CVJM Entdecker-Freizeit

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Transkript:

CVJM Entdecker-Freizeit 8.-13.Juli 2007 DJH Erbach CVJM Wiesbaden e.v., Oranienstraße 15, 65185 Wiesbaden

Der Odenwald: Wo Sagen und Geschichten, Handwerk und Natur hautnah erlebt werden können. Hier findet dieses Jahr unsere erste Entdecker-Tour statt. 20 Kinder im Alter zwischen 10 und 12 Jahren fahren ab Wiesbaden mit dem Zug nach Erbach und verbringen dort 5 Tage in der Jugendherberge. Ein survival day in der wilden Natur des Odenwaldes unter professioneller Betreuung gehört ebenso dazu, wie ein Besuch der Koziol Kunststoff-Werke (wer kennt sie nicht, die bunten Helfer auf dem Schreibtisch), eine Handwerker-Führung durch Michelstadt und vieles mehr. Natürlich dürfen die Geschichten am Lagerfeuer um Siegfried und die Nibelungen sowie um die Herren von Rodenstein nicht fehlen. Direkt an der Jugendherberge liegt die kommunale Sportanlage mit Rasenplatz und Rollschuhbahn. Zum Schwimmbad sind es auch nur wenige Minuten Fußweg. Heimatkunde ganz praktisch und mit Spaß: Das sind CVJM Entdecker-Touren. Die Kosten: Die Kosten je Teilnehmer betragen Euro 180,- und sind im Voraus zu bezahlen (nach Erhalt der Rechnung, bis spätestens 21.Mai). Darin enthalten ist die Bahnfahrt 2. Klasse hin und zurück ab Wiesbaden Hbf und Unterkunft, Verpflegung, Leitung und Programm der Gruppe. Nicht enthalten sind individuelle Ausgaben der Teilnehmer. Das Leitungsteam: Heike und Bernhard Stengel-Rutkowski Boris Krause-Mirus

Anmeldung: So geht s Bitte lesen Sie die Vertragsbedingungen auf Seite 4, füllen dann das beiliegende Anmeldeformular aus und schicken es an: Bernhard Stengel-Rutkowski Auf den Erlen 81 65207 Wiesbaden (Bitte nicht an den CVJM schicken, da die Freizeit nicht über das CVJM-Büro organisiert wird und es deswegen nicht gewährleistet ist, dass Ihre Anmeldung rechtzeitig an die Freizeitleitung weiter geleitet wird). Alternativ können Sie die im Formular abgefragten Informationen auch per E-Mail übermitteln: stengel.rutkowski@t-online.de Sofern Ihre Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist bei uns eingeht und noch Plätze frei sind, erhalten Sie nach der Anmeldefrist eine Rechnung vom CVJM über den Teilnehmerbeitrag (Euro 180,-). Dieser ist dann innerhalb von 14 Tagen auf ein Konto des CVJM zu überweisen. Falls bereits alle Plätze belegt sein sollten, wenn Ihre Anmeldung eing eht, informieren wir Sie sofort und setzen Ihr Kind auf eine Warteliste. Die Freizeit findet nicht statt, falls innerhalb der Anmeldefrist nicht mindestens 10 Kinder angemeldet werden. Die Anmeldefrist läuft vom 10.4. -7.5.2007 Etwa 3 Wochen vor der Abfahrt erhalten Sie den Rüstbrief mit den Einzelheiten zu den noch zu treffenden Vorbereitungen und den Abfahrtzeiten. Falls Sie noch Fragen zur Freizeit und zur Anmeldung haben, stehen wir gerne zur Verfügung (Telefon Stengel-Rutkowski: 06127 62236).

Anmeldung und Vertragsabschluss BEDINGUNGEN für die CVJM Kinderfreizeit 2007 in Erbach 1. An der o.g. Freizeit des CVJM e.v. Wiesbaden - nachstehend "CVJM" genannt - kann grundsätzlich jedes Kind der Jahrgänge 1995 bis 1997 teilnehmen. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Kinder begrenzt. 2. Die Anmeldung muss auf dem Anmeldeformular des CVJM erfolgen. Sie ist von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. 3. Der Teilnahmevertrag kommt mit der fristgerechten Überweisung des Teilnehmerbeitrages zustande. 4. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Ausschreibung und diese Reisebedingungen. Zahlungsbedingungen 1. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ist die Rechnung zu leisten. Rücktritt durch den Freizeitteilnehmer, Umbuchung, Ersatzperson 1. Der Teilnehmer* kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang dieser Erklärung beim CVJM. 2. Tritt ein Teilnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt er - ohne vom Vertrag zurückzutreten - nicht an den Ferienspielen teil, kann der CVJM eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorbereitungen verlangen. Der CVJM kann auch einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen; dieser beträgt bei einem Rücktritt: mehr als 42 Tage vor Ferienspielbeginn Euro 20,--, zwischen dem 42. und 22. Tag vor Freizeitbeginn 33% des Gesamtpreises, zwischen dem 21. Tag und dem Freizeitbeginn 66% des Gesamtpreises. Der CVJM behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist als die geltend gemachte Pauschale. 3. Tritt ein Teilnehmer zurück, kann er sich mit Zustimmung des CVJM durch einen geeigneten Ersatzteilnehmer vertreten lassen. Dem zurückgetretenen Teilnehmer wird eine Verwaltungsgebühr von Euro 20,-- berechnet. Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer mit Zustimmung des CVJM an einer anderen Freizeit teilnimmt. Rücktritt durch den CVJM 1. Verstößt ein Teilnehmer während der Freizeit erheblich gegen von der Freizeitleitung erlassene oder gesetzlich notwendige Anordnungen oder Erfordernisse, werden die Erziehungsberechtigten vom Leiter unverzüglich benachrichtigt, um ihn abzuholen. Haftung 1. Der CVJM haftet als Veranstalter von Freizeiten für die gewissenhafte Freizeitvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes und -ortes; soweit die Ortsüblichkeit maßgebend ist, ist dies in der Reisebeschreibung oder durch besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben. 2. Der CVJM haftet nicht für Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und in der Freizeitausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden, selbst dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt. Haftungsbegrenzung 1. Die Haftung des CVJM für alle vertraglichen Schadensersatzansprüche ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Preis, a. soweit ein Schaden des Freizeitteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b. soweit der CVJM für einem dem Freizeitteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 2. Für Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus vom CVJM schuldhaft begangenen, unerlaubten Handlungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des CVJM beruhen, ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Teilunwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Freizeitvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dies gilt besonders für die Reisebedingungen. Noch ein Hinweis zum Schluss Alle zum Vertragsabschluss gehörenden Angaben zur Person dienen ausschließlich zur Information des CVJM und werden vertraulich behandelt. Zur Vereinfachung unserer Büroarbeit werden sie elektronisch gespeichert. Ihr Christlicher Verein Junger Menschen e.v. * Der Begriff Teilnehmer bezieht sich auf männliche und weibliche Personen

Anmeldung für die CVJM-Kinderfreizeit 2007 in Erbach Teilnehmer Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort (-Ortsteil) Geburtsdatum Schwimmer? (Abzeichen) Was wir sonst noch über Ihr Kind wissen sollten* Rechnung Empfänger Adresse (falls anders als oben) Telefon E-Mail * z.b. Allergien, Behinderungen, Medikamenteneinnahme, usw. Den Teilnehmerbeitrag von 180,- überweise ich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Ort, Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten