Was passiert wenn was passiert?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Was passiert wenn was passiert?"

Transkript

1 Was passiert wenn was passiert? Brandschutztechnische Beschreibung und Organisation für das Objekt BC Unterweisung entsprechend 14 ASchG September 2014 DI Markus FELLNER, MSc

2 Ziel Die Nutzer sollen die technischen Einrichtungen des Objekts BC kennen lernen Die Nutzer sollen die Wirkung bzw. das Zusammenwirken der einzelnen sicherheitstechnischen Systeme verstehen Die Nutzer sollen das richtige Verhalten im Brandfall wissen und anwenden können

3 Aufbau und Nutzung UG Hörsaal, Garderoben, Labor, Haustechnik, Lager, Chemikalienlager, Garage EG Erschließung, Labor, Bürobereiche OG Labor, Bürobereiche DG - Technikbereich

4 Gefahrenmomente Brand im Bereich eines Büros oder Labor Brand im Bereich der Technikzentralen Sonstiger Bedarf für eine Räumung

5 Brandabschnittsbildung Jedes Geschoß ist ein eigener Brandabschnitt (90 Minuten) Zusätzliche Brandabschnitte (Unterbrandabschnitte) Stiegenhäuser Aufzugsschächte Lagerräumlichkeiten Technikbereiche Schächte Alle tragenden Bauteile REI bzw. R 90 und A2 (unbrennbares Material)

6 Fluchtwege Von jedem Punkt eines Raumes wird innerhalb von 40 m das Freie oder ein gesicherter Fluchtbereich (Treppenhaus, Sicherheitstreppenhaus, Aula) erreicht In allen Gebäudeteilen stehen zumindest zwei unabhängige bauliche Fluchtwege zur Verfügung.

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20 Brandmeldeanlage Anlage gem. TRVB 123 S im Vollschutz mit Alarmweiterleitung zur Feuerwehr der Stadt Wien (derzeit noch Sicherheitsdienst ) Alle Räume, Zwischenräume, Technikleitungen und Kanäle werden überwacht.

21 Brandfallsteuerungen gem. TRVB 151 S Auslösung durch die BMA Abschalten Lüftung (Ausgenommen Digestoren Lüftung) Brandschutzklappen Feststelleinrichtungen Aufzüge Rauch und Wärmeabzug (Stiegenhäuser) Objektfunkanlage

22 Alarmierungseinrichtung Akustisch gem. TRVB 123 S (10 db(a) über Umgebungsgeräuschpegel) Alarmierung aller OG s und EG bei Auslösung innerhalb dieses Bereichs Alarmierung der UG s bei Auslösung innerhalb dieses Bereichs

23 Nasssteigleitungen (Wandhydranten) In jedem Stockwerk gem. TRVB 128 F Ausführung 2 3 Wandhydranten pro Stockwerk, formbeständiger Schlauch (30 m) mit Anschlussmöglichkeit Feuerwehr

24 CO2 Löschanlage Labor 1 UG Überwachung der 4 Digestorien 2 Melderabhängigkeit (Flamme, Rauch) Meldung an den Sicherheitsdienst

25 CO2 Löschanlage

26 Rauch und Wärmeabzugsanlagen Stiegenhaus

27 Objektfunkanlage Gem. TRVB 159 S in der Vollversorgung Ermöglicht Funkkommunikation im Objekt für die Feuerwehr

28 Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung Sicherheitsbeleuchtung für das gesamte Gebäude nach ÖNORM E Sicherheitsstromversorgung ÖNORM E für Sicherheitsbeleuchtung, RWA, Feuerwehraufzüge, Personenaufzug für Befreiungsfahrt

29 Erste Löschhilfe Gem. TRVB 124 F Handfeuerlöscher neben den Wandhydranten im Wandkasten Schaumlöscher 6 und 9 Liter CO2 Löscher im Bereich Technik und Labor (2 und 5 kg) Metallbrandpulverlöscher im Bereich der jeweiligen Lagerung

30 Brandschutzplan Beispiel BC 3.Stock

31 Brandschutzplan Beispiel BC 2.UG

32 Was passiert wenn was passiert Auslösung eines Brandmelders Brandfallsteuerungen werden aktiviert Alarmierung über die Sirenen RWA Stiegenhäuser, Brandschutztüren schließen, Sicherheitsbeleuchtung Lifte fahren in die Evakuierungsebene (Erdgeschoss) Sicherheitsdienst bzw. Feuerwehr werden alarmiert Sicherheitsdienst bereitet Feuerwehreinsatz vor, führt Erkundung durch und setzt weitere Maßnahmen

33 Danke für ihre Aufmerksamkeit!

Was passiert wenn was passiert?

