Erster Abschnitt: Spezifische Regeln zum Studiengang

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2. 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Transkript:

Neufassung der Studienordnung (Satzung) für den Bachelor- und den konsekutiven Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik des Fachbereichs Wirtschaft an der Fachhochschule Kiel Aufgrund des 2 Abs. 10 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig- Holstein (Hochschulgesetzes -HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Konvent des Fachbereichs Wirtschaft vom 10. Juni 2009 folgende Satzung erlassen: Erster Abschnitt: Spezifische Regeln zum Studiengang 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft und der Prüfungsverfahrensordnung der Fachhochschule Kiel Ziel, Aufbau und Inhalt eines Studiums der Wirtschaftsinformatik am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel zum Bachelor of Arts (B.A.) und zum Master of Arts (M.A.) in konsekutiven Programmen. 2 Studienziel und Studium (1) Ziel des Studiums der Wirtschaftsinformatik ist die Heranbildung von Führungskräften zur Gestaltung und zum Management von Informations- und Kommunikationssystemen in Wirtschaft und Verwaltung. Die Kenntnis des Instrumentariums der Wirtschaftsinformatik soll die Absolventinnen und Absolventen in die Lage versetzen, selbständig praktische betriebswirtschaftliche Probleme mit Hilfe der Informationsund Kommunikationstechnik zu lösen. Im Rahmen des Studiums kann mit dem Bachelor-Grad ein erster berufsqualifizierender Abschluss erworben werden, der wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen beinhaltet, die zur Gestaltung von Informations- und Kommunikationssystemen befähigen. Das (Weiter-) Studium zum Erwerb des Master-Grades bietet eine erweiterte Bildung. Es bereitet mit seinem stärker anwendungsorientierten Charakter auf wissenschaftlicher Grundlage auf die Übernahme höherer Führungsaufgaben im selbständigen Management von Informations- und Kommunikationssystemen vor. (2) Die Gestaltung und vor allem das Management von Informations- und Kommunikationssystemen im Kontext betriebswirtschaftlicher Leitungsaufgaben erfordert aufgrund ihrer soziotechnischen Ausprägung neben dem Fachwissen Reife, Sicherheit und Entscheidungsfreude. Dementsprechend ist das Studium zum Bachelor und zum Master zur Erreichung der erforderlichen Handlungskompetenz auch auf den wissenschaftlich gestützten Erwerb von Führungswissen und Führungstechniken (Methoden- und Sozialkompetenz) sowie auf die Förderung der Persönlichkeitsbildung ausgerichtet. 3 Studieninhalte Die Inhalte des Studiums zum Bachelor of Arts bzw. zum Master of Arts ergeben sich gemäß den Anlagen 1 bzw. 2 zu dieser Studienordnung. 4 Studienschwerpunkte (1) Im Rahmen des Studiums zum Bachelor of Arts kann einer der folgenden Studienschwerpunkte gewählt werden: a) Absatzorientierte Wirtschaftsinformatik b) Controlling orientierte Wirtschaftsinformatik c) Netzwerke und Anwendungsentwicklung 1

