- Informationen zur Arbeitskraftabsicherung. Version 2.1a vom (C) Stephan Witte / Witte Financial Services -

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Seite 1 von 6 Arbeitskraftabsicherung Wenn Sie sich einen neuen Wagen kaufen, versichern Sie diesen in aller Regel mit einer Vollkaskoversicherung. Dabei ist der Wert eines Autos deutlich geringer als derjenige Ihrer Arbeitskraft. Geht diese verloren, so stehen viele vor dem existentiellen Ruin. Leider werden so elementare Weisheiten gerne verdrängt, da sie alles andere als angenehm sind. Ihre Arbeitskraft ist vor allem bedroht durch die Risiken Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod. Um sich wirksam gegen diese Gefahren abzusichern, bestehen vielfältige Möglichkeiten am Versicherungsmarkt, die jedoch nicht alle gleich gut für Sie geeignet sind. Eine individuelle Analyse Ihrer persönlichen Versorgungssituation wie auch Ihres persönlichen Risikos ist in jedem Einzelfall erforderlich, um Angebote auf Ihre jeweilige Situation optimal abzustimmen. Eines muss dabei klar sein: wer sich optimal gegen alle möglichen Risiken absichern will, braucht viel Geld. Von daher empfiehlt es sich, zunächst grundlegende Risiken abzusichern und bei bestehenden finanziellen Möglichkeiten eine umfassende Absicherung in Angriff zu nehmen. Folgende Vertragsformen sind in der Regel besonders empfehlenswert: Gegen den Todesfall: Risikolebensversicherung, Risikorente Gegen die Folgen von Unfällen: Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Kinderinvaliditätsversicherung, funktionelle Invaliditätsabsicherung Gegen die Folgen von Pflegebedürftigkeit: Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung, Pflegerentenversicherung; Berufsunfähigkeitsversicherung (meist nur bis zum Rentenbeginn), Kinderinvaliditätsversicherung, funktionelle Invaliditätsabsicherung Ein besonders gutes Preis- / Leistungsverhältnis bietet in der Regel eine Kombination aus Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Pflegetagegeldversicherung. Eine sinnvolle Ergänzung können vor allem Unfall- und Krankenzusatzversicherungen darstellen. Wer mit wenig Geld eine möglichst umfassende Absicherung darstellen möchte, sollte die weniger leistungsstarke Variante aus funktioneller Invaliditätsabsicherung und Pflegezusatzversicherung abschließen. Für Kinder sollte dringend die Entscheidung für eine spezielle Kinderinvaliditätsversicherung erwogen werden. Auf dem Vormarsch sind derzeit so genannte Ausschnittsdeckungen mit nur eingeschränktem Versicherungsschutz. Sie sind nur für Personen empfehlenswert, die sich einen vollwertigen Schutz nicht leisten können oder wollen: Gegen die Folgen von Krankheiten: gesetzliche und private Krankenvollversicherung, Krankenzusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Dread Disease (leistet bei Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten), Krankentagegeldversicherung, Kinderinvaliditätsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit temporärem Berufsunfähigkeitsschutz Berufsunfähigkeitsversicherung Erwerbsunfähigkeitsversicherung Grundfähigkeitsversicherung funktionelle Invaliditätsabsicherung

Seite 2 von 6 Stationäre Ergänzungsversicherung bei privatärztlicher Behandlung nur infolge eines Unfalles Die von einigen Unternehmen gerne angebotene Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr dient nur dem Provisionsinteresse des Vertreters, nicht jedoch dem des Kunden. Von einem solchen Vertrag ist in Ihrem Interesse nur dringend abzuraten! Zur Statistik Unfall und Berufsunfähigkeit Nur in weniger als 2,5 % aller Fälle führt ein Unfall zur Frührente durch Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit ist je nach Statistik nur in etwa 6 bis 25 % auf einen Unfall zurückzuführen Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters berufsunfähig Im Durchschnitt sind Männer 50, Frauen 49 Jahre alt, wenn sie berufsunfähig werden; mehr als 40 % aller Personen werden vor dem 50. Lebensjahr berufsunfähig Jährlich erkranken in Deutschland gut 400.000 Menschen an Krebs, 300.000 an Herzinfarkt und 200.000 an Schlaganfall. Zusammen macht dies rund 80 % aller Fälle von schweren Krankheiten aus Zu beachten ist, dass für bestimmte Berufsgruppen wie Dachdecker oder Schreiner das Berufsunfähigkeitsrisiko durch Unfall unproportional höher ist. 38 bzw. 44 % von ihnen werden im Durchschnitt vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig, hingegen