Was macht ein Heilerziehungspfleger? Heilerziehungspfleger/-innen nehmen pädagogische und pflegerische Aufgaben mit und für Menschen mit Behinderung wahr. Sie begleiten Menschen mit besonderem Förderbedarf in allen Lebenswelt-bereichen, wie Arbeit, Freizeit, Wohnen und Bildung. Ihr Aufgabenfeld bestimmt sich vor allem durch die besondere Lebenslage des Menschen mit Behinderung. Autonomie und Inklusion sind wichtige Ziele ihrer Arbeit. Heilerziehungspfleger/-innen sind pädagogische und pflegerische Fachkräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Welche Einrichtungen kommen für die Ausbildung in Frage? Studierende der Heilerziehungspflege müssen als Voraussetzung für die Ausbildung einen Praktikantenvertrag mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe abschließen. Dazu eignen sich alle Einrichtungen, die in einem Radius von ca. 30 km im Umkreis der Schule liegen. Arten der Einrichtungen können sein: Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Wohnheime für Menschen mit Behinderung, heilpädagogische Kindertagesstätten, Schulen/Internate für Kinder mit besonderem Entwicklungsbedarf, Kinder- und Jugendheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, ambulante und betreute Wohneinrichtungen/Außenwohngruppen für Menschen mit Behinderung, gruppenübergreifende (GÜF) oder Übungswerkstätten für Menschen mit Behinderung und viele weitere. Für die Ausbildung eignet sich nicht die Tätigkeit als Schulbegleitung.
Welche Voraussetzungen muss ich neben einem Praktikantenvertrag mitbringen, um Heilerziehungspfleger zu werden? In die Fachschulen wird aufgenommen, wer den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erreicht hat und wer den Nachweis der persönlichen Eignung in Form eines Führungszeugnisses erbringt und zusätzlich entweder einen Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erreicht hat (staatlich geprüfter Sozialhelfer, Kinderpfleger, Heilerziehungshelfer, etc.) oder eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren vorweisen kann oder den Erwerb beruflicher Kenntnisse in Bildungsgängen der Anlage C im Berufsfeld Sozialwesen (zweijährige höhere Berufsfachschule oder Fachoberschule im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen etc.) nachweist oder die Hochschulzugangsberechtigung oder die vollständige Fachhochschulreife und eine berufliche Tätigkeit (z.b. Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr) nachweist, die zusammenhängend innerhalb eines Jahre absolviert wurde und mindestens 900 Arbeitsstunden umfasste oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine berufliche Tätigkeit (z.b. Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr) nachweist, die zusammenhängend innerhalb eines Jahres absolviert wurde und mindestens 900 Arbeitsstunden umfasste.
Welchen Abschluss erlangt der Heilerziehungspfleger nach der Ausbildung? Die Ausbildung endet mit einer Prüfung, dem Fachschulexamen. Das Fachschulexamen besteht aus drei schriftlichen Abschlussprüfungen und einem Kolloquium. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich die Fachhochschulreife ablegen. Bei erfolgreichem Bestehen ist die/der Studierende staatlich geprüfte/- r Heilerziehungspfleger/-in. Heilerziehungspfleger/-innen sind damit anerkannte pädagogische und pflegerische Fachkräfte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Wie wird die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger organisiert? Bisher: 1. Jahr Fachschulunterricht 2. Jahr Fachschulunterricht 16 Wochen Blockpraktikum 3. Jahr Berufspraktikum (Praxisjahr mit einzelnen Seminartagen in der Schule)
Praxisintegrierte Form: Heilerziehungspfleger/-innen absolvieren eine dreijährige Ausbildung. In dieser Ausbildung sind Praxis und Schule eng verknüpft. 1. Jahr 2 Tage Fachschulunterricht/ 3 Tage Praxis 2. Jahr 2 Tage Fachschulunterricht/ 3 Tage Praxis 3 Tage Fachschulunterricht/ 2 Tage Praxis 3. Jahr 3 Tage Fachschulunterricht/ 2 Tage Praxis
Wie sieht eine Woche in der Ausbildung zum Heilerziehungspfleger beispielsweise aus? Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8.15 9.00 10.15 Theorie der Heilerziehung Theorie der Heilerziehung Theorie der Heilerziehung Praxis der Heilerziehung Praxis der Heilerziehung Gesundheit 11.00 Pflege Gesundheit 12.00 Pflege Gesundheit 12.45 13.30 Religion Basale Stimulation Unterschiedliche pflegerische und pädagogische Aufgaben in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, abhängig von den jeweiligen beruflichen Arbeitsfeldern der Einrichtung, im Umfang von 19,25 Stunden/pro Woche. 14.15 Recht und Verwaltung Basale Stimulation 15.00 Recht und Verwaltung Musik
Die Ausbildung beinhaltet sowohl pädagogische als auch pflegerische Inhalte. Grundpflege Ziel der grundpflegerischen Tätigkeiten ist die Durchführung eines Pflegeprozesses am Beispiel der morgendlichen Grundpflege. Die Studierenden sollen sich in der systematischen Pflege üben, die an den ganzheitlichen Bedürfnissen des Menschen orientiert ist. Dazu sammeln sie Informationen über einen pflegebedürftigen Menschen und versuchen, die individuellen Probleme und Ressourcen in Anlehnung an die AEDL s von M. Krohwinkel zu erfassen. Auf dieser Grundlage planen sie ganzheitlich und individuell die Pflegemaßnahmen, führen sie durch und reflektieren sie. Die Pflegeplanung und Pflegedurchführung sollen von dem Beziehungsprozess zwischen Studieren-der/Studierendem und pflegebedürftigem Menschen geprägt sein, Kommunikation und Einbezug der/des Pflegebedürftigen als bedeutsam erkannt und umgesetzt werden. Gleichzeitig üben sich die Studierenden in einfachen Formen der schriftlichen Dokumentation.
