- 1 - Datensatzbeschreibung für ELMA 5-Melder (bisher MACH 5):

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Transkript:

- 1 - Anlage: II Allgemeiner Teil: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einige abhängige und assoziierte Gebiete sowie einige Drittstaaten tauschen untereinander Informationen über Zinszahlungen und sonstige Erlöse aus. Zur Verbesserung der Datenqualität wurde auf EU-Ebene eine Datensatzbeschreibung mit erweitertem Funktionsumfang beschlossen, die erstmals für den Meldezeitraum 2007 (im XML-Format) durchzuführen ist. Es wird nicht beanstandet, wenn abweichend von Rz. 26b letztmalig für die Meldezeiträume 2007 und 2008 bei einem Gemeinschaftskonto von einer sonstigen Einrichtung ausgegangen wird. Nähere Informationen zur Registrierung für das Verfahren, zur BZSt-Nummer sowie zum neuen Datensatz und seiner Prüfung (Plausibilitäten) werden auf der Internetseite (www.bzst.bund.de) des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) abgerufen werden. Datensatzbeschreibung für ELMA 5-Melder (bisher MACH 5): Formatregelungen, Zeichensätze, Codierungen: Format Regelung A, AN Füllung linksbündig, ungenutzte Stellen werden mit blanks (Leerzeichen) aufgefüllt N blanks Füllung rechtsbündig, nicht genutzte Stellen werden mit Nullen aufgefüllt Füllung mit Leerzeichen zulässiger Zeichensatz: SP Ä. ( + & Ü ) ; - / ö, _

- 2 - : a b c d e f g h i j k l m n o p q r ß s t u v w x y z ä A B C D E F G H I ü J K L M N O P Q R Ö S T U V W X Y Z 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Die Codierung der ELMA5-Dateiein hat nach EBCDIC 273 bzw. 1141 oder ASCII IBM 850 mit eingeschränktem Zeichensatz zu erfolgen (s. Ergebnisse zum Workshop vom 23.03.2006, s. Internetseite des BZSt). Die Prüfung der Einhaltung des Zeichensatzes erfolgt bereits im Rahmen der Übermittlung mit ELMA5. Bei Nichteinhaltung muss die gesamte Datenlieferung abgewiesen werden. Durch ELMA5 wird in diesem Fall eine detaillierte Fehlerliste ausgegeben. Feldtyp N A zulässige Zeichen Ziffern [0-9] (sowie das Plus- bzw. Minuszeichen [+-] nur im Betragsfeld) nur Buchstaben und Sonderzeichen, keine Ziffern [A-Z][a-z]ÄÖÜäöüß&:.,;()+-_&/ sowie das Leerzeichen AN Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen [A-Z][a-z][0-9]ÄÖÜäöüß&:.,;()+-_&/ sowie das Leerzeichen

- 3 - blanks nur Leerzeichen Behandlung negativer Beträge im Betragsfeld: Als erstes Zeichen im Betragsfeld kann das Vorzeichen des (positiven) Zahlbetrages angegeben werden; es muss das Vorzeichen angegeben werden, wenn der Zahlbetrag negativ sein ist. Beispiele: Zahlenbeispiel Darstellung im Betragsfeld positiver Betrag (2588) 0000000002588 positiver Betrag (14899) +000000014899 negativer Betrag (-129) -000000000129 Satzarten: Satzart Bedeutung Inhalt 0 Vorlaufsatz Informationen zur Zahlstelle 1 Meldung zu WE Erst- oder Korrekturmeldung 2 Meldung zu AE Erst- oder Korrekturmeldung 3 Nachlaufsatz Statistik, Meldungsidentifikation Löschmeldung bereits gemeldeter Datensätze erfolgt durch Stornierung (wie Korrektur). Die in den Satzarten genannten Feldnummern gelten auch für Korrekturen(Stornierungen) und Löschungen.

- 4 - Bedeutung der Werte in der Spalte Pflicht : Kürzel X Bedeutung Pflicht --- Verwendung verboten B O von Bedingung abhängig Optional Inhalte der Feldtypen A bzw. AN müssen eine Mindestlänge von zwei Zeichen aufweisen, soweit die Satzbeschreibung nichts anderes vorschreibt. Die Möglichkeit, Felder optional zu füllen, erlaubt den Verzicht auf eine Angabe in diesen Feldern (d. h. das Datenfeld bleibt leer); wird ein optionales Feld ausgefüllt, werden die Angaben plausibilisiert, müssen also nach den Plausbilitätsregeln korrekt sein. Aufbau Satzart 0 (Vorlaufsatz): Nr. Feld Format Pflicht Länge von bis Erläuterung 1 Satzart N X 1 1 1 Wert: 0 2 Filler blanks --- 1 2 2 3 BZSt-Nr. AN X 11 3 13 durch BZSt zugeteilte Kennung des Absenders 4 Meldezeitraum N X 4 14 17 Format: JJJJ (z.b.: 2007) 5 Blocknummer N B 4 18 21 s. Erläuterung 6 Meldedatum N X 8 22 29 Format: JJJJMMTT (z.b.: 20080415) 7 Art der Zahlstelle N X 2 30 31 s. Erläuterung 8 Name der Zahlstelle AN X 40 32 71 für die gemeldet wird 9 Adresstyp N X 1 72 72 s. Erläuterungen 10 Ort der Zahlstelle AN X 40 73 112 für die gemeldet wird 11 PLZ der Zahlstelle N X 5 113 117 für die gemeldet wird, 12 Straße der Zahlstelle AN O 50 118 167 für die gemeldet wird

