VERHALTENSKODEX DER GALENICA GRUPPE Bern, 1. Juli 2007

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Transkript:

VERHALTENSKODEX DER GALENICA GRUPPE Bern, 1. Juli 2007 Die Galenica Gruppe Kompetenz im Gesundheitsmarkt

Inhalt 3 _ Zweck und Geltungsbereich 4 _ Einhaltung der Gesetze, persönliche Pflichten 4 _ Schutz der Umwelt, Sicherheit und Gesundheit 5 _ Diskriminierung und Belästigung 5 _ Bestechung und Korruption, Geschenke und einladungen 6 _ Gebrauch und Schutz von Unternehmenseigentum und Informationen, Vertraulichkeit 6 _ Datenschutz und Schutz der Privatsphäre 6 _ Interessenkonflikte 7 _ Insidergeschäfte 7 _ Kartellrecht 8 _ Einhaltung

Zweck und Geltungsbereich _Galenica und die von ihr kontrollierten Gruppengesellschaften (im nachfolgenden «Galenica Gruppe» genannt) wollen ihre Verantwortung sowohl in wirtschaftlicher als auch in ökologischer, sozialer und ethischer Hinsicht wahrnehmen. Der Galenica Verhaltenskodex (im nachfolgenden «Kodex» genannt) hält ergänzend zu geltenden Gesetzen die internen ethischen Regeln und Normen fest, welche die Galenica Gruppe national und international anwendet. _Der Kodex findet auf alle Geschäftsbereiche der Galenica Gruppe Anwendung und gilt als Basis für sämtliche detaillierteren Vorschriften, Weisungen und Regelungen zu nachfolgend angesprochenen Bereichen. Der Kodex hat jedoch keinen Vorrang vor anwendbaren Gesetzen und Verordnungen, welche weiter gehen als die im Kodex aufgeführten Regeln und Normen. _Der Kodex bezieht sich auf verschiedene Aspekte des Verhaltens gegenüber internen und externen Interessengruppen und der Öffentlichkeit sowie auf die persönliche Verantwortung, welche sich durch eine Anstellung bei der Galenica Gruppe ergibt. Er umfasst die folgenden Bereiche: _Einhaltung der Gesetze, persönliche Pflichten _Schutz der Umwelt, Gesundheit und Sicherheit _Diskriminierung und Belästigung _Bestechung und Korruption, Geschenke und einladungen _Gebrauch und Schutz von Unternehmenseigentum und Informationen, Vertraulichkeit _Datenschutz und Schutz der Privatsphäre _Interessenkonflikte _Insidergeschäfte _Kartellrecht _Einhaltung _Der Kodex gilt für alle Mitarbeitenden der Galenica Gruppe. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstösse gegen den Kodex ziehen entsprechende disziplinarische Massnahmen nach sich. _Wenn Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Auslegung des Kodexes bestehen, müssen sich die Mitarbeitenden an den Leiter Rechtsdienst Gruppe wenden. _3

