Leitfaden, Merkblatt und wichtige Hinweise

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Transkript:

Leitfaden, Merkblatt und wichtige Hinweise für die Anfertigung, Ausarbeitung und Präsentation der betrieblichen Projektarbeit der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachkraft für Veranstaltungstechnik Dieses Merkblatt dient der Orientierung von Ausbildern und Auszubildenden bei der Durchführung der Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Grundlage des Merkblattes ist die Verordnung über die Berufsausbildung vom 01. August 2002. Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen: Teil A Praktische Prüfung Teil B Theoretische Prüfung Stand: Januar 2016 1

Inhaltsverzeichnis 1. Der Projektantrag 2. Inhaltliche Gestaltung der Projektarbeit 3. Formale Gestaltung der Projektarbeit 4. Das Deckblatt 5. Das Inhaltsverzeichnis 6. Projektvorschläge 7. Gliederung der Projektarbeit 8. Präsentation der Projektarbeit und Fachgespräch 9. Bestehensregelung 10. Zulassungsvoraussetzungen 11. Ansprechpartner 12. Anhang - Bewertungskriterien für die Projektarbeit (Dokumentation) - Projektantrag - Persönliche Erklärung (Dokumentation) 2

1. Der Projektantrag Nach der aktuellen Verordnung über die Berufsausbildung für den Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik ist für die Abschlussprüfung die Durchführung und Dokumentation einer betrieblichen Projektarbeit vorgesehen. Der zeitliche Rahmen für die Durchführung eines Projektes ist mit max. 35 Stunden festgelegt. Für die Projektarbeit soll der Prüfungsteilnehmer einen Auftrag oder abgegrenzten Teilauftrag ausführen. Durch die Projektarbeit soll nachgewiesen werden, dass der Prüfungsteilnehmer als betriebliche Fachkraft, die bei der Vorbereitung und Realisation einer Veranstaltung auftretenden komplexen und praxisorientierten Probleme erfassen, darstellen und lösen kann. Somit Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und umsetzen sowie Dokumentationen anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Die Themenvorschläge müssen aussagekräftig sein, d.h. der Prüfungsteilnehmer sollte sowohl Art und Ort der von ihm gewählten Veranstaltung als auch seine Rolle bei dieser aufzeigen. Dies ist deutlich zu beschreiben, dass der Prüfungsausschuss den Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Arbeit erkennen kann. Bei der Wahl seines Themas ist es die Pflicht des Prüfungsteilnehmer, dass er an der Veranstaltung, die der Projektarbeit zugrunde liegt, selbst teilgenommen hat. Er sollte über ausreichendes praxisbezogenes Hintergrundmaterial verfügen z.b. Pläne, Protokolle, Gesprächsnotizen, Ablaufpläne, Skizzen, Fotos, Datenblätter, Vorschriften, Fachbücher usw., um inhaltliche Zusammenhänge richtig zu erfassen, glaubhaft darzustellen und die dargestellten Lösungen zu untermauern. Zudem müssen zwei Schwerpunkte benannt werden, von denen einer i.d. Regel die Elektrotechnik ist. 2. Inhaltliche Gestaltung der Projektarbeit Die Projektarbeit muss aus der Sicht der Fachkraft für Veranstaltungstechnik geschrieben werden. Keine Aufzählung von Tätigkeiten während einer Produktion! Umsetzen eines künstlerischen Anspruchs in die Technik! Planung und Durchführung der Produktion unter Berücksichtigung aller möglichen Gesichtspunkte wie Arbeitszeiten, Gesundheitsschutz, Brandschutz, Konstruktion, Personalwesen, Problemlösungen (siehe Punkt 5). 3. Formale Gestaltung der Projektarbeit Die Projektarbeit ist in Format DIN A4 und Schreibmaschinenschrift (Schriftgröße 12 p) und Blocksatz zu fertigen. Schriftart: Arial. Die Seiten dürfen nur einseitig beschrieben werden. Die Randbreiten müssen oben und unten 2,5 cm, links 2,5 cm und rechts 3,5 cm betragen. 3