- 5-13 Hausnummer der Zahlstelle AN O 10 168 177 für die gemeldet wird 14 Postfach der Zahlstelle. AN O 15 178 192 für die gemeldet wird, 15 sonstige Adressangaben AN O 50 193 242 andere Adressangaben, die sich weder Ort, PLZ, Straße, Hausnummer oder Postfach zuordnen lassen durch Semikolon getrennt 16 BAK der Zahlstelle N O 6 243 248 für die gemeldet wird 17 SWIFT-BIC der Zahlstelle AN O 11 249 259 für die gemeldet wird 18 BLZ der Zahlstelle N O 8 260 267 für die gemeldet wird 19 Steuernummer der Zahlstelle AN O 15 268 282 für die gemeldet wird 20 Filler blanks --- 468 283 750 21 Absenderinfo AN O 50 751 800 für Zwecke des Absenders der Inhalt dieses Feldes wird durch BZSt ignoriert Aufbau Satzart 1 (wirtschaftlicher Eigentümer): Nr. Feld Format Pflicht Länge von bis Erläuterung 1 Satzart N X 1 1 1 Wert: 1 2 Filler blanks --- 1 2 2 3 BZSt-Nr. AN X 11 3 13 identisch mit Wert im Feld 3 aus Satzart 0 4 Meldezeitraum N X 4 14 17 identisch mit Wert im Feld 4 aus Satzart 0 5 Blocknummer N B 4 18 21 identisch mit Wert im Feld 5 aus Satzart 0 6 Meldeart N X 1 22 22 0 Erstmeldung, 1 Korrektur / Storno 7 Name der Zahlstelle AN X 40 23 62 identisch mit Wert im Feld 8 aus Satzart 0 8 Ort der Zahlstelle AN X 40 63 102 identisch mit Wert im Feld 10 aus Satzart 0 9 PLZ der Zahlstelle N X 5 103 107 identisch mit Wert im Feld 11 aus Satzart 0 10 BAK der Zahlstelle N B 6 108 113 identisch mit Wert im Feld 16 aus Satzart 0 11 BLZ der Zahlstelle N B 8 114 121 identisch mit Wert im Feld 18 aus Satzart 0 12 Ländercode Wohnsitz A X 2 122 123 Ländercode des Staates / Gebietes, in dem der Zahlungsempfänger seinen Wohnsitz hat (ISO- Code 3166), für die die inländische Zahlstelle gemäß Zinsinformationsverordnung meldepflichtig ist, s. Erläuterungen

- 6-13 Namenstyp N X 1 124 124 s. Erläuterungen 14 Familienname AN X 40 125 164 15 Präfix AN O 10 165 174 z.b.: von, van, de, van de, 16 Vorname AN X 40 175 214 17 Titel AN O 20 215 234 z.b.: Dr., Prof., Graf, Seine Excellenz, 18 Generationsangabe AN O 20 235 254 z.b.: sen., jun., der Dritte, 19 Adresstyp N X 1 255 255 s. Erläuterungen 20 Ländercode Anschrift A X 2 256 257 Ländercode des Staates / Gebietes, in dem die gemeldete Anschrift liegt, gemäß ISO-Code 3166 21 Ort AN X 40 258 297 22 PLZ AN B 15 298 312 Pflichtangabe bei allen Staaten oder Gebieten, die im EU-Dokument aufgeführt sind, s. Erläuterungen 23 Straße AN O 50 313 362 24 Hausnummer AN O 10 363 372 25 Postfach AN O 15 373 387 26 sonstige Adressangaben AN O 50 388 437 andere Adressangaben, die sich weder Ort, PLZ, Straße, Hausnummer oder Postfach zuordnen lassen durch Semikolon getrennt 27 Vertragsbeginn vor 2004 N X 1 438 438 0 ja, 1 nein, 2 unbekannt, s. Erläuterungen 28 Steuer- Identifikationsnummer (TIN) AN B 20 439 458 s. Erläuterungen 29 Geburtsdatum N B 8 459 466 Format JJJJMMTT, s. Erläuterungen 30 Geburtsort AN B 40 467 506 s. Erläuterungen 31 Ländercode des Geburtslandes A O 2 507 508 zwei Großbuchstaben, keine Bindung an ISO-Code 3166, Feld kann leer bleiben, wenn Geburtsland nicht bekannt 32 Geschlecht A O 1 509 509 F female (weiblich), M male (männlich) 33 Kontoart A X 5 510 514 zulässig: IBAN, OBAN, ISIN, OSIN, OTHER 34 Kontonummer / -angabe AN X 30 515 544 s. Erläuterungen 35 Zusatzinformation Konto AN B 50 545 594 Pflichtfeld, bei Kontoart OBAN, OSIN, OTHER s. Erläuterungen 36 Gemeinschaftskonto N X 1 595 595 s. Erläuterungen 37 Zahlungsart A X 1 596 596 Z Zinsen, E sonstige Erlöse, s. Erläuterungen

