Umgang mit brandschutztechnischen Anforderungen gemäß OIB-Richtlinien bei Zu- und Umbauten eine baubehördliche Betrachtung

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1 Umgang mit brandschutztechnischen Anforderungen gemäß OIB-Richtlinien bei Zu- und Umbauten eine baubehördliche Betrachtung SR in MA 37 Kompetenzstelle Brandschutz (KSB)

2 Inhalt gesetzliche Grundlagen an Hand BO für Wien - Umgang mit Abweichungen/Alternativen - Brandschutzkonzept Definitionen gemäß BO für Wien Lösungsansätze zur Einhaltung der baubehördlichen (gesetzlichen) Vorschriften Zusammenfassung 2

3 Gesetzliche Grundlagen Harmonisierungskonzept Zielorientierte Anforderungen Ebene 1 (Art. 15a B-VG Vereinbarung) Technische Detailanforderungen Ebene 2 6 OIB-Richtlinien Erfüllung bautechnischer Vorschriften 3

4 Gesetzliche Grundlagen Zielorientierte Anforderungen (Schutzziele) am Beispiel Brandschutz Tragfähigkeit des Bauwerkes muss während eines bestimmten Zeitraumes erhalten bleiben Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb eines Gebäudes ist zu begrenzen Ausbreitung von Feuer und Rauch auf Nachbargebäude ist zu begrenzen Bewohner müssen Gebäude unverletzt verlassen oder gerettet werden können Sicherheit der Rettungsmannschaften 4

5 Gesetzliche Grundlagen Technische Detailanforderungen OIB-RL RL 1... Mechanische Festigkeit und Standsicherheit RL 2... Brandschutz - RL Betriebsbauten - RL Garagen, überdachte Stellplätze und Parkdecks - RL 2.3 Gebäude mit Fluchtniveau > 22 m - Leitfaden Abweichungen, Brandschutzkonzepte RL 3... Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz RL 4... Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit RL 5... Schallschutz RL 6... Energieeinsparung und Wärmeschutz - Leitfaden 5

6 Gesetzliche Grundlagen Stand der Umsetzung der OIB-RL:2011 Bundesland LGBl. Nr. Inkrafttreten OIB-RL Anmerkung B 10/2013, 11/ alle Abweichungen K 80/2012, 97/ alle NÖ 1/2015, 3, 4/ alle teilweise Vorgriff OÖ 35/2013, 36/ alle Abweichungen S alle? Stmk 120/ alle T 78/ alle V 84/ alle Abweichungen W 64/2012, 73/ alle 6

7 Gesetzliche Grundlagen Anwendbarkeit der OIB-Richtlinien 2015 in Wien freiwillig sofort (siehe Schreiben der MD BD) - jede Richtlinie für sich in ihrer Gesamtheit - Deklaration, welche Ausgabe (2011, 2015) - keine gesonderte Angabe hinsichtlich 2 WBTV erforderlich verpflichtend seit 2. Oktober 2015 infolge Novellierung der WBTV (LGBl. Nr. 35/2015) 7

8 Gesetzliche Grundlagen Geltungsbereich der OIB-Richtlinien grundsätzlich für Neubau bei Zubau, Umbau, baulichen Änderungen,... - landesgesetzliche Bestimmungen - Anforderungen nach technischer Machbarkeit wirtschaftlichen Möglichkeiten bzw. Zumutbarkeit einhalten Anwendung von 68 BO und/oder 2 WBTV 8

9 Gesetzliche Grundlagen 68 BO für Wien 2 WBTV 9

10 Umgang mit Abweichungen/Alternativen OIB-Leitfaden: Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte (1) Unwesentliche Abweichungen... keine Auswirkungen hinsichtlich - Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen - Brandausbreitung - Nachweis... schlüssige Begründung, warum keine zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen erforderlich 10

11 Umgang mit Abweichungen/Alternativen OIB-Leitfaden (2) Wesentliche Abweichungen... Auswirkungen hinsichtlich Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen Brandausbreitung - Brandschutzmaßnahmen erforderlich - Inhalt des Nachweises Punkte der RL, von denen abgewichen wird Ersatzmaßnahmen, die getroffen werden Begründung der Gleichwertigkeit 11

12 Umgang mit Abweichungen/Alternativen OIB-Leitfaden (3) Brandschutzkonzepte... Arten - Standard-Brandschutzkonzept... auf Basis von gesetzlichen Regelwerken Normen und Richtlinien Kompensationsmaßnahmen mittels verbaler Argumentation - Brandschutzkonzept mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens Brandsimulation und physikalische Modelle Brand- und Rauchversuche (Realversuche) Personenstromanalyse 12

