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Transkript:

Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB) Tarifbestimmungen gültig ab 01.01.2017 Anlagen

2 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Anlagen Anlage 1 Gesellschafter der Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB)... 3 Anlage 2 Teil 1: Zuordnung der Orte und Teilorte zu den Tarifzonen... 4 Teil 2: Grenzüberschreitende Gültigkeiten... 5 Anlage 3 Tarifzonenplan VHB... 6 Anlage 4 Preistafel Tarifverbund Hegau-Bodensee (VHB)... 7 Anlage 5 Anerkennung von Sonderangeboten und verbundübergreifenden Angeboten im Tarifverbund Hegau-Bodensee (VHB)... 9 Anlage 6 Tarif Tageskarte Euregio Bodensee...11 Anlage 7 Stadtverkehr Konstanz GmbH: Tarif- u. Beförderungsbestimmungen...11 Anlage 8 Stadtverkehr Singen: Preistafel & ergänzende Bestimmungen...19 Anlage 9 Stadtverkehr Radolfzell GmbH: Preistafel & ergänzende Bestimmungen 21 Anlage 10 Sondertarif Stadtbus Engen...23 Anlage 11 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax...24 Anlage 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen HandyTicket Deutschland...29

Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 3 Anlage 1 Gesellschafter der Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB) Stadtwerke Konstanz GmbH Stadtwerke Singen Stadtwerke Radolfzell GmbH Deutsche Bahn AG SBG Südbadenbus GmbH SBB GmbH DB ZugBus RAB Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) Busunternehmen Jörg Schmidbauer, Engen Landkreis Konstanz

4 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Anlage 2 Teil 1: Zuordnung der Orte und Teilorte zu den Tarifzonen Orte und Teilorte innerhalb des Landkreises Konstanz Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Zone 5 Aach Aach Aach Allensbach Allensbach Anselfingen Beuren an der Aach Bodman Bankholzen Dettingen Bargen Bietingen Deutwang Böhringen Dingelsdorf Beuren am Ried Binningen Eigeltingen Gaienhofen Hegne Biesendorf Böhringen Espasingen Güttingen Kaltbrunn Binningen Bohlingen Gallmannsweil Gundholzen Konstanz Bittelbrunn Büsingen Heudorf im Hegau Hemmenhofen Langenrain Blumenfeld Duchtlingen Hindelwangen Horn Litzelstetten Büßlingen Ebringen Hohenfels Iznang Reichenau(Insel) Ehingen Ehingen Honstetten Kattenhorn Reich.-Waldsiedlung Engen Friedingen Hoppetenzell Liggeringen Wallhausen Mühlhausen Gailingen Kalkofen Markelfingen Neuhausen Gottmadingen Liggersdorf Möggingen Stetten Hausen an der Aach Ludwigshafen Moos (Höri) Talheim Hilzingen Mahlspüren im Hegau Öhningen Tengen Mühlhausen Mahlspüren im Tal Radolfzell Watterdingen Randegg Mainwangen Schienen Weil Riedheim Mindersdorf Stahringen Welschingen Rielasingen Mühlingen Steißlingen Wiechs a. R. Schlatt am Randen Münchhöf Wangen (Höri) Uttenhofen Schlatt unter Krähen Nenzingen Weiler Weiterdingen Singen Orsingen Zimmerholz Steißlingen Raithaslach Überlingen am Ried Reute im Hegau Volkertshausen Rorgenwies Weiterdingen Schwackenreute Zone 33 Ludwigshafen Wiechs bei Steißlingen Selgetsweiler Worblingen Stahringen Steißlingen Stockach Wahlwies Wiechs bei Steißlingen Winterspüren Zizenhausen Zoznegg

Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 5 Anlage 2 Teil 2: Grenzüberschreitende Gültigkeiten Zuordnung der Orte und Teilorte außerhalb des Landkreises Konstanz zu den VHB-Tarifzonen/grenzüberschreitende Gültigkeit Besonderheiten es gelten: Zone 1 ENGEN - Mauenheim, Abzw. (Stadtbus Engen) alle VHB-Fahrkarten Zone 2 SINGEN - CH-Herblingen (Zug 730), 7351 (3332)/SBG - CH-Schaffhausen (Zug 730, Bus 762.55/RVSH, 7351 (3332)/SBG) - CH-Thayngen (Zug 730), 7351 (3332)/SBG nur Tages- und Familientageskarten Zone 3 Stockach - Krauchenwies (Bus 7391/RAB) - Krauchenwies-Ablach (Bus 7391/RAB) - Krauchenwies-Göggingen (Bus 7391/RAB) - Meßkirch (Bus 7391/RAB) - Meßkirch-Igelswies (Bus 7391/RAB) - Meßkirch-Menningen (Bus 7391/RAB) - Meßkirch-Schnerkingen (Bus 7391/RAB) - Pfullendorf (Bus 7392/RAB) - Pfullendorf-Aach/Linz (Bus 7392/RAB) alle Zeit- und Tageskarten - Ruhestetten (Bus 7392/RAB) sowie Familientageskarten - Sauldorf (Bus 7391/RAB) - Sauldorf-Boll (Bus 7391/RAB) - Sauldorf-Krumbach (Bus 7391/RAB) - Sauldorf-Roth/Abzweig (Bus 7391/RAB) - Sigmaringen (Bus 7391/RAB) - Wald-Sentenhart (Bus 7391/RAB) Zone 4 Radolfzell-Höri - CH-Stein am Rhein (Bus 7368) alle Fahrausweise Zone 33 Überlingen (bodo-zonen 24, 25, 26, 123) Jeweils mit allen Teilorten: - Frickingen Alle Busse und Bahnen des Nahver- - Owingen - Sipplingen kehrs, in denen im - Überlingen Binnenverkehr der Tarif des Nachbarverbundes bodo gilt. alle VHB-Fahrkarten

6 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Anlage 3 Tarifzonenplan VHB

Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 7 Anlage 4 Preistafel Tarifverbund Hegau-Bodensee (VHB) Einzelkarte Punktekarte (60 Punkte) 20,00 Erwachsene Kinder Erwachsene Kinder eine Zone 2,45 1,40 7 Punkte 4 Punkte zwei Zonen 3,80 2,10 11 Punkte 6 Punkte drei Zonen 4,90 2,60 14 Punkte 7 Punkte alle Zonen 6,00 3,20 17 Punkte 9 Punkte Vorangemeldete Gruppen (ab 10 Personen) Erwachsene Kinder eine Zone 2,20 1,20 zwei Zonen 3,40 1,80 drei Zonen 4,35 2,30 alle Zonen 5,30 2,85 Monatskarte 2. Klasse 1. Klasse bis 2 Zonen Preisstufe 1 55,00 82,50 bis 3 Zonen Preisstufe 2 72,90 109,35 alle Zonen Preisstufe 3 89,50 134,25 Jahresabonnement 12 für 10 2. Klasse 1.Klasse bis 2 Zonen Preisstufe 1 45,85 68,80 bis 3 Zonen Preisstufe 2 60,75 91,10 alle Zonen Preisstufe 3 74,60 111,90 Schülermonatskarte plus bis 2 Zonen Preisstufe 1 41,30 34,25 bis 3 Zonen Preisstufe 2 54,70 45,20 alle Zonen Preisstufe 3 67,20 55,60 Studi-Ticket 1 alle Zonen 55,50 1 Ab Sommersemester 2017, gültig bis einschließlich Wintersemester 2017/2018

