Darstellung zum. Normenausschuss Bauwesen (NABau) im. DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

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DEUTSCHE NORM DIN EN ISO

Transkript:

DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Normenausschuss Bauwesen (NABau) Darstellung zum Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Verein zur Förderung der Normung im Bereich Bauwesen (VFBau) e. V. INFORMATIONEN Allgemeines Normung im NABau Europäische und nationale Normung Internationale Normung Kosten und Finanzierung der NABau-Geschäftsstellenarbeit Verein zur Förderung der Normung im Bereich Bauwesen (VFBau) e. V. Kostenbeitrag für die Mitarbeit in den Arbeitsgremien Stand: Mai 2011 Geschäftsstelle: Burggrafenstr. 6, Berlin-Mitte, Postanschrift: 10772 Berlin, Telefon +49 30 2601-2501, Telefax +49 30 2601-1180 E-Mail: nabau@din.de

2 1 Allgemeines Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. gibt als Gemeinschaftsarbeit interessierter Kreise (Hersteller, Handel, Wissenschaft, Verbraucher, Behörden) DIN-Normen heraus. DIN-Normen sind Regeln der Technik. Sie dienen der Rationalisierung, der Qualitätssicherung, der Sicherheit, dem Umweltschutz und der Verständigung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit. Die Normungsarbeit wird im DIN in 71 Normenausschüssen mit 3 303 Arbeitsausschüssen geleistet. Nach öffentlicher Vorlage mit der Möglichkeit für jedermann, Stellung zu nehmen, werden die Arbeitsergebnisse als DIN-Normen in das Deutsche Normenwerk aufgenommen. Die Mitarbeit in der Normung ist nicht als Gefälligkeit gegenüber dem DIN anzusehen, sondern in aller Regel eine Interessen- und Aufgabenwahrnehmung, die mit Kosten und Nutzen für die jeweils entsendende Stelle verbunden ist. Alle interessierten Kreise sind aufgefordert, sich aktiv an der Normungsarbeit zu beteiligen und dazu beizutragen, dass sich die Normen des Deutschen Normenwerkes als "anerkannte Regeln der Technik" einführen. In einem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN haben die Partner 1975 unter anderem folgende Übereinkunft getroffen: Die Bundesregierung erkennt das DIN als die zuständige Normungsorganisation für das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland an. Das DIN sorgt bei der Ausarbeitung der DIN-Normen dafür, dass diese bei der Gesetzgebung und im Rechtsverkehr als Beschreibung technischer Sachverhalte herangezogen werden können. Das DIN mit seinen Organen ist die autorisierte, nationale Vertretung in den Gremien der Internationalen und der Europäischen Normungsorganisationen ISO/IEC und CEN/CENELEC/ETSI. Vorrangiges Ziel der europäischen Normungsarbeit ist die Schaffung eines einheitlichen, in sich widerspruchsfreien, zeitgerecht erstellten technischen Normenwerkes für den Europäischen Binnenmarkt. Mit der Harmonisierung der Normen werden für diesen Binnenmarkt technische Handelshemmnisse zum Nutzen der Hersteller, Verbraucher und Anwender von Produkten beseitigt. Technische Normen stellen für sich allein im allgemeinen keine Handelshemmnisse dar, denn ihre Anwendung ist durchweg freiwillig. Durch Bezugnahme in nationalen Rechtsvorschriften, durch Zertifikate der Normenkonformität, durch das Kaufverhalten der Verbraucher können sie aber indirekt nachhaltig den freien Warenverkehr behindern. Es ist deshalb der gemeinsame Wille der Mitglieder (nationale Normungsinstitute) des Europäischen Komitees für Normung (CEN 1 ), ihre nationalen Normen zu harmonisieren, das heißt: "Vermeidung oder Beseitigung von Unterschieden im technischen Inhalt von Normen mit gleichem Anwendungsbereich oder Zweck, insbesondere von solchen Unterschieden, die zu Handelshemmnissen führen können. Die Harmonisierung dieser Normen gilt als erreicht, wenn die gemäß den nationalen Normen eines Landes hergestellten Erzeugnisse ohne jede Änderung auch als den Normen der übrigen