13 Umgang mit Abweichungen/Alternativen OIB-Leitfaden (4) VerfasserInnen TRVB A brandschutztechnische Sachverständige mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung MA 37 (Baubehörde Wien)... jedenfalls - ZiviltechnikerInnen einschlägiger Befugnis - akkreditierte Prüf- bzw. Überwachungsstellen - universitäre Einrichtungen - technische Büros einschlägiger Befugnis - BaumeisterInnen

14 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Problem Festlegung des Schutzniveaus Schutzziele nur allgemein ohne quantitative Kriterien - Konstruktion (Standsicherheit, Resttragfähigkeit) - NutzerInnen bzw. Feuerwehr Temperatur / Wärmestrahlung Mindesthöhe der raucharmen Schicht erforderliche Sichtweite max. Fluchtweg- bzw. Evakuierungsdauer - Nachbarschaft und Umwelt Belastung durch Wärmestrahlung / Temperatur Schadstoffbelastung 14

15 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Risikoorientierte Betrachtungen bei Sondergebäuden (1) Sonderbau Besondere Risiken Wichtige Schutzziele Besondere Maßnahmen Beherbergungsstätten schlafende, mit der Umgebung nicht vertraute Personen Flucht und Rettung von Personen Brandmeldung, Alarmierung, Kennzeichnung der Fluchtwege Verkaufsstätten große Zahl mit der Umgebung nicht vertraute Personen hohe Brandlasten große Brandabschnitte Flucht und Rettung von Personen wirksame Löscharbeiten Brandmeldung, Alarmierung ausreichende Fluchtwege Rauch- und Wärmeabzug Löschanlage Schulen große Zahl auf Anleitung angewiesener Personen Flucht und Rettung von Personen zwei bauliche, ausreichend dimensionierte Fluchtwege organisatorische Maßnahmen 15

16 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Risikoorientierte Betrachtungen bei Sondergebäuden (2) Sonderbau Besondere Risiken Wichtige Schutzziele Besondere Maßnahmen Versammlungsstätten große Zahl mit der Umgebung nicht vertraute Personen große Brandabschnitte lange Fluchtwege Flucht und Rettung von Personen wirksame Löscharbeiten Brandmeldung, Alarmierung, ausreichende Fluchtwege einschl. Kennzeichnung Rauch- und Wärmeabzug organisatorische Maßnahmen Krankenhäuser große Zahl auf Hilfe angewiesene Personen Rettung von Personen Brandmeldung, Alarmierung offene Verbindungen in den Nutzungen Vermeidung von Brandausbreitung für Krankentransport geeignete Fluchtwege organisatorische Maßnahmen 16

17 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Risikoorientierte Betrachtungen bei Sondergebäuden (3) Sonderbau Besondere Risiken Wichtige Schutzziele Besondere Maßnahmen Industriegebäude z.t. hohe Brandlastediche große Brandabschnitte lange Fluchtwege Vermeidung der Brandausbreitung einschl. Sachschutz wirksame Löscharbeiten Brandmeldung, Alarmierung, Rauch- und Wärmeabzug ggf. Löschanlage organisatorische Maßnahmen 17

18 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Definition von Leistungskriterien (1) Sicherheit der Bauteile - Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen - Rettung von Menschen (und Tieren) sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen Möglichkeit für Gebäude normaler Art und Nutzung - Beendigung der Flucht einzelner Personen oder Evakuierung spätestens nach 10 Minuten - Rettung von in Not geratenen Personen innerhalb von Minuten nach Brandausbruch - durch Löschangriff darf Konstruktion über 30/60/90 Minuten (in Abhängigkeit der GK) nicht versagen 18

19 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Definition von Leistungskriterien (2) Personenschutz - Einfacher Nachweis maximale Fluchtweglänge Mindestbreiten (Türen, Gänge, ) - Vereinfachtes Nachweisverfahren raucharme Schichten (DIN 18232, EN 12101) Evakuierungsberechnungen mit Handformeln (Predtetschenski, Milinski) - Allgemeine Nachweisverfahren Evakuierungssimulation Verrauchungssimulation 19

20 Umgang mit Abweichungen/Alternativen Definition von Leistungskriterien (3) Leistungskriterien in Abhängigkeit der Aufenthaltsdauer (ca. 30 Minuten, ca. 15 Minuten, > 5 Minuten) - CO-Konzentration ( ppm) - CO 2 -Konzentration (1 3 Vol.-%) - Wärmestrahlung (1,7 2,5 kw/m²) - Gastemperatur (50 / 60 C) - Rauchdichte (0,1 0,2 m -1 ) - Sichtweite (10-20 m) 20

