Anlage 2 zum abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluss Deponie Jänschwalde II

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Transkript:

Anlage 2 zum abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluss Deponie Jänschwalde II Potsdam, 22. November 2011 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg Abt. TUS Folgende Anforderungen an Geotechnik- und Kunststoff Prüfinstituten / Labore, die als Fremdprüfer (FP) vom LUGV anerkannt werden wollen, sind Grundlage für die Zulassung: A 1) Grundsätzliche fachliche Anforderungen an Geotechnische Institute / Labore: - Die fachliche Qualifikation des mit der Fremdüberwachung zu beauftragenden Prüflabors ist durch die Qualitäts-Akkreditierung des DAR (Deutscher AkkreditierungsRat) nachzuweisen. Die Akkreditierung findet dabei auf Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17025 : 2005 statt. In der Akkreditierungsurkunde müssen die Zeichnungsberechtigten für alle nachfolgend aufgeführten Prüfungen (Prüfbericht-Zeichnungsberechtigte) namentlich angegeben sein. - Die Akkreditierung muß mindestens für folgende Untersuchungsverfahren vorhanden sein: Bodenprobenahme und Felduntersuchungen: DIN EN ISO 22475 01.2007 (ersetzt DIN 4021 + DIN 4022 Teile 2+3) Baugrund: Aufschluss durch Schürfe und Bohrungen sowie Entnahme von Proben, Technische Grundlagen der Ausführung/Qualifizierung von Personal und Firmen. DIN EN ISO 14688 1 02.2002 (ersetzt DIN 4022 Teil 1) Geotechnik Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden DIN 4023 02.2006 Baugrund und Wasserbohrungen, Zeichnerische Darstellung der Ergebnisse DIN 18125-2 03.2010 Baugrund; Untersuchung von Bodenproben Bestimmung der Dichte des Bodens Teil 2: Feldversuche DIN 18134 04.2010 Baugrund; Versuche und Versuchsgeräte; Plattendruckversuch, Bestimmung des Verformungsmoduls LAGA PN 98 12.2001 Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen. TB StB Teil B 8.3 2003 Baugrund, Versuche und Versuchsgeräte: Dynamischer Plattendruckversuch mit leichtem Fallgewichtgerät.

Laboruntersuchungen: DIN ISO/TS 17892 01.2005 Geotechnische Erkundung und Untersuchung Laborversuche an Bodenproben Teil 1: Bestimmung des Wassergehaltes Teil 2: Bestimmung der Dichte von feinkörnigem Boden Teil 3: Bestimmung der Korndichte Teil 4: Bestimmung der Korngrößenverteilung Teil 5: Oedometerversuch mit stufenweiser Belastung Teil 6: Fallkegelversuch, Bestimmung der undränierten Scherfestigkeit Teil 7: Einaxialer Druckversuch an feinkörnigen Böden Teil 8: Unkonsolidierter undränierter Triaxialversuch Teil 9: Konsolidierter triaxiale Kompressionsversuche an wassergesättigten Böden Teil 10: Direkte Scherversuche Teil 11: Bestimmung der Durchlässigkeit mit konstanter und fallender Druckhöhe Teil 12: Bestimmung der Zustandsgrenzen oder anstelle DIN ISO/TS 17892: DIN 18121-1 04.1998 Untersuchung von Bodenproben Wassergehalt Teil 1: Bestimmung durch Ofentrocknung DIN 18121-2 08.2010 Untersuchung von Bodenproben Wassergehalt Bestimmung durch Schnellverfahren DIN 18122-1 07.1997 Baugrund; Untersuchung von Bodenproben Zustandsgrenzen (Konsistenzgrenzen), Teil 1: Bestimmung der Fließ- und Ausrollgrenze DIN 18122-2 09.2002 Baugrund; Versuche und Versuchsgeräte; Zustandsgrenzen (Konsistenzgrenzen); Bestimmung der Schrumpfgrenze DIN 18123 03.2010 Baugrund; Untersuchung von Bodenproben Bestimmung der Korngrößenverteilung DIN 18124 07.1997 Baugrund; Untersuchung von Bodenproben Bestimmung der Korndichte Kapillarpyknometer, Weithalspyknometer DIN 18125-1 07.2010 Baugrund; Untersuchung von Bodenproben Bestimmung der Dichte des Bodens Teil 1: Laborversuche DIN 18125-2 Kurzverfahren 03.2010 Baugrund; Untersuchungen von Bodenproben Bestimmung der Dichte des Bodens Teil 2: Feldversuche DIN 18126 11.1996 Baugrund; Untersuchung von Bodenproben Bestimmung der Dichte nichtbindiger Böden bei lockerster und dichtester Lagerung Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Seite 2 von 5

Weitere: DIN 18127 11.1997 Baugrund; Untersuchung von Bodenproben Proctorversuch DIN 18128 12.2002 Baugrund; Versuche und Versuchsgeräte; Bestimmung des Glühverlustes DIN 18129 10.2010 Baugrund; Untersuchung von Bodenproben Kalkgehaltsbestimmung DIN 18130-1 05.1998 Baugrund; Untersuchung von Bodenproben Bestimmung des Wasserdurchlässigkeitsbeiwertes Teil 1: Laborversuch Für besondere Prüftätigkeiten wie z.b. Dichtwandbau gelten folgende Anforderungen: DIN 4126 08.1986 Ortbeton Schlitzwände, Konstruktion und Ausführung DIN V 4126-100 04.1996 Schlitzwände, Berechnung nach Teilsicherheitsbeiwerten DIN 4127 08.1986 Schlitzwandtone für stützende Flüssigkeiten; Anforderungen und Prüfverfahren - Eigenes bodenmechanisches Labor zur Untersuchung v.g. Materialparameter muss vor handen sein. Labor muss den einschlägigen Normen und Zulassungskriterien nach DIN EN ISO/IEC 17025 : 2005 entsprechen (DAR-Urkunde). Alle Mess- und Prüfinstrumente müssen über aktuelle, d. h. gültige, Eichprotokolle verfügen. - Eigenes Baustellenlabor für bodenmechanische Untersuchungen nach DIN ISO/IEC 17025 : 2005 muss vorhanden sein. Alle Mess- und Prüfapparaturen müssen über aktuelle, d. h. gültige, Eichprotokolle verfügen. Ausnahmen: Entfernung des akkreditierten Labors zur Baustelle lässt eine unmittelbare Untersuchung von Proben zu. Es sind keine Zeit-abhängigen Proben-Untersuchungen notwendig. Es müssen keine Ton-Dichtungsuntersuchungen durchgeführt werden (Wassergehaltsänderung). Es handelt sich um kleinere Baustellen. A 2) Grundsätzliche fachliche Anforderungen an Kunststoff-Prüfinstitute: - Fachliche Qualifikation des Fremdprüfers-Kunststoff muss auf Grundlage der Empfehlung der BAM vom April 1995 Anforderungen an die Qualifikation und die Aufgaben einer fremdprüfenden Stelle nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch eine Akkreditierungsurkunde für die Inspektion und personelle/gerätetechnische Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17020 vom DAR (Diese Akkreditierungen sind Voraussetzung für die Aufnahme in die Fremdprüferliste der BAM) und der Nachweis der Aufnahme in die Fremdprüferliste der BAM. Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Seite 3 von 5

- Eigenes Prüflabor für Geokunststoffe zur Untersuchung aller maßgebenden Materialparameter muss vorhanden sein. Labor muss den einschlägigen Normen und Zulassungskriterien nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2005 entsprechen (DAR-Urkunde). B) Personelle Anforderungen an die auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter der akkreditierten Institute / Labore: - Namentliche Benennung der maßgebenden Personen und deren fachliche Qualifikation muss nachgewiesen werden. Fachgeeignetes Personal muss mindestens in Form eines Fachingenieurs und mindestens zweier Probenehmer / Laboranten gewährleistet werden. Ersatzpersonal (Urlaubsvertretung/Krankheit) muss vorhanden sein und benannt werden. (Die Personen sind in der Akkreditierungsurkunde namentlich aufgeführt.) C) Grundsätzliche allgemeine Anforderungen an die Firmen der Fremdprüfer: (anlassbezogener Nachweis erforderlich): - Gesellschaftsrechtlich dürfen zwischen den FP`n und den am Bauvorhaben Beteiligten keine Abhängigkeiten bestehen. Hierzu hat der / haben die FP schriftliche Erklärungen abzugeben. - Der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist gem. 12 der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen VOF vom 26.08.2002 zu führen. - Ausschlusskriterien gem. 11 VOF dürfen nicht vorliegen. - Die rechtliche Identifizierbarkeit der Firma muss gegeben sein. D) Vom Deponiebetreiber in der Ausschreibung bzw. im Vertrag besonders zu beachtende Kriterien: - Ausstiegsklausel muss bei gestörtem Vertrauensverhältnis zwischen LUGV und FP oder bei Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen vorhanden sein (Sonderkündigungsrecht). - Vergütung von Zusatzleistungen der FP sind zu regeln (Materialänderungen während der Bauphase, Änderungen von Bauabläufen mit Einfluss auf die Personalgestellung, Genehmigungsänderungen mit Auswirkung auf die QMP). - Direkte fachliche Weisungsbefugnis des LUGV gegenüber den FP muss eindeutig geregelt sein. - Fachliche Unabhängigkeit der FP gegenüber dem Auftraggeber muss geregelt sein. - Pauschalangebote bzw. Pauschalpreisgestaltung der Fremdprüfungen sind unzulässig. - Nachauftragnehmer der FP sind dem LUGV vor der vertraglichen Bindung zu benennen und bedürfen der Bestätigung durch das LUGV. Die Anforderungen nach Ziffern A E gelten ebenfalls für die Nachauftragnehmer. Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Seite 4 von 5

E) Allgemeines: - Die Auswahl des/der in Frage kommenden FP vor der Ausschreibung ist in enger Abstimmung mit dem LUGV vorzunehmen. - Dem LUGV sind grundsätzlich bei jedem neuen Bauvorhaben alle Nachweise nach A C einzureichen. F) Grundlagen: - DAP-Informationen - Gegenüberstellung DIN EN ISO/IEC 17025 und DIN EN ISO 9001 - Akkreditierung von Inspektionsstellen DIN ISO EN/IEC 17020 : 2011 - Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025 : 2005 - Abfallwirtschaftsfakten 14 (Land Niedersachsen) vom Oktober 2006 - Auszug aus VOF - 11 und 12 - BAM-Empfehlungen zu Anforderungen an fremdprüfende Stellen vom 06.2005 - GDA-Empfehlungen E 5 1 und E 5 10 LANDESAMT für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz BRANDENBURG Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Seite 5 von 5