Umgang mit brandschutztechnischen Anforderungen gemäß OIB-Richtlinien bei Zu- und Umbauten eine baubehördliche Betrachtung
|
|
- Helga Richter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Umgang mit brandschutztechnischen Anforderungen gemäß OIB-Richtlinien bei Zu- und Umbauten eine baubehördliche Betrachtung SR in MA 37 Kompetenzstelle Brandschutz (KSB)
2 Inhalt gesetzliche Grundlagen an Hand BO für Wien - Umgang mit Abweichungen/Alternativen - Brandschutzkonzept Definitionen gemäß BO für Wien Lösungsansätze zur Einhaltung der baubehördlichen (gesetzlichen) Vorschriften Zusammenfassung 2
3 Gesetzliche Grundlagen Harmonisierungskonzept Zielorientierte Anforderungen Ebene 1 (Art. 15a B-VG Vereinbarung) Technische Detailanforderungen Ebene 2 6 OIB-Richtlinien Erfüllung bautechnischer Vorschriften 3
4 Gesetzliche Grundlagen Zielorientierte Anforderungen (Schutzziele) am Beispiel Brandschutz Tragfähigkeit des Bauwerkes muss während eines bestimmten Zeitraumes erhalten bleiben Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb eines Gebäudes ist zu begrenzen Ausbreitung von Feuer und Rauch auf Nachbargebäude ist zu begrenzen Bewohner müssen Gebäude unverletzt verlassen oder gerettet werden können Sicherheit der Rettungsmannschaften 4
5 Gesetzliche Grundlagen Technische Detailanforderungen OIB-RL RL 1... Mechanische Festigkeit und Standsicherheit RL 2... Brandschutz - RL Betriebsbauten - RL Garagen, überdachte Stellplätze und Parkdecks - RL 2.3 Gebäude mit Fluchtniveau > 22 m - Leitfaden Abweichungen, Brandschutzkonzepte RL 3... Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz RL 4... Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit RL 5... Schallschutz RL 6... Energieeinsparung und Wärmeschutz - Leitfaden 5
6 Gesetzliche Grundlagen Stand der Umsetzung der OIB-RL:2011 Bundesland LGBl. Nr. Inkrafttreten OIB-RL Anmerkung B 10/2013, 11/ alle Abweichungen K 80/2012, 97/ alle NÖ 1/2015, 3, 4/ alle teilweise Vorgriff OÖ 35/2013, 36/ alle Abweichungen S alle? Stmk 120/ alle T 78/ alle V 84/ alle Abweichungen W 64/2012, 73/ alle 6
7 Gesetzliche Grundlagen Anwendbarkeit der OIB-Richtlinien 2015 in Wien freiwillig sofort (siehe Schreiben der MD BD) - jede Richtlinie für sich in ihrer Gesamtheit - Deklaration, welche Ausgabe (2011, 2015) - keine gesonderte Angabe hinsichtlich 2 WBTV erforderlich verpflichtend seit 2. Oktober 2015 infolge Novellierung der WBTV (LGBl. Nr. 35/2015) 7
8 Gesetzliche Grundlagen Geltungsbereich der OIB-Richtlinien grundsätzlich für Neubau bei Zubau, Umbau, baulichen Änderungen,... - landesgesetzliche Bestimmungen - Anforderungen nach technischer Machbarkeit wirtschaftlichen Möglichkeiten bzw. Zumutbarkeit einhalten Anwendung von 68 BO und/oder 2 WBTV 8
9 Gesetzliche Grundlagen 68 BO für Wien 2 WBTV 9
10 Umgang mit Abweichungen/Alternativen OIB-Leitfaden: Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte (1) Unwesentliche Abweichungen... keine Auswirkungen hinsichtlich - Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen - Brandausbreitung - Nachweis... schlüssige Begründung, warum keine zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen erforderlich 10
11 Umgang mit Abweichungen/Alternativen OIB-Leitfaden (2) Wesentliche Abweichungen... Auswirkungen hinsichtlich Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen Brandausbreitung - Brandschutzmaßnahmen erforderlich - Inhalt des Nachweises Punkte der RL, von denen abgewichen wird Ersatzmaßnahmen, die getroffen werden Begründung der Gleichwertigkeit 11
12 Umgang mit Abweichungen/Alternativen OIB-Leitfaden (3) Brandschutzkonzepte... Arten - Standard-Brandschutzkonzept... auf Basis von gesetzlichen Regelwerken Normen und Richtlinien Kompensationsmaßnahmen mittels verbaler Argumentation - Brandschutzkonzept mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens Brandsimulation und physikalische Modelle Brand- und Rauchversuche (Realversuche) Personenstromanalyse 12
13 Umgang mit Abweichungen/Alternativen OIB-Leitfaden (4) VerfasserInnen TRVB A brandschutztechnische Sachverständige mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung MA 37 (Baubehörde Wien)... jedenfalls - ZiviltechnikerInnen einschlägiger Befugnis - akkreditierte Prüf- bzw. Überwachungsstellen - universitäre Einrichtungen - technische Büros einschlägiger Befugnis - BaumeisterInnen
