Unsere aktuellen AGB (Stand Februar 2010) können Sie sich hier herunterladen oder nachstehend

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Transkript:

rapid der kurier Deutschland GmbH Unsere aktuellen AGB (Stand Februar 2010) können Sie sich hier herunterladen oder nachstehend durchlesen: 1. Präambel Jedem Auftrag zwischen dem Auftraggeber und rapid der kurier Deutschland GmbH liegen die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zugrunde, soweit nicht die Regelungen der ADSp, die Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) und die Regeln des Warschauer Abkommens (WA) jeweils in der aktuellen Fassung - Anwendung finden und keine anderslautende Regelung in diesen AGB getroffen wird. Die vorliegenden AGB werden durch Unterschrift auf dem Frachtbrief, gesonderte Vereinbarung oder durch Übergabe der Sendung an den Transporteur anerkannt und sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung. 2. Geltungsbereich und ADSp 2.1. Diese AGB gelten für alle Tätigkeiten von rapid der kurier Deutschland GmbH, gleichgültig ob Fracht-, Speditions-, Lager-, Postdienstleistungsverträge oder sonstige üblicherweise zum Kuriergewerbe gehörende Geschäfte über die Beförderung, über die Besorgung der Beförderung oder über die Vermittlung der Beförderung von Sendungen betroffen sind. Ergänzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der aktuellen Fassung. 2.2. Für jeden Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn rapid der kurier Deutschland GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Hierfür bedarf es stets der schriftlichen Bestätigung von rapid der kurier Deutschland GmbH. 3. Auftrag und Pflichten des Auftraggebers 3.1. Aufträge, Weisungen, Erklärungen und Mitteilungen sind formlos gültig, soweit keine von den Standardleistungen abweichenden Dienste gewünscht werden. Von den Standardleistungen abweichende Wünsche (z.b. Höherversicherung, Terminswünsche, Zusatzleistungen) sind stets schriftlich zu vereinbaren. Der Auftraggeber muss eine zur Zustellung geeignete Anschrift bei Auftragserteilung mitteilen, Zustellungen in Postfächer sind ausgeschlossen und nicht möglich. Die Beweislast für den Inhalt, sowie die richtige und vollständige Übermittlung trägt, wer sich darauf beruft. 3.2. Der Auftraggeber unterrichtet rapid der kurier Deutschland GmbH bei der Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren, wie z.b. Gewicht, Menge, Werthaltigkeit der Güter sowie über Terminswünsche und die Zieladresse. 3.3. Der Auftraggeber hat rapid der kurier Deutschland GmbH über den Sendungsinhalt zu informieren, insbesondere über hiervon möglicherweise ausgehende Gefahren. Werden keine An-

gaben über den Sendungsinhalt gemacht, so erklärt der Auftraggeber damit bei Auftragserteilung, dass es sich nicht um eine von dem Transport ausgeschlossene Sendung oder um Gefahrgut handelt. 3.4. rapid der kurier Deutschland GmbH ist berechtigt, aber vorbehaltlich der Ziffer 3.5. nicht verpflichtet die Sendung zu überprüfen. Insbesondere ist er auch berechtigt die Sendung zu öffnen, wenn zu befürchten steht, dass die Sendung entgegen der Kennzeichnung durch den Auftraggeber von der Beförderung nach Ziffer 6.1. ausgeschlossen ist. Dies stellt keinen Verzicht auf 410 HGB dar. 3.5. rapid der kurier Deutschland GmbH ist nur dann verpflichtet, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung gemachten Angaben nachzuprüfen, wenn dies zu den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns gehört. Er ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf irgendwelchen die Sendung betreffenden Mitteilungen oder sonstigen Schriftstücken oder die Befugnisse der Unterzeichner zu überprüfen, es sei denn, dass an der Echtheit oder der Befugnis begründete Zweifel bestehen. 3.6. Folgende Tätigkeiten obliegen dem Auftraggeber: handelsrechtlich ordentliche Verpackung und Kennzeichnung der Sendung; die Untersuchung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung der Sendung oder ihrer Verpackung; die Gestellung und der Tausch von Ladehilfs- und Packmitteln. Diese Tätigkeiten übernimmt rapid der kurier Deutschland GmbH nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung und nur gegen gesonderte Vergütung soweit möglich - auf Risiko des Auftraggebers. 4. Gegenstand des Vertrages Produkte 4.1. Overnight-Sendungen: hierbei handelt es sich um eilige Kleinsendungen, die national oder international verschickt werden sollen. Die Regellaufzeiten der Sendungen werden auf Anfrage mitgeteilt diese stellen keine Zusicherung oder Garantie bezüglich des Liefertermins dar. Zustelltermine für Zustellungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von rapid der kurier Deutschland GmbH. Eine solche Bestätigung liegt nicht durch entsprechende Angaben auf dem verwendeten Frachtbrief vor. Dort erfasste Angaben sind u.a. als Terminswünsche des Kunden für Zustellungen zu sehen, die keinesfalls durch Übernahme der Sendung als verbindlich anerkannt werden. Bei internationalen Sendungen ist ferner zu beachten, dass die Laufzeiten durch Zollabfertigungen u.ä. beeinflusst werden können. 4.2. Economy-Sendungen: sind kostengünstige nationale oder internationale Sendungen, für die nur Richtlaufzeiten angegeben werden können. Terminswünsche oder andere Zusatzvereinbarungen, Wochenendauslieferung usw. sind nicht möglich. 4.3. Postabholungen: rapid der kurier Deutschland GmbH holt Post bei dem Auftraggeber ab, eine Prüfung der Porti obliegt dem Auftragnehmer nicht. Ebensowenig eine Verpflichtung zur Verauslagung von Nachentgelten. Hieraus resultierende Verzögerungen der Beförderung hat der Auftraggeber zu verantworten.

