Antrag auf Immatrikulation zum Sommersemester Bewerbungsschluss ist der (Ausschlussfrist)-

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Fachhochschule Westküste Studienberatung / Zulassung Fritz-Thiedemann-Ring 20 25746 Heide Wird von der Verwaltung ausgefüllt! Note BA Wartesemester Art HZB Datum HZB/WS Kreis HZB sonstige WS Abzüge WS erfasst bestätigt Bemerkung/fehlt Antrag auf Immatrikulation zum Sommersemester 2017 -Bewerbungsschluss ist der 15.01.2017 (Ausschlussfrist)- Ich beantrage hiermit die Zulassung in den weiterbildenden gebührenpflichtigen Online- Master-Studiengang Tourismusmanagement (OMT). Anmerkung: Die aktuelle Gebührensatzung finden Sie auf unserer Homepage www.fh-westkueste.de und dann im Bereich Rechtliches/Hochschule 1. Angaben zur Person Nachname Geburtsdatum Geburtsort Vorname männlich weiblich Staatsangehörigkeit 2. Anschrift Straße Zusatz PLZ, Ort Telefon, Email * 3. Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (Schulabschluss) 27 Allgem. Hochschulreife Abendgymnasium 18 Allgem. Hochschulreife Fachgymnasium 06 Allgem. Hochschulreife Gesamtschule 03 Allgem. Hochschulreife Gymnasium 43 Fachgebundene Hochschulreife Fachgymnasium 72 Fachhochschulreife durch Berufsschule 66 Fachhochschulreife Fachoberschule 60 Fachhochschulreife Gymnasium in Verbindung mit einer praktischen Ausbildung 78 Fachhochschulreife sonstige Studienberechtigung 73 Fachhochschulreife Fachschule (z. B. Meister- oder Technikerschulen in Teilzeit oder Vollzeit) Sonstige HZB

Durchschnittsnote Datum des Erwerbs der HZB Kfz-Kennzeichen des Kreises, in dem der Abschluss erworben wurde (z.b. HH für Hamburg) 4. Ich plane das Studium wie folgt zu studieren: Vollzeit Teilzeit 5. Abgeschlossene Berufsausbildung (wenn vorhanden) Bezeichnung des Abschlusses von/bis 6.Hochschulvergangenheit Teil I nein ja Waren Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben? Angaben zu 7. sind nur erforderlich, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren 7. Hochschulvergangenheit An welcher Hochschule waren Sie zuerst eingeschrieben? Name der Hochschule Kfz-Kennzeichen des Kreises Bezeichnung des Studienganges Bezeichnung des angestrebten Abschlusses immatrikuliert von WS/SS bis WS/SS Zwischenprüfung bestanden am Anzahl der Semester Abschlussprüfung bestanden am Weitere Hochschulen, an denen Sie immatrikuliert waren Name der Hochschule Kfz-Kennzeichen des Kreises Bezeichnung des Studienganges Bezeichnung des angestrebten Abschlusses immatrikuliert von WS/SS bis WS/SS Zwischenprüfung bestanden am Anzahl der Semester Abschlussprüfung bestanden am Erklärungen gemäß 40, 42 Hochschulgesetz S.-H. (HSG) nein ja Liegen Gründe zur Versagung des Studienplatzes gemäß 74 HSG vor, insbes. durch eine endgültig nicht bestandene, nach einer Prüfungsordnung erforderlichen Prüfung, Abs. 1, Nr. 3? Wenn ja, in welchem Studiengang? nein ja Ist eine frühere Einschreibung wegen Anwendung von Gewalt, durch Aufforderung zur Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt, die den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Hochschuleinrichtung, die Tätigkeit eines Hochschulorganes, die Durchführung einer Hochschulveranstaltung behindert oder ein Hochschulmitglied von der Ausübung seiner Rechte und Pflichten abgehalten oder abzuhalten versucht hat, widerrufen worden, 75 Abs. 5 HSG?

