Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Hessen (LAGH) Sie helfen mit, den Grundstein für eine zahngesunde Zukunft in Hessen zu legen und fangen dabei ganz von vorne an: Bei den jüngsten Mitgliedern der Gesellschaft und sogar schon vor ihrer Geburt. In hessischen Kindergärten und Schulen findet sich kaum ein Kind, dass die liebenswerte Zahnputzhexe IRMA und das Putzen der Zähne nach der KAI-Regel noch nicht kennen gelernt hat. Im Rahmen der Vorstellung der Frankfurter Geschäftsstelle sprechen wir in dieser Ausgabe mit der Vorsitzenden Dr. Andrea Thumeyer und Geschäftsführerin Christine Roß-Daum über die Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege bei der Landeszahnärztekammer Hessen. Liebe Frau Dr. Thumeyer, liebe Frau Roß-Daum, was ist die Hauptaufgabe, der sich die LAGH in ihrer Arbeit widmet? Dr. Andrea Thumeyer: Es geht bei unserer Arbeit um natürlich gesunde und vor allem kariesfreie Zähne bei allen Kindern und Jugendlichen, auch und gerade bei jenen, deren Familien sozial schwächer gestellt sind. Die prophylaktische Arbeit kann hierfür gar nicht früh genug beginnen. Es gilt, die werdenden Eltern schon vor der Geburt ihres Kindes über die Notwendigkeit der Zahnpflege, der richtigen Ernährung und regelmäßiger Untersuchungen beim Zahnarzt aufzuklären und die Kinder spielerisch und angstfrei mit der Zahnbürste und der Atmosphäre einer Zahnarztpraxis vertraut zu machen. Diese Aufgabe ist von hoher sozialpolitischer Relevanz. Welche rechtliche Grundlage seitens des Gesetzgebers gibt es für ihr Engagement? Dr. Andrea Thumeyer: Die Tätigkeit der LAGH setzt die Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuches, genauer des Paragraphen 21 um. Die Verhütung von Zahnerkrankungen, die Gegenstand des Gesetzes ist, sieht ein gemeinsames Handeln der gesetzlichen Krankenkassen, und aller hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte vor. Diese Akteure sollen in Kindertagesstätten und Schulen in Gruppen zu Mundhygiene und Ernährung beraten und bei den Gruppen von Kindern und Jugendlichen Erhebungen zu Mundgesundheit und Zahnstatus durchführen. Wir in der LAGH setzen somit die gesetzliche Vorgabe der Gruppenprophylaxe in die Tat um. Was unterscheidet die Gruppenprophylaxe von der prophylaktischen Einzelbehandlung in einer Zahnarztpraxis? Dr. Andrea Thumeyer: Anhand der Unterscheidung von Individualund Gruppenprophylaxe lassen sich die wichtigsten Aspekte unserer Arbeit sehr gut darstellen. Dass die normale zahnmedizinische Behandlung einem einzelnen Patienten zuteilwird, während sich die Arbeit der LAGH auf eine Gruppe bezieht, ist eher trivial. Weit
wichtiger ist die Differenzierung der Angebote von Zahnarztpraxis und Gruppenprophylaxe. Zu einem Zahnarztbesuch muss sich jeder Patient entschließen wenn ihn nicht unerträgliche Zahnschmerzen gleichsam dazu nötigen. Er muss zum Zahnarzt kommen, nicht der Zahnarzt zu ihm. Diese notwendige Entscheidung erhöht die Zugangsschwelle; wer sich nicht für den Besuch beim Zahnarzt entschließt, zu ihm kommt, dem werden auch keine Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich seiner Zahngesundheit zuteil. Mit dieser Kommstruktur wäre eine flächendeckende Prophylaxe nicht zu leisten, da es soziale Milieus gibt, in denen die (Hemm)Schwelle besonders hoch ist. Gerade diese Menschen aus einem problematischen sozialen Umfeld muss man dort abholen, wo sie sich befinden. Die Gruppenprophylaxe hat eine Bringstruktur. Wir bringen den Menschen etwas, das ihnen etwas bringt: Kostenfreies Know-How und wichtige Hilfsmittel zum Erhalt der Zahn- und Mundgesundheit ihrer Kinder. Unterscheiden sich auch die Inhalte, die durch die Individual- oder durch Gruppenprophylaxe vermittelt werden? Dr. Andrea Thumeyer: Mit den Inhalten, die wir in der Gruppenprophylaxe an die Kinder, die Eltern und Erzieher weitergeben, wollen wir eine Wissensgrundlage schaffen. Für diese breite Basis bedarf es unspezifischer Basisinformationen, die für alle, die wir mit unserer Arbeit aufsuchen, gleichermaßen gültig sind. Unser Ziel ist es Know-How zu vermitteln, das allgemeingültig ist, sich nicht in Details verliert und vor allem keine Widersprüche