14 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Problem Festlegung des Schutzniveaus Schutzziele nur allgemein ohne quantitative Kriterien - Konstruktion (Standsicherheit, Resttragfähigkeit) - NutzerInnen bzw. Feuerwehr Temperatur / Wärmestrahlung Mindesthöhe der raucharmen Schicht erforderliche Sichtweite max. Fluchtweg- bzw. Evakuierungsdauer - Nachbarschaft und Umwelt Belastung durch Wärmestrahlung / Temperatur Schadstoffbelastung 14
15 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Risikoorientierte Betrachtungen bei Sondergebäuden (1) Sonderbau Besondere Risiken Wichtige Schutzziele Besondere Maßnahmen Beherbergungsstätten schlafende, mit der Umgebung nicht vertraute Personen Flucht und Rettung von Personen Brandmeldung, Alarmierung, Kennzeichnung der Fluchtwege Verkaufsstätten große Zahl mit der Umgebung nicht vertraute Personen hohe Brandlasten große Brandabschnitte Flucht und Rettung von Personen wirksame Löscharbeiten Brandmeldung, Alarmierung ausreichende Fluchtwege Rauch- und Wärmeabzug Löschanlage Schulen große Zahl auf Anleitung angewiesener Personen Flucht und Rettung von Personen zwei bauliche, ausreichend dimensionierte Fluchtwege organisatorische Maßnahmen 15
16 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Risikoorientierte Betrachtungen bei Sondergebäuden (2) Sonderbau Besondere Risiken Wichtige Schutzziele Besondere Maßnahmen Versammlungsstätten große Zahl mit der Umgebung nicht vertraute Personen große Brandabschnitte lange Fluchtwege Flucht und Rettung von Personen wirksame Löscharbeiten Brandmeldung, Alarmierung, ausreichende Fluchtwege einschl. Kennzeichnung Rauch- und Wärmeabzug organisatorische Maßnahmen Krankenhäuser große Zahl auf Hilfe angewiesene Personen Rettung von Personen Brandmeldung, Alarmierung offene Verbindungen in den Nutzungen Vermeidung von Brandausbreitung für Krankentransport geeignete Fluchtwege organisatorische Maßnahmen 16
17 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Risikoorientierte Betrachtungen bei Sondergebäuden (3) Sonderbau Besondere Risiken Wichtige Schutzziele Besondere Maßnahmen Industriegebäude z.t. hohe Brandlastediche große Brandabschnitte lange Fluchtwege Vermeidung der Brandausbreitung einschl. Sachschutz wirksame Löscharbeiten Brandmeldung, Alarmierung, Rauch- und Wärmeabzug ggf. Löschanlage organisatorische Maßnahmen 17
18 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Definition von Leistungskriterien (1) Sicherheit der Bauteile - Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen - Rettung von Menschen (und Tieren) sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen Möglichkeit für Gebäude normaler Art und Nutzung - Beendigung der Flucht einzelner Personen oder Evakuierung spätestens nach 10 Minuten - Rettung von in Not geratenen Personen innerhalb von Minuten nach Brandausbruch - durch Löschangriff darf Konstruktion über 30/60/90 Minuten (in Abhängigkeit der GK) nicht versagen 18
19 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Definition von Leistungskriterien (2) Personenschutz - Einfacher Nachweis maximale Fluchtweglänge Mindestbreiten (Türen, Gänge, ) - Vereinfachtes Nachweisverfahren raucharme Schichten (DIN 18232, EN 12101) Evakuierungsberechnungen mit Handformeln (Predtetschenski, Milinski) - Allgemeine Nachweisverfahren Evakuierungssimulation Verrauchungssimulation 19
20 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Definition von Leistungskriterien (3) Leistungskriterien in Abhängigkeit der Aufenthaltsdauer (ca. 30 Minuten, ca. 15 Minuten, > 5 Minuten) - CO-Konzentration ( ppm) - CO 2 -Konzentration (1 3 Vol.-%) - Wärmestrahlung (1,7 2,5 kw/m²) - Gastemperatur (50 / 60 C) - Rauchdichte (0,1 0,2 m -1 ) - Sichtweite (10-20 m) 20
21 Definitionen gemäß 60 BO für Wien Zubauten alle Vergrößerungen eines Gebäudes in waagrechter oder lotrechter Richtung, ausgenommen die Errichtung von Dachgauben Umbauten jene Änderungen des Gebäudes, durch welche die Raumeinteilung oder die Raumwidmungen so geändert werden, dass nach Durchführung der Änderungen das Gebäude als ein anderes anzusehen ist liegt auch dann vor, wenn solche Änderungen selbst nur ein einzelnes Geschoß betreffen. Der Einbau von Wohnungen oder Teilen davon in das Dachgeschoß gilt nicht als Umbau 21
22 Definitionen gemäß 60 BO für Wien bauliche Änderungen Änderungen oder Instandsetzungen von Bauwerken, wenn diese von Einfluss auf die Festigkeit, die gesundheitlichen Verhältnisse, die Feuersicherheit oder auf die subjektiv-öffentlichen Rechte der Nachbarn sind oder durch sie das äußere Ansehen oder die Raumeinteilung geändert wird, sowie jede Änderung der bewilligten Raumwidmungen oder des bewilligten Fassungsraumes eines Bauwerks Bestandssanierung z.b. brandschutztechnische Verbesserungen 22