WICHTIG, bitte gründlich durchlesen!!! Ich beantrage hiermit die Zulassung zum Online-Masterstudiengang Tourismusmanagement nach Maßgabe meiner vorstehenden Angaben. Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Antrag vollständig und wahrheitsgemäß gemacht habe. Mir ist bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben ordnungswidrig sind und - bei Feststellung nach der Immatrikulation - zum Widerruf der Immatrikulation bzw. bei Feststellung von falschen Angaben am Tage der Einschreibung zur Nichtimmatrikulation führen. Darüber hinaus versichere ich, dass die von mir gemachten Angaben im vollen Umfang der Wahrheit entsprechen, insbesondere zu den Studienzeiten und zu den Studienabschlüssen. Des Weiteren bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich mich über die Höhe der anfallenden Gebühren entsprechend informiert habe. Ort, Datum Unterschrift Diesem Antrag sind folgende Unterlagen (* in amtlich beglaubigter Form) beizufügen: 1. Ein tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild (auch eingescannt möglich) 2. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses 3. * Ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis) 4. * Ein Nachweis über alle erfolgreich absolvierten Berufsausbildungen sowie Weiterbildungen 5. * Ein Nachweis über einen ersten erworbenen Hochschulabschluss 6. * Eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung in Bezug auf das vorherige Studium 7. * Ein Kopie des qualifizierten Arbeitszeugnisses, bezogen auf alle vorherigen beruflichen Tätigkeiten nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses, die den 8+11 der PO des Studiengangs unterliegen *Die mit Sternchen gekennzeichneten Unterlagen sind in amtlich beglaubigter Ausfertigung einzureichen. Auszug aus der aktuellen Prüfungsordnung des OMT 8 Zulassung zum Master-Studium (1) Zugangsvoraussetzungen für das weiterbildende Master-Studium sind ein erster Hochschulabschluss im Bereich Betriebs- oder Tourismuswirtschaft oder vergleichbaren Studiengängen mit mindestens 180 Kreditpunkten oder mindestens vergleichbarem Aufwand sowie berufspraktische Erfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss von mindestens einem Jahr. oder ein erster Hochschulabschluss mit mindestens 180 Kreditpunkten oder mindestens vergleichbarem Aufwand sowie berufspraktische Erfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss von mindestens 2 Jahren in einer leitenden Position mit Finanz- und Personalverantwortung im Tourismusbereich. (2) Ob ein Studiengang vergleichbar und die Berufserfahrung ausreichend ist, entscheidet die Zulassungsstelle auf Basis der eingereichten Studienunterlagen und Arbeitszeugnisse. Sie kann im Zweifel ein Gespräch mit der Bewerberin oder dem Bewerber anberaumen und dazu Experten hinzuziehen. Maßgeblich für die Berufspraxis ist die Laufzeit der vorgelegten Arbeitsverträge. (3) Abs. 1 gilt sinngemäß für Absolventinnen und Absolventen ausländischer Hochschulen mit als gleichwertig anerkannten Abschlüssen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Zulassungsstelle auf Basis der vorgelegten Unterlagen. (4) Zur Zulassung müssen Bewerberinnen und Bewerber zudem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Diese sind für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Schulzeit oder ihr Erststudium nicht überwiegend auf Deutsch absolviert haben, durch Mindestleistungen in einem international anerkannten Test für das Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachzuweisen. (5) Die Anrechnung außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten regelt 51 Abs. 2 des Hochschulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein. Danach sind außerhalb von Hochschulen erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium anzurechnen, wenn ihre Gleichwertigkeit mit den Kompetenzen und Fähigkeiten nachgewiesen ist, die im Studium zu erwerben sind und ersetzt werden sollen. Insgesamt können bis

