B&R-Liefervorschrift für die Anlieferung von Waren Version 02

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Transkript:

B&R-Liefervorschrift für die Anlieferung von Waren Version 02 Seite 1/10

Inhaltsverzeichnis 1 Kurzzusammenfassung... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Begriffsdefinitionen... 3 3.1 Lieferung... 3 3.2 Lieferposition... 3 3.3 Verpackungseinheit... 3 3.4 Liefereinheit... 3 3.4.1 aket... 3 3.4.2 Ladungsträger... 3 3.4.3 Gitterboxen... 3 3.4.4 Einwegpaletten... 4 4 Anlieferzeiten... 4 5 Lieferschein... 4 6 Etiketten... 4 6.1 ackstück-etikett... 4 6.2 Materialkennzeichnungs-Etikett... 5 7 Abkürzungen... 5 8 acken von Ladungsträgern... 6 8.1 Sortenreine Ladungsträger... 6 8.1.1 Sortenreine Ladungsträger mit Verpackungseinheiten... 6 8.1.2 Sortenreine Ladungsträger mit Umverpackungen (aketen)... 6 8.1.3 Gewichtsverteilung... 6 8.1.4 ositionieren der Verpackungseinheiten auf dem Ladungsträger... 7 8.2 Ladungsträger mit verschiedenen rodukten... 7 8.2.1 Ladungsträger mit verschiedenen rodukten in Verpackungseinheiten... 7 8.2.2 Ladungsträger mit verschiedenen rodukten in sortenreinen aketen... 7 8.2.3 Ladungsträger mit nicht sortenreinen aketen... 8 8.2.4 ositionieren von Verpackungseinheiten oder akete... 9 9 acken von aketlieferungen... 9 9.1 Sortenreine akete... 9 9.1.1 Gemischte akete... 9 10 rüfdokumente... 9 11 Maximale Anliefergewichte... 9 12 Einsatz von Verpackungsmaterial... 10 13 Etiketten auf Umlaufverpackungen... 10 14 Tausch von aletten... 10 15 Schutz vor Beschädigungen... 10 16 Folgen bei Missachten der Liefervorschrift... 10 Seite 2/10

1 Kurzzusammenfassung Anlieferzeiten: Werk Eggelsberg: Montag Freitag: von 06:00 bis 18:00 Uhr Werk Gilgenberg: Montag Donnerstag: von 06:00 bis 15:00 Uhr Freitag: von 06:00 bis 11:30 Uhr Ladungsträger: Höhe max. 1,9 Meter, Gewicht max. 900 kg, 4 cm umlaufender Rand, keine einseitige Beladung! aket: Gewicht max. 20 kg Eindeutige Kennzeichnung jeder Verpackungseinheit mit Barcode Lieferschein je Lieferposition oder aket 2 Geltungsbereich Diese Vorschrift beschreibt die bei B&R geltenden Bedingungen für Verpackungs- und Anlieferformen und ist Teil aller Vertragsbeziehungen, es sei denn, es werden separate Vereinbarungen getroffen. Eventuelle Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vorschrift erhalten ihre Wirksamkeit ausschließlich in schriftlicher Form. 3 Begriffsdefinitionen 3.1 Lieferung Unter Lieferung wird die Gesamtheit der angelieferten Ware zu einem spezifischen Anlieferzeitpunkt verstanden. Eine Lieferung kann aus mehreren rodukten (Lieferpositionen) bestehen und es können Lieferpositionen aus mehreren Bestellungen zu einer Lieferung zusammengefasst sein. 3.2 Lieferposition Besteht eine Lieferung aus mehreren verschiedenen rodukten, so wird jedes in der Lieferung enthaltene rodukt als Lieferposition verstanden. 3.3 Verpackungseinheit Eine Verpackungseinheit ist die jeweils kleinste Verpackung in die ein rodukt verpackt ist. Eine Verpackungseinheit ist vom Inhalt immer sortenrein und darf ausschließlich gleiche rodukte enthalten. 3.4 Liefereinheit Eine Liefereinheit ist eine versandtaugliche Zusammenstellung aus einer oder mehreren Verpackungseinheiten. Liefereinheiten werden entweder als aket oder auf einem Ladungsträger (Europalette) geliefert. Liefereinheiten können sortenrein sein oder mehrere Lieferpositionen enthalten. 3.4.1 aket Ein aket ist eine versandtaugliche Umverpackung von einer oder mehrerer Verpackungseinheiten. 3.4.2 Ladungsträger Ein Ladungsträger ist eine Europalette auf welcher mehrere Verpackungseinheiten oder akete versandtauglich zusammengefasst werden. Europaletten müssen im Format 800 * 1200 mm nach den Bestimmungen der EAL (European allets Association) gefertigt sein, und somit der Norm UIC 435-2 entsprechen (www.epalpallets.org). 3.4.3 Gitterboxen Gitterboxen dürfen nicht verwendet werden. Seite 3/10

