Zentrales Innovationsprogramm. Fördermodul Kooperationsprojekte. Innovationspolitik, Informationsgesellschaft, Telekommunikation

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Transkript:

Innovationspolitik, Informationsgesellschaft, Telekommunikation Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststraße 34 37 10115 Berlin www.bmwi.de Gestaltung: AiF Geschäftsstelle Berlin Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand www.zim-bmwi.de

2 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 3 Programmziel Fördergegenstand Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zum Wachstum der Unternehmen verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden. Die Förderung von Kooperationsprojekten soll dazu beitragen, KMU zu mehr Anstrengungen für marktorientierte Forschung, Entwicklung und Innovationen anzuregen, mit Forschung und Entwicklung verbundene technische und wirtschaftliche Risiken von technologiebasierten Projekten zu mindern, FuE-Ergebnisse zügig in marktwirksame Innovationen umzusetzen, die Zusammenarbeit von KMU und Forschungseinrichtungen zu stärken und den Technologietransfer auszubauen, das Engagement von KMU für FuE-Kooperationen zu erhöhen, das Innovations- und Kooperationsmanagement in KMU zu verbessern. FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Gefördert werden: KU KF VP KA E FuE-Kooperationsprojekte von mindestens einem KMU und weiteren Unternehmen FuE-Kooperationsprojekte von jeweils mindestens einem KMU und einer Forschungseinrichtung einschließlich technologieübergreifender FuE-Verbundpro jekte von mindestens vier KMU und mindes tens zwei Forschungseinrichtungen FuE-Projekte von KMU mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner Einstiegsprojekte einzelbetriebliche FuE-Projekte bisher nicht inno vierender KMU Zur Umsetzung der FuE-Projekte können innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU zusätzlich gefördert werden: DL Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte

4 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand KU 5 KU FuE-Kooperationsprojekte von KMU Förderbedingungen Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte zwischen KMU und weiteren Unter nehmen, die in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden und bei denen alle Partner innovative Leistungen erbringen. Bei bilateralen FuE-Kooperationsprojekten dürfen auf einen Partner nicht mehr als 70 % der zuwendungsfähigen Kosten entfallen. Bei Projekten mit mehr als zwei Partnern darf ein KMU nicht mehr als 50 % der zuwendungsfähigen Projektkosten beanspruchen. Die FuE-Kooperationsprojekte müssen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig erhöhen und damit neue Markchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Grundlage der Zusammenarbeit sind gemeinsame Interessen an der und Potenziale zur Durchführung des FuE-Kooperationsprojekts, jedoch kein Auftragsverhältnis. Jedes antragsberechtigte Unternehmen stellt für sein Teilprojekt einen Förderantrag. Kooperationspartner können auch Unternehmen sein, die nicht antragsberechtigt sind, z.b. Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen oder ausländische Unternehmen. Zuwendungsfähige Projektkosten Personaleinzelkosten Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte (max. 25 % der Personaleinzelkosten) Übrige Kosten (pauschal bis 100 % der Personaleinzelkosten; bei transnationalen Projekten bis 120 %) Maximal zuwendungsfähige Kosten pro KMU und Teil projekt: 350.000 Zuwendung Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwendungs fähigen Kosten bis zu folgenden Fördersätzen: 45 % für kleine Unternehmen* 50 % für kleine Unternehmen* 40 % für mittlere Unternehmen* 45 % für mittlere Unternehmen* * Definition siehe Seite 18

6 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand KF 7 KF FuE-Kooperationsprojekte von jeweils min des tens einem KMU und einer Forschungs einrichtung Förderbedingungen Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte von mindestens einem KMU und mindestens einer Forschungseinrichtung, die in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden und bei denen alle Partner innovative Leistungen erbringen. Bei bilateralen FuE-Kooperationsprojekten dürfen auf das KMU nicht mehr als 70 % und auf die Forschungseinrichtung nicht mehr als 50 % der zuwendungsfähigen Projektkosten beider Partner entfallen. Bei FuE-Kooperationsprojekten mit mehr als zwei Partnern dürfen auf einen Partner nicht mehr als 50 % der zuwendungsfähigen Projektkosten entfallen. Grundlage der Zusammenarbeit sind gemeinsame Interessen an der und Potenziale zur Durchführung des FuE-Kooperationsprojekts, jedoch kein Auftragsverhältnis. Jeder antragsberechtigte Partner stellt für sein Teilprojekt einen Förderantrag. Kooperationspartner können auch nicht antragsberechtigte Unternehmen und/oder ausländische Forschungseinrichtungen sein. Zuwendungsfähige Projektkosten Personaleinzelkosten Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte (max. 25 % der Personaleinzelkosten) Übrige Kosten als Pauschale bezogen auf die Personaleinzelkosten KMU: bis 100 % Forschungseinrichtung: bis 75 % Maximal zuwendungsfähige Kosten pro KMU und Teil projekt: 350.000 Zuwendung Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwendungs fähigen Kosten bis zu folgenden Fördersätzen: KMU 45 % für kleine Unternehmen* 50 % für kleine Unternehmen* 40 % für mittlere Unternehmen* 45 % für mittlere Unternehmen* Forschungseinrichtung 100 % wenn sie sich das Recht auf Veröffentlichung und Verbreitung der Forschungsergebnisse vorbehält und diskriminierungsfrei ausübt Maximale Zuwendung pro Forschungseinrichtung und Teil projekt: 175.000 * Definition siehe Seite 18

