MEDIADATEN MEDIUM RADIO SENDEGEBIET PREISE HÖRERSTRUKTUR AGB S

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Transkript:

MEDIADATEN MEDIUM RADIO SENDEGEBIET PREISE HÖRERSTRUKTUR AGB S Funkhaus Landshut GmbH & Co. KG Funkhaus Landshut GmbH & Co.KG, Altstadt 361, 84028 Landshut, Altstadt 361, 84028 Landshut Tel.: 0871/923 09-0, Fax: 0871/923 09-98, www.radio-trausnitz.de Tel.: 0871/923 09-0, Fax: 0871/923 09-98

Sendegebiet Hier sprechen Sie mit Ihren Kunden. Kelheim Neustadt Abensberg Siegenburg Rohr Rottenburg 91,8 Schierling Mallersdorf/ Pfaffenberg Neufahrn Geiselhöring Mengkofen Wallersdorf Ergoldsbach Großköllnbach Landau/Isar 105,5 Postau Pfefferhausen Dingolfing 89,0 Hohenthann Eichendorf Roßbach Essenbach Mainburg Wörth Furth Reisbach Simbach Aidenbach Landshut 104,1 Arnstorf Bad Griesbach Frontenhausen Bruckberg Gerzen Geisenhausen Falkenberg Schönau Bad Birnbach Moosburg Vilsbiburg 87,7 Pfarrkirchen 107,4 Altfraunhofen Gangkofen Eggenfelden Pocking Triftern Freising Bodenkirchen Wurmannsquick Kößlarn Velden Taufkirchen Neumarkt St. Veit Tann Zeilarn Reischach Mühldorf Simbach 103,5 Altötting Marktl Braunau Wir schaffen Ihnen neue Kontakte.

Medium Radio Der Vorteil für Sie: Radiowerbung ist effektiv und wirtschaftlich. Radio erreicht mehr. Radio und Einkauf. Radio ist steuerbar. Radio ist günstig. Mit dem Medium Radio erreichen Sie täglich 87% der Bevölkerung. Kein anderes Medium besitzt so viel Akzeptanz und Bindung wie das Radio. Radio wird direkt vor dem Einkaufen gehört. Der Konsument informiert sich also unmittelbar vor der Kaufentscheidung. Gut für Sie! Im Radio lassen sich Werbezeiten steuern. Sie legen fest wann Ihre Botschaft gehört wird - morgens, mittags, abends oder vormittags direkt vor dem Einkauf. Schließlich kennen Sie Ihre Kunden am besten. Im direkten Vergleich mit anderen Werbeträgern sind die Kosten für Produktion und Sendung eines Radio-Spots sehr günstig. Machen Sie den Vergleich. Täglich schalten 87% der Bevölkerung das Radio ein.

Preise Montag-Samstag Sonntag, Feiertag SENDEZEIT 1Sek. 30Sek. SENDEZEIT 1Sek. 30Sek. 05 00-06 00 1,00 30,00 06 00-09 00 4,95 148,50 09 00-12 00 3,95 118,50 12 00-13 00 4,95 148,50 13 00-16 00 2,75 82,50 16 00-19 00 2,95 88,50 19 00-20 00 1,30 39,00 20 00-05 00 1,00 30,00 05 00-08 00 1,30 39,00 08 00-09 00 3,95 118,50 09 00-12 00 3,95 118,50 12 00-13 00 3,95 118,50 13 00-16 00 2,75 82,50 16 00-19 00 2,75 82,50 19 00-20 00 1,30 39,00 20 00-05 00 1,00 30,00 Rabatte ab: 0.750 (3%) 1.500 (5%) 2.500 (8%) 5.000 (10%) 10.000 (12%) 25.000 (15%) Alle Preise verstehen sich zzgl. ges. MwSt. Radio wird am meisten konsumiert. Vor Fernsehen und Tageszeitung.

Hörer Geschlecht Männer Frauen Altersgruppen 14-19 Jahre 20-29 Jahre 30-39 Jahre 40-49 Jahre 50-59 Jahre 60+ Jahre Stammhörer Angaben in % 44,0 56,0 7 7 16 27 19 27 weitester Hörerkreis 220.000 ab 14 Jahre, WEG Hörer pro Woche 194.000 ab 14 Jahre, WEG Hörer pro Tag 82.000 Montag-Freitag, ab 14 Jahre, WEG Quelle: Funkanalyse Bayern 2008, TNS Infratest Jeder Zweite hört RADIO TRAUSNITZ.

