ÜBERSICHT. Organisation und Rechtslandschaft Brandschutz. Baubewilligungsverfahren. Rauch- und Wärmeabzüge mit Brandlüfter.
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1 ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHRFEUERPOLIZEI Lars Mülli Leiter Brandschutz (Kantonale Feuerpolizei) 11. September 2013
2 ÜBERSICHT Synergiedreieck als Basis Organisation und Rechtslandschaft Brandschutz Baubewilligungsverfahren Rauch- und Wärmeabzüge mit Brandlüfter Zugänglichkeit Feuerwehr Bauabnahme Betrieb / Kontrollen ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 2
3 SYNERGIEDREIECK ALS BASIS ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 3
4 ORGANISATION BRANDSCHUTZ IN DER SCHWEIZ ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 4
5 RECHTSLANDSCHAFT BRANDSCHUTZ Brandschutzvorschriften führen nicht zu maximaler Sicherheit Brandschutzvorschriften zielen auf die minimale Erfüllung der Schutzziele ab Brandschutzvorschriften definierenn (Standard-)Massnahmen Brandschutzvorschriften regeln den Normalfall (ca. 85 % der Gebäude) Brandschutz ist Polizeirecht Zusätzliche Massnahmen auf freiwilliger Basis über das gesetzliche Minimum hinaus können bzgl. Personen-, Sachwertschutz sowie Sicherstellung Business Continuity oder Image (sehr) sinnvoll sein. ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 5
6 ORGANISATION BRANDSCHUTZ IM KANTON ZÜRICH Verantwortlicher Bezirk Meilen: Werner Good 044 / ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 6
7 BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN Feuerwehr kann selber in einer Baubewilligung keine Auflagen (Nebenbestimmungen) verfügen. Brandschutzvorschriften und Zugangsnormalien decken grundsätzlich alle für den abwehrenden Brandschutz (= Feuerwehr) notwendigen Massnahmen ab. Feuerpolizei kann Massnahmen, für die eine rechtliche Grundlage besteht, verfügen Wünsche hingegen sind nicht möglich. Für viele Anliegen der Feuerwehr gibt es aber sehr wohl die rechtlichen Grundlagen. Die GVZ empfiehlt eine enge Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und kommunaler Feuerpolizei (z.b. systematische Besprechung der Baugesuche). ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 7
8 BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN Wesentliche Elemente der Abstimmung sind: Feuerwehrzufahrten / Aufstellflächen Feuerwehrzugänglichkeiten Feuerwehr-Einsatzpläne Rauch- und Wärmeabzüge mit Brandlüfter der Feuerwehr Sondermassnahmen wie z.b. Interventionsöffnungen in Fassaden oder Inhouse-Funkanlagen Etc. ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 8
9 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 9
10 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Abstimmung mit Feuerwehr zwingend (gemäss Merkblatt). Zustimmung Feuerwehr ist nicht einer Bewilligung gleichzusetzen. Die Zustimmung der zuständigen Feuerwehr ist zwingende Voraus- Über die Anwendung einer RWA mittels Brandlüfter der Feuerwehr setzung für feuerpolizeiliche Bewilligung. entscheidet die GVZ (ausgenommen Städte Zürich und Winterthur). Konzepte mit mehr als 2 Brandlüfter sind nicht bewilligungsfähig. ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 10
11 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER RWA-Konzepte mit einem Grosslüfter werden ausschliesslich durch die GVZbewilligt (bis heute ein bewilligtes Konzept im ganzen Kanton). Brandlüfter müssen vernünftig aufgestellt werden können. Akrobatische Stellungen, z.b. mittels ADL oder auf Laderampen/Treppen- Zu einem Konzept RWA-BL gehört mindestens ein einfacher Über- podesten, sind nicht bewilligungsfähig. sichtsplan mit den Zu- und Abluftöffnungen. Bei der Abnahme auf diesen Plan Feuerpolizei bestehen. (auch gegenüber der kommunalen) Plan muss so sein, dass er morgens um Uhr im Schneetreiben lesbar und verständlich ist. ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 11
12 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Versuche der BF Winterthur: Standsicherheit in Abhängigkeit der Rampenneigung mit Tempest TGB 274 H9 ( Normlüfter GVZ) ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 12
13 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Versuche der BF Winterthur: Standsicherheit in Abhängigkeit der Rampenneigung mit Tempest TGB 274 H9 ( Normlüfter GVZ) ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 13
14 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Versuche der BF Winterthur: Standsicherheit in Abhängigkeit der Rampenneigung mit Tempest TGB 274 H9 ( Normlüfter GVZ) ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 14
15 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Merkblatt der Abteilung Feuerwehr ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 15
16 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Geometrische Überlegungen: Geschlossener Treppenabgang / Türe unten ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 16