8 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Tageskarte Insel Mainau Kombi-Karte alle Zonen 11,50 alle Zonen und Eintritt 25,15 Familientageskarte Insel Mainau Kombi-Karte alle Zonen 16,50 alle Zonen und Eintritt 47,60 Fahrradkarte Fahrrad-Tageskarte alle Zonen Fahrrad-Einzelkarte alle Zonen 3,50 2,50 Besondere Entgelte und Gebühren Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) 60,00 Ermäßigtes EBE bei fristgerechter Vorlage einer persönlichen Zeitkarte 7,00 Entgelt für den Ersatz einer von der VHB-Geschäftsstelle personalisiert ausgegebene VHB-Zeitkarte, sowie für Änderungen während des Gültigkeitszeitraumes (z.b. Zonenwahl, reduzierte Zonenanzahl, Namensänderung ; Änderungen erfolgen jeweils zum Monatsersten) 8,00 2 Entgelt für die Bearbeitung einer Erstattung 2,00 3 Verunreinigung von Fahrzeugen und Ausstattungsgegenständen, Betriebsanlagen, Betriebseinrichtungen nach Aufwand, mindestens 5,00 4 Des Weiteren gelten im Verbund die Tarife der aufgeführten Stadtverkehre Anlagen 7 10. Alle Fahrkarten (auch Ersatzkarten) enthalten den z. Zt. gültigen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7%. 2 Dem Fahrgast wird der Nachweis gestattet, dass ein Bearbeitungsaufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als das angesetzte Bearbeitungsentgelt. 3 Dem Fahrgast wird der Nachweis gestattet, dass ein Bearbeitungsaufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Mindestbetrag. 4 Dem Fahrgast wird der Nachweis gestattet, dass ein Reinigungsaufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Mindestbetrag.

Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 9 Anlage 5 Anerkennung von Sonderangeboten und verbundübergreifenden Angeboten im Tarifverbund Hegau-Bodensee (VHB) Innerhalb des Geltungsbereichs werden dauernd oder zeitlich begrenzt Angebote von allen Verkehrsunternehmen des VHB anerkannt: Baden-Württemberg-Ticket und Baden-Württemberg-Ticket Nacht Das Baden-Württemberg-Ticket und das Baden-Württemberg-Ticket Nacht werden im gesamten Verbundraum nach den jeweils gültigen Tarifbestimmungen ausgegeben und anerkannt. Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg Das Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg gilt im gesamten Verbundraum nach den jeweils gültigen Tarifbestimmungen. Monatskarten im Ausbildungsverkehr Schülermonatskarten der Regionalen Tarifkooperation Schwarzwald-Baar-Heuberg RTK (VSB, TUTicket, VVR) werden im Freizeitverkehr gemäß Ziff. 5.7 auch im gesamten Gebiet der Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB) anerkannt. Die VHB-Schülermonatskarte plus gilt im Freizeitverkehr im gleichen Umfang im RTK- Gebiet: VSB (Landkreis Schwarzwald-Baar), TUTicket (Landkreis Tuttlingen) und VVR (Landkreis Rottweil). Das AboPlus Baden-Württemberg Das verbundübergreifende Jahreskartenangebot AboPlus Baden-Württemberg gilt zur Nutzung im VHB wie ein VHB-Jahresabonnement gleicher Gültigkeit. Es gelten die Regelungen des VHB-Gemeinschaftstarifs zu diesem Angebot entsprechend, soweit sich nicht aus den AGB der DB AG zum AboPlus Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere zu Erwerb, Erstattung, Umtausch, Kündigung und Verlust abweichende Regelungen ergeben. Bodensee-Gästepass mit VHB-Logo = VHB-Gästekarte Der Bodensee-Gästepass mit VHB-Logo wird innerhalb des Verkehrsverbundes Hegau- Bodensee, nach Anlage 2 Teil 1 der Tarifbestimmungen, als VHB-Gästekarte anerkannt. Darüber hinaus wird die VHB-Gästekarte in der Kooperationszone 33 (VHB/bodo) anerkannt. Die VHB-Gästekarte gilt ausschließlich im Nahverkehr der 2. Klasse. Ausgeschlossen sind IC, EC, ICE und CIS. Die VHB-Gästekarte gilt ausnahmslos für Personen und ist nicht übertragbar. Für die Mitnahme von Tieren und Fahrrädern gelten die jeweiligen Tarifregelungen des Verkehrsverbundes bzw. der genutzten Verkehrsunternehmen. Die VHB- Gästekarte ist nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, welche auf der VHB-Gästekarte genannt ist, gültig. Die auf der VHB-Gästekarte genannte Person, muss auch wenn die VHB-Gästekarte als Familie oder Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein. Sofern die Anmeldung als Gruppe oder Familie erfolgt ist und einzelne Familien- oder Gruppenmitglieder die VHB-Gästekarte nutzen wollen, erhalten diese bei der jeweiligen lokalen Kurverwaltung, Tourist-Information oder Rathaus einen Gruppenteilfahrschein. Die VHB-Gästekarte gilt am Anreisetag nach Ankunft beim Gastgeber (nicht zur Anreise). Der zulässige Gültigkeitszeitraum einer VHB-Gästekarte richtet sich nach dem Meldegesetz und kann maximal zwei Monate betragen. Ist kein Abreisedatum oder ein späteres Abreisedatum eingetragen, ist die VHB-Gästekarte ungültig. Auf VHB-Gästekarten müssen Name des Vermieters und Anschrift der Unterkunft aufgeführt sein. Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbh (bodo) Für die Kooperationszonen 3 und 33 gelten folgende Regelungen: VHB-Fahrscheine für die Zonen 3/33 berechtigen zur Fahrt auf allen Strecken und Linienabschnitten in den bodo-

