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B. Allgemeine Bestimmungen und Voraussetzungen für die Aufnahme

Transkript:

Leitfaden Einbürgerungsverfahren für die ausländischen Bürgerrechtsbewerber ohne bedingten Rechtsanspruch Keinen bedingten Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, welche - - nicht in der Schweiz geboren sind. - - nicht zwischen 16 und 25 Jahre alt sind und - nicht in der Schweiz während mindestens 5 Jahren den Unterricht auf Volks- oder Mittelschulstufe in einer der Landessprachen besucht haben.

Inhalt 1. Einbürgerungsvoraussetzungen... 3 1.1 Wohnsitzanfordernisse... 3 1.2 Wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit... 3 1.3 Beachtung der Rechtsordnung... 3 1.4 Eignung... 3 2. Standortbestimmungen... 4 2.1 Standortbestimmung Deutsch... 4 2.1.1. Wie kann ich meine Sprachkenntnisse vor der Prüfung einschätzen?... 5 2.1.2. Was muss ich zur Prüfung mitbringen?... 5 2.1.3. Probeprüfungen im Internet... 5 2.1.4. Ab wie vielen Punkten besteht man die Standortbestimmung?... 5 2.1.5. Wiederholung Standortbestimmung Deutsch... 5 2.1.6. Empfehlung bei ungenügender Standortbestimmung Deutsch... 5 2.2 Standortbestimmung Staatskunde... 6 2.2.1. Wie ist der Test aufgebaut?... 6 2.2.2. Was muss ich zur Prüfung mitbringen?... 6 2.2.3. Ab wie vielen Punkten besteht man die Standortbestimmung?... 6 2.2.4. Wiederholung der Standortbestimmung Staatskunde... 6 2.2.5. Verhinderung zur Teilnahme an den Standortbestimmungen... 6 2.3 Lageplan WBK... 7 3. Einbürgerungsverfahren... 8 3.1 Prozessablauf... 8 3.1.1. Prozessablauf Flussdiagramm... 9 4. Gesuch und Beilagen... 12 5. Gebühren... 13 2

1. Einbürgerungsvoraussetzungen 1.1 Wohnsitzanfordernisse Die Bewerber müssen während insgesamt 12 Jahren in der Schweiz gewohnt haben, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuchs. Die gesuchstellende Person muss seit 2 Jahren vor Einreichung des Gesuchs ununterbrochen in Schöfflisdorf wohnen. Die Bewerber müssen mindestens 11 Jahre alt sein. Die Zeit, in welcher die Bewerber zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz gelebt haben, wird doppelt gerechnet (Jugendbonus). Nur ein Ehegatte muss die Voraussetzungen erfüllen. Der andere Ehegatte muss mindestens 5 Jahre in der Schweiz wohnen, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Gesuchstellung. Während den letzten 2 Jahren vor Einreichung des Gesuchs müssen beide ununterbrochen in Schöfflisdorf wohnen und seit mindestens 3 Jahren in einer ehelichen Gemeinschaft leben (Ehebonus). 1.2 Wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit Die wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit gilt als gegeben, wenn die Lebenskosten und Unterhaltsverpflichtungen des Bewerbers voraussichtlich in angemessenem Umfang durch Einkommen, Vermögen und Rechtsansprüche gegen Dritte gedeckt sind. 1.3 Beachtung der Rechtsordnung Der Ruf der Bewerber ist auf Grund des Strafregisters und des Betreibungsregisters zu beurteilen. Er gilt in der Regel als unbescholten, wenn die Registerauszüge für die letzten 5 Jahre keine Einträge enthalten. 1.4 Eignung Die Bewerber müssen sich als Schweizerbürger und als Gemeindebürger eignen. Die Eignung ist gegeben, wenn die Bewerber - in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sind, - mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sind, - die schweizerische Rechtsordnung beachten, - die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Für Kinder gelten diese Anforderungen in jeweils zumutbarem Ausmass. Ausserdem müssen Bewerber - sich in deutscher Sprache angemessen verständigen können; - mit den spezifischen örtlichen Verhältnissen vertraut und am Gemeindegeschehen allgemein interessiert sein; 3

- über grundlegende, der schulischen und beruflichen Ausbildung entsprechende staatsbürgerliche Kenntnisse verfügen; - mit den gesellschaftlichen Grundwerten unserer Kultur vertraut sein. 2. Standortbestimmungen Bewerber ohne Anspruch auf Einbürgerung haben zur Klärung der Eignung einen Nachweis über die Deutschkenntnisse und die politische Integration zu erbringen. Sie absolvieren dazu Standortbestimmungstests (GRB-Nr. 138 vom 22. August 2011/GRB-Nr. 61 vom 19. März 2012). Die Gemeinde Schöfflisdorf meldet, nach Erhalt der Zahlung der Gebühren, Bewerber bei den Weiterbildungskursen (WBK) in Dübendorf zur Standortbestimmung an. 2.1 Standortbestimmung Deutsch Anforderungen Dauer Niveaubeschreibung Lesen (Niveau A2.2) 35 Min. Ich kann ganz kurze, einfache Texte lesen. Ich kann in einfachen Alltagstexten (z. B. Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden und ich kann kurze, einfache persönliche Briefe verstehen. Schreiben (Niveau A2.1) 25 Min. Ich kann kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Ich kann einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, z. B. um mich für etwas zu bedanken. Hören (Niveau B1.1) 15 Min. Ich kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Frei-zeit usw. geht. Ich kann vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus meinem Berufs- oder Interessengebiet die Hauptinformation entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird. Sprechen (Niveau B1.1) 20 Min. Am Gespräch teilnehmen: Ich kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Ich kann ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die mir vertraut sind, die mich persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen. Zusammenhängendes Sprechen: Ich kann in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder meine Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Ich kann kurz meine Meinungen und Pläne erklären und begründen. Ich kann eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und meine Reaktionen beschreiben. 4

Die Gebühr für die Standortbestimmung Deutsch beläuft sich auf CHF 200.00 pro Person und wird zusätzlich zur Einbürgerungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Deutschprüfung entfällt, wenn der/die Gesuchsteller/in während 9 Jahren die obligatorische Schule und/oder die Berufsschule in deutscher Sprache besucht worden ist. 2.1.1. Wie kann ich meine Sprachkenntnisse vor der Prüfung einschätzen? Sie können bei einer Sprachschule Ihrer Region einen Einstufungstest ablegen und sich dann in einem persönlichen Gespräch beraten lassen. Falls Sie die geforderten Sprachniveaus noch nicht erreicht haben, empfehlen wir einen Kurs bei einer Sprachschule in Ihrer Region oder bei der WBK. 2.1.2. Was muss ich zur Prüfung mitbringen? Sie müssen unbedingt den Ausländerausweis mit Foto mitnehmen. Ohne Ausweis können Sie nicht teilnehmen. 2.1.3. Probeprüfungen im Internet Modelltest auf Niveau B1 und A2 mit Lösungen (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben) http://www.telc.net/unser-angebot/deutsch/zertifikat-deutsch-telc-deutsch-b1/uebungsmaterial/ Einstufungstest in 15 Minuten; viel Hör- und Leseverständnis, die Auswertung zeigt das ungefähre Sprachniveau http://www.sprachtest.de/einstufungstest-deutsch 2.1.4. Ab wie vielen Punkten besteht man die Standortbestimmung? Um die Standortbestimmung Deutsch zu bestehen, benötigt man im schriftlichen Teil 108 Punkte von Total 180 Punkten, und im mündlichen Teil 27 Punkte von Total 45 Punkten. 2.1.5. Wiederholung Standortbestimmung Deutsch Ist die erste Standortbestimmung ungenügend, kann diese zweimal wiederholt werden. Zwischen der ersten und der zweiten Standortbestimmung müssen für die Vorbereitung mindestens drei Monate liegen. 2.1.6. Empfehlung bei ungenügender Standortbestimmung Deutsch Wenn die Deutschkenntnisse nicht dem geforderten Niveau entsprechen, ist es fraglich, ob die Standortbestimmung Staatskunde erfolgreich absolviert werden kann. In diesem Fall wird empfohlen, das Einbürgerungsgesuch zurückzuziehen. 5

