannt, Foto) unter Angabe des Namens und Geburtsdatums, im Betreff der e-mail: Aufnahmeverfahren BACHELOR PSYCHO- LOGIE 2015 an: studium@sbg.ac.at

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 9 2.8 Was ist, wenn ich an den Kopien meiner Zeugnisse Veränderungen vorgenommen habe, z.b. Datum verändert, Noten verändert, etc.? Sollten Sie eine Zulassung zum Psychologie-Studium erhalten (als Ergebnis des Aufnahmeverfahrens), müssen Sie sich mit Ihren Originalunterlagen (Reifezeugnis, etc.) in der Studienabteilung persönlich zum Studium einschreiben. Bei diesem Einschreibungsvorgang werden die Zeugnisoriginale mit den für das Aufnahmeverfahren zugesandten Kopien verglichen. Sollten bei diesem Vergleich inhaltliche Abweichungen der Kopien von den Originalen feststellbar sein, kann das zum Entzug der Zulassung führen. 2.9 Was ist, wenn ich die erforderlichen Zeugniskopien bis zum Ablauf der Nachreichfrist (29. Juli 2016) nicht vorlegen oder erbringen kann? Wenn bis zum 29. Juli 2016 nicht alle Dokumente, die Ihre Voraussetzung für das Bachelorstudium Psychologie bestätigen, zugesandt (Poststempel oder per e-mail) bzw. persönlich vorbeigebracht wurden, sind Sie nicht gültig für das Aufnahmeverfahren Bachelorstudium Psychologie Studienjahr 16/17 angemeldet und können daher für eine Zulassung im Studienjahr 16/17 nicht berücksichtigt werden. Falls Sie Schwierigkeiten bezüglich der Übermittlung der relevanten Dokumente innerhalb der Frist bereits vorhersehen können, kontaktieren Sie uns bitte bis zum 22. Juli 2016, studium@sbg.ac.at. 2.10 Wie ist der Unkostenbeitrag einzuzahlen? Sobald Sie sich unter STUDIENVORANMELDUNG https://online.uni-salzburg. at/plus_online/aufnahmeverfahren.info für das Verfahren angemeldet haben und Ihre Anmeldung abgeschickt haben, erhalten Sie innerhalb von 5 Minuten eine e-mail, mit der Sie Ihre Anmeldung bestätigen müssen (über das Klicken auf den Link in diesem e-mail). Erst dann erhalten Sie eine weitere e-mail mit den Einzahlungsinformationen des Unkostenbeitrags von 30 Euro. Wenn Sie Ihre Anmeldung bestätigt haben, können Sie diese Information aber auch in der Plattform abrufen, wenn Sie sich eingeloggt haben - unter: Informationen zur Einzahlung des Unkostenbeitrags anzeigen. 2.11 Unter welchen Umständen wird der einbezahlte Unkostenbeitrag rücküberwiesen? Der Unkostenbeitrag in der Höhe von 30 Euro wird rücküberwiesen, wenn... der Betrag außerhalb der festgelegten Frist eingelangt ist. eine Abmeldung vom Verfahren innerhalb der Anmeldefrist erfolgt ist (1. April 2016 bis 22. Juli 2016). die Teilnahme am Aufnahmeverfahren mangels allgemeiner Universitätsreife nicht möglich ist. der Beitrag unnötig mehrfach eingezahlt wurde. Erscheinen Bewerberinnen und Bewerber trotz gültiger Anmeldung nicht zur Aufnahmeprüfung (aus welchem Grund auch immer), melden Sie sich nach dem 22. Juli 2016 vom Verfahren ab oder entfällt die Aufnahmeprüfung gemäß Abs. 5, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Unkostenbeitrages.