Der Konvent des Fachbereiches Wirtschaft kann darüber hinaus beschließen, dass ergänzend und zeitlich befristet weitere Studienschwerpunkte gewählt werden können. Für den Ausweis eines Schwerpunktes ist das erfolgreiche Absolvieren von vier Wahlpflichtmodulen aus dem jeweiligen Angebot des Fachbereichs Wirtschaft oder des Fachbereichs Informatik und Elektrotechnik der Fachhochschule Kiel erforderlich. Über das Angebot an Wahlpflichtmodulen der Gruppe W-BA III und über die Zuordnung zu den Schwerpunkten wird zu jedem Semester in geeigneter Form informiert. Wird ein Schwerpunkt belegt, dann kann das fünfte Wahlpflichtmodul der Gruppe W-BA III frei gewählt werden. Der Konvent kann weitere Anforderungen an den Ausweis eines Schwerpunktes stellen. (2) Im Rahmen des Studiums zum Master of Arts kann, sofern der Konvent des Fachbereiches Wirtschaft dies beschließt, zeitlich befristet ein Studienschwerpunkt gewählt werden. Für den Ausweis eines Schwerpunktes ist das erfolgreiche Absolvieren von drei Wahlpflichtmodulen aus dem jeweiligen Angebot in der Gruppe W-MA III erforderlich. Über das Angebot an entsprechenden Wahlpflichtmodulen und über deren Zuordnung zu den Schwerpunkten wird zu jedem Semester in geeigneter Form informiert. Der Konvent kann weitere Anforderungen an den Ausweis eines Schwerpunktes stellen. Zweiter Abschnitt: Allgemeine Regeln I. Studium Studium Die für die Module vorgeschriebenen und empfohlenen Lehrveranstaltungen sind für den vollen Studienerfolg selbständig vor- und nachzubereiten. II. Lehrveranstaltungen 6 Art und Gegenstand der Lehrveranstaltungen (1) Veranstaltungsarten sind: a) Vorlesung: Vermittlung des Lehrstoffs ohne Aussprache, b) Lehrvortrag: Vermittlung des Lehrstoffs mit Aussprache, c) Übung: Verarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffs in theoretischer und praktischer Anwendung, d) Seminar: Bearbeitung von Spezialgebieten durch Diskussionen gegebenenfalls mit Referaten der Teilnehmer, e) Projekt: Bearbeitung praktischer Fragestellungen in Gruppen an der Hochschule mit fachlicher Betreuung durch Hochschullehrerin oder Hochschullehrer, f) Berufspraktischer Praktische Tätigkeiten in einem Betrieb mit fachlicher Betreuung durch Studienteil: Hochschullehrerin oder Hochschullehrer, g) Exkursion: Studienfahrt mit Begleitung zur Vertiefung des Stoffes durch Einblicke in die Praxis. (2) Art und Gegenstand der Lehrveranstaltungen werden in den jeweiligen Modulbeschreibungen dargestellt. Der Anteil der Module am zeitlichen Gesamtumfang und ihre Zuordnung zu den einzelnen Studienhalbjahren sind im jeweiligen Regelstudienplan (Anlage 1 bzw. 2 dieser Ordnung) festgelegt. 7 Beschränkung der Teilnahme an Veranstaltungen gemäß 4 Abs. HSG (1) Nach 4 Abs. HSG hat jede(r) Studierende der Fachhochschule Kiel grundsätzlich das Recht auf freien Zugang zu allen Veranstaltungen, sofern sich durch die Anzahl der verfügbaren Arbeitsplätze keine Beschränkung ergibt. (2) Melden sich in einem Pflichtmodul, das als Seminar oder Übung durchgeführt wird, mehr als 20 Teilnehmer, sollten Parallelveranstaltungen eingerichtet werden. Falls das Lehrdeputat der für diese Veran- 2

staltungen zur Verfügung stehenden Lehrkräfte erschöpft ist, sind im Rahmen vorhandener Mittel und Möglichkeiten Lehrbeauftragte anzuwerben. Diese Regelung gilt nicht für Wahlpflichtmodule. (3) Kann der Veranstaltungsbedarf für die nach Absatz 2 einzurichtenden Parallelveranstaltungen nicht ausgeglichen werden, kann der Konvent für die betreffende Lehrveranstaltung die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschränken. Dabei sind Studierende höherer Semester bevorzugt zu behandeln; sofern mehr gleichberechtigte Bewerberinnen oder Bewerber als verfügbare Studienplätze vorhanden sind, entscheidet das Los. lii. Berufspraktischer Studienteil 8 Ziel des berufspraktischen Studienteils Ziele der berufspraktischen Tätigkeit sind die Anwendung der im Studium erworbenen Kenntnisse auf betriebliche Problemstellungen und/oder der Erwerb fachspezifischer Fertigkeiten und Kenntnisse sowie das fachspezifische praktische Heranführen an Arbeiten und Aufgaben aus dem künftigen beruflichen Tätigkeitsfeld. 9 Zeitpunkt und Dauer des berufspraktischen Studienteils (1) In das Bachelor-Programm ist ein berufspraktischer Studienteil eingeordnet. Der berufspraktische Studienteil soll in der Regel ab dem fünften Studienhalbjahr absolviert werden. (2) Die innerhalb des berufspraktischen Studienteils durch die Hochschule bestimmte und betreute Tätigkeit entspricht 40 Stunden, die innerhalb von 20 Wochen zu erbringen sind. Eine zeitliche Teilung ist nur im begründeten Ausnahmefall möglich. Über die Ausnahme entscheidet das Praktikantenamt des Fachbereichs Wirtschaft. 10 Ort und Inhalt des berufspraktischen Studienteils (1) Der berufspraktische Studienteil ist in einem Betrieb im weitesten Sinne abzuleisten. (2) Der Betrieb soll gewährleisten, dass betriebswirtschaftliche Fragestellungen bearbeitet werden. Die Aufgaben des berufspraktischen Studienteils müssen die Studieninhalte in sinnvoller Weise ergänzen bzw. in sinnvollem Bezug zu den Studieninhalten stehen. (3) Der Aufgabenbereich des berufspraktischen Studienteils soll Anknüpfungspunkt für die Bearbeitung der Bachelor- bzw. der Master-Thesis sein. 11 Anmeldung, Anerkennung, Betreuung des berufspraktischen Studienteils und Berichte über den berufspraktischen Studienteil (1) Ein(e) Studierende(r) meldet den berufspraktischen Studienteil vor Antritt beim Praktikantenamt des Fachbereichs Wirtschaft an. Das Praktikantenamt entscheidet über die Anerkennung der Praktikantenstelle. (2) Über den berufspraktischen Studienteil ist von der/dem Studierenden ein Bericht anzufertigen. Es soll damit nicht nur Auskunft über die Tätigkeiten gegeben werden. Die/der Studierende soll vielmehr über das Zusammenspiel der Lehrinhalte an der Hochschule mit den Inhalten des berufspraktischen Studienteils reflektieren. Die Erstellung dieses Berichtes wird von einem hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers betreut. Der Bericht ist in einfacher Ausfertigung spätestens vier Wochen nach Abschluss des berufspraktischen Studienteils im Praktikantenamt vorzulegen. (3) Dieser Bericht ist Grundlage für die Entscheidung der betreuenden Lehrkraft, ob die Studienleistung erfolgreich erbracht wurde. 3

