Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

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1 Informationen zur Gebäudeklasse 1 in Rheinland-Pfalz Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition LBO, Gebäudeklasse 1: Gebäudeklasse 1: a) freistehende Gebäude bis zu 7 m Höhe mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m², b) freistehende landwirtschaftlich genutzte Gebäude, (Kellerdecken, F 30 B, Decken in Wohngebäuden mind. B2) Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Freistehendes Einfamilienhaus mit Installationsschacht ohne Klassifizierung ohne Anforderung ohne Anforderung Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro Installationsschacht (ohne Klassifizierung) Schachtverkleidung des Installationsschachtes (ohne Anforderung) (ohne brandschutztechnische Klassifizierung)

2 Freistehendes Zweifamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m 7,0 m Bauteilanforderung F 30 AB feuerhemmend z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Freistehendes Zweifamilienhaus mit I 30-Installationsschacht nach DIN I 30 / F 30 I 30 / F 30 7,0 m 7,0 m Bauteilanforderung F 30 AB feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 (ohne brandschutztechnische Klassifizierung)

3 Informationen zur Gebäudeklasse 2 in Rheinland-Pfalz Zweifamilienhaus Doppelhaus Definition LBO Gebäudeklasse 2: Gebäude bis zu 7 m Höhe mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m², (Alle Decken in Wohngebäuden F30 B) Einfamilienhaus, z.b. als Doppelhaus nicht freistehend mit Deckenabschottungsprinzip (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 Einfamilienhaus, z.b. als Doppelhaus nicht freistehend mit Installationsschacht ohne Klassifizierung ohne Anforderung ohne Anforderung (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30

4 Informationen zur Gebäudeklasse 3 in Rheinland-Pfalz Mehrfamilienhaus sonstige Gebäude Definition LBO Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude bis zu 7 m Höhe Mehrfamilienhaus (> 2 Nutzungseinheiten) sonstige Gebäude mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m 7,0 m 7 m * Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Raumentlüftung nach DIN z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) O.K. fertiger Fußboden des obersten es eine Brandwand

5 Mehrfamilienhaus (> 2 Nutzungseinheiten) sonstige Gebäude mit I 30-Installationsschacht nach DIN I 30 / F 30 7,0 m 7,0 m I 30 / F 30 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) O.K. fertiger Fußboden des obersten es eine Brandwand

6 Mehrfamilienhaus, z.b. als Doppelhaus nicht freistehend mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m 7,0 m Raumentlüftung nach DIN z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) O.K. fertiger Fußboden des obersten es eine Brandwand Zweifamilienhaus, z.b. als Doppelhaus nicht freistehend mit I 30-Installationsschacht nach DIN I 30 / F 30 7,0 m 7,0 m I 30 / F 30 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen inkl. Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) O.K. fertiger Fußboden des obersten es eine Brandwand

7 Mehrfamilien-Reihenhaus mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m 7,0 m Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Raumentlüftung nach DIN z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Schall- und Wärmeschutz für Rohrleitungen ( ohne brandschutztechnische Klassifizierung) O.K. fertiger Fußboden des obersten es Bauteilanforderung F 90 A Gebäudeabschlusswand Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig (Kellerdecke) z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung eine Brandwand (ohne brandschutztechnische Klassifizierung) Allgemeiner Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.

8 Informationen zur Gebäudeklasse 4 in Rheinland-Pfalz Wohngebäude Sonstige Gebäude Definition LBO Gebäudeklasse 4: Gebäude bis zu 13 m Höhe und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² in einem Geschoss (Kellerdecke F 90 A, Geschossdecken F 60 A F 90 AB) 7-13 m Gebäudeklasse 4 mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m / < 13,0 m 7,0 m / < 13,0 m Bauteilanforderung F 90 AB o. F 60 A Kellerdecke F 90 A z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer von 60 bzw. 90 Min.entsprechend Bauteilanforderung, inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) O.K. fertiger Fußboden des obersten es eine Brandwand

9 Gebäudeklasse 4 mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 7,0 m / < 13,0 m 7,0 m / < 13,0 m I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 AB o. F 60 A Kellerdecke F 90 A z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer von 60 bzw. 90 Min.entsprechend Bauteilanforderung, inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) O.K. fertiger Fußboden des obersten es eine Brandwand

