Grundlagen der Patenschaft; und häufig gestellte Fragen:



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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Transkript:

Grundlagen der Patenschaft; und häufig gestellte Fragen: 1. Wir danken Ihnen recht herzlich, dass Sie sich dafür entschieden haben einem Kind die Chance auf ein besseres Leben zu geben. Sie sind mit Ihrer Patenschaft in guter Gesellschaft. Zusammen mit rund 800 weiteren Patinnen und Paten, wie ehrenamtlichen Helfer/innen und Spendern, bilden Sie die Grundlage dafür, dass den Kindern in den DHS-Projekten geholfen wird. Ihre Patenschaft ist hierbei eine direkte Form der Hilfe für Ihr Patenkind. Im Vordergrund der Hilfe steht die Bildung und Hilfe zur Selbsthilfe. Zusätzlich wird Ihr Patenkind, wie das Umfeld des Kindes durch Ihre Patenschaft mit Lebensmitteln-, Hygienematerial und in besonderen Notlagen, soweit möglich, mit medizinischen- und weiteren Hilfen unterstützt. 2. Patenschaften als ehrliche Hilfe. Eine Patenschaft bei der DHS ist eine ehrliche und bedingungslose Förderung eines Kindes. Es entsteht kein Anspruch auf das Kind oder gegenüber der Familie. Eine Patenschaft gibt einem Kind die Chance auf eine bessere Zukunft. 3. Werden Patenschaften auch 10-15 Mal oder mehr vermittelt? Bei der DHS gibt es keine Massenpatenschaften und Sie fördern ein bestimmtes Kind wirklich direkt. In der Regel werden pro Kind 1-2 Patenschaften vergeben, in seltenen Fällen werden 3 Patenschaften benötigt. Wer möchte, kann auch eine Patenschaft für ein Kind komplett übernehmen (soweit nicht schon andere Paten vorhanden sind). Eine Anfrage ans Büro genügt (post@dhs-kinderhilfe.de, oder Tel. (+49) 0 6337/ 20 99 132.

4. Wann beginnt die Patenschaft, wann wird Geld abgebucht? Patenschaften beginnen mit dem nächsten Monat, soweit nichts anderes schriftlich abgesprochen ist. Die Beiträge werden in der Regel zwischen dem 02. Und 08. Tag im Monat per Lastschriftverfahren abgebucht. Wenn Sie selbst überweisen möchten, bitten wir die entsprechenden Beträge bis zum 05. Tag im Monat zu überweisen. 5. Schnelle Kommunikation, Informationen und eigener Postversand: A) Kommunikation: Schreiben Sie Ihrem Patenkind, wann immer Sie möchten. Ideal ist das zu Weihnachten, Ostern, bei anderen Feiertagen, zu Geburtstag, bei guten Noten, etc. Früher hatten wir 2 x im Jahr Briefe zentral eingesammelt, da aber weniger als 25% der Paten zurückschrieben, haben wir das System umgestellt. Es wäre gut, wenn Sie mit dem Briefeschreiben anfangen. Wir übersetzen die Briefe und geben Sie ausgedruckt zu den Kindern. Die Kinder freuen sich und eigentlich schreiben fast alle Kinder zurück. Briefe kann man ganz einfach als Anlage einer E-Mail schicken (post@dhskinderhilfe.de), maximal 12 MB mit Text und Bildern. Wir leiten das in das entsprechende Projekt weiter, wo es kostenfrei ausgedruckt, übersetzt und an die Kinder übergeben wird. Ein Brief kann bis 2 DIN A 4 Seiten enthalten, nicht kleiner als Arial 12. Bis zu 4 Briefe kann man im Jahr kostenfrei schicken. Das reicht in mehr als 99% aller Fälle aus. Wer mehr schreiben möchte, kann das natürlich auch. Nur dann sind die Übersetzungs- und Verwaltungskosten selbst zu tragen. Die Kinder können natürlich kostenfrei und so oft schreiben wie Sie möchten. Patenpost darf aus Gründen des Kinderschutzes keine persönlichen Adressen, E-Mailangaben, etc. enthalten und keinen Inhalt außer Briefpapier und Fotos (Zoll). Wer keinen Computer oder Scanner hat, schickt einfach die Post an: Deutsche Humanitäre Stiftung, Projekte- und Ausbildung, Zweibrücker Str. 3, 66482 Zweibrücken. Wir scannen die Post für Sie und leiten sie weiter. B) Informationen und steuerlicher Nachweis: Sie erhalten automatisch folgende Informationen: -Nach Abschluss des Schuljahres neue Datenblätter mit Noten und Bildern Ihres Patenkindes (neu, ab Ende Schuljahr 2016). -Jahresrechenschaftsbericht der Deutschen Humanitären Stiftung. -Informationen per E-Mail oder Mitgliederrundschreiben (je nach Wunsch). -Jahresspendenquittung

