Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

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1 Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Baden-Württemberg Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition LBO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen in jeder Nutzungseinheit in jedem Geschoß mit Aufenthaltsräumen mindestens eine zum Anleitern geeignete Stelle nicht mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude ohne Aufenthaltsräume stehen Gebäuden geringer Höhe gleich. Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Einfamilienhaus mit Installationsschacht ohne Klassifizierung ohne Anforderung ohne Anforderung Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro Installationsschacht (ohne Klassifizierung) Schachtverkleidung des Installationsschachtes (ohne Anforderung)

2 Zweifamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Zweifamilienhaus mit I 30-Installationsschacht nach DIN I 30 / F 30 I 30 / F 30 Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30

3 Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe als Reihenhaus in Baden-Württemberg Reihenhaus 8 m * Definition LBO, Gebäudetyp Gebäude geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen in jeder Nutzungseinheit in jedem Geschoß mit Aufenthaltsräumen mindestens eine zum Anleitern geeignete Stelle nicht mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude ohne Aufenthaltsräume stehen Gebäuden geringer Höhe gleich. Gebäude geringer Höhe als Reihenhaus mit Deckenabschottungsprinzip Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Raumentlüftung nach DIN z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min. inkl. Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.

4 Mehrfamilien-Reihenhaus mit I 30-Installationsschacht nach DIN I 30 / F 30 I 30 / F 30 Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 (ohne brandschutztechnische Klassifizierung ) Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min. inkl. Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.

5 Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe in Baden-Württemberg Wohngebäude Sonstige Gebäude 8m* Definition LBO, Gebäudetyp Gebäude geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen in jeder Nutzungseinheit in jedem Geschoß mit Aufenthaltsräumen mindestens eine zum Anleitern geeignete Stelle nicht mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude ohne Aufenthaltsräume stehen Gebäuden geringer Höhe gleich. Gebäude geringer Höhe mit Deckenabschottungsprinzip * O.K. Fensterbrüstung 8,0m1) Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 30 Min., inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) 1) O.K. Fensterbrüstung

6 Gebäude geringer Höhe mit I 30-Installationsschacht nach DIN I30/ F30 8,0 m 1) 8,0 m 1) I30/ F30 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 /F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 30 Min., inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) 1) O.K. Fensterbrüstung

7 Informationen zu Gebäudetypen mittlerer Höhe in Baden-Württemberg Wohngebäude Sonstige Gebäude 8-22 m * Definition LBO, Gebäudetyp Gebäude mittlerer Höhe: Gebäude mittlerer Höhe werden in der Landesbauordnung Baden-Württemberg nicht explizit erwähnt. Das Gebäude mittlerer Höhe ergibt sich für Gebäude zwischen 8 und 22 m Höhe aus der LBO. Gebäude mittlerer Höhe mit Deckenabschottungsprinzip 8,0 m / < 22,0 m 1) 8,0 m / < 22,0 m 1) Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min., inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg) (mit brandschutztechnische Klassifizierung K )

8 Gebäude mittlerer Höhe mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 8,0 m / < 22,0 m 1) 8,0 m / < 22,0 m 1) I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min., inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg) (mit brandschutztechnische Klassifizierung K )

9 Informationen zu Hochhäusern in Baden-Württemberg Wohngebäude Sonstige Gebäude Definition LBO Hochhaus: Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines es mehr als 22 m über der für das Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen notwendigen Fläche liegt. > 22 m * Gebäudetyp Hochhaus mit Deckenabschottungsprinzip > 22,0 m > 22,0 m Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min., inkl. Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 30 Min., inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

10 Gebäudetyp Hochhaus mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 > 22,0 m > 22,0 m I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min., inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

11 Informationen zu Gebäuden besonderer Art und Nutzung in Baden-Württemberg Gebäude besonderer Art und Nutzung Gebäude besonderer Art und Nutzung Industriegebäude/ Lagerhalle Definition LBO Gebäude besonderer Art und Nutzung: Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art Nutzung sind insbesondere 1.Hochhäuser, 2.Verkaufsstätten, 3.bauliche Anlagen und Räume, die für gewerbliche Betriebe bestimmt sind, 4.Büro- und Verwaltungsgebäude, 5.Schulen und Sportstätten, 6.Altenheime, Altenwohnheime und Altenpflegeheime, 7.Versammlungsstätten, 8.Krankenhäuser, Entbindungs- und Säuglingsheime, 9.bauliche Anlagen und Räume von großer Ausdehnung mit erhöhter Brand-, Explosions-, Strahlen- Verkehrsgefahr, 10.bauliche Anlagen und Räume, deren Nutzung mit einem starken Abgang unreiner Stoffe verbunden ist, 11.bauliche Anlagen und Räume, bei denen im Brandfall mit einer Gefährdung der Umwelt gerechnet werden muß, 12.Fliegende Bauten, 13.Camping- und Zeltplätze, 14.Gemeinschaftsunterkünfte. Informationen zu den Muster-Sonderbauvorschriften: Die Landesspezifischen Versionen der Sonderbauvorschriften müssen individuell beschafft werden.

12 Gebäude besonderer Art und Nutzung Bauliche Trennung durch Brandwände F 90 A entsprechend der BauO NRW bzw. der Sonderbauvorschriften. Die Gebäude werden in Brandabschnitte und Brandabschnittsbereiche eingeteilt. Leitungsdurchführungen durch Brandwände und raumabschließende F90 (F30) Wände und Decken müssen geschottet werden. Mehrgeschossige Bauten F90 F90 Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Flachbauten F30 F30 Gebäude besonderer Art und Nutzung gelten ab einer Etage Die Sonderbauvorschriften sind im Detail zu beachten.

13 Gebäude besonderer Art und Nutzung mit Deckenabschottungsprinzip Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min., inkl. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K ) Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten.

14 Gebäude besonderer Art und Nutzung mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min., inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. (mit brandschutztechnische Klassifizierung K )

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