Technische Zeichnungen, Berechnungen können mit der Hand eingefügt werden. Bei von Hand eingefügten Teilen bitten wir dringend auf gute Lesbarkeit zu achten. Teile die nicht lesbar sind, werden mit Null Punkten gewertet. Der Umfang der Projektarbeit - ohne Anhang - sollte 15-20 DIN A4 Seiten - (normal beschriebene Schreibmaschinenseiten) nicht überschreiten. Die einzelnen Seiten sind fortlaufend zu numerieren. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, genehmigter Projektantrag und eidesstattliche Erklärung zählen nicht zum Umfang der Projektarbeit. Die Ausführung des Projektes wird mit praxisbezogenen Unterlagen (Technische Dokumentation, Protokolle, Gesprächsnotizen, Ablaufpläne, ausführliche Fotodokumentation etc.) dokumentiert. Sie sind mit einem Inhaltsverzeichnis (Gliederung) (Seitenhinweise auf Tabellen oder Bilder, die im Text der Projektarbeit angesprochen werden) in einem separaten Anhang beizufügen. Die gesamte Arbeit ist in einer gebundenen Form Spiral- oder Ringbindung mit durchsichtigem Oberblatt zu heften. Loseblattsammlungen können nicht akzeptiert werden. 4. Die Projektarbeit ist mit einem Deckblatt zu versehen mit folgender Gliederung: 1. Bezeichnung der Ausbildung 2. Projektthema 3. Zeitraum der Durchführung 4. Schwerpunkt 5. Name und Anschrift des Prüfungsteilnehmers 6. Zeitraum der Projektarbeit 7. Projektbegleitende Firma (Ausbildungsbetrieb) Projektarbeit Fachkraft für Veranstaltungstechnik Projektthema XXXXXXXXXXXXXXXXX Durchführungszeitraum (Tag/Monat/Jahr) Schwerpunkte XXXXXXXXXXXXXXXXXX Verfasser (Vor- und Nachname) (Strasse) (PLZ. Wohnort) Erstellungszeitraum (Tag/Monat/Jahr) Projektbegleitende Firma 4

5. Die folgende Seite -gleich nach dem Deckblatt und dem Projektantrag- soll als Inhaltsverzeichnis dienen und muss enthalten (wobei die Reihenfolge variabel und ergänzende Überschriften möglich sind): 5.1 Einführung in die Produktion / Inszenierung Kurze Vita des Autors Beschreibung der Aufgabenstellung z.b. der Auftrag eines Kunden / Regisseurs usw. ( künstlerische Absicht und Konzeptvorstellung) Beschreibung des Veranstaltungsortes Beurteilung der Infrastruktur der Bühne / Szenenfläche / Halle usw. Beteiligte Personen bzw. Firmen, Inhalt der Produktion; Vorbereitende Maßnahmen 5.2 Aufgaben der Technik bei der Vorbereitung und Realisierung der künstlerischen Produktion (Bühnentechnik-Studiotechnik- Beleuchtungstechnik-Tontechnik) Hier soll beschrieben werden, wie die Aufgaben gelöst werden bzw. wie die Wahlbereiche bearbeitet werden gestalterische / technische Aspekte. 5.3 Arbeits- und Personalplanung Hier soll beschrieben werden, wie die Arbeitseinteilung der Mitarbeiter geplant und umgesetzt wird, ggf. mit Hilfe von Listen / Tabellen, sowie der Umgang mit dem AbzG. 5.4 Technischer Ablauf der Produktion / Vorstellung Hier soll beschrieben werden, wie die Produktion / Theateraufführung / Konzert usw. aufgebaut, durchgeführt und ggf. wieder abgebaut wird. Durchführen von technischen Prüfungen. 5.5 Material- und Kostenbetrachtung Hier soll beschrieben werden welches Material zum Einsatz kommt, sowie eine wirtschaftliche Betrachtung bzw. Kostenvoranschlag für diese Veranstaltung; incl. Personalkosten, Nebenkosten, Dienstleistungen. 5.6 Aspekte der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen Hier soll beschrieben werden, wie die Veranstaltung vorbereitet und durchgeführt wird in Hinblick auf die VStättVO, die Brandschutzverordnungen, die einschlägigen UVV`s, sowie die Aspekte in Richtung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz keine pauschale Betrachtung, sondern immer im Zusammenhang mit der beschriebenen Veranstaltung; ggf. eine Gefährdungsanalyse nach ArbSchG. 5.7 Bewerten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Hier dann die Aufzählung der gesamten Maßnahmen, die von Ihnen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz getroffen worden sind. Die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sollen zusätzlich in den einzelnen Kapiteln behandelt werden, bzw. an den relevanten Textstellen. 5

