Die Berufspraxis muss der Fortbildung zum operativen Professional dienlich sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben haben.



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Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter IT - Berater (Certified IT Business Consultant), Geprüfter IT - Entwickler (Certified IT System Manager), Geprüfter IT - Ökonom (Certified IT Marketing Manager), Geprüfter IT- Projektleiter (Certified IT Business Manager) Dieses Merkblatt dient der Orientierung von Prüfungsteilnehmern/Prüfungsteilnehmerinnen bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung zum Operativen Professional. Grundlage dieses Merkblattes ist die Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik vom 3. Mai 2003. Herausgeber des Merkblattes ist die IHK Köln. Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung der Operativen Professionals ist zugelassen, wer folgendes nachweist: Eine erfolgreiche Ausbildung in den Zugangsberufen und eine zweijährige einschlägige Berufspraxis oder eine Ausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine dreijährige einschlägige Berufspraxis oder keinen Ausbildungsabschluss und eine mindestens sechsjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss der Fortbildung zum operativen Professional dienlich sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben haben. Abweichend vom Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Die Fortbildungsprüfung besteht aus drei Teilen: Mitarbeiterführung und Personalmanagement Profilspezifische IT- Fachaufgaben Betriebliche IT - Prozesse Prüfungsdurchführung Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement In diesem Prüfungsteil soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zwei handlungsorientierte, integrierte Situationsaufgaben (je Aufgabe min. 90 Minuten, Gesamtzeit max. 240 Minuten) schriftlich bearbeiten.

Die Situationsaufgaben, die betrieblich-praxisorientierte Situationen beinhalten, und vom Prüfling anhand von Aufgabenstellungen bearbeitet werden, sind so gestaltet, dass jeder der folgenden Qualifikationsschwerpunkte mindestens einmal thematisiert wird: Personalplanung und -auswahl (u.a. Personalbedarfsplanung, Personalgewinnung/ -auswahl) Mitarbeiter- und Teamführung (u.a. Beurteilen von Mitarbeitern, Mitarbeiterführung/-motivation) Qualifizierung (u.a. Festlegen von Qualifizierungszielen, Ermitteln von Qualifizierungsbedarfen) Arbeitsrecht (u.a. Kenntnisse im Bereich Betriebsverfassungsgesetz, Tarifrecht) Des Weiteren soll eine praktische Demonstration (max. 30 Minuten + 20 Minuten Vorbereitungszeit) vom Prüfling vorbereitet und durchführt werden. Mögliche Themen können sein: Vorbereiten und Durchführen eines Einstellungsgespräches Vorbereiten und Durchführen eines Mitarbeitergespräches Vorbereiten und Durchführen einer Ausbildungseinheit Vorbereiten und Durchführen einer Mitarbeiterqualifizierung Prüfungsteil Profilspezifische IT- Fachaufgaben Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll im Prüfungsteil "Profilspezifische IT - Fachaufgaben" drei handlungsorientierte, integrierende Situationsaufgaben (je Aufgabe min. 150 Minuten, Gesamt: max. 540 Minuten) schriftlich bearbeiten, von denen eine Situationsaufgabe in englischer Sprache gestellt wird. In den Prüfungsteilen "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" sowie "Profilspezifische IT- Fachaufgaben" gilt: Hat der Prüfling in nicht mehr als einer Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfung erbracht, so wird ihm/ihr eine mündliche Ergänzungsprüfung von nicht mehr als 20 Minuten angeboten. Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfung wird zu einer Note zusammengefasst, wobei die Bewertung der schriftlichen Prüfung doppelte Gewichtung hat. Prüfungsteil Betriebliche IT- Prozesse In diesem Prüfungsteil sollen Projekte aus der betrieblichen Praxis oder Aufgaben aus den betrieblichen IT - Prozessen vom Prüfungsteilnehmer/von der Prüfungsteilnehmerin realisiert und dokumentiert werden. Der Prüfling soll somit nachweisen, dass er/ sie in der Lage ist, ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben aus mindestens einem der folgenden IT- Geschäftsprozesse zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren (siehe 9, 12, 15, 18). 2 von 6

Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin reicht hierzu einen Themenvorschlag mit einer kurzen Beschreibung in Form eines Exposés fristgerecht an die IHK Köln ein. Das Exposé sollte ausformuliert sein und muss nachfolgende Angaben beinhalten: Name, Vorname Adresse Themenvorschlag kurze Beschreibung des Themenvorschlags (Gliederung) Laufzeit des Projektes Umfang der Dokumentation Datum, Unterschrift Die Auswahl des Themas für die Dokumentation erfolgt im Rahmen eines Zielvereinbarungs- Gespräches zwischen dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin und dem Prüfungsausschuss, bei dem eine Zielvereinbarung über durchzuführende Arbeiten, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie den Abgabetermin getroffen wird. Zwischen dem Tag des Zielvereinbarungsgesprächs und dem Abgabetermin der Dokumentation darf maximal ein Zeitraum von einem Jahr liegen. Der Prüfungsausschuss ist berechtigt, Themenvorschläge abzulehnen, die nicht den Anforderungen der Fortbildungsprüfung zum operativen Professional entsprechen. Der Prüfungsausschuss kann besondere Schwerpunkte zur Bearbeitung vorgeben und zeitliche Vorgaben machen. Aufbau einer Dokumentation Auf der Grundlage des genehmigten Themenvorschlags und dessen Exposés wird die Dokumentation der Projektarbeit erstellt. Durch die dokumentierte Projektarbeit soll die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings an konkreten Arbeitsprozessen überprüft werden. Eine Dokumentation besteht aus: Deckblatt Kopie Projektantrag Erklärung (Anlage 2) Inhaltsverzeichnis (Gliederung), evtl. Abkürzungsverzeichnis / Glossar Text, ggf. mit Anlage bzw. mit Anhang ggf. Literaturverzeichnis / Quellenverzeichnis Deckblatt Das Deckblatt enthält folgende Informationen: Thema der Arbeit Name, Vorname und Prüfungsnummer Datum der Abgabe bei der IHK Gesamtzahl der Seiten 3 von 6

Erklärung Mit der Erklärung versichert der Prüfungsteilnehmer, dass er die Projektarbeit selbstständig angefertigt hat. Inhaltsverzeichnis (Gliederung) Die Gliederung sollte numerisch sein. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als 4 Ziffern verwendet werden sollten. Auch muss auf einen Gliederungspunkt stets ein Gliederungspunkt 2 folgen. Textteil Der Textteil ist nicht auf eine bestimmte Seitenzahl begrenzt. Mögliche Anlagen sollen in angemessenem Umfang mit seitengenauen Hinweisen beigefügt werden. Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis. Soweit Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren würden, sollen diese in der Anlage dem Text beigefügt werden. Übernommene Tabellen, Texte und Abbildungen sind mit Quellenangaben zu versehen. Werden im Text nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen. Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische und von 1 bis... durchnummerierte Auflistung der Autoren bzw. Herausgeber, auf die im Textteil hingewiesen bzw. die im Text wörtlich zitiert wurden. Anzugeben sind: Name, Vorname, Teile, Erscheinungsort (e), Erscheinungsjahr, Auflage. Zitate sollen kurz sein und nur wenn wirklich notwendig, verwendet werden. Wörtlich übernommene Textteile werden durch Anführungszeichen kenntlich gemacht. Nach dem Zitat wird mit einer Zahl auf die Nummer im Literaturverzeichnis sowie auf die Seite (n) hingewiesen, wo das Zitat steht. Format, Umfang und Heftung Papiergröße: DIN A 4 einseitig bedruckt Zu schreiben mit: Schreibmaschine oder PC Zeilenabstand: 1 ½ -zeilig Schriftgröße: 10 Schriftart: Arial Ränder: einheitlich 2,5 cm Seitennummerierung: ab Textseite fortlaufend, mit 1 beginnend Seitenumfang: keine Begrenzung Anlagen / Anhang: Anzahl und Umfang der Anlagen sollen als Schätzung in der Zielvereinbarung festgelegt werden. Heftung: Schnellhefter, oder etwas vergleichbares, keine Ordner Auflage: 3-fach (jeweils mit verbindlicher Erklärung und CD) (CDs bitte in die Dokumentationen einheften/einkleben) 4 von 6

