Die Qualifikationsphase Die Wahl der 2 Leistungskursfächer Die Wahl der 8 9 Grundkurse Die Wahl der Abiturfächer Die Berechnung der Gesamtqualifikation
Die Wahl der Leistungskurse Deutsch Englisch Mathematik Biologie Physik Informatik Erdkunde Geschichte Sozialwissenschaften Sport Kunst Musik
Die Wahl von 8 9 Grundkursen Unter Berücksichtigung der 3 Aufgabenfelder
Die 3 Aufgabenfelder III. mathematischnaturwissenschaftlichtechnisch I. sprachlichliterarischkünstlerisch II. gesellschaftswissenschaftlich
Allgemeine Belegungsverpflichtungen Deutsch Mathematik eine aus der S I fortgeführte Fremdsprache eine eine aus der EF fortgeführte Gesellschaftswissenschaft eine aus der EF fortgeführte Naturwissenschaft Sport 2 Kurse Religion oder Philosophie (i.d.r. Q1) 2 Kurse Geschichte (Q1 oder Q2 als Zusatzkurs) 2 Kurse Sozialwissenschaften (s.o.) 2 Kurse Kunst, Musik oder Literatur eine weitere Naturwissenschaft bzw. Informatik oder eine weitere Fremdsprache die Abiturfächer bis Ende Q2 In der Q1 und Q2: 8 Leistungskurse und mind. 30 Grundkurse
Schriftlichkeit in den Fächern Deutsch Mathematik 1 Fremdsprache 2. Fremdsprache oder 1 Naturwissenschaft (je nach Schwerpunkt) Italienisch Die Abiturfächer, 4. Fach nur bis Q 2.1
Die Wahl der Abiturfächer 1. LK 2. LK 3. Abiturfach (schriftlich von Q1.1 bis Q2.2) 4. Abiturfach (schriftlich von Q1.1 bis Q2.1 außer neue Fremdsprache Italienisch), mündliche Abiturprüfung
Voraussetzungen Das 1. Leistungskursfach muss sein: Mathematik Deutsch oder oder Fortgeführte Fremdsprache oder Naturwissenschaft Jedes Abiturfach muss von der EF an belegt sein Jedes Abiturfach muss ab Beginn der Q1 schriftlich belegt sein
Die Pflichtbedingungen Alle drei Aufgabenfelder müssen durch die Wahl der Abiturfächer abgedeckt sein Das Aufgabenfeld I kann nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt werden Unter den 4 Abiturfächern müssen 2 der Fächer Deutsch, Mathemtik oder Fremdsprache sein Sport und Religion sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet Religion kann dem Aufgabenfeld II zugeordnet werden Sport und Religion können nicht gleichzeitig Abiturfächer sein
Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (2 Fächer aus D, M, FS): Folgende Abiturfachkombinationen sind unabhängig von der Wahl als LK oder GK ausgeschlossen: - zwei Naturwissenschaften (bzw. NW + nat.-tec. Fach) - Naturwissenschaft + Sport - Naturwissenschaft + Kunst/Musik Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: die Wahl von Kunst oder Musik die Wahl von Sport die Wahl von zwei Fremdsprachen die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften
Anzahl und Dauer der Klausuren in der Q-Phase Q 1.1 Q 1.2 Q 2.1 Q 2.2 Anz. Dauer Anz. Dauer Anz. Dauer Anz. Dauer Leistungskurse 2 3-4 2 3-4 2 4-5 1 4,25 Zeitstd. Grundkurse 3. AF 2 2-3 2 2-3 2 3 1 3 Zeitstd. Grundkurse 4. AF 2 2-3 2 2-3 2 3 GK neu eins. FS 2 3 2 2 2 3 1 Weitere GKe 2 2-3 2 2-3 2 3
Besonderheiten Statt Noten gibt es Punkte, jeder Punkt kann wichtig sein!!! Ein Kurs, der mit Null Punkten (Note ungenügend ) abgeschlossen wird, zählt als nicht belegt. Leistungskurse sind 5-stündig, die Noten werden doppelt gewertet Eine Klausur wird durch eine Facharbeit ersetzt. Statt Vertiefungskursen gibt es 2-stündige Projektkurse.
