Freiwilligendienste. wichtige Infos für die Einsatzstellen

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Transkript:

Freiwilligendienste Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. Referat Freiwilligendienste Langer Weg 65-66 39112 Magdeburg Tel.: 0391-6053-271/-272/-273 Mail: freiwilligendienste@caritas-magdeburg.de www.mein-jahr-caritas.de Büro Halle/Saale: Mauerstraße 13 06110 Halle/Saale 0345-44505-460 wichtige Infos für die Einsatzstellen Inhalt: 1. Einladung zu den Anleiter_Innentagen 2016 (inkl. Formular zur Anmeldung) 2. Infoblatt Freiwilligendienste 3. Standards für Einsatzstellen im Freiwilligen Sozialen Jahr 4. Übersicht über die Einsatzbereiche und Aufgabenfelder für Freiwillige im FSJ* 5. Seminartermine für FSJ und BFD im Jahrgang 2015/16 6. Termine für die Wahlseminare 2016 mit den Freiwilligen (nach Alphabet geordnet) Diese und noch mehr Informationen bekommen Sie unter www.mein-jahrcaritas.de im Downloadbereich zur Verfügung gestellt. Falls Sie Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit benötigen, melden Sie sich bitte bei uns. Wir schicken Ihnen gern Postkarten/ Visitenkarten/ Plakate zu. * www.einsatzstellenhandbuch.de

Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v., Langer Weg 65-66, 39112 Magdeburg An Alle Einsatzstellen FSJ und BFD Abteilung Finanzen/Verwaltung Referat Freiwilligendienste Langer Weg 65-66, 39112 Magdeburg Ihre Ansprechpartner: Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum Katharina Schmutzer 8. Februar 2016 Katharina Schmutzer Telefon: 0391/6053-271 Telefax: 0391/ 6053-100 katharina.schmutzer@caritas-magdeburg.de www.caritas-magdeburg.de Ust.-Ident. Nr.: DE 249799752 Einladung AnleiterInnentag 2016 Liebe Anleiterinnen und liebe Anleiter, hiermit möchten wir Sie ganz herzlich zu unserem Anleiter_Innentag für die Freiwilligendienste einladen. Sie begleiten Freiwillige während ihres FSJ oder BFD in Ihrer Einrichtung. Vielen Dank dafür! Thema und Inhalt der AnleiterInnentage in diesem Jahr: Die Bedeutung der Anleitung in der Einsatzstelle für die Zufriedenheit und das Gelingen des Freiwilligendienstes - gemessen an den Ergebnissen der Silver Age Studie und der Langzeitstudie Freiwilligendienste Die neuen Qualitätsstandards im Freiwilligendienst und erste Erfahrungen damit Allgemeiner Austausch zur Anleitung von Freiwilligen Informationen aus dem Referat Freiwilligendienste Die Teilnahme an den Anleiter_Innentagen ist mit Eintreten der Qualitätsstandards für Einsatzstellen im Bereich der Freiwilligendienste (FSJ/BFD) nun obligatorisch geworden. Wir bitten deshalb um Ihre Rückmeldung. Bitte nutzen Sie hierfür das Anmeldeformular. Vielen Dank! Wir freuen uns auf Sie! Mit freundlichen Grüßen Katharina Schmutzer und das gesamte Freiwilligendienste - Team (Referentin für Freiwilligendienste) Spendenkonto Hypo Vereinsbank Niederlassung Magdeburg Kto. Nr. 290 280 27 (BLZ 200 300 00) IBAN-Nr.: DE 66 2003 0000 0029 0280 27 SWIFT-BIC: HYVEDEMM300 Geschäftskonto Bank für Kirche und Caritas eg Paderborn Kto.Nr.: 201 304 01 ((BLZ 472 603 07) IBAN-Nr.: DE 94 4726 0307 00201304 01 SWIFT-BIC: GENODEM1BKC

Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. Referat für Freiwilligendienste Langer Weg 65-66 39112 Magdeburg Tel. 0391-6053271/-272/-273 Fax: 0391-6053100 Mail: freiwilligendienste@caritas-magdeburg.de Anmeldung zum AnleiterInnentag 2016 (bitte bis zum 29.02.2016 zurücksenden) Hiermit melde ich mich zum AnleiterInnentag 2016 an. Vorname, Name Einsatzstelle und Anschrift Telefonnumer/ Mailadresse Ich bin die Anleitungsperson ja nein Ich bin Einrichtungsleiter_In ja nein 05.04.2016 in Halle (10:00-15:30 Uhr im Gemeinderaum St. Moritz, An der Moritzkirche 7, 06108 Halle (Saale) 07.04.2016 in Magdeburg (10:00-15:30 Uhr im Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v., Langer Weg 65-66, 39112 Magdeburg) Für die Anleiter_Innen aus den Krankenhäusern in Magdeburg und Halle stehen folgende Termine zur Verfügung. Hierfür brauchen Sie sich nicht anmelden. Wir freuen uns, Sie zu den beiden folgenden Terminen kennenzulernen bzw. wieder zu treffen. 27.01.2016 im Krankenhaus Sankt Marienstift in Magdeburg, 13:30 Uhr Ausschließlich für Anleiter_Innen des Krankenhauses Sankt Marienstift 18.02.2016 im Krankenhaus Sankt Elisabeth und Sankt Barbara in Halle/Saale, 14:00 Uhr Ausschließlich für Anleiter_Innen des Krankenhauses Sankt Elisabeth und Sankt Barbara Ort, Datum Unterschrift

Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. Referat Freiwilligendienste und Au-pair www.mein-jahr-caritas.de Infoblatt Freiwilligendienste Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. ist Träger der Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Sachsen-Anhalt und in Teilen Sachsens und Brandenburgs. Die beiden Dienste werden gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend. Wer kann einen Freiwilligendienst leisten Alle, die die Schulzeitpflicht von 9 Jahren erfüllt haben. Alle, die Interesse an Menschen haben, die auf Unterstützung angewiesen sind. Alle, die 12 Monate Zeit haben und sich ein Jahr lang in einer sozialen Einrichtung engagieren möchten. Wo kann ich einen Freiwilligendienst leisten Wir begleiten Freiwillige im Bistum Magdeburg, das ist das Gebiet Sachsen-Anhalt und die Region Kirchmöser, Bad Liebenwerda, Eilenburg und Delitzsch. Unsere Einsatzstellen für die Freiwilligendienstleistenden liegen in folgenden Bereichen: Kindertagesstätten, Schulen, Horte, Wohnheime für Jugendliche, Jugendclubs, Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Wohnheime für ältere Menschen, Sozialstationen, Krankenhäuser, Einrichtungen der allgemeinen sozialen Beratung, Kirchenaufsicht und Einrichtungen der Jugendbildung. Aufgaben im Freiwilligendienst Im Freiwilligendienst unterstützen Sie die Fachkräfte in ihrer Einsatzstelle Sie arbeiten nach einer Anleitungsphase im pflegerischen oder pädagogischen Bereich - hauswirtschaftliche Tätigkeiten gehören zum Teil auch zu Ihren Aufgaben. Leistungen für die Freiwilligen Die Freiwilligendienste sind im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements verortet und ein Lohn oder Gehalt ist nicht vorgesehen. Ein Taschengeld und die Zahlung von einem Zuschuss stellen eine Aufwandsentschädigung dar. Mehr Infos dazu finden Sie in der Tabelle. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) über 27 Jahre Bundesfreiwilligendienst (BFD) unter 27 Jahre Arbeitszeitumfang Vollzeit, gesetzlich geregelte Stundenzahl von 40 Stunden/ Woche Über 27-Jährige: Vollzeit und Teilzeit möglich, mindestens 21 Stunden/Woche Sozialversicherung Alle Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft) werden komplett für Sie seitens des Trägers (Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v.) übernommen. Krankenkasse Die Krankenversicherungsbeiträge werden komplett für Sie vom Träger an die Krankenkasse gezahlt. Für den Freiwilligendienst müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet und selbst versichert sein. Urlaub Ihr Urlaub beträgt 26 Tage. Für alle Freiwilligen, die jünger als 18 Jahre alt sind, beträgt der Urlaub 27 Tage. Leistungen Taschengeld 280,00 + Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung 50,00 ergeben eine monatliche Überweisung von 330,00 für einen BFD in Vollzeit: Taschengeld 300,00 + Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung 50,00 ergeben eine monatliche Überweisung von 350,00 für einen BFD in Teilzeit ist das Taschengeld abhängig von Wochenstundenzahl. z.b. bei 22 Stunden/Woche: Taschengeld 165,00 + Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung 27,50 ergeben eine monatliche Überweisung von 192,50 Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Kindergeld, ALGII und Wohngeld zu beantragen.

Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. Referat Freiwilligendienste und Au-pair www.mein-jahr-caritas.de Der Caritasverband als Träger von Freiwilligendiensten ist in Deutschland der große katholische Spitzenverband der Wohlfahrtspflege. Viele Einsatzstellen der Freiwilligendienste sind katholische Einrichtungen. Welcher Glaubenszugehörigkeit Sie selbst angehören, ist im Freiwilligendienst zweitrangig. Eine offene Haltung gegenüber Gläubigen ist uns wichtig. Insgesamt leisten jedes Jahr ca. 200 Freiwillige in 140 Einsatzstellen ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst beim Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. Im Freiwilligendienst fürs Leben lernen Seminarwochen und Bildungstage Die zweite Säule des Freiwilligendienstes bilden neben der Arbeit in der Einsatzstelle die Seminarwochen oder die Bildungstage. Bildungsteil bei Freiwilligen unter 27 Jahre im BFD und FSJ Bildungsteil bei Freiwilligen über 27 Jahren im BFD Gesetzlich vorgeschrieben sind 25 Seminartage. Bei unserem Verband werden diese 25 Tage auf fünf Wochen (Montag bis Freitag) verteilt. Das heißt, jeder Freiwillige (unter 27 Jahre) besucht fünf Seminarwochen, die jeweils montags beginnen und freitags enden. Die Übernachtung, An- & Abreise, Verpflegung und die restlichen Kosten des Seminars werden vom Träger übernommen. Die Seminarwochen verteilen sich über das Jahr. Die erste Woche beginnt am Anfang des Freiwilligendienstes und die fünfte findet am Ende des Freiwilligendienstes statt. Die drei anderen Seminarwochen liegen dazwischen. Thematisch entscheiden Sie als Seminargruppe selbst, wie Sie die Seminarwochen gestalten möchten. Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Bildungstage. Sie suchen sich aus einem Angebot, dass Ihnen zugeht oder auch auf der Website www.mein-jahr-caritas.de einzusehen ist, die passenden Tage für sich selbst aus. Pro Monat im Freiwilligendienst wird ein Bildungstag gerechnet. Alle Kosten (An- & Abreise, Verpflegung), die mit dem Bildungstag entstehen werden Ihnen erstattet. Thematisch entscheiden Sie bei der Auswahl der Bildungstage selbst, welche inhaltlichen Schwerpunkte Sie in Ihrem Bundesfreiwilligendienst setzen möchten. In allen Freiwilligendienstformen besteht der Freiwilligendienst zum einen Teil aus der Arbeit in der Einsatzstelle und zum zweiten Teil aus den Bildungsangeboten des Trägers. Beide Teile sind als Arbeitszeit anzusehen und für alle Freiwilligen verpflichtend. Die Einsatzstellen berücksichtigen dies bei der Dienstplanung. Hier sind einige Eindrücke aus den Seminarwochen:

Standards für Einsatzstellen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) Präambel Die Qualitätsstandards für FSJ-Einsatzstellen sind Bestandteil der Qualitätsstandards FSJ in der Katholischen Trägergruppe 1. Sie wurden in den Jahren 2011 bis 2013 auf Grundlage der bestehenden Einsatzstellenstandards von 2008 überarbeitet und im Juni 2013 von der Mittelempfängerkonferenz der katholischen FSJ-Träger beschlossen. Die Zusammenarbeit zwischen FSJ-Träger und Einsatzstelle ist für das FSJ von elementarer Bedeutung. Das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) als gesetzliche Grundlage des FSJ sagt dazu aus, dass FSJ-Träger und Einsatzstelle mit dem FSJ gemeinsame Ziele verfolgen. Dazu gehören insbesondere soziale Kompetenz, Persönlichkeitsbildung sowie Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt - durch eine an Lernzielen orientierte fachliche Anleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle, - über die individuelle pädagogische Begleitung des Trägers und der Einsatzstelle - sowie im Rahmen der Seminararbeit (vgl. 5 JFDG). Das Gesetz führt weiter aus, dass FSJ-Träger und Einsatzstelle dazu eine vertragliche Vereinbarung schließen. Ein qualitativ gutes FSJ kann darüber hinaus auch der Nachwuchsgewinnung der Einsatzstellen in den sozialen Berufen dienen. Verfahren zur Umsetzung der Qualitätsstandards Damit die Einsatzstellen die Qualitätsstandards einhalten können, werden sie durch den jeweils zuständigen Träger über diese informiert. Die Einhaltung der Standards wird alle drei Jahre durch den FSJ-Träger anhand einer Checkliste überprüft. Dies erfolgt im Rahmen von Einsatzstellenbesuchen und durch das Prüfen von Unterlagen (z.b. Inhalte der FSJ- Vereinbarung). Bei Nichteinhaltung bespricht der FSJ-Träger mit der Einsatzstelle die Ursachen und vereinbart Zielvorgaben für eine zukünftige Umsetzung der Standards. Sollte es zu einer weiteren Nichteinhaltung der Standards kommen, behält sich der Träger vor, die Zusammenarbeit mit der Einsatzstelle zu beenden. Die FSJ-Träger informieren die ihnen angeschlossenen Einsatzstellen im Kursjahr 2013/14 über die Einsatzstellenstandards und beraten sie bei der Umsetzung. Die Überprüfung der Umsetzung der Einsatzstellenstandards beginnt mit dem Kursjahr 2014/15. Qualitätsziel A. Einsatzstelle und FSJ-Träger verantworten gemeinsam das Bewerbungsverfahren. Die Federführung liegt beim FSJ-Träger. Standards MUSS 1. Die Einsatzstelle erstellt eine Tätigkeitsbeschreibung und stimmt diese mit dem Träger ab. Qualitätsziel B. Im Rahmen eines persönlichen Bewerbungsgesprächs unterstützt die Einsatzstelle die Freiwillige bzw. den Freiwilligen bei einer fundierten Entscheidung für oder gegen den Freiwilligendienst in dieser Einsatzstelle. Standards MUSS 1. Die Einsatzstelle informiert die Bewerberin bzw. den Bewerber in einem ausführlichen Bewerbungsgespräch (bei Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland ggf. über ein Telefoninterview) über das zu besetzende Tätigkeitsfeld und die Aufgaben im FSJ. 1 Gemeint sind alle FSJ-Träger, die sich den bundeszentralen Trägern BDKJ und DCV und damit ihrer Zentralstelle Jugendhaus Düsseldorf e. V. angeschlossen haben. 1

