MIT DEM WECHSEL VIELLEICHT AUF NUMMER SICHER GEHEN. Wissenswertes rund um das Wechselgeschäft.
4 MEHR ERFOLG IM WECHSELGESCHÄFT. Von den rechtlichen Grundlagen bis zu Wissenswertem aus der Praxis. Wechsel haben im heutigen Wirtschaftsleben nach wie vor eine wichtige Bedeutung. Sie ermöglichen Ihnen, auf rechtlich sicherer Basis rasch über zusätzliche Geldmittel zu verfügen und damit Ihre Liquidität zu verbessern. Doch nur wer über alle Details Bescheid weiß, kann die vielfältigen Möglichkeiten des Wechselgeschäfts auch voll ausnützen. Die Bank Austria verfügt im Wechselgeschäft über umfassendes Know-how und steht Ihnen als professioneller Partner bei der vielseitigen Nutzung dieses Zahlungsmittels zur Seite.
5 Was ist ein Wechsel? Der Wechsel ist eine unter Beachtung bestimmter Formvorschriften ausgestellte Urkunde, in welcher sich eine Person (oder Firma) verpflichtet, eine bestimmte Geldsumme zu einer festgesetzten Zeit und an einem bestimmten Ort an den Wechselinhaber zu zahlen. Der Wechsel unterliegt bestimmten Formvorschriften. Seine Handhabung, die Einhaltung von Fristen und die Formen der Geltendmachung der Rechte aus dem Wechsel sind im Wechselgesetz geregelt. Unser Service für Ihren Erfolg. Ein wesentlicher Vorteil eines Wechsels ist die Möglichkeit, ihn sofort in Geldmittel umzuwandeln. Nach positiver Bonitätsbeurteilung eskontiert (kauft) die Bank Austria solche Wertpapiere. Das bedeutet, dass dem Wechselinhaber die Wechselsumme abzüglich der Zinsen bis zum Tag der Fälligkeit und sonstige anfallende Kosten zur sofortigen Verwendung gutgeschrieben werden. Damit ist für den Einreicher der Eskontfall erledigt. Sollte der Wechsel jedoch vom zahlungspflichtigen Akzeptanten nicht eingelöst werden, muss die Bank Austria zur Wahrung ihres Rückgriffsrechtes eine Protesterhebung mangels Zahlung veranlassen. Der Wechselbetrag wird dann samt Rückwechselspesen und Protestkosten dem Konto des Einreichers rückgerechnet, und der Einreicher erhält den Wechsel retourniert. Auch im internationalen Handel ist die Verwendung von Wechseln längst eine Selbstverständlichkeit. Hier ist die Bank Austria für Sie ebenfalls ein kompetenter Partner und führt sowohl die Eskontierung als auch das Inkasso von im Ausland zahlbaren Wechseln durch. Das Inkasso von Wechseln. Wechsel sind eine Holschuld. Der Inhaber eines Wechsels muss ihn am Fälligkeitstag oder an einem der beiden darauf folgenden Werktage am Zahlungsort oder einer am Wechsel angegebenen Zahlstelle dem Akzeptanten zur Zahlung vorlegen. Wer dies nicht selbst tun kann oder will, für den erledigt die Bank Austria auch nur das Inkasso von solchen Wechseln (auch wenn diese nicht zuvor von der Bank Austria angekauft wurden). Der Akzeptant kann vom Inhaber gegen Zahlung der Wechselsumme die Aushändigung des quittierten Wechsels verlangen. Eine Teilzahlung die der Inhaber nicht zurückweisen darf wird separat quittiert und die Teilzahlung auf dem Wechsel vermerkt. Der Erlös abzüglich einer Inkassogebühr wird dem Einreicher gutgeschrieben. Im Falle einer Protestweisung wird von der Bank Austria bei Nichtbezahlung des Wechsels ein Wechselprotest veranlasst. Der Wechselprotest. Der Wechselprotest ist die amtliche Bescheinigung über die Vorlegung der Wechselurkunde und dient zur Sicherstellung des Nachweises der materiell-rechtlichen Voraussetzung (ordnungsgemäße Präsentation des Wechsels und Verweigerung der verlangten wechselrechtlichen Leistung) zwecks Ausübung des Rückgriffs- oder Regressrechtes. Der Protest ist am Ort, wo der Wechsel anzunehmen bzw. zu zahlen ist, und innerhalb der im Wechselgesetz festgelegten Frist zu erheben. Im Regelfall wird der Protest von einem öffentlichen Notar ausgefertigt.
