Merkblatt T1-IB 03/01

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Transkript:

Merkblatt T1-IB 03/01 Training und interne Berechtigung von freigabeberechtigtem Personal der Kategorie A gemäß Teil-66 1. Zweck Dieses Merkblatt soll Instandhaltungsbetrieben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission Anhang I (Teil-M) Unterabschnitt F und gemäß Anhang II (Teil-145) Hilfestellung bei der Auswahl von geeigneten Arbeiten für freigabeberechtigtes Personal der Kategorie A nach Teil-66, deren Ausbildung und interner Berechtigung geben. 2. Anwendungsbereich Dieses Merkblatt ist anwendbar für das Training und die interne Berechtigung von freigabeberechtigtem Personal der Kategorie A in Instandhaltungsbetrieben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission. Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie B1, welches nicht über einen Mustereintrag für ein bestimmtes Luftfahrzeugmuster in seiner Lizenz nach Teil-66 verfügt, hat gemäß 66.A.20 (a) Nr. 2 das Privileg, Freigaben im Rahmen der Kategorie A zu tätigen. Das hier Beschriebene gilt insofern auch für dieses Personal, sofern es diese Privilegien wahrnehmen soll. Ausnahmen / Besonderheiten dazu sind in Kapitel 5 beschrieben. Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie B2 hat gemäß 66.A.20 (a) Nr. 3 nicht die Privilegien eines Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie A. Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie B2 kann gemäß 145.A.35 (o) für Freigaben im Rahmen der Kategorie A an den in seiner Teil-66-Lizenz eingetragenen Luftfahrzeugmustern autorisiert werden, wenn es für die entsprechenden Tasks praktisch und ggf. theoretisch trainiert wurde und mindestens 6 Monate Erfahrung in der Instandhaltung im Tätigkeitsbereich eines CS Cat. A nachweisen kann. Die für das Training, das Assessment und die interne Autorisierung im Instandhaltungsbetriebshandbuch (MOE) festzulegenden Verfahren sollen sich ebenfalls an diesem Merkblatt orientieren. Ausgabe 1 vom 17. Juli 2014 Seite 1 von 9

3. Abkürzungen CS Cat. A CS Cat. B1 CS Cat. B2 Certifying Staff Category A freigabeberechtigtes Personal der Kategorie A gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission Anhang III (Teil- 66) Certifying Staff Category B1 freigabeberechtigtes Personal der Kategorie B1 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission Anhang III (Teil- 66) Certifying Staff Category B2 freigabeberechtigtes Personal der Kategorie B2 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission Anhang III (Teil- 66) 4. Beschreibung des freigabeberechtigten Personal der Kategorie A Lizenzen für freigabeberechtigtes Personal gemäß Teil-66 werden in den Kategorien A, B1, B2, B3 und C erteilt. Für alle diese Kategorien müssen Antragsteller Grundlagenkenntnisse und praktische Erfahrungen entsprechend der beantragten Lizenz nachweisen. Grundlage für Berechtigungen des Personals der Kategorien B und C sind Musterkenntnisse, die i.d.r. in entsprechenden Musterlehrgängen erworben werden. Die Eintragung dieser Luftfahrzeugmuster erfolgt durch die Nennung des jeweiligen Musters oder einer Luftfahrzeuggruppe in der Teil-66 Lizenz. CS Cat. A muss keine Musterkenntnisse nachweisen und erhält keine spezifischen Einträge in seiner Lizenz. Dieses Personal wird im Instandhaltungsbetrieb (alternativ in einem Ausbildungsbetrieb nach Teil-147) entsprechend den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes auf die jeweiligen Aufgaben, Task oriented, ausgebildet. In einigen Instandhaltungsbetrieben ist es üblich, obwohl es von Teil- 145 und Teil-66 nicht gefordert ist, CS Cat. A auf Musterlehrgängen entsprechend der Anlage III des Anhanges III der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 zu schulen. Diese Vorgehensweise ist sehr zu begrüßen und dient dem besseren Verständnis der Luftfahrzeugtechnik. Leider können die dabei erworbenen Kenntnisse nicht als Bonus für die praktische Ausbildung des CS Cat. A anerkannt werden. Nach dem Abschluss der Ausbildung müssen die Fähigkeiten des jeweiligen CS Cat. A bewertet werden (Assessment) bevor eine auf die jeweiligen Aufgaben bezogene Freigabeberechtigung erteilt werden kann. Die interne Freigabeberechtigung erlaubt es dem Freigabeberechtigten Personal in Verbindung mit seiner Teil-66 Lizenz der Kategorie A Luftfahrzeugfreigaben nach Instandhaltungsmaßnahmen zu erteilen, die es selbst durchgeführt hat. Selbst durchgeführt heißt in diesem Zusammenhang, das betreffende CS Cat. A hat die Maßnahme aktiv durchgeführt. Damit ist die Überwachung anderen Personals durch CS Cat. A und die anschließende Freigabe dessen Arbeiten ausgeschlossen. Die Hilfestellung durch weiteres Personals im Zuge der Arbeitsdurchführung (z.b. beim Wechsel schwerer Luftfahrzeugteile) ist zulässig. Ausgabe 1 vom 17. Juli 2014 Seite 2 von 9

