Thema: Druckbelüftung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Thema: Druckbelüftung"

Transkript

1 Thema: Druckbelüftung Einführung - Abkehr von Rauchabzugsanlagen zu Druckbelüftungsanlagen Einsatz in Stiegenhäusern und Fluchtwegen Richtlinien und TRVB (bis zum Jän Hochhausrichtlinie und ab gilt die ONR 2200 und die TRVB S112 ) Wie ist grundsätzlich zu unterscheiden Funktionsweise von DBA Schutzziele Druckbelüftungsanlagen Abnahme

2 Einführung Abkehr von Rauchabzugsanlagen zu Druckbelüftungsanlagen Funktionsprinzip DBA: Durch den Aufbau eines definierten Überdrucks im Treppenraum gegenüber der angrenzenden Nutzungseinheit soll das Eindringen von Rauch in den Fluchtweg verhindert werden. Warum Überdruck in Flucht- und Rettungswegen und nicht Entrauchung? Treppenräume und Flure sind keine Brandräume. Mögliche Brandräume stellen dagegen die angrenzenden Nutzungseinheiten dar. Eine maschinelle Entrauchung erzeugt immer einen Unterdruck im beaufschlagten Raum. Dies kann bewirken, dass aus den Nutzungseinheiten Brandrauch in das Treppenhaus oder den Flur gesaugt wird und der Rettungsweg unpassierbar wird. Die Behandlung von Flucht- und Rettungswegen sollte deshalb immer in Verbindung mit einem Zuluftventilator erfolgen, um im Rettungsweg einen Überdruck gegenüber der Nutzungseinheit zu erzielen

3 Einsatz Innen liegende Stiegenhäuser Hochhäuser Sicherheitsstiegenhäuser Fluchttunnel Raumschutz Verhinderung des Raucheintrittes in die geschützten Bereiche durch - Überdruck bei geschlossenen Türen Druckkriterium (DK) - Strömung bei geöffneter Tür Strömungskriterium (SK)

4 Richtlinien und TRVB TRVB S112 Druckbelüftungsanlagen (DBA) ONR /07 (erste Fassung 12/2005) Gebäude mit besondern brandschutztechnischen Anforderungen (Hochhäuser) ÖNORM EN Rauch und Wärmefreihaltung Teil 6: Differenzdrucksysteme 120 BO (Landesgesetzblatt Wien) Wien ist anders Auf Grund 120 BO gilt: 1. Bauvorhaben bis eingereicht. gilt Weisung vom , MA 37- B/19854/ Bauvorhaben (Neubauten) nach dem eingereicht. gilt die ONR (Brandschutz in Hochhäusern) als Regel der Technik heranzuziehen 3. Umbau, Zubau - mehr als 2 neu zu schaffende Ebenen (Geschosse) ONR 2200 auf gesamtes Gebäude anzuwenden - Maximal 2 neu zu schaffende Ebenen (Geschosse) teilw. Erleichterungen

5 Wie ist grundsätzlich zu unterscheiden Für Wien 120 BO Fußbodenoberkante des höchsten Aufenthaltsraums 22 m über tiefsten Punkt des außenliegenden Geländes (Erleichterung) 7f. Hochhäuser Gebäude deren oberster Anschluss einschließlich aller Dachaufbauten gem. 81 Abs. 6 und 7 mehr als 35 m über den tiefsten Punkt des anschließenden Geländes Österreich ONR Hochhäuser mit Aufenthaltsniveau > 32 m Sicherheitstreppenhäuser Hochhäuser mit Aufenthaltsniveau < 32 m Normaltreppenhäuser Auf Grund der Einteilung werden die verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen. (Stiegenhäuser-Anzahl und Ausführung, Schleusen, Feuerwehraufzüge (gem. TRVB A 150), Brandabschnittsgrößen usw.)

6 Funktionsweise von DBA Überdruck: Druckkriterium DK = 50 Pa Türöffnungskraft 100 N Gem. TRVB Pkt. 7.2 Δp TMAX = 2(100-F TO )(b T -d)/(a T x b T ) ΔpTMAX FTO bt D Maximal zulässige Druckdifferenz in Pa an einer Türe, so dass 100 N Öffnungskraft nicht überschritten wird Kraft in N, die am Türgriff anzuwenden ist, um die Türe bei Nichtbetrieb der DBA zu öffnen (berücksichtigt u.a. die Schließkraft des Türschließers) Türbreite in m Abstand des Mittelpunktes des Türgriffes von der dem Türgriff näher gelegenen Türkante in m AT Fläche des Gehflügels in m²

7 Funktionsweise von DBA Gegenströmung Strömungskriterium (SK) DBA für Aufenthaltskonzept 1 m/s DBA für Räumungsarlamkonzept 1 m/s DBA für Brandbekämpfungskonzept 2 m/s DBA für Raumschutzkonzept

