National-Hymne des Neuen Deutschen Reiches Strophe Tief, aus der Äonen Dunkel, flüstert leis`, der Nornen Sang. Weit, entfernt, wie Sternen Funkel, deucht uns der Alraunen Klang. Deutschem Blutes Erb-Gedächtnis, weckt, was längst verloren galt. Heil`gem Deutschen Reich Vermächtnis, Ahnen-Erb, gewinnt Gestalt. Strophe Arglist, intriganter Zunge, Mißtraun, Hader, Hass und Streit, brachten Deutschem Volk Verderbnis, Deutschem Reich, Zerrissenheit. Deutsches Blut, ward viel vergossen, düngte die uns Heil`ge Erd. Standhaft, aufrecht, unverdrossen, pflügt das Volk, was Ihm gehört. Refrain Deutsches Reich, Du ehern Vaalstatt, mächt`ger Bäume, heil`ger Hain. Deutschen Volkes hehrer Think-Platz, Heimat, wirst uns immer sein. Nie mehr soll dem Feind gelingen, Deutsches Reichs-Land, Deutsches Blut, ehrlos in den Staub zu zwingen, rechtlos, in der Knechtschaft Not. Feindes-Hand, hat Deutscher Herzen, Geist und Seele fast erstickt. Argwohn, Dünkel, Eitelkeiten, die das Volk, so lang entzweiten, weichen Recht und Redlichkeit- wenn, Einigkeit uns endlich glückt.
Strophe Arg bedrängt, von Deutschlands Feinden, schlug das Reich, manch bitt`re Schlacht. Heldenhaft, für Deutschlands Rettung, Opfergang, der schwer erbracht. Für der Kindes Kinder Zukunft, für der Ahnen Heil`ge Ehr, für die Heil`ge Deutsche Heimat, stellt die Schutz-Macht sich zur Wehr. Refrain Deutsches Reich, Du höchste Vaalstatt, uns`rer Ahnen Heil ger Hort, Deutschen Volkes teu`re Heimat, allem Deutschen Ursprungs Ort. Nie mehr soll der Feind entweihen, was uns Deutschen anvertraut. Ewig wird das Reich gedeihen, einst zerstört, wird`s neu erbaut. Deutschen Volkes höchstes Streben, Wille, wird uns Kraft verleih`n. Zukunft uns`rer Deutschen Jugend, strahlt im Licht, der Höchsten Tugend. Wird dem Antlitz, Deutscher Heimat, Zierde, Glanz und Hoffnung sein. Deutschen Volkes höchstes Streben, Wille, wird uns Kraft verleih`n. Zukunft uns`rer Deutschen Jugend, strahlt im Licht, der Höchsten Tugend. Wird dem Antlitz, Deutscher Heimat, Zierde, Glanz und Hoffnung sein. Dieser Text, ward geschrieben, im klaren Bewußtsein, und geschuldet, der bitteren Erkenntnis, daß unser Heiliges Deutsches Reich, bis zum heutigen Tage, keine wirkliche und wahrhaftige National-Hymne, als Sein Eigen nennen Kann.
Die Nationalhymne einer Bundesrepublik, auf einem Teil, des besetzten Deutschen Reichs-Gebietes (Quelle Inter-Net) Die deutsche Nationalhymne, in der aktuellen Fassung, beinhaltet einzig, die dritte Strophe des Deutschlandliedes, festgelegt, durch den Schriftwechsel, vom 19. und 23. August 1991, zwischen dem damaligen Bundeskanzler, Helmut Kohl und dem damaligen Bundespräsident, Richard von Weizsäcker, veröffentlicht, im Bulletin des Presse- und Informationsamtes, der Bundesregierung, Nr. 89/1991, vom 27. August 1991 Der Text dieser Nationalhymne lautet: Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland! Danach lasst uns alle streben, brüderlich mit Herz und Hand! Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand: Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!
