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Zulassungsnummer: 4847-00 Produktname: Formulierungsbeschreibung: Einsatzgebiet: Wirkungsweise: Wirkungsspektrum: Kulturverträglichkeit: FUSILADE MAX Emulsionskonzentrat mit 125 g/l (13,4 % Gew.) Fluazifop-P-butyl Selektives Nachauflauf-Herbizid gegen Ungräser in Futter- und Zuckerrüben, Winterraps (Herbst- oder Frühjahrsanwendung), Sommerraps, Kartoffeln, Möhren, Futtererbsen, Ackerbohnen, Rot-Schwingel, Erdbeeren, Sonnenblumen, Baumschulen, Ziergehölzen und gegen Gräser im Forst Der Wirkstoff von FUSILADE MAX wird über die Blätter der Ungräser aufgenommen und im Saftstrom (Phloem und Xylem) der Pflanzen verteilt. Die Wirkung zeigt sich durch ein Vergilben der Blätter, einem rasch einsetzenden Wachstumsstillstand und dem Absterben der Ungräser. Ausfallgetreide und Einjährige Ungräser, ausgenommen Einjähriges Rispengras, zur Nachauflaufbehandlung sowie Quecke zur Nachauflaufbehandlung FUSILADE MAX erwies sich für alle geprüften breitblättrigen Kulturen und Rot-Schwingel, unabhängig von deren Wachstumsstadium, sowie in allen geprüften Forstkulturen als voll verträglich. Die Anwendung in Getreide einschließlich Mais ist nicht möglich. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Winterraps Zuckerrübe Futterrübe Futtererbse Kartoffel Sommerraps Ackerbohne Möhre Sonnenblume Erdbeere Rot-Schwingel (als Untersaat) Baumschulgehölzpflanzen Ziergehölze Baumschulgehölzpflanzen (in Baumschulverschulbeeten) Nadelholz, Laubholz (Kämpe und Forstpflanzgärten) Nadelholz, Laubholz (Auf Jungwuchsflächen oder auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs) Nadelholz, Laubholz (Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen) Schadorganismus/ Zweckbestimmung Bekämpfung einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide) Niederhaltung der Gemeinen Quecke zwecks Führung der Kultur (Ungräser und Ausfallgetreide) Rispengras, Gemeine (Ungräser und Ausfallgetreide) Rispengras, Gemeine Rispengras, Gemeine Von der Zulassungsbehörde gemäß 18a Pflanzenschutzgesetz genehmigte Anwendungsgebiete WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen und der österreichischen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend 11.04.2007 1

ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Eine Liste der zusätzlich genehmigten Anwendungsgebiete sowie weitere Informationen können über das Syngenta BeratungsCenter (aus Deutschland: 0180-3240275, aus Österreich: 0800-207181) bzw. www.syngenta-agro.de angefordert werden. Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Kleearten Luzerne Markstammkohl Steinobst Kernobst Schalenobst (Esskastanie, Hasel-, Wal- und Lambertnuss, Bitter- und Süße Mandel) Beerenobst (Johannisbeerartiges und Himbeerartiges) Radieschen Rettich Hopfen Chicoree Frische Kräuter, Gewürzfenchel Hülsengemüse Hülsenfrüchte (trocken) Knoblauch Meerrettich Pastinak Porree Rote Beete, Wurzelpetersilie und Wurzelzichorie Salate, Rucola-Arten und Endivien Spinat Spargel Speisezwiebel Schwarzwurzel Bleichsellerie Knollensellerie Echte Kamille Johanniskraut Minze-Arten Melisse Koriander Kümmel Gewürzfenchel Gemeine Nachtkerze Schwarzkümmel Schadorganismus/ Zweckbestimmung Bekämpfung einkeimblättriger Unkräuter; Niederhaltung der Gemeinen Quecke zwecks Führung der Kultur (inkl. (inkl. (inkl. Rispengras, Gemeine Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter; Niederhaltung der Gemeinen Quecke zwecks Führung der Kultur Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide Rispengras, Gemeine Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide Rispengras, Gemeine 11.04.2007 2