8 Schutzziele Rauchfreihaltung von Fluchtwegen außerhalb des Brandbereichs während der Fluchtphase einzelner oder mehrerer Personen DBA für Aufenthaltskonzept DBA für Räumungskonzept während der Fluchtphase einzelner oder mehrerer Personen und Bereitstellung eines rauchfreien Angriffsweges für die Feuerwehr DBA für Brandbekämpfungskonzept Schutz wertvoller Ausrüstungen (z.b. EDV-Anlagen) in geschützten Bereichen vor zerstörender (z.b. korrosiver) Raucheinwirkung DBA für Raumschutzkonzept

9 Druckbelüftungsanlagen Zuluft über Ventilator - Schacht Einblasöffnung Überströmklappe oder eigene Zuluft für Schleuse Abströmöffnungen oder Abluft mechanisch über Schacht im ungeschützten Bereich Verhinderung der Rauchübertragung in andere Brandabschnitte Geschosse

10 Druckkriterium

11 Strömungskriterium

12 Erleichterung Alternative Variante (Löschangriff Brandebene)

13 Feuerwehraufzug Ausführung gemäß TRVB A 150 / 2005 Zugang nur über brandgeschützte geschlossen Vorräume (druckbelüftet (50Pa) oder mit 30-fachen stündlichem Luftwechsel durchspült) Eigene Druckbelüftungsanlage Schächte und Triebwerksräume sind mit dem gleichem Druck wie die Vorräume zu beaufschlagen. Münden mehrere Aufzüge in die gemeinsamen Vorräume so sind die diese auch mit einer Drückbelüftung auszuführen. Die Lüftungsanlagen für diese, sind als eigene Lüftungsanlage zu konzipieren. Notwendige Einrichtungen (z.b. Ventilator) sind außerhalb von Schächten und Triebwerksräumen anzuordnen. Die Schachtkopfentlüftung kann mit dem Druckentlastungsorgan (Klappe) integriert werden

14 Komponenten der DBA Zuluftventilator Zuluftschächte, Einblasöffnungen Überströmlappen Abströmöffnungen bzw. Abströmschächte

15 Schachtkopfentlüftung

16 Abnahme Abnahme erfolgt durch akkreditierte Prüfstelle kein Ziviltechniker Erforderliche Unterlagen: Einreich- Installation- und Wartungsunterlagen Abschlussprüfung: - Funktionstest (DL, SK, Türöffnungskraft) Strömungskriterium: 1 m/s, 2 m/s Druckkriterium - Bewertung der Messergebnisse Wer darf in Zukunft DBA Anlagen installieren? Gemäß TRVB S112, zertifizierte Unternehmen, die Zertifizierungsstelle ist in Vorbereitung

17 LITERATUR ÖNORMEN EN Feuerwiderstandsprüfung für Installationen Teil 2 Brandschutzklappen M 7625 Prüfanforderungen BSK M 7626 Luftleitungen mit brandschutztechn. Anforderungen H 6025Lüftungstechnische Anlagen Brandschutzklappen H 6029 (VN Mai 97) BRA, BRE,... H 6031 Einbau von Brandschutzklappen F 3070 Instandhaltung BMA F 3001 Brandfallsteuerung TRVB`s A 150 Feuerwehraufzüge O 120 Betriebsbrandschutz Eigenkontrolle S 112 Druckbelüftungsanlagen S 123 BMA S 125 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen S 151 Brandfallsteuerung N 106 Brandschutz in Mittel- u. Großgaragen 129 Hochhäuser (gr. 25m) 137 Hohe Häuser (gr. 12m) B108 Baulicher Brandschutz Sonstige ONR 2200 Gebäude mit besonderen brandschutztechnischen Anforderungen (Hochhäuser) Rauch u. Wärme Abzugsanlagen (Dipl.Ing. K.H.Quenzel) Vorbeugender Brandschutz (Dipl.Ing. K.H. Quenzel)

18 Besuchen Sie uns auf:

Druckbelüftungsanlagen

Druckbelüftungsanlagen Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von Flu Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von Fluchtwegen Dipl.-Ing. Frank Peter Prüfstelle für Brandschutztechnik des ÖBFV A-1050 Wien Siebenbrunnengasse

Mehr

Bemessung der Rauchschutz-Druckanlage für den Sicherheitstreppenraum

Bemessung der Rauchschutz-Druckanlage für den Sicherheitstreppenraum Bemessung der Rauchschutz-Druckanlage für den Sicherheitstreppenraum Dipl.Ing Lutz Eichelberger Geschäftsbereichsleiter Ventilatoren und Brandschutz LE@Alfred-Eichelberger.de Tel.: 030-6007-125 Natürliche

Mehr

I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik GmbH

I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik GmbH I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik GmbH Sicherheitstreppenraum einfach erklärt Besondere Anforderungen und Probleme bei der Umsetzung Bernd Konrath I.F.I. Institut für Industrieaerodynamik GmbH Institut

Mehr

BSR Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt.