17 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Geometrische Überlegungen: Geschlossener Treppenabgang / Türe unten ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 17
18 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Geometrische Überlegungen: Offener Treppenabgang mit Lichtschacht ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 18
19 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Geometrische Überlegungen: Offener Stahltreppe mit Gitterstufen und Podest ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 19
20 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Geometrische Überlegungen: Offener Stahltreppe mit Gitterstufen und Podest ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 20
21 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Beispiel 1 ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 21
22 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Beispiel 1 ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 22
23 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Beispiel 2 ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 23
24 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Austrittsöffnungen ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 24
25 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE MIT BRANDLÜFTER Austrittsöffnungen ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 25
26 RAUCH- UND WÄRMEABZÜGE (MASCHINELL) Beispiel 3 ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 26
27 ZUGÄNGLICHKEIT FEUERWEHR Zugänglichkeit Feuerwehr Rechtliche Grundlagen: Zugangsnormalie (700.5) Erläuterndes Merkblatt der Kantonalen Feuerwehr Zürich Je nach Gebäude (Nutzung, Ausdehnung, etc.): Inhouse-Funkanlage (analog und digital) Im Hochhaus: Feuerwehrlift Innenhydranten ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 27
28 ZUGÄNGLICHKEIT FEUERWEHR GEBÄUDEHÖHE BIS 13 M, KEINE GROSSEN PERSONENBELEGUNG ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 28
29 ZUGÄNGLICHKEIT FEUERWEHR GEBÄUDEHÖHE ÜBER 13 M UND/ODER GROSSE PERSONENBELEGUNG, MIT SICHERHEITSTREPPENHAUS ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 29
30 ZUGÄNGLICHKEIT FEUERWEHR GEBÄUDEHÖHE ÜBER 13 M UND/ODER GROSSE PERSONENBELEGUNG, OHNE SICHERHEITSTREPPENHAUS ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 30
31 BAUABNAHME Bauliche Abnahme: Im Normalfall notwendig. keine Teilnahme der Feuerwehr Abnahme SPA/BMA: Auf Wunsch Weisungen der GVZ vorgesehen. GVZ. der Kommandanten in den heutigen Einladung (im Normfallfall) durch Damit kann sichergestellt werden, dass das Feuerwehrkommando nicht plötzlich zu einer BMA oder SPA alarmiert wird, ohne dass die Feuerwehr von dieser Anlage resp. deren Aufschaltung Kenntnis hätte. Teilnahme an Abnahme von RWA und FW-Aufzügen wünschenswert. Bei der Abnahme werden auch die Zufahrten, Zugänglichkeiten und Signalisationen (Blitzleuchte) geprüft für die Feuerwehr von hoher Wichtigkeit! ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 31
32 BAUABNAHME Abnahme Feuerwehreinsatzpläne (nicht zu verwechseln mit den Feuerwehrorientierungsplänen von BMA und SPA): Durch das Feuerwehr-Kommando und die Feuerpolizei. Abnahme Spezialmassnahmen: Objektbezogene Festlegung. Inter- maschinelle Rauch- und ventionsöffnungen z.b. durch Feuerwehr, Wärmeabzüge durch Feuerpolizei. Bei grossen und/oder komplexen Bauten resp. Bauten mit viel technischem Brandschutz lohnt sich eine Begehung oder Übung, zumindest auf Kaderstufe. Spezielle Anlagen wie maschinellee Rauch- und Wärmeabzüge sollten geschult werden, damit im Brandfall das viele, in den Brandschutz investierte Geld vollumfänglich zum Tragen kommen kann. ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 32
33 BETRIEB / KONTROLLEN Während dem Betrieb von Bauten und im Rahmen von periodischen Kontrollen entfallen grundsätzlich keine Aufgaben auf die Feuerwehr. Gerade bei speziellen Gebäuden, insbesondere solchen mit in der Mobilität eingeschränkten Personen, führt das regelmässige Üben am Objekt zu wesentlichen Vorteilen im Einsatz. Ortskenntnisse sind auch innerhalb der Objekte von unschätzbarem Wert. Dabei kann soweit vorhanden Aktualität überprüft werden. auch der Einsatzplan hinsichtlich Bei Abweichungen hilft die Feuerpolizei im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, das Nachführen der Pläne durchzusetzen. ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 33
34 ZUSAMMENARBEIT FEUERWEHR - FEUERPOLIZEI 34
Allgemeines Für die Zufahrten der Feuerwehren gelten folgende minimalen Grundanforderungen:
KANTONALE FEUERWEHR Weisung betreffend Zugänge für die Feuerwehr Gesetzliche Grundlagen Zugänge haben den Bestimmungen des "Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz)"
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