Fakultät Mechanical and Medical Engineering VS-Schwenningen, 30. August 2014 Praktikantenamt MEB/MM Prof. Dr. rer. nat. Horst Briehl Informationen zu organisatorischen Aspekten für die Durchführung des praktischen Studiensemester 1. Das praktische Studiensemester Das praktische Studiensemester wird während des Hauptstudiums im 5. Semester durchgeführt. Es sollte möglichst ein größeres zusammenhängendes Projekt zur Vertiefung der Studieninhalte bearbeitet werden. Zugelassen werden nur Studierenden, die die Bachelor-Vorprüfung bestanden haben. Innerhalb des praktischen Studiensemesters absolvieren die Studierenden bei einem von ihnen selbst ausgesuchten Betrieb, oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis (Praxisstelle) eine 20-wöchige Ausbildung, wobei mindestens 95 Präsenstage (Arbeitstage in der Regel jeweils von montags bis freitags) abzuleisten sind. Da wegen arbeitsfreien Brückentagen und eventueller Betriebsferien der Praxisstelle sowie möglicher Krankheit der Studierenden es sehr schnell zu Fehlzeiten bei einer nur 20-wöchigen Ausbildungszeit kommen kann, wird empfohlen, einen Vertrag für die Dauer von 22-24 Wochen abzuschließen. Über die Ausbildung während der praktischen Studiensemester haben die Studierenden schriftliche Berichte zu erstellen und diese von der Praxisstelle bestätigen zu lassen. Am Ende des praktischen Studiensemesters stellt die Praxisstelle einen Tätigkeitsnachweis (Zeugnis) aus, der Art und Inhalt der Tätigkeit, Beginn und Ende der Ausbildungszeit sowie Fehlzeiten ausweist. In der Prüfungszeit während des praktischen Studiensemesters können maximal zwei in vorangegangenen Semestern belegte Prüfungs- oder Studienleistungen wiederholt werden. Die Beschaffung eines Arbeitsplatzes für das praktische Studiensemester obliegt den Studierenden!
2. Listen über geeignete Praxisstellen Das Praktikantenamt MEB/MM der Fakultät MME führt über geeignete Praxisstellen entsprechende Listen. Diese sind für die Studierenden mit Account allgemein zugänglich über das DV-Labor. Unter Laufwerk»Daten$«im Ordner»Prakt. Studiensemester«und»Info«sowie im FELIX unter»mme-forum«finden Sie die nach Studiengängen getrennten Exel-Dateien»psmeb«und»psmm«. Für die genauen Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte der praktischen Studiensemester gelten nach wie vor die Richtlinien, die in den jeweiligen alten SPOs der Studiengänge MEB und MM festgelegt wurden (vgl. Anhang). 3. Arbeitsvertrag Der Praktikant schließt mit der Praxisstelle einen Arbeitsvertrag in dreifacher Ausfertigung ab (Vordrucke zum Herunterladen im Anhang unter HFU Die Hochschule Fakultäten MME Downloads Formulare und Merkblätter Informationen zum praktischen Studiensemester). Dieser Vertrag muss vor Beginn des praktischen Studiensemesters durch Gegenzeichnung im Praktikantenamt MEB/MM genehmigt werden (bitte jeweils aktuelle Sprechzeiten im Semester beachten!). Ein von der Praxisstelle unterschriebenes Exemplar ist in Papierform (niemals digital als E-Mail!) spätestens am Ende der Prüfungszeit (Freitag 3. Prüfungswoche) im Semesters vor dem Antritt des praktischen Studiensemester persönlich im Praktikantenamt einzureichen. Liegt, aus welchen Gründen auch immer, bis zu diesem Zeitpunkt den Studierenden noch kein Vertrag vor, ist unbedingt vorher mit dem Praktikantenamtsleiter persönliche Rücksprache (nicht per E- Mail!) zu halten. Studierende von Studium plus bringen eine Kopie der 1. Seite ihres Vertrages mit. Ferner ist der ausgefüllte Vordruck»Mitteilung über Praktisches Studiensemester«im Prüfungsamt abzugeben. 4. Schriftlicher Bericht 4.1 Mindestanforderungen - Inhaltsverzeichnis mit Seitenzahlen - fortlaufende Seitennummerierung - kurze Vorstellung der Praxisstelle - Einleitung und Aufgabenstellung - detaillierte Beschreibung der eigenen Tätigkeiten - Zusammenfassung der Ergebnisse - kritische Bewertung der Tätigkeiten im prakt. Studiensemester - Literaturverzeichnis