Noten-Punkte-Schema Note Punkte Note Punkte sehr gut + 15 befriedigend - 07 sehr gut 14 ausreichend + 06 sehr gut - 13 ausreichend 05 gut + 12 ausreichend - 04 gut 11 mangelhaft + 03 gut - 10 mangelhaft 02 befriedigend + 09 mangelhaft - 01 befriedigend 08 ungenügend 0
Die Facharbeit In der Jahrgangsstufe Q1 ersetzt die Facharbeit die 1. Klausur im 2. Halbjahr der Q1: Die Facharbeit kann nur in einem Fach geschrieben werden, das schriftlich gewählt wurde Jeder Lehrer nimmt max. 5 Facharbeiten an, d.h. wer sich zuerst meldet, hat die größere Chance, das Wunschfach zu bekommen Jeder Schüler gibt ein Ersatzfach an, im Zweifelsfall wird gelost Das Thema muss zum Fach passen, darf aber nicht direkt im Unterricht behandelt werden es wird mit dem jeweiligen Fachlehrer abgesprochen Die Vorbereitung findet in den Deutschkursen statt
Projektkurse Projektkurse sind 2-stündig und müssen in beiden Halbjahren der Q1 belegt werden, dafür gibt es eine Note, die doppelt gewertet wird. Projektkurse können nur gewählt werden, wenn das Referenzfach auch belegt wird. In jedem Jahr wird das Fächerangebot aktualisiert. Im Schuljahr 2016/17 gibt es den Projektkurs Erdkunde (Frau Wiechmann-Döring und Herr Schrade)
Sportprofile Profil A - Turnen - Basketball Profil B - Leichtathletik - Volleyball
Vorschau
Berechnung der Gesamtqualifikation gemäß APO-GOSt B Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife ist an die Gesamtqualifikation gebunden. Diese besteht aus Block I: Zulassung zur Abiturprüfung (mind. 200 Punkte, höchstens 600 Punkte) Block II: Abiturprüfung (mind. 100 Punkte, höchstens 300 Punkte)
Berechnung der Gesamtqualifikation Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte) Einbringung von 35 40 anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase Pflichtkurse gem. 28 APO-GOSt Leistungskurse werden doppelt, Grundkurse einfach gewertet. Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet werden. Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40 E I = (Gesamt-)Ergebnis Block I P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt). Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte): Leistungen in der Abiturprüfung (fünffache Wertung)
Block I: Zulassung zur Abiturprüfung Festlegung von mindestens 35 anrechenbaren Kursen (27 Grundkurse und 8 Leistungskurse), darunter die Pflichtbelegungen 1. 4 Kurse Deutsch 2. 4 Kurse einer durchgehend belegten Fremdsprache 3. 2 Kurse Kunst/Musik/Literatur 4. 4 Kurse einer durchgehend belegten Gesellschaftswissenschaft 5. 2 Kurse Geschichte 6. 2 Kurse Sozialwissenschaften 7. 4 Kurse Mathematik 8. 4 Kurse einer durchgehend belegten Naturwissenschaft 9. 2 Kurse des schwerpunktbildenden Faches (Fremdsprache oder Naturwissenschaft) aus Q2 10. 2 Kurse Religion bzw. Philosophie
Zulassung zum Abitur Leistungsdefizite (weniger als 5 Punkte) Bei Einbringung von: 35-37 Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite 38-40 Kursen: 8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
Die Wertung im Abitur Jedes der 4 Abiturfächer geht mit 5-facher Wertung ins Abitur ein, d.h. es müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden Mindestens in 2 Prüfungsfächern davon ein Leistungskurs müssen mit jeweils mindestens 25 Punkten abgeschlossen werden
Fachhochschulreife (schulischer Teil) Am Ende der Q1: In beiden Leistungskursen müssen mind. 20 Punkte erreicht sein, davon höchstens 2 Leistunskurse unter 5 Punkten. 11 Grundkurse müssen belegt und mit mind. 55 P.unkten einfacher Wertung abgeschlossen sein, davon höchstens 4 Grundkurse unter 5 Punkten. Zu den anzurechnenden Kursen gehören: je 2 Kurse in D, M, FS (fortgeführt), GW, NW Die FHS kann auch am Ende der Q2 erreicht werden. Dabei gelten die gleichen Bedingungen mit der Maßgabe, dass die Gesamtqualifikation in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren erworben werden muss.
Rückblick
Versetzung von der EF in die Q1 I. Fächer D, M, fortg. FS II. Übrige Fächer Versetzt Nachprüfung 4 4 4 ein Mal 5, sonst 4 ja - 5 4 4 mind. 4 nein ja 5 4 3 mind. 4 ja - 5 4 4 ein Mal 5 nein Ja, in FG I 5 5 3 mind. 4 nein ja 5 5 4 mind. 4 nein nein mind. 4 zwei Mal 5 nein ja mind. 4 drei Mal 5 nein nein
Abschlüsse (FOR) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) 10 versetzungswirksame Fächer In nicht mehr als einem der Fächer D, M, 1. FS, Schwerpunktfach muss eine mangelhafte Leistung durch eine befriedigende ausgeglichen werden (s. Versetzung). In höchstens zwei der übrigen Fächer dürfen nicht ausreichende Leistungen vorliegen, allerdings muss eine mangelhafte durch eine befriedigende Leistung ausgeglichen werden.
Abschlüsse Hauptschulabschluss nach Klasse 10 In nicht mehr als einem der Fächer D, M, E, Wahlpflichtfach eine mangelhafte Leistung und in einem der übrigen Fächer höchstens eine nicht ausreichende Leistung vorliegen. In höchstens zwei der übrigen Fächer dürfen nicht ausreichende Leistungen vorliegen, allerdings muss ein Fach mangelhaft sein. Die 2. Fremdsprache ist nicht versetzungsrelevant, kann aber zum Ausgleich herangezogen werden.