Die neue NÖ Bauordnung 2014 Seminar Nr. OVR 42 Die neue NÖ Bautechnik-Verordnung 2014 Seminar Nr. OVR 43
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- Elmar Schuster
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1 Infos auch auf unserer Homepage: sicherheits - qualitäts engineering + management Die neue NÖ Bauordnung 2014 Seminar Nr. OVR 42 Inhalt: Gegenüberstellung alt - neu neue und geänderte rechtliche Grundlagen Die wichtigsten Neuerungen werden erläutert und mit Praxisbeispielen dargestellt. Vortragender: Hr. HR. Dr. Gerald KIENASTBERGER Seminar Nr. OVR 42 C Donnerstag, 16. April 2015 Seminar Nr. OVR 42 D Mittwoch, 20. Mai 2015 Ort: Ort: Wr.Neustadt Krems/Wr.Neustadt Die neue NÖ Bautechnik-Verordnung 2014 Seminar Nr. OVR 43 Inhalt: Ein Überblick mit der Gegenüberstellung alt neu, Änderungen im Hinblick auf den baulichen Brandschutz, Klassifizierung nach den Gebäudeklassen, Eingliederung der OIB-Richtlinien in die NÖ Bautechnik-Verordnung Vortragende: Hr. DI. Dieter SCHNAUFER und Hr. Dr. Gerhard DÜH Seminar-Nr. OVR 43 D Donnerstag, 21. Mai 2015 Ort: Wr.Neustadt Die bisher gültige NÖ BTV hat alle Ermächtigungen der NÖ BO taxativ angeführt. D.h., dass die einzelnen Kapitel alle Maßnahmen ohne Unterschied der fachlichen Zugehörigkeit aufgelistet. Die NÖ BTV 2014 geht andere Wege. Jene Maßnahmen, die in den OIB- Richtlinien nicht geregelt sind, stehen in den 1 bis. aufgelistet. Dazu Begriffsbestimmungen, die über jene der OIB- Richtlinien hinausgehen. Sämtliche Regelungen über Heizungsanlagen, sowie Lagerungen brennbarer Flüssigkeiten etc. erfolgen nach neu festgelegten Einstufungen. In den OIB- Richtlinien sind Ergänzungen und Abänderungen vorgenommen, die auf die regionalen Bedürfnisse in NÖ Rücksicht nehmen. Regelungen in dieser Art zeigen sich in der OIB NÖ 2.0, 2.1, 2.2 und 2.3, sowie bei Bemessungen von Fluchtwegen. Auch ist die Systematik soweit geändert, dass die Vorgaben auf mehrere OIB NÖs aufgeteilt sind, d.h. es muß bei der Bearbeitung immer eine Querlesung vorgenommen werden, um alle Erfordernisse aus allen Richtlinien zusammen zu fassen. Im Seminar soll über Systematik und Inhalte ein Überblick vermittelt werden, der den Einstieg in diese Materie ermöglicht. Eine Vertiefung in die OIB NÖ 2.0 bis 2.3 mit Beispielen wird im Seminar OVR 44- Brandschutz in der NÖBTV geboten.