2. Falls die Einsatzstelle im Auftrag des FSJ-Trägers das vollständige Bewerbungsverfahren selbständig durchführt, übernimmt sie auch die Informationspflichten des FSJ-Trägers. 3. Die Einsatzstelle wirkt darauf hin, dass für die Freiwillige bzw. den Freiwilligen eine mindestens eintägige Hospitation im zukünftigen Tätigkeitsbereich erfolgt. Dabei werden die Einsatzstelle und das Team vorgestellt. Qualitätsziel C. Durch eine qualifizierte, an Lernzielen orientierte Anleitung und Begleitung in der Einsatzstelle werden die Freiwilligen kontinuierlich in ihrer Entwicklung gefördert. Die Anleitung erfolgt nach den Vorgaben im FSJ-Handbuch und nach den vom FSJ- Träger für die Praxisanleitung zur Verfügung gestellten Materialien. Standards MUSS 1. Die Einsatzstelle stellt für jede Freiwillige bzw. jeden Freiwilligen eine fachlich qualifizierte Anleitungsperson zur Verfügung und benennt sie dem FSJ-Träger spätestens sechs Wochen nach Beginn des Einsatzes. 2. Ein Wechsel der Anleitungsperson wird dem FSJ-Träger umgehend mitgeteilt. 3. Die Anleiterin bzw. der Anleiter führt einmal monatlich ein Gespräch zur fachlichen Anleitung durch. 4. Die Anleiterin bzw. der Anleiter führt zu Beginn, zur Mitte und zum Ende des Freiwilligendienstes ein Gespräch, zu Lernzielen und zur Reflexion durch. 5. In den ersten zwei Wochen werden die Freiwilligen über folgende Inhalte informiert: die Aufgaben und Tätigkeiten der Freiwilligen die Arbeitsweise Aufgaben und Organisation der Einsatzstelle das Leitbild der Einsatzstelle 6. Die Einrichtung stellt die fachliche Anleitung der Freiwilligen während deren Arbeitszeit sicher. 7. Die Anleitungsperson arbeitet im selben Bereich der Einrichtung wie die ihr zugeordneten Freiwilligen. 8. Die Einsatzstelle wirkt darauf hin, dass die Anleitungsperson an den jährlich stattfindenden Veranstaltungen (Konferenzen/Fortbildungsangeboten) des FSJ-Trägers teilnimmt und dafür von der Einsatzstelle freigestellt wird. 9. Der Anleitungsperson wird von der Einsatzstelle Arbeitszeit zur Anleitung zur Verfügung gestellt. 10. Die Anleitungsperson steht für das einmal während der Dienstzeit stattfindende gemeinsame Gespräch mit dem FSJ-Träger sowie der bzw. dem Freiwilligen zur Verfügung. Besprochen werden u.a. Anleitungs- und Arbeitssituation, Lernziele und Lernerfolge sowie Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf das FSJ. Qualitätsziel D. Alle am FSJ Beteiligten in der Einsatzstelle kennen die für die jeweilige Ebene relevanten FSJ-Rahmenbedingungen (z. B. die gesetzlichen Grundlagen und die FSJ-Vereinbarung zwischen FSJ-Träger, Freiwilligen und Einsatzstelle, die Ziele des FSJ als Bildungs- und Orientierungszeit, Bedeutung des FSJ als besondere Form des freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagements, Prinzip der Arbeitsmarktneutralität) und garantieren deren Einhaltung. Standards MUSS 1. FSJ-Träger, Freiwillige bzw. Freiwilliger und Einsatzstelle schließen vor Beginn des FSJ eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende schriftliche Vereinbarung ab, in der unter anderem folgende Punkte geregelt sind: 2

Partner der Vereinbarung Laufzeit der Vereinbarung und Kündigungsfristen Rechte und Pflichten der bzw. des Freiwilligen Rechte und Pflichten der Einsatzstelle Rechte und Pflichten des FSJ-Trägers Einsatz als zusätzliche Hilfskraft (Arbeitsmarktneutralität) Erstellen eines Zeugnisses für die Freiwillige bzw. den Freiwilligen 2. Die Vereinbarung enthält einen Verweis auf die Qualitätsstandards als Bestandteil der Vereinbarung. 3. Die Einsatzstelle benennt eine Kontaktperson, die für die Belange des FSJ in der Einsatzstelle zuständig und Ansprechperson für den FSJ-Träger ist. 4. Die Kontaktperson der Einsatzstelle stellt sicher, dass den mit dem FSJ befassten Mitarbeitenden (z. B. Anleitung, Leitung; Personalbüro) die FSJ-Vereinbarung und das Einsatzstellenhandbuch (www.einsatzstellenhandbuch.de) vorliegen. 5. Die Einsatzstelle stellt die Freiwilligen für die Teilnahme an den Seminaren frei. 6. In Krisenfällen und Konflikten informiert die Einsatzstelle unverzüglich den FSJ-Träger. Qualitätsziel E. Das Leitbild der Einsatzstelle macht Aussagen zur Bedeutung von Freiwilligendiensten für die Einsatzstelle. Standards KANN 1. Leitbilder bzw. vergleichbare Unterlagen der Einsatzstelle bzw. deren Rechtsträger enthalten Aussagen zu Freiwilligendiensten/ freiwilligem sozialen Engagement und zu deren Lern- und Orientierungscharakter dazu, welche Ziele die Einsatzstelle mit dem Einsatz von Freiwilligen verfolgt zur Bedeutung von Freiwilligendiensten für die Einsatzstelle und die Klientel sowie für die Freiwilligen zur arbeitsmarktneutralen Gestaltung von Freiwilligendiensten 2. Das Leitbild bzw. vergleichbare Unterlagen von Einsatzstellen in katholischer Trägerschaft machen deutlich, dass die Einsatzstelle den Dienst an den Freiwilligen als Teil ihres diakonischen Auftrages versteht. Qualitätsziel F. Die Freiwilligen werden in das Team und in die Dienstgemeinschaft der Einsatzstelle einbezogen. Standards MUSS 1. Die Freiwilligen nehmen an den für sie relevanten Dienstbesprechungen teil. 2. Die Einsatzstelle ermöglicht den Freiwilligen die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen. 3. Die Einsatzstelle lädt die Freiwilligen zu sozialen Angeboten, z.b. Festlichkeiten und Betriebsausflügen ein. Standards KANN 4. Die Einsatzstelle ermöglicht die Teilnahme an Supervision. Qualitätsziel G. Das FSJ als Bildungszeit wird in der Tätigkeit in den Einsatzstellen umgesetzt. 3