Länder entsprechend angesehen werden können und umgekehrt." (Gemeinsame CEN/CENELEC-Regeln für die Normungsarbeit, 2006). Die Harmonisierung bestehender Normen und die Erarbeitung europaweit gültiger Normen ist der nichtstaatlichen Europäischen Normungsorganisation CEN/CENELEC in Brüssel übertragen. CEN/CENELEC ist die Vereinigung der nationalen Normungsinstitutionen und Elektrotechnischen Komitees Europas. Hier arbeiten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern zusammen. Mit Blick auf den Welthandel und den internationalen Technologietransfer orientieren sich Europäische Normen (EN) und andere Dokumente aus der Normungsarbeit soweit wie möglich an den Normen der Internationalen Normungsorganisation (ISO) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC). 1 CEN-Mitglieder und Stimmgewichte

3 Die Arbeitsaktivitäten und die finanziellen Aufwendungen des DIN haben sich in den letzten Jahren gezielt zugunsten der europäischen Normung verschoben. Der Anteil der rein nationalen Normung ist seit 1984 erheblich zurückgegangen. 2 Normung im NABau 2.1 Europäische und nationale Normung Der im Jahr 1947 gegründete Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN ist der größte Normenausschuss des DIN, in dessen Aufgabenbereich als derzeitiger Aufgabenschwerpunkt die nationale fachliche Begleitung von etwa 40 % der Technischen Komitees der europäischen Normungsorganisation CEN liegt, die Normungsthemen des Bereichs der Bauproduktenrichtlinie 2 bearbeiten. Insgesamt ist von dieser Richtlinie die Arbeit zu ursprünglich fast 2000 europäischen Normungsthemen betroffen, die in fast 110 CEN/TC geleistet wurde und wird. Davon sind etwa 76 % von den CEN-Mitgliedern verabschiedet worden. Der NABau bearbeitet davon zurzeit noch etwa 797 Normungsthemen, die im Einzelnen dem NABau- Jahresbericht 2010 entnommen werden können. Der NABau ist für etwa ca. 60 Prozent der europäischen Normungsthemen bzw. Normen zuständig, die von der Bauproduktenrichtlinie betroffen sind. Zu den CEN/TC, die der NABau begleitet, gehören u. a. CEN/TC 33 "Türen und Tore, Fenster und Vorhangfassaden, einschließlich zugehöriger Abschlüsse und Baubeschläge", CEN/TC 51 "Zement und Baukalk", CEN/TC 88 "Wärmedämmstoffe und wärmedämmende Produkte", CEN/TC 89 "Wärmeschutz von Gebäuden und Bauteilen", CEN/TC 104 "Beton; Anforderungen, Herstellung, Verarbeitung und Gütenachweis", CEN/TC 124 "Holzbau", CEN/TC 125 "Mauerwerksbau", CEN/TC 127 "Baulicher Brandschutz", CEN/TC 250 "Eurocodes für den konstruktiven Ingenieurbau", CEN/TC 341 "Geotechnische Erkundung und Untersuchung" CEN/TC 350 "Nachhaltigkeit von Gebäuden" CEN/TC 351 "Bewertung der Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Bauprodukten". Insgesamt werden vom NABau mehr als 300 CEN-Arbeitsgremien (TC, SC, Arbeitsgruppen, Ad-hoc-Gruppen etc.) fachlich begleitet. Die große Zahl der CEN-Gremien, für die der NABau im DIN fachlich zuständig ist, belegt das große Interesse der an der europäischen Normung interessierten nationalen Kreise. Das Interesse ergibt sich auch aus dem Wunsch, das bisher im nationalen Konsens festgelegte Niveau der DIN-Normen durch ein entsprechendes europäisch harmonisiertes Niveau zu ersetzen und gleichzeitig einen konsensfähigen Einfluss auf den technischen Inhalt der Europäischen Normen zu nehmen. Die direkte Mitwirkung an der europäischen Normung durch die ehrenamtlichen Mitarbeiter aus den interessierten Kreisen schafft selbstverständlich auch im Hinblick auf die Vorinformation über zukünftige technische Inhalte der Europäischen Normen Vorteile für die Mitwirkenden. 2 National umgesetzt durch: Bauproduktengesetz "Gesetz über das Inverkehrbringen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (Bauproduktengesetz-BauPG)" vom 28. April 1998 und die Musterbauordnung (November 2002) bzw. die entsprechend novellierten Landesbauordnungen.

