Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

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1 Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Niedersachsen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition NBauO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, in denen jeder mit seinem Fußboden um höchstens 7 m höher als die Stellen der Geländeoberfläche liegt, von denen aus er über Rettungsgeräte der Feuerwehr erreichbar ist. Gebäude ohne Aufenthaltsräume stehen Gebäuden geringer Höhe gleich. Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Einfamilienhaus mit Installationsschacht ohne Klassifizierung ohne Anforderung ohne Anforderung Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro Installationsschacht (ohne Klassifizierung) Schachtverkleidung des Installationsschachtes (ohne Anforderung)

2 Zweifamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Zweifamilienhaus mit I 30-Installationsschacht nach DIN I 30 / F 30 I 30 / F 30 Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30

3 Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe als Reihenhaus in Niedersachsen Reihenhaus 7 m * Definition NBauO, Gebäudetyp Gebäude geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, in denen jeder mit seinem Fußboden um höchstens 7 m höher als die Stellen der Geländeoberfläche liegt, von denen aus er über Rettungsgeräte der Feuerwehr erreichbar ist. Gebäude ohne Aufenthaltsräume stehen Gebäuden geringer Höhe gleich. Gebäude geringer Höhe als Reihenhaus mit Deckenabschottungsprinzip Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Raumentlüftung nach DIN z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min. inkl. Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.

4 Mehrfamilien-Reihenhaus mit I 30-Installationsschacht nach DIN I 30 / F 30 I 30 / F 30 Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 (ohne brandschutztechnische Klassifizierung ) Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min. inkl. Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.

5 Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe in Niedersachsen Wohngebäude Sonstige Gebäude 7 m * Definition NBauO, Gebäudetyp Gebäude geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, in denen jeder mit seinem Fußboden um höchstens 7 m höher als die Stellen der Geländeoberfläche liegt, von denen aus er über Rettungsgeräte der Feuerwehr erreichbar ist. Gebäude ohne Aufenthaltsräume stehen Gebäuden geringer Höhe gleich. Gebäude geringer Höhe mit Deckenabschottungsprinzip 1) 1) Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

6 Gebäude geringer Höhe mit I 30-Installationsschacht nach DIN I 30 / F 30 1) 1) I 30 / F 30 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

7 Informationen zu Gebäudetypen mittlerer Höhe in Niedersachsen Wohngebäude Sonstige Gebäude 7-22 m * Definition NBauO, Gebäudetyp Gebäude mittlerer Höhe: Gebäude mittlerer Höhe werden in der Landesbauordnung Niedersachsen nicht explizit erwähnt. Das Gebäude mittlerer Höhe ergibt sich für Gebäude zwischen 7 und 22 m Höhe aus der NBauO. Gebäude mittlerer Höhe mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m / < 22,0 m 1) 7,0 m / < 22,0 m 1) Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

8 Gebäude mittlerer Höhe mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 7,0 m / < 22,0 m 1) 7,0 m / < 22,0 m 1) I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

9 Informationen zu Hochhäusern in Niedersachsen Wohngebäude Sonstige Gebäude Definition NBauO Hochhaus: Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines es mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. > 22 m * Gebäudetyp Hochhaus mit Deckenabschottungsprinzip > 22,0 m > 22,0 m inkl. Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 30 Min., inkl. Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

10 Gebäudetyp Hochhaus mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 > 22,0 m > 22,0 m I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

11 Informationen zu Gebäuden besonderer Art und Nutzung in Niedersachsen Gebäude besonderer Art und Nutzung Gebäude besonderer Art und Nutzung Industriegebäude/ Lagerhalle Definition NBauO Gebäude besonderer Art und Nutzung: Bauliche Anlagen Räume besonderer Art Nutzung sind insbesondere 1.Hochhäuser, 2.Verkaufsstätten, 3.Versammlungsstätten, 4.bauliche Anlagen für Kraftfahrzeuge ( 46), 5.Büro- und Verwaltungsgebäude, 6.Krankenanstalten, Altenpflegeheime, Entbindungs- und Säuglingsheime, 7.Schulen und Sportstätten, 8.bauliche Anlagen und Räume von großer Ausdehnung mit erhöhter Brand-, Explosions-, Strahlen- Verkehrsgefahr, 9.Anlagen zur Lagerung von Öl und anderen schädlichen brennbaren Flüssigkeiten, 10.bauliche Anlagen und Räume, die für gewerbliche landwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, 11.bauliche Anlagen und Räume, deren Nutzung mit einem starken Abgang unreiner Stoffe verbunden ist, 12.fliegende Bauten, 13.Blitzschutzanlagen, 14.Aufzugsanlagen, 15.Campingplätze und Wochenendplätze, 16.Tragluftbauten, 17.bauliche Anlagen und Räume, in denen mehr als 100 t Getreide, Gewürze Futtermittel gelagert werden, 18.Antennenanlagen, 19.Windkraftanlagen. Informationen zu den Muster-Sonderbauvorschriften: Die Landesspezifischen Versionen der Sonderbauvorschriften müssen individuell beschafft werden.

12 Gebäude besonderer Art und Nutzung Bauliche Trennung durch Brandwände F 90 A entsprechend der BauO NRW bzw. der Sonderbauvorschriften. Die Gebäude werden in Brandabschnitte und Brandabschnittsbereiche eingeteilt. Leitungsdurchführungen durch Brandwände und raumabschließende F90 (F30) Wände und Decken müssen geschottet werden. Mehrgeschossige Bauten F90 F90 Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Flachbauten F30 F30 Gebäude besonderer Art und Nutzung gelten ab einer Etage Die Sonderbauvorschriften sind im Detail zu beachten.

13 Gebäude besonderer Art und Nutzung mit Deckenabschottungsprinzip Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten.

14 Gebäude besonderer Art und Nutzung mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten.

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