Die Sonderbauverordnung. Hochhausverordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Sonderbauverordnung. Hochhausverordnung"

Transkript

1 Die Sonderbauverordnung (SBauVO) Hochhausverordnung

2 Vorlesung M. Sc. REM & CPM Teil 4 - Die Sonderbauverordnung (SBauVO) Teil 4 Hochhäuser: Vorbemerkungen Die einzige wirkliche Änderung in den Sonderbauordnungen stellt der Teil 4 dar. Der Gesetzgeber hat hier die von 1986 stammende Verordnung an heutige Nutzungen, und neue Bauweisen angepasst. copyright 2010 Dipl.-Ing. Reinhard Thomas D Wuppertal reinhard.thomas@wupsoft.de

3 Die Sonderbauverordnung (SBauVO) Teil 4 Hochhäuser: Vorbemerkungen Hierbei wurden die Ereignisse des 11. Septembers 2001 nicht berücksichtigt! Terroranschläge können bei Gebäuden aller Art vorkommen! Es handelt sich nicht für ein für Hochhäuser spezifisches Problem. Die Vorsorge ist ein Problem der allgemeinen Ordnungsbehörden.

4 SBauVO im Überblick bli Teil 4 04/22 Hochhäuser: Bestandschutz Der Bestandsschutz einer baulichen Anlage geht insgesamt erst dann unter, wenn sie ihre Identität verliert. Die Frage, wann eine bauliche Anlage ihre Identität verliert, ist in jedem Einzelfall, nicht zuletzt durch tatrichterliche Würdigung zu entscheiden. Der Eingriff iff berührt die Standfestigkeit ti it des gesamten Gebäudes (statische ti Neuberechnung) (OVG NRW, Urteil vom A 3489/92). Die für die Instandhaltung notwendigen Arbeiten erreichen oder übersteigen den Aufwand für einen Neubau (BVerwG, Urt. Vom C BRS 36, Nr.99). Die Bausubstanz wird ausgetauscht oder das Bauvolumen wird wesentlich erweitert (OVG NRW, Beschluss vom A 180/00). Aufnahme einer andersartigen Nutzung anstelle der genehmigten Nutzung (BVerwG, Urt. vom C , BRS 57 Nr. 64). Endgültige Aufgabe der Nutzung (BVerwG, Beschl. vom B BauR 2001, 610)

5 SBauVO im Überblick bli Teil 4 05/22 Hochhäuser: Grundkonzeption Die Anforderungen für Hochhäuser beziehen sich auf das gesamte Gebäude vom Keller bis zum Dach einschließlich niedriger Gebäudeteile (s. g. Breitfuß ). Eckpunkte der Brandschutzkonzeption: Früherkennung eines Brandes selbsttätige Alarmierung des Brandgeschosses selbsttätige Weiterleitung der Brandmeldung an die Feuerwehr schnelle Selbstrettung aus dem Gebäude Beschränkung des Brandes auf ein Geschoss zügiger Angriff der Feuerwehr in das Brandgeschoss Abweichend von der BauO NRW wird hierbei von einem Löschangriff der Feuerwehr aus dem Inneren des Gebäudes (Innenangriff) ausgegangen

6 SBauVO im Überblick bli Teil 4 06/22 Hochhäuser: Nutzung Die SBauVO schließt keine besonderen Nutzungen in Hochhäusern bzw. ab einer bestimmten Höhe aus. Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Gaststätten, tätt Schulen, Kindergärten, Verkaufsstätten, Pflegeheime und Krankenhäuser sind in Hochhäusern zulässig, soweit sie nicht durch für diese Nutzungen geltende Vorschriften ausgeschlossen sind Die jeweils höhere Anforderung ist maßgebend.

7 SBauVO im Überblick bli Teil 4 07/22 Hochhäuser: Begriffe 1 Gebäudehöhe Höhe im Sinne des Teils 4 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Aufenthaltsraums über der Geländeoberfläche. Feuerhemmend In der SBauVO werden die Feuerwiderstandsklassen, bis auf F 120 A nicht angegeben. Feuerhemmend bezeichnet die Feuerwiderstandsklasse F 30-A beziehungsweise z.b. EI 30-A1/ A2 s1,d0. H>= 22m Feuerbeständig Lediglich Bauteile der Feuerwiderstandsklasse F90 A bzw. F120 A entsprechen dieser Forderung.