Ölrettich Krambe Leindotter Lein Mohn Sareptasenf Senf-Arten Sojabohne Lupine-Arten Tabak Bekämpfung einkeimblättrige Unkräuter; Niederhaltung der Gemeinen Quecke zwecks Führung der Kultur Bekämpfung einkeimblättrige Unkräuter; Niederhaltung der Gemeinen Quecke zwecks Führung der Kultur Rispengras, Gemeine Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. > Mit der Zulassung wurden für Anwendungsgebiete mit einer Aufwandmenge von 1 l/ha keine Mindestabstände zu Gewässern festgesetzt. Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Wasserschutz" sowie NT101: NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.b. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. > Mit der Zulassung wurden für Anwendungsgebiete mit einer Aufwandmenge von 1,5 l/ha und 2 l/ha keine Mindestabstände zu Gewässern festgesetzt. Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Wasserschutz" sowie NT102: NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.b. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. > Für alle Anwendungsgebiete mit einer Aufwandmenge von 4 l/ha gelten NT103, NW603 und NW604: NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.b. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW603: Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im Folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger Nr. 100, 26.05.2000, S 9878-9880) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes 11.04.2007 3

ausreichend. Für die mit "*" gekennzeichneten Risikokategorien ist 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Ohne risikomindernde Anwendungsbedingungen: 5 m; reduzierte Abstände: A *; B *; C *; D * NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die dort zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Hinweise zum Wasserschutz Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden: Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. NW642: Die Anwendung des Mittel in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Abs. 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Hinweise zur sachgerechten Anwendung Anwendungszeitpunkt: Anwendung nur im Freiland Gegen einjährige Ungräser und Ausfallgetreide erfolgt die Spritzung, sobald diese vollständig aufgelaufen sind und die Masse der Ungräser sich im 2- bis 4-Blatt-Stadium befindet. Die Quecke sollte bis zum Anwendungszeitpunkt eine Höhe von 15-20 cm erreicht haben. Das Entwicklungsstadium der Kultur ist für die Wirkung und Verträglichkeit von FUSILADE MAX ohne Bedeutung. Anzahl Anwendungen: Wartezeiten: Erläuterung wichtiger genannter Entwicklungsstadien der Kulturen: BBCH 10: Keimblätter voll entfaltet BBCH 13: Drittes Laubblatt entfaltet BBCH 19: Neun Laubblätter und mehr entfaltet. BBCH 29: Neun und mehr basale Seitentriebe gebildet. BBCH 39: Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten. BBCH 49: Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht. BBCH 50: Blütenknospen vorhanden, jedoch von Blättern umhüllt. BBCH 51: Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. - Salate, Rucola-Arten, Endivien, Spinat, Tabak, Gewürzfenchel und frische Kräuter: 21 Tage; - Erdbeeren (Anw. vor der Blüte), Kern- und Steinobst, Hopfen, Hülsengemüse, Radieschen, Rettich, Speisezwiebel, Knoblauch: 28 Tage; - Porree, Echte Kamille, Johanniskraut, Minze-Arten, Melisse: 42 Tage; - Meerrettich, Pastinak, Schwarzwurzel, Wurzelpetersilie und Wurzelzichorie, Möhren: 49 Tage; - Bleichsellerie: 50 Tage; - Hülsenfrüchte trocken: 60 Tage; - Kartoffel, Zucker- und Futterrübe, Rote Beete, Lein: 90 Tage; - Kleearten, Luzerne und Markstammkohl: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. - Ölrettich, Krambe und Leindotter: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut. - Zierpflanzenbau: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. - Lupine-Arten: zur Erzeugung von Saatgut und Futtermitteln. Erntegut nicht 11.04.2007 4