Diese angebliche Deutsche Nationalhymne besteht seit 1991, veranlasst, durch vorgenannte Individuen, im Vollzug, eines äußerst fragwürdigen Willkür-Aktes, ausschließlich, aus der dritten Strophe des Deutschland-Liedes von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben, geschrieben, im Britischen Exil, auf Helgoland, 1841. Die Melodei, entstammt dem Kaiser-Lied von Franz Joseph Haydn, Gott erhalte Franz den Kaiser welches zu Ehren, des Römisch deutschen Kaisers, in den Jahren 1796-1797, in Wien komponiert wurde.
Franz Joseph Haydn August Heinrich Hoffmann Von Fallersleben 31. März 1732 in Rohrau, 31. Mai 1809 in Wien, war Komponist, zur Zeit der Wiener Klassik. Er war der Bruder, des Komponisten Michael Haydn. Den größeren Teil seiner beruflichen Laufbahn, verbrachte Joseph Haydn, als Hofmusiker, auf dem Landsitz der wohlhabenden ungarischen Familie Esterhazy, deren Orchester und Oper Er leitete. 2. April 1798 in Fallersleben, 19. Januar 1874 in Corvey, war ein deutscher Hochschullehrer, für Germanistik, der wesentlich, zur Etablierung dieses Faches, als wissenschaftlicher Disziplin beitrug. Er war Dichter, als auch ein Sammler und Herausgeber, alter Schriften, aus verschiedenen Sprachen.
Der Text Hand-Schrift des Hoffmann von Fallersleben
Die Melodei Noten-Hand-Schrift des Franz Joseph Haydn Kaiser-Lied Klavierfassung mit der ersten Strophe Text von Lorenz Leopold Haschka Komposition von Franz Joseph Haydn In der Noten-Hand-Schrift von Haydn
Als ältestes deutschsprachiges Lied, mit dem Charakter, einer Volkshymne, kann Prinz Eugen, der edle Ritter verfasst 1719, angesehen werden. Ein deutsches Vaterland, welches alle Länder deutscher Zunge umfasst, forderte bereits, Das, vor der Völkerschlacht bei Leipzig, 1813, von Ernst Moritz Arndt gedichtete Lied, Was ist des Deutschen Vaterland Später wurden das Rhein-Lied von Nikolaus Becker und das Lied, Die Wacht am Rhein von Max Schneckenburger, welches als Reaktion auf die Rheinkrise, von 1840, entstanden ist, sehr populär, genau so, wie auch das Deutschland-Lied von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben.
In dem 1871 neu gegründeten, Zweiten Deutschen Kaiserreich, war die Hymne des Preußischen Königs, Heil dir im Siegerkranz zugleich die Hymne, des Deutschen Kaisers. Deren Melodei, welche aus der britischen Hymne, zur Huldigung der Krone, God Save the Queen entlehnt ist, wurde und wird, auch in Hymnen anderer Länder, verwendet. Keines, dieser oben benannten Lieder, wurde jedoch, zu irgend einem Zeitpunkt, amtlich, als National-Hymne proklamiert und oder festgelegt! Es gab also, in der Europäischen und im Besonderen, in der Deutschen Geschichte, keine offizielle Hymne, oder gar, eine National-Hymne. Bei offiziellen Anlässen jedoch, wurde meist die Kaiser-Hymne gespielt. Bei der feierlichen Übergabe, von Helgoland, am 10. August 1890, durch Großbritannien, an das Deutsche Kaiserreich, wurde aber auch, das dort verfasste, Hoffmann sche Deutschland- Lied, erstmals, zu einem offiziellen, internationalen Staats-Akt, durch eine Militär-Kapelle, aufgeführt und gespielt. Dieses fand, in der Folgezeit, immer größere Verbreitung und wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts, vielfach als National-Hymne angesehen, zumindest im Sinne, einer nationalen Volkshymne, im Gegensatz, zu der, bisher aufgeführten, Herrscher-Hymne. Im Ersten Weltkrieg, wurden dann aber vielfach patriotische Lieder gesungen und so wurde auch die Melodei des Deutschland-Liedes, mit dem Text des Langemarck-Mythos gesungen.