2 BRANDSCHUTZ IN DER NÖ BTV Seminar Nr. OVR 44 Inhalt: OIB 2.0 Allgemeiner Brandschutz OIB 2.1 Betriebsbauten OIB 2.2 Garagen OIB 2.3 Hochhäuser Vertiefungsseminar Regulierungen der Sonderbauten, Garagen, Carports, etc. einschließlich der Querverweise zu den OIB-RL 3 und 4. Lösungsansätze mit dem Aufzeigen von Bewertungsspielräumen und Einbringen von Erfahrungen mit den OIB-RL aus anderen Bundesländern. Vortragender: Hr. Dr. Gerhard DÜH und Hr. Ing. Gottfried ZEININGER Seminar-Nr. OVR 44 A neuer Termin in Planung OVR 44 B Donnerstag, 11. Juni 2015 Ort: Krems/Wr.Neustadt Die OIB NÖ, 2.0, 2.1, 2.2 und 2.3 zusammen mit den Begriffsbestimmungen regeln im wesentlichen Zusammenhang die brandschutztechnischen Anforderungen. Eine Reihe von Vorgaben sind schon aus den bisherigen Regelwerken bekannt. Neu sind die Einstufungen nach Gebäudeklassen, die grundsätzlichen Anforderungen vorgeben. Hilfreich sind auch die Tabellen, in denen die Anforderungen zusammengefasst sind. OiB- Richtlinie 2 Brandschutz Ausgabe: Oktober 2011-Revision Dezember 2011 In der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014 Regelt die allgemeinen Anforderungen, gereiht nach den Nachweispunkten - Allgemeine Anforderungen u. Tragfähigkeit im Brandfall - Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks - Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke - Flucht und Rettungswege - Brandbekämpfung Daran sind systematische Anforderungen beschrieben. Immer auf Gebäudeklassen bezogen. Alles was im Baurecht, bezogen auf den Brandschutz, vorgesehen ist, ist hier vorgegeben. Darüber hinaus sind land u. forstwirtschaftliche Betriebe, Wohn u. Wirtschaftsgebäude, Schul- u. Kindergartengebäude, Beherbergungsstätten, Studentenheime und Verkaufsstätten zusätzlich geregelt. D.h., dass spezielle Anforderungen und Abweichungen zu den Regelungen, zu beachten sind. Im Einzelnen können über das gleichwertige Abweichen Änderungen konsumiert werden. Das Seminar behandelt an Beispielen Objekte, die gemeinsam zur Bewertung kommen. Die Sondergebäude wie Krankenhäuser, Alters u. Pflegeheime etc. sind verpflichtend mit BS Konzepten zu begründen. (Siehe Praxisseminar Brandschutzkonzepte ) Bestimmte Gebäudenutzungen sind in eigenen Richtlinien behandelt.
3 OiB- Richtlinie 2.1 Brandschutz bei Betriebsbauten Ausgabe: Oktober 2011 In der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014 Betriebsbauten benötigen in verschiedenen Bereichen vergrößerte Brandabschnitts-Flächen, Erleichterungen in den Feuerwiderstandsklassen etc. Auch die dafür bestimmten Begriffe sind zu deuten und anzuwenden. Z.B. Hauptbrandabschnitte, Schutzabstände etc. Auch die Lagerungen in Betriebsgebäuden sind neu geregelt und werden im Seminar an Praxisbeispielen aufgezeigt und auch gemeinsam aufgearbeitet.
4 OiB- Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks Ausgabe: Oktober 2011 In der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014 Die Einstufung nach Größen und daraus abgeleitet die Anforderungen bilden das Gerüst der Beurteilung. Gerade dem Brennpunkt von überdachten Stellplätzen und Kleingaragen wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Schutzabstände, eingebaute Garagen in und an Wohngebäuden bringen Anforderungen die im Genehmigungsverfahren beurteilt werden müssen.
5 Über die Richtlinie 2.0 hinaus bzw. teilweise im Ersatz dazu, sind die Festlegungen nach der Höhenentwicklung von 22,0m Fluchtniveau bis 32,0m, bis 90,0m und darüber hinaus dargelegt. Die Verschärfung betreffen überwiegend die brennbaren Baustoffe (A2) und die Feuerwiderstandsklasse R90. Zusätzliche Info: Zu den Texten der OIB- Richtlinien NÖ gib es noch Erläuterungen NÖ dazu. Darüber hinaus die Erläuterungen der Originalausgaben der OIB- Richtlinien und Merkblätter der MA37 Wien, die wertvolle Hinweise auf die Einschätzung und Beurteilung jener Institutionen und Länder gewonnen werden, die schon länger die Regeln der OIB anwenden. OiB- Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m Ausgabe: Oktober 2011 In der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