10 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Zonen 24, 25, 26 und 123 bis jeweils zur letzten Station vor der Grenze zu weiteren bodo- Zonen. Bei Fahrten zwischen den VHB-Tarifzonen 1-5 und den bodo-zonen 24, 25, 26 und 123 gilt der Tarif des VHB. Im Binnenverkehr der bodo-zonen 24, 25, 26 und 123 gilt der Tarif des bodo. Der Ortsteil Ludwigshafen der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen liegt auf der Zonengrenze der VHB-Zonen 3 und 33. Tarife des bodo haben in Ludwigshafen keine Gültigkeit. VHB-Zeitkarten mit Gültigkeit in der VHB-Zone 3 sind ohne Aufpreis in der Kooperationszone 33 gültig. VHB-Monatskarten im Ausbildungsverkehr gelten auch für Personen, deren Schulort bzw. Ausbildungsort innerhalb der Kooperationszone 33 liegt. Für das Kombinieren von Zeitkarten zwischen weiteren bodo-zonen und VHB gelten die bodo-zone 24 und 123 zwingend als gemeinsame Tarifpunkte VHB/bodo. Anschlussfahrscheinregelungen des bodo-tarifs sind auf VHB-Zeitkarten nicht anwendbar. Verkehrsverbund Tuttlingen (TUTicket) Für alle Fahrten, die im Gebiet des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee beginnen und im Gebiet des Tarifverbundes TUTicket enden bzw. umgekehrt und ausschließlich über diese Gebiete führen, werden nachstehende Fahrkartengattungen zum Gemeinschaftstarif VHB/TUTicket ausgegeben: Einzelfahrkarte Erwachsene Einzelfahrkarte Kind Tages-Ticket Single Monats-Ticket Monats-Ticket im Ausbildungsverkehr Abo-Ticket Tickets des Gemeinschaftsangebotes sind grundsätzlich persönliche Fahrkarten, übertragbare Fahrkarten sind nicht erhältlich. Einzelfahrkarte, Monats-Ticket und Abo-Ticket sind wahlweise für die 1. oder 2. Wagenklasse erhältlich. Das Tages-Ticket Single gilt an einem Tag bis Betriebsschluss für die 2. Klasse für beliebig viele Fahrten. Tages-Tickets für mehrere Personen sind nicht erhältlich. Das Monats-Ticket im Ausbildungsverkehr ist nur gültig mit VHB-Basis-Karte, auch im TUTicket. Voraussetzung ist ein Schul-/Ausbildung-/Studienort innerhalb von VHB bzw. TUTicket. Für das VHB-Tarifgebiet gelten die Bestimmungen des VHB-Schüler-Monats-Tickets plus. Bei Monats- und Abo-Tickets gelten die Mitnahmeregelungen des jeweils befahrenen Verbundgebietes. Darüber hinaus gilt für Abo-Tickets, die von der TUTicket-Geschäftsstelle ausgegeben werden, die Wochenendregelung nach TUTicket-Tarif, sofern der Wohnsitz des Karteninhabers im Landkreis Tuttlingen liegt. Es gilt die Preistafel VHB/TUTicket. Gewählte Zonen müssen zusammenhängend und plausibel sein. Fahrkarten zum Gemeinschaftstarif werden im Geltungsbereich vertrieben durch DB Vertrieb GmbH (Automaten, Schalter), Ringzug und TUTicket-Geschäftsstelle. Verkauf innerhalb VHB zudem durch Firma Schmidbauer und SBG SüdbadenBus GmbH; In den Bussen der DBZugBus Regionalverkehr Alb Bodensee GmbH (RAB) ist ausschließlich das Tages-Ticket erhältlich. Möglichkeiten der Kombination von Verbundfahrkarten: Eine VHB-Zeitkarte berechtigt in Kombination mit einer TUTicket-Fahrkarte zu verbundüberschreitenden Fahrten zwischen VHB und TUTicket. Umgekehrt berechtigt eine Zeitkarte nach TUTicket-Tarif in Kombination mit einer VHB-Fahrkarte zu verbundüberschreitenden Fahrten. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die gelösten Zonen gemäß Zonenplan VHB/TUTicket angrenzend sind. Für Fahrkarten zum 3er- Tarif mit TUTicket-Zonen gelten diese Kombinationsmöglichkeiten mit VHB-Tickets analog. (Der 3er-Tarif gilt auf Fahrten zwischen VVR, TUTicket und VSB.) Ein Ausbildungsort innerhalb TUTicket berechtigt zur Nutzung von Monats-Tickets im Ausbil-