4. Zulässige Tasks für die Freigabe durch Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie A Gemäß 145.A.30 (g) in Verbindung mit dem entsprechenden AMC 145.A.30 (g) darf CS Cat. A Tasks im Rahmen der kleinen geplanten Line Maintenance bis einschließlich des Weekly Check freigeben. Außerdem darf dieses Personal Freigaben für einfache Fehlerbehebung, wie sie explizit in AMC 145.A.30 (g) Nr. 2 (a) (o), (q) und (s) (x) angesprochen sind, erteilen. Zusätzlich kann die zuständige Luftfahrtbehörde gemäß AMC 145.A.30 (p) und (r), weitere Tasks für die Freigabe durch CS Cat. A zulassen, wenn entsprechende Tasks als einfach für das jeweilige Luftfahrzeug eingestuft werden können. Im Folgenden werden Kriterien festgelegt, bei deren Erfüllung das Luftfahrt-Bundesamt grundsätzlich von einfachen Arbeiten ausgeht und die in Folge dessen für die Freigabe durch CS Cat. A geeignet sind. Diese Kriterien dienen als eine Richtlinie und die Arbeiten sollten grundsätzlich nicht darüber hinausgehen. Es dürfen keine komplexen Arbeiten durchgeführt werden, da ein CS Cat. A nur selbst durchgeführte einfache Line Maintenance Arbeiten freigeben darf. Kriterien: - Es handelt sich nicht um Troubleshooting (gemäß Definition Part GM 66.A.20(a)). - Die Definition von "Simple Test" für CS Cat. B1 an Avionik Systemen gem. GM 66.A.20(a) wird, sofern zutreffend, eingehalten. - Sofern Tests, ggf. Abschlusstests, erforderlich sind, darf es sich dabei nur um einfache Tests mit einer eindeutigen Anzeige Go oder No Go handeln, die keine zusätzliche Interpretation der Ergebnisse (z.b. mit Hilfe von Diagrammen) erfordern. oder grünes Licht und die interpretationsfreie Anzeige beim BITE Test (z.b. Test OK ). - Visual Inspections sind nur in einfach zugänglichen Bereichen, in denen der zu bewertende Bereich eines Bauteils direkt ohne weitere Hilfsmittel sichtbar ist und das mögliche Fehlerbild eindeutig ist und einem bestimmten Muster entspricht (z.b. defekte Masseverbindungen, Undichtigkeiten an Rohrverbindungen usw.) zulässig. - Die Dauer der Durchführung des kompletten Tasks sollte max. 1 Mannstunde (Anhaltswert) nicht überschreiten. Das entspricht der Abgrenzung von minor scheduled line maintenance und simple defect rectification, wie sie für Freigaben durch CS Cat.A gilt. Ausgabe 1 vom 17. Juli 2014 Seite 3 von 9