Wichtige Hinweise verzehren und nicht für die Erzeugung von Nahrungsmitteln (z.b. Tofu oder Backwaren) verwenden. - Raps, Senf-Arten, Sareptasenf, Sojabohne, Lupine-Arten, Ackerbohne, Futtererbse, Sonnenblume, Erdbeeren (Anw. nach der Ernte), Rot- Schwingel, Schalenobst, Himbeerartiges und Johannisbeerartiges Beerenobst, Knollensellerie, Chicoree, Gemeine Nachtkerze, Gewürzfenchel, Koriander, Kümmel, Schwarzkümmel, Spargel, Mohn, Forst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Rot-Schwingel: Erntegut/Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen nicht verfüttern. Unter besonders ungünstigen Bedingungen oder bei wiederholter Anwendung von Herbiziden mit dem gleichen Wirkungsmechanismus können Wirkungsminderungen des Mittels auftreten. Bei wiederholten Maßnahmen zur Bekämpfung von Ungräsern innerhalb der selben Anbauperiode oder in aufeinander folgenden Anbauperioden ist deshalb auf die Verwendung von Herbiziden mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen zu achten. In vereinzelten Fällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Bekämpfung zu Minderwirkungen aufgrund schwer bekämpfbarer Standort-spezifischer Biotypen kommt. Vor dem Einsatz auf Standorten mit bekannten oder vermuteten Bekämpfungsproblemen setzen Sie sich bitte mit dem Syngenta BeratungsCenter (aus Deutschland: 0180-3240275, aus Österreich: 0800-207181) in Verbindung. Winterraps Zuckerrübe Futterrübe Futtererbse Kartoffel Bekämpfung einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide) Niederhaltung der Gemeinen Quecke zwecks Führung der Kultur Sommerraps Ackerbohne (Ungräser und Ausfallgetreide) Rispengras, Gemeine Möhre Sonnenblume Erdbeere (Ungräser und Ausfallgetreide) Rispengras, Gemeine Rot-Schwingel (als Untersaat) Rispengras, Gemeine Zur Niederhaltung der Quecke 2 l/ha, sonst 1 l/ha Jeweils in 200 bis 400 l Wasser/ha Winterraps bis BBCH 50 (Herbst oder Frühjahr). Futtererbse bis BBCH 51. Kartoffel bis BBCH 29, Maximal 40% des Bodens dürfen durch Kartoffelpflanzen bedeckt sein. Nach dem Auflaufen: BBCH 12 bis 14 der Quecke; BBCH 12 bis 21 der anderen Ungräser Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. 1 l/ha in 200-400 l Wasser/ha Bis BBCH 50 Nach dem Auflaufen der Ungräser (BBCH 12 bis 21) 1,5 l/ha in 200-400 l Wasser/ha Sonnenblume bis BBCH 19 Erdbeere vor der Blüte oder nach der Ernte Nach dem Auflaufen der Ungräser (BBCH 12 bis 21) 1,5 l/ha in 200-400 l Wasser/ha Nach dem Auflaufen oder nach dem Räumen der Deckfrucht, BBCH 12 bis 21 der Ungräser 11.04.2007 5

Baumschulgehölzpflanzen Ziergehölze Baumschulgehölzpflanzen (in Baumschulverschulbeeten) Nadelholz, Laubholz (Kämpe und Forstpflanzgärten) Nadelholz, Laubholz (Auf Jungwuchsflächen oder auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs) Nadelholz, Laubholz (Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen) Kleearten Luzerne Markstammkohl Bekämpfung einkeimblättriger Unkräuter; Niederhaltung der Gemeinen Quecke zwecks Führung der Kultur Steinobst Kernobst (inkl. Schalenobst (Esskastanie, Hasel-, Wal- und Lambertnuss, Bitter- und Süße Mandel) (inkl. 4 l/ha in 200-400 l Wasser/ha (nur mit Bodengeräten) Ab Pflanzjahr; nach dem Austrieb, sobald eine gute Verwurzelung gegeben ist. BBCH 12 bis 14 der Ungräser 4 l/ha in 200-400 l Wasser/ha (nur mit Bodengeräten) Nach dem Pflanzen BBCH 12 bis 14 der Ungräser 4 l/ha in 200-400 l Wasser/ha (nur mit Bodengeräten) Nach dem Pflanzen BBCH 12 bis 14 der Ungräser 4 l/ha in 200 bis 400 l Wasser (nur mit Bodengeräten) Vor der Beerenblüte; BBCH 12 bis 14 der Ungräser Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Anwendung nicht geerntet werden. 