mit Farbstoff auch alternativ: mit Nitritpökelsalz mit Nitrat, mit Nitritpökelsalz und Nitrat mit Antioxidationsmittel mit Geschmacksverstärker

Ähnliche Dokumente
mit Farbstoff

A. Kenntlichmachung von Zusatzstoffen. Kontakt: Moltkestraße Gummersbach Telefon Fax

1.) Kenntlichmachung von Zusatzstoffen in nicht vorverpackten Lebensmitteln. mit Farbstoff

1.) Kennzeichnung von Lebensmitteln zur Abgabe für den Sofortverzehr in Bäckereien/Metzgereien am Beispiel von belegten Brötchen

Vorspeisen. Rucolasalat mit Himbeerdressing und gebratenem St. Maure Ziegenkäse (G,J,) 10,50

Merkblatt zur Erstellung von Speisekarten

Allergene und Lebensmittelzusatzstoffe

Musterspeisekarte für Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Allergene

Kenntlichmachung von Zusatzstoffen, Allergenen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln für Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung

Kennzeichnung von Speisen und Getränken in Pizzerien Allergene und Zusatzstoffe

Kennzeichnung von Speisen und Getränken im Asia-Imbiss Allergene und Zusatzstoffe

DEUTSCHE & INTERNATIONALE KÜCHE. Speisegaststätte - SportsBar. Adriana Butschan Weidentalstraße Altdorf b. Nürnberg Telefon / 6140

Merkblatt zur Erstellung von Speise- und Getränkekarten

1.3 Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe:

Kenntlichmachung von Zusatzstoffen, Allergenen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln für Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung

Kenntlichmachung von Zusatzstoffen, Allergenen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln für Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung

Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln bei loser Abgabe

Kennzeichnung von Speisen und Getränken im Döner-Imbiss Allergene und Zusatzstoffe

Merkblatt zur Erstellung von Speiseund Getränkekarten

Merkblatt zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Allergenen in Speisekarten/Aushängen

Der Gehalt an Zusatzstoffen in Lebensmitteln muss bei der Abgabe an Verbraucher wie folgt kenntlich gemacht werden:

Kenntlichmachung von in Lebensmitteln enthaltenen Zusatzstoffen. (gemäß 9 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung - ZZulV) MERKBLATT

KAlle-BW Einstiegsvortrag Allergenkennzeichnung in Schulmensen Warum? Wer? Was? Wie?

Lebensmittelinformationsverordnung und Allergeninformationsverordnung. 2014/2015, Linz

EXTERN REPORT PRODUKT DB

Merkblatt Angabe von Zusatzstoffen, Allergenen und bestimmten Zutaten in Lebensmitteln in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung

Merkblatt. Angabe von Zusatzstoffen, Allergenen und bestimmten Zutaten in Lebensmitteln in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung

Allergeninformationsverordnung

LMIV Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware aus der Sicht eines privaten Handelslabors

Suppen. Vorspeisen. Vegetarische Gerichte. Klare Festtagssuppe c/g/p/r/10/9 4,20. Tagessuppe 3,80

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Frühstücks angebot. Restaurant Sphere. Berliner fernsehturm

Neuerungen in der Lebensmittelinformationsverordnung

MERKBLATT zur Kenntlichmachung von Zusatzstoffen in der Gastronomie und bei der Gemeinschaftsverpflegung

MERKBLATT. Kennzeichnung der Allergene

Erstellen von Speisekarten - eine Hilfestellung

Vegetarischer Speisenplanvorschlag für die Woche der Schulverpflegung Sekundarstufe I und II

Mensaessen besser kennzeichnen

Im Grünen ist das Essen gut, wenn die Gabi kochen tut.

Musterspeisekarte. Kennzeichnung von Zusatzstoffen.