8 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand VP 9 VP Technologieübergreifende FuE- Verbundprojekte von mindestens vier KMU und mindestens zwei Forschungsein richtungen Förderbedingungen Gefördert werden FuE-Verbundprojekte von mindestens vier KMU und mindestens zwei Forschungseinrichtungen, die in disziplinübergreifender Zusammenarbeit unterschiedliche Technologien integrieren. Bei FuE-Verbundprojekten dürfen auf einen Partner nicht mehr als 50 % der zuwendungsfähigen Projektkosten aller Partner entfallen. Grundlage der Zusammenarbeit sind gemeinsame Interessen an der Durchführung des FuE-Verbundprojekts, jedoch kein Auftragsverhältnis. Jeder antragsberechtigte Partner stellt für sein Teilprojekt einen Förderantrag. Kooperationspartner können auch nicht antragsberechtigte Unternehmen und/oder ausländische Forschungseinrichtungen sein. Zuwendungsfähige Projektkosten Personaleinzelkosten Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte (max. 25 % der Personaleinzelkosten) Übrige Kosten als Pauschale bezogen auf die Personaleinzelkosten KMU: bis 100 % Forschungseinrichtung: bis 75 % Die maximal zuwendungsfähigen Kosten für das Gesamtprojekt ergeben sich aus der Anzahl der Kooperationspartner multipliziert mit 350.000. Zuwendung Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwendungs fähigen Kosten bis zu folgenden Fördersätzen: KMU 45 % für kleine Unternehmen* 50 % für kleine Unternehmen* 40 % für mittlere Unternehmen* 45 % für mittlere Unternehmen* Forschungseinrichtung 100 % Die maximale Zuwendung für das Gesamtprojekt ist auf 2.000.000 begrenzt. Förderobergrenzen für die einzelnen Teilprojekte gibt es nicht. * Definition siehe Seite 18

10 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand KA 11 KA FuE-Projekte von KMU mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner Förderbedingungen Gefördert werden FuE-Projekte von KMU, die mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner verbunden sind. Der Anteil der (des) Forschungspartner(s) muss mindestens 30 % und darf höchstens 70 % der zuwendungsfähigen Personenmonate des Gesamtprojekts betragen. Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Auftragsverhältnis. Den Förderantrag stellt das KMU, das den FuE-Auftrag bezahlt. Auftragnehmer können auch ausländische Forschungspartner sein. Zuwendungsfähige Projektkosten Personaleinzelkosten Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte Übrige Kosten (pauschal bis 100 % der Personaleinzelkosten) Maximal zuwendungsfähige Kosten: 350.000 Zuwendung Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwendungs fähigen Kosten bis zu folgenden Fördersätzen: 40 % für kleine Unternehmen* 45 % für kleine Unternehmen* 35 % für mittlere Unternehmen* 35 % für mittlere Unternehmen* * Definition siehe Seite 18

