Grundsätzliches zur Einsatzstatistik und Stärkemeldung

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1 Grundsätzliches zur Einsatzstatistik und Stärkemeldung Joachim Benz Sachgebiet ID2 2014

2 Gesetzliche Grundlagen 1/4 Stärkemeldung Berichte der Gemeinden (Nr. 1.6 VollzBekBayFwG) Die kreisangehörigen Gemeinden berichten dem zuständigen Landratsamt bis zum 15. Januar über ihre Stärke und Ausrüstung nach dem Stand vom 31. Dezember des vorherigen Jahres. Hierfür ist die webbasierte Stärkemeldung zu nutzen. Die kreisangehörigen Gemeinden überprüfen hierbei die im System hinterlegten Daten ihres Zuständigkeitsbereichs auf Plausibilität bzw. Aktualität und ergänzen diese gegebenenfalls. Integrierte Leitstellen in Bayern 2

3 Gesetzliche Grundlagen 1/4 Die Landratsämter und die kreisfreien Gemeinden verfahren ebenso und melden bis spätestens 15. Februar an die zuständige Regierung. Die Regierungen überprüfen die im System hinterlegten Daten ihres Zuständigkeitsbereichs auf Plausibilität bzw. Aktualität, veranlassen ggf. Korrekturen durch die zuständigen Stellen und melden dies bis spätestens 1. März an das Staatsministerium des Innern. Integrierte Leitstellen in Bayern 3

4 Gesetzliche Grundlagen 2/4 Einsatzberichte/-statistik Einsatzberichte (Nr VollzBekBayFwG) Die Freiwilligen Feuerwehren in den Landkreisen erstatten der Kreisbrandrätin bzw. dem Kreisbrandrat über jeden Einsatz im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst einen Einsatzbericht Über Fehlalarme, böswillige Alarme und Sicherheitswachen ist ebenfalls zu berichten. Hierfür soll die webbasierte Einsatznachbearbeitung genutzt werden. Die Werkfeuerwehren berichten in gleicher Form an die Kreisbrandrätin bzw. den Kreisbrandrat, die Leitung der Berufsfeuerwehr oder die Stadtbrandrätin bzw. den Stadtbrandrat. Integrierte Leitstellen in Bayern 4

5 Gesetzliche Grundlagen 2/4 Die Kreisbrandräte, die Leiter der Berufsfeuerwehren und die Stadtbrandräte stellen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich sicher, dass die in der webbasierten Einsatznachbearbeitung über die Integrierten Leitstellen erfassten Einsatzberichte spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres auf Plausibilität, Vollständigkeit und Unterschriften zumindest in Auszügen geprüft sind und melden dies an die Regierungen. Die Regierungen prüfen, ob die Meldungen für Einsatzberichte aus ihrem Zuständigkeitsbereich vorliegen und prüfen die Berichte zumindest in Auszügen und melden dies bis spätestens 1. März an das Staatsministerium des Innern. Integrierte Leitstellen in Bayern 5

6 Gesetzliche Grundlagen 2/4 Um aktuelle Daten auch zwischen den Stichtagen zu erhalten, ist eine kontinuierliche Eingabe und Abschluss der in der webbasierten Einsatznachbearbeitung hinterlegten Einsatzberichte notwendig. Hierfür sollte angestrebt werden, dass ein im System hinterlegter Einsatzbericht in der Regel innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen wird. Integrierte Leitstellen in Bayern 6

7 Gesetzliche Grundlagen 3/4 Einsatzberichte in besonderen Fällen (Nr VollzBekBayFwG) Bei Großbränden, Bränden mit bemerkenswerten Vorkommnissen und sonstigen besonderen Einsätzen ist auf Anforderung des Staatsministeriums des Innern bzw. der zuständigen Regierung ein Gesamtbericht mit zusätzlichen Erläuterungen zu erstellen. Bei Einsätzen oder Übungen, bei denen Einsatzkräfte schwer verletzt oder getötet werden, ist der zuständigen Regierung und dem Staatsministerium des Inneren unverzüglich formlos zu berichten. Integrierte Leitstellen in Bayern 7

8 Gesetzliche Grundlagen 4/4 Jahresbericht des Kommandanten Jahresbericht ( 13 Satzung der Freiwilligen Feuerwehren gem. VollzBekBayFwG, Anlage 1) der Kommandant unterrichtet die Gemeinde zum Ende des Kalenderjahres über den Personalstand der Freiwilligen Feuerwehr. Soweit die Gemeinde nicht über einzelne Einsätze unterrichtet wird, ist im Jahresbericht auch eine Übersicht über die Einsätze des abgelaufenen Jahres zu geben. Integrierte Leitstellen in Bayern 8

9 aktuelle Meldetermine Bayerisches Staatsministerium des Stärkemeldung mit Stand zum 31. Dezember des vorherigen Jahres: spätestens bis 15. Januar (Gemeinde -> KVB) spätestens bis 15. Februar (KVB -> Regierung) spätestens bis 01. März (Regierung -> StMI) Einsatzberichte/-statistik: spätestens bis 15. Januar (Gemeinde -> KBR/SBR, Leiter der BF) spätestens bis 15. Februar (KBR/SBR, Leiter der BF -> Regierung) spätestens 01. März (Regierung -> StMI) gemäß Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG), Stand: 07/2013 Integrierte Leitstellen in Bayern 9

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

11 Bayerisches Staatsministerium des Sachgebiet ID 2 (Fachliche Angelegenheiten der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes, Vorbeugender Brandschutz, IuK-Wesen) Ludwigstraße München Internet: einsatznachbearbeitung@stmi.bayern.de Bay. StMI, Joachim Benz, 03/2014 Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind nur für den dienstlichen Gebrauch zur Aus- und Weiterbildung sowie Informationsweitergabe in Zusammenhang mit den Integrierten Leitstellen in Bayern bestimmt. Jegliche weitere, besonders gewerbliche Verwendung auch auszugsweise - ist untersagt und bedarf der schriftlichen Zustimmung. Dienstliche Nutzung nur mit Quellenangabe. Die Schaubilder und Fotos unterliegen dem Urheberrecht! Integrierte Leitstellen in Bayern 11

12 Integrierte Leitstellen in Bayern 12

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