Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz zum Stichtag 31.12.2009



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Transkript:

Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz zum Stichtag 1/24

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Abkürzungsverzeichnis... 3 2 Vorwort... 4 3 Risikomanagement ( 322 SolvV)... 4 4 Anwendungsbereich ( 323 SolvV)... 5 5 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV)... 6 6 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV)... 7 7 Derivative Adressenausfallrisikopositionen ( 326 SolvV)... 9 8 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV)... 9 9 Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) ( 328 SolvV)... 17 1 Adressenausfallrisiko Weitere Offenlegungsanforderungen ( 329 SolvV)... 19 11 Marktrisiko ( 33 SolvV)... 19 12 Operationelles Risiko ( 331 und 337 SolvV)... 19 13 Beteiligungen ( 332 SolvV)... 2 14 Zinsänderungsrisiko ( 333 SolvV)... 21 15 Verbriefungen ( 334 SolvV)... 21 16 Adressenausfallrisiko Forderungsklassen, für die der IRBA verwendet wird ( 335 SolvV) 22 17 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV)... 22 2/24

1 Abkürzungsverzeichnis BaFin EUR EWB HGB IRBA KRMT KSA KWG MaRisk MWE PWB SolvV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Euro Einzelwertberichtigungen Handelsgesetzbuch Auf internen Ratings basierender Ansatz (International Ratings-Based Approach) Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen Mindestanforderungen an das Risikomanagement Millionen Währungseinheiten Pauschalwertberichtigungen Solvabilitätsverordnung 3/24

2 Vorwort Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 24 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit den Offenlegungsanforderungen der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Die Offenlegung basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des 26a KWG in Verbindung mit den 319-337 der SolvV, die die europäischen Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Hierbei ist zwischen qualitativen und quantitativen Anforderungen zu unterscheiden. Die Bordesholmer Sparkasse AG kommt ihren Offenlegungspflichten bei den qualitativen Anforderungen zu einem Großteil durch den im Rahmen des Lageberichtes nach 289 HGB veröffentlichten Risikobericht nach. Der Lagebericht wurde ebenfalls über die Internetseite der Bordesholmer Sparkasse AG veröffentlicht. Die quantitativen Angaben in diesem Offenlegungsbericht basieren, soweit nicht abweichend gekennzeichnet, auf den aufsichtlichen Meldedaten der Solvabilitätsverordnung zum Berichtsstichtag. Alle Betragsangaben in diesem Bericht sind, soweit nicht abweichend gekennzeichnet, in getätigt. 3 Risikomanagement ( 322 SolvV) Die Informationen zum Risikomanagement können dem im Rahmen des Lageberichtes nach 289 HGB veröffentlichten Risikobericht entnommen werden. 4/24

4 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Seit der am 7.9.26 mit Rückwirkung zum 1.1.26 vollzogenen Ausgliederung des Bankbetriebes von der damaligen Rechtsform eines Wirtschaftsvereins auf eine Aktiengesellschaft wird die Mehrheit der Aktien an der Bordesholmer Sparkasse AG vom Wirtschaftsverein Bordesholmer Sparkasse Finanzholding gehalten. Die HASPA Finanzholding als Muttergesellschaft der HASPA AG ist mit 15% am Grundkapital der Bordesholmer Sparkasse AG beteiligt. Die Beteiligung an der Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Vermietungs KG ist zunächst beim Wirtschaftsverein verblieben. Zum Ende des Jahres 27 ist eine Übertragung von 94,9% der Anteile (bezogen auf den Buchwert) bzw. 11,7 auf die Bordesholmer Sparkasse AG erfolgt. Wirtschaftsverein Bordesholmer Sparkasse Finanzholding 5,1% 85% 94,9% Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Vermietungs KG Bordesholmer Sparkasse AG 15% HASPA Finanzholding Der Konsolidierungskreis nach 1a KWG umfasst die Bordesholmer Sparkasse AG, den Wirtschaftsverein Bordesholmer Sparkasse Finanzholding und die Adrienne Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Vermietungs KG. Die Meldungen nach Solvabilitätsverordnung erfolgen von der Bordesholmer Sparkasse AG sowohl auf Einzelinstitutsebene als auch auf der Ebene des Konsolidierungskreises nach 1a KWG (Vollkonsolidierung). Dabei werden die Eigenmittel der gruppenangehörigen Unternehmen - jeweils unter Berücksichtigung der gemäß 1a Abs. 6 KWG abzuziehenden Posten - zusammengefasst. Hieraus resultiert eine Erhöhung des Eigenkapitals (eingezahltes Kapital) um 1,9 gegenüber der Einzelmeldung der Bordesholmer Sparkasse AG. 5/24

Zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses nach 29 HGB ist die Bordesholmer Sparkasse AG nicht verpflichtet. 5 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Das modifizierte verfügbare haftende Eigenkapital der Gruppe Bordesholmer Sparkasse AG, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital, betrug per Offenlegungsstichtag 72,2. Das Kernkapital besteht im Wesentlichen aus dem gezeichneten Kapital in Höhe von 26,9 und den offenen Rücklagen in Höhe von 22,4. Die Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter erfüllen die Voraussetzungen des 1 Abs. 4 KWG. Die stillen Vermögenseinlagen sind unbefristet und mit einer Frist von zwei Jahren jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres kündbar, frühestens jedoch zum 31.12.211. Sämtliche Vermögenseinlagen werden mit zur Zeit 8% verzinst. Ein Teil des Ergänzungskapitals besteht aus längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten, die die Anforderungen des 1 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Emittentin verfügt über ein außerordentliches Kündigungsrecht gemäß 1 Abs. 5a Satz 5 KWG. Gläubigerkündigungsrechte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten mit Nachrangabrede von im Einzelfall mehr als 1% der Summe des Bilanzpostens 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten) sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Betrag 3,1, Verzinsung von 5,9%, fällig am 1.8.211, die vorzeitige Rückzahlung ist ausgeschlossen. Die weiteren nachrangigen Verbindlichkeiten sind im Durchschnitt mit 4,6% verzinslich. Die Ursprungslaufzeit beträgt 5 bis 1 Jahre. Die folgende Tabelle stellt die Eigenmittelstruktur der Gruppe Bordesholmer Sparkasse AG (Konsolidierungskreis gemäß 1a KWG) auf Basis der aufsichtlichen Meldedaten der Solvabilitätsverordnung zum Berichtsstichtag dar: 6/24

eingezahltes Kapital offene Rücklagen Bilanzgewinn, Zwischengewinn Eigenkapitalstruktur ( 324 (2) SolvV) Bordesholmer Sparkasse AG Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 34g HGB von der BaFin anerkanntes freies Vermögen Abzugspositionen nach 1 Abs. 2a Satz 2 KWG 26,881 22,447,281,188 darunter: Wertberichtigungsfehlbeträge und erwartete Verlustbeträge nach 1 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG Gesamtbetrag Kernkapital nach 1 Abs. 2a KWG 49,421 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach Abzug der Abzugspositionen und Drittrangmittel 22,81 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 1 Abs. 2b Satz 2 KWG nachrichtlich: Abzugspositionen für die Unterlegung von Überschreitungen im Großkreditbereich Gesamtbetrag des modifizierten Eigenkapitals und der anrechenbaren Drittrangmittel 72,231 6 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) 6.1 Ansatz zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals Im Rahmen der integrierten Betrachtung sämtlicher Risikokategorien werden mindestens vierteljährlich Risikotragfähigkeitsanalysen durchgeführt. Hierbei werden neben der regulatorischen Sicht gemäß Solvabilitätsverordnung auch ertragsorientierte und bis Ende 29 auch wertorientierte Betrachtungen vorgenommen. Die nachrichtliche Darstellung der wertorientierten Betrachtungen entfällt ab 21. Nähere Informationen zum Risikotragfähigkeitskonzept können dem im Rahmen des Lageberichtes nach 289 HGB veröffentlichten Risikobericht entnommen werden. 7/24

Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos in der regulatorischen Sichtweise nach Solvabilitätsverordnung erfolgt dabei nach der Methodik des Kreditrisiko-Standardansatzes. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. 6.2 Kapitalanforderungen Kapitalanforderungen ( 325 (2) Nr. 1-4 SolvV) Bordesholmer Sparkasse AG Eigenkapitalanforderung Kreditrisiko-Standardansatz Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Gedeckte Schuldverschreibungen KI Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen Investmentanteile Sonstige Positionen Überfällige Positionen Verbriefungen im Standardansatz Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz Marktrisiken des Handelsbuches Standardansatz Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Gesamt,25,54 6,697 7,65 4,916 6,17,391 1,518 1,652 2,74 31,777 8/24

6.3 Kapitalquoten Kapitalquoten ( 325 (2) Nr. 5 SolvV) Kapitalquoten Bordesholmer Sparkasse AG Gesamtkapitalquote in % Kernkapitalquote in % Gruppe Bordesholmer Sparkasse AG (konsolidiert) Bordesholmer Sparkasse AG (Einzelinstitut) 17,45 12,12 17,71 11,97 7 Derivative Adressenausfallrisikopositionen ( 326 SolvV) Derivative Finanzgeschäfte werden von der Bordesholmer Sparkasse AG derzeit nicht getätigt. Die Offenlegungsanforderungen sind daher für die Bordesholmer Sparkasse AG nicht relevant. 8 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) 8.1 Definition des Gesamtbetrags der Forderungen (Bruttokreditvolumen) Der Gesamtbetrag der Forderungen entspricht der KSA-Bemessungsgrundlage nach 49 Abs. 2 SolvV nach dem Stand zum Geschäftsschluss am 31.12. des Berichtsjahres (aufsichtliche Meldedaten). Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Berücksichtigung von Kreditrisikominderungstechniken und vor Abzug von Wertberichtigungen ausgewiesen. Nicht enthalten sind die Zahlen zu Beteiligungen, da diese in einem separaten Kapitel behandelt werden (siehe Punkt 13). 9/24

8.2 Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 1 SolvV) Bordesholmer Sparkasse AG Gesamtes Bruttokreditvolumen Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten Wertpapiere Derivative Instrumente 588,877 215,939 Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, wurde auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet. 8.3 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Inland Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 2 SolvV) Bordesholmer Sparkasse AG Europa ohne DE Andere Gebiete Gesamt Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente 579,541 214,52 9,239 1,887,97 588,877 215,939 Die Bordesholmer Sparkasse AG ist eine in ihrem gemäß Satzung festgelegten Geschäftsgebiet regional tätige Sparkasse. 1/24

8.4 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Die Branchenklassifizierung erfolgte in Anlehnung an die Hauptgruppen der Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank. Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 3 SolvV) Bordesholmer Sparkasse AG Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Inländische Selbständige und Unternehmen 231,812 91,43 Inländische wirtschaftlich unselbständige natürliche Personen 266,62 Inländische Kreditinstitute 74,597 122,622 Inländische öffentliche Haushalte 5,257 Juristische Personen des öffentlichen Rechts 1,813 Ausländische Selbständige und Unternehmen 8,364 1,887 Ausländische wirtschaftlich unselbständige natürliche Personen,972 Ausländische Kreditinstitute Ausländische öffentliche Haushalte Gesamt 588,877 215,939 11/24

8.5 Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten Vertragliche Restlaufzeiten nach risikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 4 SolvV) Bordesholmer Sparkasse AG bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt Risikotragende Instrumente nach vertraglichen Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente 132,14 91,43 18,26 46,751 98,749 3,488 339,98 47,27 588,877 215,939 8.6 Definition von in Verzug und notleidend Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 9 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Bordesholmer Sparkasse AG dabei kundenbezogen ( 125 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) ermittelt. Als notleidend werden Forderungen eingestuft, bei denen zumindest für einen Teilbetrag die Rückzahlung unwahrscheinlich ist. Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge. 8.7 Bildung der Risikovorsorge Die Bordesholmer Sparkasse AG verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements anhand qualitativer und quantitativer Faktoren zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. 12/24

Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist insbesondere die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Bordesholmer Sparkasse AG in einem zentralen System. Handelsrechtlich wurden die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute zum Nennwert bilanziert. Für akute Ausfallrisiken bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls. Für latente Ausfallrisiken bildet die Bordesholmer Sparkasse AG Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 34f HGB. Die beschriebenen Vorgehensweisen sind in den Organisationsrichtlinien der Bordesholmer Sparkasse AG detailliert geregelt. 13/24