Was passiert wenn was passiert? Was passiert wenn was passiert? Brandschutztechnische Beschreibung und Organisation für das Objekt BB Unterweisung entsprechend 14 ASchG Oktober 2014 DI Markus FELLNER, MSc Ziel Die Nutzer sollen die technischen

Mehr

Was passiert wenn was passiert?

Was passiert wenn was passiert? Was passiert wenn was passiert? Brandschutztechnische Beschreibung und Organisation für das Objekt DA-DC Unterweisung entsprechend 14 ASchG Dezember 2014 DI Markus FELLNER, MSc Ziel Die Nutzer sollen die

Mehr

ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN

ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN OIB-RL 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m OIB-330.2-018/15 MÄRZ 2015 OIB-Richtlinie

Mehr

Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m

Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m Ausgabe: Oktober 2011 I. Allgemeines Für die Ausgabe der OIB-Richtlinie 2 "Brandschutz" hat

Mehr

Inspektionsstelle Typ A

Inspektionsstelle Typ A Inspektionsstelle Typ A Rechtsperson Schleiergasse 18, 1100 Wien Internet www.kfv-pruefundkontrollstelle.at Ident 0057 Standort KFV - Prüf- und Kontrollstelle Schleiergasse 18, 1100 Wien Datum der Erstakkreditierung

Mehr

Regelungen zum Brandschutz im Wiener Krankenanstaltenverbund

Regelungen zum Brandschutz im Wiener Krankenanstaltenverbund Regelungen zum Brandschutz im Wiener Krankenanstaltenverbund SR in MA 37 Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) Einleitung Gesetzliche Vorschriften Harmonisierung bautechnischer Vorschriften - Bauordnung für

Mehr

Teil B Anhang Gebäude 1101

Teil B Anhang Gebäude 1101 Gebäude 1101 Welfengarten 1 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1101 1 Einleitung Dieser gebäudespezifische Anhang zur Brandschutzordnung (BSO) Teil B der Leibniz Universität Hannover gilt

Mehr

Merkblatt zur Erstellung eines Räumungskonzeptes

Merkblatt zur Erstellung eines Räumungskonzeptes Merkblatt zur Erstellung eines Räumungskonzeptes Dieses Merkblatt dient dem Betreiber als Hilfestellung bei der Aufstellung eines Räumungskonzeptes 1. Vorbemerkungen Eine ungeplante, dem Zufall überlassene

Mehr

Dieses Merkblatt dient dem Betreiber als Hilfestellung bei der Aufstellung eines Räumungskonzeptes.

Dieses Merkblatt dient dem Betreiber als Hilfestellung bei der Aufstellung eines Räumungskonzeptes. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, 02.Februar 2015 Az.: 30 636 Merkblatt zur Erstellung eines Räumungskonzeptes I. VORBEMERKUNGEN Gemäß Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 16. April

Mehr

5. Technische Anforderungen 60849:1998)

5. Technische Anforderungen 60849:1998) 1 EN 60849 1998-04 Tonsysteme für Notrufzwecke (IEC 5. Technische Anforderungen 60849:1998) 2 OENORM EN 12094-1 2015-01 Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen - Bauteile für Löschanlagen mit gasförmigen 10.2

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Antragsteller:------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Thema: Druckbelüftung

Thema: Druckbelüftung Thema: Druckbelüftung Einführung - Abkehr von Rauchabzugsanlagen zu Druckbelüftungsanlagen Einsatz in Stiegenhäusern und Fluchtwegen Richtlinien und TRVB (bis zum Jän. 2004 Hochhausrichtlinie und ab 01.12.2004

Mehr

N Ö B a u t e c h n i k v e r o r d n u n g Brandschutz. NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien. Stand:

N Ö B a u t e c h n i k v e r o r d n u n g Brandschutz. NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien. Stand: NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien Stand: 11.12.2014 NÖ BTV 2014 3 Verweise auf OIB-Richtlinien Anlagen 2, 2.1, 2.2, 2.3, 7, 8 RL 2 RL 2.1 Betriebsbauten RL 2.2 Garagen, überdachte

Mehr

Einbindung des Aufzugsschachtes in die flächendeckende Brandüberwachung (BMA)

Einbindung des Aufzugsschachtes in die flächendeckende Brandüberwachung (BMA) Einbindung des Aufzugsschachtes in die flächendeckende Brandüberwachung (BMA) B.A.S.E. GmbH - Kurt Sengmüller 1 1. Forderung aus dem LV oder Leistungsbeschreibung Auszüge aus aktuellen Leistungsverzeichnissen

Mehr

FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG KOMPETENZ IM BRANDSCHUTZ

FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG KOMPETENZ IM BRANDSCHUTZ FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG BRANDSCHUTZTECHNIK ICB Engineering GmbH leistet als Ingenieurbüro eine umfangreiche Planungs-, Beratungs- und Prüfungsleistung für Brandschutzanlagen. In Industrie und

