Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Fachhochschule Augsburg Vom 13. Februar 2003

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Transkript:

Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Fachhochschule Augsburg Vom 13. Februar 2003 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1, 72 Abs. 1, 81 Abs. 1, Art. 84 Abs. 2 Satz 3, Art. 86 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes und 57 Abs. 1 der Qualifikationsverordnung (QualV) erlässt die Fachhochschule Augsburg folgende Satzung: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern vom 17. Oktober 2001 (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Augsburg vom 15. Dezember 1994, (KWMBl II 1995 S. 287) in der jeweiligen Fassung. 2 Studienziele Das Aufbaustudium hat das Ziel, Absolventen/innen von Informatik-Diplom-Studiengängen oder vergleichbaren informatiknahen Studiengängen für eine herausgehobene Tätigkeit in Entwicklung, Projektierung und Betrieb von informationsverarbeitenden Systemen zu qualifizieren. Der Schwerpunkt der Inhalte zielt auf die gründliche Vertiefung des methodischen Rüstzeugs und auf den Erwerb von praxisorientiertem Spezialwissen. Darüber hinaus sollen selbständiges Arbeiten und fachübergreifendes Denken besonders gefördert werden. Neben der technischen, wissenschaftlichen Weiterqualifikation soll auch der zunehmenden Bedeutung betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und sprachlicher Fachkenntnisse, der Teamarbeit und der Menschenführung Rechnung getragen werden. 3 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums (1) Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von zwei Semestern. Es wird als Vollzeitstudium angeboten. (2) Die Studierenden wählen als Spezialisierungsrichtung Informatik, Technische Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Medieninformatik. Innerhalb dieser Spezialisierungsrichtung sind die Wahlpflichtfächer gem. Anlage 1, (Fächer 6, 7 und 8) im Umfang der dort genannten Semesterwochenstunden zu belegen. Der Studienplan legt die Spezialisierungsrichtungen fest und regelt die Fächerzuordnung. 4 Qualifikation für das Studium, Zulassung (1) Qualifikationsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist ein an einer deutschen Hochschule mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium in den Studiengängen Informatik, Wirtschaftsinformatik, Multimedia mit Schwerpunkt Informatik oder Computer- Science oder ein gleichwertiger Abschluss an einer ausländische Hochschule. (2) Soweit die Inhalte der Fächer "Grundlagen der Softwaretechnik", "Grundlagen der Datenkommunikation" und "Grundlagen Datenbanken" nicht Bestandteil des berechtigenden Studiums waren, müssen die Studienbewerber eine Nachqualifizierung in diesen Fächern nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme am entsprechenden Prüfungsangebot der Hochschule. (3) Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen und über das Vorliegen der erforderlichen Nachweise entscheidet die Prüfungskommission ( 7). 1

5 Fächer und Leistungsnachweise (1) Die Fächer, ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltung, die Prüfungen und studienbegleitende Leistungsnachweise sind in der Anlage 1 zu dieser Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. (2) Alle Fächer sind entweder Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer oder Wahlfächer. 1. Pflichtfächer sind die Fächer eines Studiengangs, die für alle Studenten verbindlich sind. 2. Wahlpflichtfächer sind die Fächer, die einzeln oder in Gruppen alternativ angeboten werden. Jeder Student muss unter Ihnen nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung eine bestimmte Auswahl treffen. Die gewählten Fächer werden wie Pflichtfächer behandelt. 3. Wahlfächer sind Fächer, die für die Erreichung des Studienziels nicht verbindlich vorgeschrieben sind. Sie können vom Studierenden aus dem Studienangebot der Master-Studiengänge der Hochschule zusätzlich gewählt werden. 6 Studienplan (1) Der Fachbereich erstellt zur Sicherung des Lehrangebots und zur Information der Studenten einen Studienplan, aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Der Studienplan wird vom Fachbereichsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, in dem die Regelungen erstmals anzuwenden sind. Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über 1. Die Aufteilung der Semesterwochenstunden je Fach und Studiensemester, 2. die Wahlpflichtfächer mit Semesterwochenstundenzahl, und deren Zuordnung zu den Spezialisierungsrichtungen, 3. die Lehrveranstaltungsart in den einzelnen Fächern, soweit sie nicht in der Anlage 1 abschließend festgelegt wurden, 4. die Studienziele und -inhalte der einzelnen Fächer, 5. nähere Bestimmungen zu den Leistungs- und Teilnahmenachweisen. (2) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehene Spezialisierungsrichtungen, Wahlpflichtfächer und Wahlfächer angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass die dazugehörigen Lehrveranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. 7 Prüfungskommission Zuständig ist die Prüfungskommission des Fachbereichs Informatik. 8 Masterarbeit (1) Das Studium beinhaltet eine Abschlussarbeit (Masterarbeit). Im Interesse einer raschen Praxiseingliederung der Studierenden soll die Masterarbeit vorwiegend im Rahmen eines Projekts mit einem Partner aus Industrie, Wirtschaft oder Verwaltung angefertigt werden. (2) Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind ein Problem aus dem Bereich der angewandten Informatik selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu bearbeiten. (3) Das Thema der Masterarbeit soll so beschaffen sein, dass die Masterarbeit bei zusammenhängender ausschließlicher Bearbeitung in 4 Monaten abgeschlossen werden kann. Die Frist von der Ausgabe bis zur Abgabe der Arbeit kann höchstens 6 Monate betragen mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung bis zu drei Monaten bei Glaubhaftmachung nicht selbst zu vertretender Verzögerungsgründe. 2