Für den Umfang des schriftlichen Berichts sind i. a. etwa 20-40 Seiten anzustreben. Sollte die Praxisstelle noch ausführlichere Berichte wünschen, so sind sicherlich im Einzelfall auch Dokumentationen von bis zu 100 Seiten und mehr möglich. Man bedenke jedoch, dass es sinnvoll ist, die Ausarbeitungen»ingenieurmäßig«abzufassen, d.h., schnell zu den wesentlichen Punkten zu kommen, diese lieber etwas ausführlicher behandeln und dafür weniger relevante Aspekte nur peripher zu berücksichtigen. Der schriftliche Bericht muss in gebundener Form vorliegen. Unerwünscht sind Einbindungen von Firmenprospekten und Werbematerial der Praxisstelle. Ferner ist zu überlegen, wenn die Praxisstelle nicht ausdrücklichen Wert darauf legt, ob es wirklich sinnvoll ist, einen Anhang von 100 und mehr Seiten über beispielsweise technische Zeichnungen, Messprotokolle, Ausdrucke von Computerprogrammen etc. dem Praktikantenamt zur Durchsicht zuzumuten. Da der Bericht hochschulöffentlich sein muss, sollte er keine vertraulichen Daten der Praxisstelle enthalten. Er kann in deutscher oder in englischer Sprache verfasst werden. 4.2 Einseitige kurze Zusammenfassung Zusätzlich, zur ausführlichen Dokumentation über das praktische Studiensemester, ist eine kurze einseitige Zusammenfassung zu erstellen, die neben dem Namen des Autors / der Autorin den Firmennamen, -logo und die Anschrift der Praxisstelle enthält (jedoch nicht die Matrikelnummer!), in der das Thema und die Aufgabenstellung aufgeführt sind sowie die erhaltenen Ergebnisse kurz aufgelistet werden. Diese Seite ist als separates Blatt (DIN A 4, Hochformat) ungebunden der ausführlichen Dokumentation beizufügen. 4.3 Praktikantenzeugnis Die Praxisstelle stellt am Ende des praktischen Studiensemesters ein Praktikantenzeugnis aus, in dem insbesondere die Art und der Inhalt der Tätigkeiten, Beginn und Ende der Ausbildungszeit sowie Fehlzeiten ausgewiesen werden. Dieses Zeugnis (Kopie!) ist dem schriftlichen Bericht über das praktische Studiensemester beizuheften und gleichzeitig mit der Dokumentation abzugeben. 4.4 Abgabe von schriftlichem Bericht, Kurzzusammenfassung und Praktikantenzeugnis Die Abgabe hat bis spätestens zum Ende der dritten Vorlesungswoche des nächsten Semesters (auch Urlaubssemesters!) zu erfolgen. Die Entgegennahme der erforderlichen Dokumentationen erfolgt in der Regel im Sekretariat der Fakultät (Raum B 1.03).
4.5 Rückgabe von schriftlichem Bericht und Praktikantenzeugnis Nach Durchsicht der Unterlagen im Praktikantenamt MEB/MM wird die ordnungsgemäße Durchführung des praktischen Studiensemesters bescheinigt (oder auch nicht!) und per Aushang am schwarzen Brett»Praktikantenamt«bekanntgegeben. Die Dokumentationen müssen anschließend von den Studierenden im Sekretariat wieder abgeholt werden, oder sie werden während der Seminare zu den praktischen Studiensemestern durch die entsprechenden Seminarleiter wieder ausgeteilt. 5. Seminare»Praktische Studiensemester«Die Seminare»Praktische Studiensemester«finden erst im Verlauf des Folgesemesters (also in der Regel im 6. Fachsemester) statt. Die Termine für deren Durchführung sowie die genauen Modalitäten werden vom jeweiligen Seminarleiter festgesetzt. 6. Weitere Fragen? Dann kommen Sie bitte möglichst innerhalb der Sprechzeiten in mein Büro (C3.10).
