Regelungen zum Brandschutz im Wiener Krankenanstaltenverbund
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- Jörg Solberg
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1 Regelungen zum Brandschutz im Wiener Krankenanstaltenverbund SR in MA 37 Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) Einleitung Gesetzliche Vorschriften Harmonisierung bautechnischer Vorschriften - Bauordnung für Wien (BO) - Wiener Bautechnik Verordnung (WBTV) - OIB-Richtlinien Krankenhäuser Alters- und Pflegeheime Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) - TRVB Vorschlag TRVB Oktober
2 Einleitung Wiener Vorschlag brandschutztechnische Sicherheitsstandards in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen 3 Anwendungsbereich Betrieb untersteht einer behördlichen Aufsicht gemäß landesgesetzlicher Bestimmungen Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m OIB-Richtlinie 2.3 zusätzlich anwenden unterschiedliche Einstufungen andere Nutzungen AH4, KH4 OIB-Richtlinie Oktober
3 Begriffsbestimmungen (1) Einstufung AH1 bis AH4 (Tabelle 1) 5 Begriffsbestimmungen (2) Einstufung KH1 bis KH4 (Tabelle 2) Oktober
4 Begriffsbestimmungen (3) Brandschutzkonzept Evakuierungskonzept Evakuierungsabschnitt Bereich, aus dem Personen ohne weitere Verzögerung in einen anderen Bereich evakuierbar sind nicht selbstrettungsfähige Personen - kognitiv nicht in der Lage, Notsituationen qualifiziert einzuschätzen und dementsprechend zu handeln - Grund und Bedeutung einer Notsituation nicht einsehen - auf Grund körperlicher Beeinträchtigung der Unterstützung und Hilfe durch Dritte bedürfen 7 Schutzziele Verbleib von nicht selbstrettungsfähigen Personen im Gebäude im Brandfall möglichst lange sicherstellen abgestimmte Brandschutzmaßnahmen (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch, abwehrend) mehrstufiges Rettungs- und Evakuierungskonzept - Aufenthalt im Evakuierungsabschnitt - horizontale Evakuierung - vertikale Evakuierung - Evakuierung ins Freie Oktober
5 Einstufung in Gebäudeklasse Brandverhalten und Feuerwiderstand OIB-Richtlinie 2 Ausstattungsmaterialien und Dekorationen Bilder, Pläne, Zeichnungen (Aufstellen von Ausgabeautomaten, Multifunktionsgeräten, Bildschirmen) 9 Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes (1) Brandabschnitte m² horizontale Brandabschnittsbildung horizontale Rauchabschnittsbildung vertikale Brand- und Rauchausbreitung Evakuierungsabschnitte - Feuerwiderstandsdauer der Wände und Decken - Türen und sonstige Öffnungen Schächte, Kanäle, Leitungen und sonstige Einbauten Aufzüge Oktober
6 Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes (2) Räume mit erhöhter Brandgefahr, u.a. - Archive, Lagerräume, Putzmittelräume - Wäscherei und Bügelraum - elektrische Betriebsräume - Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten - Laborbereiche der Risikoklasse 3 oder 4 - Klima- und Lüftungszentralen - Großküchen Erste und erweiterte Löschhilfe 11 Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes (3) Brandfrüherkennung in Abhängigkeit der - Einstufung (AH1, AH2, AH3, KH1 und KH2, KH3) - Anzahl nicht selbstrettungsfähiger Personen Alarmierungseinrichtungen Rauchableitung aus unterirdischen Geschoßen Rauchableitung aus Bettenzimmern bzw. Wohneinheiten und Aufenthaltsräumen Rauchableitung bei Treppenhäusern Oktober
7 Erschließung und Fluchtwege (1) Erschließung Punkt 2 der OIB-Richtlinie 4 Fluchtwege - eingeschoßige Gebäude 40 m ins Freie - mehrgeschoßige Gebäude 40 m zu Treppenhaus gemäß Tabelle 3/OIB-RL 2 und unabhängiger Fluchtweg zu weiterem Treppenhaus oder zu benachbartem Brandabschnitt mit Treppenhaus ODER Treppenhaus gemäß Tabelle 2a, 2b/OIB-RL 2 13 Erschließung und Fluchtwege (2-4) Anmerkung KAV-Organisation: Die Folien 2-4 zur Veranschaulichung von Evakuierungssituationen und möglichkeiten werden in Absprache mit Frau DI in Eder nach Überarbeitung nachgereicht wir bitten um Verständnis - Danke Oktober
8 Erschließung und Fluchtwege (5) Evakuierung - Evakuierungsstufe 3 und 4 Evakuierungsaufzüge (ONR CEN/TS 81-76), oder Benützung von Aufzügen im benachbarten Brandabschnitt, oder horizontale Evakuierung in benachbarten Brandabschnitt und Bereitstellung von Hilfsmitteln zur vertikalen Evakuierung 18 Erschließung und Fluchtwege (6) Evakuierung Anforderungen - Anzahl der nicht selbstrettungsfähigen Personen - Anzahl, Ausbildung der Evakuierungshelfer/innen - 10 Minuten ab Alarmierung der Feuerwehr bis Wirksamwerden deren Maßnahmen drei nicht selbstrettungsfähige Personen aus bis zu dem dritten Obergeschoß bei Verwendung von Hilfsmitteln 1 Pers./Minute - Leistungsfähigkeit der internen Organisation 2 nicht selbstrettungsfähige Personen / Helfer/in 3 nicht selbstrettungsfähige Personen / Helfer/in bei Evakuierungsstrecke von nicht mehr als 20 m Oktober
9 Brandbekämpfung Zugänglichkeit für die Feuerwehr Sammelplätze Löschwasserversorgung 20 Organisatorische Brandschutzmaßnahmen Allgemeine Anforderungen - TRVB 133 ausgenommen Punkt 5.1 (Fluchtfiltermasken) Anhang 4 (Brandschutzorgane und Bettenanzahl) Evakuierungshelfer/innen Evakuierungskonzept Evakuierungsübungen Oktober
10 Zu- und Umbauten, Nutzungsänderungen Definitionen gemäß 60 BO Zubau Umbau Nutzungsänderungen Maßnahmen 22 Bestandssanierungen Vordringlich durchzuführende Maßnahmen Anzahl und Breite der Fluchtwege bzw. Treppenhäuser Oktober
11 Homepage: Adressen: MA 37: MA 37 - KSB: ksb@ma37.wien.gv.at DI Irmgard Eder: irmgard.eder@wien.gv.at Telefon: DI Irmgard Eder: 4000 / Oktober
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