AGB s 1. Ein Vertrag über die Ausstrahlung von Werbespots (Sendeauftrag) kommt zwischen dem Auftraggeber und der Funkhaus Landshut GmbH & Co KG (Radio Trausnitz) nur durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Geschäftsführer von Radio Trausnitz oder deren dazu ausdrücklich Bevollmächtigten zu den in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Bedingungen zustande. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Alle Angebote von Radio Trausnitz sind freibleibend. 3. Nach verbindlicher Auftragsbestätigung kann Radio Trausnitz die Ausstrahlung bestimmter Werbespots ablehnen, wenn die technische Qualität des vom Auftraggeber gelieferten Tonträgers mangelhaft ist oder Radio Trausnitz sich infolge der Ausstrahlung zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche Dritter ausgesetzt sehen würde. Weist der Auftraggeber die Beseitigung des jeweiligen Ausstrahlungshindernisses nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten ersten Ausstrahlungstag nach, so verfällt der Anspruch des Auftraggebers auf Ausstrahlung von Werbespots, ohne dass dies die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers berührt. Radio Trausnitz kann jederzeit vom Sendeauftrag wegen der Herkunft oder des Inhalts des Werbespots zurücktreten. Der Auftraggeber hat in diesem Fall nur Anspruch auf anteilige Rückzahlung des bereits gezahlten Entgelts, soweit der Sendeauftrag nicht bereits erfüllt wurde. 4. Aufträge von Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungstreibende unter Angabe der vollständigen Firmenadresse, die das beworbene Produkt herstellen oder vertreiben bzw. die Dienstleistung anbieten, angenommen. Verbundwerbungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung. Nach der Auftragsbestätigung ist die Auswechslung des jeweiligen Werbungstreibenden nicht möglich. 5. Konkurrenzausschlüsse werden nicht gewährt. 6. Die Einhaltung bestimmter Sendeplätze für Werbespots wird nicht gewährleistet. Schadenersatz, Wandlung und Minderung und andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ausstrahlung des Werbespots zu einem anderen als dem Auftraggeber zugesagten Zeitpunkt erfolgt. 7. Produktion und Änderung von Werbespots werden gesondert nach Aufwand berechnet. Der Auftraggeber erhält keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der durch Radio Trausnitz oder ihre Mitarbeiter erfolgten Bearbeitung des Werbespots eingeräumt. Bei fernmündlich oder fernschriftlich übermittelten Texten trägt der Auftraggeber das Risiko etwaiger Übermittlungsfehler 8. Liefert der Auftraggeber den Werbespot auf Tonträger an, so verpflichtet er sich, diese rechtzeitig vor Annahmeschluß (grundsätzlich sieben Werktage vor dem ersten vereinbarten Ausstrahlungstag) Radio Trausnitz zur Verfügung zu stellen. Zugleich hat er die für die Abrechnung mit der GEMA/GVL erforderlichen Angaben mitzuteilen. 9. Der Auftraggeber trägt allein die Haftung für den Inhalt der in seinem Auftrag ausgestrahlten Werbespots und stellt Radio Trausnitz ausdrücklich von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, frei. Insbesondere bestätigt der Auftraggeber, dass er Inhaber sämtlicher urheberrechtlichen Nutzungs- und sonstiger Schutzrechte an dem Werbespot ist, soweit sie für die Ausstrahlung des Werbespots erforderlich sind oder Radio Trausnitz nicht gem. Ziff. 7 zustehen. 10. Wird die Ausstrahlung infolge eines Umstandes unmöglich, den weder der Auftraggeber noch Radio Trausnitz zu vertreten haben, kann das Geleistete nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung unter Abzug der Radio Trausnitz bereits entstandenen Kosten (mindestens 10 % des Auftragswertes pauschal) vom Auftraggeber zurückgefordert werden. 11. Bei einer mangelhaften Ausstrahlung des Werbespots, die ihre Ursache nicht in dem vom Auftraggeber gelieferten Tonträger hat, beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf die Wiederholung der Ausstrahlung auf einem gleichwertigen Sendeplatz. Schadenersatz, Wandlung, Minderung und andere Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen. Im Falle einer gleichfalls mangelhaften wiederholten Ausstrahlung kann der Auftraggeber wandeln oder mindern. 12. Radio Trausnitz haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - mit Ausnahme für zugesicherte Eigenschaften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter. Außer bei Vorsatz beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des Auftragsentgelts für den jeweils betroffenen Sendeauftrag. 13. Zahlungsbedingungen: Die in dem im voraus erstellten monatlichen Sammelrechnungen ausgewiesenen Rechnungsbeträge sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens 6 Tage vor der Ausstrahlung des ersten Werbespots im jeweiligen Fakturierungszeitraum zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann Radio Trausnitz die weitere Durchführung des Auftrages bis zur vollständigen Zahlung aller offenstehenden Forderungen zurückstellen. Können die infolge des Zahlungsverzuges nicht ausgestrahlten Werbespots binnen 6 Monaten nach dem ursprünglichen vereinbarten Ausstrahlungstag nicht zur Ausstrahlung gebracht werden, so verfällt der Anspruch des Auftraggebers auf Ausstrahlung des Werbespots, ohne dass dies die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers berührt. Verzugszinsen werden mit 2 % über dem Diskontsatz der EZB berechnet, jeweils zuzüglich MwSt. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Radio Trausnitz eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist. Mit Ausnahme der Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist die Aufrechnung unzulässig. 14. Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen MwSt. Eventuelle GEMA- und GVL-Gebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Erfolgt die Berechnung nach Ausstrahlungsdauer, werden auch Musik, Gesang, etwaige Geräuschkulissen usw., soweit sie Bestandteil des Werbespots sind, in die Ausstrahlungsdauer mit eingerechnet. 15. Preisänderungen werden mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Auftraggeber kann im Fall der Preiserhöhung zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens durch schriftliche Erklärung gegenüber Radio Trausnitz vom Sendeauftrag zurücktreten. 16. Als Werbespot im Sinne dieser AGB gelten alle Formen und Arten von gesprochenen oder gesungenen Durchsagen mit werblichem Charakter einschließlich der dazugehörigen Geräuschkulisse und Musikunterlegung unabhängig von der Art der Produktion, ihrem Inhalt und der Form ihrer Darbietung, auch Sonderwerbeformen. 17. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bedingungen unberührt und sind zweckentsprechend zu ergänzen. Gerichtsstand für Kaufleute und Erfüllungsort ist Landshut. Der beste Mix.

Kontakt Ihr Ansprechpartner Funkhaus Landshut KG Altstadt 361 84028 Landshut Tel.: 0871/92309-0 Fax: 0871/92309-98 E-mail: werbung@funkhaus-landshut.de www.funkhaus-landshut.de Radiohörer sind treu. Zappen gibt es nur beim Fernsehen.