Standards MUSS 1. Die Einsatzstelle vereinbart mit der bzw. dem Freiwilligen individuelle Lernziele in Hinblick auf soziales, persönlichkeitsbildendes und fachliches Lernen. Standards KANN 2. Die Einsatzstelle ermöglicht den Freiwilligen die Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen zusätzlich zu den verpflichtenden Seminaren. 3. Die Einsatzstelle bietet der bzw. dem Freiwilligen auf deren Wunsch Einblick in weitere Tätigkeitsbereiche der Einsatzstelle. 4. Die Einsatzstelle bietet der bzw. dem Freiwilligen die Möglichkeit, sich an einem konkreten Projekt zu beteiligen. 5. Die Einsatzstelle informiert über Ausbildungsmöglichkeiten und über in der Einsatzstelle vorhandene Berufsprofile. Qualitätsziel H. Die Einsatzstelle bringt Wertschätzung und Anerkennung für die Freiwilligen zum Ausdruck. Standards MUSS 1. Die Anleitungs- bzw. die FSJ-Kontaktperson der Einsatzstelle begrüßt die Freiwillige bzw. den Freiwilligen und führt sie bzw. ihn ein. 2. Die Anleitungs- bzw. die FSJ-Kontaktperson stellt die Freiwillige bzw. den Freiwilligen dem Team, der Einsatzstelle und dem Klientel vor. 3. Die Einsatzstelle bietet den Freiwilligen die Möglichkeit, ihre Ideen, Kritik und Verbesserungsvorschläge im Rahmen von Feedbackgesprächen oder bei Teambesprechungen einzubringen. 4. Die Einsatzstelle stellt die Freiwillige bzw. den Freiwilligen in angemessenem Umfang für zusätzliche Engagementeinsätze, z.b. für die Seminarvorbereitung, als Helferinnen und Helfer beim Katholiken-/Kirchentag, für die FSJ-Sprecherinnen- und Sprechertätigkeit, FSJ-Festakte frei. Standards KANN 5. Falls mehrere Freiwillige oder auch Praktikantinnen und Praktikanten in der Einsatzstelle tätig sind, stellt die Einsatzstelle Raum und Zeit für (selbst organisierte) Treffen zur Verfügung. Anregungen, die aus diesem Kreis kommen, werden angehört. 6. Die Einsatzstelle weist frühzeitig auf Anschlussmöglichkeiten (z. B. Ausbildung, weitergehende Beschäftigungsmöglichkeit, Ehrenamt) hin. 7. Der bzw. dem Freiwilligen wird die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungen und besonderen Projekten bescheinigt. Qualitätsziel I. Die Einsatzstelle unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit des FSJ-Trägers für die Freiwilligendienste. Standards MUSS 1. Die Einsatzstelle legt Informationsmaterial des Trägers aus. 2. Sie informiert in eigenen oder sonstigen Medien, über die Möglichkeiten des Freiwilligendienstes in der Einrichtung. Verabschiedet von der FSJ-Mittelempfängerkonferenz am 19.06.2013 in Frankfurt. 4

1.0 Übersicht über die Einsatzbereiche und Aufgabenfelder für Freiwillige im FSJ 1.1 Einsatzbereich Kinder- und Jugendhilfe 1.1.1 Einsatzfeld stationäre Erziehungshilfe und Tagesgruppen 1.1.2 Einsatzfeld ambulante Erziehungshilfen 1.1.3 Einsatzfeld außerschulische Jugendarbeit 1.1.4 Einsatzfeld Tageseinrichtungen für Kinder 1.1.5 Einsatzfeld Hort 1.2 Einsatzbereich Krankenhaus 1.3 Einsatzbereich Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe 1.4 Einsatzbereich Sozialstation 1.5 Einsatzbereich Behindertenhilfe 1.5.1 Einsatzfeld vorschulische Einrichtung 1.5.2 Einsatzfeld Schule 1.5.3 Einsatzfeld Wohnstätte für Menschen mit Behinderung/Betreutes Wohnen 1.5.4 Einsatzfeld ambulante/offene Arbeit 1.6 Einsatzbereich Kulturelle Arbeit/ Gemeinwesenarbeit 1.6.1 Einsatzfeld Pfarrgemeinde - 1 -

