Interdisziplinäres Forschungszentrum für Mathematik in Naturwissenschaft und Technik (IFZM) (IFZM) Vom 04. November 2011.

Ähnliche Dokumente
Satzung der Graduiertenschule der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften

Bekanntmachung der Neufassung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Humboldt-Studienzentrum für Geisteswissenschaften

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

VERWALTUNGS- UND BENUTZUNGSORDNUNG DES ZENTRUMS FÜR NATURWISSENSCHAFTLICHE ARCHÄOLOGIE

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g

Satzung des Wissenschaftlichen Zentrums für Logistik, Mobilität und Nachhaltigkeit (ZLMN)

ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v.

Universitätsbibliothek Paderborn

SATZUNG. VEREIN DER VEREIDIGTEN DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER IN HAMBURG e.v.

Vereinssatzung Call Center Essen

Satzung des Marburger Centrums ANTIKE WELT (MCAW) VOM

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Köln - Kalk. Satzung

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.

Satzung OpTec-Berlin-Brandenburg (OpTecBB) e.v.

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

STATUTEN. 1. Der Verein führt den Namen Internationales Netzwerk von Gesellschaften für katholische Theologie.

Richtlinie für die Errichtung und die Ausstattung von Instituten. Präambel

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..

Satzung für den gemeinnützigen Verein Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Ordnung der Forschungsstelle für Geistiges Eigentum, Gemeinfreiheit und Wettbewerb (Intellectual Property, the Public Domain and Competition)

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung

Satzung: Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen. Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen

Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung

Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung. 1 (Name und Sitz)

(2) Der Verein unterstützt die Gemeinde Alpen bei Landschafts-, Umwelt- und Denkmalschutz.

Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom )

Satzung des Vereins Hand in Hand gegen Tay-Sachs und Sandhoff in Deutschland e.v.

Statut des Prostatazentrums am Universitätsklinikum Ulm

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Abteilungsordnung der Turnabteilung

SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr

Satzung. des. Fördervereins "Freunde und Ehemalige des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen" 1 Name, Sitz

1. Der Verein führt den Namen Förderverein Schulverbund im Heckental.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

S A T Z U N G. DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SUCHTFORSCHUNG UND SUCHTTHERAPIE e.v. (DHS) Name, Sitz

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung Mathematischer Wettbewerbszirkel Baden-Württemberg 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung der Vereinigung. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Kreisvereinigung Emmendingen e.v. - Name und Sitz

Fachverband Kulturmanagement

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung

Satzung der Deutsche Gesellschaft für Tourismuswissenschaft e.v. kurz DGT. 1 Name und Sitz

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v.

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

Satzung des LV -Mitte im DCNH e.v. Präambel

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung. für das Hamburg Center for Health Economics (HCHE) an der Universität Hamburg. 1 Trägerschaft

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v.

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

Satzung des. Kultur- und Förderverein Rühme e. V.

- 3/17 - ORDNUNG des Zentrums für Toxikologie der Universität Leipzig

1: Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2: Zweck, Aufgaben. 3: Mitgliedschaft

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Satzung des Vereins Sternwarte Südheide

Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V.

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. Inhalt: Amtlicher Teil: Seite 1-6

Satzung. der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht. Präambel

Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v.

Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln

Gemeinsame Kommission für historische Wasserfahrzeuge G S H W e. V. S A T Z U N G Fassung von

Satzung Tierschutzverein Meerbusch e. V. Tierschutzverein Meerbusch e. V. Satzung Name und Sitz

Satzung Verbund Wirtschaft+Familie e.v. 1 Name und Sitz. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins

S A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v.

Satzung. der. Juristischen Gesellschaft Tübingen e.v. - Förderverein der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen - - Fassung: Mai 2010

GermanU15 Satzung PRÄAMBEL

Die Gesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist Hannover, wo Leibniz vierzig Jahre lang lebte und wo sein Nachlass aufbewahrt wird.

Satzung. Mathematik-Olympiaden e.v.

Satzung des PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. vom

Satzung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Satzung. des Vereins Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v. 1.1 Der Verein trägt den Namen Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v.

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister.

Satzung des Stadtteilvereins Altwiesloch e.v.

STATUTEN. KMU Netzwerk Hebelstrasse Basel

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI

Geänderte Satzung für den Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen e.v.

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Essener Pflegetag e.v. SATZUNG

Satzung der SG Schlafapnoe e.v.

Satzung Vereins EL21

Fakultätsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik der FernUniversität in Hagen vom in der Fassung vom

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Satzung Verein für Studien- und Prüfungsvorbereitungen

Satzung des Konzertvereins Schwerin

Satzung der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e. V.

VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG. Fassung vom Juni 2005

Transkript:

des Interdisziplinären Forschungszentrums für Mathematik in Naturwissenschaft und Technik (IFZM) Würzburg Vom 04. November 2011 1 Rechtsstellung Das Interdisziplinäre Forschungszentrum für Mathematik in Naturwissenschaft und ist eine institutsübergreifende wissenschaftliche Einrichtung der Fakultät für Mathematik und Informatik der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. 2 Ziele und Aufgaben (1) Das Interdisziplinäre Forschungszentrum für Mathematik in Naturwissenschaft und wird in dem Bestreben errichtet, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Personen und Einrichtungen zu intensivieren und zu institutionalisieren, unbeschadet der Verantwortungsbereiche der Organe und sonstigen Gremien der Universität Würzburg. (2) Aufgabe des IFZM ist es, beizutragen zur Entwicklung und Förderung interdiziplinärer Aspekte der Mathematik durch grundlagenorientierte Forschung, Entwicklung von und Mitwirkung an naturwissenschaftlichtechnischen Anwendungsprojekten, sowie an der Schaffung entsprechender Ausbildungsangebote. Das IFZM legt seinen Schwerpunkt in mathematische Forschungsprojekte im Zusammenhang mit Naturwissenschaft und Technik und deren innovativer Anwendung. Dazu gehört insbesondere das Studium großer vernetzter dynamischer Systeme im Hinblick auf deren Anwendung in zahlreichen Disziplinen. Die Förderung und Koordination fachgebietsbezogener Kooperationen gehört Seite 1 von 7 Seiten

ebenso zu seinen Aufgaben wie die Bereitstellung von Infrastruktur für eine solide mathematische Grundlagenforschung. (3) Das IFZM soll weiterhin der Förderung überregionaler und internationaler Kooperationen dienen. (4) Das IFZM erfüllt seine Aufgabe durch 1. die Bündelung der relevanten mathematischen Forschungsaktivitäten in Naturwissenschaften und Technik an der Universität Würzburg, 2. die Initiierung und Durchführung grundlagen- und anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf dem Gebiet interdisziplinärer mathematischer Forschung und relevanter angrenzender Gebiete, 3. die organisatorische und sachliche Unterstützung bei der Durchführung von Forschungsprojekten seiner Mitglieder, z.b. durch die Bereitstellung personeller und räumlicher Ressourcen, 4. ein Angebot an Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Vermittlung und Verbreitung aktueller mathematischer Erkenntnisse im Zusammenhang mit Naturwissenschaft und Technik, 5. die Mitwirkung des Zentrums in nationalen, internationalen (insbesondere europäischen) Verbundprojekten, 6. die Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Fachtagungen, Sommerschulen, Graduiertenprogrammen und eines internationalen Gäste- und Besucherprogramms, 7. die Kooperation mit Industriepartnern und ausseruniversitären Forschungseinrichtungen. 3 Mitgliedschaft (1) Mitglieder sind zunächst die Gründungsmitglieder des IFZM. (2) Lehrstühle und natürliche Personen, die sich in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Mathematik und Informatik oder den naturwissenschaftlichen Fakultäten der Universität Würzburg für die Ziele des IFZM engagieren, können Mitglieder des IFZM werden. Dabei kann es sich auch um emeritierte oder pensionierte Professorinnen und Professoren der Universität Würzburg handeln. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt Seite 2 von 7 Seiten

auf Antrag, der mit einfacher Mehrheit in der Mitgliederversammlung gebilligt werden muß. (3) Der Vorstand kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung im Bereich der Naturwissenschaften und Technik arbeitende Personen und Institutionen, insbesondere auch aus dem Ausland, als assoziierte Mitglieder berufen. (4) Mitglieder des IFZM, die zugleich Angehörige der Universität Würzburg sind, sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt; assoziierte Mitglieder können in der Mitgliederversammlung beratend mitwirken. (5) Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand oder durch Ausschluss aus einem wichtigen Grund. Ein Ausschlussantrag kann nur behandelt werden, wenn er mindestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung allen stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich mit Begründung zugegangen ist. Organe des IFZM sind: 1. die Mitgliederversammlung, 2. der Vorstand. 4 Organe 5 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende einberufen. Eine Mitgliederversammlung soll binnen zwei Monaten von dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden einberufen werden, wenn mindestens 30 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich bei dem oder der Vorsitzenden beantragen. Seite 3 von 7 Seiten

(2) An der Mitgliederversammlung können die Dekane oder die Dekaninnen der Fakultät für Mathematik und Informatik und der naturwissenschaftlichen Fakultäten ohne Stimmrecht teilnehmen. (3) Die Mitgliederversammlung ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht einem anderen Organ übertragen sind. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Entgegennahme des Berichts des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden, 2. Entgegennahme der Berichte der Projektsprecher und Projektsprecherinnen, 3. Beratung und Beschlussfassung über die Tätigkeit des IFZM, 4. Wahl der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats, 5. Beschlussfassung über die Änderung des s auf Vorschlag des Vorstands. (4) Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem oder der Vorsitzenden des IFZM und dem Protokollführer oder der Protokollführerin zu unterzeichnen ist. 6 Vorstand (1) Das IFZM wird vom Vorstand geleitet. (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er setzt sich zusammen aus dem oder der Vorsitzenden und seinem/ihrem Stellvertreter oder seiner/ihrer Stellvertreterin. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. (3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des IFZM. (4) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn dies von einem Mitglied verlangt wird. Die Sitzungen werden von dem oder der Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Tagesordnung der Vorstandssitzung ist den Vorstandsmitgliedern mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin zur Verfügung zu stellen. (5) Der oder die Vorsitzende handelt für das IFZM und vertritt es nach außen. Er/sie hat darüber hinaus folgende Aufgaben: Seite 4 von 7 Seiten

1. Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung, 2. Einberufung der Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirats, 3. Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Beirats, 4. Berufung der assoziierten Mitglieder, 5. Koordination und Unterstützung der Aktivitäten der einzelnen Projekte, 6. Bewirtschaftung der dem IFZM zur Verfügung stehenden Mittel, 7. Bemühung um Zuwendungen Dritter, 8. Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Kooperation mit anderen nationalen und internationalen Forschungszentren, 9. Unterstützung von Projekten zum Technologietransfer. (6) Die Fakultät für Mathematik und Informatik und die naturwissenschaftlichen Fakultäten, die durch ihre Mitglieder im Zentrum vertreten sind, informiert der oder die Vorsitzende durch Einsicht in den Jahresbericht des IFZM. (7) Der Vorstand kann eine Geschäftsstelle einrichten, die unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands, Aufgaben des IFZM nach seinen Vorgaben erledigt. 7 Wissenschaftlicher Beirat (1) Die Zusammensetzung des wissenschaftlichen Beirats soll dem interdisziplinären Charakter entsprechen und das Aufgabenspektrum des IFZM repräsentieren. Er besteht aus mindestens drei nationalen oder internationalen Mitgliedern. (2) Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats werden durch den Dekan oder die Dekanin der Fakultät für Mathematik und Informatik ernannt. Seite 5 von 7 Seiten

(3) Die Amtszeit der Beiratsmitglieder beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied des wissenschaftlichen Beirates vorzeitig aus, wird sein Nachfolger aufgrund eines Vorschlages des Vorstandes für die (Rest-)Dauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds ernannt. (4) Der wissenschaftliche Beirat wählt aus seinen Mitgliedern eine(n) Vorsitzenden/Vorsitzende und eine Stellvertretung. Die Amtszeit des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden und der Stellvertretung beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Der oder die Vorsitzende koordiniert die Aktivitäten des wissenschaftlichen Beirats und vertritt den wissenschaftlichen Beirat gegenüber dem IFZM und gegenüber Dritten. (5) Aufgabe des wissenschaftlichen Beirates ist es, das IFZM fachlich zu beraten und die Arbeit des IFZM mit Rat und Tat zu unterstützen. (6) Der wissenschaftliche Beirat tritt in der Regel einmal im Jahr zu einer Sitzung zusammen. Dabei ist der Beirat durch den Vorstand des IFZM über die Aktivitäten des IFZM umfassend zu unterrichten. (7) Eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter sollte bei der Besetzung des Gremiums angestrebt werden. 8 Geschäftsgang Soweit dieses nichts anderes regelt, finden für den Geschäftsgang in der Mitgliederversammlung, im Vorstand und im wissenschaftlichen Beirat die Regelungen in der Grundordnung der Universität Würzburg entsprechende Anwendung. 9 Mittelbeschaffung Das IFZM bemüht sich um die Einwerbung von Mitteln öffentlicher und nichtöffentlicher Forschungsförderung. Zusätzlich bemüht sich das IFZM um Spenden, Stiftungen sowie um sonstige Zuwendungen. Die Bewirtschaftung eingeworbener Mittel richtet sich nach der Bayerischen Haushaltsordnung. 10 Seite 6 von 7 Seiten

Projekte des IFZM (1) Ein Projekt, das unter dem Namen des IFZM durchgeführt werden soll, muß dem Vorstand schriftlich vor Beginn des Projektes angezeigt werden. (2) Jedes Projekt benennt einen Sprecher oder eine Sprecherin, der oder die Mitglied des IFZM sein muss. Über die geleistete Arbeit wird der Mitgliederversammlung jährlich einmal schriftlich berichtet. 11 Publikationen von Forschungsergebnissen des IFZM (1) Die Mitglieder verpflichten sich, die von ihnen zugesagten Leistungen und Beiträge in das IFZM einzubringen und Ziele und Aufgaben des IFZM nach außen hin zu vertreten. (2) Publikationen unter dem Namen des IFZM müssen dem Vorstand vor der Veröffentlichung angezeigt werden. 12 In-Kraft-Treten Dieses tritt mit seiner Beschlussfassung in Kraft. Es ist dem Senat der Universität Würzburg zur zustimmenden Kenntnisnahme vorzulegen 1. 1 Der Senat der Universität Würzburg hat in seiner Sitzung am 19. September 2011 das zustimmend zur Kenntnis genommen. 2 Die Umbenennung von IFM zu IFZM wurde in der Mitgliederversammlung am 21.11.2014 einstimmig beschlossen. Seite 7 von 7 Seiten