4.4. Direkt-/ Stadtfahrten und andere Dienstleistungen und die Bedingungen hierfür werden gesondert und individuell zwischen dem Auftraggeber und rapid der kurier Deutschland GmbH vereinbart. 4.5. Beförderungsbeschränkungen nach Massen und Gewicht: Overnight-Sendungen: dürfen bis 50,00 kg pro Packstück wiegen, Sondervereinbarungen sind möglich. Zuschläge für nicht sortierfähiges/ nicht laufbandfähiges Gut oder/ und Ladehilfen, sowie für die Verwendung von Fahrzeugen mit größerem Laderaum (Buszustellung) können berechnet werden. Economy-Sendungen: dürfen im nationalen Versand nicht mehr als 30,00 kg, im internationalen Versand nicht mehr als 30,00 kg pro Packstück wiegen. Das Gurtmaß darf 3,00 m pro Packstück nicht überschreiten. Zuschläge für nicht sortierfähiges/ nicht laufbandfähiges Gut oder/ und Ladehilfen können berechnet werden. sonstige Leistungen: sind immer individuell zu vereinbaren und werden in der Regel von den Volumina der einzusetzenden Fahrzeuge und der zur Verfügung stehenden Ladehilfen usw. begrenzt. Zuschläge für Ladehilfen o.ä. können berechnet werden. 5. Beschädigte Sendungen, unverpackte Güter, Zollbestimmungen 5.1. Sendungen, die offensichtliche Zeichen von Beschädigung aufweisen, werden nur dann zur Beförderung angenommen, wenn ihr Zustand bei Übergabe schriftlich bestätigt wird. Gleiches gilt für unverpackte Sendungen, wobei dann gleichzeitig ein Haftungsausschluß für Beschädigungen auf dem Transportwege eintritt, eine Verpflichtung zur Verpackung besteht für rapid der kurier Deutschland GmbH zu keinem Zeitpunkt. 5.2. Der Auftrag zur Versendung nach einem Bestimmungsort im Ausland schließt den Auftrag zur zollamtlichen Abfertigung Namens des Auftraggebers ein, wenn ohne sie die Beförderung bis zum Bestimmungsort nicht ausführbar ist. Für die zollamtliche Abfertigung kann rapid der kurier Deutschland GmbH eine gesonderte Vergütung verlangen. Soweit keine Angaben über die Kosten- und Abgabentragungslast gemacht werden trägt diese immer der Auftraggeber, der auch für die Gestellung der Zollpapiere verantwortlich ist. 6. Beförderungsausschluss Haftung des Auftraggebers 6.1. Von der Beförderung sind grundsätzlich ausgeschlossen: lebende Tiere; Gefahrgut; Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der beteiligten Länder verboten sind; Briefe im Sinne des Postgesetzes gem. 51 PostG; Wertsendungen wie geldwerte Papiere, Kunstgegenstände, Kostbarkeiten wie Uhren und Schmuck; verderbliche Güter; zerbrechliche Güter wie Glas, Marmor, Steingut. Für den internationalen Transport per Luftfracht:: Ausschlußgüter nach IATA-Regeln. Schriftliche Sondervereinbarungen zwischen Auftraggeber und rapid rapid der kurier