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 10 Rücküberweisungsberechtigte TeilnehmerInnen am Aufnahmeverfahern werden ca. Ende Oktober 2016 von uns angeschrieben - um die Rücküberweisung zu klären. 2.12 Was tun, wenn ich mich zum Aufnahmeverfahren angemeldet habe, aber schon vor der Aufnahmeprüfung weiß, dass ich in Salzburg nicht teilnehmen werde? KEIN PROBLEM - loggen Sie sich ein in STUDIENVORANMELDUNG https: //online.uni-salzburg.at/plus_online/aufnahmeverfahren.info. Sie finden dort die Option vom vom Aufnahmeverfahren abmelden. Beachten Sie: Einmal getätigte Abmeldungen können nicht rückgängig gemacht werden! Beachten Sie weiter, dass Sie Ihren Unkostenbeitrag nur dann zurückerhalten, wenn Sie sich innerhalb der Anmeldefrist (also bis spätestens 22. Juli 2016) abmelden). Andernfalls wird der Unkostenbeitrag trotz Abmeldung einbehalten. Bitte bedenken Sie, dass die Universität Salzburg für alle gültig angemeldeten BewerberInnen Unterlagen vorbereitet, Prüfungsplätze und Aufsichtspersonal reservieren muss wodurch nicht unerhebliche Kosten verursacht werden. Abmeldungen bis zum 22. Juli 2016 ermöglichen uns unnötige Kosten und Ressourcen einzusparen. 2.13 An wen richte ich meine Fragen, wenn mir etwas am Anmeldungsprozedere unklar ist? An die Studienabteilung; per Mail erreichbar unter studium@sbg.ac.at, per Telefon: +43-662-8044-2251 od. -2252. 2.14 Wo finde ich die Studienabteilung? Studienabteilung, Kapitelgasse 4, 5010 Salzburg (Innenstadt Salzburg, nähe Dom/Kapitelplatz) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 9-12; Mi 12-16; Fr 9-11. per e-mail erreichbar unter: studium@sbg.ac.at

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 11 3 Zum Lehrbuch: Gerrig (2015) 3.1 Wo kann ich das Buch von Gerrig (2015) einsehen? Sie können das Buch beispielsweise an der Fakultätsbibliothek der Naturwissenschaftlichen Fakultät einsehen - Öffnungszeiten siehe: www.uni-salzburg.at/bibliothek. Dort sind sog. Präsenzexemplare als Lehrbücher aufgestellt und können von jedem/jeder Besucher/in (auch ohne Bibliotheksausweis) während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die BibliotheksmitarbeiterInnen werden Ihnen diesbezüglich gerne behilflich sein. 3.2 Wo kann ich das Buch von Gerrig (2015) erwerben? Das Buch ist normal im Fachhandel erhältlich. Es besteht auch die Möglichkeit, das Buch bei dem an der NW-Fakultät angesiedelten Facultas-Shop zu erwerben, entweder indem Sie innerhalb der Öffnungszeiten vorbeikommen oder das Buch beim Shop bestellen. Richten Sie Ihre Bestellung unter Angabe von: Titel, Name und Zustelladresse an: Tel: 8044-6027 od. Fax 8044-6031 oder per e-mail: salzburg@ facultas.at. Sie können das Buch selbstverständlich auch direkt beim Pearson Verlag beziehen. 3.3 Wie viel kostet das Buch? Die e-book Version kostet ca. 39.99 Euro, eine Printausgabe 49.95 Euro. 3.4 Kann ich für die Aufnahmeprüfung auch nach einer älteren Auflage des Buches lernen? Die Fragen werden nach der 20. aktualisierten Auflage des Buches erstellt. Wer nach einer älteren Auflage lernt, tut dies auf eigenes Risiko. Inwieweit ältere Auflagen mit der 20. Auflage übereinstimmen, können wir nicht beurteilen. 3.5 Welche Kapitel aus Gerrig (2015) sind für die Aufnahmeprüfung zu lernen? Gerrig (2015). Psychologie (20. akt. Aufl.). München: Pearson Studium. Aus Kapitel 01: Psychologie als Wissenschaft 1.1 Was macht Psychologie einzigartig? 1.2 Die Entwicklung der modernen Psychologie Aus Kapitel 02: Forschungsmethoden der Psychologie 2.1 Der psychologische Forschungsprozess Aus Statistischer Anhang - Statistik verstehen: Daten analysieren und Schlussfolgerungen zieh A.1 Datenanalyse Aus Kapitel 03: Die biologischen und evolutionären Grundlagen des Verhaltens 3.2 Das Nervensystem in Aktion 3.3.1 Ein Blick ins Gehirn Aus Kapitel 06: Lernen und Verhaltensanalyse