- 7-38 Währung A X 3 597 599 gemäß ISO-4217 alpha-3 39 Betrag N X 13 600 612 Zahlbetrag abgerundet auf den vollen Betrag, keine Bagatellgrenze, Feld mit führenden Nullen auffüllen, 0-Betrag nur bei Storno erlaubt 40 Satz-Id N X 9 613 621 im Meldungsblock eindeutige Nr. des Satzes 41 Satzhash AN X 32 622 653 Hash nach MD5 über die Felder 1-40 42 Referenzhash AN B 74 654 727 Pflichtfeld nur bei Korrektur / Storno (Meldeart 1), sonst blanks 43 Filler blanks --- 23 728 750 44 Absenderinfo AN O 50 751 800 für Zwecke des Absenders der Inhalt dieses Feldes wird durch BZSt ignoriert Aufbau Satzart 2 (ausländische Einrichtung): Nr. Feld Format Pflicht Länge von bis Erläuterung 1 Satzart N X 1 1 1 Wert: 2 2 Filler blanks --- 1 2 2 3 BZSt-Nr. AN X 11 3 13 identisch mit Wert im Feld 3 aus Satzart 0 4 Meldezeitraum N X 4 14 17 identisch mit Wert im Feld 4 aus Satzart 0 5 Blocknummer N B 4 18 21 identisch mit Wert im Feld 5 aus Satzart 0 6 Meldeart N X 1 22 22 0 Erstmeldung, 1 Korrektur / Storno 7 Name der Zahlstelle AN X 40 23 62 identisch mit Wert im Feld 8 aus Satzart 0 8 Ort der Zahlstelle AN X 40 63 102 identisch mit Wert im Feld 10 aus Satzart 0 9 PLZ der Zahlstelle N X 5 103 107 identisch mit Wert im Feld 11 aus Satzart 0 10 BAK der Zahlstelle N B 6 108 113 identisch mit Wert im Feld 16 aus Satzart 0 11 BLZ der Zahlstelle N B 8 114 121 identisch mit Wert im Feld 18 aus Satzart 0 12 Name AN X 131 122 252 Name der Personengesellschaft 13 Adresstyp N X 1 253 253 s. Erläuterungen 14 Ländercode Anschrift A X 2 254 255 Ländercode des Staates / Gebietes, in dem die gemeldete Anschrift liegt, gemäß ISO-Code 3166 15 Ort AN X 40 256 295

- 8-16 PLZ AN B 15 296 310 Pflichtangabe bei allen Staaten oder Gebieten, die im EU-Dokument aufgeführt sind, s. Erläuterungen 17 Straße AN O 50 311 360 18 Hausnummer AN O 10 361 370 19 Postfach AN O 15 371 385 20 sonstige Adressangaben AN O 50 386 435 andere Adressangaben, die sich weder Ort, PLZ, Straße, Hausnummer oder Postfach zuordnen lassen durch Semikolon getrennt 21 Zahlungsart A X 1 436 436 Z Zinsen, E sonstige Erträge, s. Erläuterungen 22 Währung A X 3 437 439 gemäß ISO-4217 alpha-3 23 Betrag N X 13 440 452 Zahlbetrag abgerundet auf den vollen Betrag, keine Bagatellgrenze, Feld mit führenden Nullen auffüllen, 0-Betrag nur bei Storno erlaubt 24 Kontoart A O 5 453 457 Erläuterung wie bei Satzart 1 25 Kontonummer / -angabe AN O 30 458 487 Erläuterung wie bei Satzart 1 26 Zusatzinformation Konto AN B 50 488 537 Erläuterung wie bei Satzart 1 27 Satz-Id N X 9 538 546 im Meldungsblock eindeutige Nr. des Satzes 28 Satzhash AN X 32 547 578 Hash nach MD5 über die Felder 1-27 29 Referenzhash AN B 74 579 652 Pflichtfeld nur bei Korrektur / Storno (Meldeart 1), sonst blanks 30 Filler blanks --- 98 653 750 31 Absenderinfo AN O 50 751 800 für Zwecke des Absenders der Inhalt dieses Feldes wird durch BZSt ignoriert Aufbau Satzart 3 (Summensatz): Nr. Feld Format Pflicht Länge von bis Erläuterung 1 Satzart N X 1 1 1 Wert: 3 2 Filler blanks --- 1 2 2 3 BZSt-Nr. AN X 11 3 13 identisch mit Wert im Feld 3 aus Satzart 0 4 Meldezeitraum N X 4 14 17 identisch mit Wert im Feld 4 aus Satzart 0 5 Blocknummer N B 4 18 21 identisch mit Wert im Feld 5 aus Satzart 0 6 Meldedatum N X 8 22 29 identisch mit Wert im Feld 6 aus Satzart 0 7 Name der Zahlstelle AN X 40 30 69 identisch mit Wert im Feld 8 aus Satzart 0 8 Ort der Zahlstelle AN X 40 70 109 identisch mit Wert im Feld 10 aus Satzart 0