8 SBauVO im Überblick bli Teil 4 08/22 Hochhäuser: Begriffe 2 Raumabschließend Zur Flexibilisierung der Grundrissökonomie sind in Teil 4 der SBauVO neue Möglichkeiten eröffnet worden. Raumabschließende Bauteile müssen bis an andere raumabschließende Bauteile mindestens gleicher Feuerwiderstandsfähigkeit, bis an die Außenwand oder bis unter die Dachhaut führen. Die Anschlüsse an andere raumabschließende Bauteile müssen den Anforderungen an raumabschließende Bauteile genügen. Die Anschlüsse an Außenwand und Dachhaut müssen dicht sein und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.

9 SBauVO im Überblick bli Teil 4 09/22 Hochhäuser: Begriffe 3 Raumabschließend feuerbeständig Keine Kompromisse wurden an die sicherheitsrelevanten Bauteile gemacht. Raumabschließend feuerbeständig müssen sein: Wände von Installationsschächten, Wände von Fahrschächten und deren Vorräumen, Trennwände von Räumen mit erhöhter Brandgefahr, Trennwände zwischen Aufenthaltsräumen und anders genutzten Räumen im Keller, Wände offener Gänge. Abschlüsse von Öffnungen müssen rauchdicht und selbstschließend sein und der Feuerwiderstandsfähigkeit dieser Bauteile entsprechen.

10 SBauVO im Überblick bli Teil 4 10/22 Hochhäuser: Begriffe 4 Raumabschließend feuerhemmend Durch die flächendeckende Ausstattung mit Brandmelde- und Löschanlagen konnten Erleichterungen für die flexible Grundrissgestaltung geschaffen werden. Lediglich Raumabschließend feuerhemmend müssen sein: Trennwände zwischen Nutzungseinheiten, Trennwände zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen, Wände notwendiger Flure, durchgehende Systemböden, durchgehende Unterdecken. Systemböden oder Unterdecken dürfen unter oder über y Wänden durchgehen und müssen deren Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen.

11 SBauVO im Überblick bli Teil 4 11/22 Hochhäuser: Begriffe 5 Beispiele Quelle: Erläuterungen zu Teil 4 SBauVO Ministerium für Bauen und Verkehr NRW

12 SBauVO im Überblick bli Teil 4 12/22 Hochhäuser: Begriffe 6 Beispiele Quelle: Erläuterungen zu Teil 4 SBauVO Ministerium für Bauen und Verkehr NRW

13 SBauVO im Überblick bli Teil 4 13/22 Hochhäuser: Begriffe 7 Beispiele Quelle: Erläuterungen zu Teil 4 SBauVO Ministerium für Bauen und Verkehr NRW

14 SBauVO im Überblick bli Teil 4 14/22 Hochhäuser: Horizontale Rettungswege 1 Die horizontale Erschließung von Hochhäusern unterscheidet sich nicht wesentlich von Gebäuden unterhalb der Hochhausgrenze. Daher richtet sich das horizontale Rettungswegkonzept überwiegend an der BauO NRW. Die Begrenzung der Rettungsweglänge nach der bisherigen HochhVO 1986 entfällt. Die Rettungsweglänge wird nur noch nach 37 Abs. 2 Satz 1 BauO NRW vorgegeben und beträgt t 35 m. Wird die Rettungsweglänge, gemessen in Lauflinie, im Geschoss überschritten, so führt dies zum Erfordernis weiterer notwendiger Treppenräume bzw. Sicherheitstreppenräume. Die Länge von Stichfluren beträgt nach 38 Abs. 3 BauO NRW weiterhin max. 10 m. Dies spielt in der Praxis jedoch keine Rolle.

15 SBauVO im Überblick bli Teil 4 15/22 Hochhäuser: Horizontale Rettungswege 2 Da die Rettungsweglänge an der Lauflinie gemessen wird, ergeben sich regelmäßig Probleme bei Abnahmen und bei wiederkehrenden Prüfungen. Bei der Genehmigung von Bauvorhaben wird die Möblierung im Allgemeinen nicht berücksichtigt. Durch nachträglich h installierte t Bürotrennwände (z.b. Sichtschutz in Großraumbüros) und durch andere unbewegliche Büroausstattungen wird die Rettungsweglänge erhöht. Die Sicherstellung der Rettungswege liegt in der Verantwortung des Betreibers ( Versicherungsprobleme )!( ) Die Baugenehmigung kann dadurch auch erlöschen!

16 SBauVO im Überblick bli Teil 4 16/22 Hochhäuser: Vertikale Rettungswege 1 Die vertikale Erschließung von Gebäuden jenseits der 22 m Grenze wurde in der SBauVO vollständig neu überdacht. Rettungsgeräte der Feuerwehr können Geschosse über 22 m nicht erreichen. Rettungsgeräte der Feuerwehr sind nicht für die Rettung einer großen Zahl von Personen geeignet. Die Zeit zwischen Alarmierung der Feuerwehr und dem Eintreffen vor Ort sollte in großen Städten zwischen 8 und 12 Minuten liegen. Für die Rettung einer Person über die Drehleiter sind ca. 4 bis 6 Minuten zu erwarten. Dies bedeutet, dass bis zum Versagen einer F90 Konstruktion, je Drehleiter (90 12 / 6) maximal 13 Personen gerettet werden können.

17 SBauVO im Überblick bli Teil 4 17/22 Hochhäuser: Vertikale Rettungswege 2 Deshalb schreibt die SBauVO Teil 4 für Geschosse mit Aufenthaltsräumen zwingend mindestens zwei bauliche Rettungswege vor. Bei Gebäuden, in denen sich regelmäßig eine große Zahl von Personen aufhält, ist es unabdingbar, dass die Rettungswege bis auf öffentliche Verkehrsflächen geführt werden und sich die Personen selbst auf die öffentliche Verkehrsfläche retten können. Die Trennung von Rettungswegen g oberirdischer Geschosse und unterirdischer Geschosse wird ebenfalls vorgeschrieben, sofern das Gebäude nicht über eine selbsttätige Feuerlöschanlage verfügt.

18 SBauVO im Überblick bli Teil 4 18/22 Hochhäuser: Aufenthaltsraum 1 Also, wat is en Aufenthaltsraum? Da stelle mer uns janz dumm. "Und da sage mer so: En Aufenthaltsraum, dat is ene jroße schwarze Raum, der hat hinten un vorn e Loch. (frei nach Erich Kästner) Aber was ist kein Aufenthaltsraum? Räume deren Belichtung weniger als 1/8 der Grundfläche beträgt. Räume deren Fußboden vor notwendigen Fenstern mehr als 80 cm unter der Erdoberfläche liegt. Räume deren Raumhöhe nicht mehr als 2,30 m beträgt. Zusatzdefinition: Keine Aufenthaltsräume sind Räume in denen sich Personen weniger als 2-3 Stunden zusammenhängend aufhalten und die nicht zum Schlafen ausgelegt sind. (Achtung: nicht Gesetzeskonform!)

19 SBauVO im Überblick bli Teil 4 19/22 Hochhäuser: Aufenthaltsraum 2 Bildquelle: Wikipedia Die Problematik von Aufenthalts- räumen jenseits der 22 m Grenze stellt sich in Wuppertal derzeit beim Haus Fahrenkamp. Ursprünglich war in den obersten zwei Geschossen ein Terrassencafé vorhanden. Aufenthaltsraum => Hochhaus!!! Bei der Planung der Revitalisierung ist nunmehr entscheidend, ob sich die wirtschaftliche Seite für den Übergang von einer Verkaufsstätte zu einem Hochhaus rechnet.

20 SBauVO im Überblick bli Teil 4 20/22 Hochhäuser: Vertikale Rettungswege 3 Treppenräume Hochhäuser sind grundsätzlich vertikal nur über mindestens zwei notwendige Treppenräume zu erschließen. Bei Hochhäusern mit nicht mehr als 60 m Höhe kann die vertikale Erschließung auch durch einen Sicherheitstreppenraum erfolgen In Hochhäusern mit einer Höhe von mehr als 60 m Höhe sind alle Treppenräume als Sicherheitstreppenraum auszubilden. Notwendige Treppenräume aus Kellergeschossen dürfen nicht mit den Treppenräumen oberirdischer Geschosse in Verbindung stehen. Innenliegende Sicherheitstreppenräume dürfen durchgehen. Ei R i h d T d d b di Ein Raum zwischen dem Treppenraum und dem ebenerdigen Ausgang ist Teil des Treppenraumes und darf keine Öffnungen haben.

21 SBauVO im Überblick bli Teil 4 21/22 Hochhäuser: Vertikale Rettungswege 4 Feuerwehraufzüge Hochhäuser müssen Feuerwehraufzüge mit Haltestellen in allen Geschossen haben. Von jede Stelle eines Geschosses muss ein Feuerwehraufzug in max. 50 m Entfernung erreichbar sein. Vor jeden Feuerwehraufzug muss ein Vorraum angeordnet sein. Mindestgröße 6 m² Aufnahmemöglichkeit für Krankentrage Abstand zwischen Fahrschachttür und Türen mindestens 3 m Geschosskennzeichnungen, die durch die Fahrschacht- und Fahrkorbtür erkennbar sind. Feuerwehraufzüge müssen einen eigenen Fahrschacht haben.