Mehr

Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Landeshauptstadt Düsseldorf 37/21 Strategische Planung, Einsatzorganisation

Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Landeshauptstadt Düsseldorf 37/21 Strategische Planung, Einsatzorganisation Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Landeshauptstadt Düsseldorf 37/21 Strategische Planung, Einsatzorganisation Feuerwehr Düsseldorf Datum: Erfassungsbogen für besondere Objekte Objekt: Objekt

Mehr

Inspektionsstelle Typ A

Inspektionsstelle Typ A Inspektionsstelle Typ A Rechtsperson Prüfstelle für Brandschutztechnik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH Voitgasse 4, 1220 Wien Internet www.pruefstelle.at Ident 0023 Standort Prüfstelle

Mehr

BSR Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt.

BSR Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. BSR 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz 06.03.2015 Schulung Planer 2015 1 Inhalt Grundsätze RWA-Konzepte Notwendigkeit

Mehr

Feuerpolizeiliche Überprüfung

Feuerpolizeiliche Überprüfung Feuerpolizeiliche Überprüfung Die Feuerpolizeiliche Überprüfung (kurz FPÜ) ist im Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz - Oö. FGPG, LGBl. Nr. 113/1994, geregelt. Gemäß 10 Oö. FGPG ist die Gemeinde zur Überprüfung

Mehr

Die Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber.

Die Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber. Brandmeldekonzept Anmerkung: Im Rahmen von Baugenehmigungen oder bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden spielt das im Bauantrag enthaltene Brandschutzkonzept eine wesentliche Rolle. Wird bei einer baurechtlich

Mehr

Niederösterreichische BRANDSCHADEN Statistik 2015

Niederösterreichische BRANDSCHADEN Statistik 2015 Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich Beratungsstelle und Sachverständigendienst für vorbeugenden Brandschutz und Brandermittlung Ausbildungsstelle für Organe des betrieblichen

Mehr

Sicherheitsinstruktionen 16. Dezember 2017

Sicherheitsinstruktionen 16. Dezember 2017 Sicherheitsinstruktionen 16. Dezember 2017 Auf einen Blick: Was tun bei Feueralarm? Schritte bei Feueralarm 1. Zum Fernsignaltableau gehen 2. Innerhalb von 3 Minuten gemäss Bild unten den Alarm quittieren

Mehr

Inselspital, Universitätsspital Bern Brandschutz

Inselspital, Universitätsspital Bern Brandschutz Inselspital, Universitätsspital Bern Brandschutz Verhalten im Brandfall Einführung Ihr Verhalten bei einem Brandausbruch ist entscheidend. Oft wird die Feuerwehr erst nach misslungenen Löschversuchen alarmiert.

Mehr

Österreichisches Institut für Bautechnik OIB /18 OIB-Richtlinie Richtlinie 2.3

Österreichisches Institut für Bautechnik OIB /18 OIB-Richtlinie Richtlinie 2.3 -Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m Entwurf: Juni 2018 0 Vorbemerkungen... 2 1 Begriffsbestimmungen... 2 2 Allgemeine Anforderungen... 2 3 Gebäude mit einem

Mehr

BRANDSCHADEN Statistik 2016

BRANDSCHADEN Statistik 2016 Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich Beratungsstelle und Sachverständigendienst für vorbeugenden Brandschutz und Brandermittlung Ausbildungsstelle für Organe des betrieblichen

Mehr

Der Brandschutz im Betrieb

Der Brandschutz im Betrieb Der Brandschutz im Betrieb Ing. Christoph Wegscheider Branddirektor a. D. Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Brandschutzwesen Ausbildungsleiter Thaler & Wegscheider

Mehr

Inspektionsstelle Typ A

Inspektionsstelle Typ A Inspektionsstelle Typ A Rechtsperson bsafe Brandschutz GmbH Dückegasse 7/1/100c, 1220 Wien Internet www.bsafe.at Ident 0261 Standort bsafe Brandschutz GmbH Dückegasse 7/1/100c, 1220 Wien Datum der Erstakkreditierung

Mehr

Berufsfeuerwehr Innsbruck Vorbeugender Brandschutz. Der Rettungsweg Sicherstellung durch die Feuerwehr. Voraussetzungen für den Außenangriff

Berufsfeuerwehr Innsbruck Vorbeugender Brandschutz. Der Rettungsweg Sicherstellung durch die Feuerwehr. Voraussetzungen für den Außenangriff Der Rettungsweg Sicherstellung durch die Feuerwehr Voraussetzungen für den Außenangriff 2.Rettungs- und Angriffsweg 1.Rettungs- und Angriffsweg Rettungs- und Angriffsweg Ein Stiegenhaus + Feuerwehr Zwei