BSR Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. BSR 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz 06.03.2015 Schulung Planer 2015 1 Inhalt Grundsätze RWA-Konzepte Notwendigkeit

Mehr

Das Konzept als Grundlage einer wirksamen Entrauchung Hinweise und Empfehlungen anhand von praktischen Beispielen. Agenda

Das Konzept als Grundlage einer wirksamen Entrauchung Hinweise und Empfehlungen anhand von praktischen Beispielen. Agenda AGE RoadShow 2010 Das Konzept als Grundlage einer wirksamen Entrauchung Hinweise und Empfehlungen anhand von praktischen Beispielen Heinrich Stadlbauer TÜV SÜD Industrie Service GmbH Westendstr. 199, 80686

Mehr

Rauchfreihaltung von Treppenräumen

Rauchfreihaltung von Treppenräumen von Treppenräumen Dipl.-Ing. Jörg Seydler Wenn der Treppenraum verraucht... Dachstuhlbrand Mülheim a.d.r. 12/2006 Inhaltsübersicht als Nachweis der Innenliegende Treppenräume BauO NRW 37 (4) Notwendige

Mehr

Rauchschutz für f r Rettungswege

Rauchschutz für f r Rettungswege Rauchschutz für f r Rettungswege Brand in Hoyerswerda Gegenüberstellung RWA zur SÜLA Funktionsweise Sicherheits-Überdruck-Lüftungs-Anlage Realbrandversuch in Leipzig DIN EN 12101-6 Druckdifferenzsysteme

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Bauprüfdienst (BPD) 4/2016 Sicherheitstreppenräume in Wohngebäuden Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand des

Mehr

Rauchfreihaltung. Fluchtwege. Rettungswege.

Rauchfreihaltung. Fluchtwege. Rettungswege. Rauchfreihaltung. Fluchtwege. Rettungswege. Druckbelüftungsanlagen Aufenthaltskonzept mit Feuerwehrlift (TRVB 150 A Fall Fa) The art of handling air DACHGESCHOSS Die Kunst, souverän mit Luft umzugehen,

Mehr

Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m

Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m Ausgabe: Oktober 2011 I. Allgemeines Für die Ausgabe der OIB-Richtlinie 2 "Brandschutz" hat

Mehr

Rauchschutzdruckanlagen

Rauchschutzdruckanlagen Rauchschutzdruckanlagen Februar 2016 Prof. Dr. Schütz Folie-1 Muster-Hochhaus-Richtlinie, 2008 4.2 Notwendige Treppenräume, Sicherheitstreppenräume 4.2.8 Vor den Türen innenliegender Sicherheitstreppenräume

Mehr

ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN

ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien ERLÄUTERNDE BEMERKUNGEN OIB-RL 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m OIB-330.2-018/15 MÄRZ 2015 OIB-Richtlinie

Mehr

Prüfung von Rauchschutzdruckanlagen RDA in der Planung und im Betrieb

Prüfung von Rauchschutzdruckanlagen RDA in der Planung und im Betrieb Brandschutz-Tagung 2011 25.Nov. 2011 Erfahrungsaustausch der Prüfsachverständigen nach PrüfVO NRW in der Planung und im Betrieb Dipl.-Ing. Johann Esser Geschäftsfeldleiter Gebäudetechnik TÜV Rheinland

Mehr

5. Technische Anforderungen 60849:1998)

5. Technische Anforderungen 60849:1998) 1 EN 60849 1998-04 Tonsysteme für Notrufzwecke (IEC 5. Technische Anforderungen 60849:1998) 2 OENORM EN 12094-1 2015-01 Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen - Bauteile für Löschanlagen mit gasförmigen 10.2

Mehr

Aicher, De Martin, Zweng AG Herzlich willkommen zu. 3. September Umweltarena Spreitenbach.

Aicher, De Martin, Zweng AG Herzlich willkommen zu. 3. September Umweltarena Spreitenbach. icher, De Martin, Zweng G LifeCycle@Gebäude, 03.09.2014 usbildungstag Hans bicht G 30.04.2014 Herzlich willkommen zu Emanuel Niederhauser Bereichsleiter nlagentechnischer Brandschutz icher, De Martin,

Mehr

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Erlass vom 1. Innenliegende Treppenräume 2. Begriffe 3. Allgemeine Anforderungen 4. Anforderungen

Mehr

Bau- und Feuerpolizei DER RETTUNGSWEG

Bau- und Feuerpolizei DER RETTUNGSWEG Bau- und Feuerpolizei DER RETTUNGSWEG Der Rettungsweg OIB RICHTLINIE 2 Brandschutz März 2015 5 Flucht- und Rettungswege 5.2 Rettungswege OIB RL 2 5.1 Fluchtwege 5.1.1 Von jeder Stelle jedes Raumes ausgenommen

Mehr

AUSLEGUNGSGRUNDSÄTZE FÜR RAUCHSCHUTZ- DRUCKANLAGEN IN SICHERHEITSTREPPENRÄUMEN

AUSLEGUNGSGRUNDSÄTZE FÜR RAUCHSCHUTZ- DRUCKANLAGEN IN SICHERHEITSTREPPENRÄUMEN AUSLEGUNGSGRUNDSÄTZE FÜR RAUCHSCHUTZ- DRUCKANLAGEN IN SICHERHEITSTREPPENRÄUMEN Prof. Dr.-Ing. Karl-Josef Albers 1, Dipl.-Ing. Bernd Rahn 2 1 FHT Esslingen, Fachbereich Versorgungstechnik und Umwelttechnik

Mehr

Aktenzahl Sachbearbeiter/in: Durchwahl Datum MA 37/01516/2013 DI in Eder 01/4000-37201 Wien, 15. Jän 2013 Senatsrätin

Aktenzahl Sachbearbeiter/in: Durchwahl Datum MA 37/01516/2013 DI in Eder 01/4000-37201 Wien, 15. Jän 2013 Senatsrätin Alle Dezernate Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) Dresdner Straße 73-75, 2. Stock A - 1200 Wien Telefon: (+43 1) 4000-37200 Telefax: (+43 1) 4000-99-37200

Mehr

Was kennzeichnet eine wirtschaftliche Rauchschutz- Druckanlage (RDA)?

