BirdLife Österreich Museumsplatz 1/10/ Wien. Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umweltrecht (RU4) Landhausplatz St.

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Transkript:

BirdLife Österreich Museumsplatz 1/10/8 1070 Wien An Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umweltrecht (RU4) Landhausplatz 1 3109 St. Pölten Einwendungen betreffend Vorhaben Windpark Pischelsdorf Wien, 17.08.2009 Sehr geehrte Damen und Herren! In der Anlage finden Sie unsere Einwendungen zum Verfahrenseinleitenden Antrag Windpark Pischelsdorf RU4-U-157. Bei rechtzeitigem Einbringen von Einwendungen steht BirdLife Österreich in Folge eine Parteistellung im UVP-Verfahren zu. Mit freundlichen Grüßen Mag. Dr. Lisbeth Zechner (Vizepräsidentin BirdLife Österreich)

2 BirdLife Österreich Einwendungen zur Erlangung der Parteistellung gem. UVP-G im Verfahren Windpark Pischelsdorf Ihr Aktenzeichen: RU4-U-157 Wien, 17.08.2009 BirdLife Österreich ist der einzige Österreich weit tätige ornithologische Verein. Mehr Informationen über diese Organisation finden sich unter www.birdlife.at. BirdLife Österreich wurde mit Bescheid (GZ: BMLFUW-UW.1.4.2/0020-V/1/2007) des BMLFUW als Umweltorganisation i.s. der 19 Abs. 6 ff. UVP-G 2000 anerkannt. Gemäß 24h Abs. 6 UVP-G 2000 kommt BirdLife Österreich daher bei fristgerechter Erhebung von Einwendungen Parteistellung im gegenständlichen UVP-Verfahren zu. BirdLife Österreich begehrt Parteistellung im gegenständlichen Verfahren und erhebt fristgerecht folgende Einwendungen: Die UVE und die Projektsunterlagen sind mangelhaft in Teilen der Methodik und in den Schlussfolgerungen. Das Projektgebiet liegt zwischen zwei Teilflächen des Natura 2000 Gebietes (SPAs) Feuchte Ebene Leithauauen. Das geplante Projekt gefährdet die Kohärenz des Natura 2000 Schutzgebietnetzes massiv (FFH-Richtlinie 92/43/EWG Art. 3 und 10, Vogelschutzrichtlinie 79/409 EWG Art. 4). Das Projekt steht aufgrund seiner Auswirkungen im Widerspruch zur Vogelschutzrichtlinie und damit zu den Verpflichtungen Österreichs. Folgende zentrale Mängel werden herausgegriffen: - Das Auftreten und Brutvorkommen von 5 weltweit gefährdeten Arten (Sakerfalke, Großer Brachvogel, Wachtelkönig, Kaiseradler, Grosstrappe) in oder am Rande des Planungsgebietes zeigt die außerordentlich Bedeutung des Gebietes im Sinne der Vogelschutzrichtlinie auf von Seiten der UVE wird dies aber nur unzureichend beachtet. - Hier verwendete Ergebnisse einer Untersuchung des Limikolendurchzuges beziehen sich nur auf Flächen außerhalb des Projektgebietes. - Starke jährliche Schwankungen in den Vorkommen von Schutzgütern machen es notwendig auch älteren faunistischen Daten aus dem Projektsgebiet entsprechende Bedeutung zuzumessen. Die Schwankungen stehen in Abhängigkeit von abiotischen Faktoren wie dem jährlichen Niederschlag aber auch von Populationsschwankungen der Zugvögel (Limikolen, Greifvögel)