nur 10 % aller Steuerberater oder Sparkassenkaufleute. Da das Krankheitsrisiko in diesen Berufen überwiegend gleich verteilt sein dürfte, steht diese Differenz klar für ein erhöhtes Unfallrisiko. Die meisten Unfälle sind daher unzweifelhaft für körperlich und handwerklich Tätige, aber auch für junge Männer bis etwa 25 Jahren zu beobachten. Pflegefall Experten gehen schon jetzt davon aus, dass jeder Sechste später zum Pflegefall wird Mehr als 50 % aller Pflegebedürftigen fallen in die Pflegestufe I, etwa 35 % in die Pflegestufe II und weniger als 15 % in die höchste Pflegestufe III Mehr als 2/3 aller Pflegebedürftigen werden ambulant zu Hause versorgt Rund 20 % der 85jährigen und 45 % der über 85jährigen leiden unter den Folgen von Alzheimer. Nur unter 3 % aller an Alzheimer Erkrankten sind unter 65 Jahre alt 38 % der Gepflegten können in Deutschland die Kosten für ihr Pflegeheim nicht selbst aufbringen; fast 40 % aller Pflegebedürftigen werden durch einen Pflegefall zu Sozialhilfeempfängern, d.h. Beziehern von Leistungen nach Hartz IV. Fast 60 % aller Schwerbehinderungen bei Kindern sind auf eine Krankheit zurückzuführen, hingegen nur 0,45 % auf einen Unfall. Etwa 1 % aller Kinder unter 18 Jahren sind schwerbehindert, der Eintritt liegt in fast 60 % aller Fälle im Alter von 6 bis 15 Jahren. Hauptursachen sind Allergien, Asthma, Diabetes mellitus, Epilepsie und Krebs. Todesfall Weniger als 8 % aller Unfälle führen zum Tod Etwa jeder vierte Krebspatient stirbt an den Folgen seiner Krankheit. Damit steht Krebs in der

Seite 3 von 6 Todesursachenstatistik an zweiter Stelle Die große Witwenrente liegt derzeit bei durchschnittlich 536 Euro, die Waisenrente bei 164 Euro. Tipp: In vielen Fällen bedeuten bestehende Krankheiten oder Gebrechen eine deutlich erschwerte Versicherbarkeit. Besonders schwierig gestaltet sich eine umfangreiche Absicherung, wenn beispielsweise eines oder mehrere der folgenden Krankheitsbilder vorliegen: Psychische Erkrankungen (z.b. Essstörungen, Depressionen oder Selbstmordversuche) Rückenprobleme (z.b. Hexenschuss, Bandscheibenvorfall) Allergien (z.b. Neurodermitis, Hausstaubmilbenallergie) Krebs- und Tumorerkrankungen Da erfahrungsgemäß mit zunehmendem Alter auch die Wahrscheinlichkeit steigt, von schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erkranken, macht eine umfassende Absicherung schon in jungen Jahren Sinn. Hinzu kommt, dass die meisten Angebote zur Arbeitskraftabsicherung neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter und Geschlecht des Antragstellers berücksichtigen. Schon heute werden über 40 % aller Anträge auf Berufsunfähigkeit abgelehnt, zurückgestellt oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen. Gesetzliche Versorgung Der Leistungsumfang der gesetzlichen Versicherungsträger ist in den letzten Jahren deutlich reduziert worden und soll im Folgenden grob dargestellt werden, kann aber eine umfassende und auf den Einzelfall zugeschnittene Beratung nicht ersetzen. Das statistisch größte Risiko besteht für einen Verlust der Arbeitskraft durch Krankheiten. Arbeitnehmer erhalten für die ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in voller Höhe ihres Nettogehaltes. Anschließend für maximal 72 Wochen ein Krankengeld von der Krankenkasse fortgezahlt in Höhe des geringeren Wertes von 70 % des letzten Bruttogehaltes (z.zt. bis maximal 3.600 Euro monatlich) bzw. 90 % des letzten Nettogehaltes. Davon werden die Sozialversicherungsbeiträge von z.zt. 12,45 % abgezogen. Innerhalb von 3 Jahren besteht dieser Anspruch nur einmal für dieselbe Krankheit. Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, kann sich für die Zahlung eines ermäßigten Beitragssatzes entscheiden. Dann fällt allerdings auch der Anspruch auf Krankengeld vollständig weg. Für besonders schwere Fälle sieht der Gesetzgeber eine Erwerbsminderungsrente vor. Eine volle EM-Rente erhalten allerdings nur Personen, die weniger als drei Stunden am Tag noch irgendwo in irgendeiner Form arbeiten können. Die halbe EM-Rente gibt es für jene, die zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten können. Nur wer vor dem 01.01.1961 geboren wurde, hat unter bestimmten Umständen noch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Wer bisher 2000 Euro brutto verdient hat, darf mit einer vollen Erwerbsminderungsrente von etwa 760 Euro im Monat rechnen, im Durchschnitt also etwa einem Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Wichtigste Anspruchgrundlage für eine Berufs- oder Erwerbsminderungsrente sind mindestens 36 Monate Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt des Leistungsfalles und die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren. Für Auszubildende besteht in aller Regel kein Versicherungsschutz, wenn sie nicht mindestens 12 Monate Pflichtversicherungszeiten innerhalb der letzten 2 Jahre nachweisen können. Für Βerufs- und Wegeunfälle von Arbeitnehmern leistet die