1.0 Übersicht über die Einsatzbereiche und Aufgabenfelder für Freiwillige im FSJ Dieses Kapitel gibt einen Überblick über mögliche Einsatzbereiche, in denen Freiwillige im FSJ in katholischer Trägerschaft eingesetzt werden können und über Aufgaben, die ihnen unter Berücksichtigung der Ausführungen in Kapitel 2 Anleitung und pädagogische Begleitung durch die Einsatzstelle übertragen werden können. Das Gesetz zur Förderung Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz JFDG) in der vom 1. Juni 2008 an geltenden Fassung beschreibt den Einsatz der Freiwilligen als ganztägige, überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Gesundheitspflege, in Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder in Einrichtungen des Sports 3, (1). Damit werden viele neue Felder eröffnet, in denen junge Menschen im Rahmen des FSJ freiwillig tätig werden können. Die katholischen FSJ-Träger verstehen das FSJ als ein Angebot der Jugendbildung. Junge Menschen sollen durch ihre freiwillige Tätigkeit die Möglichkeit erhalten, ihre sozialen und persönlichen Fähigkeiten zu entwickeln und zu erweitern. Sie sollen sich beruflich orientieren können und durch die Einbindung in ein Team professionelles Arbeiten in sozialen Feldern kennen lernen. Das Einsatzstellenspektrum, in das die Freiwilligen vermittelt werden, ist vielfältig. Zudem werden immer wieder neue Einsatzfelder und Tätigkeiten erprobt, um für Freiwillige neue und attraktive Einsatzfelder zu eröffnen. Die katholischen FSJ-Träger grenzen sich von einem Einsatz in der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung und von einem Einsatz in Familien ohne Anbindung an eine Einrichtung der Behinderten- oder Familienhilfe ab. Das FSJ in der Kultur und Denkmalpflege sowie im Sport wird von entsprechenden Vereinigungen der kulturellen Jugendbildung und Denkmalpflege bzw. der Sportjugendverbänden angeboten. Sofern hauswirtschaftliche, verwaltungstechnische oder organisatorische Tätigkeiten übertragen werden, sollten diese in Zusammenhang mit Pflege-, Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben gestellt werden, um den Freiwilligen durch den Umgang mit Menschen soziales Lernen zu ermöglichen. Die Tätigkeiten der Freiwilligen sind grundsätzlich Hilfstätigkeiten zur Unterstützung des Fachpersonals. Bei der Übertragung einzelner Aufgaben muss immer beachtet werden, dass die Freiwilligen ohne fachspezifische Ausbildung und Erfahrung sind. Deshalb ist die Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten der einzelnen Freiwilligen besonders wichtig, um diese nicht zu überfordern und die Qualität der sozialen Dienstleistung gegenüber den Klient(inn)en zu erhalten. Für den Einsatz der Freiwilligen im FSJ ist eine Tätigkeitsbeschreibung/ein Tätigkeitskatalog notwendig, der die Aufgabengebiete und den Einsatz der Freiwilligen umfasst. Dieses Tätigkeitsprofil ist mit dem regionalen Träger des FSJ abzusprechen. Der Einsatz von FSJ-Freiwilligen ist so zu gestalten, dass Kontinuität im Beziehungsaufbau und in der Beziehungsgestaltung zu gewährleisten ist. Die Freiwilligen haben keine Springerfunktion und ersetzen keine hauptberuflichen Mitarbeiter(innen). Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, welche die Zielgruppe oder die Freiwilligen in Gefahr bringen. Die Verantwortung für die Gruppe/Station darf den Freiwilligen im FSJ nie alleine überlassen werden. Nacht(bereitschafts)dienste sind nicht erlaubt. Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Dazu gehört z. B. auch, dass den Freiwilligen eine kontinuierliche Teilnahme an Team-, Gruppen- und Fallbesprechungen ermöglicht wird, um den Einblick in Gesamtzusammenhänge zu erleichtern, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen und damit die Voraussetzung für eine kontinuierliche Entwicklung zu schaffen. Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist. Die Gesamtverantwortung für den Einsatz - 2 -

der FSJ-Teilnehmer/-innen als Hilfskräfte und die Gesamtverantwortung für die Dienstleistungen liegt stets bei den Einrichtungen. 1.1 Einsatzbereich Kinder- und Jugendhilfe Beim Einsatzbereich Kinder- und Jugendhilfe handelt es sich um ein sehr vielfältiges Einsatzgebiet, das unterschiedlichste Altersgruppen und sehr heterogene Aufgabenstellungen umfasst. Daher werden verschiedene Tätigkeitsbereiche exemplarisch beschrieben. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung Einblick zu erhalten. Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Tätigwerden der Freiwilligen ist die gezielte fachliche Anleitung und die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Mit zunehmender Sicherheit können den Freiwilligen Aufgaben mit mehr Eigenverantwortung übertragen werden. Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Die Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen sollte zur kontinuierlichen Reflexion gewährleistet sein und den Freiwilligen ermöglichen, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen. Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist. Grundsätzlich in allen Einsatzfeldern auszuschließen sind Tätigkeiten, die Kinder/Jugendliche in Gefahr bringen könnten oder die Freiwilligen in ihren individuellen Möglichkeiten überfordern. Die Verantwortung für die Gruppe darf den Freiwilligen nie alleine überlassen werden. Nacht(bereitschafts)dienste sind nicht erlaubt. 1.1.1 Einsatzfeld stationäre Erziehungshilfe und Tagesgruppen Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pädagogische Tätigkeiten Einüben lebenspraktischer Tätigkeiten o Aufstehen, anziehen, ausziehen, Zubettgehen o Körperpflege o Tischsitten o Umgang mit Geld und materiellen Werten o Anleitung und Hilfe beim Aufräumen Hausaufgabenbetreuung Freizeitgestaltung mit einzelnen Kindern und Jugendlichen oder kleinen Gruppen Mitarbeit bei Planung und Durchführung von Gruppenaktivitäten Begleitung der Kinder o auf dem Schulweg o zum Einkaufen o zum Arzt o zu Sportvereinen und anderen Freizeitaktivitäten sowie Kontaktpflege Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Wohn- und Arbeitsumfeld in Ordnung halten Zubereitung von Mahlzeiten - 3 -

1.1.2 Einsatzfeld ambulante Erziehungshilfen Neben den Einsatzfeldern der stationären Erziehungshilfen und Tagesgruppen gibt es eine Reihe von ambulanten Hilfeformen wie z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, die sich grundsätzlich für den Einsatz von Freiwilligen eignen. Bei ambulanten Hilfeformen müssen die konkreten Möglichkeiten des Einsatzes im Einzelfall geprüft und abgestimmt werden. 1.1.3 Einsatzfeld außerschulische Jugendarbeit Z. B. Jugendbildungsstätten, Jugendverbände, freie Träger der Jugendhilfe... Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pädagogische Tätigkeiten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Angeboten in Zusammenarbeit mit den hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigen, z. B. o Unterstützung der verbandlichen Jugendarbeit (Mitarbeit in Gremien, bei Veranstaltungen...) o Freizeitangebote o Ferienmaßnahmen o Mitarbeit im Team von Tagen der Orientierung / Schulentlasstagen / thematischen Angeboten /... Mitarbeit bei fortlaufenden, offenen Angeboten, z. B. Jugendtreff, Internetcafé... Übernahme eigener, abgegrenzter Projekte, je nach Interesse und Fähigkeit der/des Freiwilligen Verwaltungs- und Bürotätigkeit Anfallende Organisations- und Verwaltungstätigkeiten, v. a. im Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit Telefondienst Hauswirtschaftliche Tätigkeit Im Rahmen der pädagogischen Tätigkeit anfallende und notwendige Arbeiten (Aufräumen nach einer Veranstaltung, Bereitstellen von Getränken...) 1.1.4 Einsatzfeld Tageseinrichtungen für Kinder Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pädagogische Tätigkeiten In Absprache mit dem pädagogischen Fachpersonal Mitarbeit bei der Planung und Durchführung des Gruppenangebotes Nach Interesse und Fähigkeit der/des Freiwilligen Angebote im kreativen, umweltpädagogischen, kulturellen und sportlichen Bereich Einzelförderung im Bereich von Spielen und Lernen Teilnahme an Elterngesprächen, um Erfahrungen aus der Arbeit einbringen zu können - 4 -

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten nach Interesse und Notwendigkeit eigene Aufgabengebiete in diesem Bereich Küche Spüldienst Verwaltungs- und Bürotätigkeiten Im Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit anfallende Organisations- und Verwaltungstätigkeiten Telefondienst Zitat: Ich arbeite im Kindergarten. Seit ich das FSJ mache, traue ich mir mehr zu: Ich gehe leichter auf andere Menschen zu. Meine Eltern und meine Bekannten sagen, dass ich mich verändert habe. Durch Gespräche mit Erziehern und Erzieherinnen sowie durch die Mitarbeiterbesprechungen war es mir möglich, Unsicherheiten im Umgang mit Kindern zu korrigieren. (Heidemarie) 1.1.5 Einsatzfeld Hort Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pädagogische Tätigkeiten Mitarbeit bei der Planung und Durchführung des Gruppenangebotes Hausaufgabenhilfe Projekte nach eigenen Interessen und Fähigkeiten nach Interesse und Fähigkeit der /des Freiwilligen Angebote z. B. im spielerischen, kreativen, umweltpädagogischen, kulturellen und sportlichen Bereich Verwaltungs- und Bürotätigkeiten Im Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit anfallende Verwaltungstätigkeiten Telefondienst Hauswirtschaftliche Tätigkeiten nach Interesse und Notwendigkeit eigene Aufgabengebiete in diesem Bereich Küche Spüldienst 1.2 Einsatzbereich Krankenhaus In der Pflege ist der Einsatz von Freiwilligen, die nicht über eine pflegerische Ausbildung verfügen, nur dann verantwortbar, wenn ihnen arbeitsbegleitend pflegerisches Basiswissen und notwendige Fertigkeiten vermittelt werden. Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Tätigwerden der Freiwilligen ist die gezielte fachliche Anleitung und die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Die Anleitung von Freiwilligen in pflegenahen Aufgaben ist durch Pflegefachkräfte (Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger) zu gewährleisten. Zitat: Eine Erfahrung ganz besonderer Art war für mich der Umgang mit Sterbenden. Betroffen von der Kraft, manchmal auch von der Angst, die Sterbende ausstrahlen, setzte ich mich mit meiner eigenen Lebenseinstellung stark auseinander. (Gerd) - 5 -

Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Dazu gehört z. B. auch, dass den Freiwilligen eine kontinuierliche Teilnahme an Stationsbesprechungen oder an der Übergabe etc. ermöglicht wird, um einen Einblick in die Gesamtzusammenhänge zu erleichtern, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen und um die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Entwicklung zu schaffen. Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung Einblick zu erhalten. Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pflegerische Tätigkeiten Mithilfe beim Betten von Kranken Hilfestellung bei der Vorbereitung von Patient(inn)en für Operationen und Untersuchungen in Zusammenarbeit mit Fachpersonal Zusammen mit Fachpersonal Patienten aus dem OP holen Mithilfe bei einfachem Verbandwechsel Vitalzeichenkontrolle (nur bei Routinekontrolle, nicht bei der gezielten Patientenüberwachung) Körpergröße und Gewicht feststellen Urinmenge messen An- und Auskleiden der Patient(inn)en Unterstützung bei der Körperpflege Mithilfe bei Teil- und Ganzwaschungen von leicht Kranken Reinigungsbäder Fußbäder Hautpflege bei intakter Haut Haarpflege, z. B. kämmen, Haare waschen Mund-, Zahn- und Prothesenpflege Unterstützung beim Schneiden der Finger- und Zehennägel (nicht bei Diabetikern) Hilfestellung beim Essen mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Getränke anreichen Bei der Essensaufnahme Hilfestellung geben (nicht bei Patienten mit Schluckstörungen und sonstigen Gefährdungen) Mithilfe beim Ausscheiden Begleiten zur Toilette Steckbecken reichen und abnehmen Säuberung von Steckbecken, Urinflaschen Katheterbeutel entleeren Weitergabe von Beobachtungen Weitergabe von Beobachtungen bei Patienten und Angehörigen an die verantwortliche Pflegeperson Patientenbegleitdienste und Hilfen zum Erhalt und Ausbau sozialer Kontakte Begleitdienste (Spaziergänge, Krankenhauskapelle, Cafeteria...) Begleitung zu Untersuchungen und Fachärzten kleine Besorgungen Beschäftigungen mit Patienten (z. B. vorlesen, spielen etc.) Botendienste Unterstützung bei der Mobilisation von Patienten (z. B. Gehübungen...) Hol- und Bringdienste - 6 -

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Mithilfe beim Verteilen der Mahlzeiten Geschirr einsammeln Umfeld der Patienten in Ordnung halten Tätigkeiten, für die FSJ-Freiwillige ausdrücklich nicht einzusetzen sind Injektionen und Blutabnahmen Bereitstellen und Umstecken von Infusionen Richten und Austeilen von Medikamenten Katheterisieren und wechseln von Katheterbeuteln Reinigungs- und Kontrasteinläufe Wundverbände und Verbandswechsel Lagerung von Schwerkranken Begleitdienste bei Verwirrten oder schwer psychisch Kranken bzw. gefährdeten Patient(inn)en Rasieren zur OP-Vorbereitung Entgegennahme von ärztlichen Anordnungen Beratungsgespräche mit Angehörigen und Auskunftserteilung Nachtwache/Nachtdienste Alleinige Anwesenheit auf der Station 1.3 Einsatzbereich Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe In der Pflege ist der Einsatz von Freiwilligen, die über keine pflegerische Ausbildung verfügen, nur verantwortbar, wenn ihnen arbeitsbegleitend pflegerisches Basiswissen und notwendige Fertigkeiten vermittelt werden. Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Tätigwerden der Freiwilligen ist die gezielte fachliche Anleitung und die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Die Anleitung von Freiwilligen in pflegenahen Aufgaben ist durch Pflegefachkräfte (Krankenschwestern, Krankenpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger) zu gewährleisten. Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Dazu gehört z. B. auch, dass den Freiwilligen eine kontinuierliche Teilnahme an Stationsbesprechungen oder an der Übergabe etc. ermöglicht wird, um einen Einblick in die Gesamtzusammenhänge zu erleichtern, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen und um die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Entwicklung zu schaffen. Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung Einblick zu erhalten (Beschäftigungstherapie, Veranstaltungen und Fahrten, Pflege, Wohnbereich ) Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pflegerische Tätigkeiten Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes An- und Auskleiden Hilfe beim Waschen, Duschen und Baden Fußbäder Hautpflege bei intakter Haut Unterstützung beim Schneiden der Finger- und Zehennägel (nicht bei Diabetikern) Mund-, Zahn- und Prothesenpflege - 7 -

