Merkblatt zur Durchführung des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikation" der Fortbildungsprüfung Geprüfter Kameraoperator IHK

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1 Merkblatt zur Durchführung des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikation" der Fortbildungsprüfung Geprüfter Kameraoperator IHK Dieses Merkblatt dient der Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikation" der Fortbildungsprüfung zum Geprüften Kameraoperator IHK. Grundlage dieses Merkblattes ist die Besondere Rechtsvorschrift für die IHK-Weiterbildungsprüfung Geprüfte/-r Kameraoperator IHK in der Film- oder Fernsehproduktion vom 16. Juni Herausgeber des Merkblattes ist die IHK Köln. Die Fortbildungsprüfung besteht aus zwei Teilen: Fachtheoretischer Teil Fachpraktischer Teil. Fachtheoretischer Prüfungsteil In den nachfolgenden Prüfungsfächern ist eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht anzufertigen. Angewandte Bild- und Lichtgestaltung (180 Minuten Bearbeitungszeit) Journalistische Grundlagen, Kunst-, Film- und Fernsehgeschichte (90 Minuten Bearbeitungszeit) Medienrecht (60 Minuten Bearbeitungszeit) Eine schriftliche Prüfungsleistung, die mit weniger als 50 Punkten, aber mindestens 40 Punkten bewertet wurde, ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin oder durch Beschluss des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen. Diese soll nicht länger als 15 Minuten dauern. Sofern mehr als eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde, ist keine mündliche Ergänzungsprüfung durchzuführen. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern. Fachpraktischer Prüfungsteil Der fachpraktische Prüfungsteil besteht aus einer Projektarbeit und einem Fachgespräch. Im Qualifikationsbereich Projektarbeit und Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin durch Erstellen eines Konzeptes und durch Realisierung eines AV- Medienbeitrags nachweisen, dass er/sie unter Beachtung redaktioneller Vorgaben und medienrechtlicher Vorschriften eine Kameraarbeit von 5 bis 15 Minuten eigenverantwortlich (sendefertig) in professioneller TV-Qualität im Team realisieren kann. Die zur Verfügung stehende Zeit und das technische Equipment werden zur Projektaufgabe vorgegeben. Seite 1 von 6

2 Für die Erstellung des Projektes beträgt die anschließende Bearbeitungszeit (nach Drehzeit) vier Wochen. Er/Sie soll ferner nachweisen, dass er/sie im Fachgespräch Rede-, Gesprächs- und Präsentationstechniken zielorientiert und adressatengerecht einsetzen sowie seine/ihre persönliche Zeitgestaltung effektiv organisieren kann. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1. Inhaltliche Begründung der angewandten Bild- und Lichtgestaltung 2. Zusammenhang journalistischer und bildaufnehmender Tätigkeit 3. Praktische Umsetzung redaktioneller Vorgaben unter Beachtung zeitlicher und wirtschaftlicher Anforderungen 4. Technisch-inhaltliche Planung, anforderungsgerechte Auswahl und Einsatz der Produktionstechnik 5. Bildgestalterische Aspekte im Zusammenwirken mit allen relevanten Gewerken (Regie, Ausstattung, Maske, Kostüm, Ton etc.) 6. Nachbearbeitung (Postproduktion) Die Bestimmungen des Medienrechtes sind dabei zu berücksichtigen. Der fachpraktische Prüfungsteil erfolgt praktisch und mündlich. Das Thema der Projektarbeit wird auf der Grundlage des vom Prüfungsteilnehmer eingereichten Konzeptvorschlages vom Prüfungsausschuss gestellt. Für die Erstellung des Projektes beträgt die anschließende Bearbeitungszeit vier Wochen. Die Prüfzeit für die mündliche Prüfung beträgt insgesamt in der Regel 45 Minuten. Davon entfallen max. 15 Minuten auf die Präsentation des Konzeptes und des Produktionsplanes durch den Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin und die verbleibende Zeit beinhaltet fachbezogene Fragen des Prüfungsausschusses. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung (Präsentation/Fachgespräch) ist zu versagen, wenn in der Bewertung der Projektarbeit nicht mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. Themenvorschläge Der Prüfungsteilnehmer schlägt dem Prüfungsausschuss zwei Themenvorschläge für seine Projektarbeit ein. Folgende Punkte sollen die Themenvorschläge enthalten: Titel des Themenvorschlages Kurze Beschreibung des Projektes inkl. Format und Genre Länge des Filmbeitrages Kuze Darstellung des finanziellen Rahmens Kurze Darstellung der gesetzlichen und rechtlichen Besonderheiten Kurze Darstellung der gestalterischen Umsetzung unter besonderer Berücksichtigung der Kameraarbeit Seite 2 von 6