Behandlungspflege Ziele der behandlungspflegerischen Inhalte sind nicht nur Grundwissen behandlungspflegerischer Maßnahmen, sondern auch die Vorbereitung der Studierenden auf das im Laufe der Zeit gestiegene pflegerische und medizinische Anforderungsniveau. Die Studierenden sollen neben grundpflegerischen Tätigkeiten (s. o.) spezielle pflegerische Tätigkeiten in Theorie und Praxis kennen lernen, beobachten, in Assistenz ausführen und auch selbstständig durchführen (s. Pflegekatalog des Berufskollegs erstellt von Diplompflegewiss. Andreas Hollmann). Angehende Heilerziehungspfleger/-innen sollen neben der fachlich korrekten Ausführung von Pflegemaßnahmen eine innere Haltung und Überzeugung entwickeln, die Pflege als ganzheitliche, aktivierende und individuelle Maßnahme anerkennt. Die Bedeutung der persönlichen Beziehung zwischen pflegender und zu pflegender Person soll als wichtig erachtet und Förderpflegemöglichkeiten im Rahmen der Grundpflege umgesetzt werden.
Der Pflegekatalog des Berufskollegs Sankt-Nikolaus-Stift Der Lernziel- und Tätigkeitskatalog ist ein Instrument im Rahmen der Ausbildung der Fachschule für Heilerziehungspflege am Berufskolleg Sankt-Nikolaus-Stift, um die praktische pflegerische Ausbildung zu initiieren, zu strukturieren und zu gewährleisten. Der Lernziel- und Tätigkeitskatalog berücksichtigt die geforderten Ausbildungsinhalte der zuständigen Richtlinien Richtlinien und Lehrpläne für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen; Fachschule für Sozialwesen; Fachrichtung Heilerziehungspflege, vom 1.08.2015. Gegliedert ist der Katalog in zwei Segmente, welche die beiden Schwerpunkte der Ausbildung thematisieren: Die praktische Grundpflege mit Schwerpunkt im ersten Ausbildungsjahr und die praktische Behandlungspflege mit Schwerpunkt im zweiten Ausbildungsjahr, wobei beide Pflegearten in den jeweils darauffolgenden Ausbildungszeiträumen ebenfalls ihre Anwendung finden. Die Tätigkeiten des Katalogs sind bepunktet. Die Studierenden müssen am Ende der Ausbildung eine bestimmte Punktzahl erreicht haben, um die Anforderungen der Ausbildung zu erfüllen.
Während die Aufgaben und Anforderungen der Grundpflege in den Einrichtungen ausgeführt und begleitet werden sollen, könnte das Behandlungspflegepraktikum in Krankenhäusern der Umgebung stattfinden. 1. Jahr 2 Tage Fachschulunterricht/ 3 Tage Praxis 2. Jahr 2 Tage Fachschulunterricht/ 3 Tage Praxis 4 Wochen Behandlungspflegepraktikum 3 Tage Fachschulunterricht/ 2 Tage Praxis 3. Jahr 3 Tage Fachschulunterricht/ 2 Tage Praxis
Die Praxisanleitung Grundpflege und erweiterte Grundpflege sollte angeleitet werden von: Krankenpflegehelferinnen/-helfern mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung, Altenpflegehelferinnen/-helfern mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung, Heilerziehungspflegerinnen/-pflegern mit einem Berufsabschluss vor dem Jahre 2012 mit Zusatzfortbildungen, Heilerziehungspflegerinnen/-pflegern mit einem Berufsabschluss ab dem Jahre 2012. Behandlungspflege sollte angeleitet werden von: examinierten Krankenpflegekräfte, examinierten Altenpfleger/-innen. Die Anleitung im pädagogischen Bereich soll ebenfalls von einer Person übernommen werden, die eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann.
Praxisbesuche In der Ausbildungszeit finden elf Praxisbesuche durch Lehrkräfte in den Praxiseinrichtungen der Studierenden statt. Davon sind sechs Besuche mit pädagogischem Schwerpunkt und zwei Besuche mit pflegerischem Schwerpunkt vorgesehen. Ein Besuch findet in Form eines kollegialen Fachgespräches statt und ein Besuch thematisiert die Portfolioarbeit.