Deutschland GmbH sind für den nationalen Transport möglich wenn die Versicherung vom Versender übernommen wird. 6.2. rapid der kurier Deutschland GmbH ist berechtigt, die Übernahme oder Weiterbeförderung zu verweigern, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Sendung gemäß Ziffer 6.1. von der Beförderung ausgeschlossen ist. Die Übernahme von gemäß Ziffer 6.1. ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar und begründet keine Haftung. Zudem trägt der Auftraggeber das Risiko des Verlustes oder der Verschlechterung der Sendung selbst. 6.3. rapid der kurier Deutschland GmbH ist berechtigt vom Transport ausgeschlossene, jedoch übernommene Güter, sofern es die Sachlage rechtfertigt, unter Benachrichtigung des Auftraggebers zu verwerten oder zur Abwehr von Gefahren zu vernichten. 6.4. Übergibt ein Auftraggeber dennoch Sendungen, die nach Ziffer 6.1. von der Beförderung ausgeschlossen sind, so haftet der Auftraggeber neben den gesetzlich bestimmten Fällen bei eigenem Verschulden oder Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen für alle Aufwendungen, Kosten oder Schäden, die durch den Versand der Sendungen an Sach- und Transportmitteln des rapid der kurier Deutschland GmbH und seinen Erfüllungsgehilfen, sowie an anderen rapid der kurier Deutschland GmbH übergebenen Sendungen entstehen sowie für alle Personenschäden, Schäden bei Dritten und sonstige Kosten. 7. Leistungsumfang 7.1. Die Dienstleistung von rapid der kurier Deutschland GmbH umfasst soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird: 7.1.1. die Abholung und Zustellung der übergebenen Sendungen bei Overnight Sendungen, die Zustellung der am Sitz von rapid der kurier Deutschland GmbH eingelieferten economy- Sendungen. Die Zustellung erfolgt in der Regel durch Subunternehmer. 7.1.2. bei Nichtantreffen des Empfängers: einen zweiten Zustellungsversuch am nächsten Tag; 7.1.3. die Aushändigung an den Empfänger oder einer in Ziffer 6.2. benannten Person, die unter der Zustellungsadresse angetroffen wird und die Sendung entgegennimmt, auch wenn der Auftraggeber eine bestimmte Person benennt, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an einer Empfangs-berechtigung. Ausgenommen hiervon sind förmliche Zustellungen soweit sie ausdrücklich vereinbart werden; im übrigen besteht für rapid der kurier Deutschland GmbH keine Verpflichtung, eine Empfangsberechtigung zu überprüfen; 7.1.4 die Rückversendung von unzustellbaren oder in der Annahme verweigerten Sendungen an den

Auftraggeber auf seine Kosten. 7.2. Die Aushändigung nach Ziffer 7.1.3. kann mit befreiender Wirkung erfolgen an: (a) einen im Betrieb des Empfängers angestellte Mitarbeiter; (b) den Ehegatten des Empfängers, einen Angehörigen des Empfängers oder seines Ehegatten sowie einen Bevollmächtigten des Empfängers, sofern diese unter Anschrift des Empfängers wohnhaft sind; (c) eine in der Wohnung oder im Betrieb des Empfängers tätigen Person; (d) den Inhaber, Mitinhaber oder Vermieter der in der Anschrift angegeben Wohnung; (e) einem sonstigen Hausbewohner oder Hausnachbarn, falls keiner der vorgenannten Personen angetroffen wird. 7.3. Unzustellbar ist eine Sendung, wenn (a) eine Auslieferung der Sendung wegen nicht oder nicht mehr zutreffender Empfängeranschrift nicht möglich, (b) ein zweiter Zustellungsversuch erfolglos ist, oder (c) der Empfänger die Annahme aus welchen Gründen auch immer verweigert. 7.5. Eine Empfangsbestätigung wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers von rapid der kurier Deutschland GmbH entgeltpflichtig als Zusatzleistung erteilt bzw. eingeholt. In der Empfangsbestätigung wird nur auf die Anzahl und Art der Sendungen Bezug genommen, nicht jedoch auf deren Inhalt, Wert oder Gewicht. 7.6. Als Ablieferungsnachweis hat rapid der kurier Deutschland GmbH vom Empfänger eine Empfangsbescheinigung über die im Auftrag oder in sonstigen Begleitpapieren genannte Sendung zu verlangen. Weigert sich der Empfänger, die Empfangsbescheinigung zu erteilen, so hat rapid der kurier Deutschland GmbH Weisung einzuholen. Ist die Sendung beim Empfänger bereits ausgeladen, so ist rapid der kurier Deutschland GmbH berechtigt, sie wieder an sich zu nehmen. 7.7. Soweit die Zustellung oder Rücksendung wegen Adressmängeln bzw. wegen fehlender Absenderangaben nicht möglich ist, darf rapid der kurier Deutschland GmbH die Sendung zur Feststellung des Auftraggebers oder des Empfängers öffnen. Verläuft die Prüfung ohne Ergebnis, darf rapid der kurier Deutschland GmbH bei Unmöglichkeit der Rücksendung an den Auftraggeber die Sendung nach Ablauf einer dreimonatigen Aufbewahrungsfrist vernichten. 8. Leistungsentgelt, Fälligkeit 8.1. Mangels abweichender Vereinbarungen richtet sich das zu zahlende Entgelt nach der jeweils am Versandtag gültigen Preisliste von rapid der kurier Deutschland GmbH in der jeweils gültigen Fassung. Diese ist soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird - fällig mit Beendigung der Leistung (Zustellung) bzw. im Paket-Shop stets im Voraus zu zahlen. Für (leichtgewichtige) Sendungen, deren tatsächliches Gewicht niedriger ist als das Volumengewicht, wird für die Fracht das Volumengewicht nach IATA-Standard (kg = L x B x H in cm : 6.000) berechnet. 8.2.

Kosten aus unvollständiger Auftragsübermittlung, unfreier Versendung, Fehladressierung, ungenügender Verpackung, Verzollung, Zwischenlagerung, Rücksendungen, Maut, Strassennutzungsgebühren, Umverfügungen oder aus nicht automatisch sortierfähigen Gut werden nach der gültigen Preisliste separat berechnet bzw. umgelegt. 8.3. Sind Transportleistungsentgelte, Kosten oder Aufwendungen vom Empfänger zu zahlen (unfrei) oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der Auftraggeber rapid der kurier Deutschland GmbH die Aufwendungen zu ersetzen, die nicht auf erste Anforderung durch den Empfänger beglichen werden. Der Auftraggeber haftet rapid der kurier Deutschland GmbH für die vorstehend genannten Kosten. 9. Haftung, Abtretung von Ersatzansprüchen 9.1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffern 9.2 bis 9.8 haftet rapid der kurier Deutschland GmbH für Schäden, die zwischen Übernahme und der Ablieferung der Sendung eingetreten sind, nach Maßgabe der jeweils aktuellen ADSp soweit zwingende gesetzliche Regelungen oder Bestimmungen dieser AGB nicht entgegenstehen, ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Haftung, Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen. Insbesondere ist die Haftung für Schäden aufgrund Verlust oder Beschädigung - ausgenommen bei Briefen im Sinne des Postgesetzes, Lagerhaltungs- und Umzugsgut, sowie bei Lieferfristüberschreitungen und Vermögensschäden -, während sich die Sendung in der Obhut von rapid der kurier Deutschland GmbH befindet, für economy-sendungen: auf einen Betrag von maximal 750,00 EUR/ Sendung begrenzt, wobei die Haftung auf 5,00 EUR/ kg des Rohgewichts der Sendung beschränkt ist, soweit nicht die Regelungen des CMR Anwendung finden und die Haftung weiter beschränken. für Overnight Sendungen: gilt die Haftungsbeschränkung auf 40 SZR/ kg des Rohgewichts der Sendung, wobei die Haftung auf maximal 2.500,00 EUR pro Sendung, soweit nicht die Regelungen des CMR Anwendung finden und die Haftung weiter beschränken, begrenzt ist. für nationale Direktfahrten: gilt eine Haftungshöchstgrenze von 40 SZR / kg Rohgewicht bis zu maximal 10.000,00 EUR. 9.2. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Sendungen, die dem Beförderungsausschluss nach Ziffer 6.1. unterliegen, ist ausgeschlossen. Für Wertsendungen, die nur ihres Wertes wegen von der Beförderung ausgeschlossen sind, gilt die gesetzliche Haftung mit der Maßgabe, dass die Haftung entsprechend 9.1. pro Sendung beschränkt ist, soweit nicht eine Höherversicherung von dem Auftraggeber in Auftrag gegeben wurde. 9.3. Für die Verletzung von Pflichten nach 454 HGB und für den Verlust oder Beschädigung von Briefen im Sinne des Postgesetzes haftet rapid der kurier Deutschland GmbH nicht. 9.4.

