Polizeiseelsorge ein Dienst der Kirchen in der Polizei Unsere Verfassung verpflichtet den Staat, seinen Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, dass sie in Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit zussammenleben können. Das dem demokratischen Staat verliehene Gewaltmonopol ist Polizei und Justiz übertragen. Jede Polizistin und jeder Polizist trägt damit eine besondere Verantwortung, die ihn als ganze Person in Anspruch nimmt im dienstlichen und privaten Bereich. Aus diesem Grund sind haupt- und nebenamtliche Polizeipfarrerinnen und Polizeipfarrer der evangelischund katholischen Kirche als Seelsorgerinnen und Seelsorger mit ihrem vielfältigen Dienst in der Polizei tätig. Polizeiseelsorge findet ökumenisch statt Polizeiseelsorge bieten die evangelische und die katholische Kir che jeder Polizistin und jedem Polizisten und jedem Bediensteten der Polizei und deren Angehörigen an, unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit oder»nicht«-religionszugehörigkeit.
Polizeiseelsorge ist staatlich gewollt. Seit etwa 100 Jahren gibt es Polizeiseelsorge in Deutschland. In Sachsen wurde nach der friedlichen Revolution am 30. September 1996 eine Vereinbarung über den kirchlichen Dienst in der Polizei geschlossen. Rund 14.000 Frauen und Männer sind in Sachsen bei der Polizei beschäftigt. In ihrem Arbeitsalltag sind sie oft Grenzsituationen und Krisen ausgesetzt, die hohe menschliche und fachliche Kompetenzen verlangen. Der Freistaat Sachsen gewährleistet diesen»besonderen Dienst«der Polizeiseelsorge, zu dem insbesonders Seelsorge, aber auch Gottesdienste und die Mitwirkung an der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Ethik gehören. Seelsorgerliche Begleitung meint ins Besondere: Zuhören und sich einfühlen, Miteinander sprechen und Gemeinsam nach Lösungen suchen. Die Gespräche unterliegen der unverletzlichen Schweigepflicht. Polizeipfarrerinnen und -pfarrer leisten darüber hinaus auch poli tische Bildungsarbeit und Beratung zur christlichen Lebensgestaltung.
Polizeiseelsorge ist Berufsfeldarbeit Polizeiseelsorge ist eine Art»innerbetrieblicher Seelsorge«. Sie geschieht am Arbeitsplatz des Polizisten und unterscheidet sich von der Seelsorge in der Gemeinde. Polizeiseelsorge setzt sich mit berufs- und einsatzspezifischen Belastungen auseinander, hilft Überforderungen zu bearbeiten und reflektiert mit Polizisten individuelle Verhaltensweisen, aber auch problematisch empfundene Organisationsstrukturen. Sie ist ein Sonderpfarramt und arbeitet eng mit den Ortskir chen - gemeinden zusammen, wenn sie von Polizisten um Dienste, wie Taufe, Trauung oder Bestattung gebeten wird.
Wann wird Polizeiseelsorge beratend tätig? Wenn Polizisten und Bedienstete der Polizei in privaten und dienstlichen Belastungssituationen ein Gespräch wünschen, zum Beispiel im Zusammenhang mit folgenden Ereignissen: 1. Schusswaffengebrauch gegen Tatverdächtige Seelsorge betreut im Rahmen der Fürsorgepflicht. Polizeiseelsorgerinnen und -seelsorger unterliegen unverbrüchlicher Schweigepflicht. 2. Tod bzw. Verletzung von aktiven Beamten durch erlittene Gewalt Seelsorge hilft bei der Überbringung der Todesnachricht und mit umgehenden Besuchen bei den Kollegen in der Polizeiinspektion oder Dienstgruppe. 3. Traumatische Erlebnisse z.b. schwere Verkehrunfälle (oft mit Kindern), misslungener Reanimierungs- oder andere Rettungsversuche, Einsatzfahrt mit tödlicher Folge für Außenstehende, Bearbeitung von Unfällen, an denen Kollegen beteiligt sind; 4. Schwere bzw. langandauernde Krankheit von Polizeiangehörigen sowie persönliche und familiäre Schicksalsschläge Nach Rücksprache mit den Betroffenen, bietet Seelsorge Besuche im Krankenhaus und die Begleitung der Angehörigen an. 5. Private oder berufliche Krisen von Polizeiangehörigen Nach Rücksprache mit den Betroffenen, Suche nach Unterstützung, ggf. auch Vermittlung bei Straf- bzw. Disziplinarsachen, 6. Große polizeiliche Lagen Nicht nur das große Schadensereignis (z.b. Unfall mit vielen Toten und Verletzten), sondern auch polizeiliche Lagen, die über einen längeren Zeitraum andauern und eine Betreuung von Polizeiangehörigen (und Opfern) notwendig erscheinen lassen (z.b. G-8-Gipfel in Heiligendamm und die ihm voraus gegangenen Aufzüge und Kundgebungen).
Dienststellen der Ev. Polizeiseelsorge Polizeipfarrerinnen und -pfarrer in den Dienststellen Polizeidirektion Zwickau Polizeidirektion Leipzig Pfarrer Stephan Bickhardt Pfarrerin Astrid Kühme Telefon: (0371) 3 58 66 28 E-Mail: astrid.kuehme@evlks.de Telefon: (03 42 99) 7 54 59 Mobil: 0172 3 49 45 01 E-Mail: stephan.bickhardt@evlks.de Polizeidirektion Chemnitz Katholische Polizeiseelsorge Pfarrer Christian Bilz Telefon: (0371) 3 30 07 24 Mobil: 0173 9 61 74 53 E-Mail: christian.bilz@evlks.de Pfarrer Peter Paul Gregor Landespolizeidekan Mobil: 0171 3 40 37 95 E-Mail: peterpaulgregor@web.de Pfarrer Vinzenz Brendler Polizeidirektion Görlitz Telefon: (0 35 01) 52 85 64 Mobil: 0171 3 40 37 95 (Ev.Kirche Berlin-Brandenburg- E-Mail: vinzenz.brendler@outlook.de schlesische Oberlausitz) Pfarrer Frank Hirschmann Telefon: (0 35 81) 87 89 97 Mobil: 0173 9 61 87 03 Pater Ansgar Orgaß OSB Mobil: 0162 4 03 18 99 E-Mail: ansgar.orgass@web.de E-Mail: keppsn@web.de Pfarrer Franz Scharfenberg Mobil: 0151 14 12 37 32 Polizeidirektion Dresden Telefon: (03 41) 65 22 93 73 E-Mail: pfarrer.franz@yahoo.de Pfarrer Christian Mendt Mobil: 0175 4 16 68 72 E-Mail: pacowiese@me.com christian.mendt@evlks.de