- Der Task muss in sich geschlossen sein, d.h. bei der Betrachtung der Komplexität sind vor- und nachbereitende Arbeiten (z.b. zusätzliche Ausbauten oder abschließende Tests) mit zu beachten. Der Task muss sich nach dessen Abschluss separat freigeben lassen. Daher gehören in der Regel Aus- und Einbau zu einem Task, auch wenn es im AMM zwei Tasknummern gibt. Das Aufteilen von komplexen Tasks in viele kleine non-complex tasks ist nicht zulässig. - Bei der Durchführung der Tasks muss eine einfache Zugänglichkeit des Arbeitsbereiches gewährleistet sein. Umfangreichere Ausbauten bzw. das umfangreiche Lösen von Verbindungen vor Erledigung des eigentlichen Tasks sprechen für eine nicht zulässige Komplexität. - Die Nutzung von externem Test Equipment ist nicht zulässig. Die Verwendung von einfachen Prüf- und Messmitteln wie Drehmomentschlüsseln, Messschiebern u.ä. ist zulässig. - Die Arbeiten müssen sich mit einfachen Werkzeugen durchführen lassen. Dazu gehören die so genannten Standardtools und ggf. Spezialwerkzeuge, deren Funktionsweise und Handhabung sich zweifelsfrei von selbst erschließt. Detaillierte Einweisungen in die Handhabung oder umfangreiche Bedienungsanleitungen, herausgegeben durch dessen Hersteller, sind in solchen Fällen nicht erforderlich. - Die Arbeiten müssen aktiv von dem CS Cat. A durchgeführt werden. Die Überwachung anderen Personals ist ausgeschlossen. Die Hilfestellung durch weiteres Personal, z.b. bei der Montage schwerer Luftfahrzeugkomponenten, ist zulässig. - Arbeiten an der Primärstruktur, der Druckkabine oder der Primärsteuerung sind nicht zulässig. - Es sind nur Tasks, die ausreichend häufig durchgeführt werden, für CS Cat. A vorzusehen, um sowohl ein effektives Training zu gewährleisten, als auch um die Erfahrung für die Durchführung dieser Tasks aufrechthalten zu können. (Anhaltswert: Jeder CS Cat. A eines Betriebes sollte, bei Erteilung einer entsprechenden Berechtigung, wenigstens 1x pro Jahr die Möglichkeit haben, einen solchen Task durchzuführen). 5. Training und Assessment von freigabeberechtigtem Personal der Kategorie A CS Cat. A muss sowohl für die Tasks, die einer gesonderten Zustimmung durch das Luftfahrt-Bundesamt bedürfen, als auch für alle weiteren Tasks, die im AMC 145.A.30 (g) Nr. 2 aufgeführt sind, taskbezogen trainiert werden. Die weitaus häufigste Art des Trainings von CS Cat. A ist das Training im jeweiligen Instandhaltungsbetrieb nach Teil-145, in dem der Mitarbeiter angestellt ist. Folgende Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf diesen Ausbildungsort. Es sei erwähnt, dass dieses Training auch in einem Ausbildungsbetrieb nach Teil-147 erfolgen kann, wobei der entsprechende Kurs dann jedoch zugelassen sein muss. Ausgabe 1 vom 17. Juli 2014 Seite 4 von 9

Vor dem Aufsetzen eines entsprechenden Trainingsprogramms sollte der Betrieb sich über folgende Fragen im Klaren sein: 1. Für welche Tasks möchte der Instandhaltungsbetrieb CS Cat. A einsetzen? Für welche Tasks ist das im Hinblick auf dessen Ausbildung und die Aufrechterhaltung der Kompetenz überhaupt sinnvoll? Für selten angeforderte Tasks oder für Tasks, die i.d.r. nur bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, steht das CS B1 bzw. B2 zur Verfügung! 2. Möchte der Betrieb alle CS Cat. A einheitlich trainieren und berechtigen oder sollen bestimmte CS Cat. A zusätzlich für nicht sehr oft anfallende Tasks, trainiert werden? 3. Soll die interne Berechtigung erst nach dem Abschluss des gesamten Trainings erfolgen oder soll das Trainingsprogramm modular aufgebaut werden? 145.A.35 (n) definiert Anforderungen an das durchzuführende Training für CS Cat. A wie folgt: This Training shall include practical hands on training and theoretical training as appropriate for each task authorised. (Hier ist ausnahmsweise die englische Sprachversion zitiert, die die dahinter stehende Absicht am besten wiedergibt.) Das Training muss in jedem Fall auf jeden Task, für den das CS Cat. A autorisiert werden soll, ausgelegt werden. Das Training jeden Tasks muss praktisches hands on training enthalten, d.h. jeder Task muss aktiv vom Trainee durchgeführt werden. Demonstrationen in Gruppen erfüllen diesen Anspruch nicht. Wo es sinnvoll ist, müssen zusätzlich theoretische Grundlagen vermittelt werden. Die Ausbildung ist taskorientiert zu gestalten. Eine Anerkennung des Tasktrainings an einem Luftfahrzeug für weitere Luftfahrzeugmuster ist i.d.r. nicht zulässig, es sei denn es kann nachgewiesen werden, dass der Task tatsächlich identisch ist. Dieser Nachweis ist vom Instandhaltungsbetrieb gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt zu erbringen. Unter Beachtung o.g. Aspekte ist vom Instandhaltungsbetrieb ein Trainingsplan für CS Cat. A zu erstellen. Das erfolgreich durchgeführte Training ist zu dokumentieren und der Trainingserfolg ist abschließend zu bewerten (Assessment). Das erfolgreiche Training ist durch Ableistung einer Arbeitsprobe für den jeweiligen Task unter der Aufsicht einer im Instandhaltungsbetrieb benannten Person eines bestimmten Personenkreises (Assessor) zu überprüfen. Sowohl der Trainer, als auch der Assessor muss die für diese Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und die Eignung besitzen. Ausreichende Kenntnisse besitzen i.d.r. CS Cat. B1 mit einem Lizenzeitrag für das jeweilige Luftfahrzeugmuster und mehrjähriger Instandhaltungserfahrung, jedoch kann auch anderes geeignetes Personal für das Training und das Assessment eingesetzt werden. Ausgabe 1 vom 17. Juli 2014 Seite 5 von 9