4 Neben der Mitwirkung bei neu zu erarbeitenden Europäischen Normen gehört es auch weiterhin zu den Aufgaben des NABau, die Pflege (Aktualitätsprüfungen/Überarbeitungen) bestehender nationaler Normen des Bauwesens vorzunehmen. Dazu gehören im Bereich des NABau 764 DIN-Vornormen, Entwürfe zu DIN-Normen und DIN-Normen einschließlich der vom DIN direkt umgesetzten ISO-Normen (DIN-ISO-Normen) (48) und 1823 vom DIN übernommene Arbeitsergebnisse des CEN (Vornormen DIN V ENV, Norm-Entwürfe E DIN EN und Normen DIN EN) einschließlich der DIN-EN-ISO-Dokumente (21) 2587 Dokumente insgesamt. Aus der europäischen Normungsarbeit des NABau dürften zum Beispiel die erste (nach der Bauproduktenrichtlinie) harmonisierte Europäische Bauproduktnorm DIN EN 197-1 "Zement Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement; Deutsche Fassung EN 197-1:2000 + A1:2004 ", aber auch die Eurocodes zur Bemessung und Konstruktion von Tragwerken aller Bauarten (z. B. Stahlbeton, Holzbau, Mauwerksbau etc.), die jetzt auch als DIN-EN-Normen vorliegen, in der Fachwelt besonders bekannt sein. Die Summe der aus der NABau-Arbeit hervorgegangenen und veröffentlichten technischen Regeln (2587) hat sich gegenüber den letzten Jahren nur wenig verändert, da bei der Übernahme europäischer oder internationaler technischer Regeln durch das DIN die "entgegenstehenden" DIN-Normen (Normen zum gleichen Gebiet) soweit möglich zurückgezogen wurden. Die Zahl beinhaltet einen zunehmenden Anteil national übernommener europäischer Norm-Entwürfe (pren) für Bauprodukte, die bei der nationalen Übernahme als DIN-EN-Normen zur Zurückziehung "entgegenstehender" DIN-Normen führen. Es ist aber zu bemerken, dass bereits 70 % der im NABau betreuten und veröffentlichten Norm-Entwürfe, Vornormen und Normen aus der CEN/ISO-Arbeit hervorgegangen sind. Der Anteil der europäischen zu den rein nationalen derzeit bearbeiteten Normungsvorhaben beträgt jedoch im NABau bereits 74 % gegenüber 26 % nationalen Normvorhaben. Als Ausblick ist festzustellen, dass die Zahl der Normen des NABau über den vorgenannten 2587 technischen Regeln liegen wird, wenn die Arbeiten zu den europäischen Normungsthemen, die in den NABau-Jahresberichten der letzten Jahre genannt sind, abgeschlossen sein werden. Die konkrete Arbeit des NABau findet in fast 400 Arbeitsausschüssen, Arbeitskreisen und sofern europäische und internationale Normungsgremien fachlich begleitet werden in "Spiegelausschüssen" sowie Koordinierungsgremien statt, die jeweils einem der NABau-Fachbereiche

5 FB 01 "Grund- und Planungsnormen", FB 02 "Abdichtung, Feuchteschutz", FB 03 "Vermessungswesen; Geoinformation", FB 04 "Holzbau", FB 05 "Grundbau, Geotechnik", FB 06 "Mauerwerksbau", FB 07 "Beton- und StahlbetonbauFB 08 "Stahlbau, Verbundbau, Aluminiumbau", FB 09 "Ausbau", FB 10 "Verkehrswegebau", FB 11 "Sondergebiete" FB 50 "Koordination" FB 51 "KOA 01: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit", FB 52 "KOA 02: Brandschutz", FB 53 "KOA 03: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz", FB 54 "KOA 04: Nutzungssicherheit", FB 55 "KOA 05: Schallschutz", FB 56 "KOA 06: Energieeinsparung und Wärmeschutz", FB 57 "KOA 07: Brücken" FB 58 "KOA 08: Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement-Darlegung" zugeordnet sind. Jeweils ist zu Normungsthemen der Konsens der nationalen interessierten Kreise in den NABau-Gremien zu erzielen und dieser ist im Fall von europäischer Normung (CEN) und internationaler Normung (ISO) als deutsche Stellungnahme in die CEN- bzw. ISO-Gremien einzubringen. 2.2 Internationale Normung Der NABau ist im DIN für 18 aktive Technische Komitees von ISO mit insgesamt 33 Unterkomitees zuständig. Dazu gehören zum Beispiel: ISO/TC 24 "Siebe, Siebung und andere Korngrößenmessverfahren", ISO/TC 59 "Hochbau", ISO/TC 71 "Beton, Stahlbeton und Spannbeton", ISO/TC 92 "Brandschutz", ISO/TC 163 "Wärmeschutz", ISO/TC 211 "Geoinformation/Geomatik". Durch die sogenannte "Wiener Vereinbarung" zur Zusammenarbeit von CEN und ISO, die 1991 unterzeichnet wurde, wird u. a. vermieden, dass gleichartige Normungsthemen in beiden Normungsorganisationen gleichzeitig bearbeitet werden. Mit dieser Vereinbarung werden aber auch Verfahren vorgegeben, wie die Arbeitsergebnisse von CEN bzw. ISO, die von der jeweils anderen Normungsorganisation vollständig oder teilweise übernommen werden können. Damit dürfte die Möglichkeit, weltweit anerkannte und gegebenenfalls auch in die nationalen Normenwerke übernehmbare Arbeitsergebnisse zu schaffen, gefördert werden bei gleichzeitiger Minimierung der benötigten "Ressourcen" ehrenamtliche Mitarbeiter, Finanzierungsmöglichkeiten der Geschäftsstellenkosten der Normenausschüsse etc.