Detaillierte Darstellung der Einwendungen von BirdLife Österreich zur Erlangung der Parteistellung gem. UVP-G im Verfahren Windpark Pischelsdorf - RU4-U-157 3 Vorhandene Grundlage: - Umweltverträglichkeitserklärung Windpark Pischelsdorf von Peter Masser GmbH (Oktober 2004). - Umweltverträglichkeitserklärung Windpark Pischelsdorf erstellt im Auftrag der Peter Masser GmbH durch BIOME. Teilbereich: Fledermäuse, Vögel (13.09.2004). In der Umweltverträglichkeitserklärung zum Projekt Windpark Pischelsdorf der Peter Masser GmBH (2004) wird mehrmals im Text darauf hingewiesen, dass durch die Wegnahme von Windkraftanlagen die sehr hohe Erheblichkeit auf den Teilaspekt Vogelwelt wegfällt (z.b. S. 243). Es handelt sich um geplante Anlagen in nächster Nähe zum NSG Pischelsdorfer Wiesen. Trotz dieser (möglichen) Wegnahme stellt das Planungsgebiet weiterhin einen wichtigen Lebensraum dar, der für die Kohärenz der umliegenden Natura 2000 Gebiete von entscheidender Bedeutung ist. Durch eine Errichtung von Windkraftanlagen kommt es zu einer Entwertung des Gebietes. Diese stellen auch einen erheblichen Eingriff dar, wodurch die Schutzziele des umliegenden Natura 2000 Gebietes erheblich beeinträchtigt werden. Durch das Projekt kann die Kohärenz des Natura 2000 Gebietes Feuchte Ebene Leithaauen nicht mehr gewährleistet werden, wodurch das Projekt auch nach Vogelschutz- und FFH-Richtlinie nicht genehmigungsfähig ist. Im Folgenden werden die Gründe für diese Schlussfolgerungen aufgezählt. Durch die in der UVE von BIOME dargestellten Daten werden im Gegensatz zu den dort erwähnten Schlussfolgerungen die negativen Auswirkungen des Projektes auf das umliegende Natura 2000 Gebiet sehr wohl ersichtlich. Im und um die geplanten Anlagen wurden fünf weltweit bedrohte Vogelarten festgestellt (Grosstrappe, Kaiseradler, Sakerfalke, Großer Brachvogel, Wachtelkönig), für die Österreich aufgrund der Vogelschutzrichtlinie und Biodiversitätskonvention 2010 eine hohe Verantwortung trägt. Wachtelkönig, Großer Brachvogel und Sakerfalke sind Brutvögel, wobei die Feuchte Ebene national bedeutende Brutbestände der beiden ersten Arten beherbergt (Frühauf 2009). Grosstrappe und Kaiseradler sind Gäste des Gebietes. Für die Grosstrappe stellt die Feuchte Ebene zusammen mit der Rauchenwarther Platte weiterhin ein potentielles Brutgebiet dar. Bis in die 1960er Jahre gab es hier ein Vorkommen von 15-20 Tieren, die regelmäßig brüteten. Ab 2000 kam es dann wieder zu Bruten auf der Rauchenwarther Platte. Die Ackerflächen um Reisenberg stellte schon immer ein zentrales Vorkommensgebiet dar (Lukschanderl 1971). Daher ist die in der UVE erwähnte Beobachtung von 5(-8) Trappen 2002 nicht ein einmaliges Ereignis, sondern ist im engen Zusammenhang mit den früheren Vorkommen zu sehen. Das Planungsgebiet tangiert damit ein potentielles Brutgebiet dieses Großvogels, das durch die Errichtung von Windkraftanlagen verloren geht. Auch in der UVE wird auf die Bedeutung historischer Vorkommensgebiete hingewiesen (S. 47): Grund für die Wiederentdeckungen ehemalig genutzter Gebiete durch die Grosstrappen ist deren Langlebigkeit und der Umstand ihrer hohen Ortstreue.