4 l/ha in 200 bis 400 l Wasser (entspricht 0,4 ml/m² in 20 bis 40 ml Wasser/m²); nur mit Bodengeräten Nach dem Pflanzen und nach dem Auflaufen der Ungräser; BBCH 12 bis 14 der Ungräser Zur Niederhaltung der Quecke 2 l/ha, sonst 1 l/ha Jeweils in 200 bis 400 l Wasser/ha Bis BBCH 51 der Kultur BBCH 12 bis 14 der Quecke; BBCH 12 bis 21 der anderen Ungräser Nur in Beständen zur Saatguterzeugung Gegen Quecke 4 l/ha, sonst 1 l/ha; jeweils in 200 bis 400 l Wasser/ha Nach dem Auflaufen; BBCH 12 bis 14 der Quecke; BBCH 12 bis 21 der anderen Ungräser Bodenbehandlung unter und zwischen den Bäumen Gegen Quecke 4 l/ha, sonst 1 l/ha; jeweils in 200 bis 400 l Wasser/ha Bis Reifebeginn Nach dem Auflaufen; BBCH 12 bis 14 der Quecke; BBCH 12 bis 21 der anderen Ungräser Bodenbehandlung, nicht über Kopf 11.04.2007 6

Beerenobst (Johannisbeerartiges und Himbeerartiges) (inkl. Radieschen Rettich Rispengras, Gemeine Hopfen Chicoree Frische Kräuter, Gewürzfenchel Hülsengemüse Hülsenfrüchte (trocken) Knoblauch Meerrettich Pastinak Porree Rote Beete, Wurzelpetersilie und Wurzelzichorie Salate, Rucola-Arten und Endivien Spinat Spargel Speisezwiebel Schwarzwurzel Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter; Niederhaltung der Gemeinen Quecke zwecks Führung der Kultur Bleichsellerie Knollensellerie Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Echte Kamille Johanniskraut Minze-Arten Melisse Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide Rispengras, Gemeine Gegen Quecke 4 l/ha, sonst 1 l/ha; jeweils in 200 bis 400 l Wasser/ha Vor der Blüte oder nach der Ernte BBCH 12 bis 14 der Quecke; BBCH 12 bis 21 der anderen Ungräser Bodenbehandlung, nicht über Kopf 1,5 l/ha in 200-400 l Wasser/ha Nach dem Auflaufen der Ungräser (BBCH 12 bis 21) zur Niederhaltung der Quecke 2 l/ha (nicht in Porree), sonst 1 l/ha Jeweils in 200 bis 400 l Wasser/ha BBCH 12 bis 14 der Quecke; BBCH 12 bis 21 der anderen Ungräser Anwendungsbedingungen: - Hopfen: Unter den Pflanzen, nach dem Aufleiten - Chicoree: Feldanbau, Auflaufen bis Reihenschluss - Frische Kräuter, Gewürzfenchel: Auflaufen bis BBCH 13; Nutzung als frisches Kraut - Hülsengemüse, Hülsenfrüchte (trocken): vor BBCH 51 - Knoblauch: Nach dem Auflaufen, nach dem Stecken - Meerrettich: Nach dem Austrieb - Pastinak: Nach dem Auflaufen - Porree: Nach dem Auflaufen; nach dem Pflanzen; maximal 1 l/ha - Rote Beete, Wurzelpetersilie und Wurzelzichorie: bis Reihenschluss - Rucola-Arten: Nach dem Auflaufen - Salate und Endivien: Nach dem Pflanzen, spätestens bis zur beginnenden Kopfbildung - Spargel: Junganlagen oder nach der Ernte - Spinat: bis 3. Laubblatt entfaltet (BBCH 13) - Speisezwiebel: Nach dem Auflaufen, nach dem Stecken - Schwarzwurzel: Nach dem Auflaufen 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Nach dem Pflanzen BBCH 12 bis 21 der Ungräser 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kamille: Ab BBCH 10 der Kultur Johanniskraut, Minze-Arten, Melisse: Nach dem Pflanzen; ab dem 2. Standjahr nach dem Austrieb BBCH 12 bis 21 der Ungräser Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze Kamille, Minze-Arten, Melisse: auch Verwendung als teeähnliches Erzeugnis 11.04.2007 7