Der Wunsch des Deutschen Volkes nach Einigkeit Schon im Juni 1841, nahm Hoffmann von Fallersleben, in seinem, im Buch der Unpolitischen Lieder, veröffentlichten Gedicht, Eins und Alles Bezug, auf den Gedanken eines geeinten Deutschland, jenseits fürstlicher und kleinstaatlicher Einzelinteressen. Deutschland erst in sich vereint! Auf! Wir wollen uns verbinden. Und wir können jeden Feind, Treuverbunden überwinden. Die Einigkeit, in der dritten Strophe, ist vermutlich beeinflusst, von den Worten des sterbenden Attinghausen, in Schillers Wilhelm Tell Seid einig einig einig Und dem, von Seumes verfassten Gedicht an das deutsche Volk Hass und Spaltung, herrscht in unsern Stämmen! Einheit nur, kann das Verderben hemmen.
Mit der Revolution, von 1918, verlor die Kaiser-Hymne ihre Bedeutung. Die Suche nach einer neuen Hymne, für die Weimarer Republik, ging nur sehr zögerlich und schleppend voran. Vorstöße, etwa wie Der, des Präsidenten der Nationalversammlung, Constantin Fehrenbach, von der Zentrums-Partei, oder Der, des Reichswehr-Ministers, Otto Geßler, von der DDP und Jener, des Reichs-Innenministers, Erich Koch, ebenfalls von der DDP, blieben ungehört. Erst, auf eine Anfrage der britischen Botschaft hin, die auf Geheiß, von Lord George Curzons, tätig geworden war, kam im Sommer 1920, Bewegung in diese unangenehme Hymnenangelegenheit. Es dauerte aber dennoch gut zwei Jahre, bis es zu einer amtlichen Proklamation, dieser neuen Hymne kam. Dies lag zum Einen, an verschiedenen, diplomatischen Verwicklungen, welche es angezeigt erscheinen ließen, zunächst einmal vorsichtig abzuwarten, bis sich Diese auflösen würden, zum Anderen aber auch daran, daß vor Allem, in der Sozialdemokratischen Partei, Vorbehalte gegen Das, von der Nationalversammlung favorisierte Deutschlandlied des Von Fallersleben, bestanden. Der Mord, an Walther Rathenau, (DDP), veranlasste den damaligen Reichs-Innenminister, Adolf Köster, von der SPD, auf Anraten, von Arnold Brecht, für eine rasche Lösung, in der Vermalledeyten Hymnenfrage, zu sorgen. Die Verantwortlichen, hofften in`s Geheim darauf, daß die gemäßigte Rechte, so an die Weimarer-Republik gebunden werden kann. Am Vorabend des Verfassungstages, am 10. August 1922, erklärte Reichs-Präsident, Friedrich Ebert, schlussendlich, im Alleingang, das Deutschlandlied des Von Fallersleben, mit allen drei Strophen, zur Nationalhymne des Deutschen Reiches.