23 Lösungsansätze zur Einhaltung der Vorschriften bei Zubauten derzeit geltende Anforderungen neue Bauteile europäische Brandschutznomenklatur Anwendung bei - Dachgeschoßzubauten - neue Treppenhäuser - 23
24 Lösungsansätze zur Einhaltung der Vorschriften bei Umbauten in Form von Nutzungsänderungen Problemstellung grundsätzlich Einhaltung der geltenden Anforderungen, jedoch unter Berücksichtigung der - technischen Machbarkeit und - wirtschaftlichen Möglichkeiten bzw. Zumutbarkeit Umgang mit - bestehenden Bauteilen, die nicht den (europäischen) Anforderungen der OIB-Richtlinien entsprechen - bestehenden Türen zu Treppenhäusern 24
25 Lösungsansätze zur Einhaltung der Vorschriften bei Umbauten in Form von Nutzungsänderungen Lösungsansatz Prüfung, ob Gebäude den damaligen Rechtsvorschriften entsprochen hat (konsensgemäße Ausführung) zielorientierte Formulierung für Bauteile anlagentechnische Brandschutzeinrichtungen Brandschutzkonzept 25
26 Lösungsansätze zur Einhaltung der Vorschriften Bestandssanierungen in Form von brandschutztechnischen Verbesserungen Richtlinie der MA 37 über brandschutztechnische Sicherheitsstandards in Bildungseinrichtungen, u.a. - Türen in E 30 C zu Treppenhäusern - Rauchabzugseinrichtungen in Treppenhäusern - Verbesserung der Fluchtwegsituation - Brandfrüherkennung (Rauchwarnmelder, BMA) - Alarmierungseinrichtungen - Ausbildung von Räumen mit erhöhter Brandgefahr gemäß Punkt 3.9 der OIB-Richtlinie 2 26
27 Lösungsansätze zur Einhaltung der Vorschriften Bestandssanierungen in Form von brandschutztechnischen Verbesserungen Richtlinie der MA 37 über brandschutztechnische Sicherheitsstandards in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, u.a. - Verbesserung der Fluchtweg- und Evakuierungssituation - Rauchabzugseinrichtungen in Treppenhäusern - Brandfrüherkennung (Rauchwarnmelder, BMA) - Alarmierungseinrichtungen - Ausbildung von Räumen mit erhöhter Brandgefahr gemäß Punkt 3.9 der OIB-Richtlinie 2 - organisatorische Maßnahmen 27
28 Zusammenfassung unterscheide - Verbesserungen bei bestehenden Gebäuden unter Berücksichtigung des Konsenses - Zubauten, Umbauten, bauliche Änderungen, wenn Verbesserungen, dann richtig Vorsicht bei Brandschutzkonzepten Abstimmung mit Behörde und Sachverständigen wird dringend empfohlen 28
29 Oberverwaltungsgericht Münster, 10 A 363/86 vom Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. 29
30 Homepage: Adressen: MA 37: MA 37 - KSB: ksb@ma37.wien.gv.at DI Irmgard Eder: irmgard.eder@wien.gv.at Telefon: DI Irmgard Eder: 4000 /
Regelungen zum Brandschutz im Wiener Krankenanstaltenverbund
Regelungen zum Brandschutz im Wiener Krankenanstaltenverbund SR in MA 37 Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) Einleitung Gesetzliche Vorschriften Harmonisierung bautechnischer Vorschriften - Bauordnung für
MehrAbweichungen im Rahmen der OIB-
Abweichungen im Rahmen der OIB- Richtlinien zum Brandschutz Christian Lebeda 1, 2, Monika Oswald 1, 3 1 Technische Universität Wien 2 FST FireSafetyTeam GmbH 3 Donau Universität Krems Einleitung Die OIB-Richtlinien
MehrOIB-Richtlinien Vereinfachungen für Schutzhütten
OIB-Richtlinien 2015 16. Internationales Hüttenfachsymposium Benediktbeuern OIB-Richtlinien Vereinfachungen für Schutzhütten HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler 2016-02-26 OIB-Richtlinien 2015 Grundlagen
MehrHarmonisierung bautechnischer Vorschriften
Harmonisierung bautechnischer Vorschriften Die OIB- Harmonisierung bautechnischer Vorschriften Die OIB-Richtlinien OStBRin Dipl.-Ing.in Irmgard Eder Leiterin der MA 37 Gruppe B (Baulicher Brand-, Wärme-
MehrInhaltsverzeichnis. Gesamtübersicht. Einführung zu den OIB-Richtlinien 18
Inhaltsverzeichnis Gesamtübersicht Einzelübersicht 7 Abkürzungsverzeichnis 13 1 OIB-Richtlinien 18 Einführung zu den OIB-Richtlinien 18 1.1 OIB-Richtlinie 1 - Mechanische Festigkeit und Standsicherheit,
MehrFachgruppentagung Landesinnung Bau
Fachgruppentagung Landesinnung Bau OIB-Richtlinien neu (Ausgabe 2015) Robert Jansche Bautechnik und Gestaltung OIB Richtlinien Ausgabe 2015 (Beschluss vom 26. März 2015) Bautechnik und Gestaltung 2 OIB-Richtlinie
MehrBauvorschriften für Holzbauten in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Brandschutzaspekte. Riga, Ing.
Bauvorschriften für Holzbauten in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Brandschutzaspekte Riga, 30.09.2010 Tiroler Landesstelle für Brandverhütung ÖSTERREICH 9 Bundesländer 9 Bauordnungen 9
MehrN Ö B a u t e c h n i k v e r o r d n u n g Brandschutz. NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien. Stand:
NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien Stand: 11.12.2014 NÖ BTV 2014 3 Verweise auf OIB-Richtlinien Anlagen 2, 2.1, 2.2, 2.3, 7, 8 RL 2 RL 2.1 Betriebsbauten RL 2.2 Garagen, überdachte
MehrFLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG KOMPETENZ IM BRANDSCHUTZ
FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG BRANDSCHUTZTECHNIK ICB Engineering GmbH leistet als Ingenieurbüro eine umfangreiche Planungs-, Beratungs- und Prüfungsleistung für Brandschutzanlagen. In Industrie und
MehrBrandschutz im Bestand
SICHERHEITS-Fachkongress 2013 Brandschutz im Bestand Lydia Binggeli Brandschutzexpertin VKF, Projektleitung bei BDS Security Design AG Brandschutz im Bestand Agenda Notwendigkeit / Problemstellungen Rechtliche
MehrDie Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber.
Brandmeldekonzept Anmerkung: Im Rahmen von Baugenehmigungen oder bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden spielt das im Bauantrag enthaltene Brandschutzkonzept eine wesentliche Rolle. Wird bei einer baurechtlich
MehrBrand- und Denkmalschutz auf Augenhöhe: Spannende Details bei Brandschutzkonzepten für Baudenkmale
: Brand- und Denkmalschutz auf Augenhöhe: Spannende Details bei Brandschutzkonzepten für Baudenkmale Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Mitglied des Deutschen Nationalkomitees
MehrBrandschutz Aufgaben und Herausforderungen
Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Ing. Peter Kovacs Leiter des Objektmanagements in der MA 34 Vorstandsvorsitzender-Stv. der Facility Management Austria Leiter des AK Facility Management im Österreichischen
MehrEINFÜHRUNG UND GESETZLICHE GRUNDLAGEN
EINFÜHRUNG UND GESETZLICHE GRUNDLAGEN Quelle: http://meinlb.de/wp-content/uploads/2013/01/fotolia_41761883_m-1024x768.jpg Reg.-Rat. Georg Leitinger gerichtlich beeideter Sachverständiger für barrierefreie
MehrSachbearbeiter/in: DI in Eder Senatsrätin
Alle Dezernate Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) Dresdner Straße 73-75, 2. Stock A - 1200 Wien Telefon: (+43 1) 4000-37200 Telefax: (+43 1) 4000-99-37200
MehrHinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven. Baugenehmigungsverfahren
Hinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven Baugenehmigungsverfahren Version 02.2017 2 Inhaltsverzeichnis Brandschutz Brandschutzdienststelle Rauchwarnmelder Brandverhütungsschau Osterfeuer,
Mehr10. Aufzugstag des TÜV AUSTRIA Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien
Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien OStBR in Dipl.-Ing. in Irmgard Eder Magistratsabteilung 37 - Gruppe B OIB-Richtlinien, Ausgabe 2007 RL 1... Mechanische
MehrBrandschutz im Gastgewerbe
Brandschutz im Gastgewerbe 2. Eifeler Nachfolgetag für das Gastgewerbe Udo Crespin Oberbrandrat, Abteilungsleiter Gefahrenabwehr Leitfragestellungen Brandschutz in meinem Unternehmen warum überhaupt Brandschutz
MehrBrandschutz ist auch Denkmalschutz! Das neue Arbeitsblatt Brandschutz bei Baudenkmalen
Das neue Arbeitsblatt Brandschutz bei Baudenkmalen Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Mitglied des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS 1 Themen 1. Denkmalschutz./. Brandsicherheit?
MehrAbweichungen und Erleichterungen bei der Brandschutzplanung
HOLZ und FEUEREINWIRKUNG bei der Brandschutzplanung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Brandschutz im geregelten und nicht geregelten Sonderbau 1. Einleitung 2.