6 2.3 Kurzdarstellung der Normungsarbeit Die Normungsarbeit erfolgt in aller Regel in den NABau-Arbeitsgremien in drei wesentlichen Abschnitten: 1. Erstellung einer Norm-Vorlage für den Norm-Entwurf. 2. Einholen von Stellungnahmen zum Norm-Entwurf. 3. Beraten der Stellungnahmen und Beschlussfindung zum Manuskript für die Norm. Im Detail unterscheiden sich dabei die Verfahren für die nationalen Normen (DIN), die Europäischen Normen (EN), die in das nationale Normenwerk übernommen werden (DIN EN) und die Internationalen Normen (ISO), die wenn möglich auch in das nationale Normenwerk (zum Beispiel als DIN-ISO-Normen) übernommen werden. 3 Kosten und Finanzierung der NABau-Geschäftsstellenarbeit 3.1 Kosten Die Kosten der NABau-Arbeit bestehen 3 zu ca. 68 % aus Personalkosten, ca. 24 % aus Geschäfts- und Materialkosten, ca. 4 % aus Reisekosten und ca. 4 % aus sonstigen Kosten (zum Beispiel für Sitzungen, Arbeitsunterlagen) 100 % insgesamt. Im Detail sind dazu nachstehende Kostenfaktoren zu nennen: Sitzungsteilnahme der NABau-Mitarbeiter - national, - europäisch, - international. Soweit CEN- oder ISO-Sekretariate betreut werden, ist die teilweise/vollständige Erstellung von Vorlagen für Norm-Entwürfe, Vornormen und Normen erforderlich. Für die Normungsarbeiten des CEN hat der NABau in seinem Zuständigkeitsbereich jeweils die "offizielle" deutsche Sprachfassung der Norm-Entwürfe und Normen zu erstellen. Weitere Kosten ergeben sich durch elektronische Verwaltung der Unterlagen des Normungsgremiums für die beteiligten Normungsorganisationen (bei CEN derzeit maximal: 30 einschließlich DIN) und Organisationen mit Beobachterstatus, sofern der NABau mit der entsprechenden Sekretariatsführung beauftragt ist. Die Aufbereitung von Arbeitsunterlagen für die zuständigen NABau-Gremien, die elektronische Aktenführung und die Zusammenfassung von Arbeits- und Beratungsergebnissen verursachen weitere Kosten. 3 Nach Plan für Haushaltsjahr 2010 (Vollkostendarstellung, Umlagekosten (13 %) eingerechnet)).

7 3.2 Finanzierung 3.2.1 Allgemeines Der NABau bearbeitet Normungsthemen, die für die interessierten Kreise (die Behörden, die Verbraucher, die Wirtschaft und die Wissenschaft) von großer Bedeutung sind. Dies führt zu der Festlegung durch die Geschäftsleitung des DIN, dass die Finanzierung des NABau zu einem großen Teil durch den Kreis der Behörden (als Projektfinanzierung) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWi), Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und gegebenenfalls andere Bundesressorts, ARGEBAU 4, AdV 5, Europäische Kommission und EFTA-Sekretariat (über CEN als "Mandatszahlungen") und durch die Verbraucher sowie die Wirtschaft zu erfolgen hat. Das DIN stellt nach feststehenden Regeln einen weiteren Teil der benötigten Mittel zur Verfügung. Dabei ist auch festgelegt, dass die Bearbeitung europäischer und internationaler Normungsthemen durch den NABau nur dann möglich ist, wenn die dazu benötigten Mittel vollständig ohne DIN- Zuschuss durch die interessierten Kreise, einschließlich der Behörden, aufgebracht werden. Der Anteil des NABau-Gesamt-Haushalts, der 2010 aus Förderbeiträgen aus der Wirtschaft benötigt wird, beträgt 26,5 %. Die übrigen ca. 73,5 % werden derzeit über das DIN von der Bundesregierung, von der ARGEBAU, der AdV, vom UBA, vom DIN selbst und über Zahlungen der Europäischen Kommission und des EFTA- Sekretariats für bestellte europäische Normungsarbeiten anteilig finanziert. 