Merkblatt zur Erstellung von Getränkekarten

Speisekarte Cafeteria

VORTRAG. über. Hygiene bei Vereinsfesten und Partybetrieben. am in Feldkirchen Kreis- Feuerwehr-Verband Straubing-Bogen

Speisekarte Restaurant

Produktdeklarationen bei loser Ware nach der Lebensmittel-Informations-Verordnung LMIV. Deklaration von loser Ware bisher musste angegeben werden:

Kleine Mini -Karte für den im. Snacks, für den kleinen Appetit und Leckeres zum richtig Sattessen

Speisekarte. 8. Schalenfrüchte 9. Sellerie 10. Senf 11. Sesamsamen 12. Lupine 13. Schwefeldioxid und Sulfit 14. Weichtiere

Musterspeisekarte. Stand November 2016

KD Köln Düsseldorf Kneipe & Restaurant

Unser Menü der Saison

Die Kennzeichnung der 14 Hauptallergene und die Umsetzung der Lebensmittelverbraucherinformation

LEBENSMITTELINFORMATIONSVERORDNUNG ZUTATEN UND STOFFE, DIE ALLER GIEN UND UNVERTRÄGLICHKEITEN AUSLÖSEN KÖNNEN

Hähnchenschnitzel paniert 140 gr. 3kg

Schlemmer-Frühstück. Montag bis Samstag 9 11 Uhr

Menü-Plan KW 18 vom bis

Musterspeisekarte. Stand März 2015

Balzer s KaffeeGenuss Mittelkräftig und rund im Geschmack mit würzigem Aroma. Teekanne Tee seit 1882

Angabe von Zusatzstoffen, Allergenen und bestimmten Zutaten in Lebensmitteln bei loser Abgabe in Bäckereien und Konditoreien

Merkblatt (5) Kenntlichmachung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln bei loser Abgabe in Bäckereien und Konditoreien

deklarationspflichtige Zusatzstoffe auf Speisekarten

Pfälzer Spezialitäten:

Speiseplan 4 Wochen Übersicht

Nicht gleich allergisch reagieren

Zu allen Vorspeisen, kleinen Gerichte & Salaten reichen wir frisches Baguette

Ihr ARAMARK- Team wünscht Ihnen guten Appetit

SPEISEKARTE Der Geflügel Hit ½ Hähnchen vom Grill mit frischem Brötchen (q) 4,50 mit Pommes und Salat (e) (v) 7,50

Anwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben

Ihr ARAMARK- Team wünscht Ihnen guten Appetit

Sventana Schule Bornhöved (November)

Ein guter Start in den Tag!

Kindertagesstätten Renningen

WEINE. Vergessen Sie am besten alles, was Sie über griechischen Wein gewusst haben. Excellent Wines Approved

Glutenhaltiges Getreide

Porree, geschnitten, 50/50, 4 x 2,5 kg

(A,B,H,I,M) Für jede Umbestellung berechnen wir 1,50 Räuberteller für Erwachsene 3,50 Soße extra 1,50 Brot extra 1,00 Ketchup extra 0,50

(A,B,H,I,M) Für jede Umbestellung berechnen wir 1,50 Räuberteller für Erwachsene 3,50 Soße extra 1,50 Brot extra 1,00 Ketchup extra 0,50

Landkreis Teltow-Fläming Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Am Nuthefließ 2, Luckenwalde

Allergenen und Zusatzstoffen

Immenhoferschule 29. Februar bis 04. März 2016

Berliner Schrippe Natur 70g Ovales Weizenbrötchen mit einem Längsschnitt.

Gustav-Sieber-Schule

Hans-Böckler Neumünster (Dezember)

Ihr Team vom Bischoff Gastronomieservice

Sauerteig (ROGGENMEHL, Wasser), ROGGENMEHL, WEIZENMEHL, Wasser, nicht gehärtete Fette, Salz Allergene : Gluten 1*

Mittagmenüs der Woche

Filets von der Poularde

SPEISEKARTE. Mo Sa: 9 23 Uhr, warme Küche: Uhr & Uhr So: 9 18 Uhr, Frühstücksbuffet bis 13 Uhr (keine warme Küche)