Haarpflege Rasieren Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung Lagern Mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Hilfe beim Essen und Trinken (nicht bei Schluckstörungen wie z. B. bei Schlaganfallerkrankten) Inhalationssysteme bereitstellen Zitat: Diese Tätigkeiten ließen mir die Arbeit wertvoll, abwechslungsreich und interessant werden. Kennzeichnend für meine Arbeit war aber dennoch eher das stille Zuhören, Trösten, Beistehen, einfach das Dasein für und mit den alten Leuten. (Rainer) Hilfeleistung im hauswirtschaftlichen Bereich Mithilfe beim Verteilen der Mahlzeiten Geschirr einsammeln Umfeld der Bewohner in Ordnung halten, z. B. Blumen versorgen, Flaschen wegbringen, Nachtkästchen abwischen Unterstützung der Bewohner(innen) bei selbstständiger Durchführung hauswirtschaftlicher Aufgaben Kleine Hilfeleistungen z. B. Tee oder Kaffee zubereiten oder kleine Mahlzeiten richten Kleine Reparaturarbeiten Patientenbegleitdienste und Hilfen zum Erhalt und Ausbau sozialer Kontakte Begleitung zum Arzt oder zu Therapien Hinbringen, Abholen oder Begleiten bei Besuchen Begleiten bei kleinen Besorgungen und Spaziergängen Beschäftigungen z. B. vorlesen, Post erledigen, spielen, basteln Hilfe bei aktiver Sportausübung Besorgungen erledigen Informationen über geeignete Angebote im Haus und außerhalb; Motivierung, daran teilzunehmen Mithilfe bei Veranstaltungen und Feiern Tätigkeiten, für die FSJ-Freiwillige ausdrücklich nicht einzusetzen sind Injektionen und Blutabnahmen Bereitstellen und Umstecken von Infusionen Richten und Austeilen von Medikamenten Katheterisieren und wechseln von Katheterbeuteln Reinigungs- und Kontrasteinläufe Wundverbände und Verbandswechsel Lagerung von Schwerkranken Entgegennahme von ärztlichen Anordnungen Beratungsgespräche mit Angehörigen und Auskunftserteilung Nachtwache/Nachtdienste Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, welche die Klient(inn)en in Gefahr bringen könnten. Ebenfalls auszuschließen sind Tätigkeiten, die die Freiwilligen in ihren individuellen Möglichkeiten überfordern. Die Verantwortung für die Station darf den Freiwilligen nie alleine überlassen werden. Bei geronto-psychiatrisch veränderten alten Menschen muss sorgfältig geprüft werden, ob ein Einsatz zusammen mit einer Fachkraft erfolgen kann. - 8 -

Sitzwachen bei Schwerkranken und Sterbenden sind nur auf ausdrücklichen Wunsch der Freiwilligen möglich. 1.4 Einsatzbereich Sozialstation Voraussetzung für die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten ist eine gezielte fachliche Anleitung und kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Es empfiehlt sich die Einbeziehung der Freiwilligen in einen durch die Sozialstation durchgeführten Pflegekurs. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Aufgabenbereiche der Sozialstation Einblick zu erhalten. Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Dazu gehört z. B. auch, dass den Freiwilligen eine kontinuierliche Teilnahme an Team-, Stations- und Fallbesprechungen ermöglicht wird, um den Einblick in Gesamtzusammenhänge zu erleichtern, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen und damit die Voraussetzung für eine kontinuierliche Entwicklung zu schaffen. Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist. Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch eine Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pflegerische Tätigkeiten Mithilfe bei der persönlichen Körperpflege: o Mithilfe beim An- und Auskleiden o Mithilfe beim Waschen, Duschen und Baden o Mund- und Zahnpflege o Haarpflege o Unterstützung beim Schneiden der Finger- und Zehennägel (nicht bei Diabetikern) o Rasieren o Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung o Mithilfe beim Lagern Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme Mundgerechte Zubereitung der Nahrung Hilfe beim Essen und Trinken Hilfen zur Unterstützung der Mobilität Mithilfe beim Aufstehen und beim Zubettgehen Begleitung zur Toilette Hilfeleistung im hauswirtschaftlichen Bereich Kleine Mahlzeiten kochen, Essen wärmen Einkaufen, Einräumen des Einkaufs Reinigung des Lebensbereiches: o Bad o Küche o Wohn- und Schlafzimmer Trennung und Entsorgung des Abfalls Wechseln der Bettwäsche Wäschepflege Hilfe bei der Beheizung und Beschaffung des Heizmaterials Begleitdienste und Hilfen zum Erhalt und Ausbau sozialer Kontakte Begleitung zu Besuchen und Veranstaltungen Begleitung zum Arzt oder zu Therapien - 9 -

Begleitung bei Besorgungen und Spaziergängen Beschäftigungen, z. B. vorlesen, spielen Sonstige Hilfen zum Erhalt von Kontakten Tätigkeiten, für die FSJ-Freiwillige ausdrücklich nicht einzusetzen sind Injektionen und Blutabnahmen Bereitstellen und Umstecken von Infusionen Richten von Medikamenten Katheterisieren und wechseln von Katheterbeuteln Reinigungs- und Kontrasteinläufe Wundverbände und Verbandswechsel Lagerung von Schwerkranken Entgegennahme von ärztlichen Anordnungen Beratungsgespräche mit Angehörigen und Auskunftserteilung Nachtwache/Nachtdienste oder Tätigkeiten, welche die Freiwilligen in ihren individuellen Möglichkeiten überfordern. Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, die die Klient(inn)en in Gefahr bringen könnten. Sitzwachen bei Schwerkranken und Sterbenden sind nur auf ausdrücklichen Wunsch der Freiwilligen möglich. Bei verwirrten und bei geronto-psychiatrisch veränderten Menschen muss der Einsatz im Einzelfall besonders sorgfältig geprüft werden und soll immer nur gemeinsam mit einer Fachkraft erfolgen. 1.5 Einsatzbereich Behindertenhilfe Der Einsatz für Freiwillige im Arbeitsfeld Behindertenhilfe umfasst sehr heterogene Aufgabenstellungen. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, im Laufe ihrer Tätigkeit Einblick in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung zu erhalten (verschiedene Betreuungs-, Therapie-, Förderund Beschäftigungsangebote, Pflege, Wohn- und Freizeitbereich...). Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist eine Einführung und Einarbeitung in das Arbeitsfeld, eine fachliche Begleitung während der Arbeit sowie die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Dazu gehört z. B. auch, dass den Freiwilligen eine kontinuierliche Teilnahme an Team-, Gruppen- und Fallbesprechungen ermöglicht wird, um den Einblick in Gesamtzusammenhänge zu erleichtern, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen und damit die Voraussetzung für eine kontinuierliche Entwicklung zu schaffen. Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist. Voraussetzung für die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten ist eine gezielte fachliche Anleitung und kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Zitat: Man verändert sich in diesem Jahr, weil man sich sehr stark mit sich selbst auseinandersetzt. (Marta) - 10 -