- 9-9 PLZ der Zahlstelle N X 5 110 114 identisch mit Wert im Feld 11 aus Satzart 0 10 BAK der Zahlstelle N B 6 115 120 identisch mit Wert im Feld 16 aus Satzart 0 11 BLZ der Zahlstelle N B 8 121 128 identisch mit Wert im Feld 18 aus Satzart 0 12 Anzahl Sätze gesamt N X 12 129 140 13 Anzahl Sätze der Satzart 1 N X 12 141 152 14 Anzahl Sätze der Satzart 2 N X 12 153 164 15 Meldehash AN X 32 165 196 s. Erläuterungen 16 Filler blanks --- 554 197 750 17 Absenderinfo AN O 50 751 800 für Zwecke des Absenders der Inhalt dieses Feldes wird durch BZSt ignoriert Erläuterungen zur Datensatzbeschreibung Verwendung der Satzarten 1 und 2 (wirtschaftlicher Eigentümer (WE)/ausländische Einrichtung (AE)) bei Ehegatten: Wirtschaftlicher Eigentümer: In diesem Bereich sind Zinszahlungen an einzelne natürliche Personen zu erfassen, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft bzw. in einem relevanten abhängigen oder assoziierten Gebiet haben. Ausländische Einrichtungen nach 4 Abs. 2 ZIV: In diesem Bereich sind insbesondere Zinszahlungen an nicht körperschaftsteuerpflichtige Personenzusammenschlüsse (Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder sonstige Personenvereinigungen) zu erfassen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft bzw. in einem relevanten abhängigen oder assoziierten Gebiet niedergelassen sind. Satz-Id: Satzart 1, Feld Nr. 40 Satzart 2, Feld Nr. 27 Die Satznummern sind aufwärts zu zählen (unabhängig von der Satzart und der Zahlungsart).

- 10 - Jede Satz-Id darf in einem Block nur einmal auftreten. Es wird empfohlen, die Nummerierung lückenlos beginnend mit der Nummer eins durchzuführen. Hash-Werte: In den Datensätzen werden zwei Hashwerte mit unterschiedlichen Zwecken verwendet. Satzhash (Feld Nr. 41 der Satzart 1, Feld Nr. 28 der Satzart 2) identifiziert den Datensatz innerhalb einer Meldung eindeutig Meldehash (Feld Nr. 15 der Satzart 3) identifiziert eine Meldung eindeutig Die Kombination aus Meldehash, Meldedatum und Satzhash ist eindeutig und identifiziert einen Datensatz eindeutig innerhalb der Menge alle Datensätze (s. auch Korrekturverfahren). Beide Hashwerte werden nach dem md5-algorithmus gebildet. Datenmengen, die der Hashwertbildung unterworfen werden: Satzhash: Sätze der Satzart 1: Felder Nr. 1 40 Sätze der Satzart 2 Felder Nr. 1 27 Meldehash: alle Datensätze der Satzarten 0, 1 und 2 Leer- und Nullmeldungen: Nullmeldungen sind Datensätze mit dem Wert 0 im Betragsfeld, die als Erstmeldung eingereicht werden. Die Abgabe von Datensätzen mit Nullbeträgen ist nur im Korrekturfall zulässig. Leermeldungen sind Meldungsblöcke, die keine Sätze der Satzarten 1 bzw. 2 beinhalten (also nur aus einem Satz der Satzart 0 und einem Satz der Satzart 3). Die Abgabe dieser Meldungen ist nicht vorgesehen und muss mit einer Fehlermeldung abgewiesen werden.

- 11 - Korrekturverfahren: Korrekturen werden durch die Meldeart 1 gekennzeichnet (Feld Nr. 6 der Satzarten 1 und 2). Im Falle einer Korrektur ist die Referenz (Feld Nr. 42 der Satzart 1 bzw. Feld Nr. 29 der Satzart 2) auf den zu korrigierenden Datensatz wie folgt anzugeben: Melde-Hash der der Referenzmeldung (Feld Nr. 15 der Satzart 3) + Unterstrich + Meldedatum der Referenzmeldung i.d.f. JJJJMMTT + Unterstrich + Satz-Hash der Referenzmeldung Bsp.: 07B680B84082F2321A2261879EAAD1A2_20080511_5C8A7C627A70115C6BD3A11348DA97C7 Eine Korrektur wird abgewiesen, wenn die Referenz nicht gefunden werden konnte. Ein bereits gelieferter Datensatz kann storniert werden, indem im Korrektursatz als Betrag (Feld Nr. 39 der Satzart 1, Feld Nr. 23 der Satzart 2) 0 übermittelt wird. Besonderheit: Korrektur des Wohnsitzes eines wirtschaftlichen Eigentümers (Feld Nr. 12 der Satzart 1) bzw. des Ländercodes der Anschrift einer ausländischen Einrichtung (Feld Nr. 14 der Satzart 2) oder Korrektur des Meldezeitraums (Feld Nr. 4 der Satzart 0) Änderung der Satzarten. Bei falschen Einträgen in diese Datenfelder ist die Korrektur wie folgt vorzunehmen: Stornierung des fehlerhaften Datensatzes (Betrag 0), Erstellung einer Erstmeldung mit dem richtigen Inhalt. Stornos oder Berichtigungen können bis zum 30.11. eines jeden Folgejahres des jeweiligen Meldezeitraums gemeldet werden (Beispiel: Erstmeldung der ZIV-Daten für 2005 am 31.05.2006; Berichtigungen/Stornos dieser Meldung sind bis zum 30.11.2006 möglich).