MehrMachbarkeitsstudie eines Holzbaus in der Gebäudeklasse 5. Kurzbericht
F O R S C H U N G S P R O J E K T Machbarkeitsstudie eines Holzbaus in der Gebäudeklasse 5 Kurzbericht Machbarkeitsstudie eines Holzbaus in der Gebäudeklasse 5 Kurzbericht HFA-Nr.: F 776/2007 Gefördert
MehrAbweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen
Brandassessor, Dipl.-Ing. Christian Töpfel VDI Energieberater (HWK) Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandschutz und Bauordnung In 20 Artikeln der Bayerischen Bauordnung sind
MehrBrandschutz im Bestand als Integrale Planungsaufgabe. Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken. Brandschutz und Intelligente Gebäudetechnologien
Gliederung und Inhalte Herausforderungen der Gesetze und Richtlinien Grundlagen des Bauordnungsrechts Aufgabenstellung bei Neubauten Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken Brandschutz und Intelligente
MehrOIB Richtlinien - Die praktische Umsetzung
OIB Richtlinien - Die praktische Umsetzung Dauer: 2 Tages - Intensivlehrgang Ziel und Nutzen: Lernen Sie die Praxis der Immobilienbewertung und ihre rechtliche Basis kennen. Das Seminar informiert Sie
MehrNormen und Stand der Technik in der Verwaltungspraxis (aus dem Blickwinkel des Oö. Baurechts)
Normen und Stand der Technik in der Verwaltungspraxis (aus dem Blickwinkel des Oö. Baurechts) Fachtagung Normen und Stand der Technik in der Öffentlichen Verwaltung 12. November 2015, Landhaus Dr. Herbert
MehrDie Schutzziele des. Ansichten eines. Frieder Kircher Leitender Branddirektor
Die Schutzziele des Brandschutzes vom Hotel bis zur Ferienwohnung Ansichten eines Brandschutzexperten Zur Person 1967 Eintritt FF Wiesloch 1975 Studium Bauingenieurwesen Karlsruhe Institute of Technologie
MehrMatthias Thuro TÜV SÜD Industrie Service GmbH Kompetenzzentrum Brandschutz. Ein Brandschutzkonzept entsteht
Ein Brandschutzkonzept entsteht Matthias Thuro Kompetenzzentrum Brandschutz Folie 1 Gliederung Wann und warum braucht man ein Brandschutzkonzept? Was ist ein Brandschutzkonzept? Wie entwickelt sich ein
MehrStreitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?
Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland
MehrLEITFADEN ABWEICHUNGEN IM BRANDSCHUTZ UND BRANDSCHUTZKONZEPTE
Seite 1 Leitfaden Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte Ausgabe: Leitfaden RL2 Ausgabe Seite 2 INHALTSÜBERSICHT 0 Vorbemerkungen... 3 1 Anwendungsbereich des Leitfadens... 3 2 Schutzziele...
MehrBundesland. Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Langtitel. Änderung. Landesrecht.
Landesrecht Bundesland Kärnten Kurztitel Kärntner Bauvorschriften- K-BV Kundmachungsorgan LGBl.Nr. 56/1985 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 71/2018 Typ LG /Artikel/Anlage 0 Inkrafttretensdatum 02.12.1985
MehrDie Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber.
Brandmeldekonzept Anmerkung: Im Rahmen von Baugenehmigungen oder bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden spielt das im Bauantrag enthaltene Brandschutzkonzept eine wesentliche Rolle. Wird bei einer baurechtlich
MehrBrandschutz im Beherbergungsbetrieb Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land, KBR Josef Kaltner 1
Brandschutz im Beherbergungsbetrieb 05.02.2019 Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land, KBR Josef Kaltner 1 Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit
MehrSchutzziele des. Brandschutzes für. Dr. Volker Meyer
Schutzziele des Brandschutzes für Menschen mit Behinderung Dr. Volker Meyer 1 Gliederung Besondere Gefährdung von Menschen mit Behinderung Schutzziele gemäß Bauordnung Erreichen der Schutzziele mit Hilfe
MehrOIB-Richtlinien Brandschutz als Teil der Harmonisierung bautechnischer Vorschriften
OIB-Richtlinien Brandschutz als Teil der Harmonisierung bautechnischer Vorschriften OIB-Richtlinien 2 ff, 5 und 6 (Änderungen gegenüber Ausgabe 2011) SR in MA 37 Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) Harmonisierung
MehrOIB RICHTLINIEN DIE P RAKTISCHE PRAKTISCHE UMSETZUNG UMSETZUNG
OIB RICHTLINIEN DIE PRAKTISCHE UMSETZUNG Das Baurecht ist ein dynamischer Prozess und ändert sich ständig. Es wird den neuesten Erkenntnissen der Technik und Wirtschaft angepasst. Im Zuge einer Harmonisierung
MehrFeuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am
MehrDie neue NÖ Bauordnung 2014 Seminar Nr. OVR 42 Die neue NÖ Bautechnik-Verordnung 2014 Seminar Nr. OVR 43
Infos auch auf unserer Homepage: www.auctor-site.at sicherheits - qualitäts engineering + management Die neue NÖ Bauordnung 2014 Seminar Nr. OVR 42 Inhalt: Gegenüberstellung alt - neu neue und geänderte
MehrDipl.-Ing. Bernhard NOLL. Inhalt. Grundlagen. Planung und Ausführung. Abschlussüberprüfung. Betrieb
bsafe Rauch- und Wärmeabzugsanlagen g am Flachdach Dipl.-Ing. Bernhard NOLL 1 Inhalt Grundlagen Planung und Ausführung Abschlussüberprüfung Betrieb 2 Grundlagen 3 Es kann jeden treffen! Es entspricht der
MehrSchutzziel Stufe 1 Stufe 2. Zielorientierte Anforderungen
Einleitung Erst in der zweiten Ebene dieses zweistufigen Ansatzes werden jene technische Anforderungen entweder zahlenmäßig als Leistungsanforderungen oder beschreibend festgelegt, bei deren Einhaltung
MehrBrandmelde- und Alarmierungskonzept
Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist wichtiger Bestandteil des anlagentechnischen Brandschutzes. Sie dient der Branderkennung, Alarmierung und Evakuierung und damit dem Schutz von Personen und Sachwerten. Der
MehrFachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017
Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung - Grundlagen und Sonderbaueinstufung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz
MehrBRANDSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz
BRANDSCHUTZ Brände kommen an der Universität immer wieder vor. Die Folgen für die betroffene Einrichtung und die Arbeitsplätze sind meist verheerend. Organische Chemie (C1) Januar 2013 Kopfklinik 25.01.08
MehrAKTUELLES BAURECHT in SALZBURG
AKTUELLES BAURECHT in SALZBURG 24. November 2016 Referat 10/03: Bau-, Raumordnungs- und Straßenrecht Mag. Yvonne Koller Baurechtsnovelle Salzburger Bautechnikgesetz 2015 BauTG Salzburger Bautechnikverordnung
MehrERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN
RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN OIB-RL 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit OIB-330.1-003/19 APRIL 2019 Diese Richtlinie basiert auf
Mehr23. Dezember 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter
Sicherheitsstrukturen h it t der HdM 23. Dezember 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter 1 16. Mai 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter 2 unrealistische Filmdarstellung 16. Mai 2011 Martin
MehrOIB-Richtlinien Brandschutz
OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 OIB-Richtlinie 2 maximal zwei Wohnungen
MehrVorbemerkungen zur Neuregelung der Rauchableitung
FK Bauaufsicht der ARGEBAU MVStättV, MVkVO, MIndBauRL Stand Dezember 2012 Vorbemerkungen zur Neuregelung der Rauchableitung 1 Im Regelfall dienen bauordnungsrechtlich geforderte Maßnahmen zur Rauchableitung
MehrMD BD 710/2010 Wien, 9. November 2012
Herren Leiter der Magistratsabteilungen 36 und 37 Magistratsdirektion der Stadt Wien Stadtbaudirektion Gruppe Behördliche Verfahren und Vergabe Rathausstraße 8, 1. Stock 1082 Wien Tel.: (+43 1) 4000 82690
MehrBrandschutz im Gewerbe Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land, KBR Josef Kaltner 1
Brandschutz im Gewerbe 27.11.2018 Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land, KBR Josef Kaltner 1 Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden
MehrBau- und Feuerpolizei DER RETTUNGSWEG
Bau- und Feuerpolizei DER RETTUNGSWEG Der Rettungsweg OIB RICHTLINIE 2 Brandschutz März 2015 5 Flucht- und Rettungswege 5.2 Rettungswege OIB RL 2 5.1 Fluchtwege 5.1.1 Von jeder Stelle jedes Raumes ausgenommen
MehrOIB-Richtlinien Brandschutz
OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 maximal zwei Wohnungen (bislang eine)
Mehr25 JAHRE BRANDSCHUTZ IN DER IT PETER CLAUSS
PETER CLAUSS München, 26. Oktober 2016 F&S DEUTSCHLAND SO SIND WIR ORGANISIERT Chubb Deutschland GmbH Zentralverwaltung Hamburg Niederlassungen innerhalb von Deutschland GLORIA GmbH F&S Deutschland Zentralverwaltung
MehrERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN
RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN OIB-RL 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit OIB-330.1-004/15 MÄRZ 2015 OIB-Richtlinie 1 Erläuterungen
MehrFür die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:
TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie
MehrElektrische Anlagen und Bauordnungsrecht
VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch
MehrBrandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis
28.12.2017 Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis Projekt : Errichtung einer Saftreinigungsanlage auf dem Gelände der Zuckerfabrik Anklam Objekt : Suiker Unie GmbH & Co. KG Zuckerfabrik
MehrDie wichtigsten Neuerungen werden erläutert und mit Praxisbeispielen dargestellt. Seminar Nr. OVR 42 E Donnerstag, 26. November 2015 Ort: Krems
Infos auch auf unserer Homepage: www.auctor-site.at sicherheits - qualitäts engineering + management Die neue NÖ Bauordnung 2014 Seminar Nr. OVR 42 Inhalt: Gegenüberstellung alt - neu neue und geänderte
MehrNeue bautechnische Vorschriften, Brandschutzkonzepte und Umgang mit gesetzlichen Abweichungen
OIB-Richtlinien - Neue bautechnische Vorschriften, Brandschutzkonzepte und Umgang mit gesetzlichen Abweichungen Dipl.-Ing. Christian Drexler Kersken + Kirchner GmbH Sachverständige für baulichen Brandschutz
MehrLeistungsorientierte Brandschutzkonzepte
Ergebnisse eines Forschungsvorhabens für das BBR Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz (ibmb) Technische Universität Braunschweig BBSR-Tagung Brandschutz Quo Vadis? am 24. November 2009 am
MehrRWA Rauch- und Wärmeabzug
RWA Rauch- und Wärmeabzug Basisinformationen, Vorschriften, Konzept Trox Hesco (Schweiz) AG Edgar Meier - Zweck - Arten von Rauch und Wärmeabzügen - Gesetzliche Vorschriften - Bemessung - Zusammenfassung
MehrFachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.6: Versammlungsstätten -
ZIELSETZUNG DES TAGES Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Sonderbauten - VI.6: Versammlungsstätten - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Analyse möglicher
MehrAuszug. VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember Sächs. ABI S. 52 -
Auszug VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember 2017 - Sächs. ABI. 2018 S. 52 - Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7/1): Gebäudetreppen; Begriffe, Messregeln, Hauptmaße;
MehrAktenzahl Sachbearbeiter/in: Durchwahl Datum MA DI in Eder 01/ Wien, 15. Mai 2015 Senatsrätin
Alle Dezernate Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) Dresdner Straße 73-75, 2. Stock A - 1200 Wien Telefon: (+43 1) 4000-37200 Telefax: (+43 1) 4000-99-37200
MehrTÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer
TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer Gunther Sohn TÜV Anlagentechnik GmbH Elektro- u. Gebäudetechnik ++49
MehrBrandschutz Sorgen Sie vor!