Mehr

Niederösterreichische BRANDSCHADENStatistik 2017

Niederösterreichische BRANDSCHADENStatistik 2017 Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich Beratungsstelle und Sachverständigendienst für vorbeugenden Brandschutz und Brandermittlung Ausbildungsstelle für Organe des betrieblichen

Mehr

- Richtlinie 2.3. Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m. Ausgabe: Oktober 2011

- Richtlinie 2.3. Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m. Ausgabe: Oktober 2011 - Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m Ausgabe: Oktober 2011 0 Vorbemerkungen... 2 1 Begriffsbestimmungen... 2 2 Allgemeine Anforderungen... 2 3 Gebäude mit

Mehr

Vorbeugender Brandschutz auf Ortsebene. LFS Tirol 06./13. März und 02.April 2015

Vorbeugender Brandschutz auf Ortsebene. LFS Tirol 06./13. März und 02.April 2015 Vorbeugender Brandschutz auf Ortsebene LFS Tirol 06./13. März und 02.April 2015 Aufgaben im Bauverfahren bzw. Feuerbeschau 1. Bei der Feuerbeschau Teil der Feuerbeschaukommission (Feuerlöschmittel, Feuerwehrzufahrten,

Mehr

vpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von Brandschutznachweisen und konzepten

vpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von Brandschutznachweisen und konzepten Neu-Isenburg 20. März 2019 Dipl.-Ing. Oliver Hilla (vpb-hessen) Dipl.-Ing. Frank Wessel (vpb-hessen) Einheitliche Betrachtungsweisen Ansprechpartner für Architekten und Fachplaner Mitwirkung bei der Novellierung

Mehr

Änderungen der TRVB 121 O 15, Ausgabe gegenüber der Version

Änderungen der TRVB 121 O 15, Ausgabe gegenüber der Version Änderungen der TRVB 121 O 15, Ausgabe 1.5.2015 gegenüber der Version 1.7.2014 Erklärung: Neue/geänderte Textteile sind grün Gestrichene Textteile sind durchgestrichen Ab Pkt. 9.3: Numerierung korrigiert

Mehr

Evakuierung. von mobilitätsbeeinträchtigten Personen. Einleitung. Ausgangslage

Evakuierung. von mobilitätsbeeinträchtigten Personen. Einleitung. Ausgangslage Evakuierung von mobilitätsbeeinträchtigten Personen OStBRin Dipl.-Ing.in Irmgard Eder Leiterin der MA 37 Gruppe B (Baulicher Brand-, Wärme- und Schallschutz) Tel: +43 1 4000 37151, Fax: +43 1 4000 99 37151

Mehr

Die Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber.

Die Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber. Brandmeldekonzept Anmerkung: Im Rahmen von Baugenehmigungen oder bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden spielt das im Bauantrag enthaltene Brandschutzkonzept eine wesentliche Rolle. Wird bei einer baurechtlich

Mehr

Umsetzung der neuen Brandschutzvorschriften am Beispiel des Grossprojektes Kinderspital Zürich

Umsetzung der neuen Brandschutzvorschriften am Beispiel des Grossprojektes Kinderspital Zürich Umsetzung der neuen Brandschutzvorschriften am Beispiel des Grossprojektes Kinderspital Zürich Ein Einblick in das Vorprojekt Stand 60% Florent Lushta, Geschäftsbereich Brandschutz / Gruner AG Zürich,

Mehr

Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen

Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Ing. Peter Kovacs Leiter des Objektmanagements in der MA 34 Vorstandsvorsitzender-Stv. der Facility Management Austria Leiter des AK Facility Management im Österreichischen

Mehr

das Rückgrat des Personenschutzes im Brandschutz

das Rückgrat des Personenschutzes im Brandschutz Sichere Fluchtwege das Rückgrat des Personenschutzes im Brandschutz Matthias Grimm Architekt HTL Brandschutzfachmann SSI-Fachtagung vom 08.06.2010 06 Brandschutz heute - wo stehen wir? 1 Übersicht Frühzeitige

Mehr

OIB-RICHTLINIE. Brandschutz bei Gebäuden mit. als 22 m. RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien

OIB-RICHTLINIE. Brandschutz bei Gebäuden mit. als 22 m. RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien OIB-RICHTLINIE 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m OIB-330.2-014/15 MÄRZ 2015 Diese Richtlinie basiert

Mehr

Österreichisches Institut für Bautechnik OIB /15 OIB-Richtlinie Richtlinie 2.3

Österreichisches Institut für Bautechnik OIB /15 OIB-Richtlinie Richtlinie 2.3 -Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m Ausgabe: März 2015 0 Vorbemerkungen... 2 1 Begriffsbestimmungen... 2 2 Allgemeine Anforderungen... 2 3 Gebäude mit einem

Mehr

Dipl.-Ing. Bernhard NOLL. Inhalt. Grundlagen. Planung und Ausführung. Abschlussüberprüfung. Betrieb