8.8 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach Hauptbranchen Die Zahlen der folgenden Tabelle basieren auf den aufsichtlichen Meldedaten der Solvabilitätsverordnung zum Berichtsstichtag. Die Branchenklassifizierung erfolgte in Anlehnung an die Hauptgruppen der Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche ( 327 (2) Nr. 5 SolvV) Bordesholmer Sparkasse AG Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB Bestand PWB *) Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Inl. Selbständige und Unternehmen 1,353 1,168 5,832 Inl. wirtschaftlich unselbständige natürliche Personen,935,444 3,571 Inl. Kreditinstitute Inl. öffentliche Haushalte Juristische Personen des öffentlichen Rechts Ausl. Selbständige und Unternehmen,81 Ausl. wirtschaftlich unselbständige natürliche Personen,51,55,1 Ausl. Kreditinstitute Ausl. öffentliche Haushalte Gesamt 2,339 1,667 2,472 9,485 *) Da gebildete Pauschalwertberichtigungen den einzelnen Branchen nicht direkt zugeordnet werden können, werden sie lediglich als Gesamtsumme angegeben. 14/24

Die folgende Tabelle basiert auf den Zahlen des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12. des Berichtsjahres. Die Branchenklassifizierung erfolgte in Anlehnung an die Hauptgruppen der Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche ( 327 (2) Nr. 5 SolvV) Bordesholmer Sparkasse AG Bestand Rückstellungen Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Nettozuführungen/ Auflösungen von EWB/ Rückstellungen Direktabschreibung Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Inl. Selbständige und Unternehmen,53 1,745,149,47 Inl. wirtschaftlich unselbständige natürliche Personen -,15,27,54 Inl. Kreditinstitute Inl. öffentliche Haushalte Juristische Personen des öffentlichen Rechts Ausl. Selbständige und Unternehmen Ausl. wirtschaftlich unselbständige natürliche Personen -,46 Ausl. Kreditinstitute Ausl. öffentliche Haushalte Gesamt,53 1,684,419,11 15/24

8.9 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach geografischen Hauptgebieten Der Bestand der Rückstellungen basiert auf den Zahlen des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12. des Berichtsjahres. Alle übrigen Zahlen der folgenden Tabelle basieren auf den aufsichtlichen Meldedaten der Solvabilitätsverordnung zum Berichtsstichtag. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je geografischem Hauptgebiet ( 327 (2) Nr. 5 SolvV) Inland Bordesholmer Sparkasse AG Europa ohne DE Andere Gebiete Gesamt Notleidende und in Verzug geratene Kredite je geografischem Hauptgebiet Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB Bestand PWB *) Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) 2,288 1,612,53 9,43,34,39,56,17,16,26 2,339 1,667 2,472,53 9,485 *) Da gebildete Pauschalwertberichtigungen den einzelnen geografischen Hauptgebieten nicht direkt zugeordnet werden können, werden sie lediglich als Gesamtsumme angegeben. 16/24

8.1 Entwicklung der Risikovorsorge Offenlegungsbericht Die Darstellung der Entwicklung der Risikovorsorge basiert auf den Zahlen des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12. des Berichtsjahres. Entwicklung der Risikovorsorge ( 327 (2) Nr. 6 SolvV) Bordesholmer Sparkasse AG EWB Rückstellungen PWB Anfangsbestand der Periode Entwicklung der Risikovorsorge Zuführung Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode 4,46 2,548,837 2,632 3,539,84,27,4,53 2,472,4 2,72 9 Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) ( 328 SolvV) 9.1 Nominierte Rating-Agenturen Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für die einzelnen Forderungsklassen im Kreditrisiko-Standardansatz hat die Bordesholmer Sparkasse AG gemäß den 41 und 235 SolvV die folgenden anerkannten externen Ratingagenturen benannt: Bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungsklasse Staaten: - Zentralregierungen ( 25 Abs. 2) - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften ( 25Abs. 3) - öffentliche Stellen ( 25 Abs. 4) - Institute ( 25 Abs. 7) - von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen ( 25 Abs. 8) Banken: - multilaterale Entwicklungsbanken ( 25 Abs. 5), deren KSA- Risikogewicht sich nach 29 Nr. 3 bestimmt Unternehmen: - Unternehmen ( 25 Abs. 9) Investmentanteile: - Investmentanteile ( 25 Abs. 12) Verbriefungen: - IRBA-Positionen ( 85 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1) - KSA-Verbriefungspositionen ( 227 Abs. 3) - IRBA-Verbriefungspositionen ( 227 Abs. 4) Ratingagentur Standard & Poor s Rating Services Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services Moody s Investors Service Keine Nominierung Standard & Poor s Rating Services Moody s Investors Service 17/24