- 12 - Blocknummer: Satzart 0, Feld Nr. 5 Satzart 1, Feld Nr. 5 Satzart 2, Feld Nr. 5 Satzart 3, Feld Nr. 5 Eine Datenlieferung (Datei) kann aus mehreren Meldungsblöcken bestehen. Ein Meldungsblock wird wie folgt festgelegt: Sein Beginn wird durch einen Datensatz der Satzart 0 gekennzeichnet. Er endet mit dem ersten Datensatz der Satzart 3, der einem Datensatz der Satzart 0 folgt. Die Verwendung der Blocknummer ist dem Datenlieferanten freigestellt. Hierbei gelten die folgenden Regeln: Im ersten Satz der Datenlieferung (Satzart 0) wird für die gesamte Lieferung angegeben, ob die Blocknummer verwendet wird oder nicht. Wenn die Blocknummer nicht verwendet werden soll, ist das Feld in allen Meldungsblöcken einer Datenlieferung durchgängig mit dem Wert 0000 zu belegen. Die Belegung des Datenfeldes mit einem von 0000 verschiedenen wert führt zur Abweisung des betreffenden Datensatzes bzw. Meldungsblocks (sh. Beispiel 2). Wenn die Blocknummer verwendet werden soll, muss sie innerhalb einer Datenlieferung (Datei) eindeutig sein. Innerhalb einer Datenlieferung müssen die Blocknummern aufsteigend sein, wobei nur Blocknummern größer 0000 verwendet werden dürfen. Es wird empfohlen, die Nummerierung lückenlos beginnend mit der Nummer eins durchzuführen. In jedem Datensatz ist die zugehörige Blocknummer anzugeben. Wegen des beschriebenen Regelwerks werden die Datenfelder nicht als optionale sondern als Bedingungsfelder gekennzeichnet. Beispiel 1 - Lieferung mit Verwendung der Blocknummer: Satzart 0 Blocknummer 0001 Satzart 1 Blocknummer 0001 Satz-Id 000000001 Satzart 1 Blocknummer 0001 Satz-Id 000000002 Meldungsblock Satzart 3 Blocknummer 0001 Satzart 0 Blocknummer 0002 Meldungsblock Satzart 2 Blocknummer 0002 Satz-Id 000000001 Satzart 1 Blocknummer 0002 Satz-Id 000000002

- 13 - Satzart 1 Blocknummer 0002 Satz-Id 000000003 Satzart 3 Blocknummer 0002 Satzart 0 Blocknummer 0004 Satzart 1 Blocknummer 0004 Satz-Id 000000001 Satzart 1 Blocknummer 0004 Satz-Id 000000002 Satzart 2 Blocknummer 0004 Satz-Id 000000003 Meldungsblock Satzart 1 Blocknummer 0004 Satz-Id 000000004 Satzart 3 Blocknummer 0004 Beispiel 2 - Lieferung ohne Verwendung der Blocknummer: Satzart 0 Blocknummer 0000 Satzart 1 Blocknummer 0000 Satz-Id 000000001 Satzart 1 Blocknummer 0000 Satz-Id 000000002 Meldungsblock Satzart 3 Blocknummer 0000 Satzart 0 Blocknummer 0000 Satzart 2 Blocknummer 0000 Satz-Id 000000001 Satzart 1 Blocknummer 0000 Satz-Id 000000002 Meldungsblock Satzart 1 Blocknummer 0000 Satz-Id 000000003 Satzart 3 Blocknummer 0000 Satzart 0 Blocknummer 0000 Satzart 1 Blocknummer 0000 Satz-Id 000000001 Satzart 1 Blocknummer 0000 Satz-Id 000000002 Satzart 2 Blocknummer 0000 Satz-Id 000000003 Meldungsblock Satzart 1 Blocknummer 0000 Satz-Id 000000004 Satzart 3 Blocknummer 0000

- 14 - Absenderinfo: Satzart 0, Feld Nr. 21 Satzart 1, Feld Nr. 44 Satzart 2, Feld Nr. 31 Satzart 3, Feld Nr. 17 Hier kann der Absender der Datenlieferung eigene Ordnungsmerkmale eintragen. Die Inhalte dieses Datenfeldes dienen ausschließlich Zwecken des Absenders, sie werden durch BZSt weder vorgehalten noch verarbeitet oder unterstützt. Zulässig sind nur alphanumerische, jedoch keine binären Inhalte. Zur Satz-Identifikation und referenzierung dienen ausschließlich Satz- und Meldehash sowie das Meldedatum. Art der Zahlstellen: Satzart 0, Feld Nr. 7 Das Feld Art der Zahlstelle ist nur mit einer der folgenden Kennzahlen (01, 02, 03 und 06) zu füllen: 01: (individual) Einzeln, individuell, persönlich, aber auch Einzelperson, Privatperson, natürliche Person. Natürliche Personen (große Einzelmelder, Notare usw.) 02: (corporation) Das Unternehmen, Aktiengesellschaft Juristische Personen, Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA, Genossenschaften, Anstalten, Stiftungen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Betrieb gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. 03: (partnership) Handelsgesellschaft, Mitbeteiligung, Partnerschaft, Personengesellschaft, die an einem Nichtmitglied ausschütten. Personengesellschaften (OHG, GbR, KG, GmbH & Co. KG, BGB- Gesellschaften, Grundstücks- und Erbengemeinschaften) 06: (other) Andere (auch Personengesellschaft). Eintrag kennzeichnet eine ausländische Einrichtung, die für Zahlungen an ihre Mitglieder berichtet.