C) Eigener Postversand ins Projektland: Post und Briefe selbst ins Projekt schicken: Soll ich selbst ein Paket mit DHL und Co ins Projekt schicken? Hiervon raten wir ausdrücklich ab. Erfahrungsgemäß kann Post mehrere Wochen bis Monate unterwegs sein und nicht jedes Paket kommt an oder kommt problemfrei durch den Zoll. Das Porto für Pakete ist auch relativ teuer. Bis 20 Kg nach Georgien ca. 50, bis 20 Kg nach Mexiko und Philippinen ca. 100 Euro. Wir haben in Absprache mit den Projekten und dem Patenrat einen Spendenshop eingerichtet. Hier kann man bis 4 x im Jahr etwas für sein Patenkind bestellen. Das geht schneller, sicherer und deutlich günstiger als ein Paketversand. Zusätzlich unterstützt man die Wirtschaft vor Ort. Der Spendenshop ist passwortgeschützt und steht nur Paten der DHS zur Verfügung. Das Passwort wurde an alle Paten per Mail verschickt, bzw. wird mit der neuen Patenschaft verschickt. Aktuell ist das Passwort: gemeinsam. Erreichbar ist der Spendenshop via unsere Homepage oder www.spendenshop.dhs-kinderhilfe.de. Wer sein Passwort verloren hat, kein Problem. Eine E-Mail oder ein Anruf genügen. Wer unbedingt möchte, kann natürlich auch ein Paket ins Projekt schicken. Die Adressen der Projektbüros können unsere Paten in unserem Büro erhalten (per Mail anfordern: post@dhs-kinderhilfe.de oder Tel. (+49) 06337/ 20 99 132). Wichtiger Hinweis, damit es später keine Probleme gibt: Wir übernehmen bei einem privaten Paketversand keine Haftung, holen keine Pakete am Zoll ab und übernehmen keine evtl. anfallenden Zollkosten (auch wenn z.b. in Deutschland alles bezahlt wurde, können im Empfängerland noch Zollkosten und andere Gebühren anfallen). Das muss der Absender selbst klären. Der Versand privater Pakete erfolgt auf eigenes Risiko, eigene Kosten und auf eigene Haftung. Wenn jemand ein Paket ins Projekt abschickt (bis 4 Pakete pro Jahr sind möglich), kann er bei der Stiftung nachfragen, ob das Paket ankam. Bis zu 2 Anfragen sind kostenfrei. Das reicht in der Regel aus. Darüber hinaus wird für jede Anfrage eine Verwaltungskostenpauschale von 5 berechnet. Wir bitten generell vor dem Ablauf von mindestens 4 Wochen nach dem Versand keine Anfragen ans Büro zu richten.