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 12 6.1 Die Erforschung des Lernens 6.2 Klassisches Konditionieren: Lernen vorhersagbarer Signale 6.3 Operantes Konditionieren: Lernen von Konsequenzen Aus Kapitel 07: Gedächtnis 7.1 Was ist Gedächtnis? 7.2 Nutzung des Gedächtnisses für kurze Zeiträume 7.3 Langzeitgedächtnis: Enkodierung und Abruf Aus Kapitel 09: Intelligenz und Intelligenzdiagnostik 9.1 Was ist Diagnostik? 9.2 Intelligenzdiagnostik 9.3 Intelligenztheorien Aus Kapitel 10: Entwicklung 10.1 Erforschung und Erklärung der Entwicklung 10.2 Körperliche Entwicklung im Laufe des Lebens 10.3 Kognitive Entwicklung im Laufe des Lebens 10.4 Spracherwerb Aus Kapitel 16: Soziale Kognition und Beziehungen 16.1 Die Konstruktion der sozialen Realität 16.2 Die Macht der Situation 16.3 Einstellungen, Einstellungsänderungen und Handlungen 16.6 Aggression, Altruismus und prosoziales Verhalten 3.6 Soll ich mir das Übungsbuch zum Lehrbuch kaufen, um mich optimal auf die Prüfung vorzubereiten? Der Pearson Verlag bietet auf der Verlagshomepage gratis Online-Fragenmaterial zum Buch von Gerrig (2015) an. Diese Fragen liegen auch gesammelt in Buchform vor (Übungsbuch zur 20. Auflage). Die Fragen dieses Übungsbuches beziehen sich prinzipiell auf das Erlernen des gesamten Buches (kapitelweise) und nicht auf die spezifische Kapitelauswahl für die Aufnahmeprüfung Psychologie der Universität Salzburg. Das Übungsbuch wurde nicht spezifisch für die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung Psychologie der Universität Salzburg hin verfasst, insofern kann die Universität Salzburg auch keine Auskunft darüber geben, ob das Buch bei der Vorbereitung hilfreich ist oder nicht.

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 13 Abbildung 1. Beispiel für die Vergabe der Bonuspunkte innerhalb des Österreichen Notensystems (1 bis 5) und des Deutschen Notensystems (15 bis Null Punkte) 4 Fragen zum Bonuspunktesystem 4.1 Welche Fächer werden im Bonuspunktesystem berücksichtigt? Englisch, Mathematik, Deutsch (bzw. Unterrichtssprache) und Biologie 4.2 Was sind Bestnoten - wie funktioniert dieses System? Beim Bestnotensystem erhält man dann einen Punktebonus, der zum Ergebnis der Aufnahmeprüfung hinzuaddiert wird, wenn man in einem oder allen vier der angeführten Fächer aus der vorgegebenen Skalierung die Note erhalten hat, die inhaltlich mit der Note sehr gut (oder besser, beispielsweise exzellent) bezeichnet wird. Das ist beispielsweise in der österreichischen Skalierung (sehr gut-1 bis nicht genügend-5 ) die 1, in der deutschen Skalierung (1-6) die 1, in der deutschen Punkteskalierung (15-0) 15-12.5 Punkte, etc. siehe Abbildung 1 auf Seite 13. Dabei gilt: Pro Fach wird überprüft, welche Note Sie in der Matura erreicht haben (wenn schriftlich und mündlich werden die beiden Noten gemittelt) und welche Note Sie im letzten Schuljahr erreicht haben (wenn eine Note für das erste und zweite Halbjahr vorhanden ist, werden diese gemittelt). Es wird dann die bessere der beiden Noten (sofern vorhanden) für das Bonuspunktesystem verwendet. Wenn Sie das Fach weder zur Matura noch im letzten Schuljahr hatten, wird es im Bonuspunkteverfahren nicht berücksichtigt. 4.3 Wie viele Bonuspunkte gibt es bzw. wie stehen die Bonuspunkte im Verhältnis zum Ergebnis der Aufnahmeprüfung? Pro Bonuspunktefach kann man 6.25 Bonuspunkte erhalten - also maximal 25 Bonuspunkte. Bei der schriftlichen Aufnahmeprüfung kann man maximal 75 Punkte erreichen (sind transformiert). Dies bedeutet, dass im Aufnahmeverfahren somit pro BewerberIn ein Punkte-Range von 0-100 Punkten möglich ist. Anhand dieses