22 SBauVO im Überblick bli Teil 4 22/22 Hochhäuser: Technische Gebäudeausstattung Die Besprechung der technischen Gebäudeausstattung würde den Rahmen der Vorlesung sprengen! Hochhäuser sind mit Druckbelüftungsanlagen l ( 101 SBauVO) Feuerlöschanlagen ( 102 SBauVO), Brandmelde- und Alarmierungsanlagen ( 103 SBauVO) Sicherheitsbeleuchtung ( 104 SBauVO) und Sicherheitsstromversorgung ( 105 SBauVO) auszustatten. In 11 der SBauVO werden Erleichterungen für Hochhäuser mit einer Höhe von nicht mehr als 60 m Höhe ermöglicht.

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz bei Hochhäusern gemäß der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) A_Lesik / Shutterstock.com Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf

Mehr

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten.

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten. BStättV: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung BStättV) Vom 2. Juli 2007 (GVBl. S. 538) BayRS 2132-1-19-I ( 1 15) Verordnung über den Bau und Betrieb

Mehr

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten Rettungswege Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten 1 2 Rettungswege Rettung für wen? wie? 3 Rettungswege Rettung für

Mehr

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe und allgemeinen Anforderungen 3 Rettungswege

Mehr

Die Sonderbauordnungen Überblick am Beispiel des Landes NRW

Die Sonderbauordnungen Überblick am Beispiel des Landes NRW Vorlesung M. Sc. REM & CPM 2008 Teil 3-01- Die Sonderbauordnungen Überblick am Beispiel des Landes NRW Die Landesbauordnung NRW ist mit allen ihren Vorschriften aus einer Norm für Wohnungsbauten entstanden.

Mehr

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) 1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt

Mehr

Anhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB)

Anhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Anhang zu lfd. Nr. A 2.2.2.2 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Hessische Beherbergungsstättenrichtlinie

Mehr

Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR)* ) Fassung März 2015

Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR)* ) Fassung März 2015 Anlage Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR)* ) Fassung März 2015 Vorbemerkung Die vollzugssteuernde Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR)

Mehr

Die neue Musterhochhausrichtlinie 2008

Die neue Musterhochhausrichtlinie 2008 Die neue Musterhochhausrichtlinie 2008 Anforderungen an die Löschwasserversorgung LtdBD Dipl. Ing. Reimund Roß 21.04.2009 PG MHHR 1 MHHR von 1981 inhaltlich veraltet Neue MHHR berücksichtigt neuste wissenschaftliche

Mehr

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni

Mehr

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und

Mehr

Bremische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Bremische Hochhaus-Richtlinie - BremHHR) Bremische Hochhaus-Richtlinie

Bremische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Bremische Hochhaus-Richtlinie - BremHHR) Bremische Hochhaus-Richtlinie Bremische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Bremische Hochhaus-Richtlinie - BremHHR) Bremische Hochhaus-Richtlinie Vom 19. Juni 2014 Bremische Richtlinie über den Bau und Betrieb von

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 586 2014 Verkündet am 3. Juli 2014 Nr. 132 Bremische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Bremische Hochhaus-Richtlinie - BremHHR) 1 Vom 19. Juni

Mehr

Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausrichtlinie HHRL M-V)

Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausrichtlinie HHRL M-V) Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausrichtlinie HHRL M-V) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Vom 23. März 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *)

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *) 232 20.09.2002_2 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *) Vom 20.9.2002 (Fn 1) (Artikel II der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten

Mehr

I Bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern

I Bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern 274 AllMBl Nr. 5/2015 2132.1-I Bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21. April 2015 Az.: IIB7-4115.140-001/15

Mehr

Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis

Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen (Datum des Antrages) 1. Baugrundstück Gemeinde / Ortsteil

Mehr

Inhalt: Beherbergungsstättenverordnung (BstättV0 M-V)

Inhalt: Beherbergungsstättenverordnung (BstättV0 M-V) Inhalt: Beherbergungsstättenverordnung (BstättV0 M-V) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Rettungswege 4 Tragende Wände, Stützen, Decken 5 Trennwände 6 Notwendige Flure 7 Türen 8 Sicherheitsbeleuchtung,

Mehr

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Fassung Dezember 2000 Aufgrund von 81 Abs. 1 Nr. 3 und 4 MBO b)c) wird verordnet: Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO)

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO) BeVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2005 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbungsstättenverordnung BeVO) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 14. November 2017 Nummer 59 Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten

Mehr

Fachplanerin / Fachplaner

Fachplanerin / Fachplaner Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen, insbesondere zur Brandschutzproblematik Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Bauherrin/Bauherr Antragstellerin/Antragsteller Fachplanerin / Fachplaner