rapid der kurier Deutschland GmbH haftet nicht für Schäden, die (a) durch Krieg, kriegerische Ereignisse, Wegnahme von hoher Hand, Kernenergie, radioaktive Stoffe oder höhere Gewalt, (b) durch ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung der Sendung durch den Auftraggeber oder Dritte, (c) durch vereinbarte oder der Übung entsprechender Aufbewahrung im Freien hervorgerufen wurden oder (d) bei Verspätungen aufgrund Wetter, der Verkehrslage (Stau) oder anderen Einflüssen, die nicht rapid der kurier Deutschland GmbH zu erwarten waren (höhere Gewalt) und auch bei größter Sorgfalt nicht abzuwenden waren. 9.5. Für Schäden die durch falsche Be- oder Kennzeichnung des Auftraggebers oder dadurch eintreten, dass der Auftraggeber verschweigt, dass die Sendung eine Sache gemäß Ziffer 6.1. beinhaltet, haftet rapid der kurier Deutschland GmbH nur, soweit der Schaden aufgrund der vom Auftraggeber gemachten Angaben voraussehbar war. 9.6. Die Haftung für andere Schäden als Güterschäden ist je Schadenfall begrenzt auf das Dreifache des Leistungsentgelts, das für die betroffene Sendung berechnet worden ist, soweit nicht das Gesetz eine geringere Haftung vorsieht. Für Verspätungs- oder Vermögensschäden gelten die 431 Absatz 3 und 433 HGB bzw. CMR. 9.7. Die Ziffern 9.2. bis 9.6. gelten nicht für Personenschäden. Die in den Ziffern 9.2. bis 9.6. vorgesehenen Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für Schäden, die von rapid der kurier Deutschland GmbH, seinen leitenden Angestellten oder, falls der Auftraggeber Verbraucher ist, von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 9.8. Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und - beschränkungen gelten entsprechend 434, 436 HGB auch für außervertragliche Ansprüche. 9.9 Bei der Versendungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr finden die Haftungsbestimmungen der CMR Anwendung. 9.10 Auf die kurzen Verjährungsfristen nach HGB bzw. CMR wird ausdrücklich hingewiesen. 9.11 Mögliche Ersatzansprüche sind schriftlich innerhalb der Fristen nach ADSp, HGB oder CMR gegenüber rapid der kurier Deutschland GmbH. geltend zu machen. 10. Höherversicherung Die Besorgung einer Versicherung über die Haftungshöchstsumme hinaus (Schadenversicherung) übernimmt rapid der kurier Deutschland GmbH nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und auf Kosten des Auftraggebers.

11. Aufrechnung Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von rapid der kurier Deutschland GmbH nur mit Ansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt sind oder von rapid der kurier Deutschland GmbH als berechtigt anerkannt wurden. 12. Datenspeicherung Die Auftragserfüllung erfordert die Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung von Kundendaten an Erfüllungsgehilfen und Behörden. Sie unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzrechts. Der Auftraggeber erklärt sich bei Auftragserteilung mit der Speicherung seiner Daten und der notwendigen Übermittlung für den Transport (auch bei Verzollungen)einverstanden. 13. Schriftform, Salvatorische Klausel 13.1 Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 13.2 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung die Regelung, die dem in dem Vertrag unter Einschluss der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Willen der Parteien in rechtlicher zulässiger Weise am nächsten kommt. 14. Gerichtstand und anzuwendendes Recht 14.1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des für Konstanz allgemein zuständigen Gerichts. rapid der kurier Deutschland GmbH kann den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen. 14.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wir arbeiten ausschliesslich auf Basis unserer jeweils aktuellen AGB. (C) rapid der kurier Deutschland GmbH 10