5.8 Bearbeitung der Schwerpunktthemen Schwerpunktthema Elektrotechnik ist der Pflichtbereich der Projektarbeit. Dies ist in Planung, Durchführung und Dokumentation vertiefend zu behandeln. Der Wahlbereich Schwerpunktthema 2 bedarf der besonderen Aufmerksamkeit. Natürliche Punkte dieser technischen Betrachtung wie z.b. Der technische Ablauf der Vorstellung usw. können nicht Schwerpunktthema sein. Hier soll speziell ein besonderer Punkt, wie z.b. Pyrotechnik, Brandschutz, Bühnenbau, Rigging, Berücksichtigung der gültigen Versammlungsstättenverordnung oder der Aspekt sicherheitstechnischer Einrichtungen (Entfluchtung), in Tiefe erläutert werden. 6. Projektvorschläge Von jedem Prüfungsteilnehmer ist ein Projektvorschlag mit dem Pflichtbereich Elektrotechnik und einem wählbaren Schwerpunkt verlangt. (siehe Punkt 5.8) Dem Prüfungsausschuss ist es freigestellt, den vorgeschlagen Thema in der ursprünglichen Form zu übernehmen oder leichte Abwandlungen vorzunehmen bzw. einen Themenschwerpunkt zu modifizieren. 6.1 Ablehnung / Änderung des Projektantrages Werden die Projektvorschläge abgelehnt, so erhält der Antragsteller über die IHK eine schriftliche Begründung und muss neue Vorschläge innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens einreichen. Ist ein Projektantrag durch Nachbesserung genehmigungsfähig, werden dem Antragsteller die geforderten/notwendigen Änderungen von der Kammer schriftlich mitgeteilt. Der geänderte Antrag ist ebenfalls bis zum festgesetzten Nachtermin schriftlich einzureichen. Gravierende Änderungen des Projektantrages nach der Genehmigung müssen schriftlich bei der IHK Bochum eingereicht und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Bei verspätet eingereichten Projektanträgen gilt die Prüfung als nicht bestanden (ohne wichtigen Grund zurückgetreten). 6.2 Krankheit / Absage des Projektes 6.2.1 Falls ein Prüfling wegen Krankheit sein Projekt nicht durchführen kann, muss er dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Er kann dann das Projekt beim nächsten regulären Prüfungstermin (in der Regel 6 Monate später) erneut einreichen. 6.2.2 Falls ein Projekt aus zwingenden betrieblichen Gründen nicht realisiert werden kann (etwa kurzfristige Kündigung des Auftrags), kann der Prüfling nach Überprüfung der Gründe durch den Prüfungsausschuss ebenfalls den nächsten regulären Prüfungstermin in Anspruch nehmen oder Projektvorschlag 2 erarbeiten. 6

6.3 Technische Präsentationsmittel für die Präsentation der Projektarbeit Bei der Einreichung der Themenvorschläge hat der Prüfungsteilnehmer die geplanten technischen Präsentationsmittel aufzuführen und zu beantragen (Overheadprojektor für Folien). Bei Power Point Präsentation ist der Videobeamer mit Notebook vom Prüfling bereitzustellen. Die IHK stellt am Prüfungstag als Präsentationsmittel Overheadprojektor, Leinwand und Flipchart zur Verfügung. Alle weiteren und sonstigen Präsentationsmittel sind vom Prüfling funktionsfähig zur Prüfung mitzubringen. 6.4 Anzahl der einzureichenden Exemplare Vom Prüfungsteilnehmer müssen drei Exemplare der Projektarbeit bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet eingereicht werden. Bis zum genannten Abgabetermin müssen die Projektarbeiten bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet vorliegen. 6.5 Schriftstück genehmigter Projektantrag (Vordruck siehe Anhang) Der genehmigte Projektantrag ist in allen Exemplaren als zweite Seite hinter das Deckblatt zu legen. 6.6 Persönliche Erklärung (Vordruck auf gelbem Papier, siehe Anhang) Auf dem vorletzten Blatt Ihrer Ausarbeitung muss eine Erklärung für die IHK vorhanden sein. Die Erklärung an die IHK ist eine eidesstattliche Erklärung des Prüfungsteilnehmers, die vorliegende Arbeit eigenständig und ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben. Diese wird mit der eigenhändigen Unterschrift, ihrem Vor- und Zunamen rechtskräftig bestätigt und ebenfalls von Ihrem Ausbildungsbetrieb unterschrieben. 7. Gliederung der Projektarbeit in folgender Reihenfolge 1. Deckblatt 2. Genehmigter Projektantrag (Vordruck) 3. Inhaltsverzeichnis 4. Projektarbeit 5. Persönliche Erklärung (Vordruck) 6. Inhaltsverzeichnis Anhang 7. Anhang 7

