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Transkript:

R I C H T L I N I E N über Ehrungen der Gemeinde Brigachtal Inhaltsübersicht: I. Verleihung der Ehrenbürgerschaft 5. Gedenken an verstorbene Ehrenbürger II. Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde III. Verleihung der Ehrennadel der Gemeinde 4 Verfahren IV. Ehrung für ehrenamtliches Engagement V. Sportlerehrung VI. Sonstige Ehrungen 1. Ehrung von Ehe- oder Altersjubilaren 2. Vereinsjubiläen 3. Würdigung im Todesfall von Gemeinderäten oder Gemeindebediensteten VII. Ergänzung externer Ehrungen 1. Bundesverdienstkreuz 2. Landesehrennadel 3. Ehrung von Blutspendern VIII. Inkrafttreten Seite 1 von 7

I. Verleihung der Ehrenbürgerschaft Zur öffentlichen Anerkennung von Persönlichkeiten, die sich hervorragende Verdienste um das Gemeinwohl der Gemeinde erworben, sich allgemein im Land oder Bund besonders verdient gemacht, in Einzelfällen durch tätige Hilfe hervorragendes geleistet oder besondere persönliche Leistungen erbracht haben, welche das Ansehen der Gemeinde in besonderer Weise gefördert haben. Es ist die höchste Auszeichnung, welche die Gemeinde zu vergeben hat. Das Ehrenbürgerrecht wird sehr selten verliehen. Von seiner Verleihung soll sparsamer Gebrauch gemacht werden, damit die Bedeutung dieser Ehrung nicht entwertet wird. Die Verdienste können in der außergewöhnlichen Förderung des wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und kommunalpolitischen Lebens der Gemeinden liegen oder in besonderen Verdiensten im Land oder Bund. Im Übrigen gilt 22 Gemeindeordnung des Landes Baden- Württemberg. Die Ehrenbürgerschaft wird in Verbindung mit einer Urkunde verliehen, in der Name und Leistungen bzw. Verdienste des Beliehenen eingetragen sind. a Die Ehrung kann vom Bürgermeister oder Gemeinderat vorgeschlagen werden. b) Die Voraussetzung für eine Verleihung einer Ehrung ist ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss, welcher mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl gefasst werden muss. c) Die Ehrenbürgerschaft wird in würdigem Rahmen durch den Bürgermeister verliehen. 5. Gedenken an verstorbene Ehrenbürger Zum Gedenken an verstorbene Ehrenbürger übernimmt die Gemeindeverwaltung die Grabpflege auf dem hiesigen Friedhof Brigachtal. Zudem erfolgt jährlich am Todestag die Niederlegung von Blumenschmuck am Grab. Über weitere Würdigungen entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall. Seite 2 von 7

II. Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Zur öffentlichen Anerkennung besonderer Leistungen und Verdienste zum Wohle oder zum Ansehen der Gemeinde Brigachtal, insbesondere im politischen, kulturellen, religiösen, wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, kann die Ehrenmedaille der Gemeinde Brigachtal an Einwohner der Gemeinde Brigachtal und andere Persönlichkeiten verliehen werden. I. Allgemeine Voraussetzungen Die Medaille wird in Gold, Silber und Bronze verliehen. Für die Verleihung ist in jedem Falle zu beachten, dass der besondere Wert der Auszeichnung in ihrer Seltenheit liegt. a) Die Ehrenmedaille in Bronze kann an Personen oder Vereinigungen verliehen werden, die sich durch fruchtbares Wirken und treue Dienste verdient gemacht haben. b) Die Ehrenmedaille in Silber kann an Personen oder Vereinigungen verliehen werden, die sich durch eine über die Grenzen der Gemeinde hinaus wirkende Leistung besonders ausgezeichnet haben. c) Die Ehrenmedaille in Gold wird nur in Ausnahmefällen für Leistungen und Verdienste verliehen, die sich nach dem ihnen zugrundeliegenden Maß an Gemeinsinn, Sachkenntnis und Tragkraft sowie nach ihrer Tragweite für das allgemeine Wohl außergewöhnlich von den sonstigen auszeichnungswürdigen Leistungen unterscheiden. II. Ehrung für kommunalpolitisches Engagement Neben der Ehrung durch den Gemeindetag Baden-Württemberg verleiht die Gemeinde Brigachtal den Gemeinderäten bei Ausscheiden die Ehrenmedaille der Gemeinde für kommunalpolitisches Engagement. a) Die Ehrenmedaille in Bronze wird für bis zu 10-jähriges kommunalpolitisches Engagement (1-2 Wahlperioden) im Gemeinderat verliehen b) Die Ehrenmedaille in Silber wird für mehr als 10 bis unter 25-jähriges kommunalpolitisches Engagement (3-4 Wahlperioden) im Gemeinderat verliehen. c) Die Ehrenmedaille in Gold wird für mindestens 25-jähriges kommunalpolitisches Engagement (5 und mehr Wahlperioden) im Gemeinderat verliehen. Symbol der Ehrung Die Ehrenmedaille wird in Verbindung mit einer Anstecknadel und einer Urkunde verliehen, in der Name und Leistungen bzw. Verdienste des Beliehenen eingetragen sind. Die Ehrenmedaille zeigt auf der Vorderseite das Gemeindewappen mit der Umschrift "Gemeinde Brigachtal", auf der Rückseite trägt sie die Beschriftung "Für besondere Leistungen und Verdienste". Die Ehrennadel trägt das Wappen der Gemeinde Brigachtal umrahmt von einem Lorbeerkranz. Seite 3 von 7