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 14 aufsummierten Punktewerts erfolgt die Reihung der BewerberInnen und folglich die Vergabe der Zulassungen. 4.4 Was ist, wenn ich ein oder mehrere der Bonuspunktefächer weder zur Matura noch im letzten Schuljahr hatte? Dann bekommen Sie für dieses oder diese Fächer keine Bonuspunkte. 4.5 Werden auch andere Fächer (z.b. Psychologie) beim Bonuspunktesystem berücksichtigt? NEIN - es werden nur die vier (siehe oben) angegebenen Fächer berücksichtigt. 4.6 Wird der Abiturdurchschnitt im Verfahren berücksichtigt? NEIN - es werden nur Einzelnoten der vier Fächern in oben beschriebener Form berücksichtigt. 4.7 Bekomme ich auch für andere Leistungen Bonuspunkte im Verfahren? NEIN - sie erhalten, außer für die genannten Schulfächer, für keine anderen schulischen oder sonstigen Vorleistungen Bonuspunkte im Aufnahmeverfahren.

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 15 5 Fragen zur Aufnahmeprüfung 5.1 Welche Typen von Fragen kommen zur Aufnahmeprüfung? Es werden alle Fragen der Aufnahmeprüfung im Multiple-Choice Format vorliegen. Dabei werden in der Regel vier Antwortalternativen vorgegeben, von denen 1 bis alle vier richtig sind. Die PrüfungsteilnehmerInnen müssen in der Prüfung für jede der vier Antwortalternativen einer Frage entscheiden, ob dies Richtig (R) oder Falsch (F) ist. Mindestens eine Antwort ist immer richtig. Beispiele für Fragen finden Sie ehestmöglich unter: Bachelor Psy Homepage der Universität Salzburg. 5.2 Wie lange dauert die Aufnahmeprüfung? Die reine Prüfungszeit (ohne Registrierung und Instruktionen) beträgt ca. 3.5h. 5.3 Was brauche ich bei der Aufnahmeprüfung? Für die Aufnahmeprüfung brauchen Sie... eine korrekte und gültige Anmeldung im Bachelor Aufnahmeverfahren der Universität Salzburg für das Studienjahr 16/17(= Status in STUDIENVORANMELDUNG steht auf Voraussetzungen erfüllt) einen schwarzen gut-schreibenden Stift (z.b. Fineliner) oder Kugelschreiber (kein Bleistift oder Füllfeder!) einen offiziellen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) Es nicht erforderlich, andere Dokumente (wie Ausdrucke von e-mails, etc.) zur Prüfung mitzunehmen, da am Prüfungstag mittels Lichtbildausweis Ihr Anmeldestatus geprüft wird. 5.4 Welche Hilfsmittel darf ich bei der Aufnahmeprüfung verwenden? Es sind keinerlei Hilfsmittel bei der Prüfung erlaubt - das bezieht sich auf Wörterbücher, Lexika, Handys, Geräten mit ählicher Funktion, Taschenrechner, Mitschriften, Unterlagen, etc. Selbstverständlich sind Hilfsmittel zulässig bei körperlichen Beeinträchtigungen, was aber durch Ausweis entsprechend zu belegen ist.

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 16 6 Kontakt und Informationsmöglichkeiten 6.1 An wen wende ich mich bei Fragen? Sie können Ihre Fragen persönlich in der Informationsveranstaltungen zum Bachelor Aufnahmeverfahren Psychologie 16/17 am Montag 27. Juni 2016 von 14:00 bis 16:00 Uhr (an der NW-Fakultät, Hellbrunnerstrasse 34, 5020 Salzburg, Hörsaal: 402 - Blauer Hörsaal) stellen. Weiters können Sie Ihre Fragen per E-Mail an uns richten - je nach Thema: Fragen/Problem bezüglich ANMELDUNG, Anmeldeplattform, etc. an: studium@ sbg.ac.at Fragen zu AUFNAHMEPRÜFUNG an: aufnahmeverfahren.psychologie@sbg. ac.at Die MitarbeiterInnen des Fachbereichs Psychologie sind angehalten keine telefonischen Auskünfte zu erteilen. 6.2 Wo erhalte ich immer die aktuellsten Informationen? Alle Informationen zum Verfahren sind beispielsweise über die Homepage des Fachbereichs Psychologie der Universität Salzburg zugänglich: http://www.uni-salzburg. at/psy/aufnahmeverfahren/bachelor bzw. für diejenigen, die sich bereits online angemeldet haben auch über die Anmeldeplattform STUDIENVORANMELDUNG. 6.3 Wann und Wo findet die Informationsveranstaltung statt? Die Informationsveranstaltung findet am Montag 27. Juni 2016 um 14:00 st Uhr im Hörsaal 402 (Blauer Hörsaal) an der NW-Fakultät, Hellbrunnerstr. 34, 5020 Salzburg statt. Die Veranstaltung dauert bis max. 16:00 Uhr.