21 Definitionen gemäß 60 BO für Wien Zubauten alle Vergrößerungen eines Gebäudes in waagrechter oder lotrechter Richtung, ausgenommen die Errichtung von Dachgauben Umbauten jene Änderungen des Gebäudes, durch welche die Raumeinteilung oder die Raumwidmungen so geändert werden, dass nach Durchführung der Änderungen das Gebäude als ein anderes anzusehen ist liegt auch dann vor, wenn solche Änderungen selbst nur ein einzelnes Geschoß betreffen. Der Einbau von Wohnungen oder Teilen davon in das Dachgeschoß gilt nicht als Umbau 21

22 Definitionen gemäß 60 BO für Wien bauliche Änderungen Änderungen oder Instandsetzungen von Bauwerken, wenn diese von Einfluss auf die Festigkeit, die gesundheitlichen Verhältnisse, die Feuersicherheit oder auf die subjektiv-öffentlichen Rechte der Nachbarn sind oder durch sie das äußere Ansehen oder die Raumeinteilung geändert wird, sowie jede Änderung der bewilligten Raumwidmungen oder des bewilligten Fassungsraumes eines Bauwerks Bestandssanierung z.b. brandschutztechnische Verbesserungen 22

23 Lösungsansätze zur Einhaltung der Vorschriften bei Zubauten derzeit geltende Anforderungen neue Bauteile europäische Brandschutznomenklatur Anwendung bei - Dachgeschoßzubauten - neue Treppenhäuser - 23

24 Lösungsansätze zur Einhaltung der Vorschriften bei Umbauten in Form von Nutzungsänderungen Problemstellung grundsätzlich Einhaltung der geltenden Anforderungen, jedoch unter Berücksichtigung der - technischen Machbarkeit und - wirtschaftlichen Möglichkeiten bzw. Zumutbarkeit Umgang mit - bestehenden Bauteilen, die nicht den (europäischen) Anforderungen der OIB-Richtlinien entsprechen - bestehenden Türen zu Treppenhäusern 24

25 Lösungsansätze zur Einhaltung der Vorschriften bei Umbauten in Form von Nutzungsänderungen Lösungsansatz Prüfung, ob Gebäude den damaligen Rechtsvorschriften entsprochen hat (konsensgemäße Ausführung) zielorientierte Formulierung für Bauteile anlagentechnische Brandschutzeinrichtungen Brandschutzkonzept 25

26 Lösungsansätze zur Einhaltung der Vorschriften Bestandssanierungen in Form von brandschutztechnischen Verbesserungen Richtlinie der MA 37 über brandschutztechnische Sicherheitsstandards in Bildungseinrichtungen, u.a. - Türen in E 30 C zu Treppenhäusern - Rauchabzugseinrichtungen in Treppenhäusern - Verbesserung der Fluchtwegsituation - Brandfrüherkennung (Rauchwarnmelder, BMA) - Alarmierungseinrichtungen - Ausbildung von Räumen mit erhöhter Brandgefahr gemäß Punkt 3.9 der OIB-Richtlinie 2 26

27 Lösungsansätze zur Einhaltung der Vorschriften Bestandssanierungen in Form von brandschutztechnischen Verbesserungen Richtlinie der MA 37 über brandschutztechnische Sicherheitsstandards in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, u.a. - Verbesserung der Fluchtweg- und Evakuierungssituation - Rauchabzugseinrichtungen in Treppenhäusern - Brandfrüherkennung (Rauchwarnmelder, BMA) - Alarmierungseinrichtungen - Ausbildung von Räumen mit erhöhter Brandgefahr gemäß Punkt 3.9 der OIB-Richtlinie 2 - organisatorische Maßnahmen 27

28 Zusammenfassung unterscheide - Verbesserungen bei bestehenden Gebäuden unter Berücksichtigung des Konsenses - Zubauten, Umbauten, bauliche Änderungen, wenn Verbesserungen, dann richtig Vorsicht bei Brandschutzkonzepten Abstimmung mit Behörde und Sachverständigen wird dringend empfohlen 28

29 Oberverwaltungsgericht Münster, 10 A 363/86 vom Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. 29

30 Homepage: Adressen: MA 37: MA 37 - KSB: ksb@ma37.wien.gv.at DI Irmgard Eder: irmgard.eder@wien.gv.at Telefon: DI Irmgard Eder: 4000 /

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