4 Es wird in der UVE von BIOME an verschiedenen Stellen angefürht, dass Grosstrappen und Sakerfalken knapp außerhalb, aber nicht im Planungsgebiet selbst festgestellt wurden. Da aber die Aktionsräume dieser Arten groß sind, muss auch mit einem Auftreten in der Planungsfläche gerechnet werden. Dass die Arten während der Feldarbeiten zur UVE nicht beobachtet wurden, kann nicht mit einer geringen Bedeutung der Planungsflächen für die hochrangigen Schutzgüter Grosstrappe oder Sakerfalke gleichgesetzt werden. Wie auf S. 36 der UVE von BIOME dargelegt, stellt die Feuchte Ebene neben den March-Thaya und Seewinkel das wichtigste Gebiet für wasserliebende Arten in Österreich dar. Auch die Ackerflächen des Planungsgebietes werden regelmäßig überschwemmt und sind daher in einem funktionalen Komplex mit dem umliegenden N2000 Gebiet zu sehen. Die Verbauung der Flächen bedeutet eine Reduktion des Lebensraums von an Feuchtflächen gebundenen Arten wie Limikolen. Es kann nicht einfach auf andere Flächen ausgewichen werden, da Feuchtflächen schon im jetzigen Ausmaß limitiert vorhanden sind. Nach der Vogelschutzrichtlinie sind aber genau diese Flächen von hoher Bedeutung und müssen erhalten bleiben. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Erhebung der Limikolen in der vorliegenden UVE von BIMOE keine Aussagekraft besitzt, da entweder nur Flächen außerhalb des Planungsgebietes betrachtet wurden (S. 30) oder ohne Differenzierung das gesamte Gebiet befahren wurde (S 29). Falls das Kernuntersuchungsgebiet außerhalb und innerhalb der Planungsfläche getrennt erfasst wurde (S. 29), müsste es auch getrennt dargestellt werden. Daher kann über die Bedeutung der für die Windräder vorgesehenen Fläche allein durch diese Daten keine Aussage getroffen werden. Insbesondere, da es sich hier um eine einjährige Erhebung handelt, die nur eine geringe Aussage aufgrund der jährlichen hohen Schwankungen der durchziehenden Populationen wie auch der abiotischen Faktoren (z.b. Feuchtigkeit) hat. Es ist aber trotzdem aus den zufälligen Beobachtungsdaten zu schließen, dass die Planungsfläche für Limikolen eine hohe Bedeutung hat. Große Brachvögel nutzen die Flächen zur Balz, zur Nahrungssuche und auch für die Jungenaufzucht (S. 20, S. 45)! Die Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit stellt einen sehr theoretischen Ansatz dar, der auf vielen Annahmen basiert. Bei hochrangigen, langlebigen Schutzgütern wie Grosstrappe, Sakerfalke, Kaiser- oder Seeadler genügt aufgrund ihrer Seltenheit und der Bedeutung von fortpflanzungsfähigen Altvögeln aber ein Anprallereignis, um die Population nachhaltig zu schädigen. Schlussendlich geht es aber nicht nur in erster Linie darum, ob hochrangige Schutzgüter direkter Mortalität ausgesetzt sind, sondern ob die Flächen im Jahreszyklus gemieden werden. Durch die Anlage der Windräder kommt es eben zu einer Meidung der Flächen und damit zu einer Verringerung des Kollisionsrisikos. Aber die Fläche selbst geht für hochrangige Schutzgüter verloren und dies stellt das eigentliche Problem dar. Insgesamt ist aufgrund der Summe der auftretenden, höchst gefährdeten Vogelarten klar ersichtlich, dass die naturschutzfachliche Bedeutung des Natura 2000 Gebietes nicht an ihren Grenzen enden, sondern dass solche Flächen wie die Planungsfläche entscheidende Bedeutung für den Gesamtwert des Gebietes darstellen. Deshalb wurde der Planungsbereich schon in der Studie von Rössler & Frank (2003) als Tabuzone ausgewiesen. Dies wird auch in der UVE von Peter Masser GmbH erwähnt (S. 48). Durch die Errichtung von Windkraftanlagen würde das Potential des Gebietes massiv beschränkt

werden. Damit geht das Land Niederösterreich ein hohes Risiko ein, dass die Vogelschutz- und FFH- Richtlinie nicht ausreichend umgesetzt werden können. 5 Frühauf, J. (2009): Feuchte Ebene und Rauchenwarther Platte. In: Dvorak, M. (Hrsg.): Important Bird Areas - Die wichtigsten Gebiete für den Vogelschutz in Österreich. Verlag Naturhistorsiches Museum Wien: 148-165. Lukschanderl, L. (1971): Zur Verbreitung der Großtrappe (Otis tarda L.) in Österreich. J. Orn. 112: 70-93. Rössler, M. & G. Frank (2003): Analyse möglicher Konflikte zwischen Windkraftnutzung und Vogelschutz im pannonischen Raum. I. Auftr. d. NÖ Landesreg. Abt. Naturschutz RU5. 90 pp + Anhang. Unpubliziert.