12 Praktikantenamt (1) Die Organisation des berufspraktischen Studienteils erfolgt durch das Praktikantenamt des Fachbereichs Wirtschaft. Es wird von einer Professorin oder einem Professor geleitet. Die Leiterin oder der Leiter des Praktikantenamtes wird vom Konvent des Fachbereichs Wirtschaft für drei Jahre gewählt. Das Praktikantenamt erlässt Richtlinien zur Durchführung des berufspraktischen Studienteils. (2) Die Studierenden suchen sich selbständig eine Praktikantenstelle. Sie werden dabei durch das Praktikantenamt unterstützt. Ein Rechtsanspruch der Studierenden auf Beschaffung einer Praktikantenstelle durch die Fachhochschule Kiel besteht nicht. IV. Allgemeine Vorschriften 13 In-Kraft-Treten (1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt ab dem Wintersemester 2009/10 und ist für alle Studierenden im jeweiligen Studiengang am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel gültig. (2) Die zurzeit rechtsgültige Neufassung der Studienordnung (Satzung) für den Bachelor- und den konsekutiven Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik des Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Kiel (NBl. MWV Schl.-H. 4/2008, S. 13 vom 02.07.08) tritt mit Ablauf des Sommersemesters 2009 außer Kraft. FACHHOCHSCHULE KIEL KIEL, DEN 1. Juli 2009 Fachbereich Wirtschaft Prof. Dr. Dirk Frosch-Wilke - Der Dekan - 4

Anlage 1 zur Studienordnung (Regelstudienplan): Module nach Studienhalbjahren im Bachelor-Programm Wirtschaftsinformatik Studienhalbjahr Modulnummer Modul 1. 2. 3. 4.. 6. Modulfamilie Summe SWS Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 14 1 1.1 Einführung in die Allg. BWL und in die Managementlehre 4 Operations Management und Beschaffungsmarketing 1.2 6 B Marketing Grundlagen und emp. Sozialforschung 1.3 4 e r Rechnungswesen u 6 2. Betriebliches Rechnungswesen 6 f Investition / Finanzierung s 8 10 p 3.1 Investition 4 r 3.2 Finanzierung 4 a Unternehmensführung k 8 10 4.3 Controlling 4 t 4.4 Unternehmensplanspiel 4 i s Recht c 6 7.3 Wirtschaftsrecht und Datenschutz 4 + 2 h Mathematik / Statistik e 12 1 6.4 Mathematische Grundlagen I 4 r 6. Mathematische Grundlagen II 4 T 6.6 Statistik 4 e Informatik i 44 8.1 Wirtschaftsinformatik 4 l 8.3 Einführung in die Programmierung 4 u Software Engineering und Projektmanagement 8.4 4 n d 8. Praxisprojekt Software Engineering 4 8.6 Informationsmanagement 4 T 8.7 Projektmanagement 4 h 8.8 ERP Systeme 4 e s 8.9 Algorithmen/Datenstrukturen 4 i 8.10 Rechnerarchitekturen/Betriebssysteme 4 s 8.11 Objektorientierte Programmierung I 4 8.12 Datenbanken 4 Wahlpflichtmodule Gruppe W-BA III 20 2 W-BA III Wahlpflichtmodule der Gruppe W-BA III (gemäß Anlage 3) 1x4 4x4 x Über- und außerfachliche Veranstaltungen 8 10 S Softskills (Grundlagen) 4 W-BA II 1 Wahlpflichtmodul der Gruppe W-BA II (gemäß Anlage 4) 4 P Praktikantenseminar 2 2 ST Seminar zur Thesis 2 2 E Exkursion (2) Summe der SWS Pflicht/Wahlpflicht 26 26 24 26 24 4 130 10 BS Berufspraktischer Studienteil 1 BT Bachelor-Thesis 10 K Kolloquium Summe ECTS 30 30 30 30 30 30 180 ECTS