- 15 - Unterscheidung Fälle 03 (partnership) und 06 (OTHER): Fall 03 (partnership) Es liegt eine Zahlstelle vor, die eine Personengesellschaft darstellt. Diese Personengesellschaft schüttet Zinsen an WE / AE aus, die nicht Gesellschafter der Personengesellschaft selbst sind. Bsp.: Anwaltsozietät (GbR) zahlt Zinsen aus Guthaben eines Anderkontos an einen Mandanten aus. Fall 06 (other) Auch hier liegt eine Zahlstelle vor, die eine Personengesellschaft darstellt. Diese Personengesellschaft schüttet Zinsen an WE aus, der jedoch Mitglied der Personengesellschaft selbst ist. Hier erfolgt eine Zahlung i. S.d. Art. 4 (2) der Richtlinie. Bsp.: Erbengemeinschaft verteilt Zinseinnahmen aus dem Vermögen des Erblassers an die Erben. BAK der Zahlstelle: Satzart 0, Feld Nr. 16 Satzart 1, Feld Nr. 10 Satzart 2, Feld Nr. 10 Satzart 3, Feld Nr. 10 Die BAK der Zahlstelle ist die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba- Fin) vergebene Kenn-Nummer für bestimmte Einrichtungen im Finanzdienstleistungsbereich. Ländercode Wohnsitz: Satzart 1, Feld Nr. 12 Zulässige Eingaben der am Datenaustausch teilnehmenden Länder bzw. abhängigen und assoziierten Gebieten, für die die inländische Zahlstelle gemäß Zinsinformationsverordnung meldepflichtig ist:

- 16 - Land ISO Land ISO Belgien BE Malta MT Bulgarien BG Niederlande NL Dänemark DK Österreich AT (ohne Grönland und die Färöer-Inseln) Estland EE Polen PL Finnland FI Portugal PT (inklusive Madeira, Azoren) Frankreich FR Rumänien RO (inklusive der Übersee-Departements : Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion Gibraltar GI Schweden SE (neu ab Meldezeitraum 2007) Griechenland GR Slowakei SK Irland IE Slowenien SI Italien IT Spanien ES (inklusive Kanarische Inseln) Lettland LV Tschechische Republik CZ Litauen LT Ungarn HU Luxemburg LU Vereinigtes Königreich GB (ab Meldezeitraum 2007 ohne Gibraltar) Zypern CY (nur griechischer Teil)

- 17 - Abhängige und assoziierte Gebiete: Gebiet Aruba Britische Jungferninseln Guernsey Insel Man Jersey Montserrat Niederländische Antillen ISO AW VG GG IM JE MS AN Namenstyp: Satzart 1, Feld Nr. 13 Das Feld Namenstyp ist nur mit den folgenden Kennzahlen (0-7) zu füllen: Nr Erläuterung 0 Namenstyp ist unbekannt. 1 Name der Person. 2 Von Person verwendeter Aliasname. 3 Spitzname, d.h. üblicher Name, den die Zahlstelle für den wirtschaftlichen Eigentümer oder die Zahlstelle benutzt. 4 Auch bekannt als / genannt, d.h. Name, der von Behörden und geschäftlichen Partnern für den wirtschaftlichen Eigentümer oder die Zahlstelle benutzt wird. 5 Handelnd als, d. h. Name, unter dem der wirtschaftliche Eigentümer oder Zahlstelle die Geschäfte abwickelt. 6 Gesetzlicher Name. 7 Geburtsname. Soweit mehrere Möglichkeiten zutreffen kann eine Möglichkeit ausgewählt werden. Adresstyp: Satzart 0, Feld Nr. 9 Satzart 1, Feld Nr. 19

- 18 - Satzart 2, Feld Nr. 13 Das Feld Adresstyp ist nur mit den folgenden Kennzahlen (0-4) zu füllen: Nr. Beschreibung Erläuterung 0 unbekannt Die Art der Anschrift ist nicht bekannt und wird daher nicht angegeben. 1 Wohnsitz oder Geschäft Es handelt sich entweder um eine Wohnsitz- oder um eine Geschäftsanschrift. 2 Wohnsitz Es handelt sich um den Wohnsitz. 3 Geschäft Es handelt sich um eine Geschäftsanschrift. 4 registrierter Geschäftssitz Es handelt sich um eine eingetragene Geschäftsanschrift einer juristischen Person. Postleitzahlen: Satzart 0, Feld 11 Es muss eine inländische (deutsche) Postleitzahl (numerisch und fünfstellig) enthalten sein. Satzart 1, Feld Nr. 22 Satzart 2, Feld Nr. 16 Das Feld enthält die Postleitzahl zur angegebenen Adresse. Pflichtfeld für alle Staaten oder Gebiete, die unter die EU-Zinsrichtlinie fallen, für die die Plausibilisierungen zu den Postleitzahlen auf der Internetseite des BZSt gelten. Einzige Ausnahme ist die Angabe der Postleitzahl für das Vereinigte Königreich. Für das Vereinigte Königreich kann die Angabe entfallen. Sollte doch eine Angabe erfolgen, gelten die allgemeinen Plausibilitäten eines optionalen Feldes (Mindestangabe von 2 Zeichen). Das aktuelle EU-Dokument zum Format und zur Struktur der Postleitzahlen ist auf der Internetseite des BZSt veröffentlicht. Soweit im EU-Dokument Angaben zu Ländern oder Gebieten fehlen und deshalb das Feld nicht gefüllt ist, führt dies nicht zu einer Satzabweisung. Handelt es sich um Gebiete, die über ihre Mutterländer (z. B. Guadeloupe zu Frankreich, Madeira zu Portugal oder die Kanarischen Inseln zu Spanien) zu melden sind, wird von den gleichen Postleitzahl- Strukturen und -Formaten ausgegangen.