3. Verfahren a) Die Ehrung kann vom Gemeinderat, von Vereinen und sonstigen Organisationen sowie von Einzelpersonen vorgeschlagen werden. b) Die Vorschläge sind in Form eines schriftlichen Antrags mit einer ausführlichen Darstellung der besonderen Leistungen oder Verdienste des zu Ehrenden bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. c) Die Voraussetzung für eine Verleihung einer Ehrung ist ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss, welcher mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl gefasst werden muss. d) Die Ehrenmedaille wird durch den Bürgermeister in würdigem Rahmen verliehen. III. Verleihung der Ehrennadel der Gemeinde Zur öffentlichen Anerkennung besonderer Leistungen und Verdienste im kulturellen, sozialen und sportlichen Umfeld der örtlichen Vereine, kann die Ehrennadel der Gemeinde Brigachtal an Einwohner der Gemeinde Brigachtal und andere Persönlichkeiten verliehen werden. Die Ehrennadel wird in Gold und Silber verliehen. a) Die Ehrennadel in Silber kann an Personen verliehen werden, die sich über 20 Jahre mit besonderem Engagement im Verein ausgezeichnet haben. Beispielsweise als Übungsleiter, Mitglied in der Vorstandschaft etc. b) Die Ehrennadel in Gold kann an Personen verliehen werden, die sich über 10 Jahre als 1.Vorsitzende/r mit besonderem, außergewöhnlichem Engagement im Verein ausgezeichnet haben. Die Ehrennadel wird in Verbindung mit einer Urkunde verliehen, in der Name und Leistungen bzw. Verdienste des Beliehenen eingetragen sind. Die Ehrennadel trägt das Wappen der Gemeinde Brigachtal Seite 4 von 7

a) Die Ehrung kann vom Gemeinderat, von Vereinen und sonstigen Organisationen sowie von Einzelpersonen vorgeschlagen werden. b) Die Vorschläge sind in Form eines schriftlichen Antrags mit einer ausführlichen Darstellung der besonderen Leistungen oder Verdienste des zu Ehrenden bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. c) Die Voraussetzung für eine Verleihung einer Ehrung ist ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss, welcher mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl gefasst werden muss. d) Die Ehrennadel wird durch den Bürgermeister in würdigem Rahmen übergeben. IV. Ehrung für sonstiges ehrenamtliches Engagement Auszeichnung für sonstiges ehrenamtliches Engagement ab 20-jähriger Tätigkeit z.b. Brunnenpflege, Pflege der Grünanlagen etc. Es wird ein Sachpräsent überreicht. V. Sportlerehrung Zur öffentlichen Anerkennung besonderer Leistungen im Bereich des Sports kann die Sportlermedaille der Gemeinde Brigachtal an Einzelpersonen und Mannschaften aus Brigachtal verliehen werden. Die Medaille wird in Gold, Silber und Bronze verliehen a) Die Sportlermedaille in Bronze kann für südbadische, badische und baden - württembergische Meisterschaften oder Meisterschaften rangmäßig vergleichbarer Wettkämpfe, Inhaber entsprechender Rekorde sowie für Zweit- oder Drittplatzierte bei süddeutschen Meisterschaften verliehen werden. b) Die Sportlermedaille in Silber kann für süddeutsche Meisterschaften oder Meisterschaften rangmäßig vergleichbarer Wettkämpfe, Inhaber entsprechender Rekorde sowie für zweite und dritte Plätze bei deutschen Meisterschaften verliehen werden. c) Die Sportlermedaille in Gold kann für deutsche oder noch höher zu bewertende Meisterschaften, Inhaber entsprechender Rekorde sowie Teilnehmer an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften verliehen werden. Seite 5 von 7