Koriander Kümmel Gewürzfenchel Gemeine Nachtkerze Schwarzkümmel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide Rispengras, Gemeine Ölrettich Krambe Leindotter Lein Mohn Sareptasenf Senf-Arten Sojabohne Bekämpfung einkeimblättrige Unkräuter; Niederhaltung der Gemeinen Quecke zwecks Führung der Kultur Lupine-Arten Bekämpfung einkeimblättrige Unkräuter; Niederhaltung der Gemeinen Quecke zwecks Führung der Kultur Tabak Rispengras, Gemeine 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha BBCH 10 bis 39 der Kultur BBCH 12 bis 14 der Ungräser Verwendung als teeähnliches Erzeugnis bzw. als Arzneipflanze (ausgenommen: Schwarzkümmel) Verwendung von Früchten und Samen als Gewürz (ausgenommen: Gemeine Nachtkerze) zur Niederhaltung der Quecke 2 l/ha, sonst 1 l/ha Jeweils in 200 bis 400 l Wasser/ha vor BBCH 51 der Kultur BBCH 12 bis 14 der Quecke; BBCH 12 bis 21 der anderen Ungräser Senf-Arten, Sareptasenf: Nur Samenverwendung, keine Nutzung als Blattgemüse zur Niederhaltung der Quecke 2 l/ha, sonst 1 l/ha Jeweils in 200 bis 400 l Wasser/ha BBCH 13 bis 49 der Kultur (vor der Knospenbildung) BBCH 12 bis 14 der Quecke; BBCH 12 bis 21 der anderen Ungräser Siehe Hinweis unter "Wartezeiten" 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Nach dem Pflanzen und nach dem Auflaufen der Unkräuter Nachbau: Nach dem Einsatz von FUSILADE MAX können alle Kulturen ohne Einschränkung nachgebaut werden. Die Aussaat von Getreide nach Umbruch einer mit FUSILADE MAX behandelten Kultur ist ab vier Wochen nach Anwendung ohne Gefahr möglich. Anwendungstechnik Ausbringgerät: Ansetzvorgang: Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, eine genaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Gerätehersteller erhältlich). Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen. 1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln! 11.04.2007 8

Mischbarkeit: Spritztechnik: Ausbringung der Spritzflüssigkeit: Spritzenreinigung: 4. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. FUSILADE MAX ist mit den folgenden Herbiziden mischbar: BETANAL EXPERT, GOLTIX oder LONTREL 100. Weiterhin ist FUSILADE MAX mit den Insektiziden KARATE MIT ZEON-TECHNOLOGIE, TRAFO WG, PIRIMOR -GRANULAT, PLENUM sowie zahlreichen Fungiziden (z. B. SCORE, SPYRALE, FOLICUR ) und dem Wachstumsregler MODDUS mischbar. Der Zusatz von Blattdüngern (z. B. Harnstoff, Solubor, Bittersalz, Mangansulfat) ist möglich. FUSILADE MAX kann gemeinsam mit AHL ausgebracht werden, wenn AHL zuvor mit Wasser im Verhältnis 1:9 verdünnt worden ist. Mit reinem AHL ist FUSILADE MAX nicht mischbar. Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommende Mischungen geprüft werden können. Bei weiteren Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte das Syngenta BeratungsCenter (aus Deutschland: 0180-3240275, aus Österreich: 0800-207181) an. In Feldfrüchten, wie Rüben, Raps, Möhren, Futtererbsen, Ackerbohnen, Rot- Schwingel, Erdbeeren und Sonnenblumen sowie in Ziergehölzen, Baumschulen und im Forst beträgt die empfohlene Wasseraufwandmenge 200-400 l/ha. Auf ausreichende und gleichmäßige Benetzung der Ungräser ist zu achten. Geeignet sind sowohl Flachstrahldüsen als auch Antidriftdüsen. Beim Einsatz von Injektor-/Kompaktdüsen (ID, IDK und Air Mix) ist auf den empfohlenen Druck zu achten. Wenn bei späterer Anwendung von FUSILADE MAX stark entwickelte Kulturpflanzenbestände die Ungräser schon teilweise abschirmen, ist mit Wirkungsminderung zu rechnen. Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden. Wir empfehlen die ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Ausbringung auf der zu behandelnden Fläche. Ein Durchflussund Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung das Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren. Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden: - Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen. - Ca. 10-20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei die Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf die behandelte Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Hinweise für den sicheren Umgang Einstufung nach Gefahrstoffverordnung: Xn = Gesundheitsschädlich N = Umweltgefährlich Reizt die Haut. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig 11.04.2007 9

