Fachkraft für Veranstaltungstechnik

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1 Fachkraft für Veranstaltungstechnik Hinweise zur Abschlussprüfung Ein Service Ihrer Industrie- und Handelskammer zu Köln

2 Impressum Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen Köln Redaktion: Stefanie Kühn Tel Fax Auflage

3 Fachkraft für Veranstaltungstechnik Merkblatt zur Durchführung der Abschlussprüfung Einleitung Dieses Merkblatt dient der Orientierung von Ausbildern und Auszubildenden bei der Durchführung der Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Grundlage des Merkblattes ist die Verordnung über die Berufsausbildung vom 18. Juli Dort ist festgelegt, dass die Abschlussprüfung aus zwei Teilen besteht: Teil A: Betriebliches Projekt Teil B: Schriftliche Prüfung 1. Betriebliches Projekt (Teil A) Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 35 Stunden ein betriebliches Projekt durchführen und dokumentieren, sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten dieses Projekt präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. Für das Projekt soll der Prüfling einen Auf trag einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen, der einen elektrotechnischen Teil aufweist. Das Projekt muss mindestens folgende Teile beinhalten: Pflichtbereich + Mindestens ein Element aus dem Wahlbereich I + Mindestens ein Element aus dem Wahlbereich II Pflichtbereich Wahlbereich Wahlbereich II Energieversorgung Bühnenbau Rigging Ton Beleuchtung Optionsbereich (freiwillig) Kamera Videoproduktion Pyrotechnik und so weiter Beispiele: Energieversorgung + Rigging + Beleuchtung Energieversorgung + Bühnenbau + Ton + Videoproduktion Energieversorgung + Bühnenbau + Rigging + Beleuchtung Das Pflichtfach Energieversorgung ist Schwerpunktthema. Dieses ist in Planung, Durchführung und Dokumentation vertiefend zu behandeln. 3

4 1.1 Projektantrag Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Projektes der Projektantrag zur Genehmigung einzureichen. Der Prüfungsausschuss muss dem Antrag den Schwierigkeitsgrad des durchzuführenden Projekts entnehmen können. Dieses muss auf dem bereitgestellten Antragsformular auf der Onlineplattform erfolgen. 1 Projekttitel der Bezeichnung 1.1. Datum (Aufbau / Veranstaltung / Abbau) 1.2. Beginn und Ende (Veranstaltung) 1.3. Aufbau und Abbau 2. Ort der Veranstaltung 2.1. Veranstaltungsadresse 2.2. Wegbeschreibung 3. Kontaktdaten 3.1. Name 3.2. Kommunikationsdaten 4. Projektbeschreibung (Angabe über das Projekt und die Veranstaltungs- Produktionsstätte (baurechtliche Betrachtungen) 4.1. Auftrags- und Kundenanalyse 4.2. Benennung der gewählten Wahlbereiche (Zum Beispiel: Energieversorgung + Rigging + Beleuchtung Energieversorgung + Bühnenbau + Ton + Videoproduktion Energieversorgung + Bühnenbau + Rigging + Beleuchtung) Bearbeitung des Schwerpunkthemas Elektrotechnik (Angaben über Netzsystem und Leistungsbedarf) 4

5 4.3. Detaillierte Inhaltsbeschreibung der gewählten Aufgabe (Technische Angaben zu den Wahlbereichen (4.2.)) 4.4. Kostenschätzung 4.5. Zeitplan (Vorläufiger Arbeitsplan) Ablehnung/Änderung des Projektantrages Der Ausschuss ist berechtigt Anträge abzulehnen. In diesem Fall muss der Prüfling einen neuen Projektantrag erstellen. Der dadurch entstehende Verlust an Vorbereitungszeit geht zu Lasten des Prüflings. Gravierende Änderungen des Konzepts nach der Genehmigung müssen schriftlich bei der IHK Köln eingereicht und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden Krankheit / Absage des Projektes Falls ein Prüfling wegen Krankheit sein Projekt nicht durchführen kann, muss er dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Die Prüfung kann in diesem Fall beim nächsten regulären Prüfungstermin, in der Regel 6 Monate später, nachgeholt werden. Falls ein Projekt aus zwingenden betrieblichen Gründen nicht realisiert werden kann, kann der Prüfling nach Überprüfung der Gründe durch den Prüfungsausschuss ebenfalls den nächsten regulären Prüfungstermin in Anspruch nehmen Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B sowie innerhalb des Prüfungsteils B im Prüfungsbereich Veranstaltungstechnik mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden und der Prüfling dabei durch mindestens ausreichende Leistungen gezeigt hat, dass er technische Einrichtungen sicherheitstechnisch beurteilen, insbesondere elektrotechnische Schutzmaßnahmen prüfen, sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Sicherheit einleiten kann. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. 5

