Satzung der Hochschule Reutlingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren für den Bachelorstudiengang International Operations and Logistics Management mit dem akademischen Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) vom 11.06.2015 Aufgrund von 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Baden-Württemberg (Hochschulzulassungsgesetz HZG) vom 15.09.2005, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 01.04.2014, 59 Abs.1 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) vom 01.01.2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 01.04.2014 sowie 20 Abs. 4 der Hochschulvergabeordnung HVVO vom 13.01.2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetzes vom 01.04.2014, hat der Senat der Hochschule Reutlingen am 22.05.2015 die nachstehende Satzung beschlossen: 1 Auswahlverfahren (1) In dem Studiengang werden 90 von Hundert der Studienplätze, die nach Abzug der vorweg abzuziehenden Studienplätze nach 9 der HWO verbleiben, nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Dieses basiert auf dem Grad von Eignung und Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers für das angestrebte Studium und den angestrebten Beruf. (2) Am Auswahlverfahren nimmt teil, wer sich trist- und formgerecht um einen Studienplatz beworben hat. (3) Das Auswahlverfahren wird von einer Auswahlkommission durchgeführt. Diese besteht aus dem Studiendekan, dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und einem weiteren hauptamtlichen Professor, der im Studiengang lehrt. Den Vorsitz übernimmt der Studiendekan. 2 Antrag und Fristen (1) Der Antrag auf Zulassung zum Studium muss für das Wintersemester bis zum 15. Juli eines Jahres für das Sommersemester bis zum 15. Januar eines Jahres eingegangen sein (Ausschlussfristen). Auswahlsatzung Seite 1 von 6
(2) Der Zulassungsantrag erfolgt in der von der Hochschule vorgesehenen Form. Ist ein Zugang zum Internet nicht gegeben, kann ein Antrag auf Zulassung auf den amtlichen Vordrucken der Hochschule Reutlingen gestellt werden. (3) Dem Zulassungsantrag sind die in 2 (4) der Allgemeinen Zulassungssatzung der Hochschule Reutlingen vom 01.04.2015 genannten Unterlagen beizufügen. (4) Zusätzlich müssen dem Zulassungsantrag Nachweise der englischen und deutschen Sprachkenntnisse der Bewerberin bzw. des Bewerbers beigefügt werden, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können, siehe 4. (5) Den Bewerbern wird freigestellt, neben den in 2 Absatz 3 und 4 benannten Unterlagen zusätzliche Qualifikation nachzuweisen. Bestandteile dieses erweiterten Verfahrens sind: (a) ein Nachweis über die besonderen Auswahlmaßstäbe Mathematik und Englisch, 5 (b) ein Fragebogen zu studiengangsrelevanten Qualifikationen der Bewerber, wie in 6 (c) ein schriftlicher fachspezifischen Studierfähigkeitstest, 7 Über die in Absatz 3 und 4 genannten Unterlagen hinaus muss der Fragebogen zu studiengangsrelevanten Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber innerhalb der in 2 Absatz 1 genannten Frist zusammen mit dem Zulassungsantrag bei der Hochschule eingegangen sein, wenn dieser in die Bewertung für das Auswahlverfahren einfließen soll. (6) Die Anmeldung zum schriftlichen fachspezifischen Studierfähigkeitstest kann bis zu zwei Tage vor dem offiziell bekanntgegebenen Testtermin erfolgen. (7) Alle Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Sprachnachweise, sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Die Hochschule kann verlangen, dass die der Zulassungsentscheidung zugrunde liegenden Dokumente bei der Einschreibung im Original vorzulegen sind. 3 Anforderungsprofil (1) Um die Anforderungen für den Studiengang zu erfüllen, sollten die Studienbewerberinnen und bewerber die folgenden Kompetenzen aufweisen: (a) Kognitive Kompetenzen systematisch-analytisches Denken systemisch-synthetisches Denken schnelle Auffassungsgabe (b) Fach- und Methodenkompetenzen gute mathematische Kenntnisse sehr gute Englischkenntnisse überdurchschnittliche räumliche Abstraktionsfähigkeit technisches Verständnis Auswahlsatzung Seite 2 von 6