schädliche Wirkungen haben. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. FUSILADE MAX Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten. Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Packungen nicht wiederverwenden. Hinweise für den Anwenderschutz: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Umgang mit dem unverdünnten Mittel: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Umgang mit dem anwendungsfertigen Mittel: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Erste Hilfe: Nach Einatmen: Patient an die frische Luft bringen, warm halten, ausruhen lassen. Unverzüglich ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut sofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen. Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzen waschen. Wenn Symptome auftreten, Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern mit viel sauberem Wasser gründlich ausspülen. Unverzüglich ärztlichen Rat einholen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen. Wiederholt Medizinalkohle mit viel Wasser eingeben. Keinesfalls Bewusstlosem etwas durch den Mund eingeben. Unverzüglich Arzt aufsuchen. Verpackung bzw. Etikett und, wenn möglich, Gebrauchsanweisung vorzeigen. Hinweise für den Arzt: Kein Erbrechen. Symptomatische Behandlung. Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen: - in Deutschland: II. Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität Mainz, Tel.-Nr. 06131-19240 und Telefax-Nr. 06131-232468; - in Österreich: Vergiftungsinformationszentrale, Tel.-Nr. 01-406 43 43. Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt- /Ökologieereignisse): - in Deutschland und Österreich Tel.-Nr. 0800-43 577 96. Auflagen für den Schutz von Fischen/Bienen/Nützlingen: Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge 11.04.2007 10

nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). FUSILADE MAX Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Drino inconspicua (Raupenfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Lagerung und Entsorgung Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren. IVA-Empfehlung zur Entsorgung von Verpackungen für die Saison 2006/2007 Besondere Hinweise zur Beachtung: Warenzeicheninhaber: 1. Verpackungen im Sinne des IVA-Entsorgungskonzepts (bis 60 L Füllvolumen) Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA- Entsorgungskonzepts PAMIRA abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. 2. Verpackungen, die nicht vom IVA-Entsorgungskonzept erfasst sind Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen dem Hausmüll beigeben. Achten Sie ggf. auch auf die gesonderten Hinweise des Herstellers. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produkts beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen. Syngenta Group Company 11.04.2007 11