6 Die Benachrichtigung. Wird ein Wechsel nicht eingelöst, ist der Inhaber verpflichtet, den letzten Indossanten und den Aussteller innerhalb von vier Werktagen vom Tag der Protesterhebung an (bei Protesterlassklausel: vom Tag der Vorlegung an) zu benachrichtigen. Das Rückgriffsrecht bleibt aber auch ohne rechtzeitige Benachrichtigung bestehen. Allerdings haftet der Inhaber dann für eventuell entstandenen Schaden bis zur Höhe der Wechselsumme. Die Wechselklage. Falls bei einem Wechselgeschäft sozusagen alle finanziellen Sicherheitsnetze reißen sollten, profitiert der Inhaber von besonderen Verfahrensvorschriften (Wechselmandatsverfahren). Diese geben ihm die Möglichkeit, in diesem Verfahren seine Forderung mittels eines Wechselzahlungsauftrages, der einen vollstreckbaren Exekutionstitel darstellt, binnen kürzester Zeit einbringlich zu machen. Die Rückgriffsrechte. Der Wechselinhaber kann auf den Aussteller sowie alle weiteren eventuell durch ein Indossament auf dem Wertpapier Vermerkten zurückgreifen, falls der Akzeptant bei Fälligkeit nicht bezahlt. Sie alle haften solidarisch, und der Inhaber ist nicht an eine Reihenfolge gebunden, wenn er seine Forderung geltend macht. Im Wege des Rückgriffs können verlangt werden: Die nicht bezahlte Wechselsumme, sechs Prozent Zinsen seit dem Verfallstag, die Protestkosten und Bankspesen sowie eine Provision von 1/3 Prozent der Wechselsumme. Die Vergebührung. Wechsel sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften (Gebührengesetz) in der Höhe von 1/8 Prozent der Wechselsumme gebührenpflichtig. Sind Wechsel im Ausland ausgestellt und zahlbar, beträgt die Gebühr 1/16 Prozent. Bei Vergebührung durch die Bank Austria erfolgt die Entrichtung der Gebührenschuld durch Anbringung eines Vergebührungsstempels und des Vergebührungsbetrages auf der Rückseite des Wechsels. Die Gebühren werden von der Bank Austria an das Finanzamt abgeführt. Die Verjährung. Die wechselmäßigen Ansprüche gegen den Akzeptanten verjähren drei Jahre nach dem Verfallstag. Die Ansprüche des Inhabers gegen die Indossanten und den Aussteller verjähren in einem Jahr vom Tag des rechtzeitig erhobenen Protestes oder im Fall des Protesterlasses vom Verfallstag an. Die Ansprüche eines Indossanten gegen andere Indossanten und gegen den Aussteller verjähren in sechs Monaten von dem Tag an, an dem der Wechsel vom Indossanten eingelöst oder ihm gegenüber gerichtlich geltend gemacht worden ist.
1 Die Vorteile des Wechsels auf einen Blick. Lieferanten können den Wechsel eines Kunden an die Bank Austria verkaufen ( Eskontierung ) und verfügen damit sofort über Geldmittel. Der Aussteller kann den Wechsel zur Zahlung von Verbindlichkeiten an seinen Lieferanten weitergeben. Der Zahlungspflichtige kann sich durch die Annahme des Wechsels seiner sofortigen Zahlungspflicht entledigen. Vorhandene Geldmittel können für andere Dispositionen verwendet werden. Es kommt zur Liquiditätsverbesserung bei Kunden und Lieferanten. Die gesetzlichen Bestandteile eines gezogenen Wechsels: 1 Die Bezeichnung als Wechsel im Text der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist. 2 Die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. 3 Der Name dessen, der zahlen soll (Bezogener). 4 Die Angabe der Verfallzeit. 5 Die Angabe des Zahlungsortes. 6 Der Name dessen, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll. 7 Die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung. 8 Die Unterschrift des Ausstellers.
Beratung aus erster Hand. Die Bank Austria übernimmt für Sie gerne das Inkasso von Wechseln und führt den Eskont und/oder das Inkasso von Wechseln im internationalen Handelsverkehr durch. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer oder direkt an unsere Experten: Wolfgang Berger Tel.: 05 05 05-55110, E-Mail: wolfgang.berger@unicreditgroup.at Stefanie Groß Tel.: 05 05 05-55106, E-Mail: stefanie.gross@unicreditgroup.at Margaretha Pavlata Tel.: 05 05 05-50778, E-Mail: margaretha.pavlata@unicreditgroup.at Und wo sind Ihre Vielleichts im Kopf? Sie möchten Chancen nutzen, neue Vorhaben verwirklichen, Ziele erreichen? Doch irgendwie leidet die unternehmerische Entscheidungsfreudigkeit, weil die Frage nach der Machbarkeit noch nicht 100%ig geklärt ist? Das möchten wir gemeinsam mit Ihnen ändern: Wir wollen mit Ihnen die Basis schaffen, auf der Sie Ihre aktuellen und zukünftigen Pläne konkret und erfolgreich umsetzen können. Mit unternehmerischem Denken und wachstumsfördernden innovativen Finanzmodellen. Die Bank Austria als Mitglied der UniCredit Group bietet Ihnen eine einzigartige Balance zwischen lokaler Kompetenz und internationalem Know-how, ist mit den Branchen und Strategien ihrer Kunden vertraut und kann Sie unter Nutzung ihres führenden internationalen Netzwerks bestmöglich unterstützen. Da wird so manches Vielleicht zur greifbaren Option. Let s start! 84662000 xm/10.08/sk/x www.bankaustria.at