8. zeitlicher Ablauf Sommerprüfung Winterprüfung Einreichung der Anmeldung und des Antrages für den betrieblichen Auftrag bis Mitte Januar bis Mitte August Prüfen des Antrages durch den Prüfungsausschuss Februar September Durchführung des betrieblichen Auftrages März / Mitte April Oktober/ Mitte November Abgabe der Dokumentation bei der IHK Mitte April Mitte November Einarbeitung in die Dokumentationen zu den betrieblichen Mai Dezember Aufträgen durch den Prüfungsausschuss Schriftliche Prüfung Mai Dezember Auswertung der schriftlichen Prüfung Bewertung der Dokumentation Fachgespräch ggf. mündliche Prüfung Mai / Juni Dezember / Januar 9. Präsentation der Projektarbeit und Fachgespräch Nach der Verordnung über die Berufsausbildung der Fachkraft für Veranstaltungstechnik vom 01. August 2002 ist in der Abschlussprüfung eine betriebliche Projektarbeit mit Dokumentation vorgesehen. Den Abschluss der Projektarbeit bilden die Präsentation und Fachgespräch. Die Projektarbeit und Präsentation/Fachgespräch sind mit einem Prüfungsfach gleichzusetzen. Die Benotung setzt sich aus den drei genannten Teilen zusammen. 9.1 Präsentation der Projektarbeit Bei der Präsentation der Projektarbeit präsentiert sich der Prüfungsteilnehmer als künftige Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Durch die Präsentation einschließlich des Fachgesprächs soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeiten sicherheitsgerecht ausführen, die notwendigen technischen Prüfungen durchführen sowie fachbezogenen Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht (Zielgruppe: Prüfungsausschuss/Experten) darstellen, relevante fachliche Hintergründe aufzeigen und Vorgehensweise begründen kann. Die Darstellung der Aufgabenstellung, deren Lösungen sowie auftretende Schwierigkeiten beim Ablauf der Veranstaltung sollen aus der Sicht der Fachkraft erläutert werden. Der Prüfungsteilnehmer sollte bei der Präsentation auf eine dem Anlass entsprechende Kleidung achten. Die Präsentation der Projektarbeit sollte ca. 10 Minuten dauern. Die Form des Vortrages sowie der Einsatz technischer Mittel sind dem Prüfungsteilnehmer freigestellt. (siehe Punkt 6.1) Für den Aufbau der Präsentationsmittel stehen max. 10 Minuten zur Verfügung. 8

9.2 Das Fachgespräch Im Anschluss an die Präsentation muss sich der Prüfungsteilnehmer einem Fachgespräch stellen. Als zeitlicher Rahmen für das Fachgespräch sind ca. 20 Minuten vorgesehen. In diesem Gespräch müssen evtl. Aufgabenstellungen, die aus der Umsetzung Projektarbeit resultieren, gelöst werden. Im Rahmen des Fachgesprächs können jedoch auch übergreifende Fragen zu anderen Unterrichtsthemen behandelt werden. Im Anschluss an das Fachgespräch findet ggf. noch eine mündliche Ergänzungsprüfung statt. 10. Bestehensregelung Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Präsentation einschließlich Fachgespräch oder einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. 11. Zulassungsvoraussetzungen Im 39 Abs. 1 des BbiG sind die Zulassungsvoraussetzungen näher definiert. 11.1 Berichtsheft Das geführte Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Das Berichtsheft ist zum Termin der Präsentation/Fachgespräch vollständig, unterschrieben und vom Ausbilder gegengezeichnet mitzubringen. 11.2 Zwischenprüfung Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. 9

11. Ansprechpartner Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet zur Verfügung: Fragen zur Ausbildung: Thomas Gdanietz: E-Mail: gdanietz@bochum.ihk.de Tel.: 0234/9113-173 Fax: 0234/9113-373 Fragen zur Prüfung: Heiko Platzhoff E-Mail: platzhoff@bochum.ihk.de Tel.: 0234/9113-182 Fax: 0234/9113-239 Wir wünschen Ihnen für Ihre Prüfung viel Erfolg! 10