6 1.2 Dokumentation des Projektes Die Dokumentation des betrieblichen Projektes erfolgt mit praxisbezogenen Unterlagen. Durch das Projekt und dessen Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und umsetzen sowie Dokumentationen anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Die Dokumentation gliedert sich in die Projektbeschreibung und in den Anhang. Zu ihr gehören alle wesentlichen schriftlichen Unterlagen des Projektes. Die Dokumentation soll den gesamten Projektverlaufs umfassen. Kleinere Berechnungen und Skizzen gehören in den Hauptteil. Der Anhang besteht aus zum Beispiel: Grundrisse, Lichtpläne, Riggingplan, umfangreiche statische Berechnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Anträge des behördlichen Genehm i- gungsverfahrens, Prüfzeugnisse, ausführliche Bilddokumentation usw. Die Form der Dokumentation ist vorgeschrieben: Papierformat: DIN A 4 Ränder: oben und unten 1,5 cm, rechts und links 2,5 cm Schriftgröße: Schriftart: 12 p, Blocksatz Times New Roman Arial Die Dokumentation sollte nicht mehr als 25 Seiten, zuzüglich Anhang betragen. Sie ist 7 Tage nach der Veranstaltung auf der Onlineplattform hochzuladen. 1.3 Präsentation und Fachgespräch Durch die Präsentation der Dokumentation einschließlich des Fachgesprächs soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeiten sicherheitsgerecht ausführen, die notwendigen technischen Prüfungen durchführen sowie fachbezogenen Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, relevante fachliche Hintergründe aufzeigen und Vorgehensweise begründen kann. Der Prüfungsteil Präsentation und Fachgespräch erstreckt sich auf höchstens 30 Minuten. Davon sind 10 Minuten für die Präsentation reserviert, der Rest für das Fachgespräch. Der Prüfling muss bei der Konzeptabgabe angeben, welche Präsentationsmittel er wählt. Die IHK stellt am Prüfungstag als Präsentationsmittel Overheadprojektor, Leinwand und Flipchart zur Verfügung. Alle weiteren Präsentationsmittel sind vom Prüfling funktionsfähig zur Prüfung mitzubringen. Der Prüfling muss ein Exemplar seiner Projektarbeit in gebundener Form am Tag der Präsentation dem Prüfungsausschuss vorlegen. 6

7 1.4 Bewertung Das Ergebnis der Bearbeitung des Projektes sowie die Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch werden jeweils mit 50 von Hundert gewichtet. Die eingereichte Dokumentation wird nach folgenden Kriterien bewertet: Kriterium Faktor Form / Rechtschreibung / Gliederung 6 % Projektbeschreibung 8 % Vorbereitung und Realisation - künstlerisch-handwerkliche Aspekte 12 % Arbeits- und Personalplanung 10 % Technischer Ablauf der Produktion 12 % Material- und Kostenbetrachtung 10 % Aspekte der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen 12 % Bearbeitung des Schwerpunktthemas Elektrotechnik 20 % Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 10 % Gesamt 100 % Die Aspekte Arbeits- und Gesundheitsschutz werden in allen Teilgebieten bewertet. Schriftliche Prüfung (Teil B) Der Prüfungsteil B besteht aus den folgenden Prüfungsbereichen: Veranstaltungskonzeption 90 Minuten Veranstaltungstechnik 90 Minuten Wirtschafts- und Sozialkunde 45 Minuten Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Prüfungsbereiche Veranstaltungskonzeption und Veranstaltungstechnik gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. Der Personalausweis und die Einladung zur Prüfung sind mitzubringen. 3. Zulassungsvoraussetzung Im 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Zulassungsvoraussetzungen näher definiert. 3.1 Ausbildungsnachweis Die geführten schriftlichen Ausbildungsnachweise sind Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Sie sind am Tag der Präsentation dem Prüfungsausschuss vorzulegen. 3.2 Zwischenprüfung Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Umschüler. Die Durchführung darf erst nach der Genehmigung des Konzeptes erfolgen. Die ist in der Zeitplanung zu berücksichtigen. Die Einreichung der Dokumentation muss 7 Tage nach der Durchführung des betrieblichen Projektes erfolgen. 7

8 Anhang Grobgliederung der Projektarbeit Grobgliederung der Projektarbeit Fachkraft für Veranstaltungstechnik Zu jedem Gliederungspunkt sind Untergruppierungen möglich! Einführung in die Produktion - Kurze Vita des Autors - Beschreibung der Aufgabenstellung (Auftrag eines Kunden / Regisseurs und so weiter) - Beschreibung des Veranstaltungsortes Beurteilung der Infrastruktur - Beschreibung der Bühne / Szenenfläche / Halle und so weiter 8

9 - Vorbereitende Maßnahmen Aufgabenbeschreibung der Energieversorgung / Technik / Beleuchtung / Ton - hier wird beschrieben, wie die Aufgaben gelöst werden bzw. wie die Wahlbereiche bearbeitet werden gestalterische / technische Aspekte Arbeits- und Personalplanung - hier wird beschrieben, wie die Arbeitseinteilung der Mitarbeiter geplant und umgesetzt wird, gegebenenfalls. mit Hilfe von Listen/Tabellen, Umgang mit dem ArbZG Technischer Ablauf der Produktion - hier wird beschrieben, wie die Produktion / Theateraufführung / Konzert usw. aufgebaut, durchgeführt und ggf. wieder abgebaut wird. An diese Stelle gehören ggf. Berechnungen der Statik usw. Material- und Kostenbetrachtung - hier wird beschrieben, welches Material zum Einsatz kommt, sowie eine wirtschaftliche Betrachtung bzw. Kostenvoranschlag für diese Veranstaltung inklusive Personalkosten, Nebenkosten und Dienstleistungen Aspekte der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen - hier wird beschrieben, wie die Veranstaltung vorbereitet und durchgeführt wird in Hinblick auf die MVStättV, die Brandschutzverordnungen, die einschlägigen UVV s, sowie die Aspekte in Richtung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz keine pauschale Betrachtung, sondern immer im Zusammenhang mit der beschriebenen Veranstaltung; ggf. eine Gefährdungsanalyse nach ArbSchG und BetrSichV. Bearbeitung des Schwerpunktthemas Elektrotechnik - auf das Schwerpunktthema Energieversorgung / Elektrotechnik wird besonderes Augenmerk gelegt (siehe Bestehen der Prüfung ). An diese Stelle müssen die entsprechenden Berechnungen und die Betrachtung der Publikums- und Mitarbeitersicherheit im Umgang mit elektrischen Strömen erscheinen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - werden zusätzlich in den einzelnen Kapiteln behandelt, bzw. an den relevanten Textstellen, wird aber gesondert beurteilt. 9

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