Mehr

Vom 15. Juni Anwendungsbereich 1 unverändert. 2 Begriffe 2 unverändert. 3 Rettungswege 3 u n v e r ändert. 5 Trennwände 5 u n v e r ändert

Vom 15. Juni Anwendungsbereich 1 unverändert. 2 Begriffe 2 unverändert. 3 Rettungswege 3 u n v e r ändert. 5 Trennwände 5 u n v e r ändert Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom Auf Grund des

Mehr

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes

Mehr

Niedersächsische Bauordnung: NBauO

Niedersächsische Bauordnung: NBauO Niedersächsische Bauordnung: NBauO Textausgabe von Ulrich Große-Suchsdorf, Hans Karsten Schmaltz, Dr. Arnd Stiel 6. Auflage Verlag C.H. Beck München 014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978

Mehr

Bekanntmachung einer Hessischen Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern Hessische-Hochhaus-Richtlinie (H-HHR)

Bekanntmachung einer Hessischen Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern Hessische-Hochhaus-Richtlinie (H-HHR) Bekanntmachung einer Hessischen Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern Hessische-Hochhaus-Richtlinie (H-HHR) vom 9. Dezember 2013 (StAnz. S. 1528) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr

Mehr

Bekanntmachung der Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR) Fassung April 2008

Bekanntmachung der Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR) Fassung April 2008 Bekanntmachung der Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR) Fassung April 2008 vom 5. Mai 2008 (StAnz. S. 1340) Hessisches Ministerium für Wirtschaft,

Mehr

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m BRANDENBURG Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 24 24.1. 1.1.1. Tragende

Mehr

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu lfd. Nr. A 2.2.2.5 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche

Mehr

Nachweis des baulichen Brandschutzes

Nachweis des baulichen Brandschutzes Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 22.11.2002 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

Brandschutzanforderungen

Brandschutzanforderungen BADEN-WÜRTTEMBERG Gebäude LBO geringer Höhe bis zur BauO AVO 1 Geschoss od. sonstige Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes 1 Wohnung in höchst. 2 Gesch. 1. Wände 1.1 Tragende und

Mehr

SBauVO Teil 3 - Verkaufsstätten

SBauVO Teil 3 - Verkaufsstätten City Arkaden Wuppertal Vorlesung M. Sc. REM & CPM 2014 Teil 2-02- SBauVO Teil 3 - Verkaufsstätten Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für jede Verkaufsstätte, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen

Mehr

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel

Mehr

Aufzugsrelevante Forderungen

Aufzugsrelevante Forderungen Aufzüge und Fahrtreppen Aufzugsrelevante Forderungen in Bauordnungen Sonderbauverordnungen Richtlinien Erlassen der Bundesländer und Stadtstaaten (aktualisiert Januar 2015) Verband Deutscher Maschinenund

Mehr

Die neue Landesbauordnung 2018

Die neue Landesbauordnung 2018 Die neue Landesbauordnung 2018 Wesentliche Änderungen für den baulichen Brandschutz 27. Bautechnisches Seminar Nordrhein-Westfalen 2 Begriffe: Höhe, Grundfläche Höhe: Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das

Mehr

38 & 39. Notwendige Flure und Gänge. Aufzüge

38 & 39. Notwendige Flure und Gänge. Aufzüge 38 & 39 Notwendige Flure und Gänge & Aufzüge 38: Notwendige Flure und Gänge (1) Notwendige Flure sind Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen zu Treppenräumen notwendiger Treppen oder zu Ausgängen

Mehr

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Erlass vom 1. Innenliegende Treppenräume 2. Begriffe 3. Allgemeine Anforderungen 4. Anforderungen

Mehr

Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken

Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmung 3 Allgemeine Anforderungen 4 Anforderungen an elektrische Betriebsräume 5 Zusätzliche

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

Anforderungen an notwendige Treppen und Treppenräume

Anforderungen an notwendige Treppen und Treppenräume Anforderungen an notwendige Treppen und Treppenräume Ein eminent wichtiger Teil der Rettungswegführung in Gebäuden sind Treppen und Treppenräume, die in der Musterbauordnung (MBO) im fünften Abschnitt

Mehr

2. Bodensee Brandschutzfachtag. in der Inselhalle Lindau 12. November 2010

2. Bodensee Brandschutzfachtag. in der Inselhalle Lindau 12. November 2010 2. Bodensee Brandschutzfachtag in der Inselhalle Lindau 12. November 2010 Neuerung in der LBO Baden-Württemberg Auswirkungen und Systematik bezüglich des vorbeugenden Brandschutzes Ralf Kludt Dipl.-Ing.