zu streuen vermag. Die Informationen in der Individualprophylaxe sind in der Regel sehr viel spezieller und differieren das sagt bereits der Name je nach Individuum, das eine Zahnarztpraxis unter Gesichtspunkten vorbeugender Therapien betritt. Können Sie für unsere Leserinnen und Leser ein konkretes Beispiel für diesen Unterschied geben? Dr. Andrea Thumeyer: Nehmen wir den Falle einer Mutter, die gegen die Fluoridierung von Zahncremes ist. Wenn wir die gründliche Reinigung der Kinderzähne empfehlen, wird diese Mutter ebenso wenig einzuwenden haben, wie alle übrigen. Empfehlen wir eine nicht süß schmeckende Kinderzahncreme, die die Kinder weder zum Verschlucken der Paste animiert, noch für eine Gewöhnung an den Geschmack stark gesüßter Lebensmittel sorgt, ist diese Empfehlung ebenfalls allgemeingültig. Würden wir hingegen für den Kauf fluoridierter Kinderzahncreme plädieren, wäre ein Widerspruch seitens dieser Mutter sicher. Aus diesen Gründen vereinfachen wir die Informationen, verringern ihre Dichte zugunsten der Allgemeingültigkeit. Wir sprechen diesbezüglich von pädagogischer Reduktion auf die Zahnputzregel KAI, die Verantwortung der Eltern für saubere Kinderzähne, oder die Fünf Sterne für gesunde Zähne. Weniger ist auch in der Gruppenprophylaxe sehr viel mehr. Welche Bedeutung hat die Prophylaxe in der Gruppe für die Vermittlung der Inhalte, des genannten Know-Hows?
Dr. Andrea Thumeyer: Bei der prophylaktischen Unterweisung spielen gruppendynamische Prozesse eine große Rolle. Was die Kinder gemeinsam erfahren und erleben, spielerisch und mit ihren Spielgefährten und den vertrauten Bezugspersonen in den Tagesstätten, wird positiv verknüpft. Die Kinder erleben, was sie erlernen sollen und dieses positive Erleben in der Gruppe unterstützen wir durch die Arbeit mit der Handpuppe IRMA und die ebenso kind- wie elterngerechte Aufbereitung der Informationen. Sind die Gruppen, in denen sich diese Dynamik gemeinsamen Lernens und Erlebens entfaltet, in jedem Fall bereits vorhanden, oder gibt es Fälle, in denen sich Gruppen zu diesem Zweck erst zusammenfinden? Dr. Andrea Thumeyer: Wenn die Arbeitskreis etwa in einer Postwurfaktion für Kurse werben, in denen die Techniken der Zahnpflege und das Basiswissen in Sachen zahngesunder Ernährung vermittelt werden, finden sich die Gruppen spontan zusammen. Auf solchen Wegen erreichen wir jedoch ein Umfeld, das bereits Interesse an der Materie zeigt. Eltern, die auf ein solches Angebot reagieren, sind bereits für die Bedeutung der Mundgesundheit ihrer Kinder sensibilisiert. Diese Eltern würden auch zum Kinderzahnarzt gehen oder sich aus eigenem Antrieb zu informieren suchen. Den sozialen Schichten, bei welchen dieses Interesse nicht vorausgesetzt werden kann, die Zugangsschwelle besonders hoch ist und die daher besonderer Aufmerksamkeit durch die Einrichtungen der Jugendzahnpflege bedürfen, werden wir mit derlei Angeboten nicht gerecht. Die grundlegende Charakteristik unserer Arbeit ist daher das Aufsuchen. Unser Angebot kann nur dann dem Anspruch gerecht werden, alle Kinder und deren Eltern aufzusuchen, wenn wir vorhandene Strukturen soziale Netzwerke in einem etwas weiteren Sinne nutzen. Welche Strukturen sind das im Einzelnen? Dr. Andrea Thumeyer: Da wären an erster Stelle die Kindertagesstätten zu nennen. Rund 95 Prozent der Kinder in Hessen besuchen einen Kindergarten. Weitere Strukturen auf kommunaler Ebene sind etwa Mutterhäuser, Geburtshäuser und Angebote der Gemeinden für junge Mütter. Nehmen sie als Beispiel unser Poster, das auf die notwendige zahnärztliche Vorsorge für Schwangere hinweist. Die Bedeutung zweimaliger zahnärztlicher Untersuchungen in der Schwangerschaft, bei denen etwa Entzündungen am Zahnfleisch festgestellt werden, die im schlimmsten Falle zu einer Fehl- oder Frühgeburt führen können wird den Müttern hierdurch vermittelt; dies aber nur, wenn es Institutionen gibt, die dieses Wissen verfügbar machen. Auch Frauen- und Kinderarztpraxen gehören zu den Strukturen, die uns dabei helfen, dass gesteckte Ziel allgemeiner Prophylaxe zu erreichen. Sie haben die Kindertagesstätten genannt - wie sieht es mit den Schulen aus?