Die Sportlermedaille wird in Verbindung mit einer Urkunde verliehen, in der Name und Leistungen des Beliehenen eingetragen sind. Die Sportlermedaille zeigt auf der Vorderseite das Gemeindewappen mit der Umschrift "Gemeinde Brigachtal", auf der Rückseite trägt sie die Beschriftung "Für besondere Leistungen im Bereich des Sports". a) Die Ehrung kann vom Gemeinderat, von Vereinen und sonstigen Organisationen sowie von Einzelpersonen vorgeschlagen werden. b) Die Vorschläge sind in Form eines schriftlichen Antrags mit einer ausführlichen Darstellung der besonderen Leistungen des zu Ehrenden bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. c) Die Voraussetzung für eine Verleihung einer Ehrung ist ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss, welcher mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl gefasst werden muss. d) Die Sportlermedaille wird durch den Bürgermeister in würdigem Rahmen übergeben. e) Der Gemeinderat kann die Medaille wegen unwürdigen Verhaltens mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl entziehen, in diesem Fall sind Medaille und Verleihungsurkunde zurückzugeben. VI. Sonstige Ehrungen 1. Ehrung von Ehe- oder Altersjubilaren Jubilare ab dem 75. Geburtstag erhalten bei Besuch des Bürgermeisters ein Präsent (bspw. eine Flasche Wein). Diese Ehrung erfolgt alle 5 Jahre. Eine Anpassung der Altersgrenze liegt im Ermessen des Bürgermeisters. Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit werden bei Besuch des Bürgermeisters mit einem Blumenstrauß und einem kleinen Präsent geehrt. 2. Vereinsjubiläen Aus Anlass von Jubiläen der örtlichen Vereine gewährt die Gemeinde Brigachtal folgende Zuwendungen: 25-jähriges Jubiläum 125,-- 50-jähriges Jubiläum 250,-- 75-jähriges Jubiläum 250,-- 100-jähriges Jubiläum 250,-- 125-jähriges Jubiläum 250,-- (usw. in 25-Jahres-Schritten) Seite 6 von 7

3. Würdigung im Todesfall von Gemeinderäten oder Gemeindebediensteten Im Falle des Todes von aktiven Gemeinderäten oder Gemeindebediensteten wird ein Nachruf im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht sowie ein Kranz am Grab niedergelegt und eine Grabrede gehalten. Im Falle des Todes von ausgeschiedenen Gemeinderäten oder von zuletzt bei der Gemeinde beschäftigten und in den Ruhestand verabschiedeten Gemeindebediensteten wird ein Nachruf im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für das Ableben eines aktiven oder pensionierten Bürgermeisters. Darüber hinaus entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall. VII. Begleitung externer Ehrungen 1. Bundesverdienstkreuz Das Bundesverdienstkreuz wird für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet über die Gemeindegrenzen hinaus von der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Gemeinde organisiert den Festakt. 2. Landesehrennadel Die Landesehrennadel wird bei ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen und Organisationen mit kulturellen, sportlichen und sozialen Zielen vom Land Baden-Württemberg verliehen. Es wird auf die Richtlinien des Staatsministeriums über die Ausgestaltung und Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg auf Grund der Bekanntmachung des Ministerpräsidenten vom 11. November 1982 verwiesen. 3. Ehrung von Blutspendern Neben der Ehrung des Deutschen Roten Kreuz verleiht die Gemeinde Brigachtal für 10-, 25- und 50-maliges Blutspenden ein Präsent (bspw. eine Flasche Wein). Für 75- und 100-maliges Blutspenden wird ein größeres Präsent (bspw. eine Kombination aus 2-3 Weinen) überreicht. VIII. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt zum 15.07.2014 in Kraft. Gleichzeit tritt die Richtlinie über die Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Brigachtal und die Richtlinie über die Verleihung der Sportmedaille der Gemeinde Brigachtal vom 16.02.1993 außer Kraft. Brigachtal, 01.07.2014 Michael Schmitt Bürgermeister Seite 7 von 7