(c) Persönliche Kompetenzen hohe Motivation für den Studiengang und das Berufsfeld großer Leistungswille große Ausdauer und Belastungsfähigkeit hohe Lernbereitschaft (d) Soziale und kommunikative Kompetenz überdurchschnittlich ausgeprägte Teamfähigkeit gute Kommunikationsfähigkeit Verantwortungsbereitschaft interkulturelle Kompetenz Respekt und Wertschätzung anderen gegenüber 4 Zugangsvoraussetzungen (1) Bewerberinnen und Bewerber müssen in den Sprachen Deutsch und Englisch ein Kompetenzniveau von mindestens B1 gemäß des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats nachweisen, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Das Sprachniveau der Bewerber wird auf Basis der vorgelegten Nachweise hinsichtlich des Erreichens des Niveaus B1 des europäischen Referenzrahmens überprüft. Sofern die vorgelegten Nachweise nicht ausreichend sind, können weitere Nachweise angefordert werden. (2) In den folgenden Fällen gilt das Sprachniveau B1 typischerweise als erreicht: Muttersprache bzw. nachgewiesene Unterrichtssprache der sekundären Schulbildung (z.b. deutsches Gymnasium im Ausland) Englisch bzw. Deutsch als Fremdsprachenfach mit Abiturnote Abschlussnote nach der 10. Klasse besser als 3,0 (falls keine Abiturnote vorhanden) Nachweisbarer Aufenthalt im englisch- bzw. deutschsprachigen Ausland von mindestens 6 Monaten Sprachkompetenzen für Englisch: British Council (IELTS) besser als 5,0 ("Modest User") Universität Cambridge "Preliminary English Test" TOEFL IBT besser als 60 (mindestens 15 in jeder Kategorie) Sprachkompetenzen für Deutsch: Goethe-Institut Zertifikat Deutsch" TestDaF TDN 3 Auswahlsatzung Seite 3 von 6
5 Auswahlmaßstab Mathematik und Englisch (1) Die Noten der Hochschulzugangsberechtigung in den Fächern Mathematik und Englisch werden mit einem Bonus von jeweils 1 Notenzehntel belohnt, wenn die Note besser als 2,0 ist und in der Klassenstufe 11 (J1) oder höher erworben worden ist. Bei Bewerbern mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen für die Prüfung der Bonuserteilung die individuell erworbenen Bewertungen nachgewiesen werden. 6 Fragebogen zu studiengangsrelevanten Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber (1) Dem Fragebogen sollen folgende Nachweise für die unter 3 c) und d) aufgeführten Qualifikationsmerkmale beigefügt werden (a) qualifizierte und studienrelevante Tätigkeiten in einem Unternehmen, (b) Fremdsprachenkenntnisse, welche die Mindestanforderungen für den Studiengang gemäß 4 Abs. 2 überschreiten (c) studienrelevante, längere Auslandsaufenthalte (2) Für die Kriterien des Fragebogens nach Abs. 1 kann für Kategorie a) eine Verbesserung der Gesamtnote um bis zu zwei Notenzehntel erreicht werden. Für die weiteren Kriterien b) und c) des Fragebogens nach Abs. 1 kann eine Verbesserung der Gesamtnote um jeweils ein Notenzehntel erreicht werden. Die drei unter (a) bis (c) genannten besonderen Qualifikationsmerkmale führen zu einer Verbesserung der Gesamtnote um maximal 4 Notenzehntel. 7 Schriftlicher fachspezifischer Studierfähigkeitstest (1) Der Termin für den schriftlichen fachspezifischen Studierfähigkeitstest wird vom Vorsitzenden der Auswahlkommission spätestens drei Monate vor Bewerbungsschluss bekanntgeben. (2) Der schriftliche fachspezifische Studierfähigkeitstest dauert ca. 120 Minuten. Es werden die in 3 (a-b) genannten Fähigkeiten der Bewerberin bzw. des Bewerbers geprüft. (3) Durch den schriftlichen fachspezifischer Studierfähigkeitstest nach Abs. 2 kann eine maximale Verbesserung der Gesamtnote von 5 Notenzehntel erzielt werden. Auswahlsatzung Seite 4 von 6