Dipl.-Ing. Bernhard NOLL. Inhalt. Grundlagen. Planung und Ausführung. Abschlussüberprüfung. Betrieb bsafe Rauch- und Wärmeabzugsanlagen g am Flachdach Dipl.-Ing. Bernhard NOLL 1 Inhalt Grundlagen Planung und Ausführung Abschlussüberprüfung Betrieb 2 Grundlagen 3 Es kann jeden treffen! Es entspricht der

Mehr

Die Zukunft der Schachtentrauchung Feuer im Schacht

Die Zukunft der Schachtentrauchung Feuer im Schacht Die Zukunft der Schachtentrauchung Feuer im Schacht 1 2. Rückblick auf das Jahr 2017: Aufschaltung auf eine Unterschiede zwischen der Alarm-Aufschaltung auf eine Brandmeldeanlage (technischer Alarm / Feuerwehralarmierung

Mehr

Feuerpolizeiliche Überprüfung Feuerbeschau

Feuerpolizeiliche Überprüfung Feuerbeschau Feuerpolizeiliche Überprüfung Feuerbeschau Die Feuerpolizeiliche Überprüfung (kurz FPÜ) ist im Oö. Feuerpolizeigesetz (= Oö. FPG) LGBl. Nr. 113/1994 geregelt. Gemäß 10 Oö. FPG ist die Gemeinde zur Überprüfung

Mehr

Brandschutz Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks

Brandschutz Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks Baurechtliche Rahmenbedingungen, Vorschriften, Normen und OIB- Richtlinien beim Bauen in die Wolken Die Bauordnung für Wien ist das Wiener Landesgesetz, das die Materien Stadtplanung, Flächenwidmung und

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 14. November 2017 Nummer 59 Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten

Mehr

Brandschutzbelehrung

Brandschutzbelehrung Brandschutzbelehrung Andreas Hirczy TU Graz Institut für Theoretische Physik Computational Physics 15. Juli 2016 Andreas Hirczy (TU Graz - itp cp ) Brandschutzbelehrung 15. Juli 2016 1 / 14 Brände Brandentstehung

Mehr

Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN für Planungsgespräch Feuerwehr

Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN für Planungsgespräch Feuerwehr Projekt: Projektnummer: Ort und Datum Planungsgespräch: Geplante Fertigstellung: Teilnehmer Planungsgespräch Feuerwehr: Verteiler (E-Mail): Kontaktdaten Firma (Name, Adresse) Ansprechpartner (Name, Telefon,

Mehr

Information. der Sicherheitsbeleuchtung. Funktionserhalt für Leitungsanlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Information. der Sicherheitsbeleuchtung. Funktionserhalt für Leitungsanlagen der Sicherheitsbeleuchtung Information des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees - OEK Sicherheitsbeleuchtung Fachinformation des FUA-E04 Funktionserhalt für Leitungsanlagen der Sicherheitsbeleuchtung Zufolge der ÖVE/ÖNORM

Mehr

Krems 3500 Rechte Kremszeile 50. Brandschutzordnung

Krems 3500 Rechte Kremszeile 50. Brandschutzordnung Studentenwohnheim Krems Krems 3500 Rechte Kremszeile 50 I. Einleitung Brandschutzordnung Diese Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eines sicheren Wohnheimbetriebes,

Mehr

Umsetzung der neuen Brandschutzvorschriften am Beispiel des Grossprojektes Kinderspital Zürich

Umsetzung der neuen Brandschutzvorschriften am Beispiel des Grossprojektes Kinderspital Zürich Umsetzung der neuen Brandschutzvorschriften am Beispiel des Grossprojektes Kinderspital Zürich Florent Lushta, Leiter Abteilung Brandschutz, Ingenieurmethoden Gruner AG, Basel Inhalt Projektbeschreibung

Mehr

OIB-Richtlinien Brandschutz

OIB-Richtlinien Brandschutz OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 maximal zwei Wohnungen (bislang eine)

Mehr

Forum Menschen mit Behinderung 2018

Forum Menschen mit Behinderung 2018 Forum Menschen mit Behinderung 2018 Baulicher Brandschutz und Evakuierungskonzepte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH Real Estate Elektro- und Gebäudetechnik

Mehr

Merkblatt für die Ermittlung von tragbaren Feuerlöschern Neufassung der TRVB 124 F 17 - Erste und Erweiterte Löschhilfe

Merkblatt für die Ermittlung von tragbaren Feuerlöschern Neufassung der TRVB 124 F 17 - Erste und Erweiterte Löschhilfe Merkblatt für die Ermittlung von tragbaren Feuerlöschern Neufassung der TRVB 124 F 17 - Erste und Erweiterte Löschhilfe Einleitung: Die Überarbeitung der Vorgängerversion aus dem Jahr 1997 wurde sowohl