Das Luftfahrt-Bundesamt fordert von Instandhaltungsbetrieben, die CS Cat. A einsetzen wollen, ein Verfahren im Instandhaltungsbetriebshandbuch (MOE) mit folgenden Festlegungen: - Benennung der Tasks (ggf. eines Taskkataloges), die durch CS Cat. A freigegeben werden können. Die Tasks müssen sich zweifelsfrei identifizieren lassen (i.d.r. AMM- Task Nummern) und sich auf ein bestimmtes Luftfahrzeugmuster beziehen. - Angaben über den Ablauf und die Anforderungen an das durchzuführende Training. - Anforderungen an Trainer und Assessoren, sowie deren Benennung. - Ablauf des Assessments sowie der Erteilung der internen Freigabeberechtigung. - Angaben zur Dokumentation des Trainings und des Assessments. - Art und Vorgehensweise bei der Erteilung von internen Freigabeberechtigungen für das CS Cat. A. - Durchführung des Re-Assessment von CS Cat. A (Zeitintervalle, Art des Assessments). - Vorgehen bei Änderung der Tasks im Laufe der Zeit (z.b. Änderung des weekly checks bei einem Betreiber durch Hinzunahme von zusätzlichen Tasks oder anderen Änderungen der Instandhaltungsvorgaben). - Im Fall von Tasks gemäß 145.A.30 (g) Nr. 2 p und r Beantragung entsprechender Tasks beim Luftfahrt-Bundesamt, die für die Freigabe durch CS Cat. A bestimmt sind. Die genannten Aspekte können in einem, in mehreren oder in Ergänzung zu bestehenden Verfahren beschrieben werden. Wenn sinnvoll, können Teile (z.b. der Taskkatalog) auch in Listenform erstellt werden. 6. Erteilung der internen Freigabeberechtigung für freigabeberechtigtes Personal der Kategorie A Die Erteilung von internen Freigabeberechtigungen für CS Cat. A folgt den Festlegungen von 145.A.35, insbesondere des Absatzes h. Dabei ist zu beachten, dass sowohl der spezifische Task, als auch das jeweilige Luftfahrzeugmuster zu benennen sind. Wegen der oft größeren Anzahl der Tasks, für die Freigabeberechtigungen erteilt werden, können in den internen Freigabeberechtigungen Taskgruppen angegeben werden, die auf entsprechende Dokumente (z.b. den Taskkatalog) referenzieren. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass diese Referenzen eindeutig sind und in den referenzierten Dokumenten die Tasks und das zugehörige Luftfahrzeug wiederum eindeutig benannt sind. Ausgabe 1 vom 17. Juli 2014 Seite 6 von 9

7. Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie B1, das für die Freigabe von Arbeiten als Freigabeberechtigtes Personal der Kategorie A berechtigt werden soll CS Cat. B1 hat gemäß 66.A.20 (a) Nr. 2 das Privileg als CS der Cat. A tätig zu werden. Dieses Privileg kann insbesondere dann für den Instandhaltungsbetrieb wertvoll sein, wenn das CS Cat. B1 für einfache Arbeiten an einem Luftfahrzeugmuster eingesetzt werden soll, für das es formal nicht qualifiziert ist, d.h. das entsprechende Luftfahrzeugmuster oder die entsprechende Flugzeug - Triebwerk - Kombination ist nicht in seiner Part-66 Lizenz eingetragen. Grundsätzlich gelten für dieses Personal die gleichen Trainingsanforderungen, wie für Personal mit einer ausschließlichen Lizenz der Kategorie A. Das gilt auch, wenn CS Cat. B1 an einem Luftfahrzeugmuster mit einer bestimmten Flugzeug - Triebwerk - Kombination eine Arbeit aufgrund seiner Lizenz am selben Luftfahrzeugmuster mit einer nicht erteilten Flugzeug - Triebwerk - Kombination tätig werden soll. Lediglich wenn der betreffende Betrieb dokumentiert nachweisen kann, dass der betreffende Freigabeberechtigte den entsprechenden Task bereits im Rahmen seiner CS Cat. B1 Lizenz zufriedenstellend durchgeführt hat, kann das als Training anerkannt werden. 8. Beispiel für das Training, das Assessment, die Dokumentation und die Erteilung der internen Berechtigung von Freigabeberechtigtem Personal der Kategorie A Nachfolgend wird ein Beispiel beschrieben, wie CS Cat. A im Instandhaltungsbetrieb ausgebildet und autorisiert werden kann. Da es sich nur um ein Beispiel handelt, kann dieses beliebig variiert oder ggf. komplett davon abgewichen werden, sofern die in den vorhergehenden Kapiteln beschriebenen Kriterien eingehalten werden. Beispiel: Ein Betrieb X hat die Infrage kommenden Tasks entsprechend Kapitel 2 bewertet und sie in seinem MOE in einem Taskkatalog festgelegt. Die Tasks wurden nach dem Schwierigkeitsgrad und den möglichen Fehlerquellen und der daraus folgenden Fehlerauswirkung bewertet. Entsprechend dieser Ergebnisse wurde festgelegt, wie oft ein Trainee den Task unter der Aufsicht eines CS Cat. B1 ausführen muss, bevor das abschließende Assessment durchgeführt werden darf. Jeder im Katalog enthaltene Task ist flugzeugspezifisch entsprechend dieser Einstufung mindestens 2 oder 3 mal unter der Aufsicht eines CS Cat. B1 durchzuführen, wobei die letzte Durchführung das Assessment für den jeweiligen Task darstellt. Ausgabe 1 vom 17. Juli 2014 Seite 7 von 9

Der Taskkatalog ist für jedes Luftfahrzeugmuster in 3 Taskgruppen eingeteilt. Die erste Taskgruppe beinhaltet sehr oft freizugebende Tasks (z.b. daily und weekly check, Radwechsel u.ä.). Trainees haben aufgrund derer Häufigkeit dieser Tasks die Möglichkeit, deren Schulung in relativ kurzer Zeit zu absolvieren, können schnell intern für diese Taskgruppe berechtigt werden und sind somit schnell produktiv einsetzbar. Die zweite Taskgruppe besteht aus Tasks, die nicht so häufig durchzuführen sind, wie die der ersten Gruppe. Aufgrund des nicht so häufigen Vorkommens dieser Tasks dauert der Abschluss des Trainings dieser Gruppe länger. In der dritten Taskgruppe sind Einzeltasks enthalten, für die sich die Ausbildung aller CS Cat. A aufgrund deren relativ seltenen Vorkommens nicht lohnt, bzw. die aufgrund fehlender Gelegenheiten für das Hands-on Training nicht sinnvoll möglich sind. Diese Tasks werden später, nach Absolvierung des jeweiligen Trainings, neben den Taskgruppen 1 und 2 als Einzeltasks in die interne Freigabeberechtigung eingetragen. Jeder Trainee erhält ein Training Logbook (siehe Anlage 1), in dem die zu absolvierenden Tasks entsprechend dem Taskkatalog aufgeführt sind. Dahinter befinden sich entsprechende Spalten, in denen CS Cat. B1 als Supervisor die ordnungsgemäße Durchführung dieser Tasks unter Aufsicht bescheinigt. In der ersten dieser Spalten wird von einem zum Training Berechtigten bescheinigt, dass der Trainee praktisch und ggf. theoretisch in den Task eingewiesen wurde. In der letzten Spalte bestätigt der Assessor (z.b. CS Cat. B1), dass der Trainee in der Lage ist, den Task ordnungsgemäß selbständig auszuführen und freizugeben. Die Bearbeitung der verschiedenen Taskgruppen kann parallel erfolgen. Ist eine Taskgruppe vollständig abgearbeitet, kann dieser CS Cat. A intern nach den im Betrieb geltenden Verfahren für die entsprechenden Freigaben berechtigt werden, sofern die anderen gemäß 145.A.35 relevanten Punkte erfüllt sind. Das Training Logbook wird in der Qualifikationsakte, die gemäß 145.A.35 (j) für CS zu führen ist, als Nachweis des ordnungsgemäßen Trainings aufbewahrt. Ausgabe 1 vom 17. Juli 2014 Seite 8 von 9

9. Anlagen Anlage 1: Beispiel eines Training Logbook für CS Cat. A Training Log (Airbus A320) Teil I Name: Pers. Nr.: lfd. Taskbezeichnung Einweisender / Praxis 1 Praxis 2 Prüfung Nr. (AMM Referenz) Datum Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Ausgabe 1 vom 17. Juli 2014 Seite 9 von 9