ZULASSUNG IN ÖSTERREICH Dieses Produkt ist auch in Österreich unter dem Namen FUSILADE MAX zugelassen (Reg.Nr.: 2790). Die folgenden Angaben gelten nur für Österreich. Der Anwender in Österreich muss entscheiden, ob er das Produkt gemäß deutscher oder österreichischer Fassung des jeweiligen Anwendungsgebietes anwenden will und dann auch die entsprechenden (Abstands-)Auflagen beachten. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Beratungs-Hotline zum Ortstarif: 0800-20 71 81. Hersteller Zulassungsinhaber und Vertrieb Syngenta AG, Basel Syngenta Agro GmbH, Vergiftungsinformationszentrale 01-406 43 43 Anton-Baumgartner-Straße 125/2/3/1, 1230 Wien, Tel.: 01-662 31 30 INDIKATIONEN, AUFWANDMENGEN UND SPRITZZEITPUNKTE Anwendungszeitpunkt: (sofern bei der Kultur nicht anders angegeben) Gegen einjährige Ungräser und Ausfallgetreide: Stadium 12 (2-Blatt- Stadium) bis Stadium 21 (Beginn der Bestockung) der Ungräser; Gegen Quecke: Stadium 12 (2-Blatt-Stadium) bis Stadium 14 (4-Blatt- Stadium) oder ca. 15-20 cm Höhe der Quecke; Aufwandmenge (sofern bei der Kultur nicht anders angegeben) Anzahl Anwendungen: Anwendungsart Das Entwicklungsstadium der Kultur ist für die Wirkung und Verträglichkeit von FUSILADE MAX ohne Bedeutung. Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Einjährige Rispe: Aufwandmenge: 1 l/ha Gegen Quecke: Aufwandmenge: 2 l/ha Maximale 1 Anwendung Spritzen BETARÜBEN, KARTOFFEL WINTERRAPS ACKERBOHNE FUTTERERBSE SONNENBLUME KAROTTE KOHL Nach dem Auflaufen der Kultur Herbst oder Frühjahr, vor Stadium 50 der Kultur Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Einjährige Rispe: 1,5 l/ha Gegen Quecke: 2 l/ha Nur bis zum Stadium 50 (Blütenknospen vorhanden, jedoch von Blättern umhüllt) der Kultur Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Einjährige Rispe: 1,5 l/ha Gegen Quecke: 2 l/ha Nur bis zum Stadium 51 (erste Blütenknospen sichtbar) der Kultur Aufwandmenge maximal: 1,5 l/ha Nur gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Einjährige Rispe und Quecke bis zum Stadium 19 (9-Blatt-Stadium) der Kultur Aufwandmenge maximal: 1,5 l/ha Nur gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Einjährige Rispe und Quecke Aufwandmenge maximal: 1,5 l/ha Nur gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Einjährige Rispe und Quecke Nur bis zum Stadium 18 (8-Blatt-Stadium) der Kultur 11.04.2007 12

ZIERGEHÖLZE, BAUMSCHULEN, FORST MOHN, LEIN, MARIENDISTEL MARKSTAMMKOHL, KLEEARTEN, LUZERNE, ÖLRETTICH, KRAMBE, LEINDOTTER (ZUR SAATGUTERZEUGUNG) KERNOBST, STEINOBST, SCHALENOBST BEERENOBST (AUSGENOMMEN JOHANNISBEEREN) ERDBEEREN HOPFEN KREN SPARGEL PASTINAK, SCHWARZWURZEL WURZELPETERSILIE, WURZELZICHORIE ZWIEBEL, KNOBLAUCH PORREE KOPFSALAT, ENDIVIEN SPINAT CHICOREE HÜLSENGEMÜSE FRISCHE KRÄUTER, GEWÜRZFENCHEL ANIS, FENCHEL, KORIANDER, KÜMMEL JOHANNISKRAUT ROTSCHWINGEL (ZUR SAATGUTERZEUGUNG) TABAK Aufwandmenge: 4 l/ha Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Einjährige Rispe Anwendungszeitpunkt: Stadium 12 (2-Blatt-Stadium) bis Stadium 14 (4-Blatt-Stadium) der Ungräser; ab dem Pflanzjahr bzw. nach dem Austrieb der Gehölze Für die Anwendung im Forst gilt: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.b. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur bis zum Beginn der Beerenblüte bzw. nach der Beerenernte; andernfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. Nach dem Auflaufen der Kultur, bis Stadium 51 (erste Blütenknospen sichtbar) der Kultur; Nach dem Auflaufen der Kultur; bis Stadium 51 (erste Blütenknospen sichtbar) der Kultur; Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut darf nicht als Lebensund/oder Futtermittel verwendet werden. Bis Reifebeginn der Kultur Kultur vor der Blüte oder nach der Ernte Aufwandmenge maximal: 1,5 l/ha Nur gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Einjährige Rispe und Quecke Anwendungszeitpunkt: Kultur vor der Blüte oder nach der Ernte, Stadium 12 (2-Blatt-Stadium) bis Stadium 21 (Beginn der Bestockung) der Ungräser Kultur nach dem Aufleiten nach Austrieb der Kultur nach dem Auflaufen der Kultur, in Junganlagen oder nach der Ernte nach dem Auflaufen