12. Anhang - Bewertungskriterien für die Projektarbeit (Dokumentation) - Projektantrag - Persönliche Erklärung (Dokumentation) Bewertung der Projektarbeit Fachkraft für Veranstaltungstechnik Die eingereichte Projektarbeit wird nach folgenden Kriterien bewertet: Bewertungskriterium Punkte 1 Form, Rechtschreibung, Gliederung (5) Punkte 2 Einführung in die Produktion / Inszenierung (8) Punkte 3 Aufgaben der Technik bei der Vorbereitung und (13) Punkte Realisierung der künstlerischen Produktion (Bühnen-, Studio-, Beleuchtung-, Tontechnik) 4 Arbeits- und Personalplanung (13) Punkte 5 Technischer Ablauf der Produktion / Vorstellung (13) Punkte 6 Material- und Kostenbetrachtung (10) Punkte 7 Aspekte der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (13) Punkte und Verordnungen 8 Bewerten der Arbeitssicherheit und des (13) Punkte Gesundheitsschutzes 9 Bearbeitung des Schwerpunktthemas (12) Punkte Mögliche Gesamtpunktzahl 100 Punkte (Die in Klammern angegebene Punktzahl, ist die zu erreichende Höchstzahl an Punkten für dieses Kapitel.) 11

A b s c h l u s s p r ü f u n g Fachkraft für Veranstaltungstechnik Antrag für den betrieblichen Auftrag Ausbildungsberuf: Antragsteller(in): Ausbildungsbetrieb: Prüfungsbetrieb: Abschlussprüfung(*1): Datum(*2): 1. Projektbezeichnung 1.1 Kurzform der Aufgabenstellung 1.2 Ist Analyse 2. Zielsetzung entwickeln 2.1. Soll-Konzept: Was soll am Ende des Projekts erreicht sein? 2.2 Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? 2.3 Welche Einschränkungen müssen berücksichtigt werden? 3. Projektstrukturplan entwickeln 3.1 Was ist zur Erfüllung der Zielsetzung erforderlich? 3.2 Hauptaufgaben auflisten 3.3 Teilaufgaben auflisten 3.4 Grafische oder tabellarische Darstellung 4. Projektphasen mit Zeitplanung in Stunden Geplante Präsentationsmittel: (Zutreffendes ankreuzen) Flipchart ( ) Tageslichtprojektor ( ) Pinwand ( ) andere Präsentationsmittel:... (sind vom Prüfling mitzubringen) Durchführungszeitraum(*3): vom:... bis:... *1 Sommer oder Winter 2XXX / *2 Datum der Antragsstellung / *3 Durchführung des Projektes incl. Aufbau und Veranstaltung Projektverantwortlicher im Ausbildungs- bzw. Prüfungsbetrieb: Name Telefon E-Mail 12

1. Projektbezeichnung (Auftrag / Teilauftrag): 1.1 Kurzform der Aufgabenstellung: 1.2 Ist Analyse: 13

2.1-2.3 Soll-Analyse / Zielsetzung entwickeln: 3.1-3.3 Projektstrukturplan entwickeln: 14

3.4 Entwicklung einer Grafik oder einer tabellarischen Darstellung: (optional) 4. Projektphasen mit Zeitplanung in Stunden: Ort, Datum Unterschrift des Prüflings...... Einverständniserklärung des Ausbildungs-/Praktikantenbetriebes zur Durchführung des Auftrages: Ort, Datum Stempel und Unterschrift(en)...... wird vom Prüfungsausschuss ausgefüllt: Der Antrag für die Projektarbeit wurde: angenommen: angenommen: abgelehnt: (mit Auflagen) 15

Persönliche Erklärung Projektdokumentation Ausbildungsberuf: Name, Vorname Ausbildungbetrieb/ Umschulungsstätte: Thema der Dokumentation: Datum der Fertigstellung: Abschlussprüfung Durch meine Unterschrift erkläre ich, dass die beigefügte Projektarbeit von mir im vorgegebenen Zeitrahmen selbständig konzipiert, verfasst und angefertigt wurde. Alle Stellen, die ich wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnommen habe, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit hat in dieser Form keiner anderen Prüfungsinstitution vorgelegen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Projektarbeit bei Täuschungshandlungen bzw. Ordnungsverstößen mit null Punkten bewertet wird. Dies gilt auch für den Fall einer vollständigen oder überwiegenden Übereinstimmung mit Arbeiten anderer Prüfungsteilnehmer. Die Prüfung gilt damit als nicht bestanden. Ort, Datum Unterschrift des Prüfungsteilnehmers Ort, Datum Unterschrift/Firmenstempel des Ausbildungsbetriebes/ Praktikantenbetriebes 16