Preistafel Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 11 dungsverkehr zum VHB-Tarif bzw. zum Tarif VHB/FlexTax. Für Ausbildungsorte innerhalb VSB und VVR gilt dies nicht. Studierende mit Ausbildungsort innerhalb des VHB sind zur Nutzung der TUTicket- StudentenCard berechtigt. Dieses ist grundsätzlich bei der TUTicket-Geschäftsstelle zu beantragen. Studierende mit Ausbildungsort innerhalb TUTicket sind berechtigt, Schüler-Tickets zum VHB-Tarif zu nutzen. Für die Kombination mit einer Zeitkarte gilt des Weiteren: Fahrkarten zum VHB-Tarif können außerhalb des VHB-Verbundgebietes nur über HandyTicket Deutschland erworben werden, erhältlich sind ausschließlich Einzelfahrkarten und Tages-Tickets. TUTicket-Fahrkarten sind innerhalb VHB nur im bedienten Verkauf der DB Reisezentren erhältlich, jedoch nicht im Video-Reisezentrum Engen. Anzahl Zonen Einzelfahrkarte Tages- Monat Monat Abo VHB + TUT / Kind Erwachsene Ticket Schüler Erwachsene Erwachsene TUT + VHB 2.Kl. 1.Kl. 2.Kl. 1.Kl. 2.Kl. 2.Kl. 2.Kl. 1.Kl. 2.Kl. 1.Kl. 1 + 1 Zonen 2,70 6,30 4,45 8,05 1 + 2 Zonen 3,10 7,05 5,35 9,30 1 + 3 Zonen 3,55 7,80 6,35 10,55 1 + alle Zonen 4,15 8,65 7,50 12,00 2 + 2 Zonen 3,55 7,80 6,35 10,55 59,30 76,40 140,20 63,70 116,90 2 + 3 Zonen 3,95 8,50 7,25 11,80 71,50 93,40 163,00 77,80 135,90 2 + alle Zonen 4,55 9,40 8,35 13,20 85,00 110,90 186,50 92,50 155,50 3 + 3 Zonen 4,40 9,20 8,30 13,10 83,70 110,40 185,80 92,00 154,90 3 + alle Zonen 5,00 10,10 9,40 14,50 97,20 127,90 209,30 106,60 174,50 alle + alle Zonen 5,60 11,00 10,50 15,90 17,10 110,70 145,50 232,80 121,30 194,10 Zonenplan Tarifverbund Ostwind Für den grenzüberschreitenden Verkehr von und zum Tarifverbund OSTWIND (CH) steht das Kombi- Ticket VHB/OTV als gemeinsames Angebot der Tarifverbünde VHB und OSTWIND zur Verfügung. Es gelten die Bestimmungen des Kombi-Tarifs VHB/OTV, die gesondert veröffentlicht sind.