Mehr

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) 63.059 100 09.14 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom: ( 11 BauVorlVO) Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) Eingang Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung, Flur, Flurstücke Vorhaben

Mehr

Anhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB)

Anhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Anhang zu lfd. Nr. A 2.2.2.2 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Hessische Beherbergungsstättenrichtlinie

Mehr

Brandschutzbelehrung

Brandschutzbelehrung Brandschutzbelehrung Andreas Hirczy TU Graz Institut für Theoretische Physik Computational Physics 19. März 2018 Andreas Hirczy (TU Graz - itp cp ) Brandschutzbelehrung 19. März 2018 1 / 15 Brände Brandentstehung

Mehr

Brandmelde- und Alarmierungskonzept

Brandmelde- und Alarmierungskonzept Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist wichtiger Bestandteil des anlagentechnischen Brandschutzes. Sie dient der Branderkennung, Alarmierung und Evakuierung und damit dem Schutz von Personen und Sachwerten. Der

Mehr

Vom 15. Juni Anwendungsbereich 1 unverändert. 2 Begriffe 2 unverändert. 3 Rettungswege 3 u n v e r ändert. 5 Trennwände 5 u n v e r ändert

Vom 15. Juni Anwendungsbereich 1 unverändert. 2 Begriffe 2 unverändert. 3 Rettungswege 3 u n v e r ändert. 5 Trennwände 5 u n v e r ändert Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom Auf Grund des

Mehr

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW - Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen

Mehr

Antrag auf TUS-Anschaltung

Antrag auf TUS-Anschaltung Antrag auf TUS-Anschaltung TUS-Nr.:.. Eingangsvermerk / Eintragungen der alarmannehmenden Stelle: 1 Einsatzobjekt/Zufahrtsadresse (Vulgoname z.b. Firma XY, Billa-Filiale, Seniorenwohnheim etc.) Ort: PLZ:

Mehr

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) 1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt

Mehr

Ausbildung: TRVB 117 O. BSB = Brandschutzbeauftragter. BSW = Brandschutzwart. Brandschäden zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren!

Ausbildung: TRVB 117 O. BSB = Brandschutzbeauftragter. BSW = Brandschutzwart. Brandschäden zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren! Brandschutzforum Austria Im Zentrum der BSB Betriebsbrandschutz Teil 23 Referent: Univ.-Lektor Dr. Otto Widetschek Quelle: Maicovski, Feuerpolizei Graz Brandschutzbeauftragter (BSB) Aufgabe des BSB BSB

Mehr

Brandschäden zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren! Brandschutzbeauftragter (BSB) Brandschäden

Brandschäden zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren! Brandschutzbeauftragter (BSB) Brandschäden Brandschutzforum Austria Betriebsbrandschutz Teil 23 Referent: Univ.-Lektor Dr. Otto Widetschek Quelle: Maicovski, Feuerpolizei Graz Im Zentrum der BSB Brandschutzbeauftragter (BSB) Aufgabe des BSB Brandschäden

Mehr

Höhere Fachprüfung für Brandschutzexpertin / Brandschutzexperte mit eidgenössischem Diplom

Höhere Fachprüfung für Brandschutzexpertin / Brandschutzexperte mit eidgenössischem Diplom AHV- Nr: Höhere Fachprüfung für Brandschutzexpertin / Brandschutzexperte mit eidgenössischem Diplom Prüfungsteil 2. Planung und Ausführung Prüfungsinformationen Allgemeine Angaben zur Prüfung Prüfungsdauer:

Mehr

1. Bereichsfeuerwehrtag Kurzreferat des Sonderbeauftragten für Vorbeugenden Brandschutz. Brandschutzpläne

1. Bereichsfeuerwehrtag Kurzreferat des Sonderbeauftragten für Vorbeugenden Brandschutz. Brandschutzpläne Kurzreferat des Sonderbeauftragten für Vorbeugenden Brandschutz Brandschutzpläne DH PV B DH ST NB PV D 2 1 E K REI90 REI90 REI90 REI90 D 2 1 E K REI90 REI90 REI90 REI90 Photovoltaik ST 85m² PV 85m²

Mehr

Brandschutzordnung Teil B nach DIN a) Brandschutzordnung Teil A nach DIN (Aushang)

Brandschutzordnung Teil B nach DIN a) Brandschutzordnung Teil A nach DIN (Aushang) Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 a) Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 (Aushang) b) Brandverhütung 1. Rauchen Rauchverbote bestehen in allen Gebäuden der Universität Heidelberg. Die Gebäude

Mehr

HERZLICH ILLKOMMEN zum

HERZLICH ILLKOMMEN zum HERZLICH WILLKOMMEN zum Programm: 16.00 16.30: Begrüßung und Einleitung: Gesetze, Normen und Richtlinien für den Brandschutz Start des Workshops 16.30-17.00 Brandabschnitte richtig erkennen und verschließen