zu 50 % der für den Studiengang erforderlichen Leistungspunkteangerechnet werden. Das Einstufungsverfahren regelt 19 Abs. 5 PVO. 11 Zulassung auf Probe (1) Zum Master-Studium können Bewerber entsprechend 39 Abs. 4 HSG auf Probe zugelassen werden. 8 Abs. 2 gilt sinngemäß. (2) Studierende, die auf Probe zugelassen wurden, müssen mindestens zwei Module nach dieser Prüfungsordnung innerhalb des ersten Studienhalbjahres ihres Studiums bei Vollzeitstudium bzw. innerhalb der ersten beiden Studienhalbjahre ihres Studiums bei Teilzeitstudium erfolgreich abschließen. Für Teilzeitstudierende sind dies die Module Management und Führung und Marketing-Management im Tourismus. Ein Wechsel vom Vollzeit- in das Teilzeitstudium innerhalb der Probezeit ist ausgeschlossen. (3) Wurden die Module gemäß Abs. 2 erfolgreich abgeschlossen, so erfolgt die Einschreibung auf Dauer. (4) Wurden die Module gemäß Abs. 2 nicht erfolgreich abgeschlossen, so endet das Studium auf Probe durch Exmatrikulation. Die komplette Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage im Bereich Rechtliches/Studierende oder auf Nachfrage im Büro des Studiengangs omt@fh-westkueste.de oder beim Studiengangsleiter Prof. Dr. Horster horster@fh-westkueste.de Wichtige Hinweise Anmeldeschluss für den OMT ist der 15.01. (Ausschlussfrist). Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet und vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen Bitte verzichten Sie auf formale Bewerbungsmappen und Prospekthüllen. Für eine Eingangsbestätigung legen Sie bitte eine frankierte Postkarte (0,45 ) der Bewerbung bei. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Auskünfte per Telefon, über den Eingang der Bewerbung, geben. Sie werden Anfang Februar darüber informiert, ob Sie einen Studienplatz erhalten und welche Rechte und Pflichten Ihnen als Studentin/Student obliegen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung oder des voraussichtlichen Zeitpunktes des Versands der Zulassungsbescheide nicht vor Ort sein, so stellen Sie bitte sicher, dass eine Person ihres Vertrauens Zugang zu ihrer Post erhält und mittels einer Vollmacht die Fragen der Zulassungsstelle sowie ggf. die Einschreibung für Sie an unserer Hochschule vornehmen kann. Die Vollmacht muss der Hochschule im Original vorliegen. Die von Ihnen im Immatrikulationsantrag angegebene Studienform (Vollzeit- oder Teilzeitstudium) kann nur auf Antrag der Studierenden geändert werden. Die Änderung ist nur zu Beginn eines neuen Semesters möglich, hierfür gelten entsprechende Antragsfristen. Anträge für einen Wechsel der Studienform zum Sommersemester müssen spätestens bis zum 15.01. eines Jahres und für einen Wechsel zum Wintersemester spätestens bis zum 15.07. eines Jahres in der Studienberatung / Zulassung eingereicht werden. Der Antrag ist formlos mit Begründung einzureichen. Hinweis nach 33 Bundesdatenschutzgesetz Nach 45 Hochschulgesetz (HSG) sind Studienbewerber verpflichtet, der Hochschule für Verwaltungszwecke personenbezogene Daten zum Hochschulzugang anzugeben. Die personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Zulassung zum Studium nach der Zulassungsverordnung und bei einem Antrag für einen zulassungsbeschränkten Studiengang die zusätzlichen Daten für die Auswahl der Studienbewerber nach der Auswahlverordnung ( 40 HSG) erhoben und gespeichert. Eine Nichtbeantwortung der verpflichtend zu beantwortenden Fragen hat zur Folge, dass der Antrag nicht weiter bearbeitet werden kann und zurückgegeben werden muss. Dadurch kann die Einhaltung der Bewerbungsfrist gefährdet sein. Verantwortlich für die Einhaltung der Ausschlussfrist sind die Studienbewerber.

Rechtsgrundlage ist 45 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt S.-H. (GVOBl. S.-H. ) S. 184-224), in Verbindung mit der Landesverordnung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerberinnen, der Studienbewerber, Studierenden, Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten für Verwaltungszwecke der Hochschule (Stud.-Daten-VO) vom 13.10.93 (NB. MWFK/MFBWS. S.-H. S. 414).