Dr. Andrea Thumeyer: In den Schulen setzen die Jugendzahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes und ihre Teams fort, was die Patenschaftszahnarztteams in den Kindergärten begonnen haben. Die Arbeit baut aufeinander auf, bereits Erreichtes wird weiterentwickelt. Auf praktische Zahnputzübungen im Kindergarten folgt KAI-Training in den Schulen, es wird hier wie dort zur Umsetzung des zuckerfreien Vormittags motiviert und die begleitende Elternarbeit fortgeführt. Jugendzahnärzte werden von den Gesundheitsämter in die Schule entsandt; wer schickt die Patenschaftszahnärzte in die Tagesstätten und wie wird man zu einem Patenschaftszahnarzt? Dr. Andrea Thumeyer: Am Anfang steht hier der Entschluss einer Kollegin oder eines Kollegen, die zahnärztliche Patenschaft für einen Kindergarten in der Nähe der Praxis oder des Wohnorts zu übernehmen. Wer sich zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit entschließt, wendet sich in einem zweiten Schritt an die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Jugendzahnpflege, der für den entsprechenden Landkreis zuständig ist. Hier erfährt der Zahnarzt, ob und wenn ja welche Kindertagesstätte noch nicht durch einen Patenschaftszahnarzt und sein Team betreut wird. Wenn es eine derartige Vakanz gibt schließt unser Mitglied einen Vertrag über die Patenschaft mit der Landeszahnärztekammer. Hierfür ist in unserer Geschäftsstelle Frau Ruth Tripp zuständig. Im Unterschied zu den Jugendzahnärzten, die in den Schulen im Auftrag des ÖGD die Aufgaben der Gruppenprophylaxe und die Reihenuntersuchungen zur Erhebung des Zahnstatus durchführen, ist bei den Patenschaftszahnärzten die LZKH Vertragspartner und als solcher etwa für die Abrechnung der Honorare zuständig. Das Ehrenamt wird also honoriert? Dr. Andrea Thumeyer: Wie viele ehrenamtlich Tätige - etwa die Vorlesekräfte sehbehinderter Studenten oder Mitlieder in Extrachören der Landestheater - erhalten auch die Patenschaftszahnärztinnen und -zahnärzte ein gewisses Honorar. Das Engagement ist für die Praxen mit nicht geringem Aufwand und Kosten verbunden - auch wenn die Materialien von der LAGH finanziert werden. Der Gesetzgeber honoriert den Einsatz der Ehrenamtlichen und legt einen gewissen Steuerfreibetrag für derlei Tätigkeiten fest. Reich wird durch sein Ehrenamt aber niemand. Das Stichwort Finanzierung ist gefallen. Auf welche Mittel kann die LAGH zurückgreifen und wer stellt diese Mittel zur Verfügung? Christine Roß-Daum: Auf Hessen bezogen kann die Jugendzahnpflege bei ihrer Wahrnehmung der gesetzlichen Verpflichtung zur Prophylaxe auf rund sechs Millionen Euro im Jahr zugreifen. Den größten Teil dieser Summe finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen. Die regionale Arbeit der einzelnen Arbeitskreise Jugendzahnpflege ist zu 100 Prozent durch die GKV getragen. Der Verwaltungshaushalt auf Landesebene wird durch
verschiedene Geldgeber finanziert. So stellt das Hessische Sozialministerium in diesem Jahr 7700, die KZVH und LZKH je 26.700 zur Verfügung. Die Beiträge von Kammer und KZV ergeben addiert den Beitrag der Krankenkassen zum Landeshaushalt. Wofür werden diese Mittel verwendet? Christine Roß-Daum: Der größte Anteil entfällt auf die Materialien, die wir den Patenschafts- und Jugendzahnärzten zur Verfügung stellen. Hierzu zählen Kinderzahnbürsten und der erste eigene Becher mit IRMA Motiv, aus dem die Kinder zu trinken lernen sollen, die Zahnpflege Materialien die bei den Besuchen im Kindergarten und in der Schule gebraucht werden und natürlich die zahlreichen Infoflyer, Broschüren, Poster und das Untersuchungsheft, das alle Eltern von uns erhalten. Darüber