Einhaltung der Gesetze, persönliche Pflichten _Die Galenica Gruppe und ihre Mitarbeitenden müssen sich bei ihrer Tätigkeit an gesetzliche Vorgaben halten und die von Galenica gesetzten ethischen Standards befolgen. Nationalen und internationalen Branchengepflogenheiten, welche Bestandteil des geltenden Rechts sind, ist nachzukommen. _Alle Mitarbeitenden müssen sich mit den gesetzlichen Bestimmungen, welche für die berufliche Tätigkeit von Bedeutung sind, vertraut machen. _Es kann Situationen geben, in welchen die Rechtsvorschriften und Regeln nicht eindeutig sind. In diesen Fällen wird erwartet, dass die Mitarbeitenden den gesunden Menschenverstand nutzen und ihr Urteilversmögen einsetzen. Im Zweifelsfalle sind Rat und Unterstützung beim Leiter Rechtsdienst Gruppe und/ oder den Vorgesetzten einzuholen. Schutz der Umwelt, Sicherheit und Gesundheit _Für die Galenica Gruppe ist der Schutz der Umwelt sowie die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden wie auch anderer Personen, die von den Aktivitäten der Galenica Gruppe betroffen sein könnten, ein wichtiges Anliegen. _Die Galenica Gruppe anerkennt, dass dauerhafter wirtschaftlicher Erfolg nur im Einklang mit der Gesellschaft und der Umwelt erzielt werden kann. In ihren Tätigkeiten orientiert sich die Galenica Gruppe an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. _Die Galenica Gruppe erwartet von den Mitarbeitenden, dass sie sich an die Umweltvorschriften halten, alle gesetzlichen Vorschriften über den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit einhalten und Produktion und Forschung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen betreiben. _Die Galenica Gruppe legt Wert auf faire Arbeitsbedingungen. Die Galenica Gruppe schliesst den Einsatz von Kinder- oder Zwangsarbeit aus und duldet keine Arbeitsbedingungen oder Behandlungsweisen, die gegen nationale und/oder internationale Gesetze und Sitten verstossen. 4_

Diskriminierung und Belästigung _Alle Mitarbeitenden der Galenica Gruppe haben ein Recht auf faire, höfliche und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte, Mitarbeitende, Kolleginnen und Kollegen, Kundenvertreter und Geschäftspartner. _Niemand darf wegen seiner Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, politischen Einstellung, Nationalität, Abstammung, Geschlecht, Behinderung, Alter oder einem anderen relevanten Kriterium belästigt, diskriminiert oder ohne sachlichen Grund benachteiligt werden. _Alle angesprochenen Personenkreise haben sich entsprechend zu verhalten und sind verpflichtet, die persönliche Sphäre anderer Personen zu achten. Bestechung und Korruption, Geschenke und Einladungen _Mitarbeitende dürfen im Sinne der gesetzlichen Vorgaben und des Strafrechts-Übereinkommens des Europarats über die Korruption keine darin verbotenen Zahlungen leisten und Kick-backs oder sonstige finanzielle Vorteile anbieten, um Geschäftsabschlüsse zu tätigen oder Dienstleistungen zu erhalten. _Sofern Mitarbeitende mit einem entsprechenden Angebot oder Verlangen konfrontiert werden, müssen sie dies sofort dem Vorgesetzten und dem vom Verwaltungsrat eingesetzten Komitee melden. Dieses Komitee setzt sich aus markterfahrenen Mitgliedern und dem Leiter Rechtsdienst Gruppe zusammen. Es legt Verhaltensregeln fest, dient als Anlaufstelle bei Unsicherheiten und/oder Unklarheiten und ist Instanz für fallorientierte Entscheide. _Bescheidene Geschenke und Einladungen können als übliche Zeichen der Höflichkeit zwischen Geschäftspartnern ausgetauscht werden. Dabei kann auf lokale Sitten und Gebräuche Rücksicht genommen werden. Der Wert eines Geschenks oder einer Einladung darf jedoch keinesfalls zu einer Verpflichtung des Empfängers führen. Jedes Geschenk und jede Einladung, welche diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen zurückgewiesen werden. _Falls Zweifel bestehen, ob ein unaufgefordert erhaltenes Geschenk oder eine Einladung angenommen werden können, müssen sich die betreffenden Mitarbeitenden an den Leiter Rechtsdienst Gruppe und/ oder ihre Vorgesetzten wenden. _5

Gebrauch und Schutz von Unternehmenseigentum und Informationen, Vertraulichkeit _Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, das Eigentum der Galenica Gruppe zu schützen und eine effiziente Nutzung der zur Verfügung gestellten Ressourcen sicherzustellen. _Die Mitarbeitenden haben die Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen zu wahren, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bei oder für Galenica anvertraut werden. Dies gilt nicht nur gegenüber Aussenstehenden, sondern kann bei vertraulichen Projekten und sensitiven Informationen auch gegenüber anderen Mitarbeitenden gelten. Die Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit von Informationen besteht auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei der Galenica Gruppe weiter. Datenschutz und Schutz der Privatsphäre _Die Galenica Gruppe achtet und schützt die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre des Einzelnen. _Mitarbeitende, welche personenbezogene Daten ver arbeiten, haben spezifische Vorschriften zu beachten. _Alle gesammelten persönlichen Daten im Besitz der Galenica Gruppe werden fair, gesetzmässig, sorgfältig und in einer die Privatsphäre des Einzelnen respektierenden Weise behandelt. Interessenkonflikte _Die Galenica Gruppe erlaubt ihren Mitarbeitenden nicht, ihre Position oder Eigentum der Galenica Gruppe für persönliche Vorteile oder sonstige Bereicherung zu missbrauchen. _Geschäfte müssen immer im wohlverstandenen Interesse der Galenica Gruppe getätigt werden. Entscheidungen dürfen nicht durch persönliche oder familiäre Gesichtspunkte beeinflusst werden. _Mögliche Interessenkonflikte sind unverzüglich dem Leiter Rechtsdienst Gruppe und/oder dem Vorgesetzten zu melden. 6_

Insidergeschäfte _Die Galenica Gruppe verbietet Insider-Geschäfte; diese sind rechtswidrig und unethisch. _Informationen und Sachverhalte, die noch nicht öffentlich bekannt sind und den Börsenkurs beeinflussen könnten, dürfen nicht weitergegeben oder für Wertpapiertransaktionen ausgenutzt werden. Mitarbeitende dürfen Insiderinformationen an niemanden weitergeben, auch nicht an Freunde oder Familienangehörige. _Diese Einschränkungen gelten so lange, bis die betreffenden Pläne, Ereignisse oder Transaktionen publik gemacht worden sind. Diese Veröffentlichungen erfolgen im Einklang mit den Grundsätzen der ad hoc Publizität und den Anforderungen der Schweizer Börse (SWX). Kartellrecht _Die Galenica Gruppe und ihre Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Prinzipien und Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten und insbesondere das Kartellrecht nicht zu verletzen. _Die Regeln des fairen Wettbewerbs gelten nicht nur für formale Vereinbarungen; sie gelten gleichermassen für lose, informelle Abmachungen und sogenannte «Gentlemen s Agreements». Verboten sind sämtliche Vereinbarungen oder Arrangements zwischen Konkurrenten, die darauf abzielen, das Marktverhalten aufeinander abzustimmen. _Wegen der Komplexität der Kartellgesetzgebung müssen alle Vereinbarungen mit Konkurrenten oder anderen Dritten, die möglicherweise negative Folgen auf den Wettbewerb haben können, von der Rechtsabteilung überprüft werden. Zu den Klauseln, die den Wettbewerb einschränken können, gehören etwa: _Ausschliesslichkeitsklauseln _Preisbildungsklauseln _Kopplungsklauseln _Territoriale Einschränkungen _Preisdiskriminierung _Für weitere Details und Bestimmungen wird ausdrücklich auf die bestehenden internen und externen Richtlinien verwiesen. _7

Einhaltung _Alle Mitarbeitenden erhalten ein Exemplar dieses Kodexes. Das Management ist dazu verpflichtet, die Werte und Normen des Kodexes in die Mitarbeiterführung miteinzubeziehen und dessen Einhaltung zu überwachen. _Hinweise über Verstösse gegen diesen Kodex sind an die Vorgesetzten und/oder den Leiter Rechtsdienst Gruppe zu richten. Hinweise zu Korruption und Bestechung sind zudem auch dem vom Verwaltungsrat eingesetzten Komitee zu melden. Die Galenica Gruppe begrüsst alle Hinweise, sofern diese ausschliesslich in redlicher Absicht erfolgen. _Die Galenica Gruppe trägt dafür Sorge, dass Mitarbeitende, die Verstösse melden, in keiner Weise mit einer daraus resultierenden Benachteiligung am arbeitsplatz zu rechnen haben. 8_