Was kennzeichnet eine wirtschaftliche Rauchschutz- Druckanlage (RDA)? Was kennzeichnet eine wirtschaftliche Rauchschutz- Druckanlage (RD)? David Burkhardt, dipl. HLK-Ing. HTL icher, De Martin, Zweng G Zürich, 17. November 2011 Begriffe im deutschsprachigen Raum Differenzdruckanlage

Mehr

Forderungen der Bauordnungen an Fenster als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen

Forderungen der Bauordnungen an Fenster als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen Forderungen der en an als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen Musterbauordnung September 2012 Definitionen: Aufenthaltsräume Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von

Mehr

Konsequenz: der Treppenraum ist verraucht

Konsequenz: der Treppenraum ist verraucht SÜLA Sicherheits-Überdruck-Lüftungs-Anlage Rauchfreie Fluchtwege retten Leben Die Alternative zum 2 Rettungsweg! Inhaltsverzeichnis Seite Systemvergleich RWA - LBM SÜLA 3 Realbrandversuch Leipzig 4 LBM

Mehr

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Kommentar zur Musterbauordnung von Prof. Messer und Thorsten Häßler Definitionen: Nutzungseinheiten Unter einer Nutzungseinheit versteht man ein oder mehrere Aufenthaltsräume, die von einem Nutzer so genutzt

Mehr

Rauchfreihaltung innenliegender

Rauchfreihaltung innenliegender Ingenieure für Brandschutz Rauchfreihaltung innenliegender Sicherheitstreppenräume Schutzzielorientiertes Konzept bei Druckbelüftungsanlagen von Dipl.-Ing. Karsten Foth und Martin Steinert, M.Eng. (hhpberlin)

Mehr

Berufsfeuerwehr Innsbruck Vorbeugender Brandschutz. Der Rettungsweg Sicherstellung durch die Feuerwehr. Voraussetzungen für den Außenangriff

Berufsfeuerwehr Innsbruck Vorbeugender Brandschutz. Der Rettungsweg Sicherstellung durch die Feuerwehr. Voraussetzungen für den Außenangriff Der Rettungsweg Sicherstellung durch die Feuerwehr Voraussetzungen für den Außenangriff 2.Rettungs- und Angriffsweg 1.Rettungs- und Angriffsweg Rettungs- und Angriffsweg Ein Stiegenhaus + Feuerwehr Zwei

Mehr

Formular für Stellungnahmen zu TRVBs Datum: / Version: TRVB: 150 S:2017

Formular für Stellungnahmen zu TRVBs Datum: / Version: TRVB: 150 S:2017 gesamter Text Folgende allgemeine Korrekturen sind (noch) durchzuführen: einheitliche Schreibweise von muss / muß muss einheitliche Schreibweise von dass / daß Stiegenhäuser / Treppenhäuser (beachte Text

Mehr

Brandschutz bei Lüftungstechnischen Anlagen, Brandschutzklappen, Abschottungen

Brandschutz bei Lüftungstechnischen Anlagen, Brandschutzklappen, Abschottungen Brandschutz bei Lüftungstechnischen Anlagen, Brandschutzklappen, Abschottungen IBS-Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung GmbH Mayr Konrad Prüftechniker Anforderungen beim Durchdringen

Mehr

FACHSTUDIUM M.SC. BRANDSCHUTZ I

FACHSTUDIUM M.SC. BRANDSCHUTZ I FACHSTUDIUM M.SC. BRANDSCHUTZ I - Parkpalette. â«bauordnungsrechtlicher Begriff. â«garage. â«groãgarage, Mittelgarage, Kleingarage. â«geschlossene oder offene Garage. 03.12. Fachstudium M.Sc. Brandschutz

Mehr

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall

Mehr

Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind

Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind Jahresfachtagung 2010 Die neue PrüfVO Auswirkungen auf die Prais Dipl.-Ing. 1/20 Andreas Holler Jahresfachtagung 2010 Inhalt Die neue PrüfVO Änderungen gegenüber der TPrüfVO Auswirkungen auf die Prais

Mehr

Dimensionierung Überdruckbelüftungssysteme am Beispiel eines Hochhauses in der Stadt Zürich

Dimensionierung Überdruckbelüftungssysteme am Beispiel eines Hochhauses in der Stadt Zürich SICHERHEITS-FACHKONGRESS 2009 Dimensionierung Überdruckbelüftungssysteme am Beispiel eines Hochhauses in der Stadt Zürich Grundlagen und Schutzziele von Überdruckbelüftungssystemen Dimensionierung und

Mehr

Referent: AktionsgemeinschaftEntrauchung. LutzEichelberger. AlfredEichelbergerGmbH&Co.KGVentilatorenfabrik MarienthalerStraße Berlin

Referent: AktionsgemeinschaftEntrauchung. LutzEichelberger. AlfredEichelbergerGmbH&Co.KGVentilatorenfabrik MarienthalerStraße Berlin Referent: LutzEichelberger AlfredEichelbergerGmbH&Co.KGVentilatorenfabrik MarienthalerStraße41 12359Berlin www.alfred-eichelberger.de Inhalte Rauchschutz-Druckanlagen(Überdruckanlagen) fürdie Rauchfreihaltung

Mehr

ÖNORM EN 81-1/ -2:2010

ÖNORM EN 81-1/ -2:2010 NORMEN & GESETZE Ing. Eugen Ramoser Leitung Technik & Projektmanagement Manager Technische Regelwerke und Gesetze Experte im Komitee 017 (Aufzüge) im Austrian Standards Institute September 2011 ÖNORM EN

Mehr

Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist. Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger

Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist. Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger Prüfung des Lüftungsgesuchs Grundlagen: Bauordnung des Landes NRW BauO NRW besonders 3, 42 Baugenehmigung

Mehr

Merkblatt. zur Prüfung von Feuerwehraufzügen

Merkblatt. zur Prüfung von Feuerwehraufzügen Merkblatt zur Prüfung von Feuerwehraufzügen Feuerwehraufzüge dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr als gesicherter Angriffsweg und zur Rettung von Menschen mit Behinderung. Sie müssen auch im Brandfall

Mehr

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen

Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Ing. Peter Kovacs Leiter des Objektmanagements in der MA 34 Vorstandsvorsitzender-Stv. der Facility Management Austria Leiter des AK Facility Management im Österreichischen

Mehr

Prüfung Druckbelüftungsanlagen

Prüfung Druckbelüftungsanlagen Prüfung Druckbelüftungsanlagen Dr.-Ing. Dietmar J. Richter Prüfsachverständiger für - Lüftungsanlagen - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und - Feuerlöschanlagen Folie-1 Gesetzliche Grundlagen zur Richtlinie

Mehr

Kleine Verkaufsstätten

Kleine Verkaufsstätten Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der

Mehr

Willkommen zum Vortrag Brandschutz in Lüftungsanlagen. Alfred Freitag Vorsitzender der IG-BSK

Willkommen zum Vortrag Brandschutz in Lüftungsanlagen. Alfred Freitag Vorsitzender der IG-BSK Willkommen zum Vortrag Brandschutz in Lüftungsanlagen Alfred Freitag Vorsitzender der IG-BSK 1 Mitglieder 2 Ziele und Aufgaben Interessen Gemeinschaft Brandschutz- und Entrauchungs-Systeme Ziel Förderung

Mehr

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich: TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie

Mehr

Nachweis des baulichen Brandschutzes

Nachweis des baulichen Brandschutzes Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 22.11.2002 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

handelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten

handelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten Dr. Rüdiger Hass, Prüfingenieur für Brandschutz VPI Brandschutzplanung 2017 Brandschutztechnische Bewertung von Krankenhäusern 1 Inhalt des Vortrags Brandschutz im baurechtlichen Genehmigungsverfahren

Mehr

Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausrichtlinie HHRL M-V)

Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausrichtlinie HHRL M-V) Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausrichtlinie HHRL M-V) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Vom 23. März 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

Fachplanerin / Fachplaner

Fachplanerin / Fachplaner Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen, insbesondere zur Brandschutzproblematik Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Bauherrin/Bauherr Antragstellerin/Antragsteller Fachplanerin / Fachplaner

Mehr

Rauchschutz-Druck-Anlagen RDA Rauchschutz-Spüllüftungs-Anlagen RSA Steuerungen für Rauchschutz-Technik

Rauchschutz-Druck-Anlagen RDA Rauchschutz-Spüllüftungs-Anlagen RSA Steuerungen für Rauchschutz-Technik Wind-Regen- Sensor Sirene Rauchschutz-Druck-Anlagen RDA Rauchschutz-Spüllüftungs-Anlagen RSA Steuerungen für Rauchschutz-Technik Türöffnungskraft max. 100 N Diff.-Druck min. 15 Pa Boschstraße 62-66, 50171

Mehr

1 Einführung. 1.1 Taktische Grundsätze beim Brandeinsatz in Gebäuden

1 Einführung. 1.1 Taktische Grundsätze beim Brandeinsatz in Gebäuden 1 Einführung 1.1 Taktische Grundsätze beim Brandeinsatz in Gebäuden Der wohl am häufigsten von der Feuerwehr verwendete Angriffsweg zu einer Brandstelle in einem mehrgeschossigen Gebäude führt über den

Mehr

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten Rettungswege Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten 1 2 Rettungswege Rettung für wen? wie? 3 Rettungswege Rettung für