12 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Anlage 6 Tarif Tageskarte Euregio Bodensee Siehe www.euregiokarte.com/preise. Die Gültigkeit der Anlagen 7 bis 10 beschränkt sich auf den Stadtverkehr des jeweiligen Unternehmens. Anlage 7 Stadtverkehr Konstanz GmbH: Tarif- und Beförderungsbestimmungen

Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 13

14 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen

Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 15

16 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen

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18 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen

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20 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Anlage 8 Stadtverkehr Singen: Preistafel und ergänzende Bestimmungen

Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 21 Anlage 9 Stadtverkehr Radolfzell GmbH: Preistafel und ergänzende Bestimmungen

22 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen

Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 23 Anlage 10 Sondertarif Stadtbus Engen Für Stadt- und Regionalbusfahrten innerhalb der Kernstadt und zwischen der Kernstadt und den Stadtteilen (Anselfingen, Bargen, Biesendorf, Bittelbrunn, Neuhausen, Stetten, Talmühle, Welschingen, Zimmerholz) sowie zwischen den Stadtteilen untereinander gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VHB und folgende zusätzliche Regelungen (City-Tarif). 1. Kernstadt und Stadtteile innerorts Fahrausweise für einfache Fahrt = 1,20 (ermäßigt: 1,10 ) Monatskarte = 18,00 Monatskarte im Ausbildungsverkehr/Schülermonatskarte = 16,00 Schüler-Geschwisterkarte = 12,00 Jahreskarte im Ausbildungsverkehr/Schülerjahreskarte = 160,00 Jahreskarte Erwachsene = 180,00 2. Zwischen der Kernstadt und den Stadtteilen sowie zwischen den Stadtteilen Fahrausweis für einfache Fahrt = 2,10 (ermäßigt: 1,20 ) Umweltpunktekarte = 7 Punkte (ermäßigt: 4) Zeitkarten sind als VHB-Tarif erhältlich.

24 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen A 12 Anlage 12 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Tarifverbundes Schaffhausen (TVSH) Ausgabe und Benutzung des Kombi-Tickets VHB/FlexTax Verkehrsverbund Hegau-Bodensee Tarifverbund Schaffhausen Geschäftsstelle Ebnatstrasse 145 Eisenbahnstrasse 3 D - 78315 Radolfzell CH - 8207 Schaffhausen Gültig ab 01.01.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1 Vorbemerkungen 1.1 Tarifbestimmungen 1.2 Abgrenzung 2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Fahrkartenangebot 2.2 Preise 2.3 Ausgabe 2.4 Gültigkeit 2.5 Erstattung und Ersatz 3 Anwendungsbereich 3.1 Übersichtsplan des Geltungsbereiches 4 Preistabellen

Anlagen VHB-Tarifbestimmungen A 12 25 1 Vorbemerkungen 1.1 Tarifbestimmungen 1.1.1 Das Kombi-Ticket VHB/FlexTax (Kombi-Ticket) ist eine gemeinsame Fahrkarte des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Tarifverbundes Schaffhausen (TVSH). 1.1.2 Es gelten diese Tarifbestimmungen und, soweit sie keine Regelungen treffen, die Tarifbestimmungen des jeweiligen Verbundes. Es sind dies insbesondere: die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee der Verbundtarif Region Schaffhausen (Tarif 651.9) 1.2 Abgrenzung 1.2.1 Für alle Fahrten, die im Gebiet des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee beginnen und im Gebiet des Tarifverbundes Schaffhausen enden bzw. umgekehrt und ausschließlich über diese Gebiete führen, werden nur Kombi-Tickets ausgegeben. Ausnahme siehe Punkt 2.5. 1.2.2 Das Kombi-Ticket berechtigt zur Benutzung des gesamten fahrplanmäßigen Angebots (ohne Fernverkehr) innerhalb der auf der Fahrkarte eingetragenen Tarifzonen in den Gebieten des VHB und TVSH. 1.2.3 Bei Fahrten, die über die Grenze der Verbundgebiete des VHB und TVSH führen, sind Kombi-Tickets nur gültig ab und bis zum letzten fahrplanmäßigen Halteort innerhalb des Geltungsbereiches. 1.2.4 Nachtzuschläge sind nicht im Kombi-Ticket enthalten und müssen separat bezahlt werden. In speziellen Nachtbussen der beteiligten Verkehrsunternehmen werden die Kombi-Tickets nicht anerkannt. 2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Fahrkartenangebot 2.1.1 Es werden folgende persönliche Kombi-Tickets für die 2. Klasse ausgegeben: Monatskarten 5 für: - Erwachsene - Schüler Jahresabonnemente für: - Erwachsene 2.2 Preise 2.2.1 Die aktuellen Fahrpreise (inkl. Mehrwertsteuer) sind in der jeweils gültigen Fahrpreistafel (Anlage 2) enthalten. 2.2.2 Für Hunde ist der Fahrpreis für Erwachsene zu entrichten. Kleine Hunde in Behältnissen werden unentgeltlich befördert. 5 Sprachgebrauch: D: Monatskarte = CH: Abonnemente