Fakultät Mechanical and Medical Engineering VS-Schwenningen, 12. März 2013 Praktikantenamt MEB/MM Prof. Dr. rer. nat. Horst Briehl Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte des praktischen Studiensemesters in MM Die Studierenden sollen in der Industrie möglichst in mehreren der unten aufgeführten Abteilungen mitarbeiten. Hierbei wird die ingenieurmäßige Mitarbeit an einem größeren Projekt aus dem Bereich des Maschinenbaus, der Automatisierungstechnik und/oder Mechatronik empfohlen. Ausbildungsziel Generelles Ausbildungsziel ist die Kenntnis der Ingenieurtätigkeit in der industriellen Praxis mit dem Ziel der eigenen Berufsfindung, Ergänzung und Vertiefung des Studienwissens durch selbständiges ingenieurnahes Arbeiten. Ausbildungsinhalte Mögliche Arbeitsbereiche sind z. B.: Entwicklung und/oder Prüfmittelbau, Konstruktion und Normung Arbeitsvorbereitung, Fertigungsplanung, Fertigungssteuerung Projektierung und Vertrieb Qualitätssicherung und Werkstoffprüfung EDV-Abteilung Hausleittechnik Neue Werkstoffe Entsorgung und Recycling Beschichtungstechnik Chemische Analytik andere einschlägige, betriebsindividuelle Bereiche
Fakultät Mechanical and Medical Engineering VS-Schwenningen, 12. März 2013 Praktikantenamt MEB/MM Prof. Dr. rer. nat. Horst Briehl Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte des praktischen Studiensemesters in MEB Den Studierenden wird nahe gelegt, vorwiegend in der medizinischen Industrie oder im Bereich medizinischer Einrichtungen tätig zu sein. Ausbildungsziel Durch die ihnen übertragenen Aufgaben sowie die Mitarbeit an Projekten sollen die Studierenden mit ingenieursnahen Tätigkeiten vertraut werden und ihre im Studium erworbenen Kenntnisse anwenden. Ausbildungsinhalte Mögliche Arbeitsbereiche sind hierbei: Forschungs- und Entwicklungsabteilungen Konstruktions- und Fertigungsabteilungen Technische und organisatorische Bereiche in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen mit Aufgaben, wie z.b. Geräte- und Betriebstechnik, Management, EDV- Technik und Kommunikationstechnik Medizinische Einrichtungen mit technischem Schwerpunkt (Kardiotechnik, Intensivtechnik, Dialyse, automatisierte chemische Analytik etc.)
V E R T R A G über die Durchführung des praktischen Studiensemesters für Studierende der Hochschule Furtwangen zwischen Firma (Unternehmen): Straße / Postfach Ansprechpartner: KFZ PLZ Ort Tel. Fax Land Email und Name, Vorname (Studierende/r): Straße / Postfach geb. am In KFZ PLZ Ort Tel. Fax Land Email - nachfolgend Unternehmen bzw. Studierender genannt - wird folgender Vertrag zur Durchführung einer praktischen Ausbildung geschlossen, die für das Studium an der Hochschule Furtwangen Informatik, Technik, Wirtschaft, Medien im Studiengang... laut Studien- und Prüfungsordnung erforderlich ist. 1 Art und Dauer der Ausbildung Die praktische Ausbildung wird im o. g. Unternehmen als... praktisches Studiensemester durchgeführt und dauert... Wochen. Der Vertrag wird für die Zeit vom...bis... abgeschlossen. Die ersten... Wochen gelten als Probezeit. 2 Pflichten des Unternehmens Das Unternehmen erklärt, nach seinen Gegebenheiten grundsätzlich in der Lage zu sein, Erfahrungen und Kenntnisse nach der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Furtwangen vermitteln zu können. Das Unternehmen verpflichtet sich, 1. den auszubildenden Studierenden während seines praktischen Studiensemesters entsprechend dem beiliegenden Ausbildungsplan zu unterweisen; 2. in allen den auszubildenden Studierenden betreffenden Fragen des praktischen Studiensemesters mit der Hochschule bzw. mit deren Beauftragten zusammenzuarbeiten; 3. die Verbindung des auszubildenden Studierenden mit der Hochschule während des praktischen Studiensemesters zu fördern; 4. die Anfertigung der schriftlichen Berichte zu überwachen;
5. der Hochschule gegebenenfalls von einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages oder vom Nichtantritt der Ausbildung durch den Studierenden Kenntnis zu geben; 6. nach Beendigung der Ausbildung dem Studierenden ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. 3 Pflichten des Studierenden Der Studierende im praktischen Studiensemester verpflichtet sich, 1. alle ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen; 2. die ihm im Rahmen seiner Ausbildung übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen; 3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln; 4. die Berichte sorgfältig anzufertigen; 5. die Interessen des Unternehmens zu wahren und über Betriebsvorgänge Stillschweigen zu bewahren; 6. bei Fernbleiben das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, bei Erkrankungen spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 4 Auflösung des Vertrages Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit gekündigt werden aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vom auszubildenden Studierenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Ausbildung im vertragsschließenden Unternehmen aus persönlichen Gründen aufgeben will. Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe im Einvernehmen mit der Hochschule Furtwangen erfolgen. 5 Vergütung Die monatliche Vergütung beträgt brutto... 6 Regelung von Streitigkeiten Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Hochschule zu versuchen. 7 Ausfertigung des Vertrages Dieser Vertrag wird in drei gleichlautenden Ausfertigungen vom Unternehmen, dem Studierenden und der Hochschule Furtwangen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung.... Stempel und Unterschrift des Unternehmens...... Unterschrift des/der Studierenden Stempel und Unterschrift der Hochschule