12 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand E 13 E Einstiegsprojekte einzelbetriebliche FuE-Projekte bisher nicht innovierender KMU Förderbedingungen Gefördert werden einzelbetriebliche FuE- Projekte zur Entwicklung betriebsinterner Innovationskompetenz und zur Mobilisierung und Vorbereitung eines bisher nicht innovierenden KMU auf künftige FuE-Kooperationsprojekte und Teilnahme an innovativen Netzwerken. Das KMU muss eine mindestens fünfjährige Geschäftstätigkeit nachweisen und erstmals oder nach fünf Jahren wieder eigene Forschung und Entwicklung betreiben wollen. Ziel des Projekts muss eine nachhaltige Stärkung der Wirtschaftskraft des Unternehmens sein, die sich aus der Vermarktung der Ergebnisse des FuE- Projekts ergibt. Zuwendungsfähige Projektkosten Personaleinzelkosten Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte (max. 25 % der Personaleinzelkosten) Übrige Kosten (pauschal bis 100 % der Personaleinzelkosten) Maximal zuwendungsfähige Kosten: 350.000 Zuwendung Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwendungs fähigen Kosten bis zu folgenden Fördersätzen: 40 % für kleine Unternehmen* 45 % für kleine Unternehmen* 35 % für mittlere Unternehmen* 35 % für mittlere Unternehmen* * Definition siehe Seite 18

14 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand DL 15 DL Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen Förderbedingungen Gefördert werden Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte. Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU, deren FuE-Projekt bewilligt wurde. Zu den förderfähigen Leistungen Dritter gehören beispielsweise: Betriebsführungsberatung tech nische Unterstützung Technologietransferdienste Ausbildung Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Schutz von und dem Handel mit Rechten an geistigem Eigentum sowie bei Lizenz ver einbarungen Beratung bei der Nutzung von Normen Büroflächen Datenbanken Fachbüchereien Marktforschung Nutzung von Laboratorien Güte zeichen, Tests und Zertifizierungen Zuwendungsfähige Kosten Kosten für vorgenannte Leistungen Dritter: max. 50.000 Zuwendung 50 % der zuwendungsfähigen Kosten Anträge auf Förderung dieser Leistungen können bis spätestens sechs Monate nach Abschluss des FuE-Projekts gestellt werden.

16 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 17 Förder vor aus setzungen FuE-Projekte können gefördert werden, wenn sie nicht ohne Förderung oder nur mit deutlichem Zeit verzug realisiert werden könnten, mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU nachhaltig erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern, auf Ergebnisse abzielen, die mit ihren Funktionen und Parametern die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen und sich am internatio nalen Stand der Technik orientieren, das technologische Leistungsniveau und die Inno vationskompetenz der KMU durch den Einstieg in ein neues Tech nologiefeld oder eine Kombination von modernen Technologie n erhöhen. Das FuE-Projekt darf nicht im Rahmen anderer Förderungen unterstützt, vor bestätigtem Antragseingang begonnen, im Auftrag Dritter durchgeführt werden. Zwischen den beteiligten Partnern ist eine Kooperationsvereinbarung bzw. ein FuE-Vertrag abzuschließen, der jedoch nicht vor dem bestätigten Antragseingang wirksam werden darf. Bei den Partnern darf es sich nicht um Partnerunternehmen oder ver bundene Unternehmen gemäß der EU-Definition handeln. Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen dürfen nicht im Rahmen anderer Förderungen unterstützt werden und die entsprechenden Aufträge dürfen nicht vor dem bestätigten Antragseingang vergeben werden. Die KMU müssen über ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal verfügen oder Neueinstellungen vorsehen oder das eigene Personal durch vertraglich geregelte zeitweilige Personalaufnahmen aus Forschungseinrichtungen verstärken, nach Abzug des Personals für das FuE-Projekt durch die verbleibende Personalkapazität den weiteren Geschäfts gang im Unternehmen sicherstellen können, die Gründung ab ge schlossen haben und in der Lage sein, den erforder lichen finanziellen Eigenanteil aufzubringen, vorausgegangene Förderprojekte ordnungsgemäß abgeschlossen haben und ihrer Verwertungs pflicht nachgekommen sein. Die KMU/Forschungseinrichtungen müssen über ein geordnetes Rech nungs wesen verfügen. Über ihr Vermögen darf kein Insolvenz ver fah ren beantragt oder eröffnet sein. Am FuE-Projekt mitarbeitende Personen können gefördert werden, wenn für diese eine sachgerechte Qualifikation und Beschäftigung belegt und anerkannt werden kann. Sie können nicht gefördert werden, wenn sie im Rahmen anderer Förderprogramme unterstützt werden, wenn diese Förderung in den Bewilligungs zeitraum fällt und arbeitszeitmäßig eine Doppelförderung darstellen würde, sie durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohn kosten zuschüsse oder vergleichbare Maßnah men finanziert werden, in Forschungseinrichtungen grundfinanziertes Personal (oh ne Ersatzpersonal) eingesetzt werden soll.