der Kultur nach dem Auflaufen der Kultur bis Reihenschluss der Kultur nach dem Auflaufen der Kultur bzw. nach dem Stecken der Kultur Aufwandmenge maximal: 1 l/ha nach dem Auflaufen der Kultur bzw. nach dem Pflanzen der Kultur nach dem Auflaufen der Kultur bzw. nach dem Pflanzen der Kultur nach dem Auflaufen der Kultur bis 3-Blatt-Stadium (Stadium 13) der Kultur nach dem Auflaufen der Kultur bis Reihenschluss der Kultur nach dem Auflaufen der Kultur, bis Stadium 51 (erste Blütenknospen sichtbar) der Kultur nach dem Auflaufen der Kultur, bis Stadium 13 (3-Blatt-Stadium) der Kultur nach dem Auflaufen der Kultur nach dem Auflaufen der Kultur, bis Stadium 51 (erste Blütenknospen sichtbar) der Kultur Aufwandmenge maximal: 1 l/ha Nur gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Einjährige Rispe Nach dem Auflaufen der Kultur, während der Vegetationsperiode, nach Ernte der Deckfrucht Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut darf nicht als Lebensund/oder Futtermittel verwendet werden. Aufwandmenge maximal: 1 l/ha Nur gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Einjährige Rispe 11.04.2007 13

Wartefristen Wichtig Wasserschutz Tabak, Spinat, frische Kräuter, Gewürzfenchel: 21 Tage Kernobst, Steinobst, Schalenobst, Hopfen, Zwiebel, Knoblauch, Hülsengemüse frisch: 28 Tage Kartoffel, Erdbeeren, Kopfsalat, Endivie, Porree: 42 Tage Karotte, Kohl, Kren, Pastinak, Schwarzwurzel, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie: 49 Tage Hülsengemüse getrocknet: 60 Tage Betarüben, Lein, Mariendistel: 90 Tage Für den Einsatz gegen Quecke gilt: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. Niederhaltung zwecks Führung der Kultur möglich. Für den Einsatz in Tabak, Mohn, Lein, Mariendistel, Markstammkohl, Kleearten, Luzerne, Ölrettich, Krambe, Leindotter, Kernobst, Steinobst, Schalenobst, Beerenobst, Erdbeeren, Hopfen, Kren, Spargel, Pastinak, Schwarzwurzel, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Zwiebel, Knoblauch, Porree, Kopfsalat, Endivie, Spinat, Chicoree, Hülsengemüse, frische Kräuter, Gewürzfenchel, Anis, Fenchel, Koriander, Kümmel, Johanniskraut und Rotschwingel gilt: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Mittel nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist folgender Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten: Ackerbau spritzen 5 m (Regelabstand) 1 m (Abtriftminderungsklasse 50 %) 1 m (Abtriftminderungsklasse 75 %) 1 m Abtriftminderungsklasse 90 %) Bei Vorliegen der in der Liste der abtriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13- VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abtriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig. Wird die Aufwandmenge im Geltungsbereich des Regelabstandes um 50% oder mehr reduziert, kann der vorgeschriebene Mindestabstand der nächsthöheren Abtriftminderungsklasse Anwendung finden. Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abtriftminderungsklasse) kann um 25% reduziert werden, wenn das Gewässer zum Zeitpunkt der Anwendung über die gesamte Breite deutlich als fließend erkennbar ist. Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abtriftminderungsklasse) kann um 25 % reduziert werden, wenn sich vor dem Gewässer in Bereich der Applikationsfläche eine durchgehend dicht belaubte Randvegetation befindet. Diese hat eine Mindestbreite von 1 m und überragt die zu behandelnde Raumkultur (oder bei Flächenkulturen die Höhe der Spritzdüsen) mindestens um 1 m. Keine Anwendung auf Flächen, von denen die Gefahr einer Abschwemmung, insbesondere durch Regen oder Bewässerung gegeben ist. Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 11.04.2007 14