3 Ablaufplan Projektarbeit Der Prüfungsteilnehmer reicht seine Themenvorschläge mit den oben genannten Bestandteilen fristgerecht per im pdf-format an die IHK Köln ein. Bitte verzichten Sie hierbei auf jeglichen Kennwortschutz, da wir die Themenvorschläge zur Weiterleitung an den Prüfungsausschuss in ein pdf zusammenfügen. Die Themenvorschläge müssen deben den oben stehenden Punkten nachfolgende Angaben beinhalten: Name, Vorname Adresse Datum Unterschrift Der Prüfungsausschuss ist berechtigt, Themenvorschläge abzulehnen, die nicht den Anforderungen der Fortbildungsprüfung zum/zur gepr. Kameraoperator IHK entsprechen. Der Prüfungsausschuss wird in der Regel besondere Schwerpunkte, die sich aus dem Themenvorschlag ergeben, zur Bearbeitung vorgeben. Der Umfang des Konzeptes soll nicht über 20 Seiten hinausgehen. Der Prüfungsteilnehmer wird schriftlich durch die IHK über die Auswahl seines Themenvorschlages mit Angabe des genauen Abgabetermins der Projektarbeit an die IHK informiert. Aufbau einer Projektarbeit Auf der Grundlage des genehmigten Themenvorschlages wird die Projektarbeit erstellt. Die Projektarbeit besteht aus einem Konzept und einem Produktionsplan zur Realisierung des vorgeschlagenen Filmbeitrages sowie dem fertigen Filmbeitrag auf DVD. Die Projektarbeit soll inhaltlich mindestens folgende Bestandteile aufweisen: Konzept Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung (Preproduction, Production, Postproduction) Auswahl und Begründung der Auswahl des technischen Equipments Berücksichtigung der Rechtsvorschriften und Bestimmungen für die Film- und Fernsehproduktion, soweit sie in dem Themenschwerpunkt zutreffen Darstellung der handwerklichen und gestalterischen Tätigkeiten des Kameraoperators bezogen auf das Projekt Produktionsplan Darstellung des finanziellen und zeitlichen Rahmens (kann den Finanzierungsplan, eine Grobkalkulation, den Gesamtherstellungsplan enthalten) Personalbedarf ( z. B. Stab- und Besetzungsliste) Drehplan Eine Projektarbeit besteht aus: Deckblatt Verbindliche Erklärung (erhalten die Prüfungsteilnehmer mit Mitteilung des Themas) Inhaltsverzeichnis (Gliederung), evtl. Abkürzungsverzeichnis Text, ggf. mit Anlagen bzw. mit Anhang ggf. Literaturverzeichnis / Quellen- und Fremdmaterialverzeichnis Filmbeitrag auf DVD Seite 3 von 6

4 Deckblatt Das Deckblatt enthält folgende Informationen: Thema/Titel der Arbeit Name, Vorname und Prüfungsnummer Datum der Abgabe bei der IHK Gesamtzahl der Seiten Länge des Filmbeitrages Verbindliche Erklärung Mit der verbindlichen Erklärung (erhalten die Prüfungsteilnehmer mit Mitteilung des Themas) versichert der Prüfungsteilnehmer, dass er die Projektarbeit selbständig angefertigt hat. Inhaltsverzeichnis (Gliederung) Die Gliederung sollte numerisch sein. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als 4 Ziffern verwendet werden sollten. Auch muss auf einen Gliederungspunkt 1 stets ein Gliederungspunkt 2 folgen. Textteil Der Textteil ist auf maximal 20 Seiten, mögliche Anlagen auf 10 Seiten begrenzt. Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis.Soweit Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren würden, sollen diese in der Anlage dem Text beigefügt werden. Übernommene Tabellen, Texte und Abbildungen sind mit Quellenangabe zu versehen. Werden im Text nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen. Literaturverzeichnis / Quellen- und Fremdmaterialverzeichnis Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische und von 1 bis... durchnummerierte Auflistung der Autoren bzw. Herausgeber, auf die im Textteil hingewiesen bzw. die im Text wörtlich zitiert wurden. Anzugeben sind: Name, Vorname, Teile, Erscheinungsort(e), Erscheinungsjahr, Auflage. Zitate sollen kurz sein und nur wenn wirklich notwendig, verwendet werden. Wörtlich übernommene Textteile werden durch Anführungszeichen kenntlich gemacht. Nach dem Zitat wird mit einer Zahl auf die Nummer im Literaturverzeichnis sowie auf die Seite(n) hingewiesen, wo das Zitat steht. Verwendete Quellen und Fremdmaterialien werden separat aufgeführt DVD Die DVD beinhaltet den fertigen Filmbeitrag als VOB-Datei und ist beiden Exemplaren beizufügen. Bitte legen Sie die DVD nicht lose in die Arbeit, sondern heften Sie sie bitte mit einer dafür vorgesehenen Hülle in die Arbeiten ein. Seite 4 von 6