18 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 19 Antragsberechtigte Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, weniger als 250 Mitarbeitern und max. 50 Mio. Jahresumsatz oder max. 43 Mio. Jahresbilanz, die den weiteren Kriterien der Definition der Kleinst unternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 genügen. Weitere Informationen unter www.zim-bmwi.de KMU-Definition 1 kleine Unternehmen mittlere Unternehmen Beschäftigte unter 50 unter 250 Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. bis 10 Mio. bis 50 Mio. bis 43 Mio. Bei Antragstellern, die in einer Unternehmensgruppe eingebundenen sind, gelten die entsprechenden Werte der Unternehmensgruppe. Forschungseinrichtungen aus Deutschland als Ko ope rations partner von antragstellenden KMU (bei KF/VP): öffentliche Forschungseinrichtungen: Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und deren Ein richtungen Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft Institute der Wilhelm-Leibniz- Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft private nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen, sofern deren wissenschaftliche Kompetenz allgemein anerkannt ist, durch wissenschaftliche Vorlaufforschung erhalten wird und über einen längeren Zeitraum Leistungen der industriellen Forschung erbracht worden sind, die qualitativ mit denen der öffentlichen Forschungseinrichtungen vergleichbar sind, diese über ausreichendes, qualifiziertes wissenschaftlich-technisches FuE-Personal mit einem Anteil von mindestens 50 % an den Gesamtbeschäftigten (mindestens zehn Personen) verfügen und die notwendige technische Infrastruktur aufweisen und diese mehr als 50 % ihrer wirtschaftlichen Wertschöpfung aus der Durchführung von Forschungsaufträgen oder öffentlichen FuE-Projekten erzielen. 1 vollständige Definition: Amtsblatt der EU Nr. L 124 v. 20.5.2003

20 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 21 Antrags- und Bewilligungsverfahren Die Antragstellung ist formgebunden. Antragsformulare sind im Internet unter www.zim-bmwi.de oder in Papierform kosten los beim Projektträger, der AiF-Geschäfts stelle Berlin, erhältlich. Anträge können ab dem 1.7.2008 bis zum 31.12.2013 laufend gestellt werden. Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab. Potenzielle Antragsteller können sich vor Antragstellung beim Projektträger beraten bzw. eine Projektskizze prüfen lassen. Anträge sind zu richten an: AiF-Geschäftsstelle Berlin Tschaikowskistraße 49 13156 Berlin E-Mail: antrag@aif-in-berlin.de Internet: www.zim-bmwi.de Über die Förderung entscheidet das BMWi auf Vorschlag des Pro jekt trägers. Ein Anspruch des Antrag stellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Als Antrag sind einzureichen:: Antragsformular mit den Anlagen Angaben zu den Kooperationspartnern Darstellung des Antragstellers rechtliche Erklärungen Auflistung der Förderungen in anderen Programmen in den letzten drei Jahren bei KMU zusätzlich: aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung Erklärung zur Einstufung als KMU bei privaten Forschungseinrichtungen zusätzlich: Vereinsregisterauszug, Satzung, Mitgliederliste aktueller Handelsregisterauszug bei einer gemeinnützigen GmbH Nachweis der Gemeinnützigkeit Darstellung des Projektinhalts Beschreibung der Zielstellung des Projekts und seiner Wirkungen (Verwertungsplan), Planung des Arbeitsablaufs, Entwurf der Kooperationsvereinbarung. Untersetzung der beantragten Förderung Personal- und Kostenplanung Angaben zur Bonität und Finanzierung des Eigenanteils Konzept für die Erfolgskontrolle.

22 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand 23 Projektträger AiF Geschäftsstelle Berlin Tschaikowskistraße 49, 13156 Berlin Telefon: 030 48163-451, Fax: 030 48163-402 E-Mail: zim@aif-in-berlin.de Internet: www.zim-bmwi.de Ansprechpartner Für eine kostenlose Beratung wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter: KU, E, DL Thomas Dietrich Telefon: 030 48163-460 E-Mail: t.dietrich@aif-in-berlin.de KF/VP, KA, DL Dr. Klaus-Rüdiger Sprung Telefon: 030 48163-484 E-Mail: k.sprung@aif-in-berlin.de Weitere Informationen: www.zim-bmwi.de Förderrichtlinie Aktuelles zum Förderprogramm Veranstaltungshinweise Downloads u.a. für Antrags- und Abrechnungsunterlagen, Infomaterial Hinweise und Hilfe zur Einstufung als KMU Beispiele geförderter Projekte Informationen zum Fördermodul Netzwerkprojekte