Am 17. August 1922, wies der damals amtierende Reichs-Präsident, Friedrich Ebert, die Reichs-Wehr an, das Deutschland-Lied, mit sofortiger Wirkung und fortan, als National-Hymne zu führen und zu anlassgebenden Ereignissen, Dieses auch als Solche aufzuführen und zu spielen. Eine allgemeinverbindliche, amtliche Verordnung zu Dieser, eher willkürlichen Proklamation, einer Nationalhymne, erließ der damalige Reichspräsident hingegen nicht. Vielmehr vermittelte Er somit, in der nationalen, als auch internationalen Öffentlichkeit, den Anschein, Einer, nunmehr offiziellen Anerkennung, des Deutschland-Liedes, als Die, vom Deutschen Volk gewünschte National-Hymne. Zumindest gab ihr Dieser, vom damaligen Riechs-Präsidenten, vollzogene Akt, eine vorläufige, gewohnheitsrechtliche Geltung. Dies Alles, geschah allerdings erst nach dem Abschluss, der Pariser Vorortverträge. Diese Pariser Vorortverträge, sind das berüchtigte Versailler Diktat Diese Vorortverträge, welche eher, ein verbrecherisch organisiertes, und erpresserisches Diktat darstellten, forderten unmißverständlich und ultimativ, von Deutschland, als auch von Deutsch-Österreich, die totale und ersatzlose Abtretung Aller, in der ersten Strophe genannten Reichs-Gebiete. Es wurde von der Entente und im Besonderen, durch Deren Hintergrund-Mächte, ebenso zweifelsfrei klargestellt, daß die Vereinigung und oder, die Wiedervereinigung, der beiden deutschsprachigen Haupt-Länder, Deutschland und Deutsch-Österreich, sowie der abgetretenen Deutschen-Reichs-Gebiete, zukünftig und für alle Zeiten, kategorisch verboten seien.
Deshalb wird diese Hymne, des Deutschland-Liedes, in erster Linie, von Anhängern des Nationalen Politischen Spektrums, im Besonderen als Erinnerung, an die abgetretenen Gebiete, sowie an eine totalitär diktatorisch verwehrte Einigkeit, im Sinne, von tatsächlicher Wiedervereinigung, aller Deutschen-Reichs-Gebiete und deren wahrhaftige Einheit, interpretiert. Im Dritten Reich, wurde nur noch die erste Strophe, des Deutschland-Liedes gesungen, direkt gefolgt vom Horst-Wessel-Lied in Ermangelung, Einer, noch zu erarbeitenden, einheitlichen, Deutschen-National-Hymne. In der DDR, wurde bereits am 5. November 1949, Das, von Johannes R. Becher getextete und von Hanns Eisler vertonte Lied, Auferstanden aus Ruinen die sogenannte Becher-Hymne zur National-Hymne, der Deutschen Demokratischen Republik, bestimmt. Diese Hymne folgt, bis auf den Schluss, dem Versmaß der Kaiser-Hymne. Die Texte beider Deutschen Hymnen, harmonieren also jeweils mit der Melodie, der anderen Hymne und können, bis auf den Schluss-Satz, wechselseitig gesungen werden. Bechers Text aber, wurde ab etwa 1970, auf Weisung des ZK der SED, nicht mehr gesungen. Die Zeile Deutschland, einig Vaterland, passte nicht mehr zur neuen Richtlinie, des Zentral-Komitee, der Sozialistischen Einheits-Partei Deutschlands.
Hier noch einmal, zur Erinnerung, der Text der Becher-Hymne Auferstanden aus Ruinen, und der Zukunft zu gewandt. Lass uns dir zum Guten dienen, Deutschland, Einig Vater-Land. Alte Not gilt es zu zwingen, und wir zwingen sie vereint. Denn es muß uns doch gelingen, daß die Sonne schön, wie nie, über Deutschland scheint, über Deutschland scheint. Im Gegensatz, zu den Nationalhymnen anderer Staaten, wie Frankreich, Polen oder Ungarn, ist das Deutschlandlied, nicht in der Verfassung verankert, da eine Solche, auf Grund, des von den Alliierten verordneten Grund-Gesetzes, auf dem besetzten Deutschen-Reichs-Gebiet, gegenstandslos ist. Auch eine Festlegung des Deutschland-Liedes, als Deutsche National-Hymne, durch ein formelles Gesetz, oder eine amtliche Proklamation, fehlt völlig. Man geht in einer Bundes-Republik, auf einem Teil-Gebiet, des besetzten Deutschen-Reichs-Gebietes, jedoch davon aus, daß, wenn auch nicht in anderen Fällen zutreffend, zumindest hier, das Gewohnheitsrecht gelte.