Mittagsmenüs. M1 Gebratener Reis mit Hähnchenbrustfilet, 6,30 Gemüse und Ei 1,2,4,A,F,L. M2 Gebratene Nudeln mit Hähnchenbrustfilet, 6,30

MERKBLATT Allergenkennzeichnung Stand:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag

Salate. Nudeln und Nockerl. Knoblauch Spaghetti CA mit Blattsalat L 8,90. Spaghetti CA Bolognese mit Blattsalat L 8,90

102 Wan Tan, gebackene Teigtaschen, süß-sauer, mit Hähnchenfleisch f,a,2,4 4,90

Allergeninformation für Eissalons

Innstolz Auwiesen Landkäse Würzige Bergrkräuter, halbfester Schnittkäse, Rahmstufe, GV-Scheiben 500 g

Hotel Gasthaus Eismanufaktur Bistro Terrasse

Fragen zu Neuerungen im Lebensmittelrecht - Allergene und anderes aus der LMIV

Kennzeichnung Allergene

Febr./März

Transkript:

Der Landrat Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tel.: 0 22 02 / 13 28 15 Dienststelle: Refrather Weg 30 Fax: 0 22 02 / 13 68 19 51469 Bergisch Gladbach E-Mail: veterinaer@rbk-online.de Stand: März 2015 Kenntlichmachung von häufig verwendeten Zusatzstoffen, Allergenen und genetisch veränderten Lebensmitteln in der Gastronomie und bei der Gemeinschaftsverpflegung A. Kenntlichmachung von Zusatzstoffen Ein Teil der zur Herstellung verwendeten Zusatzstoffe mit technologischer Wirkung muss gegenüber dem Kunden kenntlich gemacht werden. Die unten angegebene Liste enthält die im Gastronomiebereich relevanten kenntlichmachungspflichtigen Zusatzstoffe. Es ist dabei unerheblich, ob der Zusatz direkt durch den Betrieb erfolgt oder ob die Zusatzstoffe bereits in verarbeiteten Zutaten enthalten sind. Klassenname (Art der Zusatzstoffe) E-Nummer Farbstoffe (Farbstoff) E 100 - E 180 (dazu gehören auch beta-carotin und Riboflavin) Lebensmittel, die die Farbstoffe E 102, E 104, E 110, E 122, E 124 oder E 129 enthalten Konservierungsstoffe (Konservierungsstoff) E 200 - E 219, E 230 - E 235, E 239 E 249 - E 252, E 280 - E 285, E 1105 Bei alleiniger Verwendung E 249 - E 250 E 251 - E 252 oder einem Gemisch dieser Stoffe Antioxidationsmittel (Antioxidationsmittel) E 310 - E 321 Geschmacksverstärker (Geschmacksverstärker) E 620 - E 635 Schwefeldioxid/Sulfite (kein Klassenname) E 220 - E 228 Eisensalze (kein Klassenname) E 579, E 585 Stoffe zur Oberflächenbehandlung (Überzugsmittel) E 901 - E 904, E 912, E 914 Süßstoffe (Süßstoffe) E 950 - E 952, E 954, E 957, E 959 E 960 andere Süßungsmittel Kenntlichmachung mit Farbstoff Zusätzlicher Hinweis: E-Nr. oder Name des Farbstoffes angeben + kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen mit Konservierungsstoff oder konserviert auch alternativ: mit Nitritpökelsalz mit Nitrat, mit Nitritpökelsalz und Nitrat mit Antioxidationsmittel mit Geschmacksverstärker geschwefelt geschwärzt gewachst mit Süßungsmittel(n) bei Aspartam (E 951) zusätzlich: enthält eine Phenylalaninquelle Beispiele für Lebensmittel, die diese Zusatzstoffe enthalten können alkoholfreie Getränke, Speiseeis, Desserts, Soßen, Lachsersatz, Belegkirschen, Backwaren mit Füllungen, Tortenguss Wurstwaren z.b. Salami Feinkostsalate, Sauerkonserven, Käse, Peperoni, Mayonnaisen, Fischhalbkonserven Fleischerzeugnisse Trockensuppen, Brühen, Würzmittel, Schinken, alkoholfreie Getränke Gewürzmischungen, Aromaprodukte, Trockensuppen, Fleischerzeugnisse, Soßen, Würzmittel, Fleischzubereitungen z.b. Döner, Gyros. Essig, Trockenobst (z. B. Rosinen), Kartoffelerzeugnisse, Meerrettich schwarze Oliven Citrusfrüchte, Melonen, Äpfel, Birnen süß-saure Konserven, Soßen, Senf, Feinkostsalate, brennwertverminderte Lebensmittel (z.b. Joghurt, Cola-Getränke) Anmerkung: Wenn Sorbit (E 420) MMB-05-10-00 Fassung:03 Seite 1/5