A 26 12 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 2.3 Ausgabe 2.3.1 Das Kombi-Ticket wird im TVSH grundsätzlich mit einer Grundkarte ausgegeben. Im VHB erfolgt die Ausgabe des Kombi-Tickets ohne Grundkarte. Monatskarten und Jahresabonnements für Erwachsene sind frei erhältlich. 2.3.2 Kombi-Tickets für Schüler werden nur gegen Vorlage einer gültigen VHB-Basiskarte ausgegeben, auch im TVSH. Studenten weisen sich mit ihrem gültigen Studentenausweis aus. Eine Basiskarte ist für Studenten nicht erforderlich. Von der VHB-Geschäftsstelle (auf einer Kunststoffkarte) ausgegebene Monatskarten im Ausbildungsverkehr sind ohne VHB-Basis-Karte gültig. 2.3.3 Im TVSH wird das Kombi-Ticket von der Ticketeria Schaffhausen und dem DB- Reisezentrum Schaffhausen ausgegeben. Monatskarten werden im VHB im bedienten Verkauf an den Bahnhöfen ausgegeben. Das Jahresabonnement wird im VHB durch die VHB-Geschäftsstelle ausgegeben und nimmt am Lastschriftverfahren teil. Der Bestellschein mit Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift muss zum 10. des Vormonats bei einem Mitgliedsunternehmen des VHB vorliegen. Dies gilt für Änderungen sowie Kündigungen entsprechend. Das Jahresabonnement kommt mit Zusendung der Jahreskarte zustande. Die gewählten Zonen müssen zusammenhängend und plausibel sein, auch innerhalb der jeweiligen Verbünde. 2.3.4 In den Zügen und Bussen werden keine Kombi-Tickets ausgegeben. 2.4 Gültigkeit 2.4.1 Auf den Kombi-Tickets müssen die gelösten Zonen, die Geltungsdauer und der Vorund Zuname (ausgeschrieben und leserlich) aufgeführt sein. 2.4.2 Die Kombi-Tickets können für einen Kalendermonat oder für ein Jahr (ab jedem 1. eines Monats) ausgestellt werden. Innerhalb der eingetragenen VHB-Zonen gelten Kombi-Tickets darüber hinaus bis zum folgenden Werktag. Ist dieser ein Samstag, gelten die Tickets bis zum nächstfolgenden Werktag. 2.4.3 Das im TVSH ausgegebene Kombi-Ticket gilt nur mit der Grundkarte. Das im VHB ausgegebene Kombi-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. 2.5 Gültige Fahrausweiskombinationen Inhaber eines Generalabonnements oder Z-Passes benötigen für die Fahrten ins VHB-Gebiet kein Kombi-Ticket VHB/FlexTax, sondern eine gültige VHB-Monats- o- der Jahreskarte mit den zu befahrenen Zonen. 2.6 Erstattung und Ersatz 2.6.1 Anträge für Erstattung und Ersatz sind an die jeweilige Ausgabestelle des Kombi- Tickets zu stellen und werden nach deren Verbundbestimmungen sinngemäß bearbeitet.

A 12 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 27 Anlage 1 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax 3 Anwendungsbereich Übersichtsplan von VHB und TVSH

28 Anlage 2 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax 4 Preistabellen Anlagen VHB-Tarifbestimmungen A 12 Anlage 3 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax

Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 29 Anlage 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen HandyTicket Deutschland

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