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau -

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau - F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau - B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1 / 2008 Anforderungen an den Bau und Betrieb

Mehr

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO)

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO) Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutznachweis als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Bauherrin/Bauherr: Eingangsvermerk Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.):

Mehr

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort................................................ Abkürzungsverzeichnis.................................... Seite V XIII A. Verordnungstext Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr

Mehr

FACHSTUDIUM M.SC. BRANDSCHUTZ I

FACHSTUDIUM M.SC. BRANDSCHUTZ I FACHSTUDIUM M.SC. BRANDSCHUTZ I - Parkpalette. â«bauordnungsrechtlicher Begriff. â«garage. â«groãgarage, Mittelgarage, Kleingarage. â«geschlossene oder offene Garage. 03.12. Fachstudium M.Sc. Brandschutz

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

Die neue Sonderbauverordnung (SBauVO) und neue Landesbauordnung (BauO NRW).

Die neue Sonderbauverordnung (SBauVO) und neue Landesbauordnung (BauO NRW). Die e Sonderbauverordnung (SBauVO) und e. Die grundlegenden Änderungen der Brandschutzvorschriften Dipl.- Ing. Sylwester Kabat Brandschutzingenieur des Kreises Gütersloh Fortbildung der Brandschutzdienststellen

Mehr

Erläuterungen zur. Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR) Fassung März 2015

Erläuterungen zur. Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR) Fassung März 2015 Erläuterungen zur Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR) Fassung März 2015 Die nachfolgenden Erläuterungen zur HHR basieren auf den Erläuterungen zur Muster- Richtlinie über

Mehr

Forderungen der Bauordnungen an Fenster als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen

Forderungen der Bauordnungen an Fenster als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen Forderungen der en an als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen Musterbauordnung September 2012 Definitionen: Aufenthaltsräume Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von

Mehr

BauO geringer Höhe mittlerer Höhe Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes H 7m 7m < H < 22m

BauO geringer Höhe mittlerer Höhe Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes H 7m 7m < H < 22m BREMEN Gebäude BauO geringer Höhe mittlerer Höhe Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes H 7m 7m < H < 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 29 1.1.1. Tragende Wände allgemein FH 1) FB

Mehr

Aufzugsrelevante Forderungen

Aufzugsrelevante Forderungen Aufzüge und Fahrtreppen Aufzugsrelevante Forderungen in Bauordnungen Sonderbauverordnungen Richtlinien Erlassen der Bundesländer und Stadtstaaten (aktualisiert Januar 2015) Verband Deutscher Maschinenund

Mehr

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV)

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Fundstelle: BayRS III, S. 575 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Einleitungsformel geänd., 3 Abs. 2 aufgeh. ( 6 V v. 8.12.1997,

Mehr

Aufzugsrelevante Forderungen

Aufzugsrelevante Forderungen Aufzüge und Fahrtreppen Aufzugsrelevante Forderungen in Bauordnungen Sonderbauverordnungen Richtlinien Erlassen der Bundesländer und Stadtstaaten (aktualisiert Januar 2015) Verband Deutscher Maschinenund

Mehr

BRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz

BRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz BRANDSCHUTZNACHWEIS vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz Bauvorhaben. Grundstück (Ort, Straße, Hausnummer). Gemarkung. Flur Flurstück Antragssteller(in) / Bauherr(in) Anschrift. Datum / Unterschrift...

Mehr

Sonderbauten. Dipl.-Ing.(FH), M.Eng.(TU) Thomas Höhne

Sonderbauten. Dipl.-Ing.(FH), M.Eng.(TU) Thomas Höhne Inhalte Vorlesung: LBauO RLP / MBO geregelte Bauten / (SoB) geregelte SoB / nicht geregelte SoB besondere Anforderungen / Erleichterungen Rettungswege in SoB Leistungsfähigkeit Fw. i.v. mit Rettungswegen

Mehr

Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR -

Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - 23213 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 29.11.2000 Die im Anhang abgedruckte

Mehr

Muster-Hochhaus-Richtlinie

Muster-Hochhaus-Richtlinie 8 3 2006 GESETZE / VORSCHRIFTEN Muster-Hochhaus-Richtlinie Neuer Entwurf mit zahlreichen Veränderungen Am 29. September 2005 gab die Fachkommission Bauaufsicht den Entwurf der neuen Muster-Hochhaus- Richtlinie

Mehr

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Kommentar zur Musterbauordnung von Prof. Messer und Thorsten Häßler Definitionen: Nutzungseinheiten Unter einer Nutzungseinheit versteht man ein oder mehrere Aufenthaltsräume, die von einem Nutzer so genutzt