Anlage 2 zur Studienordnung (Regelstudienplan): Module nach Studienhalbjahren im Master-Programm Wirtschaftsinformatik Studienhalbjahr Teilsumme Modulnummer Modul 1. 2. 3. 4. SWS ECTS Unternehmensführung 16 2 4.6 Management-Projekt I 8 10 4.9 Management Ethics 2 4.12 Mitarbeiterführung 2 4.14 Management-Accounting 4 Recht 10 10 7.4 IT-Recht 4 7. Betr. Datenschutz und Datensicherheit 6 Informatik 22 3 8.13 Analytische Informationssysteme und Projektmanagement 6 8.14 Projekt zum Workflow Management 8 1 8.1 Projekt zum Electronic Business Engineering 8 1 Wahlpflichtmodule Gruppe W-MA III 6 1 W-MA III 3 Wahlpflichtmodule d. Gruppe W-MA III (gemäß Anlage ) 2 2x2 1 Über- und außerfachliche Module 8 10 FP Forschungsprojekt 8 10 ST Seminar zur Thesis 2 2 Summe Pflicht/Wahlpflicht 22 22 16 4 64 MT Master-Thesis 20 K Kolloquium Summe ECTS 30 30 30 30 120 6

Anlage 3 zur Studienordnung: Wahlpflichtmodule Gruppe W-BA III im Bachelorprogramm Die/der Studierende hat Wahlpflichtmodule der Gruppe W-BA III im Bachelorprogramm im Wert von 2 ECTS-Punkten zu belegen. Dabei kann sie/er am Fachbereich Wirtschaft aus dem Katalog der Angebote an Bachelor- Wahlpflichtmodulen der Gruppe III wählen, den das Dekanat des Fachbereiches zu jedem Semester festlegt und über den es in geeigneter Form informiert. Anlage 4 zur Studienordnung: Wahlpflichtmodule Gruppe W-BA II im Bachelorprogramm Die/der Studierende hat Wahlpflichtmodule der Gruppe W-BA II im Bachelorprogramm im Wert von ECTS-Punkten zu belegen. Als Wahlpflichtmodul der Gruppe W-BA II gilt jedes Modul aus einem beliebigen Studienprogramm an anderen Fachbereichen dieser Hochschule oder an anderen Hochschulen, für das entsprechende Kreditpunkte nachzuweisen sind. Ausgeschlossen sind Module, die den in diesem Studiengang zu belegenden Pflichtmodulen oder den Wahlpflichtmodulen der Gruppe W-BA III entsprechen oder in Teilen ähneln. Über ein eigenes Angebot an Modulen der Gruppe W-BA II informiert das Dekanat des Fachbereiches Wirtschaft zu Beginn eines Semesters in geeigneter Weise. Anlage zur Studienordnung: Wahlpflichtmodule Gruppe W-MA III im Masterprogramm Die/der Studierende hat Wahlpflichtmodule der Gruppe W-MA III im Masterprogramm im Wert von 1 ECTS-Punkten zu belegen. Dabei kann sie/er am Fachbereich Wirtschaft aus dem Katalog der Angebote an Master- Wahlpflichtmodulen der Gruppe W-MA III wählen, den das Dekanat des Fachbereiches zu jedem Semester festlegt und über den es in geeigneter Form informiert. Als Wahlpflichtmodul der Gruppe W-MA III gilt auch jedes Modul aus einem Masterprogramm zur Informatik oder Wirtschaftsinformatik an anderen Fachbereichen dieser Hochschule oder an anderen Hochschulen, für das entsprechende Kreditpunkte nachzuweisen sind. Ausgeschlossen sind Module, die den in diesem Studiengang zu belegenden Pflichtmodulen entsprechen oder in Teilen ähneln. 7