E 420, E 421, E 953, E 965 - E 967 Phosphate (Stabilisator) E 338 bis 341, E 450 bis E 452 mit Phosphat als Stabilisator verwendet wird, ist eine Kenntlichmachung nicht erforderlich Brühwürste, Kochschinken Anmerkung: Eine Kenntlichmachung ist nur bei Verwendung in Fleischerzeugnissen vorgeschrieben Weitere Regelungen: es handelt sich nicht um Zusatzstoffe, jedoch um Bestandteile, die ebenfalls gegenüber dem Kunden kenntlich gemacht werden müssen. Chinin, Chininsalze (Aroma, kein Klassenname, keine E-Nummer) Coffein (Aroma, kein Klassenname, keine E-Nummer) Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke mit einem Coffeingehalt über 150 mg/l Zutaten aus gentechnisch veränderten Bestandteilen ( Soja, Mais, Speiseöle ) chininhaltig coffeinhaltig erhöhter Coffeingehalt + Angabe des Coffeingehaltes in mg/l gentechnisch verändert oder aus genetisch verändertem hergestellt Erfrischungsgetränke Erfrischungsgetränke Energy Drinks z.b. enthält Sojaöl, aus genetisch veränderter Soja hergestellt Art und Weise der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und kenntlichmachungspflichtigen Zutaten: Wie: - gut sichtbar, leicht lesbar und - nicht verwischbare Schrift. Wo: a) in Gaststätten, Imbissbetrieben auf den Speise- und Getränkekarten/tafeln, ( auch in Sortiments - Flyern oder Online Bestelllisten sind die Angaben erforderlich ) b) in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung: - auf Speise- und Getränkekarten/tafeln oder - in Preisverzeichnissen oder - soweit keine Speisekarten oder Preisverzeichnisse ausliegen oder ausgehändigt werden, in einem sonstigen Aushang oder einer schriftlichen Mitteilung. In jedem Fall muss der Kunde spätestens zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung über die enthaltenen Zusatzstoffe informiert werden Was: Für die Kenntlichmachung der jeweiligen Zusatzstoffe muss der in Spalte 2 Kenntlichmachung angegebene Wortlaut verwendet werden. Die konkrete E Nr. oder die Verkehrsbezeichnung des Zusatzstoffes ist nicht zwingend zusätzlich anzugeben. Die Angaben können als Ziffern oder in Fußnoten angebracht werden, wenn unmittelbar mit der Bezeichnung des Lebensmittels darauf hingewiesen wird. Die Zusatzstoffe bzw. die Fußnoten müssen dem jeweiligen Lebensmittel direkt zugeordnet werden. Allgemeine Hinweise auf das Vorhandensein von Zusatzstoffen in allen oder in einem Teil der angebotenen Speisen sind nicht ausreichend. MMB-05-10-00 Fassung:03 Seite 2/5