Mehr

MISTRAL-Druck-Regel-Ventil

MISTRAL-Druck-Regel-Ventil MISTRAL-Druck-Regel-Ventil eingesetzt zwischen Treppenraum und Schleuse, verteilt den wirksamen Differenzdruck auf die beiden Türen der Schleuse (Druckkaskade). Gleichzeitig wird in Verbindung mit einer

Mehr

TECHNIK VENTILATOREN PROZESSE

TECHNIK VENTILATOREN PROZESSE GEGRÜNDET 1985 Das Unternehmen wurde durch EUR Ing. Rudolf Kramar zunächst als Tochtergesellschaft der Gebhardt Ventilatoren GmbH mit Sitz in Waldenburg/BRD gegründet, und hatte damals den Firmensitz in

Mehr

Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert?

Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert? Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert? Was bedeuten die Änderungen für Betreiber und Bauherren? (Verschiebung hin zum Betreiber? PrüfVO, BetrSichV) Was gilt für bestehende Anlagen? Folie 1 Was

Mehr

FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG KOMPETENZ IM BRANDSCHUTZ

FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG KOMPETENZ IM BRANDSCHUTZ FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG BRANDSCHUTZTECHNIK ICB Engineering GmbH leistet als Ingenieurbüro eine umfangreiche Planungs-, Beratungs- und Prüfungsleistung für Brandschutzanlagen. In Industrie und

Mehr

Hat die neue Industriebau-Richtlinie Auswirkungen auf die Entrauchung und die erreichbaren Schutzziele?

Hat die neue Industriebau-Richtlinie Auswirkungen auf die Entrauchung und die erreichbaren Schutzziele? Hat die neue Industriebau-Richtlinie Auswirkungen auf die Entrauchung und die erreichbaren Schutzziele? Grundlagen und Maßnahmen zur Entrauchung von Räumen Dipl.-Ing. Thomas Hegger, Detmold Rauchgasbildung

Mehr

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) 63.059 100 09.14 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom: ( 11 BauVorlVO) Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) Eingang Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung, Flur, Flurstücke Vorhaben

Mehr

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Sachbearbeiter/in: DI in Eder Senatsrätin

Sachbearbeiter/in: DI in Eder Senatsrätin Alle Dezernate Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) Dresdner Straße 73-75, 2. Stock A - 1200 Wien Telefon: (+43 1) 4000-37200 Telefax: (+43 1) 4000-99-37200

Mehr

23. Dezember 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter

23. Dezember 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter Sicherheitsstrukturen h it t der HdM 23. Dezember 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter 1 16. Mai 2011 Martin Roos Technischer Betriebsleiter 2 unrealistische Filmdarstellung 16. Mai 2011 Martin

Mehr

Aktenzahl Sachbearbeiter/in: Durchwahl Datum MA 37-A/40765/2013 DI Dr. Eder 01/4000-37141 Wien, 21. Okt 2013 Oberstadtbaurat

Aktenzahl Sachbearbeiter/in: Durchwahl Datum MA 37-A/40765/2013 DI Dr. Eder 01/4000-37141 Wien, 21. Okt 2013 Oberstadtbaurat Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Fachgruppen Gruppe A (Aufzüge und Ölfeuerungsanlagen) Dresdner Straße 73-75, 4. Stock A 1200 Wien Telefon: (+43 1) 4000-37140 Telefax: (+43 1)

Mehr

BSR Lufttechnische Anlagen

BSR Lufttechnische Anlagen BSR 25-15 Lufttechnische Anlagen 11.12.2014 BSR 25-15 1 Rauchauslöseeinrichtung 3.6 Luftaufbereitungsapparate 3.6.6 Luftaufbereitungsapparate, welche mehrere Lüftungsabschnitte (lüftungstechnisch zusammengefasste

Mehr

Sicherheits-Überdruck-Lüftungs-Anlage. Rau

Sicherheits-Überdruck-Lüftungs-Anlage. Rau Sicherheits-Überdruck-Lüftungs-Anlage Rau Inhaltsverzeichnis Seite Systemvergleich RWA - SÜLA 3 Realbrandversuch Leipzig 4 SÜLA Beschreibung 6 SÜLA Vorteile 7 SÜLA Funktionsweise 8 SÜLA Aufbau 9 Bauliche

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf

Mehr

Flucht,- und Rettungswege

Flucht,- und Rettungswege Flucht,- und Flucht- und Rettung Wenn die Flucht- und sicher sind, dann. 04/13 1 BGV A 8 Teil VI. Prüfungen 20 Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Einsatz und

Mehr

Brandschutz in der Schweiz

Brandschutz in der Schweiz Brandschutz in der Schweiz Dr Didier Gandini Folie 1 1 Qualitätssicherung 2 Folie 2 TÜV SÜD Process Safety 1 Übersicht Richtlinien 2015 und 2003 Folie 3 Qualitätssicherung in Brandschutz: vor 2015 Branschutzplanner

Mehr

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes

Mehr

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Fassung Dezember 2000 Aufgrund von 81 Abs. 1 Nr. 3 und 4 MBO b)c) wird verordnet: Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich

Mehr

Brandschutzpläne. Anwendung; die neue Richtlinie TRVB 121 O. Brandschutzpläne.