5 Format, Umfang und Heftung Zu schreiben mit: PC Zeilenabstand: 1 ½-zeilig Schriftgröße: 12 Ränder: 2 cm links, 5 cm rechts Seitennummerierung: ab Textseite fortlaufend, mit 1 beginnend Heftung: Schnellhefter, Deckel transparent Auflage: 2-fach Seitenumfang: max. 20 Seiten (Textteil einschl. Graphiken), Anhang max. 10 Seiten Deckblatt, Literaturverzeichnis / Quellen- und Fremdmaterialverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis und Inhaltsverzeichnis werden nicht gezählt. Bewertung der Projektarbeit Der Prüfungsausschuss kann die Projektarbeit u. a. nach folgenden Gesichtspunkten bewerten: Richtige und vollständige Beschreibung der Aufgabe Kreativität/Originalität Fachlich richtige Darstellung der Aufgabe Schlüssigkeit der Argumente Eigenständige gedankliche Leistung Struktur und Aufbau Äußeres Erscheinungsbild, Sprache, Rechtschreibung Präsentation und Fachgespräch Die Projektarbeit ist Ausgangspunkt für die mündliche Prüfung. Diese besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn in der Bewertung der Projektarbeit nicht wenigstens ausreichende Leistungen erzielt wurden. Die Prüfzeit für die mündliche Prüfung beträgt insgesamt in der Regel 45 Minuten. Davon entfallen max. 15 Minuten auf die Präsentation des Konzeptes und des Produktionsplanes durch den Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin und die verbleibende Zeit beinhaltet fachbezogene Fragen des Prüfungsausschusses. In der Präsentationsoll der Prüfungsteilnehmer die Ergebnisse seiner Projektarbeit darstellen und begründen. Ausserdem soll er selbstkritisch das Ergebnis seiner Arbeit analysieren. Die IHK Köln stellt für die Präsentation einen Overhead-Projektor und Flip-Chart zur Verfügung. Falls andere bzw. weitere Hilfsmittel gewünscht werden, so sind diese vom Prüfling funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen. In der mündlichen Prüfung müssen wenigstens ausreichende Leistungen erzielt werden, um die Prüfung zu bestehen. Krankheit des Prüfungsteilnehmers Falls ein Prüfling wegen Krankheit seine Projektarbeit nicht erarbeiten kann oder am Fachgespräch nicht teilnehmen kann, muss er dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Die Prüfung kann in diesem Fall beim nächsten regulären Prüfungstermin fortgesetzt werden. Diese Regelung gilt auch bei Krankheit während der schriftlichen Prüfungen des fachtheoretischen Prüfungsteils. Seite 5 von 6

6 Bestehensregelung Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Qualifikationsbereichen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat Nach der geltenden Prüfungsordnung kann eine nicht bestandene Prüfung insgesamt zwei Mal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen oder -fächern zu befreien, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben und er sich innerhalb von zwei Jahren gerechnet vom Tage der Beendigung der nichtbestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Notenschlüssel Punkte: unter unter unter unter unter 30 Note : Stand Ihre Ansprechpartnerin: Jasmin Zimmermann Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Tel. (0221) Fax (0221) jasmin.zimmermann@koeln.ihk.de Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen Köln Seite 6 von 6

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