B. Allergenkennzeichnung ( neu ab 13.12.2014 ) Die europäische Informationsverordnung listet 14 Lebensmittelgruppen mit bekannt hohem allergenen Potenzial auf. Sobald diese Zutaten, auch in kleiner Menge, dem Lebensmittel direkt oder über Vorprodukte zugesetzt worden sind, müssen die Kunden darüber informiert werden. Dies gilt auch für zugekaufte Fertig- und Halbfertigprodukte, die im Betrieb lediglich erwärmt oder durchgehandelt werden. Allergengruppe sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse Beispielhaft enthalten in: A: Glutenhaltiges Getreide namentlich (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse) B. Krebstiere Garnelen, Krabbenmehl C: Eier Flüssigei, Eigelb Weizenmehl, Weizenkeime, Grieß, Paniermehl, Soßenbinder D: Fisch Alle Arten von Fisch, Surimi, Kaviar E: Erdnüsse Erdnussbutter, Erdnusscreme F: Soja Sojalecithin, Sojasprossen, Tofu G: Milch incl. Milchzucker Butter, Joghurt, Sahne, Käse H: : Schalenfrüchte, Nüsse, namentlich (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschu-/Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse, Queenslandnüsse sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse) I: Sellerie Gewürzmischungen, Brühen J: Senf Senfkörner, Gewürze Alle geschälten Nüsse, Mandeln, Pistazien, Marzipan, Nougat, Krokant K: Sesamsamen Sesammehl, Sesamöl, Sesampaste L: Schwefeldioxid / Sulfite ab einer Konzentration über 10 mg/kg oder l Wein, Trockenfrüchte, Obsterzeugnisse ( Äpfel ) M: Lupinen Lupinenkerne, Lupinenmehl N: Weichtiere Schnecken, Muscheln, Tintenfisch Die Allergeninformation kann in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen: Neben der schriftlichen Information ist generell auch die Möglichkeit einer mündlichen Information zugelassen. Die mündliche Information erfordert allerdings eine schriftliche betriebliche Dokumentation, die sowohl nachfragenden Kunden als auch den zuständigen Kontrollbehörden zugänglich gemacht werden kann. Weiterhin muss auf die Möglichkeit der mündlichen Information und die Möglichkeit der Einsichtnahme in die schriftliche Dokumentation an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar hingewiesen werden. MMB-05-10-00 Fassung:03 Seite 3/5

1. Schriftliche Form der Allergeninformation Gastronomie, Imbissbereich auf Speise- oder Getränkekarten Gemeinschaftsverpflegung auf Speise- oder Getränkekarten, auf Preisverzeichnissen, oder soweit keine Speisekarten oder Preisverzeichnisse ausliegen oder ausgehändigt werden, in einem sonstigen Aushang oder einer schriftlichen Mitteilung Allergene Zutaten werden durch das Voranstellen des Begriffes enthält gekennzeichnet, dann erfolgt eine Aufzählung der allergenen Zutaten. Bei glutenhaltigen Getreiden sowie bei allergenen Schalenfrüchten sind die genauen Bezeichnungen anzugeben. Es reicht daher nicht, lediglich Nüsse oder glutenhaltige Getreide zu kennzeichnen. In jedem Fall muss z.b. Weizen oder aber Walnuss angegeben werden. Wenn die Bezeichnung des Gerichtes bereits einen deutlichen Hinweis auf die konkret enthaltene allergene Zutat enthält, muss nicht explizit nochmals darauf hingewiesen werden ( z.b. Selleriecremesuppe, Fischfilet, Milchreis, Lachs mit Ei). Wichtig ist in diesen Fällen die Angabe der möglichen versteckten Allergene, die für den Kunden nicht erkennbar sind. Die Angaben dürfen in leicht verständlichen Fußnoten angebracht werden, wenn bei der Bezeichnung des Lebensmittels auf diese in hervorgehobener Weise hingewiesen wird. Allgemein empfohlen wird bei der Allergeninformation eine Buchstabenlegende ( A bis N ). Lediglich allgemeine Hinweise auf das Vorhandensein von Allergenen in allen oder in einem Teil der angebotenen Speisen sind nicht ausreichend. Gruppen können allerdings zusammengefasst werden. Alle Panaden aus unserer Speisekarte enthalten Weizenmehl, Ei und Milch Suppen und Soßen auf der Speisekarte enthalten Sellerie Allergeninformationen können auch über geeignete Kladdenlösungen weiter gegeben werden. Dies bietet sich insbesondere bei standardisierten Gerichten an. Musterspeisekarte Die Information über die enthaltenen Zusatzstoffe (Zahlen) sowie der Allergene (Buchstaben) finden Sie auf der ersten/letzten Seite der Speisekarte. -Erbsensuppe, mit Speck, mit Brot (2, a; i) -Bockwurst mit Kartoffelsalat (2; 4; 7; c; i) und Senf -Wiener Schnitzel mit Kartoffelsalat (2; a; c; i) -Paniertes Fischfilet mit Remouladensauce (2; a; c; j) Liste : ( Auszug ) Zusatzstoffe:..2) mit Konservierungsstoff, 4) mit Geschmacksverstärker,..7) mit Phosphat Enthält: a) Weizen, c) Eier, i) Sellerie, j) Senf MMB-05-10-00 Fassung:03 Seite 4/5

2. Mündliche Form der Allergeninformation durch sachkundiges Personal Wahlweise ist auch eine mündliche Information auf Nachfrage des Verbrauchers vor Abschluss des Kaufvertrages möglich. Hierzu müssen Bedingungen erfüllt sein: - Die Allergeninformation muss dem Kunden auf Nachfrage unverzüglich vor Kaufabschluss und vor Abgabe des Lebensmittels erteilt werden. Das Personal muss umfassend informiert sein. - Eine schriftliche Aufzeichnung der bei der Herstellung des jeweiligen Lebensmittels verwendeten Zutaten liegt im Betrieb vor - Die schriftliche Aufzeichnung ist sowohl für den nachfragenden Kunden als auch für die Kontrollbehörde leicht zugänglich. - Der Verbraucher muss durch einen Aushang in der Verkaufsstätte oder durch eine Angabe bei dem jeweiligen Lebensmittel gut lesbar und deutlich sichtbar darauf hingewiesen werden, dass die Auskunft bei Bedarf mündlich erfolgt und eine schriftliche Aufzeichnung auf Nachfrage zugänglich ist. NOTWENDIGE BETRIEBLICHE DOKUMENTATION Die gesammelten Informationen über enthaltene Allergene sind schriftlich zu dokumentieren. Die Erstellung der Allergeninformation kann auf folgenden Grundlagen erfolgen: 1. Bei Handelsware können die Informationen vom Etikett übernommen werden. 2. Im Zweifel muss der Lieferant die erforderlichen Informationen auf Nachfrage liefern. 3. Bei selbst produzierter Ware kann die Information aufgrund der verwendeten Zutaten erarbeitet werden. Hier sind auch Gewürzmischungen, Bindemittel, Marinaden, Panaden etc. mit in die Rezepturprüfung einzubinden. 4. Bei Tagesangeboten oder kurzfristigen Rezepturänderungen, sind die geschulten Mitarbeiter im Verkauf oder Service entsprechend zu informieren, damit die Information korrekt weitergegeben werden kann. 5. Bei der Allergeninformation spielen Mengenbegrenzungen keine Rolle. Solange auch nur noch Reste der zugesetzten Allergene enthalten sind, muss die Information erfolgen. Die Informationen sind auf aktuellem Stand zu halten. Bei Änderung des Sortiments, der Zusammensetzung der Produkte, sowie bei Änderung der verwendeten Zutaten ist die Allergeninformation zu aktualisieren. Weitere Fragen: Bei der Gestaltung der Speisekarten und Aushänge können Sie auf die Beratung der Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen zurückgreifen. Die Mitarbeiter(innen) stehen Ihnen im Vorfeld für fachliche und rechtliche Auskünfte zur Verfügung. Links zur weiteren Information zum Thema: www.zusatzstoffe-online.de www.lebensmittelklarheit.de www.bmel.de Dieses Merkblatt fasst die wichtigsten Regelungen zusammen und gilt vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen seit dem letzten Bearbeitungsstand. MMB-05-10-00 Fassung:03 Seite 5/5