(4) Die Masterarbeit (Master Thesis) wird im zweiten Studiensemester angefertigt. 9 Prüfungsgesamtnote Es wird eine Prüfungsgesamtnote gebildet. Bei Ihrer Ermittlung werden alle Endnoten einschließlich der Note der Masterarbeit mit einem Faktor gemäß Spalte 8, Anlage 1 einbezogen. 10 Akademischer Grad, Abschlusszeugnis (1) Die Fachhochschule Augsburg verleiht bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs den akademischen Grad Master of Science. Kurzform: "M.Sc.". (2) Über den erfolgreichen Abschluss des Studiums wird ein Abschlusszeugnis und über die Verleihung des akademischen Grades eine Urkunde gemäß der Muster in den Anlagen 2 und 3 ausgestellt. 11 Anwendung von Prüfungsbestimmungen Soweit sich aus der Satzung nichts gegenteiliges ergibt, gelten unbeschadet der Bestimmungen des 40 RaPO die Vorschriften der Abschnitte II bis VI der Rahmenprüfungsordnung, sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Augsburg in der jeweils gültigen Fassung 12 Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2003 in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Augsburg vom 11. Februar 2003 und vom 4. Februar 2004 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft Forschung und Kunst durch Schreiben vom 10.12.2003 XI/3-3/313(1)-11/177134. Augsburg, den 13. Februar 2004 Prof. Körner Präsident Die Satzung wurde am 13. Februar 2004 in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 13. Februar 2004 durch Anschlag an der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 13. Februar 2004 3

Anlage 1: Übersicht über die Fächer und Leistungsnachweise des Master-Studiengangs Informatik an der Fachhochschule Augsburg 1 2 3 4 5 6 Lfd. Nr. 1 SWT. VERT 2 KKS 3 IS 4 STH 5 PA 6 SWT. SPEZ 7 FWP. AUS 8 FWP. ERW 9 FWP. ALL 10 MS 11 WSH 12 DA Fächer SWS Credits Vertiefungsfächer (Pflichtfächer) Softwaretechnik I (Vertiefung) Prüfungen Art und Dauer in Minuten 1) 4 4 SU schrp 4 4 SU/Ü/Pr schrp 4 4 SU/Ü/Pr schrp Systemtheorie 4 4 SU/Ü schrp Projektarbeit/ Studienarbeit Kommunikation und kooperative Systeme Informationssysteme Spezialisierungsfächer 2) 4 4 SU/Pr/P A Softwaretechnik II 4 4 SU schrp (Spezialisierung) 2 Fachspezifisches Wahlpflichtfach 2 (eingeschränkte Auswahlmöglichkeit) 4 4 SU/Ü/Pr/ S Fachspezifisches 4 4 SU/Ü/Pr/ Wahlpflichtfach 2 S Wahlpflichtfach 4 4 SU/Ü/Pr/ S Masterseminar (engl.) Art der Lehrveranstaltungen Zulassungsvoraussetzungen 1) Endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweise 7 8 Ergänzende Regelungen - - StA GewE 1 - - LN 1) GewE 1 - - LN 1) GewE 1 - - LN 1) GewE 1 2 2 S - - Ref+Aus arbeitung Workshop (engl.) 2 2 WS - - 1 KL oder mdlln oder Ref GewE ½ 1 Fachendnote GewE 1/2 Masterarbeit - 20 MA - - - GewE 3 Gesamt 40 60 1) Näheres regelt der Fachbereichsrat. 2) Für die Spezialisierungsrichtungen Informatik, Technische Informatik, Wirtschaftsinformatik, Medieninformatik, vgl. 3 Abs. 2 4