- 19 - Vertragsbeginn vor 2004: Satzart 1, Feld Nr. 27 Drei Möglichkeiten zur Füllung: Füllung erfolgt mit 0 entspricht JA (Vertragsbeginn vor 1.1.2004, Altfall), Füllung erfolgt mit 1 entspricht NEIN (Vertragsbeginn nach dem 1.1.2004, Neufall). Füllung erfolgt mit 2 entspricht UNBEKANNT Soweit 2 für unbekannt eingetragen wird, muss das Feld 28 (TIN) oder müssen die Felder 29 bis 30 (Geburtsdatum und Geburtsort) der Satzart 1 ausgefüllt sein. Unter Vertragsbeginn ist die Aufnahme der ersten Geschäftsbeziehung zu verstehen. Steuer-Identifikationsnummer (TIN = tax identification number) und Geburtsdaten: Steuer-Identifikationsnummer (TIN): Satzart 1, Feld Nr. 28 Das Feld enthält die Steuer-Identifikationsnummer, die von dem Staat / Gebiet ausgestellt wurde, in dem der wirtschaftliche Eigentümer steuerlich ansässig ist (Satzart 1, Feld Nr. 12). Geburtsdaten: Satzart 1, Feld Nr. 29 (Geburtsdatum) Angabe: Nicht vor 1.1.1900 geboren, Geburtsdatum darf nicht in der Zukunft liegen. Satzart 1, Feld Nr. 30 (Geburtsort) Satzart 1, Feld Nr. 31 (Ländercode des Geburtslandes) Wenn die vertraglichen Beziehungen zum 01. Januar 2004 oder später begründet wurden, müssen eindeutige und korrekte Angaben vorhanden sein: entweder die Steuer-Identifikationsnummer (Feld 28 der Satzart 1), oder die Geburtsdaten (Felder 29 bis 30 der Satzart 1). Für Frankreich und Luxemburg ist keine TIN vorgesehen, das Feld 28 der Satzart 1 kann daher leer bleiben.

- 20 - Da keine TIN für Frankreich und Luxemburg vorgesehen ist, müssen für Meldungen aus diesen Ländern die Felder 29 bis 30 ausgefüllt sein, soweit es sich um einen Neufall handelt (Vertragsbeginn nach 2004) oder unbekannt im Feld 27 der Satzart 1 eingetragen ist. Das aktuelle EU-Dokument zum Format und zur Struktur der Steuer-Identifikationsnummer (TIN) können Sie der Internetseite des BZSt entnehmen. Soweit im EU-TIN-Dokument Angaben zu Ländern oder Gebieten fehlen und deshalb das Feld nicht gefüllt ist, führt dies nicht zu einer Satzabweisung. Dabei ist zu beachten, dass Satzart 1, Felder 29 und 30 (Geburtsdaten) zu füllen sind, wenn bei Satzart 1, Feld 27 (Vertragsbeginn vor 2004) eine 1 oder eine 2 eingetragen ist. Handelt es sich um Gebiete, die über ihre Mutterländer (z. B. Guadeloupe zu Frankreich, Madeira zu Portugal oder die Kanarischen Inseln zu Spanien) zu melden sind, wird von den gleichen TIN- Strukturen und -Formaten ausgegangen. Beispiele zur Steuer-Identifikationsnummer (TIN) und Geburtsdaten: Alle Beispiele beziehen sich immer auf vertragliche Beziehungen, die zum 1. Januar 2004 oder später (Neufall, Feld 27 Satzart 1 mit "1" = "NEIN" oder 2 = UNBEKANNT gefüllt) begründet worden sind. Beispiel 1: Situation: Folge: Wirtschaftlicher Eigentümer aus Frankreich. Da für Frankreich keine TIN vorgesehen ist, sind die Felder Geburtsdaten (29-30) der Satzart 1 korrekt zu füllen. Das Feld 28 der Satzart 1 bleibt frei (Gleiches gilt für Luxemburg). Beispiel 2: Situation: Folge: Wirtschaftlicher Eigentümer aus Italien mit korrekter italienischer Steuer- Identifikationsnummer (TIN). Feld 28 Satzart 1 ist mit dieser TIN zu füllen, Felder Geburtsdaten (29-30) der Satzart 1 können frei bleiben. Beispiel 3: Situation: Wirtschaftlicher Eigentümer aus den Niederlanden mit korrekter niederländischer Steuer-Identifikationsnummer (TIN) und die vollständigen Geburtsdaten