6 GRUNDLAGEN UND BEURTEILUNG VON BRANDSCHUTZKONZEPTEN Gleichwertiges Abweichen Seminar Nr. OVR 45 Inhalt: Beispielsammlungen und Ermessungsspielräume bei gleichwertigem Abweichen. Vortragende: Hr. Dr. Gerhard DÜH und Hr. Ing. Albert BRIX Seminar-Nr. OVR 45 A neuer Termin in Planung Ort: Krems/Wiener Neustadt Für einzelne Objekte sind Brandschutzkonzepte exlege vorgeschrieben. Dazu zählen Sondergebäude wie a) Versammlungsstätten > 1.000P b) Krankenhäuser c) Alters- und Pflegeheime d) Justizanstalten e) sonstige Sondergebäude Dazu ist der OIB- Leitfaden Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte zu verwenden. Wie der Name dies darstellt, sind die konzeptiven Maßnahmen darzustellen, die als Kompensation zur Erreichung des Schutzzieles vorgeschlagen werden. Sind dies wesentliche Abweichungen mit komplexen Auswirkungen, so sind nach den Nachweispunkten alle Auswirkungen zur Erreichung des Sicherheitsstandards darzustellen. Beweise sind zu führen. - Standfestigkeit im Brandfall - Brand- und Rauchentstehung und- Ausbreitung im Inneren - Brandübertragung im Äußeren - Fluchtwege - Sicherheit für Einsatzkräfte
7 Seminar Nr. OVR 45 Diese Zielsetzungen sind in der NÖ BO und in den Richtlinien OIB 2.0 fixiert. Für Abweichungen mit geringer Auswirkung genügen die Aufzählungen der nicht zu erfüllenden Vorgaben und die Kompensationen dafür, sowie die notwendigen Begründungen dazu. Für einzelne Abweichpunkte genügen auch eine oder mehrere Ersatzmaßnahmen zum Abweichungsfall Natürlich ist eine zusammenfassende Beschreibung der brandschutztechnischen Maßnahmen auch ohne gleichwertiges Abweichen eine Hilfe zur Beurteilung der geplanten Bauvorhaben. Ziel des Seminars ist die praxisgerechte Beurteilung von Situationen an verschiedenen Objekten in kleinerem Umfang in Plan und Schrift. Danach wird an Teilen von umfangreichen Objekten die Beurteilung der Unterlagen, sowie das gleichwertige Abweichen geübt. Das Verfassen entsprechender Begründungen und Niederschriften schließt jeweils die einzelnen Bearbeitungen ab. Sollten die Teilnehmer spezielle Übungsobjekte präsentieren wollen, so wären diese im Voraus einzusenden. Dazu steht unsere Anmeldestelle zur Verfügung, persönliche Arbeitsgeräte und material sind mitzubringen.
8 Änderungen vorbehalten! OVR 43 C Die neue NÖ Bautechnik-Verordnung Krems/Wr.Neustadt*) OVR 42 C Die neue NÖ Bauordnung Wr.Neustadt*) OVR 44 A Brandschutz in der NÖ BTV OVR 45 A Grundlagen u. Beurteilung von Brandschutzkonzepten OVR 42 D Die neue NÖ Bauordnung Krems/Wr.Neustadt*) OVR 43 D Die neue NÖ Bautechnik-Verordnung Wr.Neustadt*) OVR 44 B Brandschutz in der NÖ BTV Krems/Wr.Neustadt*) *) nicht zutreffenden Ort bitte streichen Seminarzeiten: Uhr bis ca Uhr Preis für Tagesseminare: 205,00 + MWSt. /Person (incl. Pausengetränke und Mittagessen) Herr/Frau: Firma: Anschrift: Tel.Nr./Fax.Nr. -adresse: Datum/Unterschrift: Es gilt als vereinbart, daß bei Stornierung in schriftlicher Form, bis 10 Tage vor Seminarbeginn 100 % des Teilnehmerbetrages, bei Stornierung bis 20 Tage vor Seminarbeginn 70 % der Rechnungssumme in Rechnung gestellt werden. Zahlungsziel 20 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung, spätestens jedoch bis Seminarbeginn. AUSBILDUNGSAUFTRAG AN FAX-Nr.: 02732/ Info, Anmeldung und wirtschaftliche Abwicklung: SICHERHEITSZENTRUM LEDERERHOF Auctor GesmbH. Tel.: , Fax: Krems/Donau, Lederergasse 13 site.zentrum.ledererhof@aon.at Bürozeiten: MO FR v h
Die wichtigsten Neuerungen werden erläutert und mit Praxisbeispielen dargestellt. Seminar Nr. OVR 42 E Donnerstag, 26. November 2015 Ort: Krems
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