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 17 7 Wie geht es nach der Aufnahmeprüfung weiter? 7.1 Wo und wann erfahre ich, ob ich eine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie erhalten habe? Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Aufnahmeverfahrens werden so früh als möglich (voraussichtlich 13. September 2016), auf jeden Fall bis spätestens Ende September 2016 bezüglich Zulassung informiert. Der Zulassungstatus wird in der Online-Anmeldeplattform eingetragen und Sie erhalten - wie bei jeder Statusänderung in dieser Plattform - automatisch eine E-Mail. In diesem E-Mail erhalten Sie auch alle Informationen, wie die Einschreibung in das Studium zu erfolgen hat (sowohl für die Zugelassenen, als auch für Nicht-Zugelassene, falls Sie sich in ein anderes Studium der Universität Salzburg einschreiben möchten). 7.2 Wenn ich nach der Aufnahmeprüfung eine Zulassung erhalte, heißt dies, dass ich fix Psychologie studieren darf? Grundsätzlich JA. Bedingungen sind aber: 1. fristgerechte Einschreibung im Studienjahr 16/17 (entweder im Wintersemester 16/17 oder Sommersemester 17) 2. fristgerechte, persönliche Einschreibung in der Studienabteilung 3. positive Überprüfung der Unterlagen (z.b. Matura- oder Abiturzeugnis) 4. fristgerechte Überweisung des ÖH-Beitrages (Österreichische Hochschülerschaft) in der Höhe von ca. 16 7.3 Wie schreibe ich mich ins Studium ein, wenn ich eine Zulassung erhalten habe? In dem E-Mail, das Sie bezüglich der Zulassung erhalten, ist sehr genau beschrieben, wie die Einschreibung in das Psychologiestudium zu erfolgen hat. Auch PrüfungsteilnehmerInnen, die keine Zulassung erhalten haben, bekommen diese Information per E-Mail. 7.4 Kann ich mich für ein anderes Studium für das Studienjahr 2016/2017 einschreiben, wenn ich nach Teilnahme am Aufnahmeverfahren keine Zulassung für das Bachelorstudium Psychologie erhalte? JA - alle TeilnehmerInnen am Aufnahmeverfahren (heißt, Sie haben an der Prüfung teilgenommen), aber keine Zulassung erhalten haben, können sich nachträglich für jedes Studium der Universität Salzburg im Studienjahr 16/17 einschreiben, das nicht zulassungsbeschränkt ist. 7.5 Gibt es ein Nachrückverfahren? JA - nach folgendem Modus: BewerberInnen, die eine Zulassung erhalten haben, aber von dieser nicht Gebrauch machen werden, können bis spätestens eine Woche nach Bekanntgabe ihres Ergebnisses ihren unwiderruflichen Rücktritt in schriftlicher Form der Studienabteilung bekannt geben (studium@sbg.ac.at). In dieser Form frei werdende Plätze werden im Nachrückverfahren aufgefüllt. Betroffene KandidatInnen werden verständigt. Alle TeilnehmerInnen der Aufnahmeprüfung erfahren

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 18 bei Bekanntgabe Ihres Prüfungsergebnisses Ihren Rang im Aufnahmeverfahren, wodurch ersichtlich wird, ob eine realistische Chance auf Nachrücken besteht. Der Rangplatz ist auch in der Anmeldeplattform eingetragen. 7.6 Wieviele Personen rücken üblicherweise nach? Die Anzahl der Nachrückenden variiert von Jahr zu Jahr zwischen 3 und 15 Personen. Es kann daher im Vorfeld leider keine valide Schätzung abgeben werden, ob man mit Rangplatz 210 eine gute oder schlechte Chance auf Nachrücken hat.