FICHTNER Sorgen Sie vor! Bei uns brennt es nie! Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang
MehrBrandschutz im Museum
Brandschutz im Museum www.regierung.unterfranken.bayern.de Gliederung: Einführung (Steffen Weber ca. 5 min) - Rechtliche Grundlagen - Ansprechpartner vor Ort Bestandsschutz (Phillip Renninger ca. 5 min)
MehrBrandschutzfachtag 19. April 2018
Arbeitsschutz und Brandschutz in der Planung Stephan Bachmann Bachelor of Eng. Gebäudetechnik Projektingenieur Brandschutz Fachplaner Brandschutz 1 www.brandschutzfachtag.de Agenda Rechtliche Einordnung
MehrOIB Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
OIB Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks zu Punkt der OIB-RL-2.2 2.1 Beziehen sich die Anforderungen an den Feuerwiderstand bei überdachten Stellplätzen innerhalb
MehrBrandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO
Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr
MehrBatiProtec t S.à r.l. 23, rue L-4806 Rodange. Tél.: Fax: batiprotect.lu -
23, rue L-4806 Primäre Ziele des baulichen Brandschutz - Vorbeugen von Brandentstehung und Brandausbreitung; - Rettung von Menschen und Tieren; - wirksame Brandbekämpfung Einteilung der Gebäude Die Aufteilung
MehrRWA: Wann sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vernünftig, wann gefordert?
RWA: Wann sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vernünftig, wann gefordert? Felix Bönecke (M.Eng.) 100% unabhängig 100% Qualität Sicherheitsberater SSI Basler & Hofmann AG, Zürich Brandschutz für Lager &
MehrINFO NÖ BTVO A Wien, Engelsberggasse 4 / 4. OG Tel.: +43 (0) BÜRO DR.
INFO NÖ BTVO 2014 A - 1030 Wien, Engelsberggasse 4 / 4. OG Tel.: +43 (0)1 718 48 68 dr.paula@gpl.at www.paula.at BÜRO DR. PAULA ZT-GMBH BÜRO DR PAULA ZT-GMBH INFO BTVO 2014 2 Februar 2015 INFO BTVO 2014
MehrWas passiert wenn was passiert?
Was passiert wenn was passiert? Brandschutztechnische Beschreibung und Organisation für das Objekt BB Unterweisung entsprechend 14 ASchG Oktober 2014 DI Markus FELLNER, MSc Ziel Die Nutzer sollen die technischen
MehrIndustriebau. Sicher in der Welt der Arbeit? Vortrag zum 3. Berliner Brandschutz-Fachgespräch 12. September 2013
Industriebau Sicher in der Welt der Arbeit? Vortrag zum 3. Berliner Brandschutz-Fachgespräch 12. September 2013 Reinhard Eberl-Pacan Architekten Ingenieure Brandschutz Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf
MehrOIB Richtlinien Schutzhütten in Extremlage. Dipl.-Ing. Thomas Schnitzer-Osl. Fachbereichsleiter Baupolizei, Land Tirol. Bauen für unser Land.