Gegenüber dem Vorjahr sind keine Veränderungen der nominierten Ratingagenturen erfolgt. Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für die genannten Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. 9.2 Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures ( 328 (2), 329 SolvV) Bordesholmer Sparkasse AG 1 2 35 5 75 1 15 Risikogewicht in % Sonstige RW/ Kapitalabzug Gesamt Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures für Portfolien im Standardansatz, pro Risikoklasse Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge vor Kreditrisikominderung Standardansatz nach Kreditrisikominderung 22,476 211,438 1,592 5,923 175,895 175,895 2,39 3,56 29,667 2,815 128,875 124,415 13,438 12,44 89,825 89,825 823,87 823,87 18/24

1 Adressenausfallrisiko Weitere Offenlegungsanforderungen ( 329 SolvV) Die Offenlegungsanforderungen sind für die Bordesholmer Sparkasse AG aufgrund der Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes nicht relevant. 11 Marktrisiko ( 33 SolvV) Die Offenlegungsanforderungen sind für die Bordesholmer Sparkasse AG nicht relevant, da im Berichtsjahr keine Marktrisiken im Handelsbuch bestanden. Die Bordesholmer Sparkasse AG hat sich als Nicht-Handelsbuchinstitut im Sinne des 1a KWG positioniert. 12 Operationelles Risiko ( 331 und 337 SolvV) Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Schäden definiert, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Zu den operationellen Risiken aus externen Einflüssen zählen dabei auch die Risiken aus Outsourcing. Der aufsichtliche Anrechnungsbetrag zur Eigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Zum beträgt der Wert 2,74. Bezüglich des Managements der operationellen Risiken wird auf die Ausführungen des im Rahmen des Lageberichtes nach 289 HGB veröffentlichten Risikoberichtes verwiesen. 19/24

13 Beteiligungen ( 332 SolvV) 13.1 Zielsetzung der Beteiligungen Die Beteiligungen der Bordesholmer Sparkasse AG, bei denen es sich sowohl um direkte Beteiligungen als auch um indirekte Beteiligungen über den Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein handelt, wurden im wesentlichen aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen und betriebliche Aufgaben zu bündeln bzw. zu spezialisieren. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit bei den von der Bordesholmer Sparkasse AG gehaltenen Beteiligungen mit einer Ausnahme nicht im Vordergrund. Eine Beteiligung in Höhe von 2,19 (Buchwert per ) wurde mit Gewinnerzielungsabsicht eingegangen. 13.2 Bewertung der Beteiligungen Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt gemäß den Vorgaben des HGB zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. 13.3 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung zu der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung. Die Angaben in der folgenden Tabelle basieren auf den Zahlen des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12. des Berichtsjahres. Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. Sämtliche Beteiligungen sind nicht börsennotiert. 2/24