1.5.1 Einsatzsatzfeld vorschulische Einrichtung Voraussetzung für die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten ist eine gezielt fachliche Anleitung und kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch eine Fachkraft der Einrichtung von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Unter Anleitung bzw. in Absprache und in Zusammenarbeit mit der/dem zuständigen Erzieherin/Erzieher können folgende Tätigkeiten durchgeführt werden: Hilfestellung beim Erlernen der Selbständigkeit Mithilfe bei der Betreuung der Kinder im Kindergartenalltag Begleitung bei Ortswechseln Hilfestellung beim Essen Unterstützung bei und Förderung der persönlichen Hygiene Mitwirken bei gemeinsamen und individuellen Aktivitäten Mitarbeit in der Ferienbetreuung Mitarbeit und Mithilfe bei der Gestaltung der Gruppenräume Teilnahme und aktive Mitgestaltung bei Veranstaltungen der Einrichtungen (Sommerfest, Adventsfeier o. Ä.) Teilnahme an Teamsitzungen, Dienst- und Fallbesprechungen und ggf. an Supervision Hospitationen in weiteren Arbeitsbereichen der Einrichtung (Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik o. Ä.) Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in Gefahr bringen könnten oder die Freiwilligen in ihren individuellen Fähigkeiten überfordern. Die Gruppe darf den Freiwilligen nicht alleine überlassen werden. 1.5.2 Einsatzfeld Schule Voraussetzung für die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten ist eine gezielt fachliche Anleitung und kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch eine Fachkraft der Einrichtung von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Unter Anleitung bzw. in Absprache und in Zusammenarbeit mit der zuständigen Lehrkraft können folgende Tätigkeiten durchgeführt werden: Hilfestellung beim Erlernen der Selbstständigkeit geben Betreuung der Schüler(innen) und Hilfestellungen im Unterrichtsgeschehen Betreuung der Schüler(innen) vor und nach dem Unterricht und in den Pausen Begleitung bei Ortswechseln Hilfestellung beim Essen Unterstützung bei und Förderung der persönlichen Hygiene Mitwirken bei gemeinsamen und individuellen Freizeitaktivitäten (Spiel, Sport, Hobbys) Mitarbeit in der Ferienbetreuung Mitarbeit bei der Gestaltung des Klassenraums Teilnahme und aktive Mitgestaltung von schulischen Veranstaltungen Teilnahme an Teamsitzungen, Dienst- und Fallbesprechungen und ggf. an Supervision Hospitationen in weiteren Arbeitsbereichen der Einrichtung (Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik o. Ä.) - 11 -

Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, welche die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in Gefahr bringen könnten oder die Freiwilligen in ihren individuellen Fähigkeiten überfordern. Die Gruppe darf den Freiwilligen nicht alleine überlassen werden. 1.5.3 Einsatzfeld Wohnstätte für Menschen mit Behinderung/Betreutes Wohnen Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch eine Fachkraft der Einrichtung von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Mitgestaltung des Lebensalltags und der Freizeit unter dem Motto Hilfe zur Selbsthilfe, Assistenz; hierunter fallen Tätigkeiten wie z. B.: An- und Ausziehen Hilfe beim Zubettgehen Körperpflege Zubereitung und Einnehmen der Mahlzeiten Anleitung und Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten Umgang mit Geld Unterstützung der Fachkraft bei der Durchführung von therapeutischen Maßnahmen Freizeitgestaltung mit einzelnen Bewohner(inne)n oder in kleinen Gruppen wie Feste feiern Sportliche Aktivitäten Musische und kreative Aktivitäten Begleitung und Unterstützung bei Unternehmungen Mitarbeit bei Planung und Durchführung von Gruppenaktivitäten. Bei Kindern und Jugendlichen Hausaufgabenbetreuung Begleitung der Kinder und der Jugendlichen zur Schule, zum Arzt, zum Einkaufen Teilnahme an Teamsitzungen, Dienst- und Fallbesprechungen und ggf. an Supervision. Hospitationen in weiteren Arbeitsfeldern der Einrichtung (Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik o. Ä.). Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, welche die Menschen mit Behinderungen in Gefahr bringen könnten oder die Freiwilligen in ihren individuellen Fähigkeiten überfordern. Die Gruppe darf den Freiwilligen nicht alleine überlassen werden. 1.5.4 Einsatzfeld ambulante/offene Arbeit Familienentlastender Dienst (FED) Mithilfe beim Einsatz des FED in der Familie Schwerpunkt des Einsatzes für Freiwillige: Betreuung und Spielen mit den Kindern - 12 -

Offene Behindertenarbeit Mithilfe bei Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten (Urlaubsfreizeiten, Wochenendfreizeiten, wöchentliche Gruppenarbeit) Teilnahme an Teamsitzungen, Dienst- und Fallbesprechungen und ggf. an Supervision. Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, welche die Menschen mit Behinderungen in Gefahr bringen könnten oder die Freiwilligen in ihren individuellen Fähigkeiten überfordern. Die Gruppe darf den Freiwilligen nicht alleine überlassen werden. 1.6 Einsatzbereich Kulturelle Arbeit/ Gemeinwesenarbeit Dieser Einsatzbereich bietet sehr vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Denkbar sind z. B. Tätigkeiten von Freiwilligen in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Literatur, Gestaltung und Medien. Konkrete Tätigkeiten sind die Mitarbeit im kulturellen Bereich in Schulen wie z. B. die Mitarbeit in der Musik-AG und der Bibliothek eines Gymnasiums, bei (internationalen) Jugendkulturfesten, die Mitarbeit in einer Medienwerkstatt, in einem Museum oder die Mitorganisation von Tourneen oder Festivals. In der Gemeinwesenarbeit ist die Mitarbeit in Bürgerinitiativen und Stadtteilinitiativen denkbar. Am Beispiel der Arbeit in einer Pfarrgemeinde werden exemplarisch Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige im FSJ beschrieben. Der FSJ-Einsatz soll so gestaltet werden, dass soziale Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen im Mittelpunkt stehen. Die Tätigkeiten müssen den Notwendigkeiten und Gegebenheiten der Einsatzstelle und den Voraussetzungen und Fähigkeiten der jeweiligen FSJ-Teilnehmerin/des FSJ-Teilnehmers angepasst werden. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung Einblick zu erhalten. Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Tätigwerden der Freiwilligen ist die gezielte fachliche Anleitung und die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Mit zunehmender Sicherheit können den Freiwilligen Aufgaben mit mehr Eigenverantwortung übertragen werden. Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Die Teilnahme an Teambesprechungen sollte zur kontinuierlichen Reflexion gewährleistet sein, da sie den Freiwilligen ermöglicht, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen. Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist. 1.6.1 Einsatzfeld Pfarrgemeinde Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch eine Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Zuarbeit für das Fachpersonal Arbeit mit Erwachsenen, Jugendlichen, mit Kindern, mit Einzelnen, mit Gruppen in den unterschiedlichen Aufgabenfeldern der Pfarrei Hausaufgabenhilfe Besuchsdienst für alte Menschen Mutter-Kind-Gruppe: Spielangebote für die Kinder und Gespräche mit den Müttern Chor/Musikgruppen Frauenarbeit: Begleitung bestehender Gruppen Mitarbeit in der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen - 13 -