3.4.4 Einwegpaletten Einwegpaletten dürfen nicht verwendet werden. 4 Anlieferzeiten Werk Eggelsberg: Anlieferungen Montag bis Freitag (Werktag) Werk Gilgenberg: Anlieferungen Montag bis Donnerstag (Werktag) Freitag (Werktag) zwischen 06:00 und 18:00 Uhr zwischen 06:00 und 15:00 Uhr zwischen 06:00 und 11:30 Uhr Ausnahmen bedürfen der Zustimmung von B&R und müssen schriftlich vereinbart werden. 5 Lieferschein Jeder Lieferung sind ein oder mehrere Lieferscheine deutlich sichtbar beizulegen. Werden mehrere verschiedene rodukte auf einem Ladungsträger gelagert, so ist pro Lieferposition, aket, Verpackungseinheit oder Liefereinheit ein Lieferschein beizulegen (Details Siehe unkt 8 acken von Ladungsträgern oder unkt 9 acken von aketlieferungen). Ein Lieferschein muss folgende Angaben enthalten: B&R-Bestellnummer, als Text und als Barcode 1 Empfängeradresse Lieferscheinnummer, als Text und als Barcode 1 Ausstellungsdatum des Lieferscheins (Format tt.mm.jjjj), in Text und als Barcode 1 B&R-Materialnummer, in Text und als Barcode 1 B&R-Materialbezeichnung B&R-Bezeichnung gemäß Bestellung Name des Lieferanten Stückzahl, in Text und als Barcode 1 6 Etiketten Angelieferte rodukte sind mit Etiketten zu kennzeichnen. Für die Kennzeichnung ist ein ackstück-etikett oder ein Materialkennzeichnungs-Etikett zu verwenden. 6.1 ackstück-etikett Das ackstück-etikett muss folgende Informationen enthalten: 1. Name und Adresse des Lieferanten 2. Lieferscheinnummer und Lieferposition 3. B&R-Materialnummer, als Text und als Barcode 1 4. B&R-Materialkurztext (optional) 5. Stückzahl welche in der Liefereinheit enthalten ist, als Text und als Barcode 1 6. Anzahl der Liefereinheiten (aket/alette X von Y) 7. B&R Bestellnummer, als Text und als Barcode 1 8. Date-Code (optional, nach Vereinbarung) 1 Alle Barcodes sind in Code 128 oder Code 39 auszuführen Seite 4/10

1 2 3 4 7 5 6 6.2 Materialkennzeichnungs-Etikett Das Materialkennzeichnungsetikett muss folgende Informationen enthalten: 1. B&R-Materialnummer, als Text und als Barcode 1 2. Verpackungsmenge 3. B&R-Bestellnummer 4. Hersteller Artikelbezeichnung 5. Date-Code (optional, nach Vereinbarung) 1 3 2 4 7 Abkürzungen In den nachfolgenden Abschnitten gelten folgende Abkürzungen und Farben: VE: Verpackungseinheit : aket : Lieferschein MKE: Materialkennzeichnungs-Etikett E: ackstück-etikett Seite 5/10