Mehr

Schulbauten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne

Schulbauten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne Schulbauten Vorlesungsinhalte: Vergleich / Aktualität unterschiedlicher Schulbaurichtlinien Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz Allgemeine Anforderungen Notwendige Flure Hallen Entwicklung / Änderungen

Mehr

Inhalt: Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Drucken

Inhalt: Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Drucken Inhalt: Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Drucken Erlass vom 1 Geltungsbereich 2 Begriffsbestimmung 3 Allgemeine Anforderungen 4 Anforderungen an elektrische

Mehr

Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung

Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Sachgebiet B 1/Ha Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Im Gemeinsamen Amtsblatt von Baden Württemberg (GABl) vom 27. Juli 2005 wurden auf Seite

Mehr

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich: TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Bauprüfdienst (BPD) 4/2016 Sicherheitstreppenräume in Wohngebäuden Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand des

Mehr

Brandschutzfachtag 19. April 2018

Brandschutzfachtag 19. April 2018 Brandschutz rund um den Aufzug Carolin Schmitz Dipl.-Ing. Architektin Projektleiterin Brandschutz Sachverständige vorbeugender Brandschutz www.brandschutzfachtag.de / www.gruner-brandschutz.de 1 Agenda

Mehr

Versammlungsstättenverordnung VStättVO

Versammlungsstättenverordnung VStättVO Vorlesung M. Sc. REM & CPM 2008 Teil 3-03- Versammlungsstättenverordnung VStättVO Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen oder bei gemeinsamen Rettungswegen

Mehr

- 2 - LBOAVO. Anforderungen an. 1 Kinderspielplätze. Flächen für die Feuerwehr. Löschwasserversorgung. 3 Umwehrungen. Gebäudeklasse 1 bis 5*

- 2 - LBOAVO. Anforderungen an. 1 Kinderspielplätze. Flächen für die Feuerwehr. Löschwasserversorgung. 3 Umwehrungen. Gebäudeklasse 1 bis 5* - 1 - 2-1 Kinderspielplätze Kinderspielplätze müssen - in geeigneter Lage - für Kinder bis zu 6 Jahren gefahrlos zu erreichen sein. Die Nutzfläche (NF) der n. 9 (2) LBO erforderlichen Kinderspielplätze

Mehr

Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke

Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke 22.02.2008 Name, Vorname: Matr.-Nr.: Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Σ

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Antragsteller:------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Aufzugsrelevante Forderungen

Aufzugsrelevante Forderungen Aufzüge und Fahrtreppen Aufzugsrelevante Forderungen in Bauordnungen Sonderbauverordnungen Richtlinien Erlassen der Bundesländer und Stadtstaaten (aktualisiert Januar 2015) Verband Deutscher Maschinenund

Mehr

- 1 - Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern. Muster-Hochhaus-Richtlinie. Fassung April 2008

- 1 - Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern. Muster-Hochhaus-Richtlinie. Fassung April 2008 Erläuterungen - 1 - Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern ( - MHHR) Fassung April 2008 A Allgemeines Das geltende Muster für Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern

Mehr

Anlage. Bewertung und Einschätzung der Kostenentwicklung

Anlage. Bewertung und Einschätzung der Kostenentwicklung Anlage Bewertung und Einschätzung der Kostenentwicklung Der Entwurf der Richtlinien über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen (RdErl.

Mehr

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.4: Beherbergungsstätten -

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.4: Beherbergungsstätten - Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Sonderbauten - VI.4: Beherbergungsstätten - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz 1 Beherbergungsstätten Nutzungsspezifik

Mehr

Begründung zur Änderung der Betriebs-Verordnung - BetrVO Auszug aus der Vorlage Nr. 16/254 vom 28. Juni 2010

Begründung zur Änderung der Betriebs-Verordnung - BetrVO Auszug aus der Vorlage Nr. 16/254 vom 28. Juni 2010 - BetrVO Auszug aus der Vorlage Nr. 16/254 vom 28. Juni 2010 A. Begründung: a) Allgemeines Die geltende Betriebs-Verordnung richtet sich einerseits an Betreiberinnen und Betreiber bestimmter baulicher

Mehr

- Elektronische Post -

- Elektronische Post - Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Postfach 31 29, 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen

Mehr

Aktuelle Änderungen im Baurecht

Aktuelle Änderungen im Baurecht Aktuelle Änderungen im Baurecht Aufhebung der Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) Einführung der Sonderbauverordnung (SBauVO) Dipl.-Ing. Michael Sikorski Staatlich anerkannter Sachverständiger Änderung