10 Informationen zur Gebäudeklasse 5 in Rheinland-Pfalz Wohngebäude Sonstige Gebäude Definition LBO Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude bis zu 22 m Höhe (Alle Decken F 90 A) m Gebäudeklasse 5 mit Deckenabschottungsprinzip 13,0 m / 22,0 m 13,0 m / 22,0 m Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Bauteilanforderung F 30 AB feuerhemmend z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) O.K. fertiger Fußboden des obersten es eine Brandwand

11 Gebäudeklasse 5 mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 I 90 / F 90 13,0 m / 22,0 m 13,0 m / 22,0 m Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Bauteilanforderung F 30 AB feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) O.K. fertiger Fußboden des obersten es eine Brandwand

12 Informationen zu Hochhäuser in Rheinland-Pfalz Gebäude besonderer Art und Nutzung Definition LBO Hochhaus: Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art Nutzung (Sonderbauten) sind 1.Hochhäuser (Gebäude von mehr als 22 m Höhe) > 22 m * Gebäudeklasse Hochhaus mit Deckenabschottungsprinzip > 22,0 m > 22,0 m Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Bauteilanforderung F 30 AB feuerhemmend z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) Darüber hinaus sind die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes zu beachten. Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

13 Gebäudeklasse Hochhaus mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 > 22,0 m > 22,0 m I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Bauteilanforderung F 30 AB feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. Darüber hinaus sind die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes zu beachten. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

14 Informationen zu Gebäuden besonderer Art und Nutzung in Rheinland-Pfalz Gebäude besonderer Art und Nutzung Gebäude besonderer Art und Nutzung Industriegebäude/ Lagerhalle Definition LBO Gebäude besonderer Art und Nutzung: Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art Nutzung (Sonderbauten) sind: 1.Hochhäuser (Gebäude von mehr als 22 m Höhe) 2.bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe über der Geländeoberfläche im Mittel, 3.Gebäude mit mehr als m² Brutto-Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung, ausgenommen Wohngebäude, 4.Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen mehr als m² Brutto-Grundfläche haben, 5.Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als m² Brutto-Grundfläche, 6.Versammlungsstätten A)mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen, sowie Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben, B)im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als Besucher fasst und ganz teilweise aus baulichen Anlagen besteht, C)Sportstadien, die mehr als Besucher fassen, 7.Krankenhäuser und sonstige Anlagen zur Unterbringung und Pflege von Kindern, alten, kranken, behinderten aus anderen Gründen hilfsbedürftigen Personen, 8.Kindergärten und -horte mit dem Aufenthalt von Kindern dienenden Räumen außerhalb des Erdgeschosses, 9.Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Besucherplätzen, Beherbergungsbetriebe mit mehr als 30 Gastbetten und Spielhallen mit mehr als 100 m² Nutzfläche, 10.Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen, 11.Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug, 12.Garagen mit mehr als m² Nutzfläche einschließlich der Verkehrsflächen, 13.Fliegende Bauten, 14.Zelt-, Camping- und Wochenendplätze, 15.Freizeit- und Vergnügungsparks, 16.Hochregalanlagen, ausgenommen in selbsttragenden Gebäuden, 17.sonstige bauliche Anlagen Räume, durch deren besondere Art Nutzung die sie nutzenden Personen die Allgemeinheit in vergleichbarer Weise gefährdet unzumutbar benachteiligt belästigt werden können. Informationen zu den Muster-Sonderbauvorschriften: Die Landesspezifischen Versionen der Sonderbauvorschriften müssen individuell beschafft werden.

15 Gebäude besonderer Art und Nutzung Die Gebäude werden in Brandabschnitte und Brandabschnittsbereiche eingeteilt. Leitungsdurchführungen durch raumabschließende F90 (F30) Wände und Decken müssen geschottet werden Mehrgeschossige Bauten Darüber hinaus sind die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes zu beachten. F90 F90 Flachbauten F30* F30* Gebäude besonderer Art und Nutzung gelten ab einer Etage * In Hessen sind die Leitungsdurchführungen für feuerwiderstandsfähige Bauteile (F 30) baurechtlich eingeführt, d.h. Abschottungen für Leitungen auch bei F 30-Bauteilen. Die Sonderbauvorschriften sind im Detail zu beachten.

16 Gebäude besonderer Art und Nutzung mit Deckenabschottungsprinzip Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Bauteilanforderung F 30 AB feuerhemmend z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) O.K. fertiger Fußboden des obersten es Darüber hinaus sind die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes zu beachten.

17 Gebäude besonderer Art und Nutzung mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Bauteilanforderung F 30 AB feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) O.K. fertiger Fußboden des obersten es Darüber hinaus sind die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes zu beachten.

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