OIB Richtlinien 2019 Schutzhütten in Extremlage Dipl.-Ing. Thomas Schnitzer-Osl Fachbereichsleiter Baupolizei, Land Tirol 1 Inhalt Technische Angelegenheiten der Baupolizei OIB 2019 - Zeitplan Regelung
MehrB A U B E S C H R E I B U N G Vereinfachtes Verfahren
B A U B E S C H R E I B U N G Vereinfachtes Verfahren Bauwerber: Name: Anschrift: E-Mail: Tel. Nr.: Zutreffendes ankreuzen Antragsgegenstand (Kurzbeschreibung mit Angabe des Verwendungszweckes): 1. Angaben
MehrBaubeschreibung. gemäss 23 Abs 1 Z 11 STMK BauG 1. in Verbindung mit dem Bauplatzeignungsformular Stand: November 2017
Baubeschreibung geäss 23 Abs 1 Z 11 STMK BauG 1 sat Zustiungserklärung nach 22 Abs 2 Z 2 Stk BauG in Verbindung it de Bauplatzeignungsforular Stand: Noveber 2017 1. Bauwerber/in Nae: vertreten durch: Anschrift:
MehrRettung von Personen und wirksame Löscharbeiten - bauordnungsrechtliche Schutzziele mit Blick auf die Entrauchung
G. Famers, J. Messerer Rettung von Personen und wirksame Löscharbeiten - bauordnungsrechtliche Schutzziele mit Blick auf die Entrauchung Ein Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht 1 Einführung
MehrDAS NEUE STEIERMÄRKISCHE BAUGESETZ
DAS NEUE STEIERMÄRKISCHE BAUGESETZ ENERGIERELEVANTE NEUERUNGEN AB MAI 2011 neteb ERFAHRUNGSAUSTAUSCHTREFFEN MAI 2011 Die Harmonisierungskonzept -Richtlinien 1 Die Landtagsbeschluss 6. Juli 2010 zur Novelle
MehrErrichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch. 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)
Brandschutznachweis zum Bauantrag vom (Seite 1) 1 Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Straße,
MehrBrandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017
ZIELSETZUNG DES TAGES Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017 Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz 1 Einstufung von Industriebauten und M IndBauRL
MehrBau- und denkmalschutzrechtliche Grundlagen
5426_dachgeschoss 30.05.2011 18:28 Uhr Seite 27 Bau- und denkmalschutzrechtliche Grundlagen Wolfgang Kirchmayer 1 Der Begriff des Dachgeschoßausbaus 1.1 Geschoße, deren Fußbodenfläche mindestens zur Hälfte
MehrFeuerpolizeiliche Überprüfung
Feuerpolizeiliche Überprüfung Die Feuerpolizeiliche Überprüfung (kurz FPÜ) ist im Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz - Oö. FGPG, LGBl. Nr. 113/1994, geregelt. Gemäß 10 Oö. FGPG ist die Gemeinde zur Überprüfung
MehrMerkblatt. Planung von Brandschutz-Anlagen
Merkblatt MB 14-01 Planung von Brandschutz-Anlagen Dezember 2015 Haftungsausschluss: Dieses Dokument wurde sorgfältig von den Experten der vfdb erarbeitet und vom Präsidium der vfdb verabschiedet. Der
MehrAktenzahl Sachbearbeiter/in: Durchwahl Datum MA 37/01509/2013 DI in Eder 01/ Wien, 15. Jän 2013 Senatsrätin
Alle Dezernate Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) Dresdner Straße 73-75, 2. Stock A - 1200 Wien Telefon: (+43 1) 4000-37200 Telefax: (+43 1) 4000-99-37200
MehrSchauhaus Bauhaus Wintersemester 2018/2019. Brandschutztechnische Entwurfsbegleitung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig Fachgebiet Brandschutz
Schauhaus Bauhaus Wintersemester 2018/2019 Brandschutztechnische Entwurfsbegleitung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig Fachgebiet Brandschutz 1 Brandschutztechn. Themen nach Entwurfsbeurteilung Die
MehrNeue Wege im Brandschutz: Gutachten Simulation Versuche. Christian Knab,
Neue Wege im Brandschutz: Gutachten Simulation Versuche Christian Knab, 09.06.2016 Warum ist Brandschutz wichtig? 2 Quelle: www.tagesspiegel.de, abgerufen am 19.04.2016 Quelle: www.derwesten.de, abgerufen
MehrWas passiert wenn was passiert?
Was passiert wenn was passiert? Brandschutztechnische Beschreibung und Organisation für das Objekt BC Unterweisung entsprechend 14 ASchG September 2014 DI Markus FELLNER, MSc Ziel Die Nutzer sollen die
MehrUniversität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke
Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke 22.02.2008 Name, Vorname: Matr.-Nr.: Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Σ
MehrHerausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München
Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:
MehrDas Konzept als Grundlage einer wirksamen Entrauchung Hinweise und Empfehlungen anhand von praktischen Beispielen. Agenda
AGE RoadShow 2010 Das Konzept als Grundlage einer wirksamen Entrauchung Hinweise und Empfehlungen anhand von praktischen Beispielen Heinrich Stadlbauer TÜV SÜD Industrie Service GmbH Westendstr. 199, 80686
MehrWintergärten und Brandschutz. eine brandheiße Sache
Wintergärten und Brandschutz eine brandheiße Sache Dipl.-Ing. Astrid Kensbock Josef Faßbender Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz Weimar, 27.04.2017 1 Astrid Kensbock Dipl.-Ing. für Innenarchitektur
MehrSatzung. Zweck der Brandschau
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und für die Erbringung sonstiger brandschutztechnischer Leistungen in der Stadt Fröndenberg/Ruhr vom 14. 12. 2009, geändert durch
MehrDie Rettungswege aus Sicht der Feuerwehr. OBR Dipl.-Ing. Dietmar Grabinger
Die Rettungswege aus Sicht der Feuerwehr OBR Dipl.-Ing. Dietmar Grabinger Vorab! Die Feuerwehr kann in Sonderbauten mit vielen Menschen die Personenrettung nicht sicherstellen; sie ist darauf angewiesen,
MehrUmsetzung der OIB-Richtlinien in den Kärntner Bauvorschriften
Umsetzung der OIB-Richtlinien in den Kärntner Bauvorschriften DI Johannes Hairitsch Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at
MehrSchutzziele Brandschutzingenieurwesen aus Sicht der Feuerwehr. Brandschutzingenieurwesen aus Sicht der Feuerwehr. 1.
aus Sicht der Feuerwehr Dipl.-Phys. Georg Spangardt, Oberbrandrat Jahrgang 1962 Diplom-Physiker; Schwerpunkt: experimentelle Kernphysik in Bochum Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft in Düsseldorf
Mehr