Organisation der Feuerwehr Die ist für die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhalt der Feuerwehr grundsätzlich zuständig. und gehören zu den gemeindlichen Feuerwehren. Eine Berufsfeuerwehr gibt es üblicherweise in über Einwohner. Der Feuerwehrdienst erfolgt im Regelfall, d.h. ohne Bezahlung. Nach dem bayerischen Feuerwehrgesetzt sind die Gemeinden verpflichtet, auf dem eigenen Gemeindegebiet den und den sicherzustellen Die örtliche Feuerwehr wird durch den geleitet. Er wird alle Jahre gewählt An der Spitze der Feuerwehren im Landkreis steht der. Funktionsträger werden durch den bestimmt., und sind Funktionsträger.
Der führt im Auftrag des Kommandanten die Ausbildung der Feuerwehranwärter durch. Die Gruppe der 12- bis 16jährigen Feuerwehranwärter innerhalb der Feuerwehr bezeichnet man als. Ein Ziel der ist die des Engagements. Durch die Art des werden die 12- bis 16jährigen von den 16- bis 18jährigen unterschieden. 12-16 Jahre: 16-18 Jahre: Feuerwehranwärter bis zum 16. Lebensjahr dürfen an und der Jugendfeuerwehr z. B. teilnehmen. Feuerwehranwärter ab dem 16. Lebensjahr dürfen bei Einsätzen außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereiches herangezogen werden, wenn die abgeschlossen ist, und sie sich in eines befinden. Als Orientierungspunkt für den Gefahrenbereich bei Brandeinsätzen kann der herangezogen werden. Taktische Einheiten sind Trupp, Staffel, und.
Eine Gruppe besteht aus dem Gruppenführer und Feuerwehrdienstleistenden. Beim Feuerwehrverein gibt es Mitglieder, passive Mitglieder, Mitglieder und Ehrenmitglieder. Rechte und Pflichten von Feuerwehranwärtern. Rechte aller Feuerwehranwärter (12 bis 18 Jahre): Pflichten aller Feuerwehranwärter (12 bis 18) Rechte ab 16 Jahren:
Führungsdienstgrade in der Feuerwehr Der Feuerwehrkommandant: Der Kreisbrandinspektor: Der Kreisbrandrat: Kommandant Kreisbrandinspektor Kreisbrandrat
Organisation der Feuerwehr Die Gemeinde ist für die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhalt der Feuerwehr grundsätzlich zuständig. Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr gehören zu den gemeindlichen Feuerwehren. Eine Berufsfeuerwehr gibt es üblicherweise in Städten über 100.000 Einwohner. Der Feuerwehrdienst erfolgt im Regelfall ehrenamtlich, d.h. ohne Bezahlung. Nach dem bayerischen Feuerwehrgesetzt sind die Gemeinden verpflichtet, auf dem eigenen Gemeindegebiet den abwehrenden Brandschutz und den Technischen Hilfsdienst sicherzustellen Die örtliche Feuerwehr wird durch den Kommandant geleitet. Er wird alle 6 Jahre gewählt An der Spitze der Feuerwehren im Landkreis steht der Kreisbrandrat. Funktionsträger werden durch den Kommandant bestimmt. Gerätewart, Jugendwart und Gruppenführer sind Funktionsträger.
Der Jugendwart führt im Auftrag des Kommandanten die Ausbildung der Feuerwehranwärter durch. Die Gruppe der 12- bis 16jährigen Feuerwehranwärter innerhalb der Feuerwehr bezeichnet man als Jugendgruppe. Ein Ziel der Jugendgruppe ist die Förderung des sozialen Engagements. Durch die Art des Schutzhelms werden die 12- bis 16jährigen von den 16- bis 18jährigen unterschieden. 12-16 Jahre: oranger Kunststoff-Helm 16-18 Jahre: gelber Aluminium-Helm Feuerwehranwärter bis zum 16. Lebensjahr dürfen an Ausbildungsveranstaltungen und Wettbewerben der Jugendfeuerwehr z. B. Jugendflamme teilnehmen. Feuerwehranwärter ab dem 16. Lebensjahr dürfen bei Einsätzen außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereiches herangezogen werden, wenn die Feuerwehrgrundausbildung abgeschlossen ist, und sie sich in Begleitung eines Feuerwehrdienstleistenden befinden. Als Orientierungspunkt für den Gefahrenbereich bei Brandeinsätzen kann der Verteiler herangezogen werden. Taktische Einheiten sind Trupp, Staffel, Gruppe und Zug.
Eine Gruppe besteht aus dem Gruppenführer und 8 Feuerwehrdienstleistenden. Beim Feuerwehrverein gibt es aktive Mitglieder, passive Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder. Rechte und Pflichten von Feuerwehranwärtern. Rechte aller Feuerwehranwärter (12 bis 18 Jahre): - Schutzkleidung wird bereitgestellt - Recht auf Feuerwehrausbildung - Versicherungsschutz bei Personenschäden - Ersatz von Sachschäden Pflichten aller Feuerwehranwärter (12 bis 18) - Befolgen von Anweisungen der Vorgesetzten - Entschuldigung bei Dienstbetrieb - Beachten von Unfallverhütungsvorschriften Rechte ab 16 Jahren: - Wahlrecht bei der Wahl des Kommandanten - Aktive Teilnahme an Einsätzen unter bestimmten Vorraussetzungen
Führungsdienstgrade in der Feuerwehr Der Feuerwehrkommandant: - Wird von den Aktiven (ab 16 Jahren) gewählt - Steht an der Spitze der Freiwilligen Feuerwehr - Ernennt Funktionsträger, z. B. Gruppenführer - Regelt den Dienstbetrieb in der Feuerwehr Der Kreisbrandinspektor: - Wird vom Kreisbrandrat bestellt - Leitet einen Inspektionsbereich Der Kreisbrandrat: - Wird von den Kommandanten gewählt - Steht an der Spitze der Feuerwehren im Landkreis Kommandant Kreisbrandinspektor Kreisbrandrat