8 acken von Ladungsträgern Es ist anzustreben, sortenreine Ladungsträger zu erstellen. Die Ladungsträger dürfen eine Höhe von 1,9 Meter und ein Gewicht von 900 kg nicht überschreiten. Die Ladungssicherung hat grundsätzlich den aktuellen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, sowie den aktuellen UVV (Unfallverhütungsvorschriften) zu entsprechen. 8.1 Sortenreine Ladungsträger Ein sortenreiner Ladungsträger ist ein Ladungsträger, auf dem ausschließlich gleiche rodukte gepackt sind. 8.1.1 Sortenreine Ladungsträger mit Verpackungseinheiten Sortenreine Ladungsträger mit Verpackungseinheiten sind wie folgt zu packen: Jede Verpackungseinheit ist mit einem Materialkennzeichnungs-Etikett zu kennzeichnen. Jeder sortenreine Ladungsträger ist mit einem ackstück-etikett zu kennzeichnen. Auf diesem ist abzulesen, wie viele Ladungsträger die Lieferposition einschließt (z.b. Ladungsträger 2 von 5). Jeder Liefereinheit ist ein Lieferschein beizulegen. 8.1.2 Sortenreine Ladungsträger mit Umverpackungen (aketen) Sortenreine Ladungsträger mit Umverpackungen (aketen), welche Verpackungseinheiten beinhalten, sind wie folgt zu packen: Jede Verpackungseinheit ist mit einem Materialkennzeichnungs-Etikett zu kennzeichnen. Jedes sortenreine aket ist mit einem Materialkennzeichnungs-Etikett zu kennzeichnen. Jeder sortenreine Ladungsträger ist mit einem ackstück-etikett zu kennzeichnen. Auf diesem ist abzulesen, wie viele Ladungsträger die Lieferposition einschließt (z.b. Ladungsträger 2 von 5). Jeder Liefereinheit ist ein Lieferschein beizulegen. E 8.1.3 Gewichtsverteilung Die Verpackungseinheiten sind auf dem Ladungsträger gleichmäßig zu verteilen. Eine einseitige Gewichtsverteilung ist unzulässig. Seite 6/10

8.1.4 ositionieren der Verpackungseinheiten auf dem Ladungsträger Die Verpackungseinheiten müssen so positioniert werden, dass am Ladungsträger auf allen 4 Seiten ein Rand von mindestens 4 cm entsteht. Ausnahme: Wenn die Abmessungen einer einzelnen Verpackungseinheit diese Maße überschreiten. 8.2 Ladungsträger mit verschiedenen rodukten Ein Ladungsträger mit verschiedenen rodukten ist ein Ladungsträger auf dem mehrere verschiedene Lieferpositionen (rodukte) gepackt sind. 8.2.1 Ladungsträger mit verschiedenen rodukten in Verpackungseinheiten Ladungsträger mit verschiedenen rodukten in Verpackungseinheiten sind wie folgt zu packen: Jede Verpackungseinheit ist mit einem Materialkennzeichnungs-Etikett zu kennzeichnen. Jeder Verpackungseinheit ist ein Lieferschein beizulegen. 8.2.2 Ladungsträger mit verschiedenen rodukten in sortenreinen aketen Ladungsträger mit verschiedenen rodukten in sortenreinen aketen, in denen sich Verpackungseinheiten befinden, sind wie folgt zu packen: Jede Verpackungseinheit ist mit einem Materialkennzeichnungs-Etikett zu kennzeichnen. Seite 7/10

Jedes aket ist mit einem ackstück-etikett zu kennzeichnen. Auf diesem ist abzulesen, wie viele akete die Lieferposition einschließt (z.b. aket 1 von 2). Jedem aket ist ein Lieferschein beizulegen. 3 E 4 E 1 E 2 E 8.2.3 Ladungsträger mit nicht sortenreinen aketen Ladungsträger mi akete die verschiedene rodukte enthalten sind wie folgt zu packen. Jede Verpackungseinheit ist mit einem Materialkennzeichnungsetikett zu kennzeichnen. 3 4 1 2 Jedem aket ist ein Lieferschein beizulegen. Das Aufteilen von rodukten auf mehrere akete ist unzulässig. Seite 8/10