Mehr

Aufgabe : Historischer Bau mit Büro, Abwartwohnung und Verkaufsraum

Aufgabe : Historischer Bau mit Büro, Abwartwohnung und Verkaufsraum Kandidat Indentifikations-Nr MÖGLICHES LÖSUNGSBEISPIEL.. Schriftliche Prüfung Brandschutzfachmann mit eidg. Fachausweis Aufgabe : Historischer Bau mit Büro, Abwartwohnung und Verkaufsraum Teil Titel Punkte

Mehr

1 Evakuierungspersonal

1 Evakuierungspersonal NOFIRE SAFETY GMBH 1110 Wien Geiselbergstraße 17/2 1. Stock Kurzfassung für Evakuierungskräfte und -helfer (Konzeptversion: 1.2 / 31.03.2016) 1 Evakuierungspersonal Leitstelle: Die Leitstelle ist eine

Mehr

BSB = Brandschutzbeauftragter

BSB = Brandschutzbeauftragter Brandschutzforum Austria Im Zentrum der BSB Quelle: Maicovski, Feuerpolizei Graz Betriebsbrandschutz Teil 23 Referent: Univ.-Lektor Dr. Otto Widetschek Brandschutzbeauftragter (BSB) Aufgabe des BSB BSB

Mehr

Brandschäden zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren! Brandschutzbeauftragter (BSB) Brandschäden. Quelle: Maicovski, Feuerpolizei Graz.

Brandschäden zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren! Brandschutzbeauftragter (BSB) Brandschäden. Quelle: Maicovski, Feuerpolizei Graz. Brandschutzforum Austria Quelle: Maicovski, Feuerpolizei Graz Betriebsbrandschutz Teil 23 Referent: Univ.-Lektor Dr. Otto Widetschek Im Zentrum der BSB Brandschutzbeauftragter (BSB) Aufgabe des BSB Brandschäden

Mehr

OIB-Richtlinien Brandschutz

OIB-Richtlinien Brandschutz OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 OIB-Richtlinie 2 maximal zwei Wohnungen

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf

Mehr

Brandschutz-Eigenkontrolle in Wohnhochhäusern

Brandschutz-Eigenkontrolle in Wohnhochhäusern BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ. reg. Genossenschaft m. b. H. A-4017 Linz, Petzoldstraße 45, Telefon +43 (0)732 / 7617-250, Fax +43 (0)732 / 7617-29, Internet: www.bvs-linz.at, E-mail: office@bvs-linz.at

Mehr

Richtlinie Brandschutz Amtshäuser MA 34 Objektmanagement Zentraler Brandschutzsupport Stand:

Richtlinie Brandschutz Amtshäuser MA 34 Objektmanagement Zentraler Brandschutzsupport Stand: Richtlinie Brandschutz Amtshäuser MA 34 Objektmanagement Zentraler Brandschutzsupport Stand: 21.11.2014 MA 34 - Objektmanagement - Zentraler Brandschutzsupport - Ing. Peter Kovacs, Ing. Manfred Rössler,

Mehr

Beilage zum Bescheid GZ.: BMDW /0236-1/12/2018 Prüfstelle für Brandschutztechnik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH 17020

Beilage zum Bescheid GZ.: BMDW /0236-1/12/2018 Prüfstelle für Brandschutztechnik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH 17020 Beilage zum Bescheid GZ.: BMDW-92.251/0236-1/12/2018 Prüfstelle für Brandschutztechnik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH 17020 Titel Konformifätsbewertungsverfahren / 1 2 3 4 5 6 7 8

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:

Mehr

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten.

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten. BStättV: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung BStättV) Vom 2. Juli 2007 (GVBl. S. 538) BayRS 2132-1-19-I ( 1 15) Verordnung über den Bau und Betrieb

Mehr

Richtlinie. Eigenverantwortung in Wohnbauten und Autoeinstellräumen

Richtlinie. Eigenverantwortung in Wohnbauten und Autoeinstellräumen Richtlinie Eigenverantwortung in Wohnbauten und Autoeinstellräumen Richtlinie Eigenverantwortung in Wohnbauten und Autoeinstellräumen Seite 2/6 1. Allgemeine Sorgfaltspflicht Eigentümer, Besitzer und Betreiber

Mehr

1. Allgemeine Angaben Vorhaben: Planungsgrundlagen: 2. Überwachungsumfang nach DIN 14675 (Anhang G) Schwer zugängliche Bereiche 3. Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen 4. Art und Anordnung der Brandmelder

Mehr

1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1]

1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1] Mehr Informationen zum Titel 42 1 Die am Bau Beteiligten 1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1] 1.8.1 Anforderungen an den Welche Anforderungen

Mehr

Wirkmatrix und das wahre Leben. Teil 3: Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken mit anderen Anlagen Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP)