Brandschutzpläne. Anwendung; die neue Richtlinie TRVB 121 O. Brandschutzpläne. Brandschutzpläne Anwendung; die neue Richtlinie TRVB 121 O www.ooelfv.at Anwendungsgrund nicht geändert In Oö. bei Risikoobjekten: Betriebsbauten, die der Störfallverordnung unterliegen Betriebsbauten,

Mehr

Evakuierung. von mobilitätsbeeinträchtigten Personen. Einleitung. Ausgangslage

Evakuierung. von mobilitätsbeeinträchtigten Personen. Einleitung. Ausgangslage Evakuierung von mobilitätsbeeinträchtigten Personen OStBRin Dipl.-Ing.in Irmgard Eder Leiterin der MA 37 Gruppe B (Baulicher Brand-, Wärme- und Schallschutz) Tel: +43 1 4000 37151, Fax: +43 1 4000 99 37151

Mehr

Ausführungskriterien für den Bau und Betrieb von Feuerwehraufzügen im Stadtgebiet Mönchengladbach

Ausführungskriterien für den Bau und Betrieb von Feuerwehraufzügen im Stadtgebiet Mönchengladbach Ausführungskriterien für den Bau und Betrieb von Feuerwehraufzügen im Stadtgebiet Mönchengladbach Version 1.0 12/2005 Vorbeugende Gefahrenabwehr Stadt Mönchengladbach Fachbereich Feuerwehr Vorbeugende

Mehr

Anforderungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzuggeräte (NRWG)

Anforderungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzuggeräte (NRWG) Seite 1 von 5 Dr. Dipl.-Phys. Gerhard Wackerbauer Leiter der notifizierten Produktzertifizierungstelle Brandschutz, ift Rosenheim Anforderungen an Natürliche Rauch- und Wärmeabzuggeräte (NRWG) Definition,

Mehr

Brandschutz III Fachgebiet Baulicher Brandschutz Rauch- und Wärmeabzugsanlagen RWA

Brandschutz III Fachgebiet Baulicher Brandschutz Rauch- und Wärmeabzugsanlagen RWA Brandschutz III Fachgebiet Baulicher Brandschutz Rauch- und Wärmeabzugsanlagen RWA Teil III Baulicher Brandschutz III A: Ziele der Rauchableitung B: RWA im Bauordnungsrecht C: Wirkungsweisen der Rauchableitung

Mehr

- Richtlinie 2.3. Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m. Ausgabe: Oktober 2011

- Richtlinie 2.3. Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m. Ausgabe: Oktober 2011 - Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m Ausgabe: Oktober 2011 0 Vorbemerkungen... 2 1 Begriffsbestimmungen... 2 2 Allgemeine Anforderungen... 2 3 Gebäude mit

Mehr

Thema: Brandschutz. Vorstellung, Einleitung Stand der Technik, Trend oder allg. anerkannte Regeln der Technik

Thema: Brandschutz. Vorstellung, Einleitung Stand der Technik, Trend oder allg. anerkannte Regeln der Technik Forum Thema: Brandschutz Vorstellung, Einleitung Stand der Technik, Trend oder allg. anerkannte Regeln der Technik Ziel u. Zweck der Brandschutzklappe und Brandrauchsteuerklappe Sicherheitsantrieb kontra

Mehr

Richtlinie Brandschutz Amtshäuser MA 34 Objektmanagement Zentraler Brandschutzsupport Stand:

Richtlinie Brandschutz Amtshäuser MA 34 Objektmanagement Zentraler Brandschutzsupport Stand: Richtlinie Brandschutz Amtshäuser MA 34 Objektmanagement Zentraler Brandschutzsupport Stand: 21.11.2014 MA 34 - Objektmanagement - Zentraler Brandschutzsupport - Ing. Peter Kovacs, Ing. Manfred Rössler,

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 586 2014 Verkündet am 3. Juli 2014 Nr. 132 Bremische Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Bremische Hochhaus-Richtlinie - BremHHR) 1 Vom 19. Juni

Mehr

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und

Mehr

Brandschutz im Bestand

Brandschutz im Bestand SICHERHEITS-Fachkongress 2013 Brandschutz im Bestand Lydia Binggeli Brandschutzexpertin VKF, Projektleitung bei BDS Security Design AG Brandschutz im Bestand Agenda Notwendigkeit / Problemstellungen Rechtliche

Mehr

Gewerkeübergreifendes Sachverständigen-Symposium. Brandschutz Schallschutz Trinkwasserhygiene

Gewerkeübergreifendes Sachverständigen-Symposium. Brandschutz Schallschutz Trinkwasserhygiene Gewerkeübergreifendes Sachverständigen-Symposium Brandschutz Schallschutz Trinkwasserhygiene TOP 2) Auswirkungen der Bauproduktenverordnung (BauPVO) auf Planer, Ausführende und Sachverständige Messe SHK

Mehr

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW - Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen

Mehr

1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt

1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt 1. Hessischer Brandschutztag Brandschutzkonzepte Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt Einleitung Erwartungen an das Brandschutzkonzept: - übersichtlich aufgebaut - klar strukturiert - widerspruchsfrei

Mehr

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht Brandamtmann Mirko Paternoga Berufsfeuerwehr Dresden Bauordnungsrecht - Normenhierarchie Gesetz Oberste Priorität Verordnung Rechtsnorm, für jeden Bürger verbindlich

Mehr

38 & 39. Notwendige Flure und Gänge. Aufzüge

38 & 39. Notwendige Flure und Gänge. Aufzüge 38 & 39 Notwendige Flure und Gänge & Aufzüge 38: Notwendige Flure und Gänge (1) Notwendige Flure sind Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen zu Treppenräumen notwendiger Treppen oder zu Ausgängen

Mehr

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe und allgemeinen Anforderungen 3 Rettungswege

Mehr

Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

Die neue Musterhochhausrichtlinie 2008

Die neue Musterhochhausrichtlinie 2008 Die neue Musterhochhausrichtlinie 2008 Anforderungen an die Löschwasserversorgung LtdBD Dipl. Ing. Reimund Roß 21.04.2009 PG MHHR 1 MHHR von 1981 inhaltlich veraltet Neue MHHR berücksichtigt neuste wissenschaftliche

Mehr

Im Interesse eines möglichst einheitlichen Vollzugs der einschlägigen Bestimmungen der Landesbauordnung geben wir folgende Hinweise:

Im Interesse eines möglichst einheitlichen Vollzugs der einschlägigen Bestimmungen der Landesbauordnung geben wir folgende Hinweise: Bauaufsichtliche Anforderungen an Rettungswege in Gebäuden (Treppenräume und allgemein zugängliche Flure) Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 17. März 1989 (61-3 - 459) Fundstelle: MinBl. S.

Mehr

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni

Mehr

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) 1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt

Mehr

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Kleine Exkursion Dienstag, 07.07.2015, 11:45 Uhr Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1 IHT- Baulicher Brandschutz Fachgebiet Baulicher Brandschutz Dienstag, 23.06.15, 11:45 bis 13:15, 13-222

Mehr

Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden

Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden Unilever Zentrale D-A-CH Hamburg Luisencenter Bad Homburg Heardercenter Lübeck Flughafen BER BER und Brandschutz Unsere Aufgaben

Mehr

bbs_03_veranlassung_periodische_pruefungen_v2.0_2013.docx Ersteller: Brandschutzconsult Ing. Mark Seite 1 von 7

bbs_03_veranlassung_periodische_pruefungen_v2.0_2013.docx Ersteller: Brandschutzconsult Ing. Mark Seite 1 von 7 V e r a n l a s s u n g p e r i o d i s c h e r Ü b e r p r ü f u n g e n d u r c h B r a n d s c h u t z b e a u f t r a g t e / K o n t r o l l e a u f E i n h a l t u n g d e r P r ü f i n t e r v a

Mehr

Österreichisches Institut für Bautechnik OIB /15 OIB-Richtlinie Richtlinie 2.3

Österreichisches Institut für Bautechnik OIB /15 OIB-Richtlinie Richtlinie 2.3 -Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m Ausgabe: März 2015 0 Vorbemerkungen... 2 1 Begriffsbestimmungen... 2 2 Allgemeine Anforderungen... 2 3 Gebäude mit einem

Mehr

ÖNORM H OBR Ing. Martin Mittnecker. Lüftungstechnische Anlage Einbau und Kontrollprüfung von Brandschutzklappen und Brandrauch-Steuerklappen

ÖNORM H OBR Ing. Martin Mittnecker. Lüftungstechnische Anlage Einbau und Kontrollprüfung von Brandschutzklappen und Brandrauch-Steuerklappen ÖNORM H 6031 Lüftungstechnische Anlage Einbau und Kontrollprüfung von Brandschutzklappen und Brandrauch-Steuerklappen OBR Ing. Martin Mittnecker Leiter der Brandverhütungsstelle Burgenland Allgemeines

Mehr

Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng.

Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng. Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH Ein Unternehmen der TUDAG Technische Universität Dresden AG Seminar Master Studiengang Vorbeugender Brandschutz Matrikel 14 6. Studienkursus 20. Oktober

Mehr

OIB-RICHTLINIE. Brandschutz bei Gebäuden mit. als 22 m. RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien

OIB-RICHTLINIE. Brandschutz bei Gebäuden mit. als 22 m. RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien RICHTLINIEN DES ÖSTERREICHISCHEN INSTITUTS FÜR BAUTECHNIK richtlinien OIB-RICHTLINIE 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m OIB-330.2-014/15 MÄRZ 2015 Diese Richtlinie basiert

Mehr

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von 800 2.000 m² in Schleswig-Holstein Stand: August 2010 Allgemeines Die in Deutschland verbreitete

Mehr

BRANDSCHADEN Statistik 2016

BRANDSCHADEN Statistik 2016 Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich Beratungsstelle und Sachverständigendienst für vorbeugenden Brandschutz und Brandermittlung Ausbildungsstelle für Organe des betrieblichen

Mehr