8.2.4 ositionieren von Verpackungseinheiten oder akete Verpackungseinheiten oder sortenreine akete müssen auf Mischpaletten sinnvoll nebeneinander angeordnet werden, sodass gleiche Materialien nebeneinander oder aufeinander angeordnet sind. 9 acken von aketlieferungen 9.1 Sortenreine akete Sortenreine akete sind wie folgt zu packen Jede Verpackungseinheit ist mit einem Materialkennzeichnungs-Etikett zu kennzeichnen. Jede sortenreine Liefereinheit (aket) ist mit einem ackstück-etikett zu kennzeichnen. Jedem aket ist ein Lieferschein beizulegen. E 9.1.1 Gemischte akete akete welche mehrere Lieferpositionen (rodukte) enthalten sind wie folgt zu packen. Jede Verpackungseinheit ist mit einem Materialkennzeichnungs-Etikett zu kennzeichnen. Jeder Lieferposition (unterschiedliche Materialien) ist ein Lieferschein beizulegen. VE1 MKE VE 2 MKE VE 1 S MKE VE 2 S MKE 10 rüfdokumente rüfdokumente sind der Ware beizulegen, wenn diese Teil der Lieferverträge sind. 11 Maximale Anliefergewichte Folgende Maximalgewichte sind einzuhalten und dürfen nicht überschritten werden: akete/verpackungseinheiten maximal 20 kg Seite 9/10

Sortenreine Ladungsträger (Europaletten) maximal 900 kg 12 Einsatz von Verpackungsmaterial Bei der Wahl des Verpackungsmaterials sind die geltenden Umweltgesetze und Umweltverordnungen einzuhalten. Alle Einweg-Verpackungen sind eindeutig sichtbar, mit genormten Bild- und Kurzzeichen (nach DIN 6120) bzw. mit von der Entsorgungswirtschaft anerkannten Symbolen, zu kennzeichnen. Kennzeichnungen, Klebebänder, Umreifungsbänder, Etiketten und Warenanhänger dürfen die Recyclingfähigkeit nicht einschränken. 13 Etiketten auf Umlaufverpackungen Für von B&R bereitgestellte Lademittel (Umlaufverpackungen) dürfen nur Etiketten verwendet werden, die von den Lademitteln rückstandsfrei und leicht entfernt werden können. 14 Tausch von aletten Die Europaletten müssen in einem sauberen und trockenen Zustand sein und den von der EAL veröffentlichten Tauschkriterien entsprechen. aletten, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert und es erfolgt kein Tausch (www.epal-pallets.org). 15 Schutz vor Beschädigungen Der Lieferant trägt die Verantwortung für die Verpackung von Materialien, die geschützt werden müssen, wie beispielsweise: Elektronische Bauteile müssen in ESD-sicheren Behältern, Magazinen, Gurten, etc. entsprechend der Vorschrift EN 61340-5-1 verpackt sein. Korrosionsgefährdete Materialien müssen in Umhüllungen verpackt sein, die die Korrosion verhindern. Materialien mit beschichteten und/oder empfindlichen Oberflächen müssen so verpackt werden, dass die Oberflächen geschützt sind (z.b. Zwischenlagen in Verpackungseinheiten) Bestückte Leiterplatten (Elektronik-Baugruppen) müssen in ESD-sicheren Verpackungen oder Behältern entsprechend der Vorschrift EN 61340-5-1 verpackt sein. 16 Folgen bei Missachten der Liefervorschrift Durch Missachten der Liefervorschrift entstehende Kosten werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt. Sendungen, die den in unkt 3 bis 14 beschriebenen Anforderungen nicht entsprechen, können von B&R zurückgewiesen werden (Annahme-Verweigerung). Die Kosten für die Rücksendung hat der Lieferant zu tragen. Seite 10/10