Erläuterung der Abkürzungen: GewE = Gewicht der Endnote bei der Bildung der Prüfungsgesamtnote LN = studienbegleitender Leistungsnachweis MA = Masterarbeit me = mit Erfolg abgelegt RaPO = Rahmenprüfungsordnung S = Seminar schrp = schriftliche Prüfung SPO = Studien- und Prüfungsordnung StA = Studienarbeit SU = seminaristischer Unterricht SWS = Semesterwochenstunden TA = teilnehmeraktive Lehrveranstaltung wie z. B: FA PA Exl Ü Ref Kol Ü = Übung WS = Workshop V = Lehrvortrag ZV = Zulassungsvoraussetzung Anlage 2 M A S T E R U R K U N D E DIE FACHHOCHSCHULE AUGSBURG VERLEIHT Frau geb. am xxxxxxxxx AUF GRUND DES ERFOLGREICHEN ABSCHLUSSES DES in MASTERSTUDIENGANGS INFORMATIK DEN AKADEMISCHEN GRAD MASTER OF SCIENCE [Kurzform: M.Sc] Augsburg,. Der Präsident Der Dekan 5

Anlage 3 Herr geboren am in hat an der Fachhochschule Augsburg mit Erfolg den abgeschlossen. Masterstudiengang Informatik Gesamturteil: mit Auszeichnung bestanden Einzelleistungen Endnoten Grade Credits (Local grade) (ECTS) (ECTS) Pflichtfächer Softwaretechnik 4 Kommunikation und kooperative Systeme 4 Informationssysteme 4 Systemtheorie 4 Projektarbeit / Studienarbeit 4 Wahlpflichtfach 4 Fächer des Spezialisierungsbereichs Softwaretechnik (Spezialisierung) 4 Fachspezifisches Wahlpflichtfach 4 Fachspezifisches Wahlpflichtfach 4 Masterseminar (1/2) 4 Workshop (1/2) 2 Thema: Masterarbeit (3) 20 Thema: Gesamturteil Erläuterungen siehe Rückseite Augsburg, Der Präsident Der Vorsitzende der Prüfungskommission 6

Anlage 4 Rückseite des Zeugnisses Notenstufen für die Endnote Abstufungen im Gesamturteil: Endnoten sehr gut mit Auszeichnung bestanden 1,0 bis 1,2 sehr gut sehr gut bestanden 1,3 bis 1,5 gut gut bestanden 1,6 bis 2,5 befriedigend befriedigend bestanden 2,6 bis 3,5 ausreichend bestanden 3,6 bis 4,0 nicht ausreichend nicht bestanden 4,1 bis 5,0 ECTS-Definition ECTS-Grade Excellent A 1,0 bis 1,5 Very Good B 1,6 bis 2,0 Good C 2,1 bis 3,0 Satisfactory D 3,1 bis 3,5 Sufficient E 3,6 bis 4,0 Fail FX / F 4,1 bis 5,0 Die Abschlussprüfung wurde nach Maßgabe der Rahmenprüfungsordnung für Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 17.10.2001 GVBl S. 686 in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung der Fachhochschule Augsburg für den vorbezeichneten Studiengang in der jeweils geltenden Fassung abgelegt. Zusätze hinter den Einzelfächern, z.b. (2), enthalten die Gewichtung des Faches zur Ermittlung der Prüfungsgesamtnote, soweit diese vom Faktor 1 abweicht. Das Zeichen "me", in der Spalte Endnote bzw. "p = passed" in der Spalte Grade bedeutet, das Fach unterlag der vereinfachten Bewertung, es wurde mit Erfolg abgelegt und bei der Ermittlung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Die ECTS-Zuordnung beruht auf dem Beschluss des Prüfungsausschusses der Fachhochschule Augsburg vom 21. Juni 2001 i.v.m. der Empfehlung des 191. HRK- Plenums vom 3./4. Juli 2000. 7