Bewertung der Dokumentation Entspricht die Dokumentation nicht den Inhalten der Rechtsverordnung, so gilt der Prüfungsteil als nicht bestanden. Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin wird zu Präsentation und Fachgespräch nicht zugelassen und muss einen neuen Themenvorschlag beim Prüfungsausschuss einreichen (siehe Teil, 4 (2)). Präsentation und Fachgespräch Die Dokumentation ist Ausgangspunkt der anschließenden Präsentation sowie des anschließenden Fachgesprächs. In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die Ergebnisse seiner/ihrer Dokumentation darstellen. Im Fachgespräch kann der Prüfungsausschuss auf dieser Grundlage erweiternde oder vertiefende Fragestellungen formulieren. Durch die Präsentation und das Fachgespräch soll der Prüfling nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, die dokumentierten IT- Prozesse zu analysieren, Lösungen zu konzipieren, Projekte zu planen und übergreifende Zusammenhänge darzustellen. Bei der Durchführung ist auf die Einhaltung der zeitlichen Anteile von Präsentation (20-30 Minuten) und Fachgespräch (ca. 40 Minuten) zu achten. Die IHK zu Köln stellt für die Präsentation einen Overhead-Projektor, Whiteboard und Flip-Chart zur Verfügung. Falls weitere Hilfsmittel benötigt werden, so sind diese vom Prüfling funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen. Bewertung des Prüfungsteils "Betriebliche IT - Prozesse" Es wird für den Prüfungsteil Betriebliche IT - Prozesse nur eine einzige Note gebildet, die sich aus den drei Prüfungsleistungen Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch zusammensetzt. Nicht bestanden ist dieser Prüfungsteil, wenn in der Prüfungsleistung Dokumentation sowie in der Prüfungsleistung Fachgespräch nicht mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Krankheit des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin Falls ein Prüfling wegen Krankheit seine Dokumentation nicht erarbeiten kann oder am Fachgespräch nicht teilnehmen kann, muss er dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Die Prüfung kann in diesem Fall beim nächsten regulären Prüfungstermin fortgesetzt werden. Diese Regelung gilt auch bei Krankheiten während der schriftlichen Prüfungen. Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung Der Prüfungsteil "Betriebliche IT -Prozesse", die drei Situationsaufgaben im Prüfungsteil "Profilspezifische IT- Fachaufgaben" sowie die zwei Situationsaufgaben und die praktische Demonstration im Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" sind gesondert zu bewerten. 5 von 6

Die einzelnen Prüfungsleistungen der Prüfungsteile "Profilspezifische IT -Fachaufgaben" sowie "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" bilden aus dem arithmetischen Mittel der Punktbewertung eine Gesamtnote. Aus dem arithmetischen Mittel der Punktbewertung der drei Prüfungsteile wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Prüfungsteil "Betriebliche IT- Prozesse" das doppelte Gewicht gegenüber den beiden anderen Prüfungsteilen hat. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Nach der geltenden Prüfungsordnung kann eine nicht bestandene Prüfung insgesamt zwei Mal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer von der Prüfung in den einzelnen Prüfungsteilen oder -fächern zu befreien, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben und er sich innerhalb von zwei Jahren gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Notenschlüssel Punkte: 100-92 unter 92-81 unter 81-67 unter 67-50 unter 50-30 unter 30 Note: 1 2 3 4 5 6 Ihre Ansprechpartnerin: Magdalene Pollmann Tel. +49 221 1640-616 Fax +49 221 1640-609 E-Mail: magdalene.pollmann@koeln.ihk.de Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln www.ihk-koeln.de Stand: 02.03.2015 6 von 6

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