- 21 - Folge: sind bekannt. Hier kann entweder das Feld 28 Satzart 1 oder können die Felder Geburtsdaten (29-30) der Satzart 1 gefüllt werden. Eine der Gesamtangaben (Feld 28 oder Felder 29-30) muss aber korrekt gefüllt sein. Beispiel 4: Situation: Wirtschaftlicher Eigentümer aus Spanien, korrekte spanische Steuer- Identifikationsnummer (TIN) nicht bekannt bzw. kann nicht ermittelt werden, vollständige Geburtsdaten sind aber bekannt. Folge: Feld 28 Satzart 1 kann frei bleiben, Felder Geburtsdaten (29-30) der Satzart 1 müssen dann korrekt gefüllt sein. Beispiel 5: Situation: Folge: Wirtschaftlicher Eigentümer aus Dänemark. Weder die korrekte dänische Steuer-Identifikationsnummer (TIN) noch die vollständigen Geburtsdaten sind bekannt. Zahlstelle muss mindestens eine der beiden Gesamtangaben (Steuer- Identifikationsnummer oder Geburtsdaten) ermitteln Kontenangaben: Satzart 1, Feld Nr. 33 / Satzart 2, Feld Nr. 24 (Kontoart) Satzart 1, Feld Nr. 34 / Satzart 2, Feld Nr. 25 (Kontonummer/- angabe) Satzart 1, Feld Nr. 35 / Satzart 2, Feld Nr. 26 (Zusatzinformation Konto) Satzart 1, Feld Nr. 36 ( Gemeinschaftskonto) Für die Satzart 2 ist die Angabe eines Kontos (in ihrer Gesamtheit) optional. Wenn diese Angaben gemacht werden, gelten die gleichen Regeln wie für die Kontoangaben der Satzart 1. Satzart 1, Feld Nr. 33 / Satzart 2, Feld Nr. 24 (Kontoart): Zulässige Angaben: IBAN, ISIN, OBAN (sonstige, andere Bankkontonummer, aber kein IBAN) OSIN (sonstige, andere Sicherheits- /Erkennungsnummer, aber nicht ISIN) OTHER (andere, aber nicht IBAN und ISIN, z. B. Darlehen vom.. )

- 22 - Bei diesem Feld sollte die Kontoart IBAN oder ISIN favorisiert werden. Satzart 1, Feld Nr. 34 / Satzart 2, Feld Nr. 25 (Kontonummer/- angabe): Die hier angegebene Kontonummer muss zu der im Feld 33 der Satzart 1 angegebenen Kontoart passen. Angabe der Nummer der einzelnen Konto- oder Depotverbindung (nach Möglichkeit im international gültigen Format: International Bank Account Number IBAN, International Securities Identification Number ISIN ), Kundennummer. Zulässig ist auch, den jeweiligen Gesamtbetrag für verschiedene Konten und Depots zusammenzufassen; dann genügt die Angabe einer der Konten- bzw. Depotverbindungen. Satzart 1, Feld Nr. 35 / Satzart 2, Feld Nr. 26 (Zusatzinformation Konto): Diese Feld ist nur auszufüllen, wenn im Feld 33 (Kontoart) OBAN, OSIN, OTHER (andere), aber nicht IBAN oder ISIN angegeben ist. Zum Beispiel kann das ein altes Girokonto, Anderkonto, Auslandsdepot, Konto zur Förderung/Beihilfe von. u. s. w. sein. Es wird die Verwendung englischsprachiger Texte empfohlen, falls dies möglich ist. Beispiel 1 (Kundennummer): In das Feld Kontonummer soll die Kundennummer des wirtschaftlichen Eigentümers eingetragen werden. Feld 33 der Satzart 1 ist mit dem Wert OTHER zu füllen. Feld 34 der Satzart 1 wird mit der Kundennummer gefüllt, z.b. 11470815. Feld 35 der Satzart 1 ist Pflichtfeld, da eine weitere Erläuterung anzugeben ist (bspw. Kundennummer oder customer number ). Beispiel 2 (Depot): In das Feld Kontonummer soll die Depotnummer des wirtschaftlichen Eigentümers eingetragen werden. Feld 33 der Satzart 1 ist mit dem Wert OBAN zu füllen. Feld 34 der Satzart 1 wird mit der Depotnummer gefüllt, z.b. 9876501234. Feld 35 der Satzart 1 ist Pflichtfeld, da eine weitere Erläuterung anzugeben ist (bspw. Depotnummer oder securities deposit account number ).

- 23 - Beispiel: Kontoart (Feld 33) Kontonummer / - angabe (Feld 34) Zusatzinformation Konto (Feld 35) IBAN Pflichtfeld --- ISIN Pflichtfeld --- OBAN Pflichtfeld Pflichtfeld OSIN Pflichtfeld Pflichtfeld OTHER Pflichtfeld Pflichtfeld Feld Nr. 36 (Gemeinschaftskonto): Das Feld Gemeinschaftskonto ist nur mit den folgenden Kennzahlen (0-5) zu füllen: Nr. Beschreibung Erläuterung 0 unbekannt Es ist nicht bekannt, ob ein Gemeinschaftskonto vorliegt. 1 kein Gemeinschaftskonto Es liegt kein Gemeinschaftskonto vor. 2 Gleichverteilung Gleichmäßige Verteilung auf alle Miteigentümer. 3 tatsächliche Verteilung Jedem Miteigentümer wird der Betrag zugerechnet, den er auch erhalten hat. 4 volle Anrechnung Jedem Miteigentümer wird der volle Betrag angerechnet. 5 Verteilungsschlüssel unbekannt Es liegt ein Gemeinschaftskonto vor, aber der Verteilungsschlüssel ist nicht bekannt. Zahlungsart: Satzart 1, Feld 37 Satzart 2, Feld 21 Hier sind Einnahmen aus Zinsen/Erträgen oder Erlösen aus Abtretungen, Rückzahlung oder Einlösungen anzugeben. Fließen einem wirtschaftlichen Eigentümer/einer ausländischen Einrichtung Beträge aus Zinsen und Erlösen zu, so muss für jede Zahlungsart eine Meldung (Datensatz) erfolgen.