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente ( 332 Nr. 2a + b SolvV) Bordesholmer Sparkasse AG Strategische Beteiligungen Beteiligungen mit Gewinnerzielungsabsicht Gesamt Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Buchwert Börsenwert 18,628 2,19 2,647 13.4 Realisierte und unrealisierte Gewinne/ Verluste aus Beteiligungsinstrumenten nach HGB Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf/ der Abwicklung von Beteiligungen im Berichtszeitraum sind nicht vorhanden. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. 14 Zinsänderungsrisiko ( 333 SolvV) Die Informationen zum Management der Zinsänderungsrisiken können dem im Rahmen des Lageberichtes nach 289 HGB veröffentlichten Risikobericht entnommen werden. Das quantifizierte Zinsänderungsrisiko in der wertorientierten Sichtweise zum Stichtag belief sich bei einer Simulation einer Zinsänderung über Nacht in Höhe von +13 BP auf 8,32 (Definition Zinsschock der BaFin). 15 Verbriefungen ( 334 SolvV) Verbriefungsgeschäft, für das risikogewichtete Verbriefungspositionswerte nach den 225-268 SolvV zu ermitteln sind, wird von der Bordesholmer Sparkasse AG derzeit nicht getätigt. Die Offenlegungsanforderungen sind daher für die Bordesholmer Sparkasse AG nicht relevant. 21/24

16 Adressenausfallrisiko Forderungsklassen, für die der IRBA verwendet wird ( 335 SolvV) Die Offenlegungsanforderungen sind für die Bordesholmer Sparkasse AG aufgrund der Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes nicht relevant. 17 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) 17.1 Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) Von bilanzwirksamen oder außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen wird von der Bordesholmer Sparkasse AG derzeit kein Gebrauch gemacht. Die Offenlegungsanforderungen sind daher für die Bordesholmer Sparkasse AG nicht relevant. 17.2 Bewertung und Verwaltung der Sicherheiten Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil der Strategie für Adressenausfallrisiken der Bordesholmer Sparkasse AG in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden und darüber hinaus in entsprechenden Arbeitsanweisungen geregelt. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Kreditrisikominderungstechniken sowie für die Bewertung der Grundpfandrechte hat die Bordesholmer Sparkasse AG Beleihungsgrundsätze und Wertermittlungsanweisungen auf der Grundlage der Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein eingeführt. Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand der jeweiligen Sicherheiten ist grundsätzlich vor jeder Kreditneuvergabe zu prüfen. Darüber hinaus beinhalten die implementierten Risikosteuerungsprozesse eine regelmäßige Wertüberwachung der Sicherheiten einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit. Die Intervalle richten sich nach Art und Höhe der jeweiligen Sicherheit. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird in der Regel mit Vertragsstandardisierungen des DSV (Deutscher Sparkassen Verlag) gearbeitet. Werden Informationen bekannt, die auf eine wesentliche (negative) Risikoänderung hindeuten, werden die jeweiligen Sicherheiten außerordentlich überprüft (Ad-Hoc-Wertüberwachung). 22/24

Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge Aktiv und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechniken. 17.3 Hauptarten der verwendeten Sicherheiten Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Bordesholmer Sparkasse AG im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Strategie für Adressenausfallrisiken. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden für Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Gewährleistungen in Form von Bürgschaften/ Garantien institutioneller Bürgen (insbesondere Bürgschaftsbank, Kreditinstitute, juristische Personen des öffentlichen Rechts) Bareinlagen und Sparbriefen bei einem Drittinstitut Lebensversicherungen und kapitalgedeckten Rentenversicherungen (ohne fondsgebundene Versicherungen) b) Finanzielle Sicherheiten in Form von Bareinlagen und Sparbriefen der Bordesholmer Sparkasse AG Darüber hinaus nutzt die Bordesholmer Sparkasse AG wohnwirtschaftliche Grundpfandrechte als wesentliches Instrument, um das Kreditrisiko zu mindern. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisiko-Standardansatz als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und sind daher nicht bei den Kreditrisikominderungstechniken aufgeführt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des 35 SolvV in Verbindung mit 2a Abs. 4 bis 8 KWG. 23/24

17.4 Gesamtbetrag des gesicherten Exposures Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (ohne Verbriefungen) ( 336 Nr. 2 SolvV) Bordesholmer Sparkasse AG Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (ohne Verbriefungen) Finanzielle Sicherheiten Sonstige/ physische Sicherheiten Garantien, Kreditderivate und sonstige Personalsicherheiten Forderungsklasse - Standardansatz Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Gedeckte Schuldverschreibungen KI Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen Investmentanteile Beteiligungen sonstige Positionen überfällige Positionen Gesamt,51 4,649,943 7,98,5,756,999 13,313 17.5 Konzentrationsrisiken Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtbanksteuerung integriert. Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente. 24/24