6. Projektbesuche: Projektbesuche sind bei der DHS möglich. Wir empfehlen den ersten Besuch frühestens, nachdem die Patenschaft seit mindestens 1 Jahr besteht und nachdem bereits ein Schriftverkehr mit dem Patenkind aufgebaut wurde. Im Schnitt machen aktuell ca. 2% der Patinnen und Paten von der Möglichkeit eines Projektbesuchs Gebrauch. Projektbesuche können in allen Projekten zum jährlichen Tag der Offenen Tür stattfinden. In Mexiko und Georgien können die Patenkinder nach einer Anmeldung im Projekt auch zu individuell abgesprochenen Zeiten besucht werden (mindestens 3 Monate vorher schriftlich absprechen unter Vorlage eines erweiterten polizeiliches Führungszeugnisses). Auf den Philippinen ist aktuell aus Sicherheitsgründen nur ein Besuch zum jährlichen Tag der Offenen Tür möglich. Ein Projektbesuch geht am Tag der Offenen Tür über 2 Arbeitstage, bei einem individuellen Besuch über 1 Arbeitstag. Bei Projektbesuchen sind immer Mitarbeiter der DHS oder des Jugendamtes dabei. Projektbesuche finden immer auf eigenes Risiko, eigene Kosten, wie auf eigene Haftung statt. Weitere Informationen zu Projektbesuchen kann man im Büro anfordern (post@dhs-kinderhilfe.de oder Tel. (+49) 0 6337/ 20 99 132. 7. Kontoänderung, was tun?: Bitte teilen Sie uns Kontoänderungen sowie Adressänderungen zeitnah mit. Wird eine Lastschrift mehr als einmal in den letzten zwölf Monaten nicht eingelöst, wird die Ablehnungsgebühr der Bank (in der Regel drei Euro) an den Kontoinhaber weiter gereicht. Sie helfen uns Zeit und Verwaltungskosten zu sparen, wenn Sie Adressänderungen und Kontoänderungen zeitnah mitteilen. Das ist Geld, das sonst in den Projekten fehlt!

8. Wann endet meine Patenschaft? Die Patenschaft endet, wenn: a. ein Schulbesuch oder eine Berufsausbildung nicht mehr stattfinden. b. die Patin/der Pate kündigt (immer zum Ende des Folgemonats ohne Angaben von Gründen möglich). In der Regel trägt die DHS die Patenschaft dann bis zur Neuvermittlung weiter. c. die Situation sich so verändert hat, dass eine Hilfe nicht mehr nötig, sinnvoll oder möglich ist. d. das Projekt aufgelöst wird (z.b. wenn sich die Lage vor Ort deutlich verbessert hat). e. der Kinderschutz bedenken anmeldet. f. mehr als zwei Monatsbeiträge geschuldet werden (was nicht von der Pflicht zur Zahlung der bereits geschuldeten Beiträge entbindet). g. durch die Patenschaft ein Zeit- und Kostenaufwand verursacht wird, der nicht mehr im Verhältnis zur geleisteten Hilfe steht. 9. Mit dem Ende der Patenschaft endet der Service der Stiftung. 10. Zusätzlich zur Patenschaft, oder auch ohne Patin/Pate zu sein, kann ich Mitglied im Freundeskreis Gemeinsam ohne Grenzen der Stiftung werden. Der Beitrag liegt bei 1,50/Monat. http://www.dhs-kinderhilfe.de/engagieren/mitglied-werden/ Die vorstehenden Regeln sind für alle Patenschaften bei der Deutschen Humanitären Stiftung gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform, mündliche Absprachen sind nichtig. Aktueller Stand: 27. September 2015. Kontakt: Gerne können Sie die Deutsche Humanitäre Stiftung direkt kontaktieren. Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen. Deutsche Humanitäre Stiftung Projekt- und Ausbildungshaus, Zweibrücker Str. 3, 66482 Zweibrücken, Deutschland Mail: post@dhs-kinderhilfe.de Internet: Rund um die Uhr erreichbar: www.dhs-kinderhilfe.de Telefonisch erreichbar: -Verwaltung: Montag bis Freitag: 7.30 18.30 Uhr, Tel.: (+49) 0 6337 / 20 99 132 -DHS Projekthaus, Ehrenamtlicher Dienst, nach Absprache besetzt.: (+49) 0 6337 / 20 99 134 DHS-Spendenkonto: IBAN: DE70 5929 1200 2182 4800 13, BIC: GENODE51BEX Kto. Nr.: 21 824 800 13; BLZ: 592 912 00, VB-Bank Saarpfalz Humanitäre Hilfe seit 1991; mildtätig/gemeinnützig anerkannt. Pate werden, Zukunft sichern!