3.2.2 Verein zur Förderung der Normung im Bereich Bauwesen (VFBau) e. V. Der VFBau e. V. wurde am 18. Juni 1992 gegründet und am 10. Dezember 1992 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Die Anregung zur Gründung dieses Vereins ging vom Beirat des NABau aus, der u. a. die Aufgabe hat, die Finanzierung der Arbeit des NABau sicherzustellen. Eine solche Sicherstellung der Finanzierung ist nicht auf der Basis von nicht zuverlässig vorhersehbaren bzw. ungleichmäßigen Förderbeitragszahlungen möglich, insbesondere, wenn davon auszugehen ist, dass die Beteiligung an der vorwiegend europäischen Normungsarbeit des NABau nicht kurzfristig nach dem Stand der Finanzlage eingestellt und später wieder aufgenommen werden kann. Dies gilt insbesondere für Bereiche, die vom NABau sekretariatsmäßig betreut werden. Das Ziel des VFBau e. V. ist daher die verlässliche finanzielle Förderung der Normung im Bereich Bauwesen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, wie sie vom NABau im gemeinnützigen DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, durchgeführt wird. Der gewünschte Idealfall wäre, dass der o. g. Anteil des NABau-Gesamt-Haushalts, der als Förderung aus der Wirtschaft benötigt wird, vollständig über den VFBau e. V. eingebracht werden kann. An dem großen Anteil der europäischen Normungsarbeit an den Aufgaben des NABau orientiert sich auch der Kreis der um Mitgliedschaft im VFBau e.v. zu bittenden Unternehmen Verbände usw. Der NABau-Beirat hat vorgesehen, wie es auch in der Satzung des VFBau e. V. festgelegt ist, dass der VFBau e. V. das Vorschlags- und Beratungsrecht bei der Festlegung des Arbeitsprogramms und der Aufstellung des Haushaltsvoranschlages des NABau hat. Damit ist den Vereinsmitgliedern über den VFBau e. V. eine erhebliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Gestaltung des Arbeitsumfangs des NABau gegeben. 4 5 Bauministerkonferenz Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder

8 Der Verein nimmt seine Rechte in dem NABau-Beirat durch die Delegation des Vereinsvorsitzenden und derzeit zusätzlich auch seines Stellvertreters und des Schatzmeisters wahr. Außerdem sind maßgebende Mitarbeiter vieler Mitglieder des VFBau e. V. auch Mitglieder des NABau-Beirats. Für die Tätigkeit des VFBau e. V. fallen Kosten nur in sehr geringem Umfang an, da zum Beispiel die Geschäftsführung satzungsgemäß durch den Geschäftsführer des NABau erfolgt. Die Beitragsordnung des VFBau e. V. gibt vor, dass ein Betrag für eine Beitragseinheit festgelegt wird. Der Satz für eine solche Beitragseinheit beträgt zurzeit 1.500,00 Euro. 3.2.3 Kostenbeitrag Da derzeit die erforderliche Finanzierung der Normungsarbeit des NABau durch die interessierten Wirtschaftskreise nicht in dem Maße erfolgt, wie sie zur Finanzierung seitens der Wirtschaftskreise erforderlich wäre, beschloss der NABau-Beirat den DIN-Präsidialbeschluss 10/1997 anzuwenden, wonach Kostenbeiträge für die Beteiligung an Arbeitsgremien des NABau berechnet werden können. Mit dem DIN-Präsidialbeschluss wird festgelegt: "Die interessierten Kreise sollen zur Finanzierung der Geschäftsstellenkosten des in Frage kommenden Normenausschusses herangezogen werden. Die in diesem Zusammenhang geleisteten Förderbeiträge sollen, falls die Arbeitsprogramme nicht verringert werden, jährlich gemäß den Kostensteigerungen angehoben werden. Von den Normenausschüssen wird ein Kostenbeitrag an solche Mitarbeiter oder Außenstehende berechnet, die nicht dem Förderkreis des betroffenen Normenausschusses angehören oder keinen angemessenen Förderbeitrag zahlen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass derartige Kostenbeiträge nur dort berechnet werden dürfen, wo keine angemessene finanzielle Förderung der betroffenen Normungsarbeit erfolgt." Für das Jahr 2011 hat das DIN-Präsidium den Kostenbeitrag je Arbeitsgremium und mitarbeitende Person auf 980,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer festgesetzt. Dabei ist dem NABau-Beirat bewusst, dass die persönlichen und finanziellen Leistungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter und der sie entsendenden Stellen um ein Vielfaches über dem liegen, was in der NABau-Geschäftsstelle an Aufwand entsteht und teilweise durch die Förderbeiträge finanziert wird. Berlin, im Mai 2011 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Normenausschuss Bauwesen (NABau) i. V. Detlef Desler Geschäftsführer