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 19 8 Fragen zur Anerkennung/Anrechnung bisheriger Studienleistungen 8.1 Kann ich mir bisherige Studienleistungen für das Bachelorstudium Psychologie anrechnen lassen? JA - sofern Sie eine Zulassung erhalten, können Sie sich bisherige Studienleistungen anrechnen lassen, wenn diese in Inhalt und Umfang mit den im Studienplan des Bachelorstudiums Psychologie geforderten Prüfungsleistungen übereinstimmen. 8.2 Wie gehe ich vor, wenn ich mir bisherige Studienleistungen anrechnen lassen möchte? ZUERST müssen Sie erfolgreich am Aufnahmeverfahren Psychologie für das jeweilige Studienjahr teilnehmen. ERST DANN gehen Sie mit dieser Zulassung und Ihren Zeugnissen, etc. zu Fr. Mag. Seiser-Heiss (Studienangelegenheiten Psychologie), die für Anerkennungsfragen zuständig ist. Vor dem Erhalt einer Zulassung werden keine Auskünfte zu Anerkennungen oder Anrechnungen erteilt! 8.3 Was wird grundsätzlich anerkannt/angerechnet? Im Bachelorstudium werden für das Freie Wahlfach sämtliche bisherigen Studienleistungen im Umfang von 12 Credits angerechnet (mit wenigen Ausnahmen aus allen Studien). Wenn Lehrveranstaltungen des Bachelorstudienplans Psychologie durch bisher erbrachte Studienleistungen aus anderen Fächern oder von anderen Studienorten ersetzt werden sollen - wird Umfang und Inhalt dieser Lehrveranstaltungen genau auf Passung geprüft.

FAQ - AV Psy Bachelor 16/17 - Salzburg 20 9 Fragen zum Start des Bachelorstudiums 9.1 Wann beginnen die Vorlesungen, Lehrveranstaltungen, etc. für erstsemestrige Psychologiestudierende mit Zulassung? Die erste Lehrveranstaltung für Erstsemestrige ist der GK Einführung in das Studium der Psychologie und in die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens (Start: erste Oktoberwoche). Dort erfahren Sie ALLES Weitere - sowohl inhaltlich als auch administrativ zum Studium, Studienplan, etc. 9.2 Muss ich mich schon ins Bachelorstudium Psychologie eingeschrieben haben, um am GK Einführung in das Studium der Psy... teilnehmen zu können? Nicht zwingend - Voraussetzung ist aber, dass Sie eine Zulassung erhalten haben. Für die Einschreibung gelten die allgemeinen Einschreibungsfristen der Universität Salzburg (siehe http://www.uni-salzburg.at/studium). Wenn möglich, ersuchen wir Sie aber, sich so früh wie möglich nach Erhalt der Zulassung einzuschreiben, da dies die Administration dieser Veranstaltung deutlich erleichtert. Erst wenn Sie offiziell in das Studium eingeschrieben sind, können Sie sich zu Lehrveranstaltungen - wie dem Einführungsgrundkurs - anmelden und können dadurch von unseren MitarbeiterInnen für Einteilungen berücksichtigt werden. 9.3 Wann sollte man sich für das Studium einschreiben? Sie sollten sich, wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, umgehend im September in der Studienabteilung für das Bachelorstudium Psychologie einschreiben. Dafür werden für die TeilnehmerInnen an den Aufnahmeprüfungen Psychologie eigene Tage reserviert, die noch per E-Mail an die Zugelassenen ausgesendet werden. Grund ist, dass Sie auch verschiedene andere Lehrveranstaltungen besuchen werden, für die eine Anmeldung notwendig ist, die erst nach erfolgter Einschreibung möglich ist (über das System PLUSonline https://online.uni-salzburg.at/). 9.4 Wie lange gilt meine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie? Wenn Sie im September 2016 eine Zulassung zum Bachelorstudium Psychologie erhalten, gilt diese für die Einschreibung in das Wintersemesters 16/17 und das Sommersemester 17. Wenn Sie sich in einem dieser beiden Semester einschreiben und ohne Unterbrechung weiter inskribiert bleiben, gilt diese Zulassung bis zum Studienabschluss in Salzburg (Abweichungen z.b. Beurlaubung sind mit der Studienabteilung zu klären). Spätestens nach dem Ablaufen der Einschreibungsfristen des Sommersemesters 2017 erlöschen alle nicht wahrgenommenen Zulassungen für das Studienjahr 16/17.