Wirkmatrix und das wahre Leben. Teil 3: Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken mit anderen Anlagen Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP) Wirkmatrix und das wahre Leben Teil 3: Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken mit anderen Anlagen Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP) Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken mit anderen Anlagen Flughafen Berlin Brandenburg

Mehr

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und

Mehr

FLA Gold Station Hausaufgabe EINSATZPLAN

FLA Gold Station Hausaufgabe EINSATZPLAN FLA Gold Station Hausaufgabe EINSATZPLAN 1 Hauptbewerter 2 Bewerter Teil A Teil B Teil C FLA Gold Station Hausaufgabe Bewertung Die Bewertung erfolgt durch die Bewerter gem. den Bewertungsteilen A, B und

Mehr

11. Schnittstellen zu anderen Systemen

11. Schnittstellen zu anderen Systemen 11. Schnittstellen zu anderen Systemen 11.1 Allgemeines Durch eine zweckmäßige Verknüpfung der Brandmeldetechnik mit anderen Sicherungsgewerken kann die Sicherheit entscheidend erhöht werden. Das Zusammenwirken

Mehr

AGBF. ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland. - Bund - Seite 1 von 5

AGBF. ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland. - Bund - Seite 1 von 5 ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland AGBF - Bund - Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz Der Vorsitzende Brandoberrat Dipl. Ing (FH) Peter

Mehr

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe und allgemeinen Anforderungen 3 Rettungswege

Mehr

Merkblatt. Anforderungen der Feuerwehr Hamm. Löschanlagen. Vorbeugender Brandschutz

Merkblatt. Anforderungen der Feuerwehr Hamm. Löschanlagen. Vorbeugender Brandschutz Vorbeugender Brandschutz Merkblatt Anforderungen der Feuerwehr Hamm an Löschanlagen Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Feuerwehr, Aktualisierung Dezember 2011 1. Allgemeines Löschanlagen

Mehr

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Fassung Dezember 2000 Aufgrund von 81 Abs. 1 Nr. 3 und 4 MBO b)c) wird verordnet: Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich

Mehr

Veranstaltungskalender. FACHTAGUNG der Brandschutzbeauftragten der Steiermark. Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark

Veranstaltungskalender. FACHTAGUNG der Brandschutzbeauftragten der Steiermark. Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark 2016 Veranstaltungskalender FACHTAGUNG der Brandschutzbeauftragten der Steiermark gilt als Fortbildungsveranstaltung gem. TRVB O 117 5 Jahre Verlängerung des Brandschutzpasses Donnerstag, 19. Mai 2016

Mehr

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni

Mehr

F e u e r w e h r p l a n

F e u e r w e h r p l a n Muster F e u e r w e h r p l a n Allgemeine Gebäudedaten Objekt-Nr.: 14-001 Brandmeldeanlage-Nr.: 14-00027 Bezeichnung, Firmenname: Pflege- und Betreuungsobjekt Hans Mustermann Straße, Hausnummer: Musterweg

Mehr

Referenten für den Lehrgang Brandschutzfachmann/-frau 2019

Referenten für den Lehrgang Brandschutzfachmann/-frau 2019 Referenten für den Lehrgang Brandschutzfachmann/-frau 2019 Referenten Name Brun Peter Zum Thema - Organisatorische Massnahmen - Sicherheitsbeauftragter - Personalinstruktion T +41 877 63 69 E peter.brun@safetycenter.ch

Mehr

Brandschutzfachtag 19. April 2018

Brandschutzfachtag 19. April 2018 Brandschutz rund um den Aufzug Carolin Schmitz Dipl.-Ing. Architektin Projektleiterin Brandschutz Sachverständige vorbeugender Brandschutz www.brandschutzfachtag.de / www.gruner-brandschutz.de 1 Agenda

Mehr

BHKW JUNKERSDORF. Flucht- und Rettungsanweisung. Wiener Weg Köln. Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher.

BHKW JUNKERSDORF. Flucht- und Rettungsanweisung. Wiener Weg Köln. Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher. BHKW JUNKERSDORF Wiener Weg 4 50858 Köln Flucht- und Rettungsanweisung Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher Seite 1 von 14 Inhalt 1 GRUNDSÄTZLICHES 2 VERHALTEN BEI GEFAHR 2.1 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN

Mehr

Technischer Brandschutz in Wohnungen und Wohnanlagen für Ältere und Menschen mit Behinderungen

Technischer Brandschutz in Wohnungen und Wohnanlagen für Ältere und Menschen mit Behinderungen Technischer Brandschutz in Wohnungen und Wohnanlagen für Ältere und Menschen mit Behinderungen - Das Schutzkonzept für Pflege- und Betreuungseinrichtungen aus Sicht der Feuerwehr - 1 Erhöhtes Risiko Durchschnittlich

Mehr