2.2 Standortbestimmung Staatskunde Die Standortbestimmung Staatskunde basiert auf dem Lehrmittel ECHO. Das ECHO kann über HEKS in Amriswil, Tel. 071 410 16 84, bestellt werden. Die Gebühr für die Standortbestimmung Staatskunde beläuft sich auf CHF 150.00 pro Person und wird zusätzlich zur Einbürgerungsgebühr in Rechnung gestellt. 2.2.1. Wie ist der Test aufgebaut? Es gibt fünf Themen: 1. Geografie, Geschichte, Sprachen; 2. Demokratie und Föderalismus; 3. Rechte und Pflichten; 4. Soziale Sicherheit, Gesundheit, Arbeit und Bildung; 5. Kanton Zürich Zu jedem der fünf Themenbereiche werden Ihnen 9 Fragen gestellt. Insgesamt sind es also 45 Fragen. Der Test wird schriftlich durchgeführt. Sie haben für die Beantwortung der Fragen 45 Minuten Zeit. Die Fragetypen sind immer die gleichen: - Teil A: 3 Wissensfragen (Schreiben Sie die richtige Antwort zur Frage auf.) - Teil B: 3 Multiple Choice (Kreuzen Sie die richtige von drei Antworten an.) - Teil C: 3 Aussagen auf ihre Richtigkeit überprüfen (Entscheiden Sie, ob eine Aussage richtig oder falsch ist.) 2.2.2. Was muss ich zur Prüfung mitbringen? Sie müssen unbedingt den Ausländerausweis mit Foto mitnehmen. Ohne Ausweis können Sie nicht teilnehmen. 2.2.3. Ab wie vielen Punkten besteht man die Standortbestimmung? Um die Standortbestimmung Staatskunde zu bestehen, benötigen Sie 27 Punkte von Total 45 Punkten. 2.2.4. Wiederholung der Standortbestimmung Staatskunde Ist die erste Standortbestimmung ungenügend, kann diese zweimal wiederholt werden. Zwischen der ersten und der zweiten Standortbestimmung müssen für die Vorbereitung mindestens drei Monate liegen. 2.2.5. Verhinderung zur Teilnahme an den Standortbestimmungen Falls die Bewerber zu einer Standortbestimmung nicht erscheinen können, haben sich diese 10 Tage vor dem Test bei der Gemeindeverwaltung Schöfflisdorf, Abteilung Präsidiales, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf, abzumelden (Telefon 044 857 12 440, E-Mail pascale.wurz@schoefflisdorf.zh.ch). 6

2.3 Lageplan WBK 7

3. Einbürgerungsverfahren 3.1 Prozessablauf Der Bund klärt bei Gesuchen um ordentliche Einbürgerung im Normalfall nur noch ab, ob auf Bundesebene Informationen vorliegen, welche die Einbürgerung ausschliessen (Abklärung über die Beachtung der Rechtsordnung und das Nichtvorliegen eines Sicherheitsrisikos). Die Überprüfung der übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen (Erfüllen der Wohnsitzvoraussetzung; Integration; Vertrautsein mit den schweizerischen Verhältnissen; Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich von Betreibung und Konkurs sowie der Steuerpflicht) wird weitgehend den Kantonen und Gemeinden überlassen (siehe Bericht des Bundesamtes für Migration über hängige Fragen des Bürgerrechts vom 20.12.2005). Der Bund stützt sich dabei insbesondere auf kantonale und kommunale Erhebungsberichte. Sind die bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch das Bundesamt für Migration. Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung stellt demnach nur das "grüne Licht" für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch den Bund dar. Die Gemeinden und Kantone kennen hingegen noch zusätzliche, eigene Wohnsitz- und Eignungsvoraussetzungen, die eine Bewerberin oder ein Bewerber erfüllen muss. Das Schweizer Bürgerrecht erwirbt erst, wer nach Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung auch das Bürgerrecht der Gemeinde und des Kantons erhalten hat. Ein rechtlich geschützter Anspruch auf die Einbürgerung in der Gemeinde und im Kanton besteht im Regelfall nicht. 8