hinaus müssen natürlich die Fortbildungen bezahlt werden, die jeder Patenschaftszahnarzt mit seinen MitarbeiterInnen durchlaufen muss. Welche Fortbildungen sind das? Dr. Andrea Thumeyer: In der Regel durchlaufen die PaZa-Teams zwei Fortbildungen. Hier bei uns in der LZKH Geschäftsstelle ist Frau Claudia Konradt für diesen Bereich unserer Arbeit zuständig. Die erste Fortbildungseinheit legt als Teamfortbildung den Grundstein für die Arbeit mit den Kindern in der Gruppe. Sie sorgt für die pädagogische Grundqualifizierung. Schließlich ist die Gruppenprophylaxe für die meisten Kolleginnen und Kollegen eine völlig neue Herausforderung und von der zuvor praktizierten Individualprophylaxe schon allein wegen der Dynamik in einer Kindergruppe grundverschieden. Man muss ganz anders agieren und die Voraussetzungen für die Vermittlung von Inhalten sind völlig andere. In der zweiten Fortbildung - der IRMA-Fortbildung - lernen die neuen Patenschaftszahnärzte die Feinheiten dieser Vermittlung und ihr wichtigstes neues Instrument, die Handpuppe unserer Hessischen Zahnputzhexe kennen. Mit IRMAs Hilfe agieren die Erwachsenen auf Augenhöhe mit den Kindern - und die Kinder schließen nicht nur die knuffige Hexe ganz schnell in ihr Herz, sondern nehmen auch die Inhalte, die ihnen IRMA beibringt, in sich auf. Wer hat die Hexe IRMA eigentlich erfunden? Dr. Andrea Thumeyer: IRMA entstammt dem Kinderbuch von Ingrid und Dieter Schubert Irma hat so große Füße. Hier geht es um eine kleine Hexe, die sich keine Zaubersprüche merken kann. Bei jedem Zauber, den sie versucht, werden deshalb ihre Füße länger und sie zum Gespött der anderen Hexen. Auf dem Höhepunkt des Buches lernt Irma von ihrer kleinen Menschenfreundin - beim Zähneputzen - sich zu konzentrieren und kann mit einem Mal richtig gut zaubern. Aus dieser Vorlage haben wir mit Erlaubnis des Sauerländer Verlags die Hessische IRMA (weiter)entwickelt. Die Anregung dazu gab ein Wettbewerb für ein KAI-Plakat vor 20 Jahren. Auf einem der eingereichten Entwürfe war die ursprüngliche Irma als
Identifikationsfigur abgebildet. Wenn es darum geht, Kindern mit Spaß das Zähneputzen nach KAI beizubringen, ist unsere Hessische IRMA seit vielen Jahren eine ganz zauberhafte Unterstützung. Irmas Ursprung kennen wir nun. Gibt es auch bei der Zahnputzsystematik KAI einen Urheber oder eine Geschichte? Dr. Andrea Thumeyer: Hinter KAI steht die Jugendzahnärztin Frau Dr. Reilen. Sie hatte die Notwendigkeit einer grundlegenden Systematik festgestellt und daraufhin KAI entwickelt. Der gute Erfolg des dreistufigen Systems hat seinen Grund in der kindlichen Physiologie. Jeder Einzelschritt bei KAI spiegelt eine wichtige Stufe der motorischen Entwicklung des Kindes. Physiologie und Pädagogik bilden bei KAI eine sinnvolle Einheit und geben uns eines der wichtigsten Werkzeuge für die Gruppenprophylaxe an die Hand. Der Gesetzgeber spricht bei der Gruppenprophylaxe von einer flächendeckenden Maßnahme. Wieweit konnte diese Vorgabe in der Praxis umgesetzt werden? Christine Roß-Daum: Wir haben in Hessen derzeit eine Flächendeckung von rund 85 Prozent im Jahr. Rein rechnerisch sind 100% hierbei gar nicht zu erreichen. Man muss zum Beispiel die wegen Umbau geschlossenen Kindergärten, die Betreuerwechsel sowie den Wechsel von Patenschaftszahnärztinnen und -zahnärzten in den Prozentsatz aufnehmen. Wenn man dies berücksichtigt, sind 85 Prozent ein Wert, der nicht weit vom Maximum entfernt liegt. Liebe Frau Dr. Thumeyer, liebe Frau Roß-Daum, wir danken Ihnen für dieses Gespräch und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihrem Engagement für eine zahngesunde Zukunft in Hessen!