Mehr

Allgemeine Betrachtung Anmerkungen zum Anwendungsbereich. Erreichen des Brandschutzzieles. Bauaufsichtliche Einordnung von Ferienwohnungen in Berlin

Allgemeine Betrachtung Anmerkungen zum Anwendungsbereich. Erreichen des Brandschutzzieles. Bauaufsichtliche Einordnung von Ferienwohnungen in Berlin 26. Oktober 2011 Muster Beherbergungstätten- verordnung MBeVO, 26.Oktober 2011 2 MBeVO, 26.Oktober 2011 3 Allgemeine Betrachtung Stationen ti des Vortrages: Anmerkungen zum Anwendungsbereich Beschreibung

Mehr

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Sachsen Einfamilienhaus Definition LBO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses,

Mehr

Bescheinigung gem. 67 (4) Satz 2, 68 (2) Nr. 3 sowie 85 (2) BauO NRW

Bescheinigung gem. 67 (4) Satz 2, 68 (2) Nr. 3 sowie 85 (2) BauO NRW Dr.-Ing. D. Hagebölling Sachverständiger für baulichen, betrieblichen und kommunalen Brandschutz mit Staatsprüfung Von der Industrie- und Handelskammer mit mittleren Ruhrgebiet zu Bochum öffentlich bestellter

Mehr

Rettung mobilitätseingeschränkter Personen

Rettung mobilitätseingeschränkter Personen Rettung mobilitätseingeschränkter Personen Anforderungen aus Sicht der Feuerwehr Datum: Vortrag von: Dipl.-Ing. Nils Witte, Stadt Leipzig, Branddirektion 1 Gliederung Ursachen Begriffsbestimmung Maßnahmen

Mehr

* ) Bekanntmachung der Muster-Beherbergungsstättenverordnung. der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU - Stand Dezember

* ) Bekanntmachung der Muster-Beherbergungsstättenverordnung. der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU - Stand Dezember * ) Bekanntmachung der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU - Stand Dezember 2000 - vom 16. Mai 2007 (StAnz. S. 1132) *) Die in Hessen bauaufsichtlich

Mehr

Vorbeugender baulicher Brandschutz

Vorbeugender baulicher Brandschutz Fachbuchreihe Brandschutz Vorbeugender baulicher Brandschutz Bearbeitet von Dipl.-Ing. Kurt Klingsohr, Dipl.-Ing. Joseph Messerer, Dipl.-Ing. Peter Bachmeier 8., überarbeitete und erweiterte Auflage 2012

Mehr

BRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz

BRANDSCHUTZNACHWEIS zum Bauantrag vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz BRANDSCHUTZNACHWEIS vom als erweiterte Baubeschreibung zum Brandschutz Bauvorhaben. Grundstück (Ort, Straße, Hausnummer). Gemarkung. Flur Flurstück Antragssteller(in) / Bauherr(in) Anschrift. Datum / Unterschrift...

Mehr

Hansestadt Bremen. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Oberste Bauaufsichtsbehörde. An die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Bremen

Hansestadt Bremen. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Oberste Bauaufsichtsbehörde. An die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Bremen 1 Freie Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Oberste Bauaufsichtsbehörde Hansestadt Bremen Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Ansgaritorstraße 2 28195 Bremen An die unteren Bauaufsichtsbehörden

Mehr

Brandschutzanforderungen. Gebäudeklassen. BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5. Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes

Brandschutzanforderungen. Gebäudeklassen. BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5. Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes BERLIN Gebäudeklassen Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände und Stützen 27 1.1.1. Tragende Wände allgemein ohne FW FH

Mehr

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Versammlungsstätten

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Versammlungsstätten Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Versammlungsstätten Rettungswege: Ausprägung In jedem Geschoss zwei, unabhängige bauliche Rettungswege, auch bei Tribünen;

Mehr

Aufzugsrelevante Forderungen

Aufzugsrelevante Forderungen Aufzüge und Fahrtreppen Aufzugsrelevante Forderungen in Bauordnungen Sonderbauverordnungen Richtlinien Erlassen der Bundesländer und Stadtstaaten (aktualisiert Januar 2015) Verband Deutscher Maschinenund

Mehr

Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert?

Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert? Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert? Was bedeuten die Änderungen für Betreiber und Bauherren? (Verschiebung hin zum Betreiber? PrüfVO, BetrSichV) Was gilt für bestehende Anlagen? Folie 1 Was

Mehr

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten.

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten. 22 2Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 3 Die Grundflächen der Nutzungseinheiten

Mehr