3.1.1. Prozessablauf Flussdiagramm Erstgespräch Bezahlung der Gebühr für das Gemeindebürgerrecht und die Prüfungen Rechnungsstellung Prüfungen: Deutsch* Staatskunde *Die Deutschprüfung entfällt, wenn während 9 Jahren die obligatorische Schule und/oder die Berufsschule in Deutsch besucht worden ist. 9

Gespräch mit dem Gemeinderat Entscheid über Erteilung des Gemeindebürgerrechts durch die Gemeindeversammlung Publikation Rücksendung der Unterlagen nach Ablauf der Einsprachefrist an den Kanton 10

11

4. Gesuch und Beilagen Die für das Einbürgerungsverfahren benötigten Formulare werden den Bewerbern bei der Gemeindeverwaltung Schöfflisdorf, Präsidiales, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf, abgegeben. Es ist keine Voranmeldung nötig. Für jede ins Gesuch einbezogene Person sind dem Gesuchsformular (A3) folgende Unterlagen beizulegen: ausgefülltes Formular Lebenslauf inkl. Arbeitsbestätigung * Zivilstandspapiere gemäss Merkblatt des Gemeindeamts des Kantons Zürich Wohnsitzzeugnisse über die letzten 12 bzw. 15 Jahre (nicht älter als 3 Monate), - Wohnsitzzeugnisse erhalten Sie bei den Einwohnerkontrollen Ihrer ehemaligen und aktuellen Wohngemeinden Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister für über 15-jährige Personen (nicht älter als 3 Monate, zu bestellen am Postschalter oder im Internet unter www.strafregister.admin.ch) Detaillierter Betreibungsregisterauszug über die letzten fünf Jahre für über 16-jährige Personen, erhältlich beim Betreibungsamt (nicht älter als 3 Monate) - Betreibungsregisterauszüge erhalten Sie beim Betreibungsamt Dielsdorf-Nord, Postfach 46, 8162 Steinmaur, Tel. 044 855 41 41 Bescheinigung des Steueramtes über den geregelten Zustand der steuerlichen Verpflichtungen über die letzten drei Jahre für volljährige Personen (nicht älter als 3 Monate, Formular beiliegend) - Steueramt Schöfflisdorf, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Erklärung betreffend Beachten der Rechtsordnung und Vollmacht für über 10-jährige Personen Fotokopie des Ausländerausweises (Wichtig: Vorder- und Rückseite) Fotokopie des Reisepasses Das Gesuch ist mit allen Beilagen von den Bewerbern direkt an folgende Adresse zu senden: Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen Wilhelmstrasse 10 Postfach 8090 Zürich. * Formular-Download im Internet: http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/einbuergerun/ord_eb/unterlagen.html 12

5. Gebühren Für die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht sind folgende Gebühren zu bezahlen: Ausländer ohne Anspruch Fr. 800.00 Ausländer ohne Anspruch < 25 Jahre alt Fr. 250.00 Deutschtest Fr. 200.00 Staatskundetest Fr. 150.00 Nichterscheinen vor Gemeinderat Fr. 100.00 Rückzug Bürgerrechtsgesuch Fr. 100.00 Für gleichzeitig eingebürgerte minderjährige Kinder werden keine Gebühren erhoben. Bei einer allfälligen Ablehnung des Einbürgerungsgesuches werden folgende Gebühren zurückerstattet: Ausländer ohne Anspruch Fr. 250.00 Ausländer ohne Anspruch < 25 Jahre alt Fr. 100.00 Zusätzliche Gebühren Kanton Zürich Pro Person Fr. 500.00 Unter 25 Jahren Fr. 250.00 Für gleichzeitig eingebürgerte minderjährige Kinder werden keine Gebühren erhoben. Zusätzliche Gebühren Bund Pro Person Fr. 100.00 Minderjährige Kinder Fr. 50.00 Ehegatten gemeinsam Fr. 150.00 13