Seite 4 von 6 Berufsgenossenschaft, allerdings in Rentenform bis maximal ca. 66 % vom letzten Bruttoeinkommen und erst ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 20 %. Das entspricht in etwa dem vollständigen Verlust eines Daumens. Vergleichbares gilt für Kinder in Schule und Kindergarten und für Arbeitsunfälle von Auszubildenden. In der Freizeit sind weder Berufstätige noch Hausfrauen / Hausmänner gesetzlich unfallversichert. Im Todesfall kann Anspruch auf eine Witwen- oder Waisenrente bestehen. Nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung sind je nach Pflegestufe zum Teil deutliche Zuzahlungen aus privatem Vermögen notwendig. Bei vollstationärer Pflege in Niedersachen beträgt die monatliche Pflegelücke im Durchschnitt rund 1.000 Euro (Pflegestufe I), 1.150 Euro (Pflegestufe II) und 1.380 Euro (Pflegestufe III). Im Todesfall Anspruch auf die große Witwenrente haben nur Personen, die entweder mindestens 45 Jahre alt sind, ein behindertes oder minderjähriges Kind erziehen oder vermindert erwerbsfähig sind. Die Rente beträgt je im Einzelfall 55 oder 60 % der vollen Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen. Die kleine Witwenrente wird nur für einen Zeitraum von 24 Monaten erbracht. Pauschal kann für die große Witwenrente etwa 18 % des letzten Bruttoeinkommens des Verstorbenen angenommen werden. Eine Waisen- oder Halbwaisenrente wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, bei Schul- oder Berufsausbildung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gezahlt. Der Verstorbene muss jedoch die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren als Anspruchsgrundlage erfüllt haben. Die wichtigsten privaten Möglichkeiten zur Absicherung der Arbeitskraft im Überblick In Klammern finden Sie die wesentlichen Gefährdungen der Arbeitskraft, die die einzelnen Vertragsarten abzusichern vermögen und zwar ohne jede Wertung: Auslandsreisekrankenversicherung (Krankheit) Berufsunfähigkeitsversicherung (Unfall, Krankheit, Pflegefall) Dread Disease (Krankheit) Erwerbsunfähigkeitsversicherung [mit temporärem Berufsunfähigkeitsschutz] (Unfall, Krankheit, Pflegefall) Existenz- Betriebsunterbrechungsversicherun g (Krankheit, Unfall) 1 Fondsgebundene Lebensversicherung (Tod) Funktionelle Invaliditätsabsicherung (Krankheit, Unfall, Pflegefall) Grundfähigkeitsversicherung (Unfall, Krankheit, Pflegefall) 1 Absicherung nur für Gewerbetreibende und Kapitallebensversicherung (Tod) Kinderinvaliditätsversicherung (Krankheit, Unfall, Pflegefall) Krankenhaustagegeld (Krankheit) Krankentagegeld (Krankheit) Krankenvollversicherung, gesetzlich und privat (Krankheit) Krankenzusatzversicherung (Krankheit) Pflegekostenversicherung (Pflegefall) Pflegerentenversicherung (Pflegefall) Pflegetagegeldversicherung (Pflegefall) Risikolebensversicherung (Tod) Risikorente (Tod) Sterbegeldversicherung (Tod) Berufsunfähigkeitsversicherung Freiberufler möglich

Seite 5 von 6 Erwerbsunfähigkeitsversicherung Grundfähigkeitsversicherung Krankentagegeld Krankenhaustagegeld Unfallrente Unfallversicherung [mit / ohne Prämienrückgewähr] Überprüfen Sie Ihren bestehenden Schutz Mit folgenden Fragen überprüfen Sie selbst ganz grob die Leistungsstärke Ihres Versicherungsschutzes in den Sparten Todesfall, Unfall, Berufsunfähigkeit und Pflege: Todesfallschutz: für wie viele Jahre und bis zu welchem Höchstalter reicht Ihre für den Todesfall versicherte Leistung aus allen Lebensversicherungsverträgen? Sind damit etwaige Kredite umfassend versichert? Unfallversicherung: unterbleibt eine Minderung wegen der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen bis mindestens 40 % (meist Ziffer 3 der AUB)? Ist ein Invaliditätsgrad für Stimmverlust definiert? Ist für Daumenverlust ein Invaliditätsgrad von über 20 % definiert? Sind Infektionen durch Zeckenbisse mitversichert? Besteht auch Versicherungsschutz bei Bewusstseinsstörungen durch Alkoholgenuss? Speziell bei Seniorentarifen: besteht Versicherungsschutz bereits ab 1 % Invalidität? Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungsstarke Berufsunfähigkeitstarife definieren die Leistungsvoraussetzung wie folgt (meist in 2 der Bedingungen): Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren versicherten Beruf, wo wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben. Man spricht von einer konkreten Verweisung. Weniger vorteilhaft sind Tarife mit abstrakter Verweisung, z.b: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versichere Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, ihren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Die Berufsunfähigkeitsrentenhöhe sollte sich in beiden Fällen an Ihrem Nettoeinkommen orientieren. Pflegeversicherung: Sind Leistungen schon ab Pflegestufe 1 versichert? Ist eine Erhöhung der Pflegeleistungen ohne Gesundheitsprüfung auch noch nach Eintritt des Pflegefalles möglich? Gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb Deutschlands? Haben Sie im Alter ein ausreichend hohes Einkommen, um sich nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung monatliche Mehraufwendung von nicht selten zwischen 1.000 und 1.500 Euro monatlich zu leisten? Besteht die Gefahr, dass Sie für die Pflegekosten Ihrer Eltern oder Ihres womöglich auch längst geschiedenen Ehepartners aufkommen müssen, weil dieser Pflegekosten nicht aus eigenem Vermögen aufbringen kann? Unter anderem gilt der Grundsatz: Eltern haften für Ihre Kinder! Möchten Sie Ihr gespartes Vermögen für sich und Ihre Erben vor dem Zugriff des Staates schützen? Bedenken Sie: so mehr Geld Sie haben, umso stärker sind Sie betroffen.

Seite 6 von 6 Weitere Informationen erhalten Sie bei: Stephan Witte, tätig als selbständiger Versicherungsmakler und Versicherungsfachjournalist. Vermittler von Versicherungen, Bausparverträgen und Kapitalanlagen nach 34d Abs. 1 und 34d Abs. 7 GewO Anschrift: Oelerser Str. 6, 31275 Sievershausen Tel: 05175 954680, Fax: 05175 302367, Mobil: 0173 8453472, Homepage: www.witte-financial-services.de, Email: Stephan@Witte-Financial-Services.de Ich bin als Versicherungsvermittler nach 11a der Gewerbeordnung bei der IHK Hannover unter der Vermittlernummer D-1D5E-NIBHE-95 registriert. Das Vermittlerregister wird geführt bei: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Breite Straße 29, 10178 Berlin Tel: 0180 500 585 0 (14 cent / min. aus dem deutschen Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen) www. Vermittlerregister.org Die Anschrift der für mich zuständigen Registerstelle lautet: IHK Hannover Schiffgraben 49, 30175 Hannover Tel: 0511 3107-378 Fax: 0511 3107-435 Email: bebek@hannover.ihk.de Internet: www.hannover.ihk.de Vermögensschadenshaftpflicht für die Vermittlung von Finanzdienstleistungen: Deckungssumme: 2.000.000 Euro (Versicherungsvermittlung), 100.000 Euro (sonstige Finanzdienstleistungen) Versicherungsgesellschaft: Nassau Versicherungen Die Haftungshöchstsumme für leichte Fahrlässigkeit, insofern nicht der Bereich von Hauptleistungspflichten betroffen ist, beschränkt sich auf die vom Versicherungsmakler abgeschlossene Haftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. Euro (Versicherungen) bzw. 100.000 Euro (sonstige Finanzdienstleistungen). Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Ergänzende Mitteilungen I. Der Versicherungsmakler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen II. Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung Versicherungsombudsmann e.v. Postfach 080632, 10006 Berlin (weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de) Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 060222, 10052 Berlin (weitere Informationen unter : www.pkv-ombudsmann.de) Wichtige Hinweise: Die Tätigkeit des Maklers hinsichtlich Information, Beratung, Auswahl und Vermittlung von Versicherungsverträgen beschränkt sich auf Deckungsangebote von Risikoträgern, die Sitz oder Niederlassung in Deutschland haben, also deren Anträge, Vertragsbedingungen und Policen in deutscher Sprache erstellt werden und für deren Abwicklung deutsches Recht gilt. Ich arbeite grundsätzlich nur auf Basis von Spartenmakleraufträgen. Sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist, beschränkt sich meine betreuende Tätigkeit im